rechtsunverbindliche Schreiben vom "Beitragsservice" auf Widersprüche/ Anträge > Reaktions-BeispieleDie unsäglichen
nicht-rechtsverbindlichen Standard-Textbaustein-Antworten der nicht-rechtsfähigen Stelle "Beitragsservice" (sic!) - u.a. auch in Bezug auf
Barzahlungs-Anträge,
Befreiungs-Anträge, aber auch
Widersprüche und damit in Verbindung stehende weitergehende
Anträge z.B. auf Auskünfte und Nachweise etc. - könnten fiktive Personen A-C unter Verwendung eines PDF-Scans und mit Hilfe von Adobe-Reader-Kommentaren
direkt auf den Scan wie folgt beantwortet, dann ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben und zurück an die "Rundfunkanstalt c/o Maschine in Köln" gefaxt haben - mit dem möglichen Ergebnis (ohne Gewähr)
Nach handschriftl. Kurz-Widerspruch seit über eineinhalb Jahren Ruhehttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34608.0"Textbausteine" können auch wir...
...hier die Sammlung aus im Anhang abgebildetem Beispiel - selbstverständlich je nach dem jeweiligen Inhalt und "zuständiger Landesrundfunkanstalt" bzw. auch eigenverantwortlich/ nach eigenem "Geschmack" usw. anzupassen - und natürlich kann das auch
handschriftlich auf einer Kopie des Schreibens erfolgen, solange die wichtigen Dinge per FAX auch lesbar sind...
Hinweis: Die in den Abbildern geschwärzten Bereiche sind der Anonymisierung für die Veröffentlichung hier im Forum geschuldet. Im Original dieser "Antwort auf die Antwort" sind diese Bereiche natürlich nicht geschwärzt, damit eine Zuordnung eineindeutig möglich ist!An Behördenleiter/in der
"Verwaltungsbehörde" von
Mitteldeutscher Rundfunk
Kantstraße 71-73
04275 Leipzig
Dies ist nur ein Beispiel anhand von "Mitteldeutscher Rundfunk".
Bei einer anderen "zuständigen Landesrundfunkanstalt" ist dies natürlich entsprechend anzupassen.> Wer antwortet mir hier?!??!
> Vollmacht?!? > Vertretungsbefugnis?!?
> Ich weise das Schreiben zurück!
> Mein Widerspruch und meine Anträge waren gerichtet an
Behördenleiter/in von "Mitteldeutscher Rundfunk"!
EILT! BITTE SOFORT VORLEGEN!
- ZURÜCKWEISUNG/ WIDERSPRUCH
- AUSSETZUNG/ UNTERLASSUNG
- BESCHWERDE
> Ich weise dieses rechtsunverbindliche Schreiben zurück und fordere auf zur Unterlassung ähnlicher Schreiben!
> ANTRAG: Das Verfahren, insbes. jegliche weitere Bescheidung, etwaige Mahnung oder gar Vollstreckung bleiben ausgesetzt bis zur abschließenden Klärung aller noch offenen Anträge, bis zur abschließenden Begründung und bis zum Abschluss dieses Verfahrens!
> Etwaige Vollstreckung werde ich mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren!
Diese Einlassungen/ Ansammlungen von
Textbausteinen sind unerheblich!
Meine Anträge einschl. Antrag auf Barzahlung sind zu bearbeiten!
Danach werde ich mich dazu äußern!
> WIDERSPRUCH gg. die Ablehnung meines Barzahlungs-Antrags!
> Der Verweis auf OVG NRW ist unerheblich!
> siehe Folgeseite: Das BVerwG ist UNMISSVERSTÄNDLICH!
> Eine "Zahlungsaufforderung" ist gesetzlich nicht vorgesehen!
> Ich fordere zur UNTERLASSUNG auf!
> Ich hatte nicht nach dem "Geschäftsführer" eines "Beitragsservice" gefragt!
> Ich will wissen, wer der "BEHÖRDEN-LEITER" der "Verwaltungsbehörde" von "Mitteldeutscher Rundfunk" ist oder sein will! Siehe Anträge!
Auf eine Behauptung, dass keine Verjährung eingetreten wäre, könnte schlicht entgegnet werden:
> Die Verjährung ist eingetreten!
