gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Bürger am 25. September 2013, 22:52

Titel: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 25. September 2013, 22:52
Versuch einer Klärung inwiefern eine
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
greift - oder eben nicht
...und der Versuch einer Relativierung häufig kolportierter Aussagen wie dieser:

Zum Thema Versicherung möchte ich mitteilen,
dass mir keine Rechtsschutzversicherung den Rücken stärkt.
Bereits Mitte letzten Jahres informierte ich mich über check24, um eine
Rechtschutzversicherung aus einem einzigen Grunde der "Zwangssteuer",
abzuschließen. Man rief mich zurück, nachdem im "Team" darüber beraten wurde,
Ergebnis ist ernüchternd: Keine Chance.
Nach Recherche: Sofern eine Rechtsschutzversicherung keine Aussicht auf Erfolg
vermutet, wird der Fall nicht angenommen bzw. man fliegt aus dieser Versicherung
schlichtweg raus.

1) natürlich ist erstes Interesse einer jeden Versicherung:
Kosten vermeiden/ potenzielle "Problemkunden" von vornherein zu vermeiden
;)

2) nach meiner Info (über Dritte, die bei der Anwaltshotline anriefen) dürfe eine
Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung eines Verfahrens nicht einfach so ablehnen aufgrund angeblich "geringer oder nicht vorhandener Erfolgsaussichten" (allenfalls wohl bei völlig obsoleten/ abstrusen Klagen).
Wozu sonst wäre eine Versicherung da?!?
Bei Erfolg fielen ja keine Kosten an, da diese durch die Gegenseite getragen werden.
Im Umkehrschluss würde das bedeuten:
Bei Erfolgsaussichten würde zwar die Versicherung "großzügigerweise" einspringen, man bräuchte dann aber eigentlich keine, weil ja ohnehin keine Kosten entstehen...
Da beißt sich die Katze also mehrfach in den Schwanz ;)

3) meine persönliche Meinung:
Die Behauptung "keine Erfolgsaussichten" käme einer Vorwegnahme eines Gerichtsurteils gleich, wäre anmaßend und meiner Auffassung nach demzufolge auch vollkommen unzulässig - insbesondere auch vor dem Hintergrund der mittlerweile
6(!!!) RENOMMIERTEN, *VERNICHTENDEN* GUTACHTEN, die dem sogenannten
"Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html  [gesammelte Werke]

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Allgemein gilt:

Der Klageweg gegen den sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" bzw. insbesondere gegen die darauf beruhenden "Gebühren-/ Beitragsbescheide" betrifft VERWALTUNGsrecht.
Die Rechtsschutzversicherung müsste demzufolge offensichtlich VERWALTUNGsrecht beinhalten...

Bis jedoch ein "Gebühren-/ Beitragsbescheid" ergangen ist, d.h.
solange noch ledigliche "Zahlungsaufforderungen"  und "Zahlungserinnerungen" ergangen sind
gilt noch ZIVILrecht, nachzulesen in dem sehr informativen Artikel von akademie.de

FAQ zur Zahlung unter Vorbehalt beim Rundfunkbeitrag ab 2013
Häufige Fragen zum Musterbrief "Zahlung unter Vorbehalt" an den Beitragsservice (GEZ)
http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Zu welchem Zeitpunkt man auch immer aktiv werden möchte:
Man sollte den Rechtsbeistand bzw. den Versicherungsvertreter seines Vertrauens zum jeweils eigenen Fall konsultieren - sich aber auch nicht gleich durch halbgare Aussagen abwimmeln lassen ;)

PS: Mehr dazu vielleicht demnächst...
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Roggi am 26. September 2013, 00:06
Mit Rechtsschutzversicherung ist eine Erstberatung immer abgedeckt, werde ich nutzen.
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: copenfan am 09. Oktober 2013, 20:38
Leider ist das Thema Rechtsschutzversicherung wahrscheinlich schon nicht mehr relevant.

Ich kenn das nur so, dass nur Verfahren gedeckt werden, deren Ursache nach Abschluss der Versicherung lagen. Also springen nur Versicherungen ein, die vor dem 01.01.2013 abgeschlossen wurden. Zudem gibt es noch eine zusätzliche Wartefrist nach Abschluss, bis die Versicherung ein Verfahren übernimmt, oft sind das 3 Monate.

Aber interessant ist das Thema natürlich, wenn jemand schon 2012 oder früher eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat, die auch Verwaltungsrecht abdeckt!
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 09. Oktober 2013, 23:15
Leider ist das Thema Rechtsschutzversicherung wahrscheinlich schon nicht mehr relevant.
Ich kenn das nur so, dass nur Verfahren gedeckt werden, deren Ursache nach Abschluss der Versicherung lagen.
Also springen nur Versicherungen ein, die vor dem 01.01.2013 abgeschlossen wurden.
Zudem gibt es noch eine zusätzliche Wartefrist nach Abschluss, bis die Versicherung ein Verfahren übernimmt, oft sind das 3 Monate.
Aber interessant ist das Thema natürlich, wenn jemand schon 2012 oder früher eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat, die auch Verwaltungsrecht abdeckt!

Dem ist *nicht* so!!!  :)

Die frohe Botschaft lautet:

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
VERSICHERUNGSBEGINN NACH 01.01.2013 NICHT SCHÄDLICH !  :)

Ich habe genaue Kenntnis von einer
*Deckungszusage für die 1. Instanz*.

Die betreffende Rechtsschutz-Versicherung
- mit Verwaltungsrecht
- mit Selbstbeteiligung
- ohne Wartezeit
wurde
- erst im ersten Quartal 2013 abgeschlossen
jedoch
- *vor* dem 2. Beitragsbescheid
welcher jetzt Gegenstand der Anfechtungsklage ist.

