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Autor Thema: Ausnahmezustand/Epidemie: Gerichte > eingeschränkte Tätigkeit [Übersicht]  (Gelesen 10802 mal)

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Angesichts der aktuellen "Corona"-Lage hier gesammelte Infos zu

Ausnahmezustand/Epidemie:
Gerichte > eingeschränkte Tätigkeit [Übersicht]



Hier bitte keinerlei inhaltiche Diskussionen, sondern ausschließlich Sammlung offizieller Meldungen der Gerichte.
Danke für allerseitiges Verständnis, aktive Mitwirkung und die Berücksichtigung.



Edit "Bürger" - siehe auch weitere tangierende Threads:
Ausnahmezustand/Epidemie: Wahrung der Öffentlichkeit bei mdl. Verhandlung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33490.0
Gerichtsverhandlung trotz Corona? Anwalt zeigt Richter an
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33506.0
Ausnahmezustand/Epidemie: Termin/Vermögensauskunft bei Vollstreckungsstelle?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33491.0


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BVerwG, Pressemitteilung Nr. 16/2020 vom 17.03.2020
Eingeschränkte Tätigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ab dem 18. März 2020

Zitat
Das Bundesverwaltungsgericht schränkt seine Tätigkeit vom 18. März 2020 bis voraussichtlich 19. April 2020 aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein, nachdem sich die Coronavirus-Infektion von mehreren Beschäftigten bestätigt hat.

In dem genannten Zeitraum finden - mit Ausnahme von unaufschiebbaren Angelegenheiten - keine mündlichen Verhandlungen statt. In diesem Zeitraum bereits anberaumte Termine zur mündlichen Verhandlung wurden aufgehoben. Das Dienstgebäude ist für die Öffentlichkeit geschlossen.

Es findet ein Notbetrieb statt, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Anträge, Klagen und Schriftsätze können ungeachtet dessen auf dem gewohnten Weg eingereicht werden. Eine Bearbeitung ist sichergestellt.

Die Pressestelle des Gerichts ist im genannten Zeitraum ausschließlich per E-Mail erreichbar. Mit einer verzögerten Bearbeitung von Presseanfragen ist zu rechnen.

Quelle: https://www.bverwg.de/pm/2020/16


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Verwaltungsgericht Hannover, 17.03.2020
Umgang des Verwaltungsgerichts Hannover mit dem Corona-Virus
Hinweise zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus

Zitat
Alle Rechtssuchenden sowie Besucherinnen und Besucher des Gerichts sind ... dringend aufgefordert, ... jeweils zu prüfen, ob ein Anliegen außerhalb einer anberaumten Verhandlung bei Gericht vor Ort angebracht werden soll und das Gerichtsgebäude betreten werden muss, weil das Anliegen dringlich ist und keinen Aufschub duldet, oder ob das Anliegen auch schriftlich eingereicht werden kann. ...

Die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts prüfen, ob es derzeit notwendig ist, an bereits geladenen Gerichtsverhandlungen festzuhalten. Eine ganze Reihe von Terminen wurde bereits abgeladen. ... Ansonsten gilt, dass Ladungen zu Gerichtsverhandlungen und Terminen weiterhin Gültigkeit haben und zu befolgen sind. ...

Beim Verwaltungsgericht ... bestehen nicht nur für außergewöhnliche Ausnahmefälle wie die Ausbreitung des Corona-Virus weitreichende Zuständigkeits- und Vertretungsregelungen, die auch gegenwärtig gelten und eine geordnete Rechtsprechung und Rechtspflege gewährleisten. Dies gilt insbesondere für eilige Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden. ...

