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Autor Thema: Nach handschriftl. Kurz-Widerspruch seit über eineinhalb Jahren Ruhe  (Gelesen 2300 mal)

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  • Beiträge: 9
Erfahrung in Bayern, die ein fiktiver Beitragszahler machen könnte:

1) Lastschriftmandat zurückziehen und nicht mehr zahlen.
2) Irgendwann kommt ein Festsetzungbescheid
3) Dieser wird handschriftlich bekritzelt an den Intendanten gefaxt. NICHT an den Beitragsservice, gleich an den Intendanten (hier vom) BR oder der entsprechenden Landesrundfunkanstalt.

Die handschriftlichen Notizen könnten fiktiv sein:
Zugang [Datum] (eigene Reaktion = Fax innerhalb von 30 Tagen nach Zugang)
An den Intendanten Herrn Wilhelm PERSÖNLICH/ VERTRAULICH
Per Fax an 089-xxx
Zurückweisung hilfsweise Widerspruch gegen diesen Festsetzungsbescheid.
Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, hilfsweise Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Weitere Bescheidung aussetzen bis zur endgültigen Entscheidung der Hauptsache.
Die Begründung in separatem Schriftsatz wird vorbehalten.
[Datum, Unterschrift, Name in Klarschrift]

Könnte passieren, dass man danach über eineinhalb Jahre garnichts hört/ liest.
Ein fiktiver Beitragszahler könnte dies als sinnvollen Sand im Getriebe beurteilen!  >:D

Grüße an alle fiktiven Beitragsverweigerer!


Edit "Bürger": Danke für diese fiktive "Wasserstandsmeldung" ;)
Das liest sich wie eine Adaption der Variante
Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26122.0
Vorsorglicher Hinweis, dass mitunter Antworten/ Eingangsbestätigungen aus Köln eintreffen, welche keine rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheide sind, auf welche aber ggf. zeitnah reagiert werden sollte - siehe u.a. unter
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0
Zweiter vorsorglicher Hinweis, dass 1 1/2 Jahre schön sind - aber nicht bedeuten, dass die Maschine in Köln nicht schon den nächsten Programmpunkt in petto hat ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2020, 23:08 von Bürger«

s
  • Beiträge: 5
Gleiches könnte sich in einer Stadt im nördlichen Teil der BRD ereignet haben.
Widerspruch, Klage 2014,2015. Gerichtlicher Termin Anfang 2020. Das ist kein Fake.
1 Q 2020 erneuter Versuch der Radiosender einem Mieter Geld abzupressen.
Und erneut Widerspruch, Klage diesmal mit Verweis auf Urteil von Frankfurt.
Und nur auf diesen Vorgang. Danke an beteiligte RA. Somit könnt es sein, das erneut
Zeit ins Land geht. Schauen wir mal :)


Edit "Bürger": Siehe PM.
Bitte noch Konkretisierung/ Link "Urteil von Frankfurt".
Außerdem bitte keine verwechselbaren Abkürzungen.
RA = Rechtsanwalt?
RA = Rundfunkanstalt?
Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2021, 18:31 von Bürger«

 
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