Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
bei Nicht-Zulassung der Berufung im Urteil des Verwaltungsgerichts/ 1. InstanzEdit 30.01.2022: Ergänzungen in der Einleitung mit beispielhaftem Wortlaut einer Rechtsmittelbelehrung.
Siehe angepasste Version eines "Antrags auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für ein noch durchzuführendes Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung" weiter unten unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.msg195671.html#msg195671Wird in einem erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts-Urteil/ -Beschluss mit vergleichbarem Wortlaut die
"Berufung nicht zugelassen"...
Die Berufung gegen das Urteil ist nicht zuzulassen (§ 124a Abs. 1 Satz 1 VwGO), da Gründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 oder 4 VwGO nicht vorliegen.
...so dürfte - bis auf Sonderfälle - gem. der Rechtsmittelbelehrung
"
Antrag auf Zulassung der Berufung" möglich sein - z.B. so:
Rechtsmittelbelehrung
Gegen dieses Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung durch das [... Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgerichtshof] gestellt werden.
Der Antrag ist beim Verwaltungsgericht [...] innerhalb von einem Monat nach Zustellung
des vollständigen Urteils [...] zu stellen.
Der Antrag muss das angefochtene Urteil bezeichnen.
Innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils sind die Gründe darzulegen, aus denen die Berufung zuzulassen ist. Die Begründung ist, soweit sie nicht bereits mit dem Antrag vorgelegt worden ist, beim [... Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgerichtshof] schriftlich oder in elektronischer Form [...] einzureichen.
Vor dem [... Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgerichtshof] müssen sich die Beteiligten durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen [...]. Dies gilt bereits für die Stellung des Antrags auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht [Ort].
Aufmerksam geworden durch Beiträge wie diesen unter
VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 20.02.18, ab 14 Uhrhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25997.msg166423.html#msg166423Wenn innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des VG-Urteils keine Berufung durch einen Anwalt erfolgt, sind die Bescheide unwideruflich rechtskräftig. Dies wird bei den meisten Klägern so ablaufen.
Mit dem weitermachen meinst Du wohl die VGH-Klage. Diesen Weg gehen mit Sicherheit die allerwenigsten, da auch mit hohen Kosten verbunden. Erst wenn dann im VGH Urteil steht, "diese Entscheidung ist unanfechtbar" werden die Bescheide rechtskräftig.
sei erlaubt, darauf hinzuweisen:
Ein solcher
Antrag auf Zulassung der Berufung...
Edit - genauer: "Antrag auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für ein noch durchzuführendes Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.msg195671.html#msg195671...kann - trotz Anwaltspflicht für den eigentlichen Antrag auf Zulassung der Berufung - zunächst auch
ohne Anwalt fristwahrend möglich sein...
...sofern
glaubhaft belegt werden kann, dass man gut
10...15...20...25 Anwälte und Kanzleien angefragt, jedoch entweder keine Rückmeldung oder Absagen erhalten und diese fein säuberlich dokumentiert hat.
Um Missverständnisse zu vermeiden:
Der eigentliche Antrag auf Zulassung der Berufung und dessen Begründung sind nur mit entweder selbst gefundenem oder eben beigeordnetem Anwalt möglich, da vor dem OVG Vertretungszwang besteht - natürlich aber nicht für einen Antrag auf Beiordnung eines Anwalts für ein ebensolches noch durchzuführendes Verfahren eines Antrags auf Zulassung der Berufung.Absagen zu Erhalten scheint aktuell kein Problem zu sein, da die finanzielle Vergütung nach
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/
bei den hier üblichen Streitwerten von bis oder um 500€ in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen und die Anwälte dies daher i.d.R. mit "spitzen Fingern" anfassen.
Sondervereinbarungen, die über das Maß des RVG hinausgehen, wären zwar möglich und werden mitunter angeboten (vierstellige bis fünfstellige Summen!!!).
Da jedoch über das RVG hinausgehende Beträge selbst im Erfolgsfalle nicht durch die Gegenseite getragen werden, kann einem nicht zugemutet werden, sich nur unter solchen Sondervereinbarungen auf ein Mandat einzulassen.
