Was war heute in Arnsberg los?
Es waren insgesamt drei Verfahren zum Thema Rundfunkbeitrag für heute anberaumt worden. Ein Verfahren vor uns und eines danach. Beim ersten war nur der Anwalt in Vertretung des Klägers da und stürmte nach dem Verfahren aus Gerichtssaal, ohne ein Wort zu wechseln. Den WDR vertrat heute nur ein Anwalt, Herr Beuxxx.
Um 10:45 ging es für mich und Herrn RA Bölck pünktlich los. Es wurden 45 Minuten angesetzt. Die Vorstellung der Kammer mit 5 Leuten ging schnell über die Bühne, so dass ich und Herr Bölck leider die Namen der Richter nicht so ganz mitbekommen haben. Danach wurden wir vorgestellt und es ging gleich los.
Herr RA Bölck sprach alleine 50 Minuten lang und erläuterte hauptsächlich die wesentlichen verfassungsrelevanten Sachverhalte zum Thema "kein Beitrag im rechtlichen Sinne". Die Ausführungen schienen auf fruchtbaren Boden zu stoßen. Der WDR Anwalt sprach 15 Minuten und schien nicht wirklich die Argumente entkräften zu können. Danach sprach ich ein paar Worte um der
Selbstbeweihräucherung der Gegenseite zu entkräften. Konkret:
- zum Überangebot (90 ö.-r. Programme),
- der Verschwendungssucht (21 Millionen € pro TAG / Euronews ca. 60 Mio. € im JAHR,
- zu der Definition des „öffentlich-rechtlichen Auftrags" bei der Frage der EU-Kommission:
"Bitte erläutern Sie, wie in Ihrem Land der öffentlich-rechtliche Auftrag, insbesondere auch in Hinblick auf neue Medien, definiert ist?"
"… Sie informieren, bilden und unterhalten. Die Onlineangebote vertiefen und vernetzen die Programminhalte aus Hörfunk und Fernsehen."
und die Aussage, wonach die ö.-r. Anstalten keine gemeinschaftswichtigen Aufgaben erfüllen, die andere Medien wie privates Stadtradio, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Kauf- und Leihfilme, Filme auf Abruf, priv. TV, Auslandssender, Internetradio und das Internet selbst nicht abdecken würden. Denn sie alle informieren, bilden und unterhalten. Der ö.-r. Rundfunkt ist nur ein X-ter Anbieter unter Tausenden, ist nichts Besonderes und nicht gerade vertrauensvoll.
- hinzu kam noch die neuste Rüge des neunköpfigen ARD-Programmbeirats an die ARD-Redaktionen zu einseitiger Berichterstattung über den Ukraine-Konflikt, welches einmalig in der Geschichte der ARD ist.
- nicht unerwähnt blieb auch die Manipulierte Umfrage zu der Rundfunkreform:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html Das Bild hatte der Vorsitzende Richter quasi als Deckblatt der Klage auf dem Tisch, zeigte drauf für alle sichtbar und wusste sofort, wovon die Rede war.
Soweit es die Kosten des Säumniszuschlags betrifft, sind die plötzlich kein Thema mehr und werden angeblich bei allen Verfahren erlassen. So der Anwalt der Gegenseite. Aha! Der Beschluss vom 19. Mai 2014, Az. 5 T 81/14,
http://openjur.de/u/708173.html von LG Tübingen scheint seine Wirkung zu entfalten.
Laut dem Anwalt der Gegenseite liegen allein beim dem WDR an die 750 Klagen auf dem Tisch!
Fazit:
Wir sind weiterhin im Rennen. Eine Entscheidung wurde nicht verkündet. Sie wird nach internen Beratungen in einigen Tagen erfolgen. Die Vorlage beim Verfassungsgericht ist denkbar, soweit sich das Gericht die Mühe mit der langen Begründung macht. Die Berufung sollte mind. drin sein.
Herzlichen Dank für die breite Unterstützung, wir werden die Nuss gemeinsam knacken.
Maxkraft (Robert)