Um mal wieder zum Thema "Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?" zurückzukehren:
Der Beitragsservice ist dafür da (wie vorher die GEZ), große Mengen von Teilnehmerdaten zu verarbeiten und per 08/15 Schreiben darauf zu reagieren.
An-, Ab- und Ummeldungen werden von den Mitarbeitern am PC automatisiert erledigt.
Widersprüche müssen im Namen der Landesrundfunkanstalten bearbeitet werden. Die Widerspruchsbescheide müssen jedoch von 2 Mitarbeitern im Auftrag der LRA unterschrieben werden! Das ist ein viel größerer Aufwand für den Beitragsservice, als die routinemäßige automatische Abwicklung.
Warum nun Widerspruch ohne Klage?
Vorab müssen alle Schreiben der Teilnehmer digitalisiert werden. Die Widerspruchsbescheide werden dann mit Textbausteinen zusammengestellt. Dafür müssen aber erst (wahrscheinlich händisch), Stichwörter im individuellen Widerspruchsschreiben herausgefunden werden, nach denen sich die Textbausteinzusammensetzung im Widerspruchsbescheid richtet. Also schon mal nur teilautomatisiert. Oft findet man daher im Widerspruchsbescheid auch keinen wirklichen Zusammenhang zwischen der individuellen Widerspruchsbegründung und dem letztendlich erhaltenen WS-Bescheid. Die Unterschriften müssen händisch erfolgen.
Beitragsbescheide selbst sind noch vollautomatisiert (ohne Unterschrift gültig) Widerspruchsbescheide bedürfen zweier Originalunterschriften.
Ein 4x grösserer Aufwand ergäbe sich nun bei den LRAs dann, wenn Teilnehmer und sogar unberechtigt als Teilnehmer deklarierte Personen, die 4 Bescheide pro Jahr bekommen, regelmäßig Widerspruch einlegen.
Nun kann man sich vorstellen, wie die "Unterschriftenhanseln" (In meinem Fall der Vertetungshansel Herr oder Frau Z. und Herr oder Frau M.) sich jetzt schon den Wolf schreiben bei ständig steigendem Widerspruchsaufkommen.
Fazit:
Widerspruch einlegen sollte auch der, der nicht vor hat zu klagen. Und zwar gegen jeden einzelnen Bescheid. Man kann jederzeit ein- oder aussteigen!
Die Widerspruchsschreiben werden archiviert. Somit wird auch der Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag dokumentiert und zwar auch noch beim Beitragsservice selbst. Der individualformelle Aufwand steigt so auch ohne Klage beim Beitragsservice pro registrierte Person (nicht einmal pro Haushalt!) um mehr als das 4fache pro Jahr.
Der Schreibaufwand für solch einen Widerspruch ist gering: Es sollte "Widerspruch" in der Überschrift stehen, die Teilnehmerummer und Ausstellungsdatum des jeweiligen Bescheides sollten erwähnt werden und eine kurze, aber nicht zu unsinnige Begründung sollte folgen. Den Säumniszuschlägen (im Allgemeinen 8 Euro pro Bescheid) und evtl. Rücklastschriftkosten (durch Widerruf der Einzugsermächtigung) sollten auch in einem gesonderten Satz widersprochen werden. (Sie haben mit dem eigentlichen Vorgang des Widerspruchs nichts zu tun). Falls gleichzeitig die Zahlung eingestellt wird, Aussetzung des Vollzugs in einem Satz beantragen! Unterschrift nicht vergessen.
Das Schreiben vorab per Fax an 0018599950105 senden, danach das Original per Normalpost an die Landesrundfunkanstalt oder, wenn man in der Nähe wohnt oder in der Nähe jemanden kennt, per Boten oder anonym selbst abgeben. Ich habe da bis jetzt (3 Widersprüche) keine Probleme á la "nicht angekommen" gehabt.
Widersprüche sind mehr als nur Sand im Getriebe des unrechten Beitragssystems. Sie dienen gleichzeitig auch zur Dokumentation des Widerstands, selbst wenn man zahlt!
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)