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Autor Thema: Vorbereitung auf mündliche Verhandlung - mögliche Reaktionen auf Gegenargumente  (Gelesen 4566 mal)

  • Beiträge: 691
Liebe Mitstreiter,

wie ich persönlich als Beobachter bei Gerichtsverhandlungen erlebt habe, kommen von Gerichts- oder Beklagtenseite oft merkwürdige Gegenargumente mit teilweise abstrusem Inhalt, die einen Kläger oft sprachlos machen können.

Ich möchte gerne diesen Thread starten, um ausgedachte Kläger bevorstehender erfundener mündlicher Gerichtsverhandlungen auf mögliche Gegenargumente vorzubereiten und ihnen rein fiktive Antwortmöglichkeiten geben.

Helft bitte tatkräftig mit, denn nur gemeinsam sind wir stark!

Viele Grüße
Euer Mork vom Ork


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f
  • Beiträge: 35
Mündliche Verhandlungen nur nutzen um die an die Wand zu fahren.
Alles Andere bringt nix mehr.
Also vorbereiten und dann:

1. Beweisanträge stellen/zu Protokoll geben:
Was man gerne hätte gibt es genug zum nachweisen. Lasst euch was einfallen, Forum ist voll mit Dingen die "nicht" vorhanden sind. Also vom beklagten Nachweise XYZ anfordern da diese wichtig sind um Nachweise des erforderlichen hoheitlichen "Verwaltungsaktes" zu kriegen.

Werden die nicht angenommen:

2. Befangenheitsantrag stellen gegen Richter.

Danach war es dann erstmal mit der Verhandlung...
Das muss dann erstmal wieder durch die Kammer und dann gibt es neuen Termin.

Wurden Beweisanträge angenommen, dauert es eh :D


Person F würde überhaupt nicht auf irgendwelche Gegenargumente eingehen. Nur klar machen das Recht und Fakten so und so sind. Widerlegung nur durch Beweise und nicht durch "weil wir Rundfunk sind dürfen wir das"

3. sich nen "Beistand" suchen der Ahnung hat und das für einen macht, wenn man eh schon der Meinung ist das man bei Gegenargumenten rumzittert...


Ist zwar etwas pauschalisiert nun alles, aber warum zu ner Verhandlung gehen nur um zu argumentieren oder gegenargumentieren (hier sind die fiktiven Kläger meist eh "unterlegen" weil kaum einer Jura studiert haben wird...)
Die Argumente stehen in der Klagebegründung.
Mündliche Verhandlung ändert zu 99% eh nichts mehr an der Entscheidung.
Mündliche Verhandlungen dienen "eigentlich" eh nur zum Stellen von Beweisanträgen (die müssen mündlich zu Protokoll gegeben werden und dann schriftlich eingereicht), Einreichung von "Beweismitteln", Befangenheitsantrag oder um Antrag zum verschieben der Verhandlung aufgrund von geänderter "Sach- und Beweislage" und auswerten dieser.

Ja, das wäre so ne "nette" fiktive Vorgehensweise bei mündlicher Verhandlung.

Sollte die Antwort nicht passen, darf auch bearbeitet oder gelöscht werden.

Just my 2 cents ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2019, 15:54 von DumbTV«

S
  • Beiträge: 403
Hierzu evtl. mal folgenden Beitrag sichten:

Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20646.msg133871.html#msg133871

Ist etwas länglich aber gibt durchaus nützliche Informationen aus einer aktuellen mündlichen Verhandlung.

Stichwort: Beistand


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  • IP logged
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

P
  • Beiträge: 4.011
Der Kläger, der Beistand und die Einführung des Beistands  müssen sehr gut vorbereitet sein, damit das nicht schief geht.

Aus einem Traum zum Ablauf einer anderen Verhandlung.
...