Quelle: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/umgang-des-verwaltungsgerichts-hannover-mit-dem-corona-virus-186404.html


(Bei weiteren niedersächsischen Verwaltungsgerichten, z.B. VG Elze und VG Osnabrück, finden sich ähnliche Mitteilungen)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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Die nicht ganz einheitliche Handhabung wird u.a. auch hier deutlich:

FAZ
Liveblog zum Coronavirus
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/live-blog-der-faz-zum-coronavirus-alle-entwicklungen-im-ueberblick-16677896.html

18.03.2020
2:56   Mathias Peer
Zitat
Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft fordert angesichts der Coronakrise eine mindestens zweiwöchige Schließung der Gerichte. [...] Bisher agiere jede Justizbehörde unterschiedlich. „Es ist ein Flickenteppich an Maßnahmen und kein kontrolliertes Krisenmanagement“, so Schmidt.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Für Baden-Württemberg gilt:
Zitat
Minister Wolf sagte: „Die Verbreitung des Virus können wir nicht mehr stoppen. Es kommt aber entscheidend darauf an, dass wir die Verbreitung verlangsamen. Das verlangt uns allen einiges ab. Diese historische Situation erfordert auch  für die Justiz Maßnahmen, wie sie in der Geschichte Baden-Württembergs bislang noch nicht notwendig waren: In Umsetzung der Beschlüsse des Ministerrats vom 13. März 2020, wonach alle nicht notwendigen sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren sind, ist die Anwesenheit in den Dienstgebäuden der Justiz ab 17. März 2020, vorläufig bis einschließlich 19. April 2020, auf ein unabdingbar erforderliches Maß zu beschränken.“
https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Minister+Wolf+zu+weiteren+Corona-Massnahmen+in+Justiz+und+Justizvollzug/?LISTPAGE=1825808


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 19a/2020 vom 18. März 2020
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der
Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts


Zitat
Das Bundesverfassungsgericht ist ungeachtet vielfältiger Einschränkungen durch die Verbreitung des Coronavirus weiterhin vollständig arbeitsfähig. Zur Vorsorge für etwaige Erkrankungs- oder Quarantänefälle wird in allen Arbeitsbereichen beginnend ab dem 19. März 2020 ein Zwei-Schichten-System eingeführt, das gegebenenfalls den Weiterbetrieb durch die jeweils andere Schicht ermöglicht. Zudem bleiben Außenkontakte und die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf das Notwendigste beschränkt. Mündliche Verhandlungen und Urteilsverkündungen sollen - außer in unaufschiebbaren Angelegenheiten - bis Ende April nicht stattfinden. Auch hat das Gericht sämtliche Auslandsreisen und Besuche ausländischer Delegationen bis vorerst Ende April abgesagt. Gleiches gilt für den Empfang von Besuchergruppen. Das Gerichtgebäude bleibt für die Öffentlichkeit geschlossen. Die Bearbeitung insbesondere von Eilverfahren in den Kammern ist - insbesondere durch eine entsprechende IT-Ausstattung der Richterinnen und Richter, die zuhause arbeiten können - sichergestellt. Die Pressestelle des Gerichts bleibt weiter erreichbar. Es ist allerdings mit einer im Umfang eingeschränkten und gegebenenfalls verzögerten Bearbeitung von Medienanfragen zu rechnen.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-019a.html


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Dies dürfte beispielhaft/ in ähnlicher Weise auch für andere Gerichte im gesamten Bundesgebiet gelten...

Amtsgericht Dresden
https://www.justiz.sachsen.de/agdd/
Letzter Abruf: 23.03.2020, ~1:45 Uhr
(Wiedergabe ohne Gewähr/ Hervorhebungen tlw. nicht wie im Original)
Zitat
Anordnung
zur Steuerung des Besucherverkehrs am Amtsgericht Dresden


Aufgrund der weiteren Entwicklung der Situation sehen wir uns gezwungen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Funktionsfähigkeit des Gerichts soweit wie möglich aufrechtzuerhalten und um Besucher vor Ansteckungen zu schützen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass wir den Besucherverkehr des Amtsgerichts auf das unabdingbare Maß reduzieren.

