Vorschlag, laufend an allen geeigneten Stellen im Forum verbreiten,
es sei denn, ich sollte mich irren, dann mich bitte hier widerlegen.
Immer wieder wird im Forum von "Beratung" seitens der Verbraucherzentralen berichtet. Diese existiert aber nicht,.
Nach hier vorliegendem Informationsstand dürfen die Verbraucherzentrale in Sachen Rundfunkabgabe nicht "beraten", weil "öffentlich-rechtlich Abgabe".
Insoweit besteht wohl ein gesetzliches Beratungsverbot.
Die Verbraucherzentralen führen dies als Sonderposten der "bezahlten Dienstleistung".
Sie werden aus der Rundfunkabgabe finanziert, sind also rein faktisch gesehen eigeninteressiert an möglichst viel Rundfunkabgabe, möglicherweise dennoch objektiv, aber jedenfalls dem Einwand der Möglichkeit der Befangenheit ausgesetzt.
Sie sind bei der Rundfunkabgabe also nicht "Berater", sondern externe Außenstelle für die ARD-Sender.
Nicht für den Beitragsservice, da dieser mangels Rechtsperson derartigen Vertrage nicht abschließen darf.
Die Verbraucherzentralen werden für ihre Funktionen aus der Rundfunkabgabe finanziert, und zwar durch eine Zuweisung seitens der im jeweiligen Bundesland zuständigen ARD-Anstalt.
Diese Zuweisungen sind üppig, wohl um 100 000 Euro pro Jahr und Bundesland. Es wird wohl abgerechnet nach rund 100 Euro pro Dienstleistungsfall.
Rechtsfragen: Veruntreuung?
Handeln die Verbraucherzentrale, berufen, das Recht durchzusetzen gegen Umgehungsversuche,
hier in Umgehung des Gesetzes unzulässig in verdeckter Beratung, obgleich unzulässig? Schließlich werden die Verbraucherzentralen sie aus der Staatskasse zusätzlich subventioniert, dürfen demnach wohl nicht die Tätigkeit für ARD quersubventionieren (könnte Straftatbestand der Veruntreuung darstellen).
Rechtsfragen: Vortäuschung von Vertreten der Gegenseite?
Wer als Rechtsberater für eine Person X auftritt, darf nicht heimlich für die Gegenseite tätig sein. Er muss das ohnehin offenlegen und klarstellen, für wen er auftritt. Für Rechtsanwälte ist eine Verheimlichung einer Tätigkeit für die Gegenseite ein "Parteiverrat" und ein einziger wesentlicher Fall kann die Anwaltslizenz kosten.
Nun haben die Verbraucherzentralen durch Sonderrecht eine begrenzte Zulassung zur Rechtsberatung und sind verpflichtet, hierbei mindestens einen Volljuristen mindestens im Hintergrund wirken zu lassen.
Generell weisen Verbraucherzentralen bei der Rundfunkabgabe den Bürgern wohl nie darauf hin, dass sie von der Gegenseite bezahlt werden und wohl gar nicht beratungsberechtigt sind. Die vorstehenden Beziehungen müssten nach hier bestehender Rechtsmeinung - Irrtum vorbehalten - im Klartext am Anfang aller Merktblätter stehen und müssten von den ARD-Anstalten dem Beitragsservice als zwingende Mitteilungspflicht in Formularen usw. aufgezwungen werden,
Die Frage, ob der Vorwurf des Parteiverrats in Betracht kommt oder nicht, übersteigt die Funktionen eines Forums. Die Frage bleibe hier ohne Klärung, es sei denn, jemand hat eine zuverlässige rechtliche Antwort. Immerhin darf man die ARD-Anstalt als Rechtslaie ja hierüber höflich um Auskunft bitten.
Falsch ist beispielsweise die "Beratung" für Geringverdiener,
eine Befreiung erfordere einen "Sozial-(Leer)-Bescheid". Die Beantragung eines Leerbescheides (also ohne Absicht, das Geld zu nehmen) ist nach geltender Rechtsprechung verboten. Soweit hier bisher berichtet, wird von Verbraucherschutzvereinen regelmäßig die diesbezügliche Falschauskunft der ARD-Anstalten verbreitet statt die Verbraucher gegen dies Unrecht zu schützen.
Eine hierfür bewunderungswürdige Person X in Berlin
- die Ehre gebührt nicht @pjotre -
hat im Austausch auch mit ihm zu den kritischen Fragen bei einer Verbraucherzentrale die geeigneten Fragen gestellt.
Die vollständige Auskunft steht wohl bis heute aus und Links zu angeblichen Antworten waren dann Links ins Nirvana.
Vorschlag: Statt nur zu palavern, ran an die E-Mail-Software und die ARD-Anstalten um Auskunft zu den kritischen Fragen bitten.
Palavern ist nötig und einfach. Viel mehr Spaß macht aber, einen übermächtig erscheinenden Gegner mit peinlichen Fragen zu konfrontieren. Wer es tut und mit Kopie immer an das persönliche Büro der Intendanten, wird im besten Fall bewirken, dass man um sein Beitragskonto einen Bogen der Nichtbearbeitung schlägt, weil "zu brenzlig".
Mindestens aber ist der Genuss, die Mächtigen und bis zum BVerfG "Geschützten" zur Aussage zu zwingen.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns alle verfassungslos gemacht.
Nun bleibt dem Rechtsstaats-Verteidiger die einzige Waffe, die noch stärker ist als das Bundesverfassungsgericht: Das Strafrecht. Sollten die vorstehend vorgetragenen Gesichtspunkte sich als strafrechtlich belangreich erweisen, so wären die Intendanten persönlich zum Eingreifen rechtlich verpflichtet. Bevor man derartiges vermutet, achte man das Juristen-Prinzip "man höre die Gegenseite". Das tue man höflich und als Frage, also ohne Vorwurf, setze aber eine Antwortfrist von 1 Monat.
Wer es tut, bitte über das Ergebnis eine PM-Nachricht. Sofern unproblematisch, ferner dürfte das Ergebnis wohl alle im Forum interessieren.