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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: gandalf81 am 09. Oktober 2014, 16:29

Titel: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: gandalf81 am 09. Oktober 2014, 16:29
Hallo,

hier mein anonymisierter Widerspruch. Es sind 16 Seiten. Ich habe versucht, möglichst schlüssig zu Argumentieren. Punkt VIII betrifft mich nicht selbst und wird aller Wahrscheinlichkeit nach in der Klage deshalb rausfliegen. Ich habe mittlerweile noch ein paar Ideen, die ich beim nächsten Mal, wenn sich der BS bei mir meldet, einbringen werde.  ;)

Viel Spaß beim Schmökern!

Hinweis: Die Qualität ist herabgesetzt, um Speicherplatz zu sparen.
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: gandalf81 am 09. Oktober 2014, 16:30
Seite 3 & 4
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: gandalf81 am 09. Oktober 2014, 16:31
Seite 5 & 6
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: gandalf81 am 09. Oktober 2014, 16:32
Seite 7 & 8
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: gandalf81 am 09. Oktober 2014, 16:34
Seite 9 & 10
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: gandalf81 am 09. Oktober 2014, 16:35
Seite 11 & 12
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: gandalf81 am 09. Oktober 2014, 16:35
Seite 13 & 14
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: gandalf81 am 09. Oktober 2014, 16:36
Seite 15 & 16
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: La Volpe da Firenze am 09. Oktober 2014, 23:58
Ich habe erst die ersten 3 Seiten gelesen und klatsche Beifall!
Grandiose Idee mit der Rundfunkübertragung!
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 10. Oktober 2014, 11:28
hier mein anonymisierter Widerspruch. Es sind 16 Seiten. Ich habe versucht, möglichst schlüssig zu Argumentieren. Punkt VIII betrifft mich nicht selbst und wird aller Wahrscheinlichkeit nach in der Klage deshalb rausfliegen. Ich habe mittlerweile noch ein paar Ideen, die ich beim nächsten Mal, wenn sich der BS bei mir meldet, einbringen werde.  ;)

Das war sicher ein Physiker! Die GEZlinge sind da sicher überfordert.

Sehr schön gemacht. Da erkenne ich auch Argumente, die ich benutze. :)

Ich habe auch dieselbe Technik: wenn die GEZ sich meldet, bekommt sie etwas zum Lesen. Sie müssen dankbar sein, Arbeit zu haben. Das ganze ist doch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: Konspirativ am 10. Oktober 2014, 13:48
Zitat
Ich habe auch dieselbe Technik: wenn die GEZ sich meldet, bekommt sie etwas zum Lesen. Sie müssen dankbar sein, Arbeit zu haben. Das ganze ist doch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

So siehts aus, aber bevor die was von mir zu lesen bekommen, müssen vorher noch ganz Andere sich mit dem Käse der GEZ beschäftigen. Vielleicht bleibt denen ja mal der Käse im Halse stecken und weigern sich, den Käse zu schlucken! ;)

Was die dort fabrizieren ist doch Käse hoch 3.  >:D
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: Helmut Enz am 10. Oktober 2014, 13:52
Seite 1 bis 16

Brilliant!
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: Konspirativ am 10. Oktober 2014, 14:24
Sehr schön Gandalf81...

wieso verbreitest du diese hervorragende Argumentation nicht an sämtliche Printmedien? Wäre zumindest für den Anfang eine Option oder? ;) Könnte man ja auch gleich mal feststellen, wer bereit ist sich der Sache Anti GEZ anzunehmen?
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: Rochus am 10. Oktober 2014, 14:35
Ich habe erst die ersten 3 Seiten gelesen und klatsche Beifall!
Grandiose Idee mit der Rundfunkübertragung!
Was meinst Du konkret mit der "Rundfunkübertragung"?

Im übrigen:

GRANDIOS!
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: 907 am 10. Oktober 2014, 15:39
Thema Verschlüsselung.

Man müsste aber auch Private verschlüsseln. Ohne private Sender ist es nicht mit Art. 3 GG vereinbar.
Man brauch keinen Dekoder, die meisten Fernseher haben schon Steckplätze für die CI und CI Plus Schnittstelle.
Die kosten sind nicht so hoch wie man denkt.