Die Rechtsantragstelle und alle Abteilungen beim Amtsgericht Dresden sind ab sofort bis auf weiteres für den Publikumsverkehr nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung für akute, unaufschiebbare Angelegenheiten geöffnet. Dazu gehören:

- Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung oder Verfügung
- Anträge in eiligen Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten
- unaufschiebbare Pfändungsschutzanträge
- unaufschiebbare Einzahlungen bei der Gerichtskasse
- Abgabe von Erbausschlagungserklärungen, wenn die Frist in weniger als 7 Tagen abläuft
- Rückgabe von Verfügungen von Todes wegen

In den vorgenannten Fällen sprechen Sie Ihr Anliegen zwingend vorab über folgende Telefonnummern mit den jeweiligen Gerichtsmitarbeitern ab:

Rechtsantragstelle Roßbachstraße 6: 0351/446-3170
Rechtsantragstelle in Zwangsvollstreckungssachen: 0351/446-3431
Nachlasssachen: 0351/446-3267, 0351/446-3260
Gerichtskasse: 0351/446-3092.

Die mittels Vordruck zu stellenden Anträge auf Beratungshilfe können schriftlich eingereicht werden. Anträge, Verteidigungsanzeigen, Fristverlängerungen, Klageerwiderungen, Rechtsmittel und Stellungnahmen in laufenden Verfahren müssen nicht zwingend in der Rechtsantragstelle protokolliert werden. Diese sind derzeit schriftlich einzureichen. In rechtlich schwierigen Angelegenheiten kann ggfs. ein Rechtsanwalt weiterhelfen. Auf die bereitgestellten Vordrucke unter www.justiz.sachsen.de  wird verwiesen.

Schriftliche Anträge können auf dem Postweg, durch Einwurf in den Nachtbriefkasten im Außenbereich des Amtsgerichts auf der Roßbachstraße 6 oder in den Briefkasten der Außenstelle am Olbrichtplatzes 1 oder per Fax eingereicht werden. Schriftsätze, die per E-Mail eingereicht werden, entfalten keine rechtliche Wirkung!

Der Zutritt zu den Gerichtsgebäuden zum Zweck des Besuches von öffentlichen Verhandlungen ist grundsätzlich gestattet. Personen, die keine Justizbediensteten sind, wird der Zugang zu Gericht oder der Verhandlung zu versagen sein, wenn Sie

- an akuten Atemwegsbeschwerden oder unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Abgeschlagenheit und Schwäche leiden,
- in den letzten 14 Tagen wissentlichen Kontakt mit einer anderen Person mit positivem Nachweis des Corona-Virus (SARS-CoV-2). Atemwegs-beschwerden oder unspezifischen positivem Nachweis von neuartigem Corona-Virus (SARS-CoV-2) hatten,
- sich in den letzten 14 Tagen in einem vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikogebiet aufgehalten haben.

Personen, die ausdrücklich zu einem Termin geladen wurden und auf welche die aufgezählten Fälle zutreffen (Atemwegsbeschwerden, Kontakt zu einer anderen Person mit positivem Nachweis, Aufenthalt im Risikogebiet) werden gebeten, sich zunächst telefonisch mit dem Gericht in Verbindung zu setzen.

Bitte überlegen Sie unabhängig davon, ob Sie sich in der aktuellen Situation in einen nicht zwingend erforderlichen, engen Kontakt zu anderen Menschen im Gerichtssaal begeben wollen.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass auf Grund der gegenwärtigen Situation Verhandlungstermine kurzfristig ausfallen können. Informieren Sie sich erforderlichenfalls bei dem Gericht unter der auf der Ladung angegebenen Telefonnummer.



Martin Schultze-Griebler
Präsident des Amtsgerichtes



Verwaltungsgericht Dresden
https://www.justiz.sachsen.de/vgdd/
Letzter Abruf: 23.03.2020, ~1:45 Uhr
(Wiedergabe ohne Gewähr/ Hervorhebungen tlw. nicht wie im Original)
Zitat
Aktuelle Information zur Coronaviruslage (Stand: 20. März 2020)

Das Fachgerichtszentrum Dresden und damit auch das Gebäude des Verwaltungsgerichts wird ab dem 23. März 2020 für die Öffentlichkeit weitgehend geschlossen. Der Gerichtsbetrieb des Verwaltungsgerichts Dresden wird mit Einschränkungen aufrechterhalten.

