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Autor Thema: Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage  (Gelesen 489737 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage

zum (Kurz-)Ablauf/ Beispielablauf >

...unter Würdigung und Auswertung nachstehender Quellen/ Grundlagen/ Erfahrungsberichte
ergibt sich hier zusammengeführt in etwa folgender Ablauf (Versuch einer Übersicht...) ;)
(bitte keine Einzelfall-Fragen, sondern nur Korrekturen/ Ergänzungen/ Hinweise, etc. per PN. Danke.)



chronologisches Ablaufschema/
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

[Entwurf... in Arbeit... Fortschreibung je nach neuen Erkenntnissen]
Unbedingt auch nachstehende Hinweise beachten!!!
- Keine Gewähr! - Kein Anspruch auf Richtigkeit/ Vollständigkeit! - Keine Rechtsberatung! -

Vorbemerkungen (ja, sehr lang - aber insbesondere für "Neulinge" hoffentlich interessant und aufschlussreich):

Rundfunk ist Ländersache, d.h. der Bundestag ist nicht zuständig oder verantwortlich, sondern die Ministerpräsidenten der Länder und die Landesparlamente!
Beim sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" handelt es sich um einen "Staatsvertrag", den die Ministerpräsidenten der Länder untereinander abgeschlossen haben und welcher dann durch Zustimmung in den Landesparlamenten zu geltendem Landesrecht/ Landesgesetz erhoben wurde.
Landesgesetze (und auch der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"!) sind in den Gesetzesblättern der Länder amtlich bekannt gemacht.
Dass der "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" kein "Gesetz" sei, da er auch nicht z.B. unter www.gesetze-im-internet.de (nur Bundesgesetzgebung!) zu finden sei, greift also nicht.
Ebenso handelt es sich nicht um einen direkten "Vertrag" zwischen Landesrundfunkanstalt und sog. "BeitragsSCHULDNER" - das Verfahren ist nicht im "Handelsrecht" o.ä. angesiedelt, sondern per Gesetz im "Verwaltungsrecht" verankert. Siehe hierzu u.a. auch
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html

Beim sog. "Rundfunkbeitrag" handelt es sich (nach dem Willen des Gesetzgebers und spätestens nach Erlass eines BeitragsBESCHEIDs = Verwaltungsaktes) um eine "öffentliche Abgabe" - und nicht um eine "privatrechtliche Forderung".
Zuständig sind die jeweiligen Landesrundfunkanstalten als sog. "Anstalten des öffentlichen Rechts".
Der sog. "Beitragsservice" ist zwar eine "nicht rechtsfähige, öffentlich-rechtliche Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag", besitzt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer usw. - agiert jedoch im Namen und Auftrag der Landesrundfunkanstalten - vereinfacht geprochen: als eine Art ausgelagerte Schreib-/ "Kontenverwaltungs"- und "Inkasso"-Abteilung - jedoch ohne direkte Vollzugsrechte.
Offizieller Ersteller der eigentlichen "Verwaltungsakte" in Form der BeitragsBESCHEIDe sind die Landesrundfunkanstalten, auch wenn die Schriftstücke durch den sog. "Beitragsservice" aufgesetzt, verwaltet und versendet werden.
Widerspruchs- und Klagegegner ist und bleibt die jeweilige, auf dem BeitragsBESCHEID vermerkte Landesrundfunkanstalt, auch wenn man behelfsweise den Schriftverkehr über den sog. "Beitragsservice" abwickeln kann.


Dies ist kein "Aufruf zur ZahlungsVERWEIGERUNG" und insofern auch kein "Aufruf zu einer Ordnungswidrigkeit gem. RBStV", sondern dient lediglich der Dokumentation und Veranschaulichung des Prozederes, welches zu einem rechtsmittelfähigen BeitragsBESCHEID führt - und in Folge den Weg der juristischen Gegenwehr eröffnet.

Die Variante einer "Zahlung unter Vorbehalt" ist - abgesehen von der unter
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595
beschriebenen "Kraftlosigkeit" und äußerst fraglichen Rückerstattungswahrscheinlichkeit -
ebenda hinreichend erklärt und verlinkt - und bei hiesigem Thema ohnehin nicht relevant, denn sie
- verhindert bei der derzeitigen Verfahrenspraxis des Beitragsservice die Erstellung eines rechtsmittelfähigen Bescheids bzw.
- ist bei "öffentlichen Abgaben" (spätestens ab Zustellung des Verwaltungsakts = Bescheids) ohnehin nicht möglich.

Anteilige Zahlungen (z.B. Beibehaltung des geringeren, ehemaligen Hörfunk-/ Radiobetrags; eigenmächtige Kürzung seitens des sog. "BeitragsSCHULDNERs", etc.) wirken sich entsprechend lediglich zeitversetzt aus, da jegliche Zahlungen immer auf die älteste Schuld angerechnet werden. Zahlungsrückstände summieren sich also langsamer als bei kompletter Einstellung der Zahlungen.
Bei ausreichend hohem Zahlungsrückstand oder Zahlungsverzug greift somit die gleiche Prozedur - nur eben zeitversetzt - je nach Höhe der Abschlagszahlungen um Wochen bis Monate.

Da ein Widerspruch bei "öffentlichen Abgaben" (und als solche ist der sog. "Rundfunkbeitrag" definiert) prinzipiell keine aufschiebende Wirkung entfaltet, der Betrag also theoretisch trotz Rechtsweg zu zahlen wäre, um später bei Erfolg erstattet zu werden (was jedoch nicht nur den finanziellen sondern auch den juristischen und auch politischen Druck verringert), müsste und kann zur Vermeidung einer zwischenzeitlichen Zahlung die "aufschiebende Wirkung" zusätzlich beantragt werden (vgl. Widerspruch incl. Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung").

Zum Verständnis noch:
Das Widerspruchsverfahren ist in den meisten Bundesländern dem eigentlichen Klageverfahren vorgeschaltet, um der "Behörde"/ öffentlichen Stelle Gelegenheit zu geben, ihr eigenes Verhalten zu überprüfen/ ggf. zu korrigieren und nicht mit jeder "Kleinigkeit" gleich die ohnehin schon überlasteten Gerichte zusätzlich zu belasten.
Das Widerspruchsverfahren gegen den Rundfunkbeitrag verkommt de facto aber zum verfahrensverlängernden "Alibiverfahren", da es (augenscheinlich falsch erstellte Bescheiden mal außer Acht gelassen) hier weniger um die Art und Höhe einzelner Bescheide oder Forderungen geht, sondern um die dem ganzen Konstrukt zugrunde liegende Rechtsgrundlage, den sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" und die damit verbundene generelle Art und Weise der Erhebung von Rundfunkbeiträgen.

Das Verhalten des sog. "Beitragsservice" ist nicht selten mehr als grenzwertig bis bedenklich zu beurteilen. Konfrontative oder subversive Einschüchterung/ Drohgebärden/ Verwirrung/ Vertuschung gehören sozusagen zum "Handwerkszeug" dieser "Anstalten" - wovon man aber lernen muss, sich (neben der juristischen Ernsthaftigkeit) nicht mehr als nötig "beeindrucken" zu lassen, siehe u.a. auch
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html

Wer an den Erfolgsaussichten des Widerstands zweifeln sollte, der sollte sich ggf. nochmals eingehend auch mit den zwischenzeitlich mind. 7+2 renommierten Gutachten/ Studien/ Aufsätzen befassen, welche dem sog. "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen.

Demgemäß ist es geradezu als Bürgerpflicht anzusehen, alle nur erdenklichen und legalen finanziellen, juristischen und politischen Mittel und Wege zu nutzen und zu gehen, um dieser eklatanten und großmaßstäblichen Grundrechtsbeschneidung den Boden zu entziehen und rechtsstaatliche, sozialstaatliche, datenschutzrechtliche und demokratische Grundwerte/ Standards/ Prinzipien zu sichern bzw. überhaupt erst einmal wiederherzustellen.

Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237


Zitat
- Keine Gewähr! - Kein Anspruch auf Richtigkeit/ Vollständigkeit! - Keine Rechtsberatung! -

ANMELDUNG (nur relevant für bisher noch nicht Angemeldete)
Nicht-“Angemeldete”    ZwangsANMELDUNG abwarten
                                     (erfahrungsgemäß 2...3...4 Schreiben mit der Bitte um
                                      Angabe/ Bestätigung der Daten,
                                      bei Nichtreaktion erfolgt ZwangsANMELDUNG)(0)

ZahlungsVERWEIGERUNG
"Zwangsangemeldete" keine Zahlungen(1) leisten
“Angemeldete”              Zahlungen einstellen(1)/ evtl. vorhandene
                                      Lastschrifteinzugsermächtigung kündigen, ggf. rückbuchen

Der reguläre, “offizielle" und legale Weg von
WIDERSPRUCH & KLAGE(2) (mehrere Wochen bis Monate!)
                                    ZahlungsAUFFORDERUNG abwarten + ignorieren/ abheften
                                    ZahlungsERINNERUNG abwarten + ignorieren/ abheften
                                    -----
                                    BeitragsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung und
                                    incl. unzulässigem Säumniszuschlag
                                    abwarten + reagieren (Monatsfrist!):
                                    > WIDERSPRUCH(2) gegen jeden BeitragsBESCHEID incl.
                                        Antrag auf "AUSSETZUNG der VOLLZIEHUNG"
                                    eventuelles
                                    Antwortschreiben "Rundfunkbeitrag" des Beitragsservice
                                    ohne Rechtsbehelfsbelehrung abwarten + ignorieren/ abheften
                                    (eine Art "Eingangsbestätigung")
                                    -----
                                    WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung
                                    abwarten* + reagieren (Monatsfrist!):
                                    > KLAGE(3) gegen ablehnenden WiderspruchsBESCHEID (AnfechtungsKLAGE)
                                       - ggf. zur Form- und Fristwahrung lediglich
                                         kurz begründeten Klageantrag einreichen unter ausdrücklichem Vorbehalt
                                         einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz;
                                         Fristvorgabe dann seitens des Gerichts
                                       - ggf. im Lauf des Verfahrens nach Bedarf/ Erfordernis
                                         weitere Fristverlängerungen beantragen, um die Begründung der sich ständig
                                         weiterentwickelnden Rechtslage/ Rechtsprechung anpassen zu können
                                       - Erweiterung der Klage auf zwischenzeitlich ggf.
                                         weitere eingegangene BeitragsBESCHEIDe
                                       (prüfe ggf. Rechtsschutzversicherung mit Verwaltungsrecht)

