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Autor Thema: Vorschlag für Liste  (Gelesen 26293 mal)

M
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Vorschlag für Liste
Autor: 17. Oktober 2013, 07:53
Hallo zusammen,

ich habe bereits eine "Infopost" bekommen, also wo einfach nur mal Daten verlangt werden, weiter nichts.
Um halbwegs gewappnet zu sein, beschäftige ich mich mit dem Verfassen von Argumenten für die Klage, aber für den Widerspruch brauche ich ja auch schon Argumente, nehm ich mal an.

Ich möchte vorschlagen, ob es nicht machbar wäre, eine angepinnte Liste mit allen plausiblen und triftigen Gründen zu erstellen, in die auch nur der Moderator einträgt und niemand sonst, also nicht noch 20 x "hurra" und "spuckt ihnen ins Müsli" usw usf.
Ich bin überrfordert mit all den vielen links und Infos, die meisten Sätze sind so schwer, ich hab das Gefühl hier posten lauter Jurastudenten und Intellektuelle ich bin Wachmann und Bürokratieblindgänger.
Ich bitte um Gnade für die Dummen.
Ich hab auch keinen Anwalt und weiß auch nicht ob ich einen nehmen soll, auf der Hauptseite ist ja die Rede davon, daß man max. 100 Euro bezahlt und die Klage abschickt und fertig aber mittlerweile hab ich hier gelesen das so mancher doch einen Anwalt hat ?

Und das man die Aussetzung der Vollziehung beantragen soll, ansonsten einem alles nix nützt hab ich auch eher durch Zufall aufgeschnappt. Ich finde die Seite verliert viel durch echt unglückliches Wissensmanagement. Kluge Köpfe, Wissen, alles da aber ich blick überhaupt nichts.
Oder ich bin überdurchschnittlich dumm, aber das kann doch auch nicht angehen daß man dann eben Pech hat.
Es fehlt einem der rote Faden zur Vorgehensweise. Es wäre z.b. doch nicht unzumutbar, wenn man in jedem Forum und Unterforum ein und denselben Thread anpinnt, der heißt z.b. "Weg vom 1. Brief bis zu Klage v. Verwaltungs-Gericht" oder sowas und dort kommen dann - bitte bitte ohne 20 postings von anderen Leuten zwischendrin - klar aufgelistet was ankommt, also die Infobriefe, danach kommt von denen der Gebührenbescheid, auf den man Widerspruch einlegt mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung usw usw.
Alle davon abweichenden Fälle können das ja per einem Thread aufmachen diskutieren dann, aber das man das wichtigste in jedem Forum zusammengefasst hat.
Ich hab mir das deshalb überlegt, damit man das Wesentlichste, und das der weg zum boykott ist doch das Wesentlichste an der ganzen Homepage und dem Forum, sofort findet als Außenstehender. Und für die Moderation wärs bestimmt auch besser, weil so mancher thread dann entfallen würde bzw. dezidierter wäre.

Zum Beispiel was ich als Kläger ganz wichtig finde, ist doch das man glaubwürdig ist.
Wenn ich als Hansdampf meine Klage begründe, daß der Antrag verfassungswidrig ist, damit mach ich mich doch unglaubwürdig, weil man muss doch persönliche Gründe haben. Bin ja kein Verfassungsrechtler.

Meine sind z.b.:

1. gegen die Menschenwürde, für etwas zu bezahlen, das einen diffamiert und beschimpft.
2. sind ideologiegeschwängert und damit undemokratisch, betreiben für ihre ideologie propaganda und bekämpfen nur einen Extremismus, während der andere Extremismus propagiert und gelebt wird.
   3. Schaue kein Fernsehn mehr seit 2008(Beschimpfung als Rechtsradikaler, warum sollte ich dafür bezahlen ?). Statt das Land vor Ideologien zu bewahren,
   wird man von denen beschimpft, wenn man für die Demokratie eintritt -> von wegen "Demokratieabgabe". Spott !
4. habe ich einen Computer aber daß die ÖR von mir Geld dafür wollen, würde allen Anbietern im
Internet das Recht geben, von mir Geld zu fordern. Das heißt, nach dem Verhalten der ÖRR kann also jeder, der gerade Lust hat mit jeder noch so illustren Begründung Geld von mir einziehen, wenn er es nur schafft, die Politik auf seine Seite zu bringen ?
5. Das ich als Christ an Gott glaube, für mich ist er derjenige, der über uns Menschen steht, vor dem alle gleich sind, seine Liebe für uns, und nicht Geschlechterkampf, und Kampf gegen Rechts und Feminismus und politische Korrektheit. Gott gab uns Freiheit und nicht Gehirnsklaverei durch Ideologie.