Der zuständige Präsident des Sozialgerichts Dresden hat im Einvernehmen mit der Präsidentin des Verwaltungsgerichts und dem Direktor des Arbeitsgerichts in Ausübung seines Hausrechts am 18. März 2020 die Anordnung getroffen, dass ab Montag, den 23. März 2020, 06:00 Uhr, grundsätzlich nur Mitarbeitern der drei Gerichte der Zutritt zum Gerichtsgebäude gestattet wird.

Der für die Rechtschutzgewährung unverzichtbare Betrieb des Verwaltungsgerichts, insbesondere in Eilsachen, wird weiterhin gewährleistet.

Gerichtsverhandlungen werden ab 23. März 2020 bis auf Weiteres, mindestens bis 17. April 2020 allenfalls noch in dringenden, unaufschiebbaren Fällen stattfinden. Verfahrensbeteiligte, die zu Verhandlungen in diesem Zeitraum geladen wurden und bisher noch keine Abladung erhalten haben, werden gebeten, sich telefonisch zu informieren, ob die Verhandlung stattfindet.

Die Bibliothek und die Kantine des Fachgerichtszentrums Dresden bleiben für externe Besucher geschlossen.

Akteneinsicht in den Räumen des Gerichts wird zunächst bis zum 17. April 2020 nur noch in dringenden, unaufschiebbaren Fällen nach telefonischer Absprache ermöglicht.

Die Rechtsantragsstelle des Gerichts ist zu den oben angegebenen Zeiten geöffnet. Um die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus nicht zu gefährden werden Rechtssuchende aber gebeten, in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob sie persönlich kommen müssen. Es wird darum gebeten, Anträge und Klagen (sowie weitere Schriftstücke) vorrangig auf schriftlichem oder elektronischem Weg einzureichen (per Post, Telefax oder durch Einwurf in den Gerichtsbriefkasten - bei elektronischer Übermittlung beachten Sie aber bitte unbedingt die Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr; ein Schriftsatz, der mit einer "normalen" E-Mail vorgelegt wird, entfaltet keine rechtliche Wirkung!). Für Anfragen ist das Gericht während der Dienstzeiten (s. o.) telefonisch oder über E-Mail zu erreichen (siehe dazu die unter "Kontakt" angebenen Telefonnummern und E-Mail-Adressen). Für Anfragen an den Pressesprecher nutzen Sie bitte die angegebene E-Mail-Adresse (presse(at)vgdd.justiz.sachsen.de).

Beachten Sie bitte ggf. die Hinweise auf den Internetseiten des Sozialgerichts sowie des Arbeitsgerichts zur dortigen Verfahrensweise und abweichenden Öffnungszeiten.


Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts:

Link zur Internetseite des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts
https://www.justiz.sachsen.de/ovg/


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Natürlich bleibt bei einer PANdemie dann auch das nicht aus:

FAZ
Liveblog/ Liveticker zum Coronavirus
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/liveticker-zum-coronavirus-gesundheitsministerium-irritiert-ueber-merkel-aeusserung-16695585.html

27.03.2020
15:10   Kim Maurus
Zitat
Die Ausgangssperren und -beschränkungen behindern auch die Justiz: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird wegen der Corona-Krise seine Entscheidungen und Urteile vorerst nicht mehr verkünden. Das Gericht setze seine Arbeit fort, die Urteilsverkündung werde jedoch ausgesetzt, teilte der Gerichtshof in Straßburg am Freitag mit. Damit will das Gericht sicherstellen, dass Betroffene nicht wegen der Corona-Krise die Frist verpassen, gegen ein Urteil vorzugehen.
Normalerweise haben die Parteien nach dem Verkünden eines Urteils drei Monate Zeit, um eine Verweisung des Falls an die Große Kammer zur erneuten Verhandlung zu beantragen. Die Große Kammer hat eine ähnliche Funktion wie ein Berufungsgericht. Wegen der Ausgangssperren und  -beschränkungen in zahlreichen Ländern ist es für die Beteiligten jedoch derzeit praktisch unmöglich, diese Frist einzuhalten.