Verschlüsselung über DVB-T ist erst mit DVB-T2 ab 2016 möglich. "DVB-T kann seinen Anteil von etwa 10 Prozent bei der Versorgung der deutschen TV-Haushalte ebenfalls größtenteils bewahren. Mit 3,9 Millionen Haushalten ist die Zahl der DVB-T-Nutzer im Vergleich zum Vorjahr um 300 000 Haushalte zurückgegangen." http://www.digitalfernsehen.de/IPTV-Wachstum-stagniert.119287.0.html
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: La Volpe da Firenze am 10. Oktober 2014, 15:53
Was meinst Du konkret mit der "Rundfunkübertragung"?
Sein Einwand, dass nur Rundfunkwellen übertragen werden und weder Menschen, noch Wohnungen diese direkt auswerten können.
Diese "Grundversorgung" kommt, im Gegensatz zu Essen, Schlafen, Wohnen, Atmen, nur denjenigen zu Gute, die sich eine dafür geeignete Hardware zulegen (können/wollen)
Ich denke, das könnte ausbaufähig sein.
Eine Zeitung (in der Landes- / Muttersprache) kann vom Menschen unmittelbar ausgewertet werden, Wellen nicht.

Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: gandalf81 am 10. Oktober 2014, 18:05
Vielen lieben Dank für das positive Feedback :)

Einige Argumente habe ich natürlich auch von anderen übernommen und eingebaut.

Ich hoffe, das ist Ansporn an alle anderen, es mir gleichzutun und ebenfalls ausführliche Begründungen zu formulieren. Die Arbeit muss man sich bei einer Klage eh machen, man leistet so schon Vorarbeit und die GEZ Mitarbeiter freuen sich sicherlich auch darüber.  ;)
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: Thejo am 13. Oktober 2014, 21:31
@gandalf81 - ab Seite 7 rum muss man durchhalten ;) Aber die ersten Seiten sind wirklich unterhaltsam.

Ich habe meinen Widerspruch auch abgeschickt, aber auf 2 Seiten beschränkt. Das mit dem weltweitem Web und entsprechend kostenfreien Zugang für alle nicht Deutschen Wohnungsbürger, kam mir auch in den Sinn.

Gibt es nicht Gerüchte, dass früher in Nähe von Sendetürmen Menschen Radio durch ominöse Demudulation via Plomben o.ä. Radio eigenständig empfangen konnten?! Vielleicht hinken die ÖR mit ihrer "Bereitstellung" noch den analogen Zeiten nach  :D


Bei Empfangsgeräten - jetzt wegen des Wohnungs-Focus nicht mehr so relevant - fand ich auch immer sehr einschränkend bis nötigend, dass man als DVD-Gucker, Videospieler u.ä. in der Regel einen Fernseher benötigt(e). DVD und Konsolen-Spiele sind in Regionen aufgeteilt und funktionieren nur unter 50Hz PAL (interlaced). Computermonitore, besonders die Flachen, sind aber in vielen Fällen auf 60Hz (progressiv) beschränkt. Selbst Video-Bearbeitung am PC geht mit vielen (sogar teuerne Monitoren) NICHT ruckelfrei, außer man hat 60Hz Video in einem Land mit 50Hz Kameras.

Nur welcher Hersteller bietet(e) Fernsehgeräte OHNE Empfangsmöglichkeiten für TV Sender? Seit HDMI ist das nicht mehr so dramatisch. Aber ruckelfrei ist es deswegen auf Monitoren bei 50Hz immer noch nicht. Aber in der Zwischen-Phase war dann so mancher Spieler an seiner Konsole mit einem TV - ohne TV zu gucken - ein "schwarz seher".

