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Autor Thema: Widerspruch und Klage 2019  (Gelesen 13195 mal)

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Widerspruch und Klage 2019
Autor: 17. Februar 2019, 00:30
Nach all den verlorenen Klagen wurde von den Mitstreitern des runden Tisches Düsseldorf und per PM diskutiert, wie vorzugehen wäre nach dem Bruderurteil
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.html

Da bisher offensichtlich vieles falsch gemacht wurde, wurde eine Strategie besprochen, wie Widerspruch und Klage aufgebaut werden sollten, um vor Gericht bessere Chancen zu haben.

Bisher wurden Widersprüche an die jeweilige LRA oder an den BS gesendet mit einigen gut begründeten Argumenten. Dazu wurden Urteile im Detail zitiert und Gesetzestexte genau benannt, um zu beweisen, dass der RBStV ungültig ist. Der Widerspruchsbescheid der LRA oder des BS erklärte die meisten Argumente als falsch oder ging nicht darauf ein, manche unserer Argumente wurden sogar widerlegt. Eine darauf folgende Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Widerspruchsbescheid wurde zumeist mit weiteren Beweisen, Urteilen und Gesetzestexten eingereicht, welche der Richter beurteilen sollte. Das Gericht wies die Klage ab, bis in die höchsten Instanzen bekamen wir kein Recht. Die von den Klägern vorgebrachten Argumente wurden durch die Gerichte wenig beachtet. Dies brachte einige Mitstreiter sogar dazu, überhaupt auf Argumente im Widerspruch zu verzichten.

Die folgende Information ist keine Rechtsberatung. Sie bezieht sich auf fiktive Rundfunkanstalten, die von fiktiven Bürgern nur das Beste wollen.

Die Strategie 2019 sieht folgendermaßen aus:

Es wird weiterhin an die jeweilige LRA ein Widerspruch gesendet. Dieser enthält jedoch keine Fakten und Beweise, welche gegen den RBStV sprechen, sondern alle Argumente werden als Frage formuliert, die alle einzeln durch die LRA zu beantworten sind. Die fehlerhafte Beantwortung der Fragen macht den Widerspruchsbescheid angreifbar.

Ein möglicher Widerspruchsbescheid der LRA wird voraussichtlich mit einer ausführlichen Begründung abgelehnt. Es werden sicherlich nicht alle Fragen beantwortet, die im Widerspruch gestellt wurden. Somit wurde dem Widerspruch nicht abgeholfen. Also kann gegen diesen fehlerhaften Widerspruchsbescheid eine Anfechtungsklage erhoben werden mit dem einzigen Argument, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen wurde und der Widerspruchsbescheid aufzuheben ist.

Der Richter braucht sich nicht viel Arbeit machen und erkennt, dass die LRA den Widerspruch nicht ausgeräumt hat und gibt der Klage statt. ;D

Soviel zur Theorie.

In der Praxis bedeutet das:

Adressierung

Für den aktiven Widerstand ist es unerheblich, ob an die LRA oder an den BS geschrieben wird. Um aber als Gruppe eines riesigen Widerstands wahrgenommen zu werden, ist der richtige Ansprechpartner persönlich der Intendant seiner zuständigen LRA. Wenn alles über seinen Tisch läuft, bleibt ihm für Programmgestaltung schon bald gar keine Zeit mehr. Da das Büro des Intendanten technisch nicht für diese "Massenveranstaltung Widerstand 2019" ausgelegt ist, wird er direkt mit der Wut und Enttäuschung seines geliebten Publikums konfrontiert.

Versendungsform

Der Brief kann mit oder ohne Einschreiben oder als preiswertes Einwurfeinschreiben versendet werden.
Einschreiben mit Rückschein ist nicht nötig, selbst der Vermerk "Persönlich" sorgt nicht dafür, ein Autogramm zu bekommen. Und wenn einige tausend Unterschriften auf den Einschreiben dafür sorgen, dass die Mitarbeiter einen Krankenschein wegen Gelenkschmerzen an der Hand brauchen, ist das auch nicht nett.