*bei Nichtbescheidung des Widerpruchs innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten und
bei der Absicht, die Klage zu forcieren und die Verfahrensdauer nicht "freiwillig" zu verlängern:
Statt lediglicher UntätigkeitsKLAGE, die nur auf Erteilung eines WiderspruchsBESCHEIDs hinwirkt,
ggf. direkte AnfechtungsKLAGE des Beitragsbescheids.
Zwischenzeitlich weitere eintreffende automatisierte, eher informative ZahlungsAUFFORDERUNGs-/ ZahlungsINFORMATIONs-/ ZahlungsERINNERUNGsschreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung/ ohne BESCHEIDcharakter - zumeist übertitelt wie z.B: "Zahlung der Rundfunkbeiträge" - zur Kenntnis nehmen/ ignorieren/ abheften.


ZwangsVOLLSTRECKUNG
                                     ...Mahnung(?) (Beitragsservice)
                                     ...Ankündigung(?) der ZwangsVOLLSTRECKUNG (Beitragsservice)
                                     ...Veranlassung(?) der ZwangsVOLLSTRECKUNG (Beitragsservice)
                                     ...Einleitung(?) der ZwangsVOLLSTRECKUNG (örtliche Vollzugsstelle)
                                    je nach Ausgangslage (z.B. "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung"
                                    zwar gestellt, jedoch abgelehnt/ nicht entschieden)
                                    zwischenzeitlich evtl. angekündigte/ veranlasste/ eingeleitete
                                    > ZwangsVOLLSTRECKUNG abwehren, ggf. "Eilrechtsschutz" beantragen
                                    Sonderfall:
                                    Abwehr der ZwangsVOLLSTRECKUNG bei fehlender Vollstreckungsgrundlage
                                    (Verwaltungsakt = BeitragsBESCHEID zwar "angeblich",
                                     jedoch nicht nachweislich zugestellt >  Gegenreaktion seitens des
                                     sog. "BeitragsSCHULDNERs" somit nicht möglich gewesen)

-----
(0) für eine Fremd-/ ZwangsANMELDUNG (euphemistisch als "DirektANMELDUNG" bezeichnet) gibt es im RBStV keine Rechtsgrundlage,
sondern allenfalls für ein "Auskunftserzwingungsverfahren", welches bis jetzt aber augenscheinlich vermieden wird
...insofern wird bzw. soll auch die ZwangsANMELDUNG Bestandteil der juristischen Auseinandersetzung werden

(1) ZahlungsVERWEIGERUNG ist nötig, um überhaupt einen rechtsmittelfähigen BeitragsBESCHEID zu erhalten!
Ein Paradoxon und absoluter, unbegründeter Einzelfall auf deutscher "Verwaltungsebene".
Damit wird in Kauf genommen, dass der sog. "BeitragsSCHULDNER" eine Ordnungswidrigkeit gem. RBStV begeht,
welche demgemäß verfolgt und ggf. mit einem Bußgeld geahndet werden kann - angeblich bis zu 1.000 Euro (max. Obergrenze jeglicher, auch sehr schwerer Ordnungswidrigkeiten gem. OWiG)
Bisher sind keine Fälle bekannt, in denen diese "Ordnungswidrigkeit" verfolgt und mit einem Bußgeld belegt wurde.

(2) In einigen wenigen Bundesländern entfällt das Widerspruchsverfahren und es kann/ muss direkt gegen den BeitragsBESCHEID geklagt werden. Der jeweils gültige und genaue Weg ist generell der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung zu entnehmen!

(3) in 1. Instanz keine Anwaltspflicht, ggf. schriftliches Verfahren beantragen,
     Gerichtskostenvorschuss ~105€ (Keine Gewähr! Keine Rechtsberatung!)


- Keine Gewähr! - Kein Anspruch auf Richtigkeit/ Vollständigkeit! - Keine Rechtsberatung! -


HINWEISE:
- Keine Gewähr! - Kein Anspruch auf Richtigkeit/ Vollständigkeit! - Keine Rechtsberatung! -

Unterschied
- Anfechtungsklage
- Feststellungsklage
siehe u.a. hier
www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html

Im Zweifel mehrere Quellen bzw. einen qualifizierten Rechtsanwalt (oder auch mehrere ;) ) konsultieren!
Auch mal die einschlägigen Suchmaschinen bemühen...

Umfgangreiche Info-/ Linksammlung zu vielen tangierenden Aspekten u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html





QUELLEN

Entnommen u.a. aus diversen

> öffentlich zugänglichen Quellen wie u.a.
Bernd Höcker - Erste Hilfe gegen den neuen Rundfunkbeitrag
www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm

Thomas Pfefferle - Rechtliche Optionen gegen den neuen Rundfunkbeitrag, etc.
www.experto.de/verbraucher/rechtliche-optionen-gegen-den-neuen-rundfunkbeitrag.html
www.experto.de/verbraucher/geld-sparen/zwangs-rundfunkgebuehren-so-entkommen-sie-der-haushaltsabgabe.html
www.experto.de/verbraucher/geld-sparen/verbraucherrecht/so-wehren-sie-sich-gegen-den-neuen-rundfunkbeitrag-teil-2.html
www.experto.de/verbraucher/geld-sparen/verbraucherrecht/so-koennen-sie-gegen-den-neuen-rundfunkbeitrag-klagen.html

Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
https://helmutenz.wordpress.com/category/rundfunkbeitrag/widerspruch/

Informationsfreiheit für alle!
www.presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de

Olaf Kretschmann - "Offene Briefe"
www.rundfunkbeitrag.blogspot.de

www.natuerlich-klag-ich.de

www.klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de

SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html

Zahlung unter Vorbehalt - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html

Aufklärung:
Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html


> Gesetzesgrundlagen (Auswahl)
Rundfunkstaatsvertrag, RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag, RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6697.0.html

VwVfG §41 "Bekanntgabe des Verwaltungsaktes"
www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__41.html

VwGO §80 "Aufschiebende Wirkung, etc."
www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html

OwiG §17 "Höhe der Geldbuße"
www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__17.html


sowie
> dutzenden persönlichen Fallberichten - hier und anderswo im Netz und "auf der Straße".


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Ablauf - Beispielablauf
#1: 30. August 2014, 09:43
Ablauf - Beispielablauf

Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


----------

Hier eine schematische, chronologische Auflistung als "Inhaltsverzeichnis"...
...daran anschließend Einzelbeiträge mit jeweils beispielhaften Schreiben.
Die Beispiele stehen in keinem direkten inhaltlichen oder zeitlichen Zusammenhang untereinander, sondern demonstrieren lediglich exemplarisch und fiktiv die Art von Schreiben je Phase.
Sie dokumentieren nur beispielhaft einen idealisierten Ablauf - der tatsächliche Ablauf kann im Einzelfall abweichen.
Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, die Quellen sind für jedermann öffentlich einsehbar - hier im Forum und anderswo in- und außerhalb des Netzes.
Anmerkungen/ Ergänzungen... insbesondere auch bzgl. noch fehlender Beispiele bitte direkt per PN an mich.
Besten Dank + "gute Unterhaltung" ;)
"LRA" = "LandesRundfunkAnstalt"



Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
- "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
-  ggf. sogar noch weitere Ausfertigungen
- "Bestätigung der Anmeldung"



Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"
Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice"



Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
>>> gem. Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb 1 Monats nach Zugang des "Beitrags-/FESTSETZUNGsbescheides":
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]

Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.

Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf)
>>> gem. Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb 1 Monats nach Zugang des "WIDERSPRUCHsbescheides":
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]

Ablauf 5b KlageERWIDERUNG v. LRA
Ablauf 5c Klageverfahren 1. Instanz (VG) + Urteile

Ablauf 6 Klageverfahren 2. Instanz (OVG) + Urteile
Ablauf 7 Klageverfahren 3. Instanz (BVerwG) + Urteile
Ablauf 8 Klageverfahren 4. Instanz (BVerfG) + Urteile
Ablauf 9 Klageverfahren X. Instanz (EGMR) + Urteile


Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"


Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
Ablauf +4 Pfändung v. örtl. Vollzugsstelle
Ablauf +4a Reaktion auf Pfändung ["Beitragsschuldner"]




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< zum Inhaltsverzeichnis

Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"

- "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
-  ggf. sogar noch weitere Ausfertigungen
- "Bestätigung der Anmeldung" + Antwortbogen


Achtung - erste Hinweise/ "Zwischenfazit" bzgl. Anfrage-Schreiben basierend auf dem neuem Meldedatenabgleich 2018
Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626

Dies betrifft auch die Schreiben aufgrund von Umzügen und dabei erfolgender "anlassbezogener Meldedatenübermittlung" an ARD-ZDF-GEZ.