Ergo: Man findet keinen Anwalt zu den üblichen Gebühren. Daran darf jedoch das Rechtsschutzbedürfnis nicht scheitern.Beispiel-Text für Anwaltsanfragen speziell für die 2. Instanz z.B. analog dieser Anmerkung unter
Klage - Verwaltungsgericht Berlin - Begründung/Urteil /weiteres Vorgehenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31813.msg197176.html#msg197176Wie ist bzgl. der "Anwaltssuche" vorzugehen?
Gibt es hier im Forum ein Muster, welches zum Anschreiben der Anwälte verwendet werden könnte?
Edit "Bürger":
Die Frage ist hier deplatziert und gehört wenn, dann in gut aufbereiteten eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff diskutiert. Dazu fehlte bislang die Zeit bzw. hat es auch niemand anderes bislang übernommen. Vorläufig hier nur kurz und ohne dies hier zu vertiefen: Es müssten nach bisheriger Erfahrung wenige Tage nach Zustellung des Urteils nach und nach im Abstand von etwa 3-5 Tagen jeweils ca. 3-5 und somit binnen der Rechtsmittelfrist in Summe gut und gern 10...15...20...25 Anwälte (erfolglos) angefragt werden. Im Abstand von etwa 3-5 Tagen deshalb, weil man ja den Angefragten Gelegenheit zur Rückmeldung geben möchte, sofern man aber (zumindest per Email) nach 2...3...5 Tagen nichts hört, davon ausgehen muss, dass auch nichts mehr kommt und insofern die nächsten 3-5 Anfragen tätigen müsste.
In der Vergangenheit könnte das erfolgt sein mit Texten ähnlich diesem (bezogen auf 2. Instanz):
"Anfrage in Sachen 'Rundfunkbeitrag'
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir wurde am __.__.____ vom Verwaltungsgericht _________________ ein ablehnendes Urteil zu meiner Klage in Sachen "Rundfunkbeitrag" zugestellt.
Ich beabsichtige, Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.
Da für das Verfahren Anwaltszwang besteht, suche ich einen Anwalt.
Ich bitte um schriftliche Mitteilung, ob Sie unter o.g. Voraussetzungen zur anwaltlichen Vertretung bereit sind.
Um verbindliche Mitteilung der anfallenden Rechtsanwaltskosten als brutto-Gesamtbetrag wird gebeten.
Der Streitwert wurde vom Gericht mit ___,__ € beziffert.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen"
wobei der Streitwert auch als "circa" Angabe erfolgen könnte, insbesondere wenn er mehr als 500€ beträgt.
Streitwert sind i.d.R. die Forderungssumme an Rundfunkbeiträgen der angefochtenen Bescheide - ohne Säumniszuschläge, Mahngebühren, etc. - so jedenfalls die Aussage eines Richters in einer der Verhandlungen.
Für die Erstellung des gesonderten Threads und/ oder Ausgliederung dieses Beitrags bitte noch etwas Geduld.
Hier bitte nur weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Klage - Verwaltungsgericht Berlin - Begründung/Urteil /weiteres Vorgehen
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Der Antrag würde dann unter Beifügung dieser Unterlagen - mglw. zur Niederschrift in der Rechtsantragsstelle des jeweiligen Verwaltungsgerichts -
ohne Anwalt gestellt und hilfsweise Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts gestellt werden.
Der Rechtsschutz darf schließlich nicht vom Willen der Anwälte abhängig sein... Jedenfalls derzeit schon lokal 2...3...5x so ähnlich absolviert - weitere folgen.
Bislang noch keine Ablehnungen - auch nicht aus "formalen" Gründen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
1) innerhalb 1 Monat nach Zustellung des Urteils:
Antrag auf Zulassung der Berufung2) innerhalb eines weiteren Monats:
Begründung zum AntragDer vorerst
unbegründete, lediglich fristwahrende Antrag nach 1) selbst könnte - bei und gemeinsam mit der
Rechtsantragsstelle eines Verwaltungsgerichts zur Niederschrift verfasst - ungefähr so gelautet haben:
Verwaltungsgericht ________
- Rechtsantragsstelle -
__________________
__________________
_______, den __.__.____
Antrag auf Zulassung der Berufung
Es erscheint vor der Urkundsbeamtin
Herr/ Frau
__________________
__________________
__________________
- Kläger/in -
und erklärt zum Verfahren
Az. __________________
folgendes:
1. Es wird beantragt, die Berufung gegen das Urteil vom __.__.____, zugestellt am __.__.____, zuzulassen.
2. Dem Kläger einen Prozessbevollmächtigten für das Zulassungsverfahren beizuordnen.
Begründung:
Der/die Kläger/in hat sich bisher erfolglos bemüht, einen Prozessbevollmächtigten für das Zulassungsverfahren zu bekommen. Nachweise dafür können erbracht werden. Es wurden mindestens 15 Anfragen gestellt, davon wurde ein Teil überhaupt nicht beantwortet. Um die Frist zu wahren, muss der Antrag auf Zulassung der Berufung heute selbst durch den Kläger gestellt werden.
gez. gez.
[Vorname Nachname] [Nachname]
Kläger/in Justizhauptsekretärin
Anlagen
- Zustellnachweis
- Kopien von Anfragen
graue Texte: Hier nur aus dem fiktiven Beispiel. Falls selbst formuliert und lediglich abgegeben, könnten/ würden diese entfallen.Ein weiteres fiktives Beispiel zum Vergleich
Verwaltungsgericht ________
- Rechtsantragsstelle -
__________________
__________________
_______, den __.__.____
Antrag auf Zulassung der Berufung
Es erscheint vor dem Urkundsbeamten
Herr/ Frau
__________________
__________________
__________________
- AntragstellerIn/ KlägerIn -
und erklärt zum Verfahren
Az. __________________
1. Hiermit stelle ich Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts _________, Az. _________, vom __.__.____, zugestellt am __.__.____.
2. Des weiteren beantrage ich die Beiordnung eines Rechtsanwalts für das vorliegende Verfahren.
Anliegend überreiche ich die Liste der Anwälte, bei denen ich um ein Mandat in dem Verfahren gebeten habe.
Begründung:
Der/die Kläger/in erklärt, den Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.
Den müsse er/sie stellen, um die Rechtsmittelfrist zu wahren.
Der Antrag wird ohne Anwalt gestellt, weil keiner der angefragten Anwälte (siehe Liste) das Mandat übernehmen konnte.
Hinweis des Urkundsbeamten:
Am Oberverwaltungsgericht ____________ besteht Anwaltszwang.
Dies steht in der Rechtsmittelbelehrung des Urteils.
Der Kläger sollte also in der verbleibenden Rechtsmittelfrist einen Anwalt hinzuziehen.
[Unterschrift] [Unterschrift]
[Nachname] [Nachname]
Antragsteller/in Justizsekretär
Anlagen
- Verzeichnis mit angefragten Anwälten
graue Texte: Hier nur aus dem fiktiven Beispiel. Falls selbst formuliert und lediglich abgegeben, könnten/ würden diese entfallen.
aktuelle, kombinierte und erweiterte FassungEin auf dem zweiten Beispiel basierender Antrag, der
nicht zur Niederschrift bei der Rechtsantragsstelle erfolgt, sondern
selbst verfasst und eingereicht werden soll, könnte bei fiktiven Personen ABC ggf. so gelautet haben:
Herr/ Frau
__________________
__________________
__________________
Verwaltungsgericht ________
__________________
__________________
_______, den __.__.____
Antrag auf Zulassung der Berufung
Az. __________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erkläre zum o.g. Verfahren:
1) Hiermit stelle ich Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts __________________ vom __.__.____, zugestellt am __.__.____.
2) Des weiteren beantrage ich die Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für das vorliegende Verfahren.
3) Außerdem stelle ich Antrag auf Fristverlängerung für die Begründung des Antrags, bis ein Prozessbevollmächtigter beigeordnet wurde.
[[[ 4) Es wird Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt.***]]]
Begründung:
Die Rechtsmittelbelehrung des o.g. Urteils besagt:
„[...] Vor dem [... Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgerichtshof] müssen sich die Beteiligten durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen [...]. Dies gilt bereits für die Stellung des Antrags auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht [Ort].“
Ich erkläre, den Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen, um die Rechtsmittelfrist zu wahren.
