[...] falls dies ein "normaler Brief" war hat Person A keine Monatsfrist einzuhalten:
Widerspruchsbescheide müssen zugestellt werden, nur dann beginnt die Frist zu laufen!
Achtung! Bitte vor dem Schaden klug sein!Diesen Hinweisen kann nicht uneingeschränkt zugestimmt werden!Die langjährige Erfahrung lehrt:
a) Wird - vollkommen unabhängig von der Art der "Zustellung" -
innerhalb des Monats nach Zugang Klage eingelegt, so stehen die Chancen gut, dass ARD-ZDF-GEZ das jeweilige Beitragskonto mit einer
"technischen Sperre" versehen und - unabhängig davon, ob ein etwaig gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wurde - die
Vollziehung stillschweigend aussetzen bis zum Ende des Verfahrens.
b) Wird - vollkommen unabhängig von der Art der "Zustellung" -
innerhalb des Monats nach Zugang keine Klage eingelegt, so stehen die Chancen "gut", dass ARD-ZDF-GEZ danach binnen Wochen eine
Mahnung senden und sich damit der Vorgang schon auf der Schiene der
Vollstreckung befindet - und das ist wahrhaftig
kein Zuckerschlecken, sondern ein
Spießrutenlauf ohne Ende mit regelmäßig
zweiwöchigen Fristsetzungen und äußerst ungewissem bzw. i.d.R.
negativem Ausgang wie
Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und ggf. Pfändung.
Merke:
Wenn die Vollstreckung einmal eingeleitet ist, wird diese von ARD-ZDF-GEZ nach bisheriger Erfahrung - i.d.R. mit Rückendeckung durch die örtlichen Vollstreckungsstellen und Vollstreckungsgerichte - emotions- und gnadenlos durchgezogen.Ob das jeweils zuständige Verwaltungsgericht "Recht und Gesetz" folgt und die Klagefrist als nicht begonnen erachtet, wenn der Widerspruchsbescheid nicht förmlich zugestellt sondern nur mit normaler Briefpost zugesendet wird, steht ebenso in den Sternen.
Im dümmsten Fall
schwächt man seine eigene Rechtsposition auf unnötige Art und Weise, wenn man
nach Erhalt des Widerspruchsbescheides nicht innerhalb der angegebenen Frist die Rechtsmittel einlegt.
Wie oben durch "DumbTV" bereits geschildert, ist die
fristgerechte Einreichung eines weitestgehend unbegründeten KlageANTRAGs kein Hexenwerk - siehe u.a. unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424Alles andere folgt dann "gemächlich" und mit deutlich stärkerer Rechtsposition.
Daher ACHTUNG!
Wer leichtsinnig und ohne jegliche Not die Überschreitung der Klagefrist und somit den Vollstreckungsvorgang bewusst riskiert, wird im Forum keine Unterstützung finden, da wir für solche unnötigen Hochrisiko-Spiele keinerlei Kapazitäten haben.Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.