Als "Ursache" wird hier augenscheinlich
- nicht das Datum des "Inkrafttretens" der gesetzlichen Regelung betrachtet
(dann wäre ja möglicherweise schon nach Ratifizierung durch die Landesparlamente "Schluss" gewesen, denn da wurden ja bereits die Fakten/ Tatsachen geschaffen...)
sondern
- das Datum des ergangenen Verwaltungsaktes, d.h. des "Beitragsbescheids"
(möglicherweise aber auch das Datum der Fälligkeit der ursprünglichen Forderung, d.h. z.B. der Quartalstermin.
Das ist nicht so eindeutig zu ermitteln, tut aber offensichtlich auch nicht allzu viel zur Sache.)


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
JETZT NOCH ABSCHLIESSEN?

Selbst mit einer (Verwaltungsrecht beinhaltenden!)
Rechtsschutzversicherung mit Wartezeit, die erst jetzt noch abgeschlossen wird,
scheint also noch eine Anfechtungsklage möglich zu sein - ggf. eben erst eine
Anfechtung des nächsten oder übernächsten "Beitragsbescheids"...

Man sollte sich bei Interesse an den Versicherungsberater seines Vertrauens wenden.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
KOSTEN

Das alles entbindet nicht davon, selbstkritisch zu prüfen, inwiefern man die Kosten einer
- Versicherung (z.B. ca. 150-200 €) sowie einer eventuellen
- Selbstbeteiligung (z.B. weitere ca. 150-200€)
"riskieren" möchte - oder ob man eher einen "Kampf auf eigene Faust" riskieren möchte.

Wie schon mehrfach festgestellt, besteht zumindest in der
- 1. Instanz keine Anwaltspflicht und eine
- Abwicklung des Verfahrens auf dem Schriftweg ist möglich.

Die Gerichts- und eventuelle Anwaltskosten sind bis einschließlich 1. Instanz überschaubar.

Wenn man sich aber ohnehin mit dem Gedanken trägt, aus diversen anderen Gründen eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, dann hat man vielleicht ein Argument mehr... ;)
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 18. Oktober 2013, 11:45
Ich zitiere Helmut Enz:


Ich kenne schon eine
"Deckungszusage für die 1. Instanz" von
*mindestens* einer Rechtsschutzversicherung
...noch dazu einer, die erst in diesem Jahr abgeschlossen wurde!!!

Insofern:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!


Das kann ich nur bestätigen.
Ich habe den Eindruck gewonnen, eine der Hauptfunktionen einer Versicherungs-hotline ist dieses  Verunsichern und Abwimmeln.

Im ersten Zorn hätte ich  schon fast meine Rechtsschutzversicherung fristlos gekündigt, die ich seit Jahren habe.
Zum Glück habe ich noch einmal in die Versicherungsbedingungen geschaut und den folgenden Absatz gelesen:

§13 Außerordentliche Kündigung
(1) Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz ab, obwohl er
zur Leistung verpflichtet ist, kann der Versicherungsnehmer den
Vertrag fristlos oder zum Ende der laufenden
Versicherungsperiode kündigen.

Ja etwas besserer kann einer Versicherung doch garnicht passieren.
Der Kunde zahlt brav jahrelang seine Versicherungsbeiträge
und wenn er die Versicherung tatsächlich mal bräuchte,
dann kündigt er fristlos den Vertrag und ertlässt damit
der Versicherung alle ihre Pflichten.

Diesen Gefallen habe ich der Versicherung nicht getan.

Also nochmal:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 18. Oktober 2013, 11:54
...und ergänzend zitiere ich noch Helmut Enz, Markus B und meine Wenigkeit:

Also nochmal:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!
Ist gut gemeint, aber ich bin rechtlich wenig behuft, vielleicht wäre es ganz gut, erstmal etwas von einem Anwalt zu haben, bzw sich von dem sagen lassen, wie man seine Rechtsschutzversicherung rumkriegt.

Das hat nichts so sehr mit "rumkriegen" zu tun.
Aber am Telefon, d.h. mündlich können die einen auch besser abwimmeln als schriftlich - ging mir ähnlich, als ich "Halbwissender" das etwas "zaghaft" per Telefon getan hatte!!!

Man stellt also schriftlich eine Deckungsanfrage - durch einen Anwalt kommt das vielleicht noch etwas "seriöser" rüber - man kann es wohl aber auch selbst tun.
Notfalls hilft einem der Versicherungsberater seines Vertrauens ;)

Ich schlage vor, weiteres zum Thema Rechtsschutzversicherung dann zu diskutieren unter
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html

Gute Erfolge uns allen :)
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: ghillie am 08. Dezember 2013, 20:04
hmm... genau wegen dieser rechtsschutzversicherung wühlte ich mitte 2012 bereits
bei check24.de nach unzähligem durchschauen der agb's der einzelnen versicherer immerhin
zwei versicherungen aus und ließ mir deren angebote zusenden. bei beiden versicherern
stand eine klausel, die mir absolut nicht weitergeholfen hätte (fristlose kündigung bei
nicht erfolg usw.) daraufhin rief mich eine dame von check24 an und fragte, weshalb
ich mich nicht für ein angebot entschieden konnte. ich erklärte ihr, wofür ich diese
rechtsschutzversicherung benötige und sie war erstaunt, denn auch sie wusste nichts
von der einführung der zwangssteuer und meinte, sie würde mich gleich zurückrufen.
sie rief auch an und erklärte, dass sie ihrem team gegenüber meine belange erklärte,
man sich beratschlagte und zu dem ergebnis kam, dass KEINE rechtsschutz in diesem
falle eintreten würde - daraufhin ließ ich es. solange man sich selbst vertreten darf,
kann man den schritt ja nutzen. problem ist, ich hasse es vor leuten zu sprechen *lach*
nein, im ernst, alleine kann ich das nicht durchziehen, weil ich mir leider zu unsicher bin,
was dies und jenes angeht. schlimmer zustand....