Irgendwie ist diese Welt aus dem Mittelalter immer noch nicht so richtig raus, oder?
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: mogqai am 13. Oktober 2014, 22:06
Super.
Habe alle 16 Seiten gelesen und kann nur sagen Spitze. Auch die Argumentation, das Menschen außerhalb Deutschlands die Programme kostenlos empfangen können, ist aus meiner Sicht nicht EU-konform.
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: Ketzerkater am 13. Oktober 2014, 23:02
Vielen lieben Dank für das positive Feedback :)

Einige Argumente habe ich natürlich auch von anderen übernommen und eingebaut.

Ich hoffe, das ist Ansporn an alle anderen, es mir gleichzutun und ebenfalls ausführliche Begründungen zu formulieren. Die Arbeit muss man sich bei einer Klage eh machen, man leistet so schon Vorarbeit und die GEZ Mitarbeiter freuen sich sicherlich auch darüber.  ;)

Dazu ist dieses Forum auch da, es freut mich, dass Du diese vielen Argumente mit einbezogen und zu einem schlüssigen Ganzen zusammengetragen hast.
Mit den Neutrinos ... ich musste so lachen  :)

Einfach brilliant, vielen Dank !
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: 907 am 22. Oktober 2014, 18:32
Zitat
dürfen nicht über dieses Beitragsmodell finanziert werden, da diese rückwirkende Kosten darstellen würden für etwas, wozu es damals keine Verpflichtung gab. Nach meinen Informationen betragen diese Verpflichtungen ca. eine halbe Milliarde Euro, sind also nicht unerheblich.

Hast du Quelle dafür? Hast du es aus KEF Bericht? Welche Seite?
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: gandalf81 am 23. Oktober 2014, 14:35
Nochmals vielen Dank, es freut mich sehr, wenn ich Menschen zum lachen brigen kann  :laugh: selbst wenn die Sache leider ernst ist.

Hast du Quelle dafür? Hast du es aus KEF Bericht? Welche Seite?

Vielen Dank für den Hinweis, dass hier die Quelle(n) fehlen. Aber sei unbesorgt, denn das ist im Focus (http://www.focus.de/kultur/kino_tv/gez-wird-zum-rundfunkbeitrag-so-verschleudern-ard-und-zdf-ihre-gebuehren_aid_809851.html) nachzulesen:

Zitat
Wer einmal bei den Öffentlich-Rechtlichen gearbeitet hat, muss sich um seine Rente keine Sorgen mehr machen. Die Angestellten bekommen eine rosige Altersversorgung. Auf die gesetzliche Rentenzahlung bekommen die Ruheständler noch eine ordentliche Summe obendrauf. In Extremfällen konnte früher konnte, wer mit 65 Jahren in Rente geht und beim SWR gearbeitet hat, 95,3 Prozent seines letzten Nettogehalts bekommen errechnete das Kölner Institut für Wirtschaft (IW) 2004. Mittlerweile hat die ARD das System reformiert und ARD, ZDF und Deutschlandradio müssen nur noch etwa 6,6 Prozent des Jahreseinkommens eines Mitarbeiters zusätzlich aufbringen, um die Zeit die Rente des Mitarbeiters zu erwirtschaften.

Zum Vergleich: In der Privatwirtschaft erhält jeder Dritte eine Betriebsrente. Im Schnitt gibt es 330 Euro. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) prangert die Überversorgung schon seit Jahren an, denn sie entscheidet maßgeblich über die Höhe der Rundfunkgebühr, so das IW. In ihrem jährlichen Bericht schreibt die KEF von einer „Überversorgung in nicht wenigen Fällen zu Lasten der Gebührenzahler“. Im Jahr fließen rund 500 Millionen Euro in die Versorgung der ehemaligen Mitarbeiter.

Eine andere Quelle ist Sueddeutsche.de (http://www.sueddeutsche.de/medien/oeffentlich-rechtliche-sender-kontrolleur-warnt-vor-hohen-renten-bei-rundfunkanstalten-1.1968188):

Zitat
Die Pensionszahlungen der öffentlich-rechtlichen Sender verschlingen viel Geld. Das Anlagevermögen der ARD belief sich Ende 2012 zum Beispiel auf fast sechs Milliarden Euro. Das aber "ist weitgehend zur Absicherung der Altersversorgung der Mitarbeiter zweckgebunden, wobei aus den Erträgen die Rentenzahlungen mitfinanziert werden", heißt es in dem Bericht über die wirtschaftliche Lage der Landesrundfunkanstalten vom April 2014.