Widerspruch

Für die Schriftsätze für Widerspruch und Klage braucht man nun die richtigen Argumente und Beweisanträge. Die richtigen Argumente im Widerspruch sind Fragen, die bisher weder von den LRA noch von den Gerichten beantwortet wurden. Dafür hat die LRA vermutlich weiterhin keine Antworten und der Widerspruchsbescheid wäre fehlerhaft.
Welche Argumente für einen Widerspruch erfolgversprechend sind, am besten in einem eigenständigen Thread diskutieren.

Klage

Gegen den fehlerhaften Widerspruchsbescheid der LRA wird Anfechtungsklage am Verwaltungsgericht erhoben, wie bisher auch. Lediglich drei Anträge werden gestellt:

Der Widerspruchsbescheid wird aufgehoben, weil ihm nicht abgeholfen wurde.
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 VwGo (4)
Die Kosten des Verfahrens trägt die LRA

Als Kopie werden doppelt beigefügt:
Festsetzungsbescheid
Widerspruch
Widerspruchsbescheid
Welche Argumente für eine Klage erfolgversprechend sind, am besten in einem eigenständigen Thread diskutieren.

Als Besonderheit werden Beweisanträge gestellt, wenn sich die LRA oder das VG zieren sollte.
Welche Argumente für Beweisanträge erfolgversprechend sind, am besten in einem eigenständigen Thread diskutieren.


Edit "Bürger":
Der Thread-Betreff ist noch zu allgemein und sollte präzisiert werden - z.B.
Widerspr. 2019 m. Ziel-Fragen > unvollständ. Widerspr.-Besch. > Klageerfolg?
Siehe bitte PM + danke für die Mitwirkung.


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M
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Re: Widerspruch und Klage 2019
#1: 17. Februar 2019, 08:31
Dann fangen wir doch bei Adam&Eva an oder bei den Bienchen&Blümchen  :D

Du kennst den Unterschied zwischen legal und legitim ? Prima  :)

Du möchtest also gegen deinen legitimen Rundfunkbeitragsbescheid Widerspruch erheben ?  In deiner Begründung führst du dann aber aus, dass der Gebührenbescheid illegal wäre, Du monierst ja schliesslich nicht Form oder Bestimmtheit, sondern möchtest keinen Bescheid bekommen und damit auch keine Zahlungspflichten auferlegt bekommen, nicht wahr ?
Das von dir angerufene Verwaltungsgericht überprüft nach dem abgewiesenen Widerspruch, im Klageverfahren deinen Bescheid, mit der aktuellen Rechtsgrundlage, den entsprechenden Passagen der Rstv(§) und Rfbstv(§). Dabei wird das angerufene Verwaltungsgericht erkennen, dass deine Klage sich nicht an die Exekutive richtet, sondern an die Legislative
Die Legislative ermächtigst du als (hoffentlich mündiger!) Wähler, in dem du die Parteien wählst, die dann die Verordnungen und Gesetze erlassen, an die die Exekutive gebunden ist. Wenn du also das Begehr hast, dass aktuelle Gesetze geändert werden müssen, damit die Verwaltungsgerichte deine Klage nicht abweisen, dann solltest du es zukünftig unterlassen weiter die zu wählen, die dir das eingebrockt haben.
In einer parlamentarischen Demokratie hast du eben nur begrenzten Einfluss auf Entscheidungen und wie du ja siehst, kann man alles manipulieren, selbst die Wahrheit und sich Gesetze schreiben lassen, mit denen man unbegrenzt in Höhe und auf alle Ewigkeit, dem Bürger das Geld aus der Tasche ziehen kann.

