"EINFACH. FÜR ALLE." handschriftlicher Kurz-Widerspruch (unbegründet)
direkt auf Bescheid-Ausdruck
MINIMAL-VARIANTE
"Widerspruch"Eine Person A könnte - um die
Widerspruchsfrist zu wahren und sich selbst so
wenig wie möglich Arbeit zu machen - einfach das Original eines zugegangenen (in diesem Falle Befreiungsantrags-Ablehnungs-)
Bescheid-Ausdrucks genommen oder eine
Kopie desselben erstellt haben und darauf
handschriftlich lediglich
WIDERSPRUCH
vermerkt und dies dann - mit aktuellem
Datum und
Unterschrift versehen -
fristwahrend zurückgefaxt haben an den Absender.
Als Antwort hätte ein paar Tage später Post vom Absender kommen können ähnlich dieser
Ihr Einwand gegen den Bescheid vom __.__.____
[...] Sie wenden sich ohne weitere Angaben gegen den [Ablehnungs-]Bescheid. Bitte begründen Sie den Einwand und fügen die entsprechenden Nachweise in einer gut lesbaren Kopie bei.
Bitte senden Sie uns innerhalb von zwei Wochen die erforderlichen Unterlagen mit dem beigefügten Antwortbogen. Nach Ablauf dieser Frist entscheiden wir nach unseren Unterlagen. [...]
In diesem Falle hätte es um einen Ablehnungsbescheid zum Befreiungsantrag gehen können - übertragbar wäre dies aber wohl auch auf
alle anderen Arten von Bescheiden, gegen welche das
Rechtsmittel des Widerspruchs gegeben ist.
Es macht deutlich, dass
fristwahrender Widerspruch kurz und (vorerst) vollkommen unbegründet erfolgen kann.
ERWEITERTE VARIANTE
"Kurz-Widerspruch" gegen "Festsetzungsbescheide"(mit weiteren wichtigen Anträgen!)
Übertragen auf die
Festsetzungsbescheide könnte - auch der Wahrung weiterer Rechte wie insbesondere auch Aussetzung der Vollziehung wegen - eine Person B die Idee etwas adaptiert haben und sich mit dem Gedanken tragen, ihre nächsten
Rechtsmittel gegen einen Festsetzungsbescheid in etwa so oder so ähnlich
handschriftlich auf die weißen Stellen des Bescheid-Ausdrucks oder einer Kopie dessen zu verfassen... z.B. so oder so ähnlich
Beispiel 1
| | Beispiel 2
| | Beispiel 3 (Betriebsstätte)
|
Diese Anschauungs-Beispiele betreffen zwei fiktive Fälle, bei welchen derzeit bereits fiktive Klageverfahren gegen vorhergehende fiktive Bescheide laufen bzw. gerade erst eingelegt wurden (Beispiel 1 und 2).
Beispiel 3 betrifft eine fiktive
Betriebsstätte, daher dort der Passus
"Die ausführliche Begründung bleibt gesondertem Schriftsatz unserer Rechtsabteilung vorbehalten."Diese fiktive Betriebsstätte wurde erstmalig "verbeschieden" und hat somit noch kein "Hauptsacheverfahren" anhängig, auf welches sie zwecks Aussetzung des Widerspruchsverfahrens verweisen könnte.
Dass auch die Betriebsstätte
"das Schreiben in barrierefreier Form" wünscht, mag dem oder der Bearbeiter/in aus der Rechtsabteilung geschuldet sein, für welche/n das Schreiben optisch und/oder inhaltlich mit "Barrieren" behaftet sein mag...