Da kann ich mir vorstellen , daß ein Richter das glauben würde, aber mit mords Verfassungsbruch und Paragraphen aufzuwarten, da erscheint man doch eher als Wichtigtuer, der sich hervorkehren möchte, ob das dann einen Richter übrzeugt, daran hab ich meine Zweifel.

Oder lieber doch ?




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Re: Vorschlag für Liste
#1: 17. Oktober 2013, 18:36
Das Feedback ist ja nicht gerade berauschend, sitze ich mit den Paragraphenbombern alleine da ?
Dachte der Boykott ist für alle und nicht nur für eine jurastudierende Oberschicht.


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Re: Vorschlag für Liste
#2: 17. Oktober 2013, 19:31
Hallo Markus,

mir geht es da ähnlich wir dir - ich habe nur hin und wieder mal Zeit, um mich mit dem Thema zu befassen. D.h. ich kann nicht den ganzen Tag juristische Literatur studieren. Ich fürchte allerdings, dass du vor Gericht ohne die "jurastudierende Oberschicht" nicht wirklich voran kommst. Einfach nur sowas wie eine "persönliche Meinung" zu formulieren, wird einem Richter nicht ausreichen - du mußt da schon nachweisen, dass gegen geltendes Recht verstoßen wird.

Zitat
der Hauptseite ist ja die Rede davon, daß man max. 100 Euro bezahlt und die Klage abschickt und fertig aber mittlerweile hab ich hier gelesen das so mancher doch einen Anwalt hat ?

Das ist halt das, was ich an anderer Stelle auch schon andiskutiert hatte - die 100 Euro sind wohl eher eine Art "Pauschalpreis" für die erste Instanz. Salopp gesagt: dort beschäftigt sich der Richter nicht wirklich mit deiner Klage, sondern bügelt diese einfach zwischen zwei Semmeln während der Brotzeit weg. Wenn du wirklich ernsthaft klagen willst, dann nimmt die Geschichte schnell andere Dimensionen an, d.h. man muß sich schon mit der Frage beschäftigen, was will ich erreichen und vor allem wie. Mit der ersten Instanz ist es nicht getan - die ist höchstens Tür zur nächsten Instanz. Und wenn du da weiter kommen willst, sind Anwalt und eine juristisch fundierte Argumentation wohl unerläßlich. Die Geschichte zeigt, dass die Justiz den "Rundfunkbeitrag" schon immer bestätigt hat - es ist also nicht zu erwarten, dass ein deutsches Gericht in der nahen Zukunft hier anders entscheiden wird. Aus meiner persönlichen Sicht muß die Sache bis zu einem Gericht weitergetragen werden, das sich halbwegs unvoreingenommen mit dem ganzen Sachverhalt beschäftigt - und das ist wohl eher der Europäische Gerichtshof. Der Weg ist allerdings lange, steinig und vor allem kostenintensiv. Argumente gegen den "Rundfunkbeitrag", juristische oder persönliche, gibt es zur Genüge. Die finanzielle Deckung eines solchen Prozesses ist hier eher das Problem - deswegen gibt es auch nur wenige Privatleute, die ernsthaft dagegen prozessieren.

Im Moment bin ich selbst gerade am evaluieren, inwiefern das mit einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden kann. Die wiederum übernimmt derartige Kosten natürlich nur dann, wenn auch eine Erfolgsaussicht besteht. Und dafür brauchst du einen guten Anwalt...

Vielleicht bräuchte man da einfach mal sowas wie einen eingetragenen Verein, in dem sich Leute organisieren können, die von dieser Wegelagerei betroffen sind und etwas dagegen tun wollen. Ein Verein kann sich nach außen hin auch überzeugender darstellen als das ein Individuum alleine tun kann...