Am 18.07.2018 hat das BVerfG übrigens erklärt, dass die RfStV und die RBStV nicht nur legitim wären, sondern auch legal.
***
***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Begriffe die von Lesern falsch oder als Beleidigung interpretiert werden könnten, sollten vermieden werden.
Verständlicherweise kann das Thema des Forums zu emotionalen Äußerungen führen, die aber die Leser nicht interessieren, nicht weiterhelfen, gegen andere Personen oder Personengruppen unzulässig sind und die Moderatoren aufgrund der Vielzahl zu betreuender Beiträge und der begrenzten Kapazitäten nicht auch noch übernehmen können.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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c
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Re: Widerspruch und Klage 2019
#2: 17. Februar 2019, 09:10
Wichtig ist es, Fragen zu stellen, die direkt etwas mit den Tatsachen zu tun haben, die die Abgabe begründen sollen, aber im Bescheid nicht ersichtlich sind.

z.B.:
Es wird um Klarstellung gebeten, wer den Bescheid ausgestellt hat: die ARD, das ZDF AöR oder das Deutschlandradio KöR?

Soweit noch nicht angegeben:
Welche Wohnung in dem Haus unter der Adresse ist genau gemeint? 2. OG links? Links von der Straße aus, oder vom Treppenhaus aus gesehen?
Ein Beitrag pro Wohnung! Zählt das Hochparterre bei der Stockzahl mit?

Wenn nicht direkt im Bescheid genannt:
Auf welches Konto genau? Oder gibt es Kassenzeiten?

Sowas in der Art...


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Re: Widerspruch und Klage 2019
#3: 17. Februar 2019, 09:55
@Roggi
Versuche doch bitte zu verstehen, daß nicht der Vertrag ungültig ist, sondern die Art seiner Umsetzung; diese Aussage in Anlehung an die BVerfG-Entscheidung zur verfassungsgemäßen Vollstreckungshandlung
BVerfG > Verfassungsverletzung durch Vollstreckungsmaßnahmen ist auszuschließen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21390.msg137346.html#msg137346
Zitat
Rn 12 - Beschluss vom 06. Juli 2016 - 2 BvR 548/16
Die Vollstreckungsgerichte haben in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (vgl. BVerfGE 52, 214 <220 f.>; BVerfGK 6, 5 <10>). [...]

Hinweis 1: "Vollstreckungsgerichte" = "ordentliche Gerichte" = "Amtsgerichte"
Hinweis 2: Die EMRK ist im Land Brandenburg Landesgrundrecht

Der Umsetzung des Gesetzes/Vertrages sollte der Fokus gelten, nicht dem Gesetz/dem Vertrag selbst.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: Widerspruch und Klage 2019
#4: 17. Februar 2019, 10:41
Du kennst den Unterschied zwischen legal und legitim ? Prima  :)
Es gibt den RBStV, der legal ist, denn er ist Gesetz. Dennoch wird gegen eine vielzahl anderer Gesetze verstoßen, die gegen einen Zwangsbeitarg sprechen. Dies wird bisher zum Größtenteil von den Gerichten ignoriert.
Am 18.07.2018 hat das BVerfG übrigens erklärt, dass die RfStV und die RBStV nicht nur legitim wären, sondern auch legal.
Das ist falsch. Das BverfG hat sinngemäß entschieden, dass die Erhebung des Zwangsbeitrags bei Zweitwohnungen nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Und Weiter: "Ansonsten ist es mit der Verfassung vereinbar."
Dieses "Ansonsten" wirft fragen auf. Das "Ansonsten" ist nicht definiert, wir kennen die dazugehörigen Verfassungsbeschwerden nicht. Es wird im "Ansonsten" nicht alles enthalten sein, was vorstellbar ist. Also hat die LRA dieses "Ansonsten" zu erklären und zu beweisen.

Auch das von @cook und @pinguin genannte gehört als Frage in den Widerspruch. Alles, was bei korrekter Beantwortung zur Entdeckung weiterer Gesetzesbrüche führt, ist wichtig.


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Lev

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Re: Widerspruch und Klage 2019
#5: 17. Februar 2019, 13:49
Du möchtest also gegen deinen legitimen Rundfunkbeitragsbescheid Widerspruch erheben ?  In deiner Begründung führst du dann aber aus, dass der Gebührenbescheid illegal wäre, Du monierst ja schliesslich nicht Form oder Bestimmtheit, sondern möchtest keinen Bescheid bekommen und damit auch keine Zahlungspflichten auferlegt bekommen, nicht wahr ?

