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Autor Thema: Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck  (Gelesen 21770 mal)

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"EINFACH. FÜR ALLE." ;) >:D ;D

handschriftlicher Kurz-Widerspruch (unbegründet)
direkt auf Bescheid-Ausdruck




MINIMAL-VARIANTE
"Widerspruch"


Eine Person A könnte - um die Widerspruchsfrist zu wahren und sich selbst so wenig wie möglich Arbeit zu machen - einfach das Original eines zugegangenen (in diesem Falle Befreiungsantrags-Ablehnungs-)Bescheid-Ausdrucks genommen oder eine Kopie desselben erstellt haben und darauf handschriftlich lediglich
Zitat
WIDERSPRUCH
vermerkt und dies dann - mit aktuellem Datum und Unterschrift versehen - fristwahrend zurückgefaxt haben an den Absender.

Als Antwort hätte ein paar Tage später Post vom Absender kommen können ähnlich dieser ;)
Zitat
Ihr Einwand gegen den Bescheid vom __.__.____

[...] Sie wenden sich ohne weitere Angaben gegen den [Ablehnungs-]Bescheid. Bitte begründen Sie den Einwand und fügen die entsprechenden Nachweise in einer gut lesbaren Kopie bei.

Bitte senden Sie uns innerhalb von zwei Wochen die erforderlichen Unterlagen mit dem beigefügten Antwortbogen. Nach Ablauf dieser Frist entscheiden wir nach unseren Unterlagen. [...]

In diesem Falle hätte es um einen Ablehnungsbescheid zum Befreiungsantrag gehen können - übertragbar wäre dies aber wohl auch auf alle anderen Arten von Bescheiden, gegen welche das Rechtsmittel des Widerspruchs gegeben ist.

Es macht deutlich, dass fristwahrender Widerspruch kurz und (vorerst) vollkommen unbegründet erfolgen kann.



ERWEITERTE VARIANTE
"Kurz-Widerspruch" gegen "Festsetzungsbescheide"

(mit weiteren wichtigen Anträgen!)

Übertragen auf die Festsetzungsbescheide könnte - auch der Wahrung weiterer Rechte wie insbesondere auch Aussetzung der Vollziehung wegen - eine Person B die Idee etwas adaptiert haben und sich mit dem Gedanken tragen, ihre nächsten Rechtsmittel gegen einen Festsetzungsbescheid in etwa so oder so ähnlich handschriftlich auf die weißen Stellen des Bescheid-Ausdrucks oder einer Kopie dessen zu verfassen... z.B. so oder so ähnlich ;)

Beispiel 1
      Beispiel 2
      Beispiel 3 (Betriebsstätte)

Diese Anschauungs-Beispiele betreffen zwei fiktive Fälle, bei welchen derzeit bereits fiktive Klageverfahren gegen vorhergehende fiktive Bescheide laufen bzw. gerade erst eingelegt wurden (Beispiel 1 und 2).
Beispiel 3 betrifft eine fiktive Betriebsstätte, daher dort der Passus
"Die ausführliche Begründung bleibt gesondertem Schriftsatz unserer Rechtsabteilung vorbehalten."
Diese fiktive Betriebsstätte wurde erstmalig "verbeschieden" und hat somit noch kein "Hauptsacheverfahren" anhängig, auf welches sie zwecks Aussetzung des Widerspruchsverfahrens verweisen könnte.
Dass auch die Betriebsstätte "das Schreiben in barrierefreier Form" wünscht, mag dem oder der Bearbeiter/in aus der Rechtsabteilung geschuldet sein, für welche/n das Schreiben optisch und/oder inhaltlich mit "Barrieren" behaftet sein mag... ;) ;D
Hinweis: Die pixeligen Bereiche sind hier nur der Anonymisierung fiktiver persönlicher Daten wegen erfolgt - im Realfall müssten diese Informationen natürlich lesbar bleiben, um es zuordnen zu können und rechtswirksam werden zu lassen.

In "Reinschrift" wäre dies:

Zitat
per Fax (..........) ......................*** an
Intendant/in
Herrn/ Frau ..................................
persönlich/vertraulich

ZURÜCKWEISUNG
hilfsweise
WIDERSPRUCH
gegen "Festsetzungsbescheid" mit "Datum __.__.____"
Zugang __.__.____ wegen Fehlzustellung.***

Der Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid hat von Gesetzes wegen
aufschiebende Wirkung gem. § 80 (1) VwGO
(so u.a. auch VG Gera, Beschluss vom 6. Mai 2004, Az. 5 E 71/04 GE).***

hilfsweise
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 (4) VwGO

Gegen vorhergehende Bescheide wurde am __.__.____ Widerspruch/ Klage eingereicht.***
Es wurde am __.__.____ Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 1 BvR ____/__).***


Die weitere Bescheidung bleibt ausgesetzt bis zur
endgültigen Entscheidung in der Hauptsache.

