< zum InhaltsverzeichnisAblauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19787.0Aber: Keine abschließende Klagebegründung ohne Akteneinsicht
Akteneinsicht > Rundfunkanstalt, Gericht - allgem. Hinweise/ Erfahrungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33523.0
KLAGEFRISTLaut der Rechtsbehelfsbelehrung der Widerspruchsbescheide besteht
1 Monat Klagefrist nach
Zugang des Widerspruchsbescheides.
Da der Zugang nicht immer dokumentiert ist, empfiehlt sich zur Vermeidung jeglicher auch nur ansatzweisen Fristdiskussion (bei der man als Betroffener hier nicht selten unterliegt), als
Datum für die Einreichung der Klage spätestens das Erstelldatum des Widerspruchsbescheides + 1 Monat einzuhalten. Da ist man auf der
sicheren Seite.
Wie weiter unten erläutert, reicht zur
Fristwahrung vorerst ein weitestgehend unbegründeter
KlageANTRAG, dessen ausführliche Begründung in gesondertem Schriftsatz nachgereicht wird.
Es könnte sich ggf. sogar
empfehlen, schon binnen 1-2 Wochen nach Zugang des Widerspruchsbescheids KlageANTRAG einzureichen, da ARD-ZDF-GEZ i.d.R. ab Kenntnis der Klage "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen des laufenden Verfahrens aussetzen. Auch kann man so ggf. der Erstellung eines erneuten Festsetzungsbescheides rechtzeitig vorbeugen, gegen den man anderenfalls wieder Rechtsmittel einlegen müsste, um ihn nicht "unanfechtbar" und damit prinzipiell "vollstreckbar" werden zu lassen.
Es gibt zwar eine Regel, die besagt, dass die Klagefrist nur beginnt, wenn der Widerspruchsbescheid
förmlich zugestellt wurde, da nur so der "Bekanntgabewille" dokumentiert sei - jedoch:
Sich bei nicht förmlich zugestellten Widerspruchsbescheiden darauf zu verlassen, ist ein
Spiel mit dem Feuer, was hier im Forum ausdrücklich
nicht unterstützt wird.
Siehe hierzu die
wichtigen Anmerkungen im vorherigen Beitrag unter
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA (+Rechtsbehelf)https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423
STREITWERTDer
Streitwert ist nach bisheriger Kenntnis die
Summe der festgesetzten Beträge der angefochtenen Bescheide - ohne Säumniszuschläge o.ä.
Die i.d.R. höhere (mitunter deutlich höhere) "Gesamtsumme der ausstehenden Beträge" ist damit nicht zu verwechseln!
Es geht nur um die Bescheide, die man angefochten hat und nun beklagt - und die darin jeweils festgesetzten Beträge.
Falls man sich geirrt haben sollte, wird das Gericht den Wert später ohnehin korrigieren - und zwar sowohl nach oben oder auch nach unten.
PROZESSKOSTENDie aktuellen Kosten-Grundlagen finden sich incl. Links gut zusammengefasst unter
Neue Verwaltungsgerichtsgebühren seit 1.8.2013http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7111.0Dies sind nur die Gerichtskosten für die 1. Instanz, in welcher kein Anwaltszwang besteht.
Mit den dortigen Links lassen sich aber evtl. auch die folgenden Kosten ermitteln.
Eine aktuelle (leicht abweichende?)
Eruierung des Klagewegs und der Klagekostenfindet sich im (auch generell sehr lesenswerten) Blog von aldebaran...
31.08.2014
Wahlzeit: Bestandsaufnahme - ausführliches Protokoll zu Potsdamhttp://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/08/wahlzeit-bestandsaufnahme-ausfuhrliches.htmlAusgehend von
- einem
Streitwert bis 500€ und
-
Verzicht des Klägers auf anwaltliche Vertretungstellt sich dies anhand des durchaus nicht zu kompliziert zu bedienenden Rechners unter
Prozesskostenrisiko im Zivilrecht nach dem RVG - nur für Profis
(scheint aber auch den Kosten für VERWALTUNGsgerichtliche Fälle zu entsprechen...)