Nöö... ganz sicher nicht!
Würde Roggi darüber reden wollen, ob der RBStV legitim ist oder nicht, hätte er sehr wahrscheinlich den Faden danach benannt.
Der Faden heißt - Widerspruch und Klage 2019 - und dieser befasst sich eben nicht mit der Legitimität des RBStV.
Das "Nöö" bezieht sich darüber hinaus auf den fettgedruckten Teil deiner Frage.

_________________________________Kurzum:___________________________________________
Es geht vielmehr darum, sich mithilfe des Widerspruchs in einer Klage durchzusetzen.   

Lev


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Lev

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Re: Widerspruch und Klage 2019
#6: 22. Februar 2019, 14:22
Zum Thema:
Roggi spricht von einer Strategie. Was kann damit wohl gemeint sein?

Lieber Roggi,
nehmen wir mal an ein fiktiver Verweigerer formuliert einen Widerspruch so, dass die zuständige Behörde Schwierigkeiten hat den Einwand auszuräumen.

¹ Frage: Wäre das Hilfreich?
² Frage: Welches Ziel verfolgt der Widerspruch dann wohl?
³ Frage: Was würde die Behörde wohl tun, um dennoch an ihr Geld zu kommen?

Sollte es wirklich um eine Strategie gehen, führen die Fragen aber auch die Antworten zwangsläufig zu Minimum einem entscheidenden Punkt.

Lev


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Re: Widerspruch und Klage 2019
#7: 22. Februar 2019, 21:45
Die Strategie ist einfach:
  • Ein Widerspruch will offene, unbeantwortete Rechtsfragen zum Rundfunkbeitragszwang beantwortet haben
  • Die zuständige LRA muss den Widerspruch ausräumen, d.h., die Fragen beantworten
  • Die LRA kann diese Fragen nicht beantworten, weil sie eben noch offen sind
  • Die zuständige LRA muss den Widerspruch ausräumen, d.h., die Fragen beantworten, ansonsten wurde dem Widerspruch nicht abgeholfen
  • Eine Klage gegen einen zu erwartenden negativen Widerspruchsbescheid benötigt neben den üblichen Anträgen nur den Antrag in der Hauptsache, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen wurde und der Widerspruchsbescheid aufgehoben werden soll.
Dazu ist es erforderlich, alle offenen Fragen der bisherigen Rechtsprechung als Frage an die LRA so zu formulieren, dass die LRA nicht mit Zitaten aus Urteilen aus früheren Klagen und Verfassungsbeschwerden antworten kann.

Der entscheidende Punkt zur vorherigen Vorgehensweise ist der, dass man nicht mühselig alle Gesetze und Urteile zusammensuchen muss, um neue Argumente in der Klage anzuführen, sondern man kann aus einem Fundus bisher unbeantworteter Fragen schöpfen, die nun endlich von der LRA beantwortet werden müssen. Da sie das nicht kann, ist dem Widerspruch nicht abgeholfen, der Widerspruchsbescheid müsste also positiv ausfallen.
Da das nicht passiert, wird geklagt: Der Widerspruchsbescheid ist aufzuheben.

Der Richter hat nur zwei Optionen:
Widerspruch abgeholfen, Klage abgewiesen
oder
Widerspruch nicht abgeholfen, Klage stattgegeben

Ein Richter braucht demzufolge nicht tiefer in die Materie eindringen, als es sein kleines Extragehalt des örR zulässt (wie wir wissen, stehen Verwaltungsrichter und Verfassungsrichter auf der Gehaltsliste des örR).

Die offenen Fragen müssen nicht quantitativ, sondern qualitativ hochwertig sein.


Warum keine Behauptungen im Widerspruch aufstellen, dass alles nicht rechtmäßig ist? Weil wir dann in der Beweislast sind.

Hilfreich könnte sein, offene Fragen für einen Widerspruch zu verwenden, die noch nicht ignorierend abgeurteilt wurden.