WELCHE rechtsschutzversicherung ist denn geeignet ?????
das kann man mir gerne auch per privatnachricht mitteilen,
dann hätte ich wenigstens mal einen anlaufpunkt....
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Rochus am 09. Dezember 2013, 07:57
Da es bei der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit gibt und diese nicht für laufende Verfahren eintritt, Du aber vermutlich sofort agieren möchtest, um den Druck aufrecht zu erhalten, hast Du kaum eine Chance, jetzt noch eine RSV zu finden, die Dir zeitnah finanziell unter die Arme greift.
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 10. Dezember 2013, 06:08
Da es bei der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit gibt und diese nicht für laufende Verfahren eintritt, Du aber vermutlich sofort agieren möchtest, um den Druck aufrecht zu erhalten, hast Du kaum eine Chance, jetzt noch eine RSV zu finden, die Dir zeitnah finanziell unter die Arme greift.

Das stimmt - wie bereits weiter oben geschrieben - nur bedingt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.msg52113.html#msg52113

Ich habe genaue Kenntnis von einer
*Deckungszusage für die 1. Instanz*.

Die betreffende Rechtsschutz-Versicherung
- mit Verwaltungsrecht
- mit Selbstbeteiligung
- ohne Wartezeit
wurde
- erst im ersten Quartal 2013 abgeschlossen
jedoch
- *vor* dem 2. Beitragsbescheid
welcher jetzt Gegenstand der Anfechtungsklage ist.

Als "Ursache" wird hier augenscheinlich
- nicht das Datum des "Inkrafttretens" der gesetzlichen Regelung betrachtet
(dann wäre ja möglicherweise schon nach Ratifizierung durch die Landesparlamente "Schluss" gewesen, denn da wurden ja bereits die Fakten/ Tatsachen geschaffen...)
sondern
- das Datum des ergangenen Verwaltungsaktes, d.h. des "Beitragsbescheids"
(möglicherweise aber auch das Datum der Fälligkeit der ursprünglichen Forderung, d.h. z.B. der Quartalstermin.
Das ist nicht so eindeutig zu ermitteln, tut aber offensichtlich auch nicht allzu viel zur Sache.)


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
JETZT NOCH ABSCHLIESSEN?

Selbst mit einer (Verwaltungsrecht beinhaltenden!)
Rechtsschutzversicherung mit Wartezeit, die erst jetzt noch abgeschlossen wird,
scheint also noch eine Anfechtungsklage möglich zu sein - ggf. eben erst eine
Anfechtung des nächsten oder übernächsten "Beitragsbescheids"...

Man sollte sich bei Interesse an den Versicherungsberater seines Vertrauens wenden.
[...]
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: pipmen am 17. Januar 2014, 22:27
Hallo zusammen,

dies ist mein erster Beitrag, da ich mich in dieses Thema neu einlese möchte ich mich für mein "Unwissen" schon mal vorab entschuldigen.

Seit Oktober 2013 erhält Person A Erinnerungen vom Beitragsservice, nun ist die vierte Erinnerung eingegangen mit dem Hinweis "Sollten Sie uns nicht innerhalb von vier Wochen antworten, gehen wir dasvon aus, dass eine Anmeldung für diese Wohnung erforderlich ist. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen".

Dieses Schreiben bewegt Person A dazu eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da er den Kampf gegen den Beitragsservice führen möchte. Die RS-Versicherung benötigt Person A schon länger, aber dies bewegt ihn dazu nun endlich eine abzuschließen. Gibt es Empfehlungen für Rechtsschutzversicherungen? Am besten eine ohne Wartezeit. Selbstbeteiligung bis 150€. Gerne auch per email oder PN.

Grüße,
pipmen

Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: SiFliegen am 18. Januar 2014, 18:47
Also ich habe meine Rechtsschutzversicherung über meinen Onkel abgeschlossen(Versicherungsvertreter) und der sagte mir vor kurzem die würde im Falle Rundfunkgebühren nicht greifen. Wie die oben aufgeführten Punkte schon beschreiben ist es eigentlich schwachsinnig wenn die Rechtsschutzversicherung nur im Falle von hohen Erfolgsaussichten greift, weil dann fallen ja eh keine Kosten an... Ich werde da nochmal anrufen und wenn die mir sagen sie springen nicht für mich in die Bresche, dann wird die Rechtsschutzversicherung gekündigt... wofür zahl ich sonnst 15€ im Monat....
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Roggi am 19. Januar 2014, 00:36
Es scheint keine Rechtsschutzversicherung zu geben, die wirklich helfen könnte. Alle RS haben die gleichen AGBs, spätestens beim Verfassungsgericht ist schluss.
§3 in den AGBs besagt:
Rechtsschutz besteht, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
(3) a) in Verfahren vor Verfassungsgerichten;
b) in Verfahren vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen

Da ich schon lange gesucht habe und wegen der gleichlautenden AGBs keine RSV gefunden habe, die alles bietet, gehe ich davon aus, dass eine "RSV mit Schutz im Verwaltungsrecht" nur für die 3 Verwaltungsgerichtsinstanzen bezahlt. Danach kommt schon das Verfassungsgericht, dafür bezahlt keine RSV.
Verwaltungsrecht ist bei den meisten RSV ebenfalls ausgeschlossen, also vorsicht, genau lesen was ausgeschlossen und nicht ausgeschlossen ist.
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: pipmen am 20. Januar 2014, 15:34
Hi Roggi,

danke für den Hinweis!
Ich habe in die ARB der Versicherung reingesehen, die ich mir am Wochenende rausgepickt habe.
Ich schätze die ARBs sind bei den meisten Versicherungen sehr ähnlich.

Dort heisst es unter anderem:

§ 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
.
.
.
(3) a) in Verfahren vor Verfassungsgerichten;
b) in Verfahren vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen,
soweit es sich nicht um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
von Bediensteten internationaler oder supranationaler Organisationen
aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnissen handelt;

Ich kenne mich in rechtlichen Themen sehr wenig aus, daher die Frage...Welche Vorbedingungen müssten denn erfüllt sein, dass man bis zum Verfassungsgericht vordringen kann?

Oder anders gefragt: Lohnt sich dann der Abschluss einer RV überhaupt allein für die RF-Beitrag Angelegenheit?