Sowie auf die Anfrage-Schreiben folgende "AnmeldeBESTÄTIGUNG/ ZahlungsAUFFORDERUNG/ ZahlungsERINNERUNG"
Meldedatenabgleich 2018 > Anmeldebestät./ Zahlungsaufford. > Reagieren? Wie?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30606.0
mögliche folgende Gegenreaktion/en
"Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung" - mögl. Reaktion/en an BS/LRA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30607.0



- "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
[Anm.: lustig, das gibt's sogar hier:
http://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/rundfunkbeitrag/musteranschreiben.file.html/musteranschreiben.file.pdf ]


Quelle:
Heute kam der erste Brief von der GEZ
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4727.msg32698.html#msg32698



- "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
-  ggf. sogar noch weitere Ausfertigungen
   (Beispiel, Quelle: extern; Folgeseiten analog der anderen Schreiben)



- "Bestätigung der Anmeldung" + Antwortbogen

Quelle:
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8249.0


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Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"


Quelle:
"Zahlung der Rundfunkbeiträge" - kommt der Bescheid noch?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10531.msg72009.html#msg72009



Dieses Schreiben wird im Übrigen auch als regelmäßige, automatisierte Kontostandsinformation lediglich informativer Natur selbst bei laufendem Klageverfahren immer stoisch weitergesendet...
...mit ständig steigendem Betrag ;)

Da ohne Rechtsbehelfsbelehrung, ist es wohl als eher rechtsunverbindlich und vielmehr eher informativ zu verstehen.

Handlungsbedarf besteht nach bisheriger Kenntnis nicht zwingend, jedoch:


Achtung - erste Hinweise/ "Zwischenfazit" bzgl. Anfrage-Schreiben basierend auf dem neuem Meldedatenabgleich 2018
Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626

Dies betrifft auch die Schreiben aufgrund von Umzügen und dabei erfolgender "anlassbezogener Meldedatenübermittlung" an ARD-ZDF-GEZ.

Sowie auf die Anfrage-Schreiben folgende "AnmeldeBESTÄTIGUNG/ ZahlungsAUFFORDERUNG/ ZahlungsERINNERUNG"
Meldedatenabgleich 2018 > Anmeldebestät./ Zahlungsaufford. > Reagieren? Wie?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30606.0.html
mögliche folgende Gegenreaktion/en
"Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung" - mögl. Reaktion/en an BS/LRA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30607.0.html



Mögliche Reaktion, insbesondere, wenn schon länger "erfasst" bzw. keine Gefahr besteht, "schlafende Hunde zu wecken":
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31781.0.html
Detaillierte Umsatzaufstellung zum "Beitragskonto"/ zur "Wohnung" anfordern?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32289.0.html
sowie "vorsorglich"
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057

da dies u.U. Folgeschreiben vorerst unterbinden könnte, solange die jeweilige Rundfunkanstalt (bundesgesetzwidrig) keine Barzahlung entgegennimmt.
+ ggf. auch
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.0.html
und ergänzend ggf. auch
Weihnachtsgrüße an “Beitragsservice”: Systemkollaps durch DSGVO (Steinhöfel)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32829.0.html


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Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice"

Hinweis: Diese "Zahlungserinnerungen" scheinen seit geraumer Zeit weitestgehend eingestellt zu sein.
Nachfolgende Hinweise sind daher nur noch bedingt zutreffend.



Quelle:
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html



Entscheidernder Satz hier zumeist:
Zitat
Zu Ihrer Information: Zukünftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren-/ Beitragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird.

Seit September 2014 könnte dieser Satz aufgrund der Umbenennung der Bescheide u.U. wie folgt lauten:
Zitat
Zu Ihrer Information: Zukünftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Festsetzungsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird.

...oder vielleicht auch nur
Zitat
Zu Ihrer Information: Zukünftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Bescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird.


Dieser Hinweis darf nicht verunsichern, denn genau um diesen rechtsmittelfähigen Bescheid geht es ja, da erst gegen diesen Rechtsmittel gegeben sind - siehe dazu folgende Beiträge... - jedoch:


Achtung - erste Hinweise/ "Zwischenfazit" bzgl. Anfrage-Schreiben basierend auf dem neuem Meldedatenabgleich 2018
Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626

Dies betrifft auch die Schreiben aufgrund von Umzügen und dabei erfolgender "anlassbezogener Meldedatenübermittlung" an ARD-ZDF-GEZ.

Sowie auf die Anfrage-Schreiben folgende "AnmeldeBESTÄTIGUNG/ ZahlungsAUFFORDERUNG/ ZahlungsERINNERUNG"
Meldedatenabgleich 2018 > Anmeldebestät./ Zahlungsaufford. > Reagieren? Wie?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30606.0.html
mögliche folgende Gegenreaktion/en
"Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung" - mögl. Reaktion/en an BS/LRA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30607.0.html



Mögliche Reaktion, insbesondere, wenn schon länger "erfasst" bzw. keine Gefahr besteht, "schlafende Hunde zu wecken":
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31781.0.html
Detaillierte Umsatzaufstellung zum "Beitragskonto"/ zur "Wohnung" anfordern?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32289.0.html
sowie "vorsorglich"
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057

da dies u.U. Folgeschreiben vorerst unterbinden könnte, solange die jeweilige Rundfunkanstalt (bundesgesetzwidrig) keine Barzahlung entgegennimmt.
+ ggf. auch
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.0.html
und ergänzend ggf. auch
Weihnachtsgrüße an “Beitragsservice”: Systemkollaps durch DSGVO (Steinhöfel)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32829.0.html


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Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)

Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


Wichtige Hinweise zum Ignorieren von Bescheiden:
Wer die mit dem Bescheid an die Hand gegebenen Möglichkeiten (Rechtsmittel gem. Rechtsbehelfsbelehrung/ Rechtsweg) nicht nutzt, wird sich früher oder später (leider) mit der Zwangsvollstreckung auseinandersetzen müssen - und zwar unabhängig davon, ob der Bescheid per "normalem" Brief, per Einschreiben oder gar per förmlicher Zustellung zugegangen ist, weil ARD-ZDF-GEZ prinzipiell erst einmal vom Zugang ausgehen und darauf basierend (nach einer weiteren Mahnung, gegen welche aber keine Rechtsmittel mehr möglich sind) die Vollstreckung einleiten, wenn nicht fristgemäß Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt wurden.
Dass diese Vollstreckungen keine Freude machen und deren Abwehr nicht gerade "aussichtsreich" ist, ist bereits ersichtlich an der Vielzahl der Fälle im Board
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html
Zudem ändert selbst eine vorläufig abgewiesene Vollstreckung auch im Falle ignorierter Bescheide nichts an der grundsätzlichen Forderung. Die Bescheide würden notfalls nachweislich zugestellt. Spätestens dann würde ein Ignorieren gar nichts helfen, es sei denn, man ist "unpfändbar" - und wird dies auch die nächsten 30 Jahre bleiben.
vgl. § 53 VwVfG Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__53.html
Zudem wird ab 500€ zu vollstreckenden Beträgen i.d.R. emotionslos gepfändet, nachdem Drittauskünfte eingeholt wurden oder auch wenn ARD-ZDF-GEZ z.B. eine noch aktive Kontoverbindung in ihren Akten haben und diese einfach "probieren". Letzteres gilt sogar schon bei Beträgen unterhalb von 500€ - und ist auch schon mehrfach geschehen.
Mit all dem ist also nach allen bisherigen Erkenntnissen nicht zu spaßen.
Das Forum kann und wird daher Vollstreckungsfälle wegen zugegangener, jedoch ignorierter Bescheide bis auf weiteres nicht diskutieren.



...alte (nicht mehr übliche) Beispiele unter
Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6636.0



...analog hierzu die seit September 2014 augenscheinlich neue "Machart":
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0

Beispiel neuerlicher
"FestsetzungsBESCHEID"
(seit September 2014)

Quelle:
Erneut Widerspruch einlegen gegen FESTSETZUNGSBESCHEID?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10972.msg75178.html#msg75178


[...] Im Vergleich zu den "Gebühren-/BeitragsBESCHEIDen" ergeben sich bei den "FestsetzungsBESCHEIDen" insbesondere folgende inhaltliche Unterschiede:

- Bezeichnung/ Übertitelung "Festsetzungsbescheid"
- Anrede manchmal personifiziert - machmal nicht personifiziert sondern allgemein "Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,"
- zusätzlicher Passus
Zitat
Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.

[...]

Unverändert bleiben außerdem weitere formale Fragwürdigkeiten wie z.B.
- nicht zweifelsfreie Erkennbarkeit des Gläubigers
- fehlende Bezeichnung dessen Rechtsform ("Anstalt des öffentlichen Rechts")
- Säumniszuschlag auf den Erstbescheid/ Anfangsbescheid
und weitere u.a. am LG Tübingen behandelte, jedoch nicht abschließend und nicht für jedes Bundesland und jeden Fall geprüfte Unzulänglichkeiten, vgl. hierzu u.a.
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html

Am prinzipiellen Ablauf und der Vorgehensweise von Widerspruch & Klage scheint sich dadurch allerdings nichts grundsätzlich zu ändern - daher gilt auch weiterhin vor jeglichem Fragen oder Handeln:

[...]

Der ledigliche Hinweis in den "FestsetzungsBESCHEIDen"
Zitat
Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.
besagt lediglich, dass damit "eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit gegeben" sei - nicht jedoch, dass damit die Vollstreckung eingeleitet wird oder bereits eingeleitet worden ist... ;)

Dass dieser Passus auf den Bescheiden aber mglw. grundsätzlich nicht korrekt sein könnte, geht aus den Diskussionen zum augenscheinlich fehlenden "Leistungsgebot" in den "FestsetzungsBESCHEIDen" hervor - auch hierzu bitte nochmals obige Links sowie die Suchfunktion nutzen - u.a.:
Vollstreckungsrechtliche Folgen eines fehlenden Leistungsgebotes im Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18629.0.html



Es kann auch Konstellationen geben (z.B. bei vorherigem, ignorierten oder nicht zugestellten Bescheid, dem ergo nicht widersprochen und welcher demzufolge "rechtskräftig" wurde) bei denen in einem aktuellen FestsetzungsBESCHEID ein Satz auftaucht à la
Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am [Datum] die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Hierfür bitte die entsprechenden Hinweise beachten unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237


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Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]

Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der BVerwG-Entscheidungen vom März und Juni 2016 siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237


Vorab - allgemein

Gegen jeden einzelnen = eigenständigen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID = Verwaltungsakt müssten gemäß der beinhalteten Rechtsbehelfsbelehrung bei Bedarf die dort angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat nach Zustellung = Bekanntgabe) eingelegt und an die ebenfalls dort angegebene Stelle (i.d.R. die jeweilige Landesrundfunkanstalt o./u. auch den sog. "Beitragsservice") gerichtet werden - vorzugsweise immer *nachweislich*, d.h. z.B. per unterschriebenem Fax vorab mit Sendeprotokoll (somit i.d.R. auch bei knapper Frist noch fristwahrend, da abgesendet = eingegangen).