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Querverweis aus aktuellem/ noch anhaltendem Anlass ;)
Ausnahmezustand/Epidemie: antragsgem. Verhandl.-/Terminsaufhebung wg. Corona
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34118.0


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Ich nehme an die aktuellen Beschränkungen wirken sich dann wieder auf die Gerichte aus? Hat da jemand mehr Erfahrung?

Edit "Bürger":
Einfach mal die Internetseiten des örtlich zuständigen eigenen Verwaltungsgerichts aufrufen.
Da dürfte man mit Sicherheit fündig werden bzgl. dortiger aktueller Einschränkungen.


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Wissen ist wissen, Nichtwissen ist nicht wissen. Das ist Wissen.

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BVerfG, Pressemitteilung Nr. 97/2020 vom 4. November 2020
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-097.html

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht ist ungeachtet vielfältiger Einschränkungen durch die Verbreitung des Coronavirus weiterhin vollständig arbeitsfähig. Zur Vorsorge für etwaige Erkrankungs- oder Quarantänefälle wird beginnend ab dem 4. November 2020 erneut ein Zwei-Schichten-System praktiziert, das gegebenenfalls den Weiterbetrieb durch die jeweils andere Schicht ermöglicht. Zudem bleiben Außenkontakte und die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf das Notwendigste beschränkt. Auslandsreisen und Besuche ausländischer Delegationen entfallen. Besuchergruppen können das Bundesverfassungsgericht seit März 2020 nicht besuchen. Die Bearbeitung insbesondere von Eilverfahren in den Kammern ist – vor allem durch eine entsprechende IT-Ausstattung der Richterinnen und Richter, die zuhause arbeiten können – sichergestellt. Die Pressestelle des Gerichts bleibt weiter erreichbar. Es ist allerdings mit einer im Umfang eingeschränkten und gegebenenfalls verzögerten Bearbeitung von Medienanfragen zu rechnen.


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Zitat
Aktuelle Information zur Coronaviruslage (Stand 3. November 2020)

[...]

Gerichtsverhandlungen:

Bitte beachten Sie, dass der Gerichtsbetrieb am Verwaltungsgericht aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus weiterhin Einschränkungen unterliegt. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich des Zutritts zum Gerichtsgebäude. Im Einzelnen gilt Folgendes:

Am Verwaltungsgericht Dresden finden Gerichtsverhandlungen statt. Soweit öffentliche Sitzungen anberaumt sind, wird Beteiligten und der Öffentlichkeit Zutritt zu den Verhandlungssälen gewährt. Dies gilt nicht für Personen, die an akuten Atemwegsbeschwerden oder unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Abgeschlagenheit und Schwäche leiden oder in den letzten 14 Tagen wissentlichen Kontakt mit einer anderen Person mit solchen Beschwerden hatten. Personen, die ausdrücklich zu einem Termin geladen wurden und auf welche die aufgezählten Fälle zutreffen, werden gebeten, sich zunächst telefonisch mit dem Gericht in Verbindung zu setzen.

Bitte überlegen Sie unabhängig davon, ob Sie sich in der aktuellen Situation in einen nicht zwingend erforderlichen, engen Kontakt zu anderen Menschen im Gerichtssaal begeben wollen. Um den Prozessbeteiligten und der Öffentlichkeit eine Sitzungsteilnahme zu ermöglichen und dabei ein Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus möglichst weit auszuschließen, gelten folgende Regelungen:

[...]

Akteneinsicht in den Räumen des Gerichts wird zunächst bis auf Weiteres nur noch nach telefonischer Absprache ermöglicht.