Grüße,
pipmen
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Yuminae am 21. Januar 2014, 11:14
Das Anrufen des Verfassungsgerichtes ist kostenfrei!!!

Der Anwalt ist das Einzige was bezahlt werden müsste - nur bei missbräuchlichem Anrufen des Gerichts kann(!) eine Gebühr von 2600€ auferlegt werden.

Daher: Verwaltungsrechtsweg in Ruhe bestreiten, Verfassungsgericht dann in gesammelter Wuchteindrücken - irgendwo findet sich auch ein Anwalt dann darunter. Im Grunde muss aber kein Anwalt dabei sein, da das Gericht keine wirkliche "Verhandlung" hat, sondern kurz beide Parteien anhört, lange berät und dann entscheidet.

Zuerst muss der Verwaltungsrechtsweg ausgeschöpft werden, vorher lehnt das Verfassungsgericht Beschwerden ab. Daher ist es wichtig, dass man Rechtsschutz bei Verwaltung drin hat.
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: pipmen am 23. Januar 2014, 19:35
Hallo zusammen,

Person A hat soeben bei einer Versicherung angerufen um Vorauskunft zu erhalten, ob die Versicherung bei seinem Vorhaben zur Seite stehen würde bzw. die Kosten übernehmen würde.

Die Antwort war, dass das ganze unter das Steuerrecht fallen würde, da es ja von "allen" einbezogen wird. Person A meinte ....HALT STOP...das ist aber offiziell keine Steuer...und die Beratungs-Person am Telefon meinte es würde aber hier drunterfallen.

Die Beratungs-Person wollte wissen ob Person A gegen dieses Gesetz/ Norm/ Regelung klagen möchte. Person A stimmte diesem zu, wenn die Versicherung hierzu die Kosten übernehmen würde. Die Beratungs-Person meinte, dass Person A hierzu den Rechtsbescheid erhalten muss und dann klagen kann. Und wenn man einen Anwalt findet, der das Vorhaben zusammen mit Person A gut aufbereitet würde die Versicherung die Kosten übernehmen.

Was auch immer nun genau darunter zu verstehen ist...
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Grünkohl am 24. Januar 2014, 07:50
Hallo,

also Person A war nach dem geschriebenen hier etwas verunsichert, ob der Verwaltungsrechtsweg in seiner Rechtschutzversicherung eingeschlossen ist.
Daraufhin rief Person A beim Unternehmen U an und die teilten Person A mit, dass Rechtschutz für Verwaltungsrechtsstreitigkeiten besteht.
Allerdings hat Person bereits vor dem 01.01.2013 diese Versicherung und auch ohne SB.

Freundliche Grüße

A
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: wimmerma am 24. Januar 2014, 11:02
Dazu auch meine Antwort, die heute im Briefkasten war.
Ich habe beim Antrag auch mein Widerspruchschreiben und den Beitragsbescheid dazugeheftet.

...Jetzt fehlt nur noch ein kompetenter und engagierter Anwalt... ::)
Hat da jemand ne Idee?
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: nomoregez am 28. Januar 2014, 20:33
Ich zitiere Helmut Enz:


Ich kenne schon eine
"Deckungszusage für die 1. Instanz" von
*mindestens* einer Rechtsschutzversicherung
...noch dazu einer, die erst in diesem Jahr abgeschlossen wurde!!!
http://www.versicherung-online.net/

Insofern:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!


Das kann ich nur bestätigen.
Ich habe den Eindruck gewonnen, eine der Hauptfunktionen einer Versicherungs-hotline ist dieses  Verunsichern und Abwimmeln.

Im ersten Zorn hätte ich  schon fast meine Rechtsschutzversicherung fristlos gekündigt, die ich seit Jahren habe.
Zum Glück habe ich noch einmal in die Versicherungsbedingungen geschaut und den folgenden Absatz gelesen:

§13 Außerordentliche Kündigung
(1) Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz ab, obwohl er
zur Leistung verpflichtet ist, kann der Versicherungsnehmer den
Vertrag fristlos oder zum Ende der laufenden
Versicherungsperiode kündigen.

Ja etwas besserer kann einer Versicherung doch garnicht passieren.
Der Kunde zahlt brav jahrelang seine Versicherungsbeiträge
und wenn er die Versicherung tatsächlich mal bräuchte,
dann kündigt er fristlos den Vertrag und ertlässt damit
der Versicherung alle ihre Pflichten.

Diesen Gefallen habe ich der Versicherung nicht getan.

Also nochmal:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!

Der Name Versicherung ist da wohl irreführend, müsste Verunsicherung heißen ;)
Nein, im Ernst, das ist einfach deren Masche, wenn 1 von 10 sich so abwimmeln lässt und die Versicherung so ihrer Pflicht nicht nachkommen muss, spart die Versicherung schon 10% und ich glaube das ist gar nicht so schlecht geschätzt, weil sich viel zu viele Menschen gar nicht mit ihren Rechten bei der Versicherung auskennen, bzw zu faul  oder ahnungslos sind, um Einspruch zu erheben
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 28. Januar 2014, 22:34
Ein guter Anwalt hat mir gesagt: Es ist fast immer vom Nachteil die Versicherung vorher zu informieren.
Bei fast 100% der Anwälte kann man dies über den Anwalt machen. Wenn die Versicherung ablehnt, muss man trotzdem nichts zahlen. Fast 100% der Anwälte machen das: vorher anrufen und die Situation schildern und sagen dass man nur dann etwas machen will, wenn die Versicherung zahlt!
Den Rest macht der Anwalt!

