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Autor Thema: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 47425 mal)

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Versuch einer Klärung inwiefern eine
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
greift - oder eben nicht
...und der Versuch einer Relativierung häufig kolportierter Aussagen wie dieser:

Zum Thema Versicherung möchte ich mitteilen,
dass mir keine Rechtsschutzversicherung den Rücken stärkt.
Bereits Mitte letzten Jahres informierte ich mich über check24, um eine
Rechtschutzversicherung aus einem einzigen Grunde der "Zwangssteuer",
abzuschließen. Man rief mich zurück, nachdem im "Team" darüber beraten wurde,
Ergebnis ist ernüchternd: Keine Chance.
Nach Recherche: Sofern eine Rechtsschutzversicherung keine Aussicht auf Erfolg
vermutet, wird der Fall nicht angenommen bzw. man fliegt aus dieser Versicherung
schlichtweg raus.

1) natürlich ist erstes Interesse einer jeden Versicherung:
Kosten vermeiden/ potenzielle "Problemkunden" von vornherein zu vermeiden
;)

2) nach meiner Info (über Dritte, die bei der Anwaltshotline anriefen) dürfe eine
Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung eines Verfahrens nicht einfach so ablehnen aufgrund angeblich "geringer oder nicht vorhandener Erfolgsaussichten" (allenfalls wohl bei völlig obsoleten/ abstrusen Klagen).
Wozu sonst wäre eine Versicherung da?!?
Bei Erfolg fielen ja keine Kosten an, da diese durch die Gegenseite getragen werden.
Im Umkehrschluss würde das bedeuten:
Bei Erfolgsaussichten würde zwar die Versicherung "großzügigerweise" einspringen, man bräuchte dann aber eigentlich keine, weil ja ohnehin keine Kosten entstehen...
Da beißt sich die Katze also mehrfach in den Schwanz ;)

3) meine persönliche Meinung:
Die Behauptung "keine Erfolgsaussichten" käme einer Vorwegnahme eines Gerichtsurteils gleich, wäre anmaßend und meiner Auffassung nach demzufolge auch vollkommen unzulässig - insbesondere auch vor dem Hintergrund der mittlerweile
6(!!!) RENOMMIERTEN, *VERNICHTENDEN* GUTACHTEN, die dem sogenannten
"Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html  [gesammelte Werke]

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Allgemein gilt:

Der Klageweg gegen den sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" bzw. insbesondere gegen die darauf beruhenden "Gebühren-/ Beitragsbescheide" betrifft VERWALTUNGsrecht.
Die Rechtsschutzversicherung müsste demzufolge offensichtlich VERWALTUNGsrecht beinhalten...

Bis jedoch ein "Gebühren-/ Beitragsbescheid" ergangen ist, d.h.
solange noch ledigliche "Zahlungsaufforderungen"  und "Zahlungserinnerungen" ergangen sind
gilt noch ZIVILrecht, nachzulesen in dem sehr informativen Artikel von akademie.de

FAQ zur Zahlung unter Vorbehalt beim Rundfunkbeitrag ab 2013
Häufige Fragen zum Musterbrief "Zahlung unter Vorbehalt" an den Beitragsservice (GEZ)
http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Zu welchem Zeitpunkt man auch immer aktiv werden möchte:
Man sollte den Rechtsbeistand bzw. den Versicherungsvertreter seines Vertrauens zum jeweils eigenen Fall konsultieren - sich aber auch nicht gleich durch halbgare Aussagen abwimmeln lassen ;)

PS: Mehr dazu vielleicht demnächst...


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Mit Rechtsschutzversicherung ist eine Erstberatung immer abgedeckt, werde ich nutzen.


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c
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Leider ist das Thema Rechtsschutzversicherung wahrscheinlich schon nicht mehr relevant.