Das Widerspruchsverfahren bleibt ausgesetzt bis zur endgültigen Entscheidung
- in der bereits anhängigen Hauptsache***
- des BVerfG in allen noch anhängigen ~150 Verfahren in Sachen “Rundfunkbeitrag”***
- des EGMR in den zu erwartenden Verfahren zum BVerfG-Urteil vom 18.07.2018***
- des EuGH bzgl. Vorlage gem. Art. 267 AEUV, Az. C-492/17***


Die Begründung folgt in gesondertem Schriftsatz.
Die ausführliche Begründung bleibt gesondertem Schriftsatz unserer Rechtsabteilung vorbehalten.

Ich/ wir möchte/n das Schreiben barrierefrei erhalten.


[Datum] __.__.____, [Unterschrift]
[Vorname Nachname]


Alle weiteren Angaben wie Name und Adresse des Bescheid-Adressaten und Widerspruchsführers sowie auch die Angaben zum Bescheid und dessen Datum sind ja auf dem Bescheid-Ausdruck bzw. dessen Kopie zu entnehmen und bräuchte man insofern also eigentlich nicht gesondert anzugeben - und ein halbwegs lesbarer Schreibstift reicht auch. Einer Schreibmaschine oder eines Computers, Textprogramms, Druckers o.ä. bedarf es nicht. Das macht es "einfach - für alle" - womit die Hemmschwelle, Widerspruch einzulegen, (hoffentlich) zusätzlich sinkt... ;)

Wichtig: Gründe und deren ausführliche Begründung bleiben gesondertem Schriftsatz vorbehalten und werden vorerst nicht einmal ansatzweise, auch nicht stichwortartig angedeutet, da ansonsten ARD-ZDF-GEZ ihre reichhaltige Textbaustein-Schublade öffnen und alles von "verfassungswidrig", über "steuerähnlich" bis hin zu "sittenwidrig" usw. mit irgendetwas (und bevorzugt BVerwG-Entscheidungen) "niederargumentieren", bevor man überhaupt ausführlich darlegen konnte.
Vorerst keinen Grund/ keine Begründung anzugeben, lässt ARD-ZDF-GEZ auch im Unklaren darüber, ob der Bescheid mglw. vollkommen ohne Rechtsgrund erging und somit eine "Niete" wäre oder im Nachgang Rückerstattungsanspruch zu Recht geltend gemacht werden könnte (z.B. bei Mehrfach-Bebeitragung ein und derselben Wohnung) o.ä.
Diese Unsicherheit kann man durchaus eine Weile versuchen aufrecht zu erhalten.


graue Passagen nach Belieben/ nach Erfordernis

***Empfiehlt sich, falls anderer Widerspruch und/ oder Klage bereits und noch anhängig ist.
In diesem Falle könnte man auch beides zusammenfassen in einen Satz:
"Widerspruchsverfahren und weitere Bescheidung bleiben ausgesetzt bis zur endgültigen Entscheidung
- in der bereits anhängigen Hauptsache
- des BVerfG in allen noch anhängigen ~150 Verfahren in Sachen “Rundfunkbeitrag”
- des EGMR in den zu erwartenden Verfahren zum BVerfG-Urteil vom 18.07.2018
- des EuGH bzgl. Vorlage gem. Art. 267 AEUV, Az. C-492/17"


***siehe auch obiges Beispiel 2 > ist noch mit einem Hinweis bzgl. einer (deutlich verspäteten) Fehlzustellung versehen "Zugang __.__.____ wegen Fehlzustellung" (mglw. in falschem Briefkasten gelandet und durch denjenigen erst deutlich später beim eigentlichen Adressaten eingeworfen - z.B. mit handschriftlicher Notiz "war falsch bei mir - gehört wahrscheinlich Ihnen, Datum, Name/Namenskürzel" oder so ähnlich - soll ja mitunter vorkommen...), um die Fristwahrung bereits deutlich zu machen.