Im Übrigen: wenn die Versicherung am Telefon abwimmelt, sollte man einen schriftlichen Antrag auf Leistung stellen. Darauf muss die Versicherung schriftlich reagieren. Sollten sie die Leistung ablehnen, schreibt man erneut und droht mit dem Ombudsmann (schaut einfach unter google nach). Reagiert die Versicherung nach 6 Wochen nicht bzw. lehnt immernoch ab, so ist der Weg frei zum Ombudsmannverfahren. In der Regel lenken die Versicherungen in 90% der Fälle in einem Ombudsmannverfahren ein und zahlen. Denn sie können nur dann ablehnen, wenn man etwas absichtlich gemacht hat oder es bestand keine Versicherung (z.B. die Wartefrist nicht eingehalten) oder der Fall ist nicht versichert (z.B. man hat nur Verkehrsrechtschutz). Ansonsten müssen sie zahlen, sonst verpflichtet sie der Ombudsmann. Und Ombudsmann ist völlig kostenlos für Versicherungsnehmer! Einfach mal ausprobieren.
Übrigens: Ombudsmann kann man immer anrufen, wenn man ein Problem mit einer Versicherung oder Bank hat!
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: yvonne am 30. Januar 2014, 23:39
Kann ich denn im nachhinein immer noch die RSV in Anspruch nehmen?
Zurzeit läuft meine Klage beim VG und die Kosten wurden auch erstma von mir getragen.
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Roggi am 31. Januar 2014, 00:35
Kann ich denn im nachhinein immer noch die RSV in Anspruch nehmen?
Zurzeit läuft meine Klage beim VG und die Kosten wurden auch erstma von mir getragen.
Wenn die RSV erst nach der Klage abgeschlossen wurde, übernehmen die keine Kosten. Der zu versichernde Fall darf erst nach Abschluss der Versicherung eintreten, meistens mit Wartezeit von 3 Monaten. Damit sichern die sich ab, dass man nicht erst dann eine Versicherung abschliesst, wenn man diese braucht. Der zu versichernde Fall ist hier die Klage. Der vorangegangene Widerspruch ist noch nicht der versicherungsfähige Fall. Wenn es eine Rechtsschutzversicherung gäbe, hätte ich eine abgeschlossen, aber ich habe keine gefunden, die bis vors Bundesverfassungsgericht bezahlt. Ich zieh das durch ohne Versicherung, ich gehe davon aus dass wir Recht bekommen. Sieh dir an, was ich zu deren Geschäftsmodell geschrieben habe. Damit dürfte jedem klar sein, dass die Miese Tour vom örR entlarvt ist und nun auch als klagefähiges Argument vorhanden ist. Nebenbei: ich habe nur die Kurzform veröffentlicht, es kommt noch was.
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: yvonne am 31. Januar 2014, 11:50
Kann ich denn im nachhinein immer noch die RSV in Anspruch nehmen?
Zurzeit läuft meine Klage beim VG und die Kosten wurden auch erstma von mir getragen.
Wenn die RSV erst nach der Klage abgeschlossen wurde, übernehmen die keine Kosten. Der zu versichernde Fall darf erst nach Abschluss der Versicherung eintreten, meistens mit Wartezeit von 3 Monaten. Damit sichern die sich ab, dass man nicht erst dann eine Versicherung abschliesst, wenn man diese braucht. Der zu versichernde Fall ist hier die Klage. Der vorangegangene Widerspruch ist noch nicht der versicherungsfähige Fall. Wenn es eine Rechtsschutzversicherung gäbe, hätte ich eine abgeschlossen, aber ich habe keine gefunden, die bis vors Bundesverfassungsgericht bezahlt. Ich zieh das durch ohne Versicherung, ich gehe davon aus dass wir Recht bekommen. Sieh dir an, was ich zu deren Geschäftsmodell geschrieben habe. Damit dürfte jedem klar sein, dass die Miese Tour vom örR entlarvt ist und nun auch als klagefähiges Argument vorhanden ist. Nebenbei: ich habe nur die Kurzform veröffentlicht, es kommt noch was.


Hallo Roggi, ich habe meine RSV schon mehr als 2 Jahre.Nur wurde mir am Telefon gesagt das die das nicht übernehmen würden wegen geringer Erfolgaussichten. Von daher habe ich bis jetzt alles selbst in die Hand genommen.

Aber das sehe ich nicht ein,deswegen möchte ich die RSV miteinbinden.Ist nur die Frage ob die mich jetzt noch unterstützen würden da ich selbst schon alles in die Wege geleitet und in Vorkasse gegangen bin?

Vondaher wäre jemand bereit sein Schreiben an die RSV anomysiert hochzuladen,dass ich eine Vorlage hätte,Danke!
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Rochus am 31. Januar 2014, 12:00
Wir haben die RV auch noch nicht in Anspruch genommen. Ich hatte auch zuerst die Absicht, mit meinem Kontaktmann vor Ort zu sprechen. Aber nach jetzt_reich-es Aussage ist es wohl besser, direkt den Anwalt aufzusuchen und ihn das machen zulassen. Der kann dann auch sauberer einschätzen, wie die Sache aussieht und der Versicherung das brühwarm mitteilen.
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Roggi am 01. Februar 2014, 06:25
@ Yvonne: Bisher bin ich bei Bedarf zum Anwalt gegangen und habe die Versicherungspolice mitgenommen. Der Anwalt hat mich einen Vordruck unterschreiben lassen, und ich brauchte nichts weiter machen, er hat mit der Versicherung abgerechnet. In deinem Fall würde ich den Versicherungsschein zum Anwalt mitnehmen und den Anwalt sich darum kümmern lassen. Der Versicherungsfall ist eingetreten, also muss die Versicherung zahlen. Aussicht auf Erfolg besteht auch, sonst bräuchte sich niemand gegen Unrecht wehren.
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 04. Februar 2014, 23:38
Wenn man direkt zum Anwalt geht, hat man nur das Risiko, dass man im schlimsten Fall den Anwalt bezahlen muss (für die Beratung). Das Risiko ist aber sehr gering und man kann von vornherein mit offenen Karten spielen und dem Anwalt mitteilen, dass man nur einen Termin machet, wenn der Anwalt dieses Risiko trägt. Bei mir hat es immer geklappt.

Wer 100% sicher sein will kann die Versicherung um die Regulierung bitten (schriftlich). Bei etwaige Ablehnung zum Ombudsmann gehen (Kostenlos!). In der Regel wird die Versicherung auch dann bezahlen, wenn sie zahlungspflichtig ist.

Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: pipmen am 27. Februar 2014, 20:24
Hallo zusammen,

sorry wenn ich etwas schwer von Begriff bin...aber ich muss das nun nochmal fragen.

Man ist ja seit 01.01.2013 verpflichtet den BS zu bezahlen.
Wenn man eine RSV danach abgeschlossen hat, hat man dann auch keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten?
Oder hat man dann keinen Anspruch, wenn man die Rechtsbelehrung erhalten hat und danach die RSV abschließt?

Oder andersrum gefragt ab welchem Zeitpunkt muss die RSV existieren, damit man überhaupt Anspruch auf Kostenübernahme hat?
Und ich spreche hier von Anwaltskosten für Beratung und Einleitung der entsprechenden Schritte wenn man die Rechtsbelehrung erhalten hat.

Woran erkennt man die Rechtsbelehrung?

Grüße,
pipmen

Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Roggi am 28. Februar 2014, 09:27
Woran erkennt man die Rechtsbelehrung?
Die Überschrift des Schreibens lautet vorne auf Seite 1 Beitragsbescheid und auf der Rückseite steht Rechtsbehelfsbelehrung. Die Rechtsbehelfsbelehrung hat z.B. den Text, dass man innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen kann wenn man nicht bezahlen will. Wenn es weitere Möglichkeiten gibt, steht das da, damit man auf den Beitragsbescheid richtig reagieren kann und keine rechtlichen Nachteile entstehen.
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 01. März 2014, 17:32


Man ist ja seit 01.01.2013 verpflichtet den BS zu bezahlen.
Wenn man eine RSV danach abgeschlossen hat, hat man dann auch keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten?


Ich mache ein Beispiel um diese Sache zu verdeutlichen:
 Angenommen am 30.01.13 schließt du eine Rechtschutzversicherung ab.
Am 30.06.13 zündet ein Brandstifter deine Wohnung ab.
Der Brandstifter hat die Strechhölzer am 01.01.12 gekauft.
Er ist am 01.01.1980 geboren. Dein Mietvertrag besteht seit 01.01.1990.

Wann ist der Rechtsschutzfall passiert?
Es gibt Versicherer, die ablehnen und behaupten der RS Fall sei passiert als der Mensch die Streichhölzer gekauft hat und andere die behaupten als du die Wohnung gemietet hast!!!
Ist beides quatsch!
Der RS Fall ist am 30.06.13 passiert und da du die Versicherung 5 Monate vorher abgeschlossen und bezahlt hast, MUSS die Versicherung zahlen!!!
Genau so ist es bei dir hier der RS Fall passiert dann wenn der Bescheid kommt: mindestens 3 Monate vorher muss du eine Versicherung haben.
Dass das Gesetz seit 1.1.13 besteht spielt keine Rolle auch, wenn die Versicherung das gerne behauptet!
Bring das Beispiel mit dem Brandstifter: bei mir hat es immer geklappt, wenn ich dieses Beispiel gebracht habe, weil das so bildlich ist und zeigt wie absurd manchmal die Versicherungen argumentieren....
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: seppl am 07. Juni 2014, 13:24
Meine Rechtschutzversicherung hat mir nach erstmaliger Absage nach einem Telefonanruf in der Schadensstelle nun doch Rechtschutz gewährt.
Die Absage wurde zuerst damit begründet, dass der Rundfunkbeitrag eine Wohnungsabgabe ist und Streitfälle über eine Grundbesitz- und Mietrechtschutzversicherung abgewickelt werden müssten.
Über einen Telefonanruf in der Schadensstelle konnte ich den Mitarbeiter schnell davon überzeugen, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Abgabe handelt die nicht an die Wohnung, sondern an Personen die im Haushalt leben gebunden ist. Miet- und Besitzverhältnisse sind in diesem Fall irrelevant.
Der Name des Versicherers reimt sich übrigens auf den Namen des jetzigen und letzen "Wetten dass"-Moderators  ;)
 
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Wolfman am 07. Juni 2014, 14:32
Otto hatte diesen Versicherer mal in einem Lied auf die Schippe genommen...  ;D
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: pipmen am 17. November 2014, 16:16
Hi,

da dieser Thread schon ein paar Monate alt ist würde ich gerne wissen ob in der Zwischenzeit jemand über seine RSV einen Anwalt beauftragt hat und die Kosten übernommen worden sind? Falls die Admins nichts dagegen haben wäre es sicherlich nicht verkehrt zu wissen welche RSV das ist. Das würde bei der ganzen mühsamen Geschichte wohl einigen Leuten helfen.

Wäre es auch möglich eine Liste von Anwälten zu führen, die aus eigener Überzeugung mit Herzblut gegen den RB kämpfen wollen und nicht nur den Fall übernehmen weil Sie Brötchen verdienen müssen?

Grüße,
pipmen
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 17. November 2014, 17:51
Wäre es auch möglich eine Liste von Anwälten zu führen, die aus eigener Überzeugung mit Herzblut gegen den RB kämpfen wollen und nicht nur den Fall übernehmen weil Sie Brötchen verdienen müssen?
...naja, vom "Herzblut" allein leben auch diese Anwälte nicht, aber so eine ähnliche Liste gibt es u.a. unter
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.html

Insbesondere Verwaltungsrecht ist ohnehin schon recht zäh - und viel zu tun.
Nicht nur die Verwaltungsgerichte, sondern offensichtlich auch die Anwälte haben "durchaus anderes zu tun" und scheinen alle nicht gerade hocherfreut zu sein über diese zusätzliche Bürde der Rundfunkbeitrags-Streitigkeiten...

Auch gilt es zu bedenken, dass selbst bei Deckungszusage regulärer Rechtsschutzversicherungen wohl meist nur der "Normal-Tarif" nach Gebührenordnung refinanziert wird...
...auch da muss man also etwas Glück haben, entsprechende Anwälte/ Kanzleien zu finden - bzw. ggf. den Differenzbetrag zu einem frei vereinbarten Honorar selbst tragen.
Es scheint aber auch so eine Art "Golden-Member-All-Inclusive"-RSV zu geben - wird aber wohl die Ausnahme sein.

