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Autor Thema: rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele  (Gelesen 8053 mal)

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rechtsunverbindliche Schreiben vom "Beitragsservice" auf Widersprüche/ Anträge > Reaktions-Beispiele

Die unsäglichen nicht-rechtsverbindlichen Standard-Textbaustein-Antworten der nicht-rechtsfähigen Stelle "Beitragsservice" (sic!) - u.a. auch in Bezug auf Barzahlungs-Anträge, Befreiungs-Anträge, aber auch Widersprüche und damit in Verbindung stehende weitergehende Anträge z.B. auf Auskünfte und Nachweise etc. -  könnten fiktive Personen A-C unter Verwendung eines PDF-Scans und mit Hilfe von Adobe-Reader-Kommentaren direkt auf den Scan wie folgt beantwortet, dann ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben und zurück an die "Rundfunkanstalt c/o Maschine in Köln" gefaxt haben - mit dem möglichen Ergebnis (ohne Gewähr)
Nach handschriftl. Kurz-Widerspruch seit über eineinhalb Jahren Ruhe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34608.0

"Textbausteine" können auch wir...  >:D
...hier die Sammlung aus im Anhang abgebildetem Beispiel - selbstverständlich je nach dem jeweiligen Inhalt und "zuständiger Landesrundfunkanstalt" bzw. auch eigenverantwortlich/  nach eigenem "Geschmack" usw. anzupassen - und natürlich kann das auch handschriftlich auf einer Kopie des Schreibens erfolgen, solange die wichtigen Dinge per FAX auch lesbar sind...

Hinweis: Die in den Abbildern geschwärzten Bereiche sind der Anonymisierung für die Veröffentlichung hier im Forum geschuldet. Im Original dieser "Antwort auf die Antwort" sind diese Bereiche natürlich nicht geschwärzt, damit eine Zuordnung eineindeutig möglich ist!

Zitat
An Behördenleiter/in der
"Verwaltungsbehörde" von
Mitteldeutscher Rundfunk
Kantstraße 71-73
04275 Leipzig
Dies ist nur ein Beispiel anhand von "Mitteldeutscher Rundfunk".
Bei einer anderen "zuständigen Landesrundfunkanstalt" ist dies natürlich entsprechend anzupassen.


Zitat
> Wer antwortet mir hier?!??!
> Vollmacht?!? > Vertretungsbefugnis?!?
> Ich weise das Schreiben zurück!
> Mein Widerspruch und meine Anträge waren gerichtet an
Behördenleiter/in von "Mitteldeutscher Rundfunk"!
Zitat
EILT! BITTE SOFORT VORLEGEN!
- ZURÜCKWEISUNG/ WIDERSPRUCH
- AUSSETZUNG/ UNTERLASSUNG
- BESCHWERDE
Zitat
> Ich weise dieses rechtsunverbindliche Schreiben zurück und fordere auf zur Unterlassung ähnlicher Schreiben!
> ANTRAG: Das Verfahren, insbes. jegliche weitere Bescheidung, etwaige Mahnung oder gar Vollstreckung bleiben ausgesetzt bis zur abschließenden Klärung aller noch offenen Anträge, bis zur abschließenden Begründung und bis zum Abschluss dieses Verfahrens!
> Etwaige Vollstreckung werde ich mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren!
Zitat
Diese Einlassungen/ Ansammlungen von
Textbausteinen sind unerheblich!
Meine Anträge einschl. Antrag auf Barzahlung sind zu bearbeiten!
Danach werde ich mich dazu äußern!
Zitat
> WIDERSPRUCH gg. die Ablehnung meines Barzahlungs-Antrags!
> Der Verweis auf OVG NRW ist unerheblich!
> siehe Folgeseite: Das BVerwG ist UNMISSVERSTÄNDLICH!
Zitat
> Eine "Zahlungsaufforderung" ist gesetzlich nicht vorgesehen!
> Ich fordere zur UNTERLASSUNG auf!
Zitat
> Ich hatte nicht nach dem "Geschäftsführer" eines "Beitragsservice" gefragt!
> Ich will wissen, wer der "BEHÖRDEN-LEITER" der "Verwaltungsbehörde" von "Mitteldeutscher Rundfunk" ist oder sein will! Siehe Anträge!

Auf eine Behauptung, dass keine Verjährung eingetreten wäre, könnte schlicht entgegnet werden:
Zitat
> Die Verjährung ist eingetreten!