Verweisen auf das Bundes- und/oder Landesverwaltungsverfahrensgesetz könnte (abhängig vom jeweiligen Bundesland/ Rundfunkanstalt) entgegnet werden
> Ich verbitte mir Verweise auf ein Gesetz, welches FÜR DIE TÄTIGKEIT DES MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNKS NICHT GILT!
> Meine Anträge - die u.a. auch diese kategorische und uneingeschränkte Ausnahme aus dem Anwendungsbereich des die "öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit" regelnden VwVfG beinhalten - sind ZU BEARBEITEN!
Dies ist nur ein Beispiel anhand von "Mitteldeutscher Rundfunk"/ Sachsen.
Bei einem anderen Bundesland/ einer anderen "zuständigen Landesrundfunkanstalt" ist dies natürlich entsprechend anzupassen. Näheres hierzu siehe im jeweiligen Landes-Verwaltungsverfahrensgesetzen sowie u.a. auch unter
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20633.0Insbesondere auch eine Entgegnung zu diesen Punkten scheint erforderlich, da anderenfalls nach Ablauf der - zwar rein rechtlich irrelevanten, so doch aber von der "Maschine in Köln" angewendeten - Frist für eine nochmalige Rückmeldung, ob man denn wirklich Klage führen und dafür einen Widerspruchsbescheid haben wolle, da anderenfalls der Widerspruch als erledigt betrachtet werde - ebenjene Maschine in Köln erfahrungsgemäß weitere Schritte veranlasst, welche einen unnötig unter erneuten Handlungsdruck setzen.
Dem gilt es mit diesen (oder ähnlichen) Worten entschieden entgegenzutreten:
zu 1)
> Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage!
> Ich stelle Antrag auf kostenfreie Mitteilung, auf welcher Rechtsgrundlage "Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhalts" (in meinem Falle sind dies zu bearbeitende ANTRÄGE!!!) "nicht mehr beantwortet" werden sollen! Im Übrigen hatte ich von hier "antwortender" Stelle überhaupt keine Antwort haben wollen, sondern von der "Behördenleitung" der "Verwaltungsbehörde" von "Mitteldeutscher Rundfunk", an welche meine "Schreiben" (=Anträge!) gerichtet waren!
> Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ein Widerspruchsbescheid ohne Gewährung der beantragten Akteneinsicht rechtswidrig wäre!
zu 2)
> Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage!
> Ich stelle Antrag auf kostenfreie Mitteilung, auf welcher Rechtsgrundlage es einer nochmaligen gesonderten Mitteilung bedarf!
> Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ein Widerspruchsbescheid ohne Gewährung der beantragten Akteneinsicht rechtswidrig wäre!
zu 3)
> Auch dafür gibt es keine Rechtsgrundlage!
> Ich stelle Antrag auf kostenfreie Mitteilung, auf welcher Rechtsgrundlage davon ausgegangen wird, dass bei einer Nichtreaktion des Widerspruchsführers und Antragstellers innerhalb einer willkürlichen Frist von einer Erledigung des eingelegten Widerspruchs und der gestellten Anträge ausgegangen werden darf!
zur Barzahlung:
> Ich stelle - nochmals - entspr. §14 Bundesbankgesetz (Euro-Banknoten = einziges unbeschränktes gesetzl. Zahlungsmittel) Antrag auf zusatzkostenfreie Barzahlung des "Rundfunkbeitrags" und Mitteilung einer Barzahlungsstelle an meinem Wohnort ohne zusätzliches Übermittlungsrisiko.
> Sollte der „Gläubiger“ eine Barzahlung nicht annehmen/ eine Barzahlungsmöglichkeit nicht anbieten, befindet sich dieser in Annahmeverzug. Auf Überweisung/ unbare Zahlung hinwirkende Bescheide mit Säumniszuschlägen, wären - ebenso wie etwaige Mahnung oder gar Vollstreckung der Beträge - insoweit rechtswidrig, als die Satzung über den Einzug des „Rundfunkbeitrags“
diesbezüglich gegen das Bundesbankgesetz verstößt (BVerwG, Beschl. v. 27.03.2019, 6 C 5.18/ 6 C 6.18) und werden von mir mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abgewehrt.