In der Anlage überreiche ich eine Übersicht der Anwälte, bei denen ich um ein Mandat in dem Verfahren gebeten habe.
Der Antrag wird ohne Anwalt gestellt, weil bislang keiner der angefragten Anwälte das Mandat übernehmen konnte.
Ich entnehme der Rechtsmittelbelehrung zudem, dass insbesondere die Begründung erst durch einen vertretungsberechtigten Prozessbevollmächtigten vorgebracht werden darf und muss, wofür ich o.g. Antrag auf Fristverlängerung stelle.
Anderenfalls wird um richterlichen Hinweis gebeten.
Ich sehe mich selbst nicht in der Lage, ohne qualifizierten Rechtsbeistand die Antrags-Begründung fristgerecht, formgerecht und inhaltlich auszuarbeiten.
Bisher konnte das Urteil mit noch keinem Anwalt besprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vorname Nachname]
Anlagen
- Übersicht angefragter Anwälte
graue Texte: Der Antrag auf Prozesskostenhilfe dürfte i.d.R. schadlos gestellt werden können - unabhängig von der Aussicht auf Bewilligung. Sofern die Antrags-Unterlagen zu den persönlichen Vermögensverhältnissen nicht/ nicht rechtzeitig und vollständig ausgefüllt eingereicht werden, wird eine i.d.R. kostenlose Ablehnungsentscheidung über die Prozesskostenhilfe ergehen.
***Neuere Erkenntnisse besagen, dass ein solcher Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht grundlos/ ins Blaue hinein (ggf. auch nicht im Falle von PKH-Berechtigung?) gestellt werden sollte, denn er könnte dazu führen, dass das OVG schneller ablehnen will, weil die Anforderung an die Zulassung für PKH größer sind als bei der reinen Beiordnung. Auch wären u.U. die Unterlagen zu den Vermögensverhältnissen schon mit Antragstellung einzureichen, da anderenfalls u.U. "verfristet".dunkelblaute Passage: ergänzt aufgrund der Aufforderung einzelner OVG/VGH, dass der Antragsteller seinen Antrag binnen der Begründungsfrist wenigstens "laienhaft" selbst begründen solle (dies dient mglw. der Abschätzung, ob die Rechtsverfolgung nicht "aussichtslos" erscheint und somit eine Beiordnung zu erfolgen hätte)Einer dieser Anträge - einschl. der 2 Monate nach Zugang des Urteils nachzureichenden umfangreicheren Begründung nach 2) - liegt bereits seit über einem Jahr beim OVG auf Eis.
"Still ruht der See..."Die Kosten sind sehr überschaubar - da selbst im Falle einer Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung Gerichtskosten von nur 35€ fällig werden (zumindest bis zu einem Streitwert bis 500€) - was sogar noch günstiger ist, als Berufung zugelassen zu bekommen und dann Gerichtskosten für die 2. Instanz aufbringen zu müssen (~150€ bei Streitwert bis 500€).
Insofern sollte das
Ziel sein, die
Klage weder zurückzuziehen, noch nach der 1. Instanz aufzuhören, sondern mit überschaubarem Aufwand und Kosten den Weg in die 2. Instanz zu beschreiten und somit das
vorinstanzliche Urteil (und damit auch die ursächlichen Bescheide) nicht rechtskräftig werden zu lassen.
Hinweis: Auch für das Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung kann Antrag auf Ruhendstellung/ Aussetzung gestellt werden bis zur Entscheidung des BVerfG - mglw. bei den OVG/VGH sogar aussichtsreicher als bei den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.Beispiele und Vorgehensweise demnächst hier.
Zwischenzeitliche tangierende Diskussionen siehe u.a. auch unter
Urteil ist da (1. Instanz) > und jetzt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26973.0.html
Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem OVG in Münster
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25367.msg170029.html#msg170029
Thread bleibt vorerst noch geschlossen. Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Edit 30.01.2022: Ergänzungen in der Einleitung mit beispielhaftem Wortlaut einer Rechtsmittelbelehrung.
Siehe angepasste Version eines "Antrags auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für ein noch durchzuführendes Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung" weiter unten unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.msg195671.html#msg195671