Ab zweitem Widerspruch könnte entweder auf die Begründung des ersten verwiesen werden...
(dann sollte aber auch dessen Zustellung bei ARD-ZDF-GEZ abgesichert sein!)
...oder aber die gleiche Begründung nochmals beigefügt bzw. verfasst werden.
Um den Arbeitsaufwand für die Gegenseite zu erhöhen, könnte dabei die Reihenfolge variiert oder/ und auch der Inhalt variiert oder ergänzt werden.

Wichtig hierbei wäre:
Mit jedem eigenständigen Widerspruch wäre i.d.R. auch jeweils Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" zu stellen.
Dieser (wichtige!) Antrag sollte wohl auch gut erkennbar und klar formuliert gleich am Anfang stehen, damit dieser auch tatsächlich Beachtung findet, denn das wäre ja das Ziel.


Für maximalen Arbeitsaufwand und somit maximale  Bearbeitungsdauer gilt vermutlich:
am besten handschriftlich, Schachtelsätze, "ohne Punkt und Komma", ohne Absätze, viele individuelle Gründe, usw.
...gern bis zu 8 Din A4 Seiten oder mehr ;)


Aber: Keine abschließende Widerspruchsbegründung ohne Akteneinsicht ;)
Akteneinsicht > Rundfunkanstalt, Gericht - allgem. Hinweise/ Erfahrungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33523.0


Hinweis zur Frist/ Vermeidung weiterer Bescheide:
Nach bisherigen Erkenntnissen scheint es sich zu empfehlen, nicht die gesamte Frist verstreichen zu lassen, sondern ggf. schon ~2 Wochen vor Fristablauf Widerspruch einzulegen, da anderenfalls das Risiko steigt, dass parallel schon ein weiterer "Festsetzungsbescheid" erlassen wird, gegen welchen erneut Widerspruch eingelegt werden muss und welcher den Streitwert einer zukünftigen Klage ungünstigstenfalls über 500€ (oder mehr) treibt und damit dann erhöhte Verfahrenskosten verursacht. Durch rechtzeitigen/vorzeitigen Widerspruch mit entsprechender Anmerkung, dass die "weitere Bescheidung ausgesetzt bleibt bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache", kann dies bestenfalls verhindert werden.





Vorab - zur
Fristwahrung

Immer beachten, um nicht unnötig Panik zu schieben:
"Beitragsservice" datiert seine Briefe fast immer und mitunter recht deutlich zurück.
Ein fiktiv oder reell, leserlich oder unleserlich auf dem Brief oder dessen Umschlag angegebenes Datum ist weniger relevant.

Das tatsächliche Versanddatum (Ausgangsbasis für die 3-Tage-Zugangsvermutung gem. VwVfG) kann u.U. ermittelt werden anhand des QR-Codes auf dem Schreiben - siehe u.a. unter
Data Matrix Code auf den Briefen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.0.html

Relevant ist und bleibt aber das (im Zweifel durch den Absender nachzuweisende) Datum der *tatsächlichen* Zustellung = Bekanntgabe beim Empfänger

Nicht der Empfänger, sondern die absendende Stelle muss im Zweifel nachweisen,
- dass und
- wann
der Bescheid zugestellt wurde...
...bei (üblicherweise) normalem Postversand faktisch nicht möglich ;)
Eine bereits erfolgte Reaktion irgendeiner Art auf einen evtl. doch zugestellten Bescheid wäre z.B. so ein Nachweis - das wäre dann natürlich ein "Eigentor".

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Person XYZ muss nicht nachweisen, dass sie den Bescheid früher oder später - oder gar nicht - erhalten hat...
...sollte sich aber kurz ins Thema einlesen, um entsprechend sicher gegenargumentieren zu können.

Dennoch: Man tut sich leichter, das Erstelldatum + 3 Tage als fiktiven Zugang anzunehmen (auch wenn das Schreiben tatsächlich später zuging) und von da an 1 Monat drauf zu rechnen, dies dann aber NICHT bis zum vorletzten Tage verstreichen zu lassen... ;)

Zur Fristwahrung ist das EINGANGsdatum bei ARD-ZDF-GEZ maßgebend und NICHT das ABSENDEdatum!

Ebenfalls könnte bei enger werdender Frist ggf. vorerst ein weitestgehend unbegründeter Widerspruch fristwahrend und nachweislich (z.B. per unterschriebenem FAX vorab incl. Sendeprotokoll) eingelegt werden - unter Ankündigung einer "ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz".

Ausführliche Infos zur Fristwahrung u.a. auch unter
www.widerspruch.org/widerspruchsfrist
u.a. auch mit einem Beispiel zur Monatsfrist
Zitat
[...] Beispiel: Du erhältst einen Bescheid, der als normaler Brief verschickt wurde. Auf dem Bescheid ist der 16.07. als Datum angegeben. Folglich gilt der Bescheid am dritten Tag danach als bekanntgegeben. Dies wäre hier also der 19.07. Die Frist für Deinen Widerspruch beginnt somit am 20.07. um 0.00 Uhr. [...] Für Dich heißt das, dass Dein Widerspruch spätestens am 19.08. bis 23.59 Uhr eingegangen sein muss. Am 20.08. um 0.01 Uhr wäre die Frist bereits abgelaufen und Dein Widerspruch wäre nicht mehr rechtzeitig eingegangen. Es sei denn, der 19.08. wäre ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag. Dann würde sich die Widerspruchsfrist bis auf den nächsten Werktag verlängern.
[...]
Wichtig für Dich zu wissen ist, dass für den rechtzeitigen Eingang Deines Widerspruchs das Eingangsdatum bei der Behörde zählt. Die Drei-Tages-Regelung findet bei Dir also keine Anwendung. Es spielt deshalb auch keine Rolle, welches Datum in Deinem Widerspruch* steht oder wann Du das Schreiben abgeschickt hast. Entscheidend ist immer das Datum, an dem Dein Schreiben bei der Behörde angekommen ist. [...]
*Editiert, da augenscheinlich fehlerhaft von "Widerspruchsbescheid" geschrieben steht, was hier jedoch keinen Sinn ergäbe.





BEISPIEL-WIDERSPRUCH
(minimal-Version, unbegründet, hauptsächlich zur Fristwahrung)
Ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!

Zitat
Abs.:
__________
ggf. sog. “Beitragsnummer” _ _ _   _ _ _   _ _ _

per Post/ ggf. Einschreiben an [Adresse gem. Bescheid/ Rechtsbehelfsbelehrung]
______________________

vorab per FAX   ...
(zur nachweisbaren Fristwahrung per unterschriebenem vorab-FAX mit Sendeprotokoll; danach ggf. normale Postsendung ausreichend)

vorab per Email   ...
(i.d.R. nur unter bestimmten Voraussetzungen und zertifizierten Signaturen rechtskräftig)

[Ort], den [Datum]


WIDERSPRUCH gegen „Festsetzungsbescheid“
von „ARD“, „ZDF“, „Deutschlandradio“, „Beitragsservice“,
______________ [Rundfunk]

Sehr geehrte [...],

*

hiermit lege ich form- und fristgerecht

- W I D E R S P R U C H -

gegen den o.g. Bescheid ein und beantrage:

1. Der Bescheid vom [Erstell-Datum] wird aufgehoben, da er mich in meinen Rechten verletzt.

2. Die Kosten dieses Widerspruchsverfahrens trägt der Widerspruchsgegner.

3. Der Vollzug wird gem. § 80 (4) VwGO ausgesetzt.
    Grund: Ich kann mir die Zahlung des Betrags nicht leisten.

Die ausführliche Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben.

Die Zulässigkeit/ Fristwahrung des Widerspruchs ist gegeben.**
Auch hierzu folgt die ausführliche Begründung in einem gesonderten Schreiben.


Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.***

Mfg

[Unterschrift]
[Vorname Name]
*ggf. ergänzen um eine "Zurückweisung", jedoch zzgl. "hilfsweisem" Widerspruch - z.B.:
"ich erhielt ein als "Festsetzungsbescheid" übertiteltes Schreiben:
"Festsetzungsbescheid" mit Datum "..."
Dieses weise ich hiermit zurück.
Die ausführliche Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben.
Hilfsweise lege ich hiermit form- und fristgerecht
- W I D E R S P R U C H - [...]"

"in meinen Rechten verletzt" > allgemein gehalten, da stichpunktartige Gründe wie z.B. "RBStV verfassungswidrig" oder "meine Grundrechte verletzt" gern zu schnellem, stichpunktartig ablehnendem Widerspruchsbescheid mit Auflistung aller bisherigen Gerichtsentscheidungen ergeht und man damit in Zugzwang mit der Klage käme - besser: Im Nachgang Auskünfte/ Nachweise verlangen, deren Beantwortung/ Erbringung "zwingende Voraussetzung" für die "individuelle Begründung" erforderlich ist (näheres ggf. demnächst im Forum)
**z.B. bei Widersprüchen, die von ARD-ZDF-GEZ mglw. als verfristet betrachet werden könnten.
Der Hinweis soll ermöglichen, dazu Sachvortrag/ Begründungen vorzutragen, ohne dass ARD-ZDF-GEZ vorher im "Schnellschuss" den Widerspruch als "unzulässig" (weil "verfristet") abweisen und man damit schneller als gewollt den Klageweg beschreiten müsste.

