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Autor Thema: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?  (Gelesen 37393 mal)

S
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Hallo,
ich war jetzt länger nicht im Forum gewesen und bin etwas verdutzt.

Ich kenne da einen Fall eines Herrn T, der jetzt schon öfters Beitragbescheide bekommen hat. Bisher hat er es versäumt, Widerspruch gegen diese einzulegen, da Herr T bislang davon ausgegangen ist (aufgrund von Infos wie aus diesem Forum hier), dass man erst Widerspruch einlegen muss, wenn man einen Bescheid von einem Amtsgericht bekommt. Aber anscheinend ist das nicht (mehr) der Fall? Seit wann? Und warum?

Bei Herr T ist der Absender nachwievor 'ARD ZDF Deutschlandradio' und kein Gericht. Es wäre für ihn, denke ich, schon sehr nervig, bei jedem einzelnen Beitragsbescheid vom Deutschlandradio zu widersprechen. Er hat leider auch alle sofort in die Tonne gekloppt, nur den letzten hat er noch da (allerdings zerknüddelt, so sagt er  >:D). War das ein Fehler?

Herr T versteht einfach den Sinn nicht, bei solchen Bescheiden Widerspruch einzulegen. Er kann nicht glauben, dass das Amtsgericht einfach umgangen werden kann? Was gibt es dazu für Erkentnisse? Danke für eurer Feedback.


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Die Rundfunkanstalten haben sich das Gesetz mit Hilfe von gekauften Gutachten und manipulierten Politikern so zurecht gelegt, dass ein Beitragsbescheid vollstreckt werden kann, wenn nicht binnen 4 Wochen Widerspruch eingelegt wurde. Bisher ist gegen diese Vorgehensweise des Beitragsservice nur ein Mittel bekannt: abstreiten, dass Beitragsbescheide zugestellt wurden, denn der Beitragsservice hat keine Beweise, dass die Beitragsbescheide zugestellt wurden. Ansonsten sind keine rechtlichen Möglichkeiten mehr gegeben, man muss bezahlen oder wird von Gerichtsvollziehern belästigt.


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c
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Wenn es zum Showdown kommt, wie begründet man den Nichterhalt von Schreiben? Bekommt man zum Beispiel ein Knöllchen, folgt auch ein Anhörungsbogen mit Zahlungsaufforderung, regiert man darauf nicht, wird ein Bußgeldbescheid daraus mit weiteren Gebühren. Diese schreiben gelten auch als zugestellt, obwohl diese nicht als Einschreiben oder ähnliches versand wurden.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
@Cherokee
Bitte keine Doppelpostings gleicher Fragen, die noch dazu schon mehrfach im Forum beantwortet sind.
Wir müssen hier alle gemeinsam auf ein wenig Effizienz achten - es ist schon schwer genug, den Überblick zu behalten.
Entsprechende Antworten/ Links auf Deine Frage habe ich soeben gegeben unter

Beitragsbescheid erhalten - welche aktuellen Optionen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10212.msg70134.html#msg70134

Person B möge sich - um wiederholte Fragen zu vermeiden und vor allem auch sich selbst vorzubereiten, denn Ignoranz hilft am Ende eben nicht weiter - bitte erst einmal einen Überblick verschaffen... eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen zu verstehen - z.B. mit Hilfe der umfangreichen Info-/ Linksammlung unter

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

insbesondere, aber nicht ausschließlich, z.B.

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

in Verbindung mit
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Der "Beitragsservice" sendet weiter stupide seine Schreiben - und wird nach dem X. Schreiben unbeeindruckt eine Zwangsvollstreckung einleiten - gegen die sich aber Person B nur wehren kann, wenn sie entsprechend vorbereitet ist...

Insbesondere "Neulinge" sollten sich *eingehender* einlesen um sich solche Grundsatzfragen im besten Falle selbst beantworten zu können.

Danke für Dein Verständnis :)


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S
  • Beiträge: 78
Öhm, wenn das 'Deutschlandradio' noch nicht mal ne Behörde ist, wie kann es dann eine quasi gerichtlichte Legitimität besitzen? In welchem Gesetz ist das vereinbart?