***als Fax-Nummer vorzugsweise eine offizielle Fax-Nummer der Intendanz oder wenigstens der "Rundfunkanstalt", allenfalls zusätzlich noch die 0180er Nummer, damit "Beitragsservice" in Köln ebenfalls informiert ist und "stillhält".
Sinn und Zweck ist, die Rundfunkanstalt selbst in Trab zu halten und deren Tisch zu fluten. Sofern diese es dann meint, nach Köln weiterreichen zu müssen, soll sie es tun - darüber wäre dann später zu befinden.


***weitere Infos zur aufschiebenden Wirkung und zur erwähnten Gerichtsentscheidung siehe u.a. unter
aufschieb. Wirkung v. Widerspr./Klage gg. "Festsetz.-/Feststellungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26121.msg192905.html#msg192905



Sofern das Bescheid-Datum nur schwer bis gar nicht mehr erkennbar oder nachvollziehbar oder fiktive Personen den Text nicht auf den Bescheid-Ausdruck oder eine Kopie dessen schreiben wollen, sondern separat auf eigenem Papier, so wäre das Datum des Bescheides, gegen den sich die Zurückweisung/ der hilfsweise Widerspruch richtet, noch anzugeben - z.B. so
Zitat
[...]
ZURÜCKWEISUNG
hilfsweise
WIDERSPRUCH
gegen "Festsetzungsbescheid" mit "Datum __.__.____"
[...]


Weitere Infos siehe bitte u.a. unter
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

und dort speziell unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
einschl. dortigem
Hinweis zur Frist/ Vermeidung weiterer Bescheide:
Nach bisherigen Erkenntnissen scheint es sich zu empfehlen, nicht die gesamte Frist verstreichen zu lassen, sondern ggf. schon ~2 Wochen vor Fristablauf Widerspruch einzulegen, da anderenfalls das Risiko steigt, dass parallel schon ein weiterer "Festsetzungsbescheid" erlassen wird, gegen welchen erneut Widerspruch eingelegt werden muss und welcher den Streitwert einer zukünftigen Klage ungünstigstenfalls über 500€ (oder mehr) treibt und damit dann erhöhte Verfahrenskosten verursacht. Durch rechtzeitigen/vorzeitigen Widerspruch mit entsprechender Anmerkung, dass die "weitere Bescheidung ausgesetzt bleibt bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache", kann dies bestenfalls verhindert werden.

[...]
gern auch "flankierend" begleitet durch
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
sowie auch
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.msg167797.html#msg167797
und gesondert thematisierte Datenauskunftsanfragen.



Anmerkungen/ Gedanken zur aufschiebenden Wirkung der Rechtsmittel siehe bitte u.a. unter
aufschieb. Wirkung v. Widerspr./Klage gg. "Festsetz.-/Feststellungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26121.0.html


Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Gutes Gelingen ;)


Der Beitrag befindet sich in Bearbeitung - Änderungen/ Korrekturen bleiben vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Edit 28.04.2018: Beispiel 3 (Betriebsstätte) ergänzt.
Edit 06.05.2019: aufschiebende Wirkung + VG Gera präzisiert/ ergänzt


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Person 23 hat den Kurzwiderspruch zweimal vorgenommen nach Beispiel 1: Ich widerspreche diesem Bescheid und beantrage zugleich die Aussetzung der Vollstreckung. - Mit "z. Hd. der Intendantin".

Fiktive Reaktion: Vom MDR jetzt ein Schreiben mit Klarnamen und leidlich lesbarer Unterschrift "i.A. D***k",  und augenscheinlicher fiktiver Durchwahlnummer.

Man bittet fiktiv, die Begründung des Widerspruchs binnen vier Wochen (ab Datum des MDR-Schreibens) nachzureichen.

Für einen der beiden Kurzwidersprüche hat Person 23 also fiktiv insgesamt 12 Wochen Zeit ergattert.

Interessant unten rechts festaufgedruckt:
Zitat
Gesetzlicher Vertreter des MDR ist die Intendantin. Der MDR kann auch durch von der Intendantin
Bevollmächtigte vertreten werden. Auskünfte über den Kreis der Bevollmächtigten und den Umfang der Vollmachten erteilt der Juristische Direktor des MDR.
Anm. "Bürger" - siehe und diskutiere bitte unter
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.0.html


Das deckt sich mit dem, was unser pjotre schon mehrfachst gesagt hat:
Einzig der Intendant ist verantwortlich; niemand "unter" ihm kann zur Rechenschaft gezogen werden.

