Es ist müßig, an dieser Stelle zu spekulieren, was eintreten
könnte.
Die Maschine in Köln ist hierbei "unergründlich". Ein "System" gibt es nicht.
Mögliche Szenarien siehe bitte beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416In vielen - vielleicht den meisten - Fällen wird während eines laufenden Klageverfahrens bis zu dessen Abschluss
stillschweigend von einer Vollziehung abgesehen. In einigen - eher wenigen Fällen - wird die Vollziehung bis zum Abschluss des Verfahrens sogar
schriftlich "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgesetzt".
Um das möglichst sicherzustellen, sollte bei zugegangenem Widerspruchsbescheid oder auch gerichtlicher Entscheidung zügig die
Einlegung von Rechtsmitteln vorangekündigt werden - siehe nochmals unter
eigene Info an Rundfunkanstalt+"Beitragsservice" über Rechtsmittel-Einlegunghttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33719.0Um die Entscheidung des VG nicht rechtskräftig werden zu lassen, würde man Rechtsmittel einlegen - siehe nochmals weiter oben
Davon ausgehend, dass die "Berufung nicht zugelassen" wurde, lautet die (derzeit einzige) Antwort:
Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26638.0
bzw. etwas aktualisiert/ konkretisiert im gleichen Thread aufgrund der zumeist erfolglosen Anwaltssuche:
"Antrag auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten
für ein noch durchzuführendes
Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.msg195671.html#msg195671
[...]
Ob eine für die Vollstreckung i.d.R. zwingend vorausgesetzte, von ARD-ZDF-GEZ i.d.R. nur per einfacher Briefpost versendete "Mahnung" wirklich auch den Adressaten erreicht, bliebe abzuwarten
Es könnte für ein erstes Abwenden einer eingeleiteten Vollstreckung "hilfreich" sein, eine solche Mahnung nicht erhalten zu haben
siehe u.a. unter
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefposthttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0Allein wegen der 20€ Kostenpauschale würde sehr wahrscheinlich keine eigene Vollstreckung angeleiert. Um vorab Voraussetzungen für etwaigen "Gegendruck" zu schaffen, könnte bei Gelegenheit die oben wohl ebenfalls bereits erwähnte Nachfrage an die Rundfunkanstalt gesendet werden,
wo dieser Betrag denn bar zu begleichen wäre (denn die per Satzung manifestierte "unbare Zahlung" betrifft ja wohl ohnehin nur "Rundfunkbeiträge" selbst - und ist ja zumindest gem. BVerwG bundesrechtswidrig > siehe dazu alle möglichen Threads zur Barzahlung).
Dies alles sind jedoch jeweilige von der individuellen Situation und dem individuellen weiteren Verlauf abhängige Einzelthemen, welche aus genau diesem Grunde bitte auch nicht unauffindbar hier, sondern wenn, dann bitte in den bereits vorhandenen einschlägigen Threads nachgeschaut und behandelt werden sollten, sofern diese nicht bereits das jeweilige Thema durchdekliniert haben.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.