Und glaubt Ihr wirklich, dass das Sinn macht, gegen Deutschlandradio selbst Widerspruch einzulegen? Meint ihr nicht, dass die das einfach ignorieren und vielleicht süffisant drüber lachen? Was sind die Erfahrungen hierzu?

Wie auch immer. Was meint Ihr, wäre jetzt taktisch klüger: Soll Herr T ab jetzt Widerspruch gegen die Beitragsbescheide einlegen (womit dann der Empfang ja bestätigt wird) oder konsequent so tun, als ob man keinen einzigen Bescheid erhalten hat? Wie gesagt, laut ihm wurden bei den ersten beiden Bescheiden es ja versäumt, Widerspruch einzulegen...von daher wäre es vielleicht jetzt etwas komisch, damit anzufangen. So nach dem Motto: Also gegen die ersten beiden Beitragsbescheide hatten sie nichts einzuwenden, aber beim dritten (Quartal) aufeinmal doch?

Danke Euch!


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G
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Also ich find das schon recht amüsant, dass man überhaupt mehr als einen Beitragsbescheid bekommen kann. Ich hab direkt auf den ersten Reagiert, mal gucken was passiert. Fragen tu ich mich bei der ganzen Sache auch, ob die Briefe überhaupt jemand liest. Meiner Meinung nach läuft das ganze nach Schema F ab um die Leute mürbe zu machen.
Wenn ich es versäumt hätte auf den ersten Bescheid innerhalb von 4 Wochen zu reagieren, dann würde ich persönlich auch auf die anderen nicht antworten. Ich denke dass mit dem nicht zugestellt zieht immer. Hab mal im Semster Business Law gelernt, dass selbst ein Einschreiben vor Gericht anfechtbar ist, da der Absender sich auch davon überzeugen muss, dass der Empfänger den Inhalt erhalten, gelesen und verstanden hat.
Dafür gibt es auch spezielle Boten, die so lange warten, bis der Brief gelesen und bestätitgt wurde. Aber das ist meine persönliche Einstellung, ich will hier niemanden in die Sch***** reiten.

LG


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Person P fragt sich auch, wie der Beitragsservice nachweisen kann, dass man die Post des selben tatsächlich erhalten hat. Vorteil von Person P: Sie hat bis jetzt auf keine einzige Post reagiert und damit noch rein gar nichts bestätigt.  :)


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Person P fragt sich auch, wie der Beitragsservice nachweisen kann, dass man die Post des selben tatsächlich erhalten hat.
In dem der Brief per Gerichtsvollzieher (also gegen Zustellungsurkunde), oder per Boten persönlich, übermittelt wird.

Ein Nachweis des Zugangs bei einer einfachen Postsendung, womöglich noch als Infopost versand, ist schwer bis gar nicht möglich.

Die Frage ist halt, ob sich ein Briefzusteller noch daran erinnern kann, einen Brief vom Beitragsservice zugestellt zu haben. (Die Möglichkeit besteht nämlich rein theoretisch auch noch).

Alles in allem denke ich, nur per PZU oder per Bote kann eine Zustellung gerichtsverwertbar übermittelt werden.

Wenn man also auf "normal zugestellte" Briefe nicht reagiert, kann der Absender eigentlich auch nicht über die Zustellung informiert sein.


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p
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Die Frage ist halt, ob sich ein Briefzusteller noch daran erinnern kann, einen Brief vom Beitragsservice zugestellt zu haben. (Die Möglichkeit besteht nämlich rein theoretisch auch noch).

Selbst das bedeutet ja noch lange nicht, dass der Brief beim Adressaten angekommen ist.
Viele Briefkästen sind ja auch für andere Leute zugängig  (z.B. Familienmitglieder).

Auch könnten sich auch Fremde an den montierten Briefkästen zu schaffen machen. :o


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Dies würde also bedeuten, dass eine Person, die bis jetzt noch in keinster Weise irgend einen Kontakt zum BS aufgenommen hat, einen normal verschickten Brief des BS (in diesem Fall einen Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung) einfach "nicht erhalten" haben kann und dann einfach mal schauen kann, was weiterhin passieren wird und so vielleicht erst einmal gar keinen Widerspruch (welcher dann ja auch eine Bestätigung des Empfangs des BS-Bescheides wäre) einlegen müsste?

