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Autor Thema: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014  (Gelesen 16877 mal)

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Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Autor: 09. Oktober 2014, 16:29
Hallo,

hier mein anonymisierter Widerspruch. Es sind 16 Seiten. Ich habe versucht, möglichst schlüssig zu Argumentieren. Punkt VIII betrifft mich nicht selbst und wird aller Wahrscheinlichkeit nach in der Klage deshalb rausfliegen. Ich habe mittlerweile noch ein paar Ideen, die ich beim nächsten Mal, wenn sich der BS bei mir meldet, einbringen werde.  ;)

Viel Spaß beim Schmökern!

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2014, 16:38 von gandalf81«
Liebe GEZ-Mitarbeiter, lest Euch ruhig alle Argumente sorgfältig durch. Es gibt nichts zu verbergen. Schön, dass Ihr Interesse an den GG-Verletzungen habt und unsere Anliegen ernst nehmt - es sind übrigens auch Eure Rechte, für die wir uns einsetzen :)

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Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
#1: 09. Oktober 2014, 16:30
Seite 3 & 4


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Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
#2: 09. Oktober 2014, 16:31
Seite 5 & 6


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Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
#3: 09. Oktober 2014, 16:32
Seite 7 & 8


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Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
#4: 09. Oktober 2014, 16:34
Seite 9 & 10


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Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
#5: 09. Oktober 2014, 16:35
Seite 11 & 12


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Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
#6: 09. Oktober 2014, 16:35
Seite 13 & 14


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Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
#7: 09. Oktober 2014, 16:36
Seite 15 & 16


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L
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Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
#8: 09. Oktober 2014, 23:58
Ich habe erst die ersten 3 Seiten gelesen und klatsche Beifall!
Grandiose Idee mit der Rundfunkübertragung!


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Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

S
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Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
#9: 10. Oktober 2014, 11:28
hier mein anonymisierter Widerspruch. Es sind 16 Seiten. Ich habe versucht, möglichst schlüssig zu Argumentieren. Punkt VIII betrifft mich nicht selbst und wird aller Wahrscheinlichkeit nach in der Klage deshalb rausfliegen. Ich habe mittlerweile noch ein paar Ideen, die ich beim nächsten Mal, wenn sich der BS bei mir meldet, einbringen werde.  ;)

Das war sicher ein Physiker! Die GEZlinge sind da sicher überfordert.

Sehr schön gemacht. Da erkenne ich auch Argumente, die ich benutze. :)

Ich habe auch dieselbe Technik: wenn die GEZ sich meldet, bekommt sie etwas zum Lesen. Sie müssen dankbar sein, Arbeit zu haben. Das ganze ist doch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.


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K
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Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
#10: 10. Oktober 2014, 13:48
Zitat
Ich habe auch dieselbe Technik: wenn die GEZ sich meldet, bekommt sie etwas zum Lesen. Sie müssen dankbar sein, Arbeit zu haben. Das ganze ist doch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

So siehts aus, aber bevor die was von mir zu lesen bekommen, müssen vorher noch ganz Andere sich mit dem Käse der GEZ beschäftigen. Vielleicht bleibt denen ja mal der Käse im Halse stecken und weigern sich, den Käse zu schlucken! ;)

Was die dort fabrizieren ist doch Käse hoch 3.  >:D


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    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
#11: 10. Oktober 2014, 13:52


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Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

K
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Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
#12: 10. Oktober 2014, 14:24
Sehr schön Gandalf81...

wieso verbreitest du diese hervorragende Argumentation nicht an sämtliche Printmedien? Wäre zumindest für den Anfang eine Option oder? ;) Könnte man ja auch gleich mal feststellen, wer bereit ist sich der Sache Anti GEZ anzunehmen?


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Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
#13: 10. Oktober 2014, 14:35
Ich habe erst die ersten 3 Seiten gelesen und klatsche Beifall!
Grandiose Idee mit der Rundfunkübertragung!
Was meinst Du konkret mit der "Rundfunkübertragung"?

Im übrigen:

GRANDIOS!


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

907

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
#14: 10. Oktober 2014, 15:39
Thema Verschlüsselung.

Man müsste aber auch Private verschlüsseln. Ohne private Sender ist es nicht mit Art. 3 GG vereinbar.
Man brauch keinen Dekoder, die meisten Fernseher haben schon Steckplätze für die CI und CI Plus Schnittstelle.
Die kosten sind nicht so hoch wie man denkt.

Verschlüsselung über DVB-T ist erst mit DVB-T2 ab 2016 möglich. "DVB-T kann seinen Anteil von etwa 10 Prozent bei der Versorgung der deutschen TV-Haushalte ebenfalls größtenteils bewahren. Mit 3,9 Millionen Haushalten ist die Zahl der DVB-T-Nutzer im Vergleich zum Vorjahr um 300 000 Haushalte zurückgegangen." http://www.digitalfernsehen.de/IPTV-Wachstum-stagniert.119287.0.html


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

 
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