Ich kenn das nur so, dass nur Verfahren gedeckt werden, deren Ursache nach Abschluss der Versicherung lagen. Also springen nur Versicherungen ein, die vor dem 01.01.2013 abgeschlossen wurden. Zudem gibt es noch eine zusätzliche Wartefrist nach Abschluss, bis die Versicherung ein Verfahren übernimmt, oft sind das 3 Monate.

Aber interessant ist das Thema natürlich, wenn jemand schon 2012 oder früher eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat, die auch Verwaltungsrecht abdeckt!


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Leider ist das Thema Rechtsschutzversicherung wahrscheinlich schon nicht mehr relevant.
Ich kenn das nur so, dass nur Verfahren gedeckt werden, deren Ursache nach Abschluss der Versicherung lagen.
Also springen nur Versicherungen ein, die vor dem 01.01.2013 abgeschlossen wurden.
Zudem gibt es noch eine zusätzliche Wartefrist nach Abschluss, bis die Versicherung ein Verfahren übernimmt, oft sind das 3 Monate.
Aber interessant ist das Thema natürlich, wenn jemand schon 2012 oder früher eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat, die auch Verwaltungsrecht abdeckt!

Dem ist *nicht* so!!!  :)

Die frohe Botschaft lautet:

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
VERSICHERUNGSBEGINN NACH 01.01.2013 NICHT SCHÄDLICH !  :)

Ich habe genaue Kenntnis von einer
*Deckungszusage für die 1. Instanz*.

Die betreffende Rechtsschutz-Versicherung
- mit Verwaltungsrecht
- mit Selbstbeteiligung
- ohne Wartezeit
wurde
- erst im ersten Quartal 2013 abgeschlossen
jedoch
- *vor* dem 2. Beitragsbescheid
welcher jetzt Gegenstand der Anfechtungsklage ist.

Als "Ursache" wird hier augenscheinlich
- nicht das Datum des "Inkrafttretens" der gesetzlichen Regelung betrachtet
(dann wäre ja möglicherweise schon nach Ratifizierung durch die Landesparlamente "Schluss" gewesen, denn da wurden ja bereits die Fakten/ Tatsachen geschaffen...)
sondern
- das Datum des ergangenen Verwaltungsaktes, d.h. des "Beitragsbescheids"
(möglicherweise aber auch das Datum der Fälligkeit der ursprünglichen Forderung, d.h. z.B. der Quartalstermin.
Das ist nicht so eindeutig zu ermitteln, tut aber offensichtlich auch nicht allzu viel zur Sache.)


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
JETZT NOCH ABSCHLIESSEN?

Selbst mit einer (Verwaltungsrecht beinhaltenden!)
Rechtsschutzversicherung mit Wartezeit, die erst jetzt noch abgeschlossen wird,
scheint also noch eine Anfechtungsklage möglich zu sein - ggf. eben erst eine
Anfechtung des nächsten oder übernächsten "Beitragsbescheids"...

Man sollte sich bei Interesse an den Versicherungsberater seines Vertrauens wenden.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
KOSTEN

Das alles entbindet nicht davon, selbstkritisch zu prüfen, inwiefern man die Kosten einer
- Versicherung (z.B. ca. 150-200 €) sowie einer eventuellen
- Selbstbeteiligung (z.B. weitere ca. 150-200€)
"riskieren" möchte - oder ob man eher einen "Kampf auf eigene Faust" riskieren möchte.

Wie schon mehrfach festgestellt, besteht zumindest in der
- 1. Instanz keine Anwaltspflicht und eine
- Abwicklung des Verfahrens auf dem Schriftweg ist möglich.

Die Gerichts- und eventuelle Anwaltskosten sind bis einschließlich 1. Instanz überschaubar.

Wenn man sich aber ohnehin mit dem Gedanken trägt, aus diversen anderen Gründen eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, dann hat man vielleicht ein Argument mehr... ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2013, 23:19 von Bürger«
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Ich zitiere Helmut Enz:


Ich kenne schon eine
"Deckungszusage für die 1. Instanz" von
*mindestens* einer Rechtsschutzversicherung
...noch dazu einer, die erst in diesem Jahr abgeschlossen wurde!!!