Was möglich sein kann, wenn sich mehrere Klagewillige zusammenschließen und (zwar jeder sein eigenes Verfahren, jedoch) mit einem Anwalt gemeinsam agieren, ist ansatzweise abzulesen u.a. unter
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.msg79427.html#msg79427
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: pipmen am 17. November 2014, 22:49
Danke für deine schnelle Antwort!

Prinzipiell gebe ich dir Recht, dass es nicht nur mit Herzblut geht, aber ich denke ein Anwalt der selbst daran interessiert ist gegen diese Situation zu kämpfen wird einem besser helfen können als einer, der nur aufs Geld guckt und innerlich den Fall als "chancenlos" abhakt. Ich denke da sind wir uns einig.

FÜNF Anwälte sind uns also bekannt, die in ganz Deutschland sich offen gegen den RB stellen. Wenn das alle sind armes Deutschland! Ich hoffe da gibt es einige mehr, die der Liste hinzugefügt werden sollten.

Grüße,
pipmen
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: TinaS am 30. September 2015, 07:52
...ansonsten wäre noch
impuls.com - das Vergleichsportal für private sowie gewerbliche Versicherungen und Finanzen
https://www.impuls.com/rechtsschutzversicherung
einen Blick wert!
Dort findest du einen umfangreichen Ratgeber zum Thema Rechtsschutzversicherung.


Edit "Bürger":
Ungekürztes Vollzitat des Vorkommentars aus Übersichtsgründen entferrnt
Link-Angaben ergänzt. Bitte u.a. auch die Foren-Regeln (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) zur Verlinkung beachten.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: dreamliner am 30. September 2015, 08:24
Hallo Mitstreiter,
ich habe ein RSV und habe diese auch in meinem jetztigen Fall eingesetzt. Je nach Tarif hat man eine SB (wie ich). Diese muss man natürlich selbst bezahlen.
Einen entsprechenden Anwalt habe ich mir selbst gesucht. Es hat zwargut einen Monat gedauert bis ich im Frankfurter Raum fündig geworden bin, aber seit dem läuft alles ohne Probleme.
Die RSV hat dami auch kein problem, wenn man sich selbst einen entsprechenden Anwalt sucht.
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: nonogeier am 03. November 2015, 23:43
im Frankfurter Raum

Hast eine private Nachricht
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: nonogeier am 18. November 2015, 01:55
Wen es interessiert, meiner Person A hat die ARAG eine Absage verpasst ("keine Erfolgsaussichten").
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 18. November 2015, 04:06
...kein Einzelfall, wie es scheint:

Verweigerung der Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16550.0.html

...dennoch bestehen aus meiner Sicht - und selbstverständlich je nach Art des jeweiligen Versicherungsvertrags - erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abweisung mit der lapidaren und nicht weiter substantiierten  Begründung "keine Erfolgsaussichten".

Siehe hierzu auch nochmals den Eingangspost des hiesigen Threads unter
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Rochus am 18. November 2015, 14:03
Wen es interessiert, meiner Person A hat die ARAG eine Absage verpasst ("keine Erfolgsaussichten").

Die sitzen vermutlich selber viel zu gerne vor der Glotze.
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: ellifh am 18. November 2015, 15:08
Die handeln so, wie die meisten Versicherer handeln.

Geld sparen. Da hat man eine Versicherung, und im Schadensfall gibt es mehrere Schlupflöcher, wo es dann heisst: "Das hätten sie extra versichern müssen." Beispiel Hausrat und Glasbruch.

In diesem Fall/diesen Fällen, es gibt ja schon mehrere Ablehnungen von Rechtsschutzversicherungen, wird das auch so sein, gepaart mit der ignoranten Erkenntnis: "Man kann doch dagegen - die Verfassung, den deutschen Staat - nicht klagen!" und der Einschätzung, es handele sich hier um einen streitwilligen Rechtshansel, der sich mit allen und jedem anlegen will und dem es keiner recht machen kann.

So interpretiere ich die Aussage der ARAG für mich. Leider.

Gruß
ellifh
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jeka am 21. November 2015, 13:08
Hallo!
Meine Erfahrung mit RSV:
Angefochtener Bescheid vom 2.7.2015
RSV bei D*B abgeschlossen am 9.9.2015 (VerwG eingeschl,Wartezeit 3M)
Antrag auf Deckungszusage für Untätigkeitsklage gestellt 9.11.2015
abgelehnt am 13.11.2015 (war klar wg. vorvertr. Versicherungsfall)

der Hammer: fristgemäße Kündigung seitens der Versicherung lt. §8 RB 2012 am 19.11.2015
Die schmeißen einen gleich raus, obwohl sie nicht mal zur Zahlung verpflichtet waren.

Der Sitz der Gesellschaft ist übrigens Köln :-\
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: deadhair am 11. Februar 2016, 14:07
Person A will eine RSV abschließen und ruft beim Onlinevergleicher an. Laut Auskunft ist folgendes gegeben: Der Fall von Person A liegt in Vergangenheit, somit würde RSV nicht einspringen, selbst bei sofortigem RS. Da Person A ein Festsetzungsbescheid vorliegt, sind Dinge in der Vergangenheit schon Ursache und Grund für gegebenen RS-Fall eingetreten. Was könnte Person A noch tun ?
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: seppl am 11. Februar 2016, 14:24
Also erstmal liegen ja alle Fälle, die eine Klage auslösen könnten, in der Vergangenheit. Frage ist, ob es irgendwie eine Verjährung gibt. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags ist aber ein immer wiederkehrendes Ereignis, so dass ich mir vorstellen kann, dass für Verwaltungsrecht andere Regeln gelten. Da sollte man direkt mit den Versicherern verhandeln. Mein Versicherer wollte die Rundfunkbeitragsklage zuerst dem Mietrecht zuordnen, also auch da muss man aufpassen, da oft Ahnungslosigkeit herrscht.