Fiktive Erfahrung: Nix aus Köln, kein Automatismus. Das Massenverfahren ist fiktiv durchbrochen.
Das Schreiben hat fiktiv dinglich greifbare Inhalte (z.T. fehlerhaft), der MDR versteckt sich nicht hinter einer Black Wall. Und "Juristischer Direktor" klingt halbwegs zurückhaltender als "DER JUSITIZIAR".

Fiktives Primat ist durchaus: Zeit gewinnen.
Wir wissen, warum.


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Im Einstiegsbeitrag ein weiteres Beispiel ergänzt ;)
Beispiel 3 (Betriebsstätte)
[...]
Beispiel 3 (Betriebsstätte)
[...] Beispiel 3 betrifft eine fiktive Betriebsstätte, daher dort der Passus
"Die ausführliche Begründung bleibt gesondertem Schriftsatz unserer Rechtsabteilung vorbehalten."
Diese fiktive Betriebsstätte wurde erstmalig "verbeschieden" und hat somit noch kein "Hauptsacheverfahren" anhängig, auf welches sie zwecks Aussetzung des Widerspruchsverfahrens verweisen könnte.
Dass auch die Betriebsstätte "das Schreiben in barrierefreier Form" wünscht, mag dem oder der Bearbeiter/in aus der Rechtsabteilung geschuldet sein, für welche/n das Schreiben optisch und/oder inhaltlich mit "Barrieren" behaftet sein mag... ;) ;D
[...]
Der Beitrag befindet sich in Bearbeitung - Änderungen/ Korrekturen bleiben vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Edit 28.04.2018: Beispiel 3 (Betriebsstätte) ergänzt.


PS: Der bei entsprechender Betriebsgröße gem. Staffelung nicht selten nur ein Drittel des üblichen "Wohnungsbeitrags" betragende Streitwert bei Betriebsstätten macht das Verfahren dann für ARD-ZDF-GEZ besonders "verwaltungsvereinfachend" und "lukrativ"... ;) ;D
Der Säumniszuschlag von 8€ und damit in Höhe von faktisch der Hälfte der Forderungssumme des ersten Quartals-Bescheides darf wohl gut und gern als sittenwidriger Wucher bezeichnet werden.
Dies aber nur als hier bitte nicht weiter zu vertiefende/r Nebenbemerkung/ Hinweis.
Hier bitte nur sofern nötig und konstruktiv sowie nur eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads kommentieren, welches da lautet
Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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...aktuell ergänzter Hinweis ;)
Hinweis zur Frist/ Vermeidung weiterer Bescheide:
Nach bisherigen Erkenntnissen scheint es sich zu empfehlen, nicht die gesamte Frist verstreichen zu lassen, sondern ggf. schon ~2 Wochen vor Fristablauf Widerspruch einzulegen, da anderenfalls das Risiko steigt, dass parallel schon ein weiterer "Festsetzungsbescheid" erlassen wird, gegen welchen erneut Widerspruch eingelegt werden muss und welcher den Streitwert einer zukünftigen Klage ungünstigstenfalls über 500€ (oder mehr) treibt und damit dann erhöhte Verfahrenskosten verursacht. Durch rechtzeitigen/vorzeitigen Widerspruch mit entsprechender Anmerkung, dass die "weitere Bescheidung ausgesetzt bleibt bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache", kann dies bestenfalls verhindert werden.

[...]
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D
  • Beiträge: 28
Erfahrungsbericht (Dieser Widerspruch ist nicht der erste von meinem Kumpel):

Ein Kumpel hat einen solchen Widerspruch verfasst, auch mit dem Satz
                 Die Begründung folgt in gesondertem Schriftsatz.

Die LRA aber - gar nicht faul - hat flugs einen Widerspruchsbescheid erstellt, mit dem Hinweis auf die alte Begründung und einen alten Widerspruchsbescheid.
(Die sind jetzt echt schnell darin, anscheinend ist die Software zur automatischen Erstellung fertig.)

Was jetzt?
Ist ein Widerspruchsbescheid ohne Begründung gültig?
Der Widerspruchsbescheid ist als einfacher Brief gekommen, könnte also erstmal ignoriert werden, trotzdem findet mein Kumpel das unverschämt, nicht auf die Begründung zu warten.


