Aus aktuellen und immer wiederkehrendem Anlasse eine bislang augenscheinlich etwas untergegangene "Entdeckung":
Hinweis: Am Anfang aller Gegenwehr steht
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0"Zahlungsschwierigkeiten"?
Zahlungsübersicht + Anträge auf Raten/ Stundung/ Vergleich/ Niederschlagungrundfunkbeitrag.de
Zahlung des RundfunkbeitragsSie möchten sich darüber informieren, wie Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen können, welche Bankverbindung Sie bei einer Überweisung angeben müssen oder was passiert, wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht fristgerecht bezahlen können?
Auf dieser Seite haben wir alle relevanten Informationen rund um das Thema Zahlung für Sie zusammengestellt.
Tipp: Der schnellste und bequemste Weg den Rundfunkbeitrag zu bezahlen ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren.
https://www.rundfunkbeitrag.de/zahlung/index_ger.html
(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)Sicherungsabbild
https://web.archive.org/web/20190729162209/https://www.rundfunkbeitrag.de/zahlung/index_ger.htmlAls erstes steht an, wenn man "Schwierigkeiten" (welcher Art auch immer) mit der Zahlung hat
ZahlungsübersichtWenn Sie befürchten, dass Ihre Zahlung nicht korrekt beim Beitragsservice verbucht wurde, können Sie eine Übersicht der geleisteten Zahlungen und der Berechnung des Beitragsrückstands über das Kontaktformular anfordern. Bitte geben Sie dabei unbedingt Ihre Beitragsnummer an.
Falls Abweichungen vorhanden sind, werden diese selbstverständlich korrigiert. Senden Sie dazu die entsprechenden Nachweise an den Beitragsservice.
Da man ja ständig diese Befürchtungen haben muss
und dies auf die
Zahlungsverbuchung und nicht auf
Verfassungsfragen abzielt, sollte dies wohl auch einer der
wichtigsten Zusatzanträge i.Z. von Widersprüchen (insbes. auch wiederholten Widersprüchen) sein, damit ARD-ZDF-GEZ nicht sofort in die Textbausteinschublade bzgl. BVerfG greifen - in einem aktuellen Fall könnte dies etwa so formuliert sein:
Ich beantrage eine kostenfreie Übersicht der geleisteten Zahlungen und der Berechnung des „Beitragsrückstands“.
Edit 08.10.2019: Oder - etwas "verbessert" Ich stelle Antrag auf kostenfreie Übersicht der geleisteten Zahlungen für die bebeitragte Wohnung und der Berechnung des "Beitragsrückstands" für die bebeitragte Wohnung.
(Anm.: Der Clou ist "die bebeitragte Wohnung" - weil aufgrund der mangelhaften Datenlage bei ARD-ZDF-GEZ bislang nur (eigentlich nicht wirklich relevante) Auskünfte zu den (pro Wohnung tlw. mehrfach vergebenen) "Beitragsnummern"/"Beitragskonten" erteilt werden. Wichtig ist jedoch, ob und wieviel für die "bebeitragte Wohnung" schon bezahlt wurde, nicht ob und wie etwaige [einem bekannte oder auch nicht bekannte] Mehrfach-Beitragskonten pro Wohnung schon gefüllt sind oder nicht )Im Weiteren dann (Auszüge):
Ratenzahlung(das mieseste "Angebot" unter den "Angeboten")
Sie können den offenen Betrag nicht in einer Summe zahlen? Gerne bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung an.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren:
- Die angegebene monatliche Rate steht in einem angemessenen Verhältnis zum Zahlungsrückstand.
- Es gab noch keine Ratenzahlungsvereinbarungen, die nicht eingehalten wurden.
- Es wird noch keine Vollstreckung von der Vollstreckungsbehörde oder dem Gerichtsvollzieher durchgeführt.
Die Rate ist jeden Monat fällig. Zu der monatlich vereinbarten Rate kommt alle drei Monate bei der Fälligkeit der laufende Rundfunkbeitrag hinzu. Ein Zinsaufschlag wird hierfür nicht erhoben.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Ihren Rückstand in Raten zahlen möchten.
