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Autor Thema: Widerspruchsbescheid vom RBB bekommen, wie weiter?  (Gelesen 5004 mal)

O
  • Beiträge: 23
Hallo Leute,

Person A hat gestern einen Widerspruchsbescheid aus dem Briefkasten gefischt und hat nun 1 Monat Zeit, Klage vorzubereiten. Person A weiß allerdings nicht zurecht, wo man genau anfangen muss, was man schreiben kann und bittet daher etwas um Hilfe, auf die Punkte des Bescheides und generell den Weg, der vor ihm liegt, einzugehen.
Bei dem ganzen, was man hier im Forum liest, verliert Person A schon langsam den Überblick und ist verwirrt.

Gibt es Andere, die sich Person A für Berlin anschließen möchten zwecks evt. Sammelklage oder ähnlichem?










schöne Grüße

Ovid


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2017, 15:44 von DumbTV«

K
  • Beiträge: 2.246
[..] Person A hat gestern einen Widerspruchsbescheid aus dem Briefkasten gefischt und hat nun 1 Monat Zeit, Klage vorzubereiten. [..]

Hallo Ovid,

falls dies ein "normaler Brief" war hat Person A keine Monatsfrist einzuhalten:***

Widerspruchsbescheide müssen zugestellt werden, nur dann beginnt die Frist zu laufen!***

siehe unter:
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind ZUZUSTELLEN !
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.0.html

[..] Gibt es Andere, die sich Person A für Berlin anschließen möchten zwecks evt. Sammelklage oder ähnlichem? [..]

Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen bzw. Sammelklagenmöglichkeit.

Gruß
Kurt


*** Edit "Bürger":
Diesen Hinweisen kann nicht uneingeschränkt zugestimmt werden.
Bitte die wichtigen/ relativierenden Hinweise im letzten Beitrag beachten
unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23771.msg151344.html#msg151344
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2017, 23:08 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.485
Ein möglicher Ablauf ist folgend beschrieben:

Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423

Um eine Frist einzuhalten kann auch erst mal ein unbegründeter Klageantrag beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Mehr dazu, auch Anregungen für eine Klage (-begründung), im verlinkten Beitrag.

Evtl. für einen Austausch dazu auch mal einen Runden Tisch vor Ort besuchen:

Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind ist dieser Thread nun geschlossen.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2017, 16:25 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 11.741
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...] falls dies ein "normaler Brief" war hat Person A keine Monatsfrist einzuhalten:
Widerspruchsbescheide müssen zugestellt werden, nur dann beginnt die Frist zu laufen!

Achtung! Bitte vor dem Schaden klug sein!
Diesen Hinweisen kann nicht uneingeschränkt zugestimmt werden!

Die langjährige Erfahrung lehrt:

a) Wird - vollkommen unabhängig von der Art der "Zustellung" - innerhalb des Monats nach Zugang Klage eingelegt, so stehen die Chancen gut, dass ARD-ZDF-GEZ das jeweilige Beitragskonto mit einer "technischen Sperre" versehen und - unabhängig davon, ob ein etwaig gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wurde - die Vollziehung stillschweigend aussetzen bis zum Ende des Verfahrens.

b) Wird - vollkommen unabhängig von der Art der "Zustellung" - innerhalb des Monats nach Zugang keine Klage eingelegt, so stehen die Chancen "gut", dass ARD-ZDF-GEZ danach binnen Wochen eine Mahnung senden und sich damit der Vorgang schon auf der Schiene der Vollstreckung befindet - und das ist wahrhaftig kein Zuckerschlecken, sondern ein Spießrutenlauf ohne Ende mit regelmäßig zweiwöchigen Fristsetzungen und äußerst ungewissem bzw. i.d.R. negativem Ausgang wie Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und ggf. Pfändung.

Merke:
Wenn die Vollstreckung einmal eingeleitet ist, wird diese von ARD-ZDF-GEZ nach bisheriger Erfahrung - i.d.R. mit Rückendeckung durch die örtlichen Vollstreckungsstellen und Vollstreckungsgerichte - emotions- und gnadenlos durchgezogen.


Ob das jeweils zuständige Verwaltungsgericht "Recht und Gesetz" folgt und die Klagefrist als nicht begonnen erachtet, wenn der Widerspruchsbescheid nicht förmlich zugestellt sondern nur mit normaler Briefpost zugesendet wird, steht ebenso in den Sternen.
Im dümmsten Fall schwächt man seine eigene Rechtsposition auf unnötige Art und Weise, wenn man nach Erhalt des Widerspruchsbescheides nicht innerhalb der angegebenen Frist die Rechtsmittel einlegt.

Wie oben durch "DumbTV" bereits geschildert, ist die fristgerechte Einreichung eines weitestgehend unbegründeten KlageANTRAGs kein Hexenwerk - siehe u.a. unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424

Alles andere folgt dann "gemächlich" und mit deutlich stärkerer Rechtsposition.

Daher ACHTUNG!
Wer leichtsinnig und ohne jegliche Not die Überschreitung der Klagefrist und somit den Vollstreckungsvorgang bewusst riskiert, wird im Forum keine Unterstützung finden, da wir für solche unnötigen Hochrisiko-Spiele keinerlei Kapazitäten haben.


Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!


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