Edit "Bürger":
bzgl. einer Reaktion auf bzw. Beschwerde gegen die vorgreifliche Widerspruchsbescheidung, ohne die eigentliche Widerspruchs-Begründung abzuwarten (welche ja durchaus andere Gründe haben könnte, als jene des ersten Widerspruchs) siehe bitte u.a. unter
Antrag auf Aussetzung an Intendanz (nach Ablehnung im Widerspruchsbescheid)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25313.0.html
bzw. auch
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
Hier bitte keine Diskussion von Widerspruchsbescheiden, da vom eigentlichen Kern-Thema abschweifen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Beiträge: 583
Ist ein Widerspruchsbescheid ohne Begründung gültig?

So wie ich es gelernt habe, ist ein Widerspruchsbescheid ersteinmal gültig, ungeachtet dessen, ob er begründet oder falsch begründet ist.

Grüße
Adonis


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H
  • Beiträge: 20
Person X hat sich an den Kurzwiderspruch oben gehalten und ein Antwortschreiben bekommen vom MDR mit dem Hinweis, dass ein Widerspruchbescheid folgen wird.

Zwei Passagen aus dem Schreiben fand X sehr amüsant:

Zitat
Überdies wünschen Sie, "das Schreiben" barrierefrei zu erhalten.
Damit Ihrem Wunsch der barrierefreien Kommunikation in Ihrer Rundfunkbeitragsangelegenheit entsprochen werden kann, bitten wir Sie, dem Beitragsservice in Köln mitzuteilen, in welcher Form (z. B. Großdruck - Format oder Brailleschrift) Sie sämtliche künftige Korrespondenz wünschen und fügen Sie ggf. einen Nachweis über eine zuerkannte Sehbehinderung bei.
und
Zitat
Abschließend wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie künftig von weiteren an die Intendantin des MDR persönlich gerichteten Schreiben in Ihrer Rundfunkbeitragsangelegenheit absehen würden.

 >:D hat X da jemandem Arbeit bereitet?


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  • Beiträge: 1.565
Der MDR wiederholt sich halt gerne. Hat mein Straßenmitbewohner auch schon gesehen.

Aber sich immer schön an die Frau Intendantin halten. Sie und kein anderer in diesem Laden ist zuständig und verantwortlich. Mein Straßenmitbewohner schreibt nie die Frau D. an. Nie.

Auf die Dankbarkeit einer LRA, die eine Frau für zwei Monate eingebuchtet und de facto bürgerlich entehrt hat, sollte man ungeniert pfeifen.

(Die Bitte um Absehung sollte übrigens nicht so verstanden werden, dass man dem Laden gar nicht mehr schreibt. Man sollte tunlichst dabei bleiben, Arbeit zu schaffen.)


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Aktuelle wichtige Ergänzung:

Zitat
Der Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid hat von Gesetzes wegen
aufschiebende Wirkung gem. § 80 (1) VwGO
(so u.a. auch VG Gera, Beschluss vom 6. Mai 2004, Az. 5 E 71/04 GE).***
***weitere Infos zur aufschiebenden Wirkung und zur erwähnten Gerichtsentscheidung siehe u.a. unter
aufschieb. Wirkung v. Widerspr./Klage gg. "Festsetz.-/Feststellungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26121.msg192905.html#msg192905



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  • Beiträge: 1.565
Mein nicht existenter Straßenmitbewohner in Sachsen hat kurz widersprochen und bekam dieser Tage ein Schreiben aus Köln:
Zitat von: Beitragsservice Köln
Sehr geehrter ...,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Sie wenden sich gegen den Festsetzungsbescheid vom xx.xx.2019 ohne eine Begründung abzugeben.
Wir bitten Sie diesbezüglich um erneute Mitteilung.

Des Weiteren bitten Sie um "Aussetzung der Vollstreckung".

Da es sich bei den Rundfunkbeiträgen um öffentliche Abgaben handelt, haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
Das bedeutet, dass die Beiträge - trotz Erhebung von Widerspruch und/oder Klage - in jedem Falles zunächst gezahlt werden müssen.

Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand. (...)