Hinweis: Die pixeligen Bereiche sind hier nur der Anonymisierung fiktiver persönlicher Daten wegen erfolgt - im Realfall müssten diese Informationen natürlich lesbar bleiben, um es zuordnen zu können und rechtswirksam werden zu lassen.In "Reinschrift" wäre dies:
per Fax (..........) ......................*** an
Intendant/in
Herrn/ Frau ..................................
persönlich/vertraulich
ZURÜCKWEISUNG
hilfsweise
WIDERSPRUCH
gegen "Festsetzungsbescheid" mit "Datum __.__.____"
Zugang __.__.____ wegen Fehlzustellung.***
Der Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid hat von Gesetzes wegen
aufschiebende Wirkung gem. § 80 (1) VwGO
(so u.a. auch VG Gera, Beschluss vom 6. Mai 2004, Az. 5 E 71/04 GE).***
hilfsweise
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 (4) VwGO
Gegen vorhergehende Bescheide wurde am __.__.____ Widerspruch/ Klage eingereicht.***
Es wurde am __.__.____ Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 1 BvR ____/__).***
Die weitere Bescheidung bleibt ausgesetzt bis zur
endgültigen Entscheidung in der Hauptsache.
Das Widerspruchsverfahren bleibt ausgesetzt bis zur endgültigen Entscheidung
- in der bereits anhängigen Hauptsache***
- des BVerfG in allen noch anhängigen ~150 Verfahren in Sachen “Rundfunkbeitrag”***
- des EGMR in den zu erwartenden Verfahren zum BVerfG-Urteil vom 18.07.2018***
- des EuGH bzgl. Vorlage gem. Art. 267 AEUV, Az. C-492/17***
Die Begründung folgt in gesondertem Schriftsatz.
Die ausführliche Begründung bleibt gesondertem Schriftsatz unserer Rechtsabteilung vorbehalten.
Ich/ wir möchte/n das Schreiben barrierefrei erhalten.
[Datum] __.__.____, [Unterschrift]
[Vorname Nachname]
Alle weiteren Angaben wie Name und Adresse des Bescheid-Adressaten und Widerspruchsführers sowie auch die Angaben zum Bescheid und dessen Datum sind ja auf dem Bescheid-Ausdruck bzw. dessen Kopie zu entnehmen und bräuchte man insofern also eigentlich nicht gesondert anzugeben - und ein halbwegs lesbarer Schreibstift reicht auch. Einer Schreibmaschine oder eines Computers, Textprogramms, Druckers o.ä. bedarf es nicht. Das macht es
"einfach - für alle" - womit die
Hemmschwelle, Widerspruch einzulegen, (hoffentlich) zusätzlich sinkt... Wichtig: Gründe und deren ausführliche Begründung bleiben gesondertem Schriftsatz vorbehalten und werden vorerst nicht einmal ansatzweise, auch nicht stichwortartig angedeutet, da ansonsten ARD-ZDF-GEZ ihre reichhaltige Textbaustein-Schublade öffnen und alles von "verfassungswidrig", über "steuerähnlich" bis hin zu "sittenwidrig" usw. mit irgendetwas (und bevorzugt BVerwG-Entscheidungen) "niederargumentieren", bevor man überhaupt ausführlich darlegen konnte.
Vorerst keinen Grund/ keine Begründung anzugeben, lässt ARD-ZDF-GEZ auch im Unklaren darüber, ob der Bescheid mglw. vollkommen ohne Rechtsgrund erging und somit eine "Niete" wäre oder im Nachgang Rückerstattungsanspruch zu Recht geltend gemacht werden könnte (z.B. bei Mehrfach-Bebeitragung ein und derselben Wohnung) o.ä.
Diese Unsicherheit kann man durchaus eine Weile versuchen aufrecht zu erhalten.graue Passagen nach Belieben/ nach Erfordernis***Empfiehlt sich, falls anderer Widerspruch und/ oder Klage bereits und noch anhängig ist.
