Was für eine hanebüchene Kausallogik wieder einmal!!!
Unfassbar! Eine Zumutung!Eilantrag gegen Rundfunkbeitragsbescheid erfolglos
Datum: 27.01.2014
Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 27.01.2014
http://vgstuttgart.de/pb/,Lde/Eilantrag+gegen+Rundfunkbeitragsbescheid+erfolglos/?LISTPAGE=1217876Edit "Bürger" 14.12.2015:
Hinweis eines Foren-Users, dass die vorgenannte Pressemitteilung nicht mehr gelistet ist
http://vgstuttgart.de/pb/,Lde/Pressemitteilungen+aktuell
Die Gründe dafür sind derzeit unbekannt.[...]
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts führte aus:
Bei öffentlichen Abgaben und Kosten wie dem Rundfunkbeitrag könne einem Eilantrag nur dann entsprochen werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rundfunkgebührenbescheids bestünden. Nach derzeitigem Diskussionstand erscheine es jedoch völlig offen, ob der Rundfunkbeitrag den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge. [...]
Nachdem es noch keine Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrags gebe und in der Literatur diese Frage kontrovers diskutiert werde, könne derzeit von einer offensichtlichen Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags keine Rede sein.
Bis zur Abklärung der offenen verfassungsrechtlichen Fragen sei es dem Antragsteller angesichts der geringen monatlichen Beiträge zuzumuten, zunächst die Beiträge zu entrichten und diese gegebenenfalls nachträglich zurückzufordern. [...]
Halten wir fest:
§ 80 Abs. 4 VwGO
http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.htmlbesagt im Wortlaut
"Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn
- ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen [...]"
Dem Verwaltungsgericht Stuttgart genügt es für
"ernstliche Zweifel" nicht, dass es
"Nach derzeitigem Diskussionstand [...] jedoch völlig offen" erscheine,
"ob der Rundfunkbeitrag den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge."Dem Verwaltungsgericht Stuttgart genügt es für
"ernstliche Zweifel" nicht, dass
"in der Literatur diese Frage kontrovers diskutiert" wird.
[Anm.: 2 ARD-ZDF-GEZ-finanzierte Gutachten "pro" : 7+1 Fremd-Gutachten/-Studien/-Aufsätze "contra"!!!]Das Verwaltungsgericht Stuttgart erwartet für
"ernstliche Zweifel"- eine
"Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit", ja die
-
"offensichtliche Verfassungswidrigkeit" und
-
"Abklärung der offenen verfassungsrechtlichen Fragen"Findet aber die erwartete
"Abklärung" statt und ist dann nach der
"Rechtsprechung" von einer
"offensichtlichen Verfassungswidrigkeit" die Rede, bestehen ja
keinerlei Zweifel mehr, sondern dann sind die
*derzeitigen* Zweifel beseitigt und
Rechtsklarheit geschaffen.
Die
"Aussetzung der Vollziehung soll" aber
-
nicht bei eindeutiger
"Rechtsklarheit" erfolgen,
sondern
- bei
"ernstlichen Zweifeln"!!!
Und diese
"ernstlichen Zweifel" bestehen eben *jetzt*, u.a. genau dadurch dass
"in der Literatur diese Frage kontrovers diskutiert" wird...
[Anm.: 2 ARD-ZDF-GEZ-finanzierte Gutachten "pro" : 7+1 Fremd-Gutachten/-Studien/-Aufsätze "contra"!!!]Laut Focus-Bericht, 31.08.2013,
Neue Klage gegen TV-Gebührhttp://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr-fff_aid_1082787.htmlwürden die am
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angenommenen Beschwerden
nach
Aussage des Sprechers des Gerichts, Bernd Odörfer
„komplexe Rechtsfragen aufwerfen“.
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::Fassen wir zusammen:
Die Frage wird
"kontrovers diskutiert".
Es existieren
7+1 renommierte, fundierte und
vernichtende Fremd-Gutachten/-Studien/-Aufsätze.
Die angenommenen Verfassungsbeschwerden werfen
„komplexe Rechtsfragen auf“.
Es bestehen also *sehr wohl* "ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit"Die Aussetzung der Vollziehung *soll* erfolgen!::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist ein Urteil mehr, dass man "in der Pfeife rauchen" kann...
Unfassbar! Eine Zumutung!Hier ist eine Retourkutsche angesagt!!!
Weitere Ausführungen zu diesem Thema u.a. auch unter
Schreiben vom Gericht mit Bitte um Stellungnahme erhalten - was tun?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7944.msg57454.html#msg57454