@Lev -> zu 1: Hilfreich ist alles, was die LRA in Schwierigkeiten bringt.
@Lev -> zu ²: Der Widerspruch wird so schnell nicht bearbeitet.
@Lev -> zu ³: Die LRA kann nichts dagegen tun, sie bekommt kein Geld, wenn sie den Einwand nicht ausräumen kann. Lügen werden aufgedeckt, Ignorieren wird bestraft. Es gibt unzählige Gesetze und Urteile, die das bisherige Vorgehen der Rundfunkanstalten verhindern soll - was aber bisher ignoriert wurde.


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Re: Widerspruch und Klage 2019
#8: 22. Februar 2019, 22:51
Sinn und Zweck dieses Threads ist, den Unterschied zur bisherigen Vorgehensweise für eine neue Strategie aufzuzeigen.

Genau dies ist neu:
- Der Inhalt des Widerspruchs sind offene Fragen, die von der LRA beantwortet werden müssen.
- Das Klageargument ist einzig, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen wurde.


Fristen, Formvorschriften und zuständige Stellen bleiben gleich.


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Re: Widerspruch und Klage 2019
#9: 22. Februar 2019, 23:16
Hier ein Beispiel, wie eine Frage zu formulieren ist und was entsteht, wenn darüber diskutiert wird:
Verwaltungsvollstreckung nach VwVG NRW nicht bei Teilnahme am Wettbewerb?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23577.msg150130.html#msg150130

Nicht jede Frage muss im Forum ausdiskutiert werden, die LRAs sollen selbst die Antworten finden. Wer aber eine Rechtsquelle hat, in der die Frage eindeutig beantwortet wird, kann sie gerne posten, denn die LRA hat diese Antworten dann sicherlich auch schon.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Widerspruch und Klage 2019
#10: 16. März 2019, 00:00
Hinweis: Es gibt bereits ein Thema mit elementaren Fragen an die Rundfunkanstalten...

Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html


Edit "Bürger":
Hiesiger Thread-Betreff ist noch zu allgemein und sollte präzisiert werden - z.B.
Widerspr. 2019 m. Ziel-Fragen > unvollständ. Widerspr.-Besch. > Klageerfolg?
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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

L
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Re: Widerspruch und Klage 2019
#11: 18. März 2019, 19:24
Die Strategie 2019 sieht folgendermaßen aus:
[...]
Versendungsform
Der Brief kann mit oder ohne Einschreiben oder als preiswertes Einwurfeinschreiben versendet werden.
Der persönliche Kontakt sollte doch immer den Vorzug genießen - also statt Briefe zu versenden wenn immer möglich, alle Eingaben an die Rundfunkanstalt des Vertrauens persönlich vorbeibringen oder eventuell auch zur Niederschrift geben. Den Damen und Herren der 'Anstalten' sollte der Kontakt zu ihren Zwangskunden nicht erspart bleiben.

Koordinierung mit entsprechenden Begleitpersonen als Zeugen kann hier im Forum organisiert werden beim Thema
"Widerspruch zur Niederschrift" - Teilnehmer-Städte
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Re: Widerspruch und Klage 2019
#12: 01. April 2019, 21:47
Es ist jedem überlassen, wie man sich im Detail wehren will. Vielfalt verhindert, dass eine einfache Gegenstrategie seitens örR gefunden wird. Wir kämpfen gegen ein starres Bürokratiemonster, in dem Einzelfälle zur Bearbeitung einen Kackreitz beim Sachbearbeiter erzeugt - mit 3 Wochen Arbeitsunfähigkeit = gelber Urlaubsschein eines BS-Mitarbeiters. Die unzähligen, nicht beantworteten Fragen der Kläger würden sich durch Veröffentlichung im Forum deutlich reduzieren, nämlich genau auf die wenigen dann hier veröffentlichten. Das würde es dem Gegener leichter machen, eine Antwort darauf zu entwickeln. Also seid eine Zeitlang kreativ, entwickelt Fragen aus euren unbeantworteten Klagen, die ihr in den Widerspruch steckt. Erst, wenn BS reagiert, hier veröffentlichen um den Widerstand anzukurbeln.


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