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Autor Thema: Neue Verwaltungsgerichtsgebühren seit 1.8.2013  (Gelesen 14551 mal)

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themob

Neue Verwaltungsgerichtsgebühren seit 1.8.2013
Autor: 19. Oktober 2013, 15:05
Das Kostenrecht hat mit dem am 1. August 2013 in Kraft getretenen 2. Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts Änderungen erfahren.

Hier die neuen Kosten für Verwaltungsgericht - Eilrechtsschutz und Anfechtungsklage

ohne Rechtsanwalt:

Beispiel Streitwert bis 500 €

1. Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz  beim VG = 52.50€ (vor dem 1.8.2013 = 37.50€)

2. Anfechtungsklage (Klage nach negativ beschiedenem Widerspruchsbescheid) = 105 € (vor dem 1.8.2013 = 75€)

Zitat


Generelle Übersicht mit gut erklärter Einführung und Verlinkungen zu den Tabellen:
http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Kosten_vg/index.php

Gerichtskostentabelle: http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Kosten_vg/tabelle_gkg/index.php

Gebührentatbestandstabelle. Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit - Kostenverzeichnis
http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Kosten_vg/kostenverzeichnis_n.pdf



zu 1. Streitwert  laut Gerichtskostentabelle: Gebühr ablesen, Gebührentatbestandstabelle Nr. 5210 = Faktor 1,5 bedeutet: 35€*1,5 = 52.50€

zu 2. Streitwert  laut Gerichtskostentabelle: Gebühr ablesen + Gebührentatbestandstabelle Nr. 5110 = Faktor 3 bedeutet: 35€*3 = 105€


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2013, 15:14 von themob«

 
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