Kann Person A angeben, dass sie bei ihren Eltern wohnt?
Es ist ja dieselbe Adresse.
Es dürfte diverse Personen B-Z ähnlicher Konstellationen geben, die dies schon so tun
Schließlich ist ja mitunter auch nicht ganz klar, wo eine "Wohnung" nach "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"/RBStV anfängt - und wo diese aufhört
Jedoch wäre zu prüfen,
ob,
bei wem (Person A und Eltern? nur einem von beiden?) und genau
welche Angaben zur
"Lage der Wohnung" beim Meldeamt gespeichert sind.
Dazu könnten Person A und ihre Eltern einfach mal in ihren persönlichen Unterlagen nachschauen - notfalls beim Meldeamt Einsicht in ihre Meldeakte nehmen und sich für die eigenen Unterlagen eine Kopie anfertigen.
Sofern nicht sowohl von Person A als auch von deren Eltern (voneinander abweichende) Angaben zur Lage der Wohnung gespeichert sind und ARD-ZDF-GEZ diese auch nicht anderweitig erhalten haben, könnte Person A z.B. auch die
Wohnung der Eltern angeben.
Dass Person A damit mglw. eine fehlerhafte Aussage trifft, muss Person A jedoch für sich selbst entscheiden und damit behaftete Risiken selbst tragen, denn was bei ARD-ZDF-GEZ tatsächlich gespeichert ist, ist nicht bekannt, solange man nicht die Akten und Datenbestände dazu bis in die letzte Pore gesichtet hat.
Allenfalls anhand des Adressaufdrucks auf der bislang erhaltenen Post (sowohl von Person A als auch von deren Eltern) könnten Rückschlüsse gezogen werden, d.h.
a) sind dort
Angaben zur Wohnung wie z.B. "1. OG links" oder "Whg. Nr. XXX" o.ä., so sind das die Daten, die ARD-ZDF-GEZ intern abgleichen würden
b) fehlen derartige Angaben zur Wohnung im Schriftverkehr von ARD-ZDF-GEZ, liegt die Vermutung nahe, dass derlei Angaben dort auch
nicht vorliegen/ nicht gespeichert sind
Im Übrigen könnten ja sowohl Person A als auch deren Eltern auch wieder innerhalb des Hauses - also innerhalb der gleichen Adresse - umgezogen/ zusammengezogen sein, ohne dass dies melderechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde, weil ja die Adresse gleich bleibt
Damit geht der allgemeingültige Hinweis einher, im Falle einer jeglichen An-/Ummeldung beim Einwohnermeldeamt vorsorglich keine Angaben zur Lage der Wohnung, Wohnungsnummer o.ä. anzugeben, da diese nach bisherigem Kenntnisstand auch nicht verpflichtend sind.Oder können die "Rundfunkanstalten" das irgendwie überprüfen?
Theoretisch - mit viel Aufwand - vielleicht.
Praktisch - wohl eher kaum.
"Beitragsservice" und die "Rundfunkanstalten" räumen sogar frank und frei ein, dass sie
"nicht wissen, wer mit wem wohnt".
Die
Anknüpfung der "Rundfunkbeitragspflicht" an die
"Wohnung" bei über die Meldeämter lediglich verfügbaren
Melde- und damit Hausadressen (i.d.R.
ohne Angaben zur Lage der
Wohnung) ist und bleibt ein
Konstruktionsfehler und führt zur
verwaltungspraktischen Untauglichkeit des Anküpfungspunktes "Wohnung" - siehe u.a. unter
Anknüpfungspunkt: 'Wohnung' ist Unfug!https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26946.msg169421.html#msg169421sowie
K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassunghttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.msg129359.html#msg129359Person A sollte in diesem Zusammenhang auch diese
weiteren Informationen berücksichtigen u.a. unter
Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626mit ausführlicher Beschreibung des
Konflikts Anschrift/ Wohnung/ Beitragsnummerhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg179725.html#msg179725zu finden auch unter
Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74417.html#msg74417Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.