-Antrag eines Klägers auf Beratung mit einem Beistand. Darauf Richter: Mit welchem Ziel? Aus welchem Grund? Kläger trägt vor. Richter: Ein Beistand ist so nicht vorgesehen, nur bei tatsächlicher Bedürftigkeit und eingeschränkter Geschäftsfähigkeit. Kläger macht nicht den Eindruck und kann auch weiter selbst an der Verhandlung teil nehmen und sich zum Sachverhalt äußern
- Antrag des Klägers, die Ablehnung des Beistands durch den Richter mit in das Protokoll aufzunehmen.
- Richter trägt vor, das das Protokoll nur den wesentlichen Verfahrensablauf darstellt, nicht  inhaltlich die Verhandlung wiedergibt. Richter spricht in ein Mikrofon, Diktiergerät (?) den Antrag des Klägers auf protokollarische Erfassung, das Beistand richterlich abgelehnt wurde und der Kläger die fehlende gesetzliche Angabe der Beitragshöhe rügt.

...


es gibt dazu auch noch ein Thema hier

"Beistand" gem. §67 Abs. 7 VwGO > Bedingungen? Beantragung zur mdl. Verhandlung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19933.msg129017.html#msg129017


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  • IP logged

  • Beiträge: 691
Empfehlung für die mündliche Verhandlung:

Erwarte folgende Frage:
Können Sie uns bitte die wichtigen Punkte Ihrer Klage zusammenfassen?

Notiere Dir überschriftenartig die Hauptpunkte Deiner Klage. Dann behältst Du die Übersicht und vergisst nichts. Komme auf den Punkt und bleibe bei Deinem Anliegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2016, 00:58 von Bürger«

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Richtig Mork vom Ork!

Mein ältester Freund hat mir berichtet, wie es ihm vor Gericht ergangen ist.
Er hat sich vorbereitet und seine ganz persönlichen Gründe formuliert und zu Papier gebracht. Die Frage der/des Vorsitzenden war: “Tragen Sie mal ganz persönlichen Gründe vor, warum sie den Beitrag verweigern“. Leider hat mein ältester Freund den Rat von Mork vom Ork selbst nicht so umgesetzt, sonder viel zu viel Text auf dem Papier gehabt, anstatt, Überschriften zum Thema und frei von der Leber zu referieren. Denn die Zusammenfassung des Sachvortrags von der Klage, welches ein/e Kammer Richter/in vorgetragen hat, hat in der Tat die Gründe recht gut wiedergegeben! Es schien der Kammer wichtig zu sein, ob mein  ältester Freund durch persönliche Betroffenheit die Gründe in der Klage noch deutlicher hervorheben kann, wohl um zu sehen, ob es glaubhaft ist, was man in der Klageschrift verfasst hat!!??
Ja, dann hat er sich gut vorbereitet und war auch ganz Cool, allerdings bis die Erste Frage kam! Dann hat er sich auf seine Zettel nicht mehr zurecht gefunden, stand halt zu viel drauf und hat sich dann verzettelt. Nach dem er aber gefragt worden war, ob er den Rundfunk abschaffen würde und  mein ältester Freund das verneint hatte, war die Kammer doch einwenig überrascht und er konnte sich wieder ein wenig fassen. Die Kammer: “Ist es Ihnen zu teuer?“ Mein ältester Freund hat vorgetragen,  “es ist zu viel“, also an Rundfunk, besonders wenn man Nichtnutzer ist!
2, 3 Sender würden doch reichen um das Tagesgeschehen wiederzugeben als Grundversorgung!
Mein ältester Freund war sehr aufgeregt, das konnte man an der zitternden Stimme deutlich wahrnehmen. Wenn er es vorgesungen hätte, währe seine zitternde Stimme nicht aufgefallen.
Die Kammer hat allerdings schon durchblicken lassen, das sie der höheren Instanz folgen werde (müssen?)! Es half aber auch der Beistand eines gute Freundes!!! Mein ältester Freund sagt DANKE!
PS. Die bekannte Vertretung der Gegenseite war Peinlich!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2018, 03:19 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

 
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