> Ausnahmen von der Verpflichtung öffentlicher Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten lassen sich entgegen bisheriger Auffassung von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", "Landesrundfunkanstalt" und Instanzengerichten nicht ohne weiteres auf Gründe der Verwaltungspraktikabilität oder Kostenersparnis stützen. Dies gilt gem. BVerwG auch und gerade bei sog. Massenverfahren wie der Erhebung des Rundfunkbeitrags.
Dass die mit der Annahme von Bargeld verbundenen Kosten ggf. den Rundfunkbeitrag erhöhen und damit auch jene Beitragspflichtigen belasten, die eine Barzahlungsmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen würden, ist gem. BVerwG nach innerstaatlicher Rechtslage hinzunehmen!
Und als kleines "Schmankerl" noch ein
"Antrag zur Selbstanzeige der Rundfunkanstalt und ihrer Stelle/n bei deren zuständigen Aufsichtsbehörde/n" BESCHWERDE mit Antrag auf Verweisung der Beschwerde an die Aufsichtsbehörde/n:
> Gegen dieses Verhalten ohne Rechtsgrundlage, die irreführenden Behauptungen, das ungesetzliche Verhalten und die Ignoranz höchstinstanzlicher Rechtsprechung lege ich hiermit zugleich Beschwerde bei Ihnen und der Ihnen übergeordneten Aufsichtsbehörde ein und beantrage die Verweisung dieser Beschwerde an die zuständige/n Aufsichtsbehörde/n.
Bei Bedarf kann dann entweder bei der Rundfunkanstalt Mitteilung des oder der Aktenzeichen/s beantragen, unter welchem/n die Beschwerde bei der oder den zuständigen Aufsichtsbehörde/n anhängig ist.
Und/oder man fragt z.B. bei der vermeintlich zuständigen Aufsichtsbehörde (i.d.R. die jeweilige Staatskanzlei des jeweiligen Bundeslandes) nach dem "Aktenzeichen und Sachstand/ Bearbeitungsstand" der bei der Rundfunkanstalt eingelegten Beschwerde, deren Verweisung an die zuständige/n Aufsichtsbehörde/n man beantragt hatte.
In einem weiteren Beispiel könnten aufgrund
höchst absurder Ablehnungsgründe eines Antrags auf Akteneinsicht u. folgende Erwiderungen erfolgt sein:
> Ich lege hiermit WIDERSPRUCH ein gegen die Ablehnung des Antrags auf Akteneinsicht.
> Ich stelle Antrag auf kostenfreie Mitteilung, welches "Gesetz eine Akteneinsicht nur im
verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren" vorsieht.
> Gem. § 29 VwVfG steht mir das Recht auf Akteneinsicht in jedem Stadium des Verwaltungsverfahrens zu!
> Ich stelle Antrag auf kostenfreie Mitteilung, ob das VwVfG für die Verwaltungstätigkeit von "Mitteldeutscher Rundfunk" gilt.
> Falls nicht, stelle ich Antrag auf kostenfreie Mitteilung, ob und wie "Mitteldeutscher Rundfunk" Verwaltungsakte nach VwVfG erlassen kann.
> Es wird weiter beantragt: Das Verfahren, insbes. jegliche weitere Bescheidung, etwaige Mahnung oder gar Vollstreckung bleiben ausgesetzt bis zur abschließenden Klärung aller noch offenen Anträge, bis zur abschließenden Begründung und bis zum Abschluss dieses Verfahrens!
> Hilfsweise stelle ich zum Zwecke der kostenfreien Akteneinsicht
ANTRAG auf kostenfreie Eröffnung des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens.
[...]
> Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
> Ich stelle Antrag auf kostenfreie Mitteilung, wie ein Widerspruchsbescheid ergehen kann, wenn Akteneinsicht verwehrt wird mit der Begründung, dass kein verwaltungsgerichtliches Vorverfahren existiere.
ergänzt werden könnte dies noch mit
> Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ein Widerspruchsbescheid ohne Gewährung der beantragten Akteneinsicht rechtswidrig wäre!
Weitere Reaktions-Beispiele siehe u.a. auch via
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
Ablauf - Beispielablauf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und dort dann unter
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422Thread befindet sich noch in Bearbeitung und bleibt vorerst noch geschlossen.
Bitte noch etwas Geduld. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.