Vorab die schöne Theorie: Der Rundfunkrat soll den WDR kontrollieren - Ausfluss von Bundes-Verfassungsrecht.... Zwangsfinanzierung der Kosten durch die Rundfunkabgabe für die Kontrolleure und die Kontrollierten.
Und die WDR-Journalisten werden durch die Rundfunk-Abgabe subventioniert und sollen hierfür das Funktionieren der gesellschaftlichen Gruppen kontrollieren - inklusive Verbraucherverein.
Verbraucherschutzvereine werden vom Steuerzahler zu letztlich wohl nicht weit von 100 Prozent subventioniert, damit sie alle Akteure kontrollieren - also natürlich ganz besonders Missstände, beispielsweise die Missstände der Rundfunkabgabe.
Nun die realen Fakten. WDR zahlt wohl jährlich über 0,2 Millionen Euro an die Verbraucherzentrale. Diese verzichtet darauf, die Bürger gegen die Missstände zu schützen und für sie zu kämpfen, weil sie nun ja "bezahlter Berater" wurde.
Das übernimmt dann beispielsweise gez-boykott.de - macht für Nullkommanichts die Arbeit, für die der Verbraucherschutzverein an sich vom Steuerzahler finanziert wird?
Um die Sichtweise zu komplettieren, glaube ich, sollten wir doch einmal hier die Rundfunkrat-Daten nach Stand von heute hier festhalten, bevor sie sich möglicherweise nach Kritik ändern könnten:
Mitglied Wolfgang Schuldzinski http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/gremien/rundfunkrat/rundfunkrat_schuldzinski100.htmlEntsendungsbeauftragte Organisation:
Verbraucherzentrale NRWGeboren 1960 in Düsseldorf, verheiratet, drei Kinder
Abitur, Zivildienst
Studium: Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln und der Eberhard Karls Universität zu Tübingen
Stationen:
Von 1991 bis 1994 Wissenschaftlicher Mitarbeiter Universität zu Köln.
1994 Zulassung zur Anwaltschaft.
1995 Eintritt in die
Verbraucherzentrale NRW.
Von 2008 bis 2014 Leiter des Bereichs Markt und Recht und Mitglied der Geschäftsleitung.
Seit 1. Juli 2014
Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V., Düsseldorf.
Mitglied in Gremien:
Stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises VerbraucherzentralenMitglied im Kuratorium der KlimaExpo NRW
Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
Wissenschaftlicher Beirat Landesaltenbericht beim Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
Im Vorstand des Kuratoriums Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für ältere Menschen in NRW e.V.
Vorstand des Vereins zum Betrieb der Schlichtungsstelle Nahverkehr beim Verband deutscher Verkehrsunternehmen VDV
Mitglied im Kuratorium der Stiftung Warentest
Seit 7. Oktober 2014 Mitglied des WDR-Rundfunkrats
Der Stellvertreter von Wolfgang Schuldzinski ist Erwin Knebel
Erwin Knebel für Rundfunkrat WDR http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/gremien/rundfunkrat/rundfunkrat_knebel100.htmlStellvertreter Erwin Knebel
Entsendungsbeauftragte Organisation:
Verbraucherzentrale NRWGeboren 1949 in Ulm (Donau), verheiratet, eine Tochter.
Ausbildung zum Versicherungskaufmann bis 1969, danach bis 1973 Studium der Sozialarbeit an der Fachhochschule Düsseldorf, anschließend bis 1974 Zivildienst.
Von 1974 bis 1985 Referent für Jugend- und Sozialpolitik bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Bezirksverband Niederrhein e.V., Düsseldorf; dort von 1985 bis 1992 stellvertretender Geschäftsführer, seit 1992 Geschäftsführer des AWO-Bezirksverbandes Niederrhein.
Von 1984 bis 1987 Mitglied im Rat der Stadt Hilden (SPD).
Seit 1988 Mitglied im
Verwaltungsrat der Verbraucherzentrale NRW, dort seit 1991
Vorsitzender des Verwaltungsrates.
Seit 2003 Mitglied im Vorstand der AWO-Gemeinschaftsstiftung Soziale Partnerschaft und Mitglied im Vorstand des AWO-Arbeitgeberverbandes.
Ab 1987 bis 1990 (Gründungs-) Mitglied der Rundfunkkommission der Landesanstalt für Rundfunk (LfR) NRW,
von 1996 bis 2002 stellvertretendes Mitglied der Rundfunkkommission der LfR-NRW (heute Landesanstalt für Medien (LfM) NRW).
Seit 2.12.2003 Stellvertreter eines Mitglieds des WDR-Rundfunkrats.
Erwin Knebel ist Stellvertreter von Wolfgang Schuldzinski
Aufgaben-Volumen von Herrn Wolfgang Schuldzinski Zum Zweck der Versachlichung sei angemerkt:
Das ist zwar ziemlich viel, aber noch im Bereich des Machbaren. Die überall anfallenden Vergütungen werden bei gemeinwohldienlichen Einrichtungen oft nicht zum Privateinkommen. Sie müssen oft nach festgelegten Schlüsseln teils der entsendenden Organisation übergeben werden. Insoweit kann man also nur klar sehen, indem man den Einzelfall aufklärt. Das soll hier nicht erfolgen. Dies wird nur gesagt, um einer fehlerhaften Kritik entgegenzuwirken.
Was zu kritisieren ist, wurde eingangs gesagt: Die vom Bürger finanzierten Kontrollfunktionen, werden sie hier zu Anti-Kontroll-Funktionen?
Ist die verfassungsrechtliche Vision hier nicht ins Gegenteil verkehrt worden?
Diese generelle Frage soll in einigen Wochen dem Verfassungsgerichtshof Berlin vorgelegt werden (mit diesem Beispiel, obgleich außerhalb der räumlichen Zuständigkeit des Gerichtshofes).