In diesem Falle könnte man auch beides zusammenfassen in einen Satz:
"Widerspruchsverfahren und weitere Bescheidung bleiben ausgesetzt bis zur endgültigen Entscheidung
- in der bereits anhängigen Hauptsache
- des BVerfG in allen noch anhängigen ~150 Verfahren in Sachen “Rundfunkbeitrag”
- des EGMR in den zu erwartenden Verfahren zum BVerfG-Urteil vom 18.07.2018
- des EuGH bzgl. Vorlage gem. Art. 267 AEUV, Az. C-492/17"***siehe auch obiges Beispiel 2 > ist noch mit einem Hinweis bzgl. einer (deutlich verspäteten) Fehlzustellung versehen "Zugang __.__.____ wegen Fehlzustellung" (mglw. in falschem Briefkasten gelandet und durch denjenigen erst deutlich später beim eigentlichen Adressaten eingeworfen - z.B. mit handschriftlicher Notiz "war falsch bei mir - gehört wahrscheinlich Ihnen, Datum, Name/Namenskürzel" oder so ähnlich - soll ja mitunter vorkommen...), um die Fristwahrung bereits deutlich zu machen.***als Fax-Nummer vorzugsweise eine offizielle Fax-Nummer der Intendanz oder wenigstens der "Rundfunkanstalt", allenfalls zusätzlich noch die 0180er Nummer, damit "Beitragsservice" in Köln ebenfalls informiert ist und "stillhält".
Sinn und Zweck ist, die Rundfunkanstalt selbst in Trab zu halten und deren Tisch zu fluten. Sofern diese es dann meint, nach Köln weiterreichen zu müssen, soll sie es tun - darüber wäre dann später zu befinden.***weitere Infos zur aufschiebenden Wirkung und zur erwähnten Gerichtsentscheidung siehe u.a. unter
aufschieb. Wirkung v. Widerspr./Klage gg. "Festsetz.-/Feststellungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26121.msg192905.html#msg192905Sofern das Bescheid-Datum nur schwer bis gar nicht mehr erkennbar oder nachvollziehbar oder fiktive Personen den Text nicht auf den Bescheid-Ausdruck oder eine Kopie dessen schreiben wollen, sondern separat auf eigenem Papier, so wäre das
Datum des Bescheides, gegen den sich die Zurückweisung/ der hilfsweise Widerspruch richtet, noch anzugeben - z.B. so
[...]
ZURÜCKWEISUNG
hilfsweise
WIDERSPRUCH
gegen "Festsetzungsbescheid" mit "Datum __.__.____"
[...]
Weitere Infos siehe bitte u.a. unter
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416und dort speziell unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421einschl. dortigem
Hinweis zur Frist/ Vermeidung weiterer Bescheide:
Nach bisherigen Erkenntnissen scheint es sich zu empfehlen, nicht die gesamte Frist verstreichen zu lassen, sondern ggf. schon ~2 Wochen vor Fristablauf Widerspruch einzulegen, da anderenfalls das Risiko steigt, dass parallel schon ein weiterer "Festsetzungsbescheid" erlassen wird, gegen welchen erneut Widerspruch eingelegt werden muss und welcher den Streitwert einer zukünftigen Klage ungünstigstenfalls über 500€ (oder mehr) treibt und damit dann erhöhte Verfahrenskosten verursacht. Durch rechtzeitigen/vorzeitigen Widerspruch mit entsprechender Anmerkung, dass die "weitere Bescheidung ausgesetzt bleibt bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache", kann dies bestenfalls verhindert werden.
[...]
gern auch "flankierend" begleitet durch
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
sowie auch
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.msg167797.html#msg167797
und gesondert thematisierte Datenauskunftsanfragen.
Anmerkungen/ Gedanken zur
aufschiebenden Wirkung der Rechtsmittel siehe bitte u.a. unter
aufschieb. Wirkung v. Widerspr./Klage gg. "Festsetz.-/Feststellungsbescheid"https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26121.0.htmlAlle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.Gutes Gelingen
Der Beitrag befindet sich in Bearbeitung - Änderungen/ Korrekturen bleiben vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Edit 28.04.2018: Beispiel 3 (Betriebsstätte) ergänzt.
Edit 06.05.2019: aufschiebende Wirkung + VG Gera präzisiert/ ergänzt