[...]

...und aus genau diesen Gründen siehe bei anberaumten Verhandlungen nochmals unter
Ausnahmezustand/Epidemie: antragsgem. Verhandl.-/Terminsaufhebung wg. Corona
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34118.0


;)

Dies dürfte beispielhaft/ in ähnlicher Weise auch für andere Gerichte im gesamten Bundesgebiet gelten...


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Soweit ich mich telelfonisch erkundigt habe:

Verhandlungstermine Rundfunkrecht am VG Leipzig (1.Kammer)
> keine bis 2021-01-04, Januar sehr ungewiß (2020-12-09)

Verhandlungstermine Rundfunkrecht am VG Halle (6.Kammer 0345-2202376)
> keine bis 2021-01-04 (2020-12-09)

Verhandlung Rundfunkrecht am VG Gera
> Az. 3 K 6/20 Ge wird schriftlich geführt (2020-11-04)


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Kläger und Beklagte könnten in den letzten Tagen und Wochen vom Verwaltungsgericht Schreiben mit folgendem  oder ähnlich klingendem Inhalt bekommen haben:

Zitat
Sehr geehrte Frau/Herr XY,
in der Verwaltungsrechtssache
XY/LRA
Streitgegenstand: Rundfunkbeitrag

fragt das Gericht im Hinblick auf die weiterhin hohen lnfektionszahlen und die damit verbundenen Risiken an, ob die Beteiligten auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichten. Da es in dem zu entscheidenden Fall um reine Rechtsfragen geht, würde sich diese sinnvolle verfahrensrechtliche Möglichkeit anbieten.

Daneben wird darauf hingewiesen, dass nach § 84 VwGO das Vervaltungsgericht über die Klage ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden kann, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist.

Der Gerichtsbescheid hat nach § 84 Abs. 3, 1. Halbsatz VwGO die Wirkung eines Urteils. Das im Einzelfall statthafte Rechtsmittel ergibt sich aus § 84 Abs. 2 VwGO. An der Entscheidung wirken keine ehrenamtlichen Richter mit (§ 5 Abs. 3 Satz 2 VwGO).

ln der vorliegenden Verwaltungsrechtssache kommt ebenso eine Entscheidung durch Gerichtsbescheid in Betracht.

Ihnen wird hiermit Gelegenheit gegeben, sich zu dieser Form der Entscheidung sowie zu einem Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung bis zum XX.YY.2021 zu äußern.

Es könnte von Vorteil sein, wenn man sich dazu schriftlich äußert und nicht auf eine mündliche Verhandlung vezichtet.

Man könnte natürlich auch das Gericht bitten seine Einschätzung bezüglich hoher lnfektionszahlen und die damit verbundenen Risiken detaillierter zu begründen. Ab welcher Höhe von Infektionszahlen welcher Infektion hält das Gericht die Durchführung einer mündlichen Verhandlung für risikofrei?

Möglicherweise kann hier auch wegen hoher Infektionszahlen und Risiko das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.

In fiktiven Fällen könnte sich das Gericht trotzdem für einen Gerichtsbescheid entschieden haben. Dieser könnte aber unwirksam geworden sein, nachdem der Kläger nach Erhalt des Gerichtsbescheides die mündliche Verhandlung beantragt haben könnte (siehe Rechtsbehefsbelehrung des Gerichtsbescheides).


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Auch wenn dies eigenständige Thema des "Angebots" der Entscheidung durch Gerichtsbescheid aufgrund aktueller Corona-Lage besser ausgegliedert, in jedem Falle hier aber nicht weiter vertieft werden sollte, anbei noch ein fiktives Beispiel-Antwortschreiben im Falle einer durchaus schon etwas betagten fiktiven Dame auf eine ähnlich geartete Anfrage ihres fiktiven Gerichts von vor fast einem Jahr (bisher offensichtlich kein weiterer Fortschritt):
Zitat
Ihr Schreiben vom __.__.____ "Absicht, per Gerichtsbescheid zu entscheiden"
hier:
- Fortsetzung Anwaltssuche, offene Punkte, Aktenmängel, ungeklärte Sachverhalte
- Widerspruch gegen "Absicht, per Gerichtsbescheid zu entscheiden"


Sehr geehrte...

ich beziehe mich auf alle meine vorhergehenden Schreiben. Die darin benannten Punkte sind alle weiterhin offen.

