Hallo,
wie sieht es mit der Beitragspflicht aus in einem fiktiven Fall bei einem Studenten der Bafög bezogen hat und durch komplikationen mit dem Bafög-Amt zum Zahlungsstop gekommen ist ? In diesem Fall erhält man einen Brief vom Beitragsservice, man würde keine Förderung mehr beziehen und müsse somit Beiträge leisten. Während man sich im Rechtsstreit mit dem Bafög-Amt befindet, kann man keine anderen sozialen Leistungen beziehen, muss aber Beitragsabgaben Leisten. Bei einem Student mit eigener Wohnung und einem 400€ Job, wäre man doch als Härtefall eingestuft oder nicht ?
Kann aufgrund der nicht vorhandenen Finanziellen mittel, auch ohne Bezug sozialer Leistungen eine Befreiung geltent gemacht werden ?
MFG Puls
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