Es fallen auf:
  • man bezieht sich auf eine Mitteilung ohne Angabe eines Datums, das Wort "Widerspruch" wird hier nicht verwendet
  • Rechtschreibfehler: ein Komma fehlt [nach dem Datum], ein Leerzeichen vor Aussetzung, falsche Gänsefüßchen [beide oben, dabei kann das Textprogramm es besser]
    ---> diese Textbausteine wurden wohl schnell gestrickt
  • es wird keine Frist für diese erneute Mitteilung angegeben
  • es gibt nur die angebliche Beitragsnummer, es fehlt jede Angabe zu einer Landesrundfunkanstalt,
    nur der übliche Quark "ARD, ZDF und Deutschlandradio" steht da --> mein Straßenbewohner weiß jetzt wegen der 99 Programme nicht, ob der MDR jetzt Deutschlandradio heißt
(Es gab da mal eine Mitteilung des Straßenbewohners irgendwann im Juni, also deutlich mehr als drei Monate her.)

Dieses Schreiben passt zu dem, was neulich (meine Schätzung: in den letzten drei Monaten) an anderer Stelle im Forum erwähnt wurde, nämlich dass keine Fristen mehr gesetzt werden für die nachträgliche Abgabe einer Begründung des Widerspruchs. Ich finde diese Stelle (Bestandteil eines Jahresberichts, einer Pressemitteilung, ...) nicht, schon gesucht mit verschiedenen Stichwörtern.


Bei Licht besehen, ist dieses neue Schreiben doch vom gleichen irrelevanten Käse wie diese Briefchen, wo bei Nichtantwort der Widerspruch als "erledigt" angesehen werde.

Es wird hier ja nicht mal auf ein konkretes Schreiben Bezug genommen. Der Straßenbewohner schreibt viele Mitteilungen. Welche Mitteilung meinen die in Köln denn bloß?

Im WWW gibt es folgende Fundstelle:
Zitat
Möchte der Betroffene gegen einen behördlichen Bescheid vorgehen, kann er Widerspruch einlegen. Der Widerspruch bewirkt, dass noch einmal überprüft wird, ob die Entscheidung recht- und zweckmäßig ist. Warum der Betroffene mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, muss er grundsätzlich nicht angeben. Auch ohne Begründung wird der Widerspruch nämlich wirksam und setzt das Widerspruchsverfahren in Gang. Um die Erfolgsaussichten zu verbessern, ist es aber durchaus sinnvoll, den Widerspruch zu begründen. Denn wenn die Behörde nicht weiß, warum der Betroffene nicht einverstanden ist, kann sie seine Einwände bei der erneuten Prüfung nicht berücksichtigen.
Quelle: https://www.widerspruch.org/widerspruch-ohne-begruendung

Daraus berechne ich, dass die LRA halt gerade untätig ist in bezug auf diese "Mitteilung", von der mein Straßenbewohner denkt, dass sie ein Kurzwiderspruch war.

Fiktiv könnte die LRA also einen Widerspruchsbescheid erlassen wollen, ohne eine Begründung anzufordern. In derselben Fundstelle steht weiter unten aber folgendes:

Zitat
Denn lässt er die Behörde zu lange warten, wird sie sich nach einer Zeit bei ihm melden und ihm eine Frist setzen. Legt der Betroffene seine Widerspruchsbegründung innerhalb dieser Frist nicht vor, wird der Widerspruch ohne Begründung bearbeitet und die Entscheidung fällt dann nach Aktenlage.
Quelle: https://www.widerspruch.org/widerspruch-ohne-begruendung

Muss eine Behörde sich nach einer Zeit wegen Nachreichens einer Begründung melden und eine Frist setzen? Wo ist das geregelt?

Kleiner strategischer Vorteil: Diese "Mitteilung" wurde im Pförtnerhaus der LRA eingeworfen. Ohne Einschreiben, ohne Rückschein, ohne Briefmarke. Mit dem Schreiben aus Köln gibt die LRA also zu, dass der Kurzwiderspruch angekommen ist. Das ist kein Beweis, aber ein nicht zu übersehendes Indiz. Post geht "nicht verloren", wenn sie im Briefkasten in der Pförtnerloge eingeworfen wird. *kicher*

Hübsche(?) Spielchen, was diese nicht-rechtsfähige Organisation zur Unterwanderung des deutschen Rechtsstaats so alles unternimmt.

Und was mich immer bekümmert:

Hat es der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk eigentlich nötig, dermaßen unseriös aufzutreten?


