Auskunft, wer bisher gezahlt hat und über welche Beitragsnummer das ganze lief, muss/ darf Person A ja auf Grund Datenschutz nicht geben, oder übersehe ich da was!?
Ja übersehen wird, dass der
LRA gar nicht klar ist, wer mit wem wohnt. Die haben Daten von "
Anschriften" nicht von "
Wohnungen". Die haben erst Daten von
Wohnungen, wenn die
Lage oder die
Wohnungsnummer geliefert werden oder wurden.
Die haben maximal Informationen über "wer mit wem", wenn das
freiwillig übermittelt wurde
oder sich das schlüssig aus anderen Angaben ergibt. -> Dann besteht nicht zwingend das Wissen ob in der gleichen Wohnung. -> Es können auch unter der gleichen Anschrift zwei Personen in verschiedenen Wohnungen wohnen obwohl alles so aussieht als wäre es identisch. -> Der Grund liegt in der fehlenden Prüfung der Wohnung.
Übersehen wird, dass die Forderung pro "
Wohnung" erhoben wird und dabei von jedem Inhaber in voller Höhe, wobei nur einmal zu zahlen ist pro
Wohnung. Liegt also keine Zahlung für eine "
Anschrift" von A für die Vergangenheit vor, dann erfolgt von LRA eine Forderung für die Vergangenheit für diese "
Anschrift", denn eine "
Wohnung" muss nicht bekannt sein. -> Jetzt versucht die LRA, die Daten, welche A liefert, mit anderen "
Anschriften" abzugleichen. Wenn das nicht gelingt, wird die Forderung aufrechterhalten. -> Der Abgleich kann nur gelingen, wenn
Lage der
Wohnung gleich ist, oder ein
anderes Merkmal der
Anschrift dazu führt, dass von der
gleichen Wohnung unter "zwei"
Anschriften auszugehen ist. Weitere Daten wie Beitragsnummer etc., welche es zuvor gab, kann A unter Umständen gar nicht liefern, weil unbekannt. A muss auch nicht den Namen des Mitbewohners kennen, wenn das z.B. nur eine reine Wohngemeinschaft mit Zweck war und jeder Mieter z.B. einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter hatte.
(Über solche Fälle wurden z.B. in Sachsen am runden Tisch berichtet)Ob A den Namen des Mitbewohners liefern kann um sich selbst zu entlasten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, aber ansich ist A nicht die Auskunft oder eine öffentliche Stelle, welche Auskunft geben muss. -> Was wird passieren? Es wird A auferlegt, den Nachweis zu erbringen, dass für die
"Wohnung" bereits bezahlt wurde. -> Jetzt kann A sich überlegen, wie das gehen soll, wenn A weder den Namen noch die Beitragsnummer kennen muss. -> A könnte eine Liste der "
Wohnungen" unter der "
Anschrift" anfordern, um seine
Wohnung entsprechend zuordnen zu können. -> Dann kann die LRA ja prüfen, ob für die "
Wohnung" bereits bezahlt wurde.
Maximaler Erfolg wird bei allen weiteren Überlegungen gewünscht.