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Re: Vorschlag für Liste
#3: 17. Oktober 2013, 20:36


Im Moment bin ich selbst gerade am evaluieren, inwiefern das mit einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden kann. Die wiederum übernimmt derartige Kosten natürlich nur dann, wenn auch eine Erfolgsaussicht besteht. Und dafür brauchst du einen guten Anwalt...

Vielleicht bräuchte man da einfach mal sowas wie einen eingetragenen Verein, in dem sich Leute organisieren können, die von dieser Wegelagerei betroffen sind und etwas dagegen tun wollen. Ein Verein kann sich nach außen hin auch überzeugender darstellen als das ein Individuum alleine tun kann...


Das ist recht ernüchternd, mit meinen 1400 netto monatlich komme ich da vermutlich nicht weit. Meine Rechtschutzversicherung hat dasselbe gesagt wie du: wenn eine Erfolgsaussicht besteht, übernehmen sie Kosten.
Ich habe schon gegoogelt, wohne in Frankfurt/Main, also Anwälte hats hier genug, nur ich wüsste nichtmal, in welchem Bereich ich einen suchen sollte, evtl. Medienrecht.
Und dann einen finden, dem es nicht nur ums Geldverdienen geht.

Deshalb hatte ich hier auch schon versucht anzuregen, sich zusammenzutun, auch wenn es Sammelklagen in D nicht gibt, aber eine IG oder wie du gesagt hast ein Verein..aber andererseits, wir hier sind ja auch sowas, wir sind alle betroffen und übers Forum organisiert. Natürlich ist alles noch im Entwickeln und ganz sicher ist nicht viel.
Hatte mal eine Umfrage gemacht, ob man nicht versuchen sollte, für uns hier einen Anwalt oder eine Kanzlei zu finden, die unsere Fälle annimmt. Glaube 10-15 Leute haben sogar an der Umfrage teilgenommen.....


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Re: Vorschlag für Liste
#4: 17. Oktober 2013, 21:30
Hatte mal eine Umfrage gemacht, ob man nicht versuchen sollte, für uns hier einen Anwalt oder eine Kanzlei zu finden, die unsere Fälle annimmt. Glaube 10-15 Leute haben sogar an der Umfrage teilgenommen.....

Die Umfrage war hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5832.msg45205.html#msg45205

Aber selbst, wenn wir einen guten Anwalt wie Ra Tschuschke ( http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/ ), der schon viel gegen die GEZ unternommen hat, gewinnen könnten,
würde er doch alle nur einzeln vertreten können, oder?
Auf seiner Seite schreibt er auch erstmal nur von diesem herkömmlichen Klageweg, den wir einschreiten können
( http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/).

Aber er scheint ja einsatzbereit zu sein. Wenn er mal bessere Alternativen hat, wird er das sicher mit reinschreiben.

Markus


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Re: Vorschlag für Liste
#5: 17. Oktober 2013, 22:09
Hatte mal eine Umfrage gemacht, ob man nicht versuchen sollte, für uns hier einen Anwalt oder eine Kanzlei zu finden, die unsere Fälle annimmt. Glaube 10-15 Leute haben sogar an der Umfrage teilgenommen.....

Die Umfrage war hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5832.msg45205.html#msg45205

Aber selbst, wenn wir einen guten Anwalt wie Ra Tschuschke ( http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/ ), der schon viel gegen die GEZ unternommen hat, gewinnen könnten,
würde er doch alle nur einzeln vertreten können, oder?
Auf seiner Seite schreibt er auch erstmal nur von diesem herkömmlichen Klageweg, den wir einschreiten können
( http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/).

Aber er scheint ja einsatzbereit zu sein. Wenn er mal bessere Alternativen hat, wird er das sicher mit reinschreiben.

Markus

Also auch wenn er jeden Fall nur einzeln übernehmen würde, wäre das trotzdem schon sehr gut, weil man ein ziemliches Problem als Kläger bereits bewältigt hätte: den richtigen Anwalt finden.
Weil wenn er wegen welchen Gründen auch immer nicht empfehlenswert wäre, würde sich das hier ja schnell verbreiten, also wäre das für einen Kläger schon eine Sicherheit.