Edit "Bürger" - siehe dazu nunmehr gesondert unter
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2020, 23:09 von Bürger«

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Zitat von: Beitragsservice Köln
Wir bitten Sie diesbezüglich um erneute Mitteilung.
> Darauf kann man eigentlich nur erwidern:
"Wer sind sie? Welche Rechtsform haben Sie? Wer ist Ihre zuständige Aufsichtsbehörde und deren Behördenleiter?"
Oder schlicht bei der "Landesrundfunkanstalt" nachfragen, wer sich hier erlaubt, einen zu kontaktieren und welchem "Behördenleiter" welcher "Verwaltungsbehörde" sowie welchen Dienst-, Fach- und Rechtsaufsichtsbehörden diese Stelle eigentlich unterstellt ist.
Nun gut... Dilemma allseits bekannt.

Zitat von: Beitragsservice Köln
Da es sich bei den Rundfunkbeiträgen um öffentliche Abgaben handelt, haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
Das bedeutet, dass die Beiträge - trotz Erhebung von Widerspruch und/oder Klage - in jedem Falles zunächst gezahlt werden müssen.
Da wird wieder mal mit Halbwahrheiten Sand gestreut ohne Ende... ::) >:(
Kriterium für den Entfall der aufschiebenden Wirkung ist gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO ja nicht - jedenfalls nicht allein, dass es sich (angeblich) um "öffentliche Abgaben" handelt, sondern dass es sich um eine "Anforderung von öffentlichen Abgaben" handelt.

Eine solche "Anforderung" liegt aber schon gar nicht vor - jedenfalls nicht in Form der sog. "Festsetzungsbescheide", gegen welche die Rechtsmittel aber eingelegt wurden.

Diese "Festsetzungsbescheide" entsprechen 1:1 der Beschreibung von "Feststellungsbescheiden" im o.g. Beschluss des VG Gera, bei welchen Rechtsmittel von Gesetzes wegen, nämlich gem. § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung haben - siehe nochmals unter
aufschieb. Wirkung v. Widerspr./Klage gg. "Festsetz.-/Feststellungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26121.msg192905.html#msg192905
Auch dies könnte man mit entsprechender Vehemenz erwidern.

Edit "Bürger" - siehe dazu nunmehr gesondert unter
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0



Eine aktualisierte fiktive Widerspruchs-Variante könnte mglw. so lauten - Einpflege in Einstiegsbeitrag noch ausstehend/ vorbehalten:
Beispiel Widerspruch kurz
- an Behördenleiter, aufschiebende Wirkung(!!!), Unterlassung weitere Bescheidung und Vollstreckung, Begründung gesondert, dafür Auskünfte/ Nachweise erforderlich...
Zitat
per Fax (..........) ...................... an den/ die
- "Behördenleiter/in" der "Verwaltungsbehörde" der "zuständigen Landesrundfunkanstalt" -
persönlich/vertraulich
***

Ich möchte das Schreiben gemäß dem rückseitigen Vermerk barrierefrei erhalten.

- ZURÜCKWEISUNG hilfsweise WIDERSPRUCH
- EINREDE der VERJÄHRUNG***

Ihren "Festsetzungsbescheid" weise ich als Scheinverwaltungsakt in aller Entschiedenheit zurück und stelle bereits hiermit Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit gem. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Sofern es sich bei dem „Festsetzungsbescheid“ um einen „Verwaltungsakt“ nach VwVfG handeln sollte, wäre dieser als Feststellungsbescheid i.S.d. § 80 (1) VwGO einzustufen, gegen welchen ich - um keine Rechts-nachteile zu erleiden - vorsorglich hilfsweise Widerspruch einlege, welcher von Gesetzes wegen aufschie-bende Wirkung gem. § 80 (1) VwGO hat (so u.a. auch VG Gera, Beschl. vom 6. Mai 2004, Az. 5 E 71/04 GE).

Um keine Rechtsnachteile zu erleiden, wird vorsorglich hilfsweise Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 (4) VwGO gestellt.

Weitere Bescheidung, etwaige Mahnung u.ä. bleiben ausgesetzt bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache.

Für verjährte Beträge mache ich hiermit Einrede der Verjährung geltend und beantrage deren Ausbuchung.***

Die Vollstreckung wird unterlassen.
Etwaige Vollstreckungsversuche werde ich - ggf. mit anwaltlicher Unterstützung - mit allem Nachdruck zu Ihren Kosten abwehren.
Für diesen Fall kündige ich bereits jetzt an, eine angemessene Entschädigung für immaterielle und materielle Nachteile sowie Amtshaftungsansprüche und Schadensersatzforderungen zu prüfen und - ggf. mit anwaltlicher Unterstützung - auch durchzusetzen.