Insofern:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!


Das kann ich nur bestätigen.
Ich habe den Eindruck gewonnen, eine der Hauptfunktionen einer Versicherungs-hotline ist dieses  Verunsichern und Abwimmeln.

Im ersten Zorn hätte ich  schon fast meine Rechtsschutzversicherung fristlos gekündigt, die ich seit Jahren habe.
Zum Glück habe ich noch einmal in die Versicherungsbedingungen geschaut und den folgenden Absatz gelesen:

§13 Außerordentliche Kündigung
(1) Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz ab, obwohl er
zur Leistung verpflichtet ist, kann der Versicherungsnehmer den
Vertrag fristlos oder zum Ende der laufenden
Versicherungsperiode kündigen.

Ja etwas besserer kann einer Versicherung doch garnicht passieren.
Der Kunde zahlt brav jahrelang seine Versicherungsbeiträge
und wenn er die Versicherung tatsächlich mal bräuchte,
dann kündigt er fristlos den Vertrag und ertlässt damit
der Versicherung alle ihre Pflichten.

Diesen Gefallen habe ich der Versicherung nicht getan.

Also nochmal:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!


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...und ergänzend zitiere ich noch Helmut Enz, Markus B und meine Wenigkeit:

Also nochmal:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!
Ist gut gemeint, aber ich bin rechtlich wenig behuft, vielleicht wäre es ganz gut, erstmal etwas von einem Anwalt zu haben, bzw sich von dem sagen lassen, wie man seine Rechtsschutzversicherung rumkriegt.

Das hat nichts so sehr mit "rumkriegen" zu tun.
Aber am Telefon, d.h. mündlich können die einen auch besser abwimmeln als schriftlich - ging mir ähnlich, als ich "Halbwissender" das etwas "zaghaft" per Telefon getan hatte!!!

Man stellt also schriftlich eine Deckungsanfrage - durch einen Anwalt kommt das vielleicht noch etwas "seriöser" rüber - man kann es wohl aber auch selbst tun.
Notfalls hilft einem der Versicherungsberater seines Vertrauens ;)

Ich schlage vor, weiteres zum Thema Rechtsschutzversicherung dann zu diskutieren unter
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html

Gute Erfolge uns allen :)


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g
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hmm... genau wegen dieser rechtsschutzversicherung wühlte ich mitte 2012 bereits
bei check24.de nach unzähligem durchschauen der agb's der einzelnen versicherer immerhin
zwei versicherungen aus und ließ mir deren angebote zusenden. bei beiden versicherern
stand eine klausel, die mir absolut nicht weitergeholfen hätte (fristlose kündigung bei
nicht erfolg usw.) daraufhin rief mich eine dame von check24 an und fragte, weshalb
ich mich nicht für ein angebot entschieden konnte. ich erklärte ihr, wofür ich diese
rechtsschutzversicherung benötige und sie war erstaunt, denn auch sie wusste nichts
von der einführung der zwangssteuer und meinte, sie würde mich gleich zurückrufen.
sie rief auch an und erklärte, dass sie ihrem team gegenüber meine belange erklärte,
man sich beratschlagte und zu dem ergebnis kam, dass KEINE rechtsschutz in diesem
falle eintreten würde - daraufhin ließ ich es. solange man sich selbst vertreten darf,
kann man den schritt ja nutzen. problem ist, ich hasse es vor leuten zu sprechen *lach*
nein, im ernst, alleine kann ich das nicht durchziehen, weil ich mir leider zu unsicher bin,
was dies und jenes angeht. schlimmer zustand....

WELCHE rechtsschutzversicherung ist denn geeignet ?????
das kann man mir gerne auch per privatnachricht mitteilen,
dann hätte ich wenigstens mal einen anlaufpunkt....