StundungEine Stundung bietet Ihnen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation die Möglichkeit, Ihren Zahlungsrückstand erst zu einem späteren Zeitpunkt auszugleichen.
Eine Anfrage auf Stundung muss schriftlich beim Beitragsservice eingereicht werden. Es genügt ein formloses Schreiben, in dem deutlich Antrag auf Stundung steht.
Voraussetzungen für eine Stundung sind:
Der Zahlungsrückstand kann nicht in Raten gezahlt werden.
Der Stundungszeitraum beträgt höchstens zwei Jahre.
Wichtig: Während der Stundung müssen die laufenden Rundfunkbeiträge pünktlich gezahlt werden.
VergleichEin Vergleich bietet Ihnen in einer finanziell schwierigen Situation die Möglichkeit, einen Teil Ihres Zahlungsrückstandes vom Beitragsservice erlassen zu bekommen.
Die Anfrage auf einen einfachen Vergleich muss mit aussagefähigen Unterlagen zur Zahlungsunfähigkeit schriftlich beim Beitragsservice eingereicht werden. Es genügt ein formloses Schreiben, in dem deutlich Anfrage nach Vergleich steht.
Aussagefähige Unterlagen sind:
- eine Bescheinigung einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung oder
- eine Mitteilung von Berufsbetreuern mit Vermögenssorge, Bewährungshelfern, Sozialarbeitern, Heimleitung oder zuständigen Stellen für die Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung über die Zahlungsunfähigkeit des Beitragspflichtigen oder
- eine aktuelle Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.
NiederschlagungSie können den Zahlungsrückstand weder durch Ratenzahlung, Stundung noch Vergleich begleichen. In diesem Fall können Sie mit aussagefähigen Unterlagen zur Zahlungsunfähigkeit beantragen, dass Ihnen der Zahlungsrückstand erlassen wird.
Senden Sie dazu die erforderlichen Unterlagen an den Beitragsservice. Dem formlosen Anschreiben muss deutlich Anfrage nach Niederschlagung zu entnehmen sein.
Aussagefähige Unterlagen sind:
- eine Bescheinigung einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung oder
- eine Mitteilung von Berufsbetreuern mit Vermögenssorge, Bewährungshelfern, Sozialarbeitern, Heimleitung oder zuständigen Stellen für die Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung über die Zahlungsunfähigkeit des Beitragspflichtigen oder
- eine aktuelle Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.
...auch wenn wir kein "Zahlungs-Forum" sind, könnte/ sollte dies ggf. Berücksichtigung und Verbreitung finden - jedenfalls für jene, welche es anders nicht "gebacken" bekommen oder sich durch welche Umstände auch immer in eine ausweglose Situation manövriert haben.
Solche Anträge dürften ja
kostenfrei sein - und könnten also
von jedem zu jedem Zeitpunkt gestellt werden - d.h. auch von Zahlern und ohne jegliche Rechtsmittelverfahren
Was fehlt:
- Antrag auf
Barzahlung- Antrag auf
Rückerstattung-
Nichtzahlung Zum "Antrag auf Barzahlung" siehe auch unter
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057Weitere ausgewählte Links zum Thema Geringverdiener/ Befreiung etc.:
Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36701.0
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30047.0
BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32804.0
Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32456.0
VERHANDLUNG am BVerwG zur Studenten u. Wohngeld-Problematik, 30.10.2019, 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31862.0
GERICHTSTERMIN: Verhandlung, BayVGH München, Di, 20.02.2018, 10:30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26149.0
Verhandlung VG Ansbach, Do., 02.02.17, ab 10:30
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21805.0
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31863.0
OVG Rh.-Pf. 27.8.20, 7 D 10269/20.OVG - kein Härtefall ohne Soz.leist.Antrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34247.0
Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35184.0
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979Beitrag/ Thread noch in Bearbeitung und daher vorerst noch geschlossen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.