Allein 2012 wurden für Pensionen 306 Millionen Euro zusätzlich bei Seite gelegt. Doch können die Sender die zukünftigen Betriebsrenten überhaupt dauerhaft finanzieren? Einer der Kontrolleure der Anstalten, der Verwaltungsratsvorsitzende der Deutsche Welle, Peter Clever, ist sich sicher: So kann es nicht weitergehen.

Ich gehe davon aus, dass diese Quellen seriös genug, dass diese Dinge im Zweifelsfall auch von erster Hand erhalten werden können ;)


Edit "Bürger":
"Linkinfo" ergänzt. Bitte der Übersicht wegen nicht nur mit einem lediglichen, aussagelosen "hier" verlinken ;)
Danke für das Verständnis & Mitwirken.
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: 907 am 23. Oktober 2014, 17:28
Zitat
Die angemeldeten Nettoaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung betragen 2013 bis
2016 bei der ARD 1.415,1 Mio. €, beim ZDF 322,6 Mio. € und beim Deutschlandradio 46,7 Mio. €
(vgl. Tabelle 49). Insgesamt sind dies 1.784,4 Mio. €.

19. KEF Bericht ab Seite 87

1.784,4 Mio. Euro / 4 Jahre = im Durchschnitt 0,446 Mio. Euro pro Jahr
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: mickschecker am 23. Oktober 2014, 21:29
Erst heute kam es wieder im Radio . Millionen Deutsche haben nicht genug Einkommen , um ihre Lücke in der gesetzlichen Rente mit privater Vorsorge schließen zu können. Es bleibt weder was zum Sparen noch für die nötige Zusatzrente über. Millionen Deutsche leben am Limit , von der Hand in den Mund.
Als perverses Extra dürfen sie dann noch den Zwangsbeitrag abdrücken und in ihre dürftige Haushaltsplanung aufnehmen. Da klappt das Messer auf ! Für mich mit der ausschlaggebende Grund zur Zahlungsverweigerung. Ich finanziere nicht die Edelrenten von Schmarotzern mit einem Viertel des Beitrages. Tut mir leid , da gibt es eben gar nichts.
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: LaLamachtLuLu am 24. Oktober 2014, 07:02
Moin moin,

erstmal richtig geiler Widerspruch. Kannst du den auch eventl. für die restlichen Leute zugänglich machen? Quasi vlt per .doc-Datei oder so? ;-) Ich mein wenn jeder solch ein Widerspruch an die Pfosten abschickt, wird deren Aufwand ja immens erhöht...denke ich :-)

Gruß
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: PersonX am 24. Oktober 2014, 13:02
Ein Widerspruch sollte nicht 1 zu 1 übertragen werden. Ein Widerspruch sollte nach Möglichkeit immer eine sehr persönliche Gestaltung haben. Das aus dem Grund, je unterschiedlicher die Widersprüche sind, rein von der Sprache, weniger vom Inhalt, desto mehr Arbeit ... senden also alle den gleichen Widerspruch, also vom Wortlaut her identisch dann minimiert das zum einem den Aufwand der Analyse und alle oder viele werden dann eine ähnliche Antwort darauf bekommen.
Und zweitens sollte ein Teil der Gründe je Widerspruch auch verschieden sein, denn auch diese müssen bearbeitet werden, der Aufwand steigt, je verschiedener die einzelnen persönlichen Gründe sind.
Titel: Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid 2014
Beitrag von: gandalf81 am 26. April 2015, 23:13
Hallo Zusammen,

nach längerer Zeit wollte ich Euch kurz mitteilen, was sich bei mir nach meinem Widerspruch getan hat:

Nichts  8)

Selbst 6 Monate nach Einreichen meines Widerspruchs habe ich immer noch keine Antwort bekommen. Da ich nach dieser Zeit ins Ausland gezogen bin, scheint sich die Sache wohl von selbst erledigt zu haben.  >:D