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R
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Da es bei der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit gibt und diese nicht für laufende Verfahren eintritt, Du aber vermutlich sofort agieren möchtest, um den Druck aufrecht zu erhalten, hast Du kaum eine Chance, jetzt noch eine RSV zu finden, die Dir zeitnah finanziell unter die Arme greift.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Da es bei der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit gibt und diese nicht für laufende Verfahren eintritt, Du aber vermutlich sofort agieren möchtest, um den Druck aufrecht zu erhalten, hast Du kaum eine Chance, jetzt noch eine RSV zu finden, die Dir zeitnah finanziell unter die Arme greift.

Das stimmt - wie bereits weiter oben geschrieben - nur bedingt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.msg52113.html#msg52113

Ich habe genaue Kenntnis von einer
*Deckungszusage für die 1. Instanz*.

Die betreffende Rechtsschutz-Versicherung
- mit Verwaltungsrecht
- mit Selbstbeteiligung
- ohne Wartezeit
wurde
- erst im ersten Quartal 2013 abgeschlossen
jedoch
- *vor* dem 2. Beitragsbescheid
welcher jetzt Gegenstand der Anfechtungsklage ist.

Als "Ursache" wird hier augenscheinlich
- nicht das Datum des "Inkrafttretens" der gesetzlichen Regelung betrachtet
(dann wäre ja möglicherweise schon nach Ratifizierung durch die Landesparlamente "Schluss" gewesen, denn da wurden ja bereits die Fakten/ Tatsachen geschaffen...)
sondern
- das Datum des ergangenen Verwaltungsaktes, d.h. des "Beitragsbescheids"
(möglicherweise aber auch das Datum der Fälligkeit der ursprünglichen Forderung, d.h. z.B. der Quartalstermin.
Das ist nicht so eindeutig zu ermitteln, tut aber offensichtlich auch nicht allzu viel zur Sache.)


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scheint also noch eine Anfechtungsklage möglich zu sein - ggf. eben erst eine
Anfechtung des nächsten oder übernächsten "Beitragsbescheids"...

Man sollte sich bei Interesse an den Versicherungsberater seines Vertrauens wenden.
[...]


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Hallo zusammen,

dies ist mein erster Beitrag, da ich mich in dieses Thema neu einlese möchte ich mich für mein "Unwissen" schon mal vorab entschuldigen.

Seit Oktober 2013 erhält Person A Erinnerungen vom Beitragsservice, nun ist die vierte Erinnerung eingegangen mit dem Hinweis "Sollten Sie uns nicht innerhalb von vier Wochen antworten, gehen wir dasvon aus, dass eine Anmeldung für diese Wohnung erforderlich ist. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen".

Dieses Schreiben bewegt Person A dazu eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da er den Kampf gegen den Beitragsservice führen möchte. Die RS-Versicherung benötigt Person A schon länger, aber dies bewegt ihn dazu nun endlich eine abzuschließen. Gibt es Empfehlungen für Rechtsschutzversicherungen? Am besten eine ohne Wartezeit. Selbstbeteiligung bis 150€. Gerne auch per email oder PN.

Grüße,
pipmen



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Also ich habe meine Rechtsschutzversicherung über meinen Onkel abgeschlossen(Versicherungsvertreter) und der sagte mir vor kurzem die würde im Falle Rundfunkgebühren nicht greifen. Wie die oben aufgeführten Punkte schon beschreiben ist es eigentlich schwachsinnig wenn die Rechtsschutzversicherung nur im Falle von hohen Erfolgsaussichten greift, weil dann fallen ja eh keine Kosten an... Ich werde da nochmal anrufen und wenn die mir sagen sie springen nicht für mich in die Bresche, dann wird die Rechtsschutzversicherung gekündigt... wofür zahl ich sonnst 15€ im Monat....