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Prozessrisiko.html#RechnKosten für VERWALTUNGsrechtsstreit nach dem RVGhttp://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/VerwR.htmloder auch demjenigen unter
DAV-Prozesskostenrechner (DAV = Deutscher Anwaltsverein)
https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechnerin
1. Instanz nach bestem Wissen und Gewissen etwa wie folgt dar
(Angaben wie immer ohne Gewähr!):
Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Kosten der Gegenseite)schriftlich/ ohne GerichtsterminBeklagter
ohne RA =
105€ (unverbindliche "Empfehlung" aus dem Forum - vorbehaltlich eventueller externer Anwaltskosten)Beklagter
mit RA =
190€ (jedoch fraglich, ob "öffentliche Stelle" externe Anwaltskosten überhaupt geltend machen kann)mündlich/ mit VerhandlungsterminBeklagter
mit RA =
265€ (zzgl. evtl. "Reisekosten" und "Abwesenheitsgebühren" z.B. bei anreisender anwaltlicher Vertretung)"Maximalvariante"...
sofern Kläger nicht auf anwaltliche Vertretung verzichtet und Beklagter sich ebenfalls vertreten lässtmündlich/ mit VerhandlungsterminKläger
und Beklagter jeweils
mit RA =
420e (zzgl. evtl. "Reisekosten" und "Abwesenheitsgebühren" z.B. bei anreisender anwaltlicher Vertretung)Dass im Übrigen dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine
Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf
ausstehende höherinstanzliche Entscheidungen - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82852.html#msg828521. Instanz ohne Anwaltspflicht
~105€ Gerichtskosten
schriftliches Verfahren auf Antrag vermeidet Kosten der Gegenseite
(ohne Gewähr/ keine Rechtsberatung)
KLAGEANTRAGIm Falle
knapper Fristen oder im Falle bereits angelaufener
Vollstreckungsmaßnahmen trotz Widerspruch reicht es mitunter, der Fristwahrung wegen vorerst nur einen
unbegründeten Klageantrag einzureichen - vergleiche z.B. Vorgehensweise Bernd Höcker
http://gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#KLagebestaetigungBEISPIEL-KLAGEANTRAG(minimal-Version, unbegründet, hauptsächlich zur Fristwahrung)
Ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!Abs.:
__________ __________
__________________ __
_ _ _ _ _ _____________
ggf. sog. “Beitragsnummer” _ _ _ _ _ _ _ _ _
per Post/ ggf. Einschreiben an [zuständiges Verwaltungsgericht gem. Rechtsbehelfsbelehrung]
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__________________ __
_ _ _ _ _ _____________
vorab per FAX ...
(zur nachweisbaren Fristwahrung per unterschriebenem vorab-FAX mit Sendeprotokoll; danach ggf. normale Postsendung ausreichend)
vorab per Email ...
(i.d.R. nur unter bestimmten Voraussetzungen und zertifizierten Signaturen rechtskräftig)
[Ort], den [Datum]
Klageantrag gegen „Widerspruchsbescheid“
von „ARD“, „ZDF“, „Deutschlandradio“, „Beitragsservice“,
______________ [Rundfunk]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich form- und fristgerecht
- K L A G E -
gegen den o.g. Bescheid ein und beantrage:
1. Der Bescheid vom [Erstell-Datum] wird aufgehoben,
da er mich in meinen Rechten verletzt. (Streitwert ___,__€)*
2. Die Kosten dieses Klageverfahrens trägt der Klagegegner.
3. Für das Verfahren wird Prozesskostenhilfe gewährt.***
Die Begründung folgt in gesondertem Schriftsatz.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Vorname Name
***Prozesskostenhilfe kann eigentlich jeder erst einmal beantragen, egal ob man die dann zugesendeten Unterlagen zur "Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse" ausfüllt oder nicht - und auch egal ob man die Unterlagen ausfüllt und die PKH aus finanziellen Gründen nicht bewilligt wird.
Weitere interessante Informationen - insbesondere auch bei Ablehnung wegen angeblicher "Aussichtslosigkeit" des Verfahrens - siehe u.a. auch unter
OVG Bautzen: nach Beschwerde PKH-Ablehnung des VG DD aufgehoben u bewilligt PKH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17881.0Darauf folgt dann im Regelfall eine
Fristsetzung seitens des Gerichts zur
Nachreichung der ausführlichen Begründung.
Auch weitere Fristverlängerungen sind auf Antrag nicht unbedingt aussichtslos.
Wer die
klagegegenständlichen Unterlagen (Festsetzungsbescheide/ Widerspruchsbescheid) nicht gleich mitliefert, wird i.d.R. ebenfalls aufgefordert, dies binnen einer Frist von 1...2 Wochen zu tun.