Wenn man allerdings in der Vergangenheit schon Klage erhoben hat, oder die geforderte Zahlung geleistet und damit den Bescheid anerkannt hat, kann man die RSV wohl nicht mehr in Anspruch nehmen.
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: faust am 11. Februar 2016, 17:56
Ich habe die RSV ein Jahr vor der Klage abgeschlossen, weil ich wusste, was wohl auf mich zukommen wird.
Demnächst kommt das Urteil der ersten Instanz, dann muss ich sehen, ob ich noch möchte bzw. kann und was der Spaß wert ist.
Ich halte euch auf dem laufenden :)
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 12. Februar 2016, 03:01
Person A will eine RSV abschließen und ruft beim Onlinevergleicher an. Laut Auskunft ist folgendes gegeben: Der Fall von Person A liegt in Vergangenheit, somit würde RSV nicht einspringen, selbst bei sofortigem RS. Da Person A ein Festsetzungsbescheid vorliegt, sind Dinge in der Vergangenheit schon Ursache und Grund für gegebenen RS-Fall eingetreten. Was könnte Person A noch tun ?

Wie aus dem Anfang des Threads schon ansatzweise hervorgeht, ist offenkundig der FestsetzungsBESCHEID bzw. der damit festgesetzte Zeitraum maßgeblich für den "Zeipunkt des Rechtsereignisses" oder wie auch immer dies bezeichnet werden möge.

Nach einem FestsetzungsBESCHEID eine RSV abzuschließen, um damit diesen FestsetzungsBESCHEID anzugreifen, dürfte aus nachvollziehbaren Gründen kaum zu einer Kostenübernahme für diesen, bereits eingetretenen Fall führen.

Anders dürfte es sich verhalten mit einem nach Abschluss der RSV erhaltenen FestsetzungsBESCHEID.
Je nach Wartezeit (und vorbehaltlich eines beinhalteten VERWALTUNGsrechtsschutzes) sollte dieser nachgelagerte Fall dann übernommen werden.

Die These (ich meine, diese auch anderswo "offiziell" gelesen zu haben, z.B. bei akademie.de o.ä.?) lautet daher:
...einen bereits erhaltenen Bescheid ggf. nicht weiter anfechten, sondern nach Abschluss der Versicherung (und Verstreichen einer evtl. Wartefrist) einen neuen Bescheid abwarten und diesen dann zum Gegenstand des Rechtsstreits machen.


Grundsätzlich bleibt aber die Frage, die innerhalb dieses Threads ebenfalls schon aufgeworfen wird, ob der Abschluss einer RSV extra nur wegen eines Rechtswegs gegen den sog."Rundfunkbeitrag" sinnvoll ist.

Es bleibt dabei u.a. zu beachten, dass

1) eine RSV i.d.R. ohnehin nur Anwaltsgebühren in Höhe der regulären Vergütungen nach Gebührenordnung übernehmen dürfte, diese Vergütung aber aufgrund des geringen Streitwerts und wegen des diametral entgegenstehenden Aufwands i.d.R. nicht auskömmlich ist - ergo: Für dieses Geld einen Anwalt zu finden wird durch eine RSV schon mal nicht einfacher als ohne RSV.

2) man durch die Verfahrenslänge mitunter schon 3 Jahresbeiträge von mind. 150 € entrichtet hat (Tarife dieser Klasse gehen i.d.R. mit einer Selbstbeteiligung von gut und gern 150 € einher), bevor überhaupt etwas passiert.
Diese mind. 450 € hätte man einem Anwalt auch direkt löhnen können - und wäre damit mglw. günstiger und besser gefahren, angesichts der Anwaltsgebühren nach Gebührenordnung von gut und gern 150 € für ein erstinstanzliches Verfahren bis zu einem Streitwert von 500 €.
..einfach mal ein wenig mit dem Rechner spielen unter
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Prozessrisiko.html#Rechn



Mit den am 16./17. März 2016 anstehenden Verhandlungen und für April zu erwartenden Entscheidungen des BVerwG in Leipzig
16 Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 16. und 17. März 2016, 10 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15897.0.html
dürfte zudem eine neue, momentan noch gar nicht abschätzbare Lage geschaffen sein, welche dann vermutlich auch andere Rechtsmittel und -wege erfordert als derzeit noch üblich.

Daher will dieses Thema mit Bedacht überlegt sein...
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: dreamliner am 12. Februar 2016, 08:41
Hallo Mitstreiter,
also ich kann hier "Bürger" nur zustimmen. Extra eine RSV abzuschließen mit dem Hinblick darauf gegen den Rundfunkbeitrag zu klagen, würde ich auch nicht empfehlen.

Denn wie man hier lesen kann, gibt es ja sogar einige Versicherer, die dies nach eingehender Prüfung der Rechtslage ablehnen, da kaum eine Chance besteht.

Andres sieht es natürlich bei den Mitstreitern aus, die bereits eine RSV haben und dort das Verwaltungsrecht mit abgedeckt ist. Hier lohnt sich durchaus eine Anfrage bei der Versicherung.

In meinem Fall hat es geklappt. Meine Versicherung hat zwar erst ab dem Klageweg gegriffen, aber das Widerspruch Verfahren zu durchlaufen sollte dank dieses tollen Forums kein Problem mehr für eine Privatperson darstellen.

Bezüglich der Kosten ist es bei mir auch so, dass ich bisher nur die 150€ SB bezahlt habe (und natürlich weiterhin meinen Jährlichen Beitrag für meine RSV bezahle). Aber den habe ich ja so oder so jedes Jahr.

Alle weiteren Kosten für Anwalt, Gerichtskosten, Eilantrag etc. wurden bisher alle von der RSV getragen.
Titel: Re: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 16. Mai 2016, 19:51
...siehe u.a. auch diese Berichte fiktiver Betroffener unter

Versicherungslücke, Vorvertraglichkeit? Rechtsschutzversicherung weigert sich.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18500.0.html