Wäre ganz schön riskant, oder? Wenn man nämlich bei einem späteren Gerichtstermin sagen würde, dass man den Bescheid nicht erhalten hat, würde man einen Meineid begehen.

Außerdem könnte man dieses "Ich habe ihre Post nicht erhalten" auch vielleicht nur einmal machen. Wenn danach die Androhung einer Vollstreckung kommt oder weitere Bescheide, kann man ja nicht immer so tun, als hätte man nichts bekommen....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2014, 21:14 von Norman«

H
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Wäre ganz schön riskant, oder? Wenn man nämlich bei einem späteren Gerichtstermin sagen würde, dass man den Bescheid nicht erhalten hat,
würde man einen Meineid begehen.
Wenn man tatsächlich wider besseren Wissens vor Gericht falsch Aussagt, ist das tatsächlich strafbar.

Aber im Deutschen Recht ist niemand verpflichtet, sich selbst zu belasten, so dass man z.B. sagen könnte, dass man sich an ein derartiges
Schreiben nicht erinnern kann, oder aber man bestreitet einfach den Erhalt eines solchen Schreibens.

Denn Bestrieten ist durchaus ein legitimes Mittel.

Da man aber als Kläger auftritt, könnte es sich möglicherweise um einen Prozessbetrug handeln, wenn man wider besseren Wissens einen
Sachverhalt anders darstellt.

Auf der anderen Seite sehen diese Briefe vom BS nun wirklich nicht wie wichtige Post aus, und man könnte diese durchaus als unerwünschte
Werbung betrachten, die man ungelesen entsorgt hat, und sich später an den Erhalt nicht mehr Erinnern kann.

Beweispflichtig wäre in diesem Fall der Absender der behaupteten Sendung.


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De Sache ist die, dass es schon schwierig genug ist, gegen diese BS-Mafia als Privatperson vorzugehen. Es ist schon schlimm genug, wenn die täuschen, lügen, drohen und sonst was machen. Man könnte hingehen und sagen "Wie Du mir, so ich Dir". Aber da diese Mafia diverse Politiker, Richter und sonst wen auf ihrer Seite hat, kommen die mit ihren Machenschaften durch. Wenn man als Privatperson in einem Gerichtsprozess einmal einen Patzer hinlegt (z.B. Meineid oder "Ich kann mich nicht erinnern), haben die einen am Sack. Selbst wenn man sagen würde "Ich kann mich nicht erinnern", würde die BS-Mafia einen Weg finden, den Erhalt des Schreibens nachzuweisen. Allein deswegen (und um auch nicht deren Niveau zu haben) würde ich schon fair spielen. Dann können Gerichte - ohne dass man selbst etwas zu befürchten hat, weil man sich korrekt verhalten hat - immer noch die Fakten überprüfen und entscheiden.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Allein deswegen (und um auch nicht deren Niveau zu haben) würde ich schon fair spielen. Dann können Gerichte - ohne dass man selbst etwas zu befürchten hat, weil man sich korrekt verhalten hat - immer noch die Fakten überprüfen und entscheiden.
Wozu denn bitteschön noch fair spielen ? Spätestens seit dem 15.05. in München ist eindeutig klar , dass man auch bei Gericht nicht gewillt ist fair zu spielen.
Ich war live beim Urteil in der Sache Ermano Geuer / Rossmann dabei . Eiskalt und hinterhältig arrogant wurde die Popularklage platt gemacht !
Ich kam mir vor wie im falschem Film ...
Daher rate ich jedem hier , den scheinheiligen Rechtsprechern nachzueifern und ebenso die Tatsachen beim Umgang mit dem BS zu verdrehen. Eine "Notlüge" als Mittel zum Zweck ist hier absolut nichts Verwerfliches und durch das mehr als vergleichbare Verhalten des BS moralisch voll gerechtfertigt.


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Scheiße! So schlimm?


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Ja leider , mit moralischem Anstand und ehrenhaften Gewissensgeplänkel kommt man bei diesem Zwangskonstrukt nicht mehr weiter. Da helfen nur noch harte Bandagen , das Ausschalten vom eigentlich sinnvollen und  normalem Rechtsverständnis sowie ein Aufbau von Wutpotential gegen die maßlose Abschöpfungsmentalität des ÖRR.


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