***optional; siehe bitte Hinweise am Ende dieses Beitrags


Siehe auch weitere aktuelle minimale und erweiterte Kurz-Varianten
Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26122.0.html
gern auch "flankierend" begleitet durch
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
sowie auch
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.msg167797.html#msg167797
und gesondert thematisierte Datenauskunftsanfragen.




Anregungen für (ggf. in gesondertem Schreiben erfolgende) ausführliche
Begründungen u.a. unter
(...nicht zwangsläufig alles "gerichtsfest" - manches auch mit Vorsicht zu genießen)

Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Fristsetzung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7716.0.html

Anmerkungen/ Gedanken zur aufschiebenden Wirkung der Rechtsmittel siehe bitte u.a. unter
aufschieb. Wirkung v. Widerspr./Klage gg. "Festsetz.-/Feststellungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26121.0.html

Ausführungen zum Thema "Aussetzung der Vollziehung" bei "öffentlichen Abgaben"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8088.msg58336.html#msg58336
gem. § 80 Abs. 4 VwGO www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html gilt:
"Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn
- ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen [...]"


Sehr guter & umfangreicher Überblick über das Thema und
allgem. Infos zur "Aussetzung der Vollziehung"
Die Aussetzung der Vollziehung (Justizportal Nordrhein-Westfalen)
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Die_Aussetzung_der_Vollziehung/index.php

Es gibt bei Anträgen auf "Aussetzung der Vollziehung" ohnehin keine erkennbare Systematik.
Sie werden von den Landesrundfunkanstalten entweder
- bewilligt
- abgelehnt oder
- gar nicht entschieden ;)

Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung" sind schon in
mehreren Fällen von den Landesrundfunkanstalten bewilligt worden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9329.msg67049.html#msg67049

Eine Formulierung à la Höcker wie z.B.
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Widerspruch
Zitat
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!
scheint entsprechend Erfolg gehabt zu haben
vgl. Seite 4 unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg67046.html#msg67046

In diesem Zusammenhang könnten ARD-ZDF-GEZ auch schon "vorgewarnt" werden, dass man sich Vollstreckungsversuche trotz Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht so ohne weiteres gefallen lassen wird - und durchaus auch gewillt ist aktiv zu klagen:
Zitat
Sollte mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden oder vor Verfahrensende Vollstreckung eingeleitet werden, werde ich umgehend und zu Ihren Kosten Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.

Sollte nicht innerhalb einer angemessenen Frist über meinen Widerspruch entschieden werden, werde ich direkt Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.




weitere Anregungen für Begründungen u.a. unter
(...nicht zwangsläufig alles "gerichtsfest" - manches auch mit Vorsicht zu genießen)

Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11473.0.html

bzw. allgemein im Board
Widerspruchs-/Klagebegründungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html

Ergänzende Infos zu einem interessanten Verfahren
Spendenaufruf für das Gerichtsverfahren in Arnsberg am 20.10.2014 - RA Bölck ...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.msg78485.html#msg78485
sowie
NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636

Mein Widerspruch (user Knax)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13289.0.html


etwas "alternativer"
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html


sowie auch das Gutachten des Wiss. Beirats beim Bundesministerium f. Finanzen
"Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html




"Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am [Datum] die Zwangsvollstreckung eingeleitet."


Da nicht selten
a) trotz bisheriger eingelegter Widersprüche incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
oder aber u.U. auch
b) ohne vorausgegangene Bescheide
Vollstreckungen eingeleitet und dies dann nicht selten auch im neuesten Bescheid angekündigt wird mit Formulierungen ähnlich dieser...
Zitat
Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am [Datum] die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
...könnte eine entsprechende Entgegnung verfasst werden - der "Signalwirkung" (und der "Verwaltungsvereinfachung" wegen ;) ) mglw. separat vom eigentlichen Widerspruch gegen den aktuellen Bescheid - z.B. in Anlehnung an die entsprechenden Formulierungen unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
bzw. auch analog unter
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836

d.h. z.B. so oder so ähnlich:


a) trotz bisheriger eingelegter Widersprüche incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Zitat
Sehr geehrte [...],

Ihren "Festsetzungsbescheid" vom TT.MM.JJJJ nehme ich zur Kenntnis und lege bereits hiermit Widerspruch gegen diesen ein. Eine ausführliche Begründung bleibt einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten.***

Mit äußerstem Befremden nehme ich Ihren Hinweis im Festsetzungsbescheid vom __.__.____ zur Kenntnis, dass Sie für "Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt" worden seien, die "Zwangsvollstreckung eingeleitet" haben.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich gegen den/ die betreffenden Bescheid/e vom ... fristgemäß Widerspruch eingelegt hatte incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - welche/n ich hiermit allesamt nochmals bekräftige.

[Sollte ich den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO versäumt haben, so reiche ich diesen hiermit nach. Begründung: Ich kann mir die Zahlung des Beitrags nicht leisten.]

Für diese/n Widerspruch/ Widersprüche steht/ stehen der/die mir zustehende/n rechtsmittelfähige/n Widerspruchsbescheid/e Ihrerseits noch aus.

Ihr/e Festsetzungsbescheid/e sind daher noch nicht rechtskräftig.
Daher weise ich auch etwaige zwischenzeitlich erhobene Mahngebühren in Gänze zurück.

Da die Ihnen gesetzlich zugestandene maximal dreimonatige Bearbeitungsfrist für den Widerspruchsbescheid bereits seit langem abgelaufen ist, behalte ich mir - insbesondere bei Fortsetzung der lt. Ihren Angaben bereits eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen - vor, umgehend den Rechtsweg zu beschreiten.

Eine von Ihnen etwaig eingeleitete bzw. fortgesetzte Zwangsvollstreckung werde ich in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.

Mfg
***auf diese Passage mglw. besser verzichten, da es vermutlich sinnvoller ist, den eigentlichen Widerspruch und dieses Schreiben bzgl. der Vollstreckung von einander zu trennen, da es sich um zwei voneinander unabhängige Vorgänge handelt.

Siehe auch wichtige Hinweise (nicht nur für Verfassungsbeschwerdeführer und auch bezogen auf "Ankündigung der Zwangsvollstreckung") u.a. unter
Vollstr. trotz Verfass.-beschw. > Vollstreckungsabwehrklage VG + Erinn. AG ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26395.0.html




b) ohne vorausgegangene Bescheide

Zitat
Sehr geehrte [...],

Ihren "Festsetzungsbescheid" vom TT.MM.JJJJ nehme ich zur Kenntnis und lege bereits hiermit Widerspruch gegen diesen ein. Eine ausführliche Begründung bleibt einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten.

Mit äußerstem Befremden nehme ich Ihren Hinweis zur Kenntnis, dass Sie für "Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt" worden seien, die "Zwangsvollstreckung eingeleitet" haben.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass der/ die betreffende/n Bescheid/e mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich gegen diese/n angeblichen Bescheid/e bisher auch noch keine Rechtsmittel einlegen.
Daher weise ich auch etwaige zwischenzeitlich erhobene Mahngebühren in Gänze zurück.

Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung jedoch gar nicht möglich.

Eine von Ihnen etwaig eingeleitete bzw. fortgesetzte Zwangsvollstreckung werde ich in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.

Mfg

Die mögliche Entgegnung des "Beitragsservice", dass die Bescheide laut deren Unterlagen abgesendet seien und gem. VwVfG "ein schriftlicher Verwaltungsakt [Anm.: der "Bescheid"] 3 Tage nach Aufgabe bei der Post als zugestellt" gelte, kann Person A erst mal eher gelassen hinnehmen - denn zur Bekanntgabe gehört im Zweifel der Nachweis der Zustellung...
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html






Da ARD-ZDF-GEZ trotz umfänglicher Widersprüche, welche die Rechtsgrundlage und die darauf basierenden Forderungen grundsätzlich anfechten, unbeeindruckt weitere FestsetzungsBESCHEIDe erlassen, anstatt die Widersprüche mit einem klagefähigen WiderspruchsBESCHEID zu beantworten, könnte ggf. eine Formulierung in die Widersprüche eingearbeitet werden ähnlich dieser:
Zitat
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.
Dies soll eben dazu dienen, den Streitwert nicht unnötig zu erhöhen -
und auch nicht ständig fristwahrend reagieren zu müssen, damit die per Bescheid geltend gemachte Forderung nicht bei versehentlichem Fristversäumnis unversehens rechtskräftig wird.
Dies könnte aber ggf. auch umgekehrt bedeuten, dass ARD-ZDF-GEZ evtl. doch eher mal den Vorgang mit einem WiderspruchsBESCHEID abschließen und man dann natürlich entsprechend eher zur Klage gezwungen wäre - muss jeder für sich selbst abwägen.


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Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.

Nicht selten kommt (noch dazu - ebenfalls nicht selten - ungewöhnlich zügig) auf den Widerspruch eine Art
"Antwortschreiben"... nicht selten übertitelt mit dem alles und nichts sagenden Begriff
"Rundfunkbeitrag" und einleitenden Sätzen à la
Zitat
[...] vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Sie sind der Auffassung, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungwidrig sei [...] und möchten dies gerichtlich prüfen lassen [...]
Eine Verfassungswidrigkeit können wir nicht erkennen [...] usw.