Sammelklagen geht nicht, aber gibts hierzulande nicht was ähnliches, hab hier mal was gelesen.


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Re: Vorschlag für Liste
#6: 18. Oktober 2013, 03:45
[...] Die Geschichte zeigt, dass die Justiz den "Rundfunkbeitrag" schon immer bestätigt hat [...]
Die "Geschichte" des sogenannten "RundfunkBEITRAGs" beträgt gerademal 1 Jahr - und dazu gibt es bisher kaum Urteile... Die wichtigsten stehen seit geraumer Zeit aus.
Allenfalls die "RundfunkGEBÜHR" - allerdings beruhend auf einer völlig anderen (Un-)Rechtsgrundlage - wurde über die letzten Jahrzehnte fröhlich von den Gerichten abgesegnet...


Im Moment bin ich selbst gerade am evaluieren, inwiefern das mit einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden kann. Die wiederum übernimmt derartige Kosten natürlich nur dann, wenn auch eine Erfolgsaussicht besteht. Und dafür brauchst du einen guten Anwalt...

Die Versicherung interessiert nicht der Anwalt - denn auch dieser entscheidet nicht über die "Erfolgsaussichten.
Diese kann im Übrigen auch eine Versicherung nicht vorhersehen - das wäre Anmaßung und würde ein Verfahren ja faktisch erübrigen.

Ich kenne schon eine
"Deckungszusage für die 1. Instanz" von
*mindestens* einer Rechtsschutzversicherung
...noch dazu einer, die erst in diesem Jahr abgeschlossen wurde!!!

Insofern:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!

Mehr dazu unter
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html


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Re: Vorschlag für Liste
#7: 18. Oktober 2013, 10:34

Ich kenne schon eine
"Deckungszusage für die 1. Instanz" von
*mindestens* einer Rechtsschutzversicherung
...noch dazu einer, die erst in diesem Jahr abgeschlossen wurde!!!

Insofern:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!


Das kann ich nur bestätigen.
Ich habe den Eindruck gewonnen, eine der Hauptfunktionen einer Versicherungs-hotline ist dieses  Verunsichern und Abwimmeln.

Im ersten Zorn hätte ich  schon fast meine Rechtsschutzversicherung fristlos gekündigt, die ich seit Jahren habe.
Zum Glück habe ich noch einmal in die Versicherungsbedingungen geschaut und den folgenden Absatz gelesen:

§13 Außerordentliche Kündigung
(1) Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz ab, obwohl er
zur Leistung verpflichtet ist, kann der Versicherungsnehmer den
Vertrag fristlos oder zum Ende der laufenden
Versicherungsperiode kündigen.

Ja etwas besserer kann einer Versicherung doch garnicht passieren.
Der Kunde zahlt brav jahrelang seine Versicherungsbeiträge
und wenn er die Versicherung tatsächlich mal bräuchte,
dann kündigt er fristlos den Vertrag und ertlässt damit
der Versicherung alle ihre Pflichten.

Diesen Gefallen habe ich der Versicherung nicht getan.

Also nochmal:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!


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Re: Vorschlag für Liste
#8: 18. Oktober 2013, 11:35


Also nochmal:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!

Ist gut gemeint, aber ich bin rechtlich wenig behuft, vielleicht wäre es ganz gut, erstmal etwas von einem Anwalt zu haben, bzw sich von dem sagen lassen, wie man seine Rechtsschutzversicherung rumkriegt.
Ich hatte bisher immer gedacht, man müsste einen Anwalt ortsnah nehmen, damit man dann zusammen zum Gericht wetzen kann und solche Dinge, aber vielleicht ist das ja gar nicht nötig, im Zeitalter von Telefon und email.
Trägt sich denn jemand hier mit dem Gedanken, den Herrn Tschuschke zum Anwalt zu nehmen oder hat ihn gar schon ?


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Re: Vorschlag für Liste
#9: 18. Oktober 2013, 11:52
Also nochmal:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!
Ist gut gemeint, aber ich bin rechtlich wenig behuft, vielleicht wäre es ganz gut, erstmal etwas von einem Anwalt zu haben, bzw sich von dem sagen lassen, wie man seine Rechtsschutzversicherung rumkriegt.

Das hat nichts so sehr mit "rumkriegen" zu tun