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Es scheint keine Rechtsschutzversicherung zu geben, die wirklich helfen könnte. Alle RS haben die gleichen AGBs, spätestens beim Verfassungsgericht ist schluss.
§3 in den AGBs besagt:
Rechtsschutz besteht, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
(3) a) in Verfahren vor Verfassungsgerichten;
b) in Verfahren vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen

Da ich schon lange gesucht habe und wegen der gleichlautenden AGBs keine RSV gefunden habe, die alles bietet, gehe ich davon aus, dass eine "RSV mit Schutz im Verwaltungsrecht" nur für die 3 Verwaltungsgerichtsinstanzen bezahlt. Danach kommt schon das Verfassungsgericht, dafür bezahlt keine RSV.
Verwaltungsrecht ist bei den meisten RSV ebenfalls ausgeschlossen, also vorsicht, genau lesen was ausgeschlossen und nicht ausgeschlossen ist.


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Hi Roggi,

danke für den Hinweis!
Ich habe in die ARB der Versicherung reingesehen, die ich mir am Wochenende rausgepickt habe.
Ich schätze die ARBs sind bei den meisten Versicherungen sehr ähnlich.

Dort heisst es unter anderem:

§ 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
.
.
.
(3) a) in Verfahren vor Verfassungsgerichten;
b) in Verfahren vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen,
soweit es sich nicht um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
von Bediensteten internationaler oder supranationaler Organisationen
aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnissen handelt;

Ich kenne mich in rechtlichen Themen sehr wenig aus, daher die Frage...Welche Vorbedingungen müssten denn erfüllt sein, dass man bis zum Verfassungsgericht vordringen kann?

Oder anders gefragt: Lohnt sich dann der Abschluss einer RV überhaupt allein für die RF-Beitrag Angelegenheit?

Grüße,
pipmen


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Das Anrufen des Verfassungsgerichtes ist kostenfrei!!!

Der Anwalt ist das Einzige was bezahlt werden müsste - nur bei missbräuchlichem Anrufen des Gerichts kann(!) eine Gebühr von 2600€ auferlegt werden.

Daher: Verwaltungsrechtsweg in Ruhe bestreiten, Verfassungsgericht dann in gesammelter Wuchteindrücken - irgendwo findet sich auch ein Anwalt dann darunter. Im Grunde muss aber kein Anwalt dabei sein, da das Gericht keine wirkliche "Verhandlung" hat, sondern kurz beide Parteien anhört, lange berät und dann entscheidet.

Zuerst muss der Verwaltungsrechtsweg ausgeschöpft werden, vorher lehnt das Verfassungsgericht Beschwerden ab. Daher ist es wichtig, dass man Rechtsschutz bei Verwaltung drin hat.


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"Wenn du wissen willst, wer dich beherrscht, musst du nur herausfinden, wen du nicht kritisieren darfst." - Voltaire

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Hallo zusammen,

Person A hat soeben bei einer Versicherung angerufen um Vorauskunft zu erhalten, ob die Versicherung bei seinem Vorhaben zur Seite stehen würde bzw. die Kosten übernehmen würde.

Die Antwort war, dass das ganze unter das Steuerrecht fallen würde, da es ja von "allen" einbezogen wird. Person A meinte ....HALT STOP...das ist aber offiziell keine Steuer...und die Beratungs-Person am Telefon meinte es würde aber hier drunterfallen.

Die Beratungs-Person wollte wissen ob Person A gegen dieses Gesetz/ Norm/ Regelung klagen möchte. Person A stimmte diesem zu, wenn die Versicherung hierzu die Kosten übernehmen würde. Die Beratungs-Person meinte, dass Person A hierzu den Rechtsbescheid erhalten muss und dann klagen kann. Und wenn man einen Anwalt findet, der das Vorhaben zusammen mit Person A gut aufbereitet würde die Versicherung die Kosten übernehmen.

Was auch immer nun genau darunter zu verstehen ist...


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