Gegen vorhergehende Bescheide wurde am __.__.____ Widerspruch/ Klage eingereicht.***
Gegen vorhergehende Bescheide ist ein Verfahren Az. ___________ am VG/ OVG anhängig.***
Es wurde am __.__.____ Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 1 BvR ____/__).***


Das Widerspruchsverfahren bleibt ausgesetzt bis zur
- endgültigen Entscheidung in der/den bereits anhängigen Hauptsache/n***
- rechtskräftigen Entscheidung in den Verfahren BVerwG 6 C 5.18 / 6 C 6.18 (Barzahlung)
- abschließenden Bearbeitung/ Entscheidung aller Anträge
- endgültigen Begründung des Widerspruchs
Die Begründung folgt in gesondertem Schriftsatz.

Für die Begründung aller meiner Rechtsmittel und Anträge sind Auskünfte und Nachweise Ihrer und weiterer Stellen zwingende Voraussetzung. Hierzu erhalten Sie noch gesonderte/s Schreiben/ Anträge.
Zudem erinnere ich nochmals an alle noch offenen Anträge/ Beschwerden/ Rechtsmittel gem. meinem/n Schreiben vom __.__.____ , __.__.____ , __.__.____
Weitere Anträge/ Beschwerden/ Rechtsmittel bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Ich möchte mich im Widerspruchsverfahren durch qualifizierten Rechtsbeistand vertreten lassen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob durch die "Landesrundfunkanstalt" oder andere Stellen ein geeigneter Anwalt vermittelt werden kann.

Ich fordere Sie und Ihre Stellen auf, zukünftig jegliche unangeforderten rechtsunverbindlichen/ gesetzlich nicht vorgesehenen Schreiben/ Scheinverwaltungsakte einschl. der unregelmäßigen Zahlungsauf-forderungs-/ Kontostandsmitteilungen auch Ihrer nicht-rechtsfähigen Stelle/n zu unterlassen.
Bei Zuwiderhandlung behalte ich mir - ggf. mit anwaltlicher Unterstützung - ausdrücklich weitere Schritte vor.



[Datum] __.__.____
[Unterschrift]
[Vorname Nachname]
***Zusätzlich zur Fax-Nummer der Landesrundfunkanstalt sollte Widerspruch auch immer an die "Maschine in Köln" gefaxt werden unter der 0180er-Nummer auf dem Bescheid, jedoch ohne dies auf dem Widerspruch zu vermerken.
> einfach damit die LRA das nicht direkt erfährt und somit selbst erst mal Handlungsdruck hat, die Maschine in Köln es aber dennoch erhält und ggf. schon Sperrvermerke einträgt


graue Passagen nach Belieben/ nach Erfordernis

***Empfiehlt sich, falls anderer Widerspruch und/ oder Klage bereits und noch anhängig ist.
In diesem Falle könnte man auch beides zusammenfassen in einen Satz:
"Widerspruchsverfahren und weitere Bescheidung bleiben ausgesetzt bis zur endgültigen Entscheidung
- in der bereits anhängigen Hauptsache
- bis zur abschließenden Bearbeitung/ Entscheidung aller Anträge
- bis zur endgültigen Begründung des Widerspruchs.
Die Begründung folgt in gesondertem Schriftsatz.


***Einrede der Verjährung bietet sich an, wenn man der Auffassung ist, dass Beträge verjährt sein könnten. Dies betrifft insbesondere Forderungen, für welche die 3-jährige Verjährungsfrist abgelaufen sein könnte, dürfte aber in obiger Formulierung unschädlich sein, selbst wenn formal gar keine Verjährung eingetreten ist.


Fiktive Personen A-Z könnten Teile der neuen Version ggf. nachgereicht oder als Antwort auf ähnlich ominöse Antwort-Schreiben/ Eingangsbestätigungen seitens ARD-ZDF-GEZ erwidert und dies zudem verbunden haben mit
a) Antrag auf Befreiung ("Ich stelle Antrag auf Befreiung rückwirkend zum __.__.____")
b) Antrag auf Barzahlung + Antrag auf Übersicht der Zahlungen - siehe u.a. unter
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057
i.V.m.
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31781.0.html
c) Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
d) Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.msg167797.html#msg167797
und gesondert thematisierte
e) Datenauskunftsanfragen

Motto:
Anträge bei "Beitragsservice"/GEZ trotz/wegen "erhöhten Vorgangsaufkommens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30694.0.html

;) >:D ;D

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