Sinnvoll könnte sein, den
Streitwert* gleich mitzuteilen, auch wenn man die Unterlagen noch nicht mit beifügt - insbesondere, wenn der Streitwert unter 500€ liegt und somit die geringst möglichen Gerichtskosten anfallen. Anderenfalls kann es passieren, dass das Gericht einen unnötig hohen Streitwert annimmt und somit unnötig hohe Gerichtskosten veranschlagt, die erst einmal beglichen werden sollen, denn Überzahlungen werden nach bisheriger Erkenntnis erst am Ende des Verfahrens erstattet.
AUSSETZUNG DER VOLLZIEHUNGInwiefern insbesondere bei bereits angelaufenen
Vollstreckungsmaßnahmen trotz Widerspruch ein kombinierter oder separater
Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" / Antrag auf Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht erforderlich/ hilfreich wäre, wäre ggf. gesondert zu prüfen:
Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße - Begründungen Teil 4http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13174.msg89293.html#msg89293Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadthttp://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10348.0Bei all dem scheint es für die Aussichten auf Erfolg bzgl. der Aussetzung durchaus von Belang zu sein, ob bereits vorher (im Widerspruch oder nachgereicht) ein
an die "Behörde" gerichteter Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt und von dieser
abgelehnt wurde bzw.
akut Vollstreckung droht...
...anderenfalls (und das scheint nicht selten der Fall zu sein), werden die
ans Gericht gerichteten Anträge als "unzulässig"/ "unbegründet" o.ä. abgelehnt, wobei die
Kosten dem Antragsteller auferlegt werden - dies sollte daher nicht unnötig provoziert werden.
Sehr guter und umfangreicher Überblick über das Thema und
allgemeine Informationen zur "Aussetzung der Vollziehung"Die Aussetzung der Vollziehung (Justizportal Nordrhein-Westfalen)
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Die_Aussetzung_der_Vollziehung/index.phpBeachte hierbei, dass nach vielfacher Erfahrung (aus dem Forum und außerhalb) die "Landesrundfunkanstalt" ab deren Kenntniserlangung über die eingelegte Klage i.d.R. stillschweigend (und "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht") jeglicher weitere Festsetzungs- und Mahnmaßnahmen aussetzt bis zum Ende des Verfahrens.
Aufgrund der regelmäßigen Ablehnung der im Widerspruch gestellten Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung" und der vorbeschriebenen, i.d.R. nicht schriftlich bestätigten "Kulanz-Aussetzung"
hier Beispiel + Hinweise für einen
Antrag auf Aussetzung an Intendanz (nach Ablehnung im Widerspruchsbescheid)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25313.0mit welchem man im besten Falle eine schriftliche Bestätigung der "Landesrundfunkanstalt" über die Aussetzung der Vollziehung bis zum Ende des Verfahrens erhält
BEGRÜNDUNGENAnregungen für
Begründungen u.a. unter
(...nicht zwangsläufig alles "gerichtsfest" - manches auch mit Vorsicht zu genießen)Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9786.0Widerspruchs-/Klagebegründungenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=32.0Ergänzende Infos zu einem interessanten Verfahren
Spendenaufruf für das Gerichtsverfahren in Arnsberg am 20.10.2014 - RA Bölck ...http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.msg78485.html#msg78485sowie
NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636Hinweis:
Aus schon etwas älterem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19787.0sowie auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen
"Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.htmlAufgrund der BVerfG-Entscheidung vom 18.07.2018
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
siehe auch Diskussion unter
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28119.0
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0
Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28123.0
VG regt an, nach BVerfG-Urteil 18.7.18 die Rücknahme der Klage zu prüfen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28251.0
RECHTSANWÄLTE...Problem ist weniger eine "Systemtreue" als vielmehr die Kosten.
"Streitwert" zu gering - Honorar nach Gebührenordnung (der Anwälte!
) nicht "auskömmlich*. Eher ein "Idealisten"-Job - bzw. individuelle Honorarvereinbarung.
Anregungen u.a. im Forum - Koblenzer & Bölck scheinen derzeit die Aktivsten. Allerdings dürften deren Kapazitäten auch nicht unbegrenzt sein...
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11251.0...hilfreich kann es daher sein, wenn man sich z.B. in Gruppen zusammenfindet - Anregung siehe u.a. hier:
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölckhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.msg79427.html#msg79427
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGRechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitraghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6913.0