Verweisen auf das Bundes- und/oder Landesverwaltungsverfahrensgesetz könnte (abhängig vom jeweiligen Bundesland/ Rundfunkanstalt) entgegnet werden
Zitat
> Ich verbitte mir Verweise auf ein Gesetz, welches FÜR DIE TÄTIGKEIT DES MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNKS NICHT GILT!
> Meine Anträge - die u.a. auch diese kategorische und uneingeschränkte Ausnahme aus dem Anwendungsbereich des die "öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit" regelnden VwVfG beinhalten - sind ZU BEARBEITEN!
Dies ist nur ein Beispiel anhand von "Mitteldeutscher Rundfunk"/ Sachsen.
Bei einem anderen Bundesland/ einer anderen "zuständigen Landesrundfunkanstalt" ist dies natürlich entsprechend anzupassen. Näheres hierzu siehe im jeweiligen Landes-Verwaltungsverfahrensgesetzen sowie u.a. auch unter
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20633.0



Insbesondere auch eine Entgegnung zu diesen Punkten scheint erforderlich, da anderenfalls nach Ablauf der - zwar rein rechtlich irrelevanten, so doch aber von der "Maschine in Köln" angewendeten - Frist für eine nochmalige Rückmeldung, ob man denn wirklich Klage führen und dafür einen Widerspruchsbescheid haben wolle, da anderenfalls der Widerspruch als erledigt betrachtet werde - ebenjene Maschine in Köln erfahrungsgemäß weitere Schritte veranlasst, welche einen unnötig unter erneuten Handlungsdruck setzen.
Dem gilt es mit diesen (oder ähnlichen) Worten entschieden entgegenzutreten:
Zitat
zu 1)
> Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage!
> Ich stelle Antrag auf kostenfreie Mitteilung, auf welcher Rechtsgrundlage "Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhalts" (in meinem Falle sind dies zu bearbeitende ANTRÄGE!!!) "nicht mehr beantwortet" werden sollen! Im Übrigen hatte ich von hier "antwortender" Stelle überhaupt keine Antwort haben wollen, sondern von der "Behördenleitung" der "Verwaltungsbehörde" von "Mitteldeutscher Rundfunk", an welche meine "Schreiben" (=Anträge!) gerichtet waren!
> Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ein Widerspruchsbescheid ohne Gewährung der beantragten Akteneinsicht rechtswidrig wäre!

zu 2)
> Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage!
> Ich stelle Antrag auf kostenfreie Mitteilung, auf welcher Rechtsgrundlage es einer nochmaligen gesonderten Mitteilung bedarf!
> Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ein Widerspruchsbescheid ohne Gewährung der beantragten Akteneinsicht rechtswidrig wäre!

zu 3)
> Auch dafür gibt es keine Rechtsgrundlage!
> Ich stelle Antrag auf kostenfreie Mitteilung, auf welcher Rechtsgrundlage davon ausgegangen wird, dass bei einer Nichtreaktion des Widerspruchsführers und Antragstellers innerhalb einer willkürlichen Frist von einer Erledigung des eingelegten Widerspruchs und der gestellten Anträge ausgegangen werden darf!


Zitat
zur Barzahlung:
> Ich stelle - nochmals - entspr. §14 Bundesbankgesetz (Euro-Banknoten = einziges unbeschränktes gesetzl. Zahlungsmittel) Antrag auf zusatzkostenfreie Barzahlung des "Rundfunkbeitrags" und Mitteilung einer Barzahlungsstelle an meinem Wohnort ohne zusätzliches Übermittlungsrisiko.
> Sollte der „Gläubiger“ eine Barzahlung nicht annehmen/ eine Barzahlungsmöglichkeit nicht anbieten, befindet sich dieser in Annahmeverzug. Auf Überweisung/ unbare Zahlung hinwirkende Bescheide mit Säumniszuschlägen, wären - ebenso wie etwaige Mahnung oder gar Vollstreckung der Beträge - insoweit rechtswidrig, als die Satzung über den Einzug des „Rundfunkbeitrags“
diesbezüglich gegen das Bundesbankgesetz verstößt (BVerwG, Beschl. v. 27.03.2019, 6 C 5.18/ 6 C 6.18) und werden von mir mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abgewehrt.
> Ausnahmen von der Verpflichtung öffentlicher Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten lassen sich entgegen bisheriger Auffassung von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", "Landesrundfunkanstalt" und Instanzengerichten nicht ohne weiteres auf Gründe der Verwaltungspraktikabilität oder Kostenersparnis stützen. Dies gilt gem. BVerwG auch und gerade bei sog. Massenverfahren wie der Erhebung des Rundfunkbeitrags.
Dass die mit der Annahme von Bargeld verbundenen Kosten ggf. den Rundfunkbeitrag erhöhen und damit auch jene Beitragspflichtigen belasten, die eine Barzahlungsmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen würden, ist gem. BVerwG nach innerstaatlicher Rechtslage hinzunehmen!


Und als kleines "Schmankerl" noch ein
"Antrag zur Selbstanzeige der Rundfunkanstalt und ihrer Stelle/n bei deren zuständigen Aufsichtsbehörde/n" ;) >:D
Zitat
BESCHWERDE mit Antrag auf Verweisung der Beschwerde an die Aufsichtsbehörde/n:
> Gegen dieses Verhalten ohne Rechtsgrundlage, die irreführenden Behauptungen, das ungesetzliche Verhalten und die Ignoranz höchstinstanzlicher Rechtsprechung lege ich hiermit zugleich Beschwerde bei Ihnen und der Ihnen übergeordneten Aufsichtsbehörde ein und beantrage die Verweisung dieser Beschwerde an die zuständige/n Aufsichtsbehörde/n.
Bei Bedarf kann dann entweder bei der Rundfunkanstalt Mitteilung des oder der Aktenzeichen/s beantragen, unter welchem/n die Beschwerde bei der oder den zuständigen Aufsichtsbehörde/n anhängig ist.
Und/oder man fragt z.B. bei der vermeintlich zuständigen Aufsichtsbehörde (i.d.R. die jeweilige Staatskanzlei des jeweiligen Bundeslandes) nach dem "Aktenzeichen und Sachstand/ Bearbeitungsstand" der bei der Rundfunkanstalt eingelegten Beschwerde, deren Verweisung an die zuständige/n Aufsichtsbehörde/n man beantragt hatte.