Ein Antwortschreiben dieser Art ohne Rechtsbehelfsbelehrung ist
nicht zu verwechseln mit einem nachfolgend unter
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf)
beschriebenen offiziellen, rechtsmittelfähigen WiderspruchsBESCHEID, welchem gegenüber *reagiert* werden sollte...
...im Gegensatz zu diesem formlosen und allenfalls (aber immerhin ;) ) als eine Art "Eingangsbestätigung" des Widerspruchs zu wertenden Schreiben eher informativen Charakters.

Beispiel#1
   Beispiel#2, S.1
   Beispiel#3, S.1
   Beispiel#2, S.2
   Beispiel#3, S.2

Diese Art von Schreiben wurde im Forum bereits mehrfach und ausgiebig behandelt - u.a. unter
Jetzt kommt die Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg60315.html#msg60315
Antwort auf Widerspruch...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6178.msg68544.html#msg68544
Antwortschreiben auf Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7064.0
Antwort auf Widerspruch erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7352.msg53944.html#msg53944


Auch, wenn eine Antwort auf diese weitestgehend unverbindliche Antwort nicht erforderlich wäre, könnte ggf. pro-aktiv drauf reagiert werden - insbesondere, wenn darin Sätze auftauchen wie
Zitat
"Mit unseren Erläuterungen sehen wir ihr Anliegen als geklärt an [...]"
Zitat
"Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an [...]"
o.ä.
Antwort "Rundfunkbeitrag" > "...damit sehen wir Ihr Anliegen als geklärt an"?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11599.msg98646.html#msg98646
>>> mögliche Antwort einer fiktiven Person A ;)

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl. Ihres Schreibens vom ... stelle ich hiermit fest, dass dieses keineswegs als rechtskräftige Abhilfe bzgl. meines Widerspruchs zu werten ist, auch wenn Sie dies mit Ihrer Formulierung
"Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an."
gern suggerieren möchten und fordere hiermit den im Widerspruchsverfahren mir selbstverständlich zustehenden rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid ein [...].

Vorsorglich weise ich Sie hiermit auch darauf hin, dass ich etwaige Vollstreckungsversuche Ihrerseits trotz meines Widerspruchs und Antrags auf Aussetzung der Vollziehung - welchen ich hiermit hilfsweise nachreiche bzw. nochmals bekräftige, falls ich dies im Widerspruch unterlassen haben sollte - mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren werde.

Mit freundlichen Grüßen

...oder so ähnlich.


Auch wer beim Widerspruch den späterhin mitunter nicht unwichtigen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" vergessen haben sollte, könnte dieses "Antwortschreiben" ggf. zum Anlass nehmen, diesen Antrag noch nachzureichen - z.B. ähnlich dieses fiktiven Beispiel-Schreibens:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl. Ihres Schreibens vom __.__.____ stelle ich hiermit fest, dass dieses noch nicht als rechtskräftige Abhilfe bzgl. meines Widerspruchs zu werten ist.
Ein rechtsmittelfähiger Widerspruchsbescheid steht noch aus.

In Ergänzung zu all meinen bisher bei Ihnen eingelegten Widersprüchen
Widerspruch vom __.__.____
Widerspruch vom __.__.____
...
reiche ich hiermit meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach:

Ich beantrage die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches bzw. meiner Widersprüche.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!


Sollte mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden oder vor Verfahrensende Vollstreckung eingeleitet werden, werde ich umgehend und zu Ihren Kosten Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.

Sollte nicht innerhalb einer angemessenen Frist über meinen Widerspruch entschieden werden, werde ich direkt Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

bzw. könnte (sollte?) nach neueren Erkenntnissen ein Hinweis auf die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel + hilfsweiser Antrag auf Aussetzung an die "Rundfunkanstalt" bzw. deren Intendanz gerichtet werden ähnlich
Antrag auf Aussetzung an Intendanz (nach Ablehnung im Widerspruchsbescheid)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25313.0


Schreiben wie diese, die einen gewissen Zweck verfolgen, sind wie immer sinnvollerweise *nachweislich* an ARD-ZDF-GEZ zu senden - d.h. z.B. per Fax mit Sendeprotokoll - ggf. sogar mit Bestätigung eines Zeugen (Mitarbeiter im Copy-Shop o.ä.). Auf diese Weise kann man sogar noch parallel Aufklärungsarbeit leisten... ;)



Der ebenfalls immer häufiger vorkommende Satzausschnitt
Zitat
"Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid"
sowie auch die regelmäßig zur Demoralisierung gedachten abschlägigen (aber verkürzten) Ausführungen bzgl. eines mit dem Widerspruch gestellten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung
Zitat
Es besteht eine unbedingte gesetzliche Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Rundfunkbeiträge. (§§2 Abs . 1, 5 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Selbst bei einem Widerspruch und einer Klage gegen einen Beitragsbescheid sind die Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen. Beide Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
liefern bei einer entsprechenden Abfrage der Suchfunktion des Forums
Ergebnisse ähnlicher Fälle wie u.a. diese...

Fristsetzung zur nochmaligen Bestätigung des Widerspruchsbescheids-Wunsch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15753.0

Sollten Sie Ihren Widerspruch dennoch aufrechterhalten, können Sie sich...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14355.0

Antwort "Verzicht der Erstellung des Widerspruchsbescheids"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16513.msg109224.html#msg109224
[...] Nach bisheriger Auffassung "muss" man auf dieses eher lapidare Schreiben zwar nicht zwingend reagieren, da ohne Rechtsbehelfsbelehrung und somit nur bedingt bis gar nicht rechtlich relevant, sondern eher informativ...
...dennoch weiß man nicht genau, welch fieser juristischer Trick sich dahinter ggf. verbergen könnte.

Insbesondere geht es ja auch darum, eine nach den Erfahrungen des Forums gar nicht mal so seltene Vollstreckung trotz Widerspruch möglichst vorbeugend zu verhindern.

Eine fiktive Person P könnte daher in solch einem Fall etwas ähnliches geschrieben haben wie z.B.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl. Ihres Schreibens vom ... stelle ich hiermit fest, dass dieses keineswegs als rechtskräftige Abhilfe bzgl. meines Widerspruchs zu werten ist, auch wenn Sie dies mit Ihrer Formulierung
"Erhalten wir innerhalb der nächsten vier Wochen keine Mitteilung, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Widerspruch erledigt hat"
gern suggerieren möchten und fordere hiermit den im Widerspruchsverfahren mir selbstverständlich zustehenden rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid ein, auch wenn ich dies nicht müsste.

Es bleibt Ihnen auch unbenommen, dennoch weiterhin auf die Erstellung eines rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheids zu verzichten.
Vorsorglich weise ich Sie hiermit jedoch darauf hin, dass ich etwaige Vollstreckungsversuche Ihrerseits trotz meines Widerspruchs und Antrags auf Aussetzung der Vollziehung mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren und ggf. den direkten Klageweg beschreiten werde.

Ihre Ausführungen, dass
"selbst bei einem Widerspruch und einer Klage [...] die Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen" seien, da "beide Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung haben" sind unerheblich, denn genau aus diesem Grunde hatte ich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt und bekräftige diesen daher nochmals:

Ich beantrage die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches bzw. meiner Widersprüche.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!

Sollte mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden oder vor Verfahrensende Vollstreckung eingeleitet werden, werde ich umgehend und zu Ihren Kosten Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.

Sollte nicht innerhalb einer angemessenen Frist über meinen Widerspruch entschieden werden, werde ich direkt Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.

Mit freundlichen Grüßen


Man könnte (sollte?) ggf. auch ankündigen, dass
"weiterer Sachvortrag in Bearbeitung" ist und
"ausdrücklich gesondertem Schriftsatz vorbehalten" bleibt.

Für diesen Zweck könnte (sollte?) man ggf. auch den Fragenkatalog mitsenden, mit dem Auskünfte und Nachweise begehrt werden, welche man als zwingende Voraussetzung für die Begründung aller Rechtsmittel und Anträge deklariert - siehe u.a. unter
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21499.0


Aktuelle Ergänzung 06/2020 - siehe neuen Thread unter
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0


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Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf)

Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html



...weitere Beispiele unter
WiderspruchsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html

Üblicherweise in regulärem, grauem Umschlag...
...in Einzelfällen (wie man sieht) auch schon mal per "Förmlicher Zustellung" ;)



ACHTUNG !!!
Gemäß der üblichen Rechtsbehelfsbelehrung besteht nach Zustellung/ Bekanntgabe des WiderspruchsBESCHEIDs nur 1 Monat Frist zur Einreichung der Klage!!!


Entscheidend für den Fristlauf könnte allenfalls noch die Art und Weise der Zusendung sein...
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind _zuzustellen_!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.0.html
...worauf man sich aber nicht verlassen sollte!!!

Aktueller Widerspruchsbescheid und nu?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21831.msg139732.html#msg139732
ACHTUNG:

Bewusstes Ignorieren von tatsächlich zugegangenen Bescheiden - egal ob formal korrekt zugestellt oder nicht - wird im Forum NICHT diskutiert, da die Folgen (im Zweifel Zwangsvollstreckung) hier im Forum leidlich bekannt sind, einen Rattenschwanz nach sich ziehen und für solcherlei Experimente ohne Not im Forum keine Kapazitäten bestehen.

Siehe zu den möglichen Konsequenzen u.a. unter
Schnelleinstieg
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Danke für das Verständnis und die konsequente Berücksichtigung.


Beachte auch die diesbezüglichen weitergehenden wichtigen Hinweise u.a. unter
Widerspruchsbescheid vom RBB bekommen, wie weiter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23771.msg151344.html#msg151344
[...] falls dies ein "normaler Brief" war hat Person A keine Monatsfrist einzuhalten:
Widerspruchsbescheide müssen zugestellt werden, nur dann beginnt die Frist zu laufen!

Achtung! Bitte vor dem Schaden klug sein!
Diesen Hinweisen kann nicht uneingeschränkt zugestimmt werden!