Ich suche auch weiterhin qualifizierten Rechtsbeistand, welcher mich im Verfahren vertreten, für mich auch die Akten, die Rechtslage und meine persönlichen Sachverhalte sichten, bewerten und klagefähig/ rechtssicher ausarbeiten sowie auch in der mündlichen Verhandlung und im gesamten Verfahren mich und meine Interessen vertreten soll.

Mit Schreiben vom __.__.____ hatte ich letztmalig beim damaligen bearbeitenden Richter nachgefragt:
Zitat
Bitte teilen Sie mir dazu mit, ob die mit meinen Schreiben vom __.__.____ und __.__.____ gerügten Mängel vollständig behoben und die fehlenden Unterlagen, Stellungnahmen und Nachweise seitens "Mitteldeutscher Rundfunk" vollständig erbracht wurden sowie ob etwaige darüber hinausgehende Ergänzungen erfolgt sind.
Dazu habe ich bis heute keine Rückmeldung erhalten und kann dazu auch keinen Sachvortrag bringen.

Bislang habe ich noch keine Vertretung. Ohne diese Vertretung kann ich mich nicht "innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu dem in Betracht gezog. Verfahren und zur Sache abschließend [...] äußern (§84 Abs.1 VwGO)".

Erst meine gewünschte Vertretung wird sich dann dazu äußern. Daraus wird auch hervorgehen, dass der Sachverhalt noch nicht geklärt ist, die Sache besondere Schwierigkeiten rechtlicher oder tatsächlicher Art aufweist und auch grundsätzliche Bedeutung hat.

Die Übersicht über die angefragten Anwälte, von denen jedoch immernoch keine Zusage vorliegt, muss ich erst wieder zusammentragen, um Ihnen diese dann wieder zuzusenden.

Dazu sowie auch für die weitere Suche benötige ich aufgrund meines Alters und meiner Fähigkeiten auch Unterstützung aus meinem persönlichen Umfeld, welche jedoch nicht ständig verfügbar ist. Ich bitte Sie daher noch etwas um Geduld.

Ich gehe weiterhin davon aus, dass die Verfahren bis zur Erledigung aller Punkte offengehalten werden - insbesondere bis ich den qualifizierten Rechtsbeistand gefunden haben werde. Gern können Sie mir geeignete Anwälte mitteilen.

Die Suche ist noch nicht beendet. Mein Antrag auf Beiordnung wurde abgelehnt. Da ich aber aufgrund meiner persönlichen Umstände eine Vertretung wünsche und mir diese auch aus Gründen der "Waffengleichheit" zusteht, setze ich meine Bemühungen entsprechend fort und werde diese auch weiterhin dem Gericht gegenüber dokumentieren. Weitere Anfragen erfolgen derzeit - auch seitens der Unterstützung aus meinem persönlichen Umfeld.

Auf meine Bitte hatte ein guter Bekannter von mir am __.__.____ bei Gericht angerufen (siehe Telefonnotiz in der Anlage). Daraus entnehme ich, dass ich der beabsichtigten "Entscheidung durch Gerichtsbescheid" widersprechen kann, wenn ich mündliche Verhandlung wünsche. Dies tue ich hiermit vorsorglich und bitte um richterlichen Hinweis, wie meine zukünftige Vertretung an der mündlichen Verhandlung teilnehmen können wird.

Dieses Schreiben ist ohne anwaltliche Hilfe und nur mit Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld erstellt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Anlage: Telefonnotiz __.__.____ mit _________, Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts

Hier bitte nur weiter zum Kern-Thema
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