In einem weiteren Beispiel könnten aufgrund höchst absurder Ablehnungsgründe eines Antrags auf Akteneinsicht u. folgende Erwiderungen erfolgt sein:
Zitat
> Ich lege hiermit WIDERSPRUCH ein gegen die Ablehnung des Antrags auf Akteneinsicht.
> Ich stelle Antrag auf kostenfreie Mitteilung, welches "Gesetz eine Akteneinsicht nur im
verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren" vorsieht
.
> Gem. § 29 VwVfG steht mir das Recht auf Akteneinsicht in jedem Stadium des Verwaltungsverfahrens zu!
> Ich stelle Antrag auf kostenfreie Mitteilung, ob das VwVfG für die Verwaltungstätigkeit von "Mitteldeutscher Rundfunk" gilt.
> Falls nicht, stelle ich Antrag auf kostenfreie Mitteilung, ob und wie "Mitteldeutscher Rundfunk" Verwaltungsakte nach VwVfG erlassen kann.
> Es wird weiter beantragt: Das Verfahren, insbes. jegliche weitere Bescheidung, etwaige Mahnung oder gar Vollstreckung bleiben ausgesetzt bis zur abschließenden Klärung aller noch offenen Anträge, bis zur abschließenden Begründung und bis zum Abschluss dieses Verfahrens!

> Hilfsweise stelle ich zum Zwecke der kostenfreien Akteneinsicht
ANTRAG auf kostenfreie Eröffnung des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens.
[...]
Zitat
> Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
> Ich stelle Antrag auf kostenfreie Mitteilung, wie ein Widerspruchsbescheid ergehen kann, wenn Akteneinsicht verwehrt wird mit der Begründung, dass kein verwaltungsgerichtliches Vorverfahren existiere.
ergänzt werden könnte dies noch mit
Zitat
> Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ein Widerspruchsbescheid ohne Gewährung der beantragten Akteneinsicht rechtswidrig wäre!



Weitere Reaktions-Beispiele siehe u.a. auch via
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
Ablauf - Beispielablauf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und dort dann unter
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422



Thread befindet sich noch in Bearbeitung und bleibt vorerst noch geschlossen.
Bitte noch etwas Geduld. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Ein besonders kurzes (einseitiges) und ziemlich frechdreistes rechtsunverbindliches Schreiben des "Beitragsservice" aus Köln mit gleichzeitig sehr offenbarenden Äußerungen wie diesen...

Zitat
Sie wenden sich gegen die Rundfunkbeitragspflicht. Ihre Argumentation zielt darauf ab, dass Sie die Rechtsgrundlage zum Beitragseinzug in der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen.

Unseres Erachtens handelt es sich bei Ihren Ausführungen um Schutzbehauptungen zur Umgehung der Rundfunkbeitragspflicht. Solche Schreiben und die darin beinhalteten Argumente sind uns bereits bekannt, da sie in regelmäßigen Abständen bei uns eingehen. Nach unserer Rechtsauffassung besteht die Beitragspflicht für Ihre Wohnung zu Recht, während die von Ihnen vorgebrachten Einwände und Argumente juristisch haltlos sind und Sie nicht von der Beitragspflicht entbinden.

Wir sehen mit diesen Ausführungen die Angelegenheit als geklärt an und bitten um Verständnis, dass wir Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhalts nicht mehr beantworten werden.

...könnte basierend auf oben bereits benannten Erwiderungen ebenfalls postwendend zurückgefeuert worden sein.


Anmerkung: Im betreffenden fiktiven Fall könnte zwar Widerspruch gg. einen "Festsetzungsbescheid" eingelegt und diverse Anträge gestellt worden sein, d.h. z.B. Antrag auf Akteneinsicht, Antrag auf Barzahlung entsprechend
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057
sowie u.a. auch Anträge auf Auskünfte und Nachweise entsprechend
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
jedoch ohne überhaupt tiefergehend zu begründen, da für die Begründung der Rechtsmittel ja eben diese Auskünfte und Nachweise noch benötigt werden.
"Argumente" sind somit noch gar nicht vorgetragen. Die rechtsunverbindlichen (und augenscheinlich vollautomatisierten) Antwortschreiben des "Beitragsservice" sind erkennbar nur als - gesetzlich nicht vorgesehener - Einschüchterungsversuch zu werten.
Reaktion darauf - wie eingangs dargelegt - formaljuristisch nicht erforderlich, aber zwecks "Schuss vor den Bug" und Vermeidung weiterer Schritte der Kölner Maschine durchaus angebracht.


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