Die langjährige Erfahrung lehrt:

a) Wird - vollkommen unabhängig von der Art der "Zustellung" - innerhalb des Monats nach Zugang Klage eingelegt, so stehen die Chancen gut, dass ARD-ZDF-GEZ das jeweilige Beitragskonto mit einer "technischen Sperre" versehen und - unabhängig davon, ob ein etwaig gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wurde - die Vollziehung stillschweigend aussetzen bis zum Ende des Verfahrens.

b) Wird - vollkommen unabhängig von der Art der "Zustellung" - innerhalb des Monats nach Zugang keine Klage eingelegt, so stehen die Chancen "gut", dass ARD-ZDF-GEZ danach binnen Wochen eine Mahnung senden und sich damit der Vorgang schon auf der Schiene der Vollstreckung befindet - und das ist wahrhaftig kein Zuckerschlecken, sondern ein Spießrutenlauf ohne Ende mit regelmäßig zweiwöchigen Fristsetzungen und äußerst ungewissem bzw. i.d.R. negativem Ausgang wie Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und ggf. Pfändung.

Merke:
Wenn die Vollstreckung einmal eingeleitet ist, wird diese von ARD-ZDF-GEZ nach bisheriger Erfahrung - i.d.R. mit Rückendeckung durch die örtlichen Vollstreckungsstellen und Vollstreckungsgerichte - emotions- und gnadenlos durchgezogen.


Ob das jeweils zuständige Verwaltungsgericht "Recht und Gesetz" folgt und die Klagefrist als nicht begonnen erachtet, wenn der Widerspruchsbescheid nicht förmlich zugestellt sondern nur mit normaler Briefpost zugesendet wird, steht ebenso in den Sternen.
Im dümmsten Fall schwächt man seine eigene Rechtsposition auf unnötige Art und Weise, wenn man nach Erhalt des Widerspruchsbescheides nicht innerhalb der angegebenen Frist die Rechtsmittel einlegt.

Wie oben durch "DumbTV" bereits geschildert, ist die fristgerechte Einreichung eines weitestgehend unbegründeten KlageANTRAGs kein Hexenwerk - siehe u.a. unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424

Alles andere folgt dann "gemächlich" und mit deutlich stärkerer Rechtsposition.

Daher ACHTUNG!
Wer leichtsinnig und ohne jegliche Not die Überschreitung der Klagefrist und somit den Vollstreckungsvorgang bewusst riskiert, wird im Forum keine Unterstützung finden, da wir für solche unnötigen Hochrisiko-Spiele keinerlei Kapazitäten haben.


Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!
[...]

Im Falle knapper Fristen bzw. ganz generell dürfte nach bisheriger Kenntnis ein vorerst weitestgehend unbegründeter KlageANTRAG ausreichen...
...mehr dazu im folgenden Beitrag
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424

Aufgrund der regelmäßigen Ablehnung der im Widerspruch gestellten Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung" hier Beispiel + Hinweise für einen
Antrag auf Aussetzung an Intendanz (nach Ablehnung im Widerspruchsbescheid)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25313.0.html
in Kombination mit den Hinweisen unter
eigenständ. Widerspruch gg. Ablehnung d. Antrags auf Aussetz. d. Vollziehung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26209.0.html


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Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
#9: 30. August 2014, 09:48
< zum Inhaltsverzeichnis

Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]

Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19787.0


Aber: Keine abschließende Klagebegründung ohne Akteneinsicht ;)
Akteneinsicht > Rundfunkanstalt, Gericht - allgem. Hinweise/ Erfahrungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33523.0




KLAGEFRIST

Laut der Rechtsbehelfsbelehrung der Widerspruchsbescheide besteht 1 Monat Klagefrist nach Zugang des Widerspruchsbescheides.

Da der Zugang nicht immer dokumentiert ist, empfiehlt sich zur Vermeidung jeglicher auch nur ansatzweisen Fristdiskussion (bei der man als Betroffener hier nicht selten unterliegt), als Datum für die Einreichung der Klage spätestens das Erstelldatum des Widerspruchsbescheides + 1 Monat einzuhalten. Da ist man auf der sicheren Seite.

Wie weiter unten erläutert, reicht zur Fristwahrung vorerst ein weitestgehend unbegründeter KlageANTRAG, dessen ausführliche Begründung in gesondertem Schriftsatz nachgereicht wird.

Es könnte sich ggf. sogar empfehlen, schon binnen 1-2 Wochen nach Zugang des Widerspruchsbescheids KlageANTRAG einzureichen, da ARD-ZDF-GEZ i.d.R. ab Kenntnis der Klage "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen des laufenden Verfahrens aussetzen. Auch kann man so ggf. der Erstellung eines erneuten Festsetzungsbescheides rechtzeitig vorbeugen, gegen den man anderenfalls wieder Rechtsmittel einlegen müsste, um ihn nicht "unanfechtbar" und damit prinzipiell "vollstreckbar" werden zu lassen.

Es gibt zwar eine Regel, die besagt, dass die Klagefrist nur beginnt, wenn der Widerspruchsbescheid förmlich zugestellt wurde, da nur so der "Bekanntgabewille" dokumentiert sei - jedoch:
Sich bei nicht förmlich zugestellten Widerspruchsbescheiden darauf zu verlassen, ist ein Spiel mit dem Feuer, was hier im Forum ausdrücklich nicht unterstützt wird.
Siehe hierzu die wichtigen Anmerkungen im vorherigen Beitrag unter
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA (+Rechtsbehelf)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423




STREITWERT

Der Streitwert ist nach bisheriger Kenntnis die Summe der festgesetzten Beträge der angefochtenen Bescheide - ohne Säumniszuschläge o.ä.
Die i.d.R. höhere (mitunter deutlich höhere) "Gesamtsumme der ausstehenden Beträge" ist damit nicht zu verwechseln!
Es geht nur um die Bescheide, die man angefochten hat und nun beklagt - und die darin jeweils festgesetzten Beträge.
Falls man sich geirrt haben sollte, wird das Gericht den Wert später ohnehin korrigieren - und zwar sowohl nach oben oder auch nach unten.




PROZESSKOSTEN

Die aktuellen Kosten-Grundlagen finden sich incl. Links gut zusammengefasst unter
Neue Verwaltungsgerichtsgebühren seit 1.8.2013
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7111.0

Dies sind nur die Gerichtskosten für die 1. Instanz, in welcher kein Anwaltszwang besteht.
Mit den dortigen Links lassen sich aber evtl. auch die folgenden Kosten ermitteln.

Eine aktuelle (leicht abweichende?) Eruierung des Klagewegs und der Klagekosten
findet sich im (auch generell sehr lesenswerten) Blog von aldebaran... ;)

31.08.2014
Wahlzeit: Bestandsaufnahme - ausführliches Protokoll zu Potsdam
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/08/wahlzeit-bestandsaufnahme-ausfuhrliches.html


Ausgehend von
- einem Streitwert bis 500€ und
- Verzicht des Klägers auf anwaltliche Vertretung
stellt sich dies anhand des durchaus nicht zu kompliziert zu bedienenden Rechners unter
Prozesskostenrisiko im Zivilrecht nach dem RVG - nur für Profis
(scheint aber auch den Kosten für VERWALTUNGsgerichtliche Fälle zu entsprechen...)
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Prozessrisiko.html#Rechn

Kosten für VERWALTUNGsrechtsstreit nach dem RVG
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/VerwR.html
oder auch demjenigen unter
DAV-Prozesskostenrechner (DAV = Deutscher Anwaltsverein)
https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner
in 1. Instanz nach bestem Wissen und Gewissen etwa wie folgt dar (Angaben wie immer ohne Gewähr!):

Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Kosten der Gegenseite)

schriftlich/ ohne Gerichtstermin
Beklagter ohne RA = 105€ (unverbindliche "Empfehlung" aus dem Forum - vorbehaltlich eventueller externer Anwaltskosten)
Beklagter mit RA = 190€ (jedoch fraglich, ob "öffentliche Stelle" externe Anwaltskosten überhaupt geltend machen kann)

mündlich/ mit Verhandlungstermin
Beklagter mit RA = 265€ (zzgl. evtl. "Reisekosten" und "Abwesenheitsgebühren" z.B. bei anreisender anwaltlicher Vertretung)

"Maximalvariante"
...sofern Kläger nicht auf anwaltliche Vertretung verzichtet und Beklagter sich ebenfalls vertreten lässt
mündlich/ mit Verhandlungstermin
Kläger und Beklagter jeweils mit RA = 420e (zzgl. evtl. "Reisekosten" und "Abwesenheitsgebühren" z.B. bei anreisender anwaltlicher Vertretung)

Dass im Übrigen dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf ausstehende höherinstanzliche Entscheidungen - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82852.html#msg82852

1. Instanz ohne Anwaltspflicht
~105€ Gerichtskosten
schriftliches Verfahren auf Antrag vermeidet Kosten der Gegenseite
(ohne Gewähr/ keine Rechtsberatung)




KLAGEANTRAG

Im Falle knapper Fristen oder im Falle bereits angelaufener Vollstreckungsmaßnahmen trotz Widerspruch reicht es mitunter, der Fristwahrung wegen vorerst nur einen
unbegründeten Klageantrag einzureichen - vergleiche z.B. Vorgehensweise Bernd Höcker
http://gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#KLagebestaetigung

BEISPIEL-KLAGEANTRAG
(minimal-Version, unbegründet, hauptsächlich zur Fristwahrung)
Ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!

