Wäre ganz schön riskant, oder? Wenn man nämlich bei einem späteren Gerichtstermin sagen würde, dass man den Bescheid nicht erhalten hat,
würde man einen Meineid begehen.
Wenn man tatsächlich wider besseren Wissens vor Gericht falsch Aussagt, ist das tatsächlich strafbar.
Aber im Deutschen Recht ist niemand verpflichtet, sich selbst zu belasten, so dass man z.B. sagen könnte, dass man sich an ein derartiges
Schreiben nicht erinnern kann, oder aber man bestreitet einfach den Erhalt eines solchen Schreibens.
Denn Bestrieten ist durchaus ein legitimes Mittel.
Da man aber als Kläger auftritt, könnte es sich möglicherweise um einen Prozessbetrug handeln, wenn man wider besseren Wissens einen
Sachverhalt anders darstellt.
Auf der anderen Seite sehen diese Briefe vom BS nun wirklich nicht wie wichtige Post aus, und man könnte diese durchaus als unerwünschte
Werbung betrachten, die man ungelesen entsorgt hat, und sich später an den Erhalt nicht mehr Erinnern kann.
Beweispflichtig wäre in diesem Fall der Absender der behaupteten Sendung.