Mündliche Verhandlungen nur nutzen um die an die Wand zu fahren.
Alles Andere bringt nix mehr.
Also vorbereiten und dann:
1. Beweisanträge stellen/zu Protokoll geben:
Was man gerne hätte gibt es genug zum nachweisen. Lasst euch was einfallen, Forum ist voll mit Dingen die "nicht" vorhanden sind. Also vom beklagten Nachweise XYZ anfordern da diese wichtig sind um Nachweise des erforderlichen hoheitlichen "Verwaltungsaktes" zu kriegen.
Werden die nicht angenommen:
2. Befangenheitsantrag stellen gegen Richter.
Danach war es dann erstmal mit der Verhandlung...
Das muss dann erstmal wieder durch die Kammer und dann gibt es neuen Termin.
Wurden Beweisanträge angenommen, dauert es eh
Person F würde überhaupt nicht auf irgendwelche Gegenargumente eingehen. Nur klar machen das Recht und Fakten so und so sind. Widerlegung nur durch Beweise und nicht durch "weil wir Rundfunk sind dürfen wir das"
3. sich nen
"Beistand" suchen der Ahnung hat und das für einen macht, wenn man eh schon der Meinung ist das man bei Gegenargumenten rumzittert...
Ist zwar etwas pauschalisiert nun alles, aber warum zu ner Verhandlung gehen nur um zu argumentieren oder gegenargumentieren (hier sind die fiktiven Kläger meist eh "unterlegen" weil kaum einer Jura studiert haben wird...)
Die Argumente stehen in der Klagebegründung.
Mündliche Verhandlung ändert zu 99% eh nichts mehr an der Entscheidung.
Mündliche Verhandlungen dienen "eigentlich" eh nur zum Stellen von Beweisanträgen (die müssen mündlich zu Protokoll gegeben werden und dann schriftlich eingereicht), Einreichung von "Beweismitteln", Befangenheitsantrag oder um Antrag zum verschieben der Verhandlung aufgrund von geänderter "Sach- und Beweislage" und auswerten dieser.
Ja, das wäre so ne "nette" fiktive Vorgehensweise bei mündlicher Verhandlung.
Sollte die Antwort nicht passen, darf auch bearbeitet oder gelöscht werden.
Just my 2 cents