Person XYZ *kann* ein Frist setzen - habe ich auch gemacht - muss aber nicht.
Schaden kann es aber wohl nicht
Reagiert hat die Landesrundfunkanstalt bei mir nicht - selbst nicht im Wochen/ Monate später erteilten Widerspruchsbescheid.
Das ist aber auch gar nicht schlimm...
..."vollstreckt" wurde ich bisher jedenfalls noch nicht
obwohl nunmehr seit Monaten die angefochtenen gut 50-100 Euro faktisch "im Raum stehen".
Zwischenzeitlich habe ich auch schon Klage eingereicht.
Dem Gespräch mit dem Verwaltungsgericht, bei welchem ich nach Ablauf der von mir gesetzten Frist (~10 Tage) meinen "Antrag auf Eilrechtsschutz" stellen wollte, entnahm ich, dass man einer Behörde/ einer "öffentlichen Stelle", d.h. ARD-ZDF-GEZ zwar eine Frist setzen könne, diese sich aber wohl nicht daran gebunden fühlen würde. Haben halt ihre eigene "Zeitrechnung"...
Ein "Antrag auf Eilrechtsschutz" beim Verwaltungsgericht hat üblicherweise jedoch wenig Aussicht auf Erfolg, wenn nicht vorher ein Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" bei der Landesrundfunkanstalt gestellt und dieser nicht abgelehnt wurde, denn ein "Antrag auf Eilrechtsschutz" sei üblicherweise erst dann "angeraten", wenn "unmittelbar" Vollstreckung drohe. Das ist offensichtlich momentan bei mir nicht der Fall
Sollte mir aus ominösen Gründen demnächst doch "Vollstreckung angedroht" werden, dann würde ich vorerst die Landesrundfunkanstalt nochmals darauf hinweisen, dass diese meinen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" doch bitte erst mal entscheiden möge - incl. erneuter Frist, und *dann* nach entweder Ablehnung oder fruchtlosem Verstreichen der Frist, den "Antrag auf Eilrechtsschutz" beim Verwaltungsgericht stellen.
Hab ich das so in etwa verständlich beschrieben?