Zitat
Abs.:
__________   __________
__________________   __
_ _ _ _ _   _____________
ggf. sog. “Beitragsnummer” _ _ _   _ _ _   _ _ _

per Post/ ggf. Einschreiben an [zuständiges Verwaltungsgericht gem. Rechtsbehelfsbelehrung]
______________________
__________________   __
_ _ _ _ _   _____________

vorab per FAX   ...
(zur nachweisbaren Fristwahrung per unterschriebenem vorab-FAX mit Sendeprotokoll; danach ggf. normale Postsendung ausreichend)

vorab per Email   ...
(i.d.R. nur unter bestimmten Voraussetzungen und zertifizierten Signaturen rechtskräftig)

[Ort], den [Datum]


Klageantrag gegen „Widerspruchsbescheid“
von „ARD“, „ZDF“, „Deutschlandradio“, „Beitragsservice“,
______________ [Rundfunk]


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich form- und fristgerecht

- K L A G E -

gegen den o.g. Bescheid ein und beantrage:

1. Der Bescheid vom [Erstell-Datum] wird aufgehoben,
    da er mich in meinen Rechten verletzt. (Streitwert ___,__€)*

2. Die Kosten dieses Klageverfahrens trägt der Klagegegner.

3. Für das Verfahren wird Prozesskostenhilfe gewährt.***

Die Begründung folgt in gesondertem Schriftsatz.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift]
Vorname Name

***Prozesskostenhilfe kann eigentlich jeder erst einmal beantragen, egal ob man die dann zugesendeten Unterlagen zur "Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse" ausfüllt oder nicht - und auch egal ob man die Unterlagen ausfüllt und die PKH aus finanziellen Gründen nicht bewilligt wird.
Weitere interessante Informationen - insbesondere auch bei Ablehnung wegen angeblicher "Aussichtslosigkeit" des Verfahrens - siehe u.a. auch unter
OVG Bautzen: nach Beschwerde PKH-Ablehnung des VG DD aufgehoben u bewilligt PKH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17881.0


Darauf folgt dann im Regelfall eine Fristsetzung seitens des Gerichts zur Nachreichung der ausführlichen Begründung.
Auch weitere Fristverlängerungen sind auf Antrag nicht unbedingt aussichtslos.

Wer die klagegegenständlichen Unterlagen (Festsetzungsbescheide/ Widerspruchsbescheid) nicht gleich mitliefert, wird i.d.R. ebenfalls aufgefordert, dies binnen einer Frist von 1...2 Wochen zu tun.

Sinnvoll könnte sein, den Streitwert* gleich mitzuteilen, auch wenn man die Unterlagen noch nicht mit beifügt - insbesondere, wenn der Streitwert unter 500€ liegt und somit die geringst möglichen Gerichtskosten anfallen. Anderenfalls kann es passieren, dass das Gericht einen unnötig hohen Streitwert annimmt und somit unnötig hohe Gerichtskosten veranschlagt, die erst einmal beglichen werden sollen, denn  Überzahlungen werden nach bisheriger Erkenntnis erst am Ende des Verfahrens erstattet.




AUSSETZUNG DER VOLLZIEHUNG

Inwiefern insbesondere bei bereits angelaufenen Vollstreckungsmaßnahmen trotz Widerspruch ein kombinierter oder separater Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" / Antrag auf Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht erforderlich/ hilfreich wäre, wäre ggf. gesondert zu prüfen:

Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße - Begründungen Teil 4
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13174.msg89293.html#msg89293

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10348.0


Bei all dem scheint es für die Aussichten auf Erfolg bzgl. der Aussetzung durchaus von Belang zu sein, ob bereits vorher (im Widerspruch oder nachgereicht) ein an die "Behörde" gerichteter Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt und von dieser abgelehnt wurde bzw. akut Vollstreckung droht...
...anderenfalls (und das scheint nicht selten der Fall zu sein), werden die ans Gericht gerichteten Anträge als "unzulässig"/ "unbegründet" o.ä. abgelehnt, wobei die Kosten dem Antragsteller auferlegt werden - dies sollte daher nicht unnötig provoziert werden.

Sehr guter und umfangreicher Überblick über das Thema und
allgemeine Informationen zur "Aussetzung der Vollziehung"
Die Aussetzung der Vollziehung (Justizportal Nordrhein-Westfalen)
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Die_Aussetzung_der_Vollziehung/index.php

Beachte hierbei, dass nach vielfacher Erfahrung (aus dem Forum und außerhalb) die "Landesrundfunkanstalt" ab deren Kenntniserlangung über die eingelegte Klage i.d.R. stillschweigend (und "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht") jeglicher weitere Festsetzungs- und Mahnmaßnahmen aussetzt bis zum Ende des Verfahrens.

Aufgrund der regelmäßigen Ablehnung der im Widerspruch gestellten Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung" und der vorbeschriebenen, i.d.R. nicht schriftlich bestätigten "Kulanz-Aussetzung"
hier Beispiel + Hinweise für einen
Antrag auf Aussetzung an Intendanz (nach Ablehnung im Widerspruchsbescheid)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25313.0

mit welchem man im besten Falle eine schriftliche Bestätigung der "Landesrundfunkanstalt" über die Aussetzung der Vollziehung bis zum Ende des Verfahrens erhält ;)




BEGRÜNDUNGEN

Anregungen für Begründungen u.a. unter
(...nicht zwangsläufig alles "gerichtsfest" - manches auch mit Vorsicht zu genießen)

Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9786.0

Widerspruchs-/Klagebegründungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=32.0

Ergänzende Infos zu einem interessanten Verfahren
Spendenaufruf für das Gerichtsverfahren in Arnsberg am 20.10.2014 - RA Bölck ...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.msg78485.html#msg78485
sowie
NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636

Hinweis:
Aus schon etwas älterem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19787.0


sowie auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen
"Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html


Aufgrund der BVerfG-Entscheidung vom 18.07.2018
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

siehe auch Diskussion unter
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28119.0

BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0

Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28123.0

VG regt an, nach BVerfG-Urteil 18.7.18 die Rücknahme der Klage zu prüfen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28251.0





RECHTSANWÄLTE

...Problem ist weniger eine "Systemtreue" als vielmehr die Kosten.
"Streitwert" zu gering - Honorar nach Gebührenordnung (der Anwälte! ;) ) nicht "auskömmlich*. Eher ein "Idealisten"-Job - bzw. individuelle Honorarvereinbarung.
Anregungen u.a. im Forum - Koblenzer & Bölck scheinen derzeit die Aktivsten. Allerdings dürften deren Kapazitäten auch nicht unbegrenzt sein...
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11251.0

...hilfreich kann es daher sein, wenn man sich z.B. in Gruppen zusammenfindet - Anregung siehe u.a. hier:
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.msg79427.html#msg79427




RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6913.0


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Ablauf 5b KlageERWIDERUNG v. LRA
#10: 30. August 2014, 09:49
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Ablauf 5b KlageERWIDERUNG v. LRA

Klageerwiderungen/ Stellungnahmen der Landesrundfunkanstalten im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10918.0.html

daraus nur die öffentlich bereits bekannten Beispiele:

Klageerwiderung/ Stellungnahme RBB > O. Kretschmann (aufgrund der Vorgeschichte sehr umfassend, vielleicht aber auch inspirierend)

Klageerwiderung/ Stellungnahme RBB > "Amos Libertas" (Befreiung aus sozialen Gründen)

Klageerwiderung/ Stellungnahme SWR > Helmut Enz (Befreiung aus religiösen Gründen)
*ausstehend/ nicht bekannt. Link führt zur Klage und wird zu gegebenem Zeitpunkt ersetzt.

Klageerwiderung/ Stellungnahme NDR > Bernd Höcker (ein ganzes Stück runterscrollen bis zum 29. August 2014)


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Ablauf 5c Klageverfahren 1. Instanz (VG) + Urteile


siehe auch Hinweise weiter oben unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html

[Sammlung] Links zu mündlichen Verhandlungen-Protokolle-Hinweise-Tips
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26178.0.html

Vorbereitung auf mündliche Verhandlung - mögliche Reaktionen auf Gegenargumente
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20714.0.html

Beweisanträge zur Vorbereitung der Verhandlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.0.html

"Beistand" gem. §67 Abs. 7 VwGO > Bedingungen? Beantragung zur mdl. Verhandlung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19933.0.html


Aus aktuellem/ noch anhaltendem Anlass der "Corona"-Lage:
Ausnahmezustand/Epidemie: antragsgem. Verhandl.-/Terminsaufhebung wg. Corona
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34118.0
basierend auf
Ausnahmezustand/Epidemie: Gerichte > eingeschränkte Tätigkeit [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33505.0
Ausnahmezustand/Epidemie: Wahrung der Öffentlichkeit bei mdl. Verhandlung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33490.0



Hinweis: Bei Ablehnung und Nichtzulassung der Berufung
Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.0.html
bzw. darauf basierender
Antrag auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten
für ein noch durchzuführendes
Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.msg195671.html#msg195671

Zwischenzeitliche tangierende Diskussionen siehe u.a. auch unter
Urteil ist da (1. Instanz) > und jetzt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26973.0.html
Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem OVG in Münster
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25367.msg170029.html#msg170029


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Ablauf 6 Klageverfahren 2. Instanz (OVG) + Urteile
(Hinweis: In manchen Bundesländern heißt es "OVG" = "Oberverwaltungsgericht", in anderen heißt es "VGH" = "Verwaltungsgeichtshof" - ggf. werden Betreff und Inhaltsverzeichnis dahingehend noch angepasst präzisiert)




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Ablauf 7 Klageverfahren 3. Instanz (BVerwG) + Urteile


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Rundfunkbeitrag - Gehörsrüge zum Copy & Paste Urteil des BVerwG
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Ablauf 8 Klageverfahren 4. Instanz (BVerfG) + Urteile
(Hinwes: korrekterweise gehört BVerfG nicht zum "Instanzenweg" und ist somit auch nicht "4. Instanz" - eine Anpassung des Betreffs/ Inhaltsverzeichnisses wird geprüft und bei Gelegenheit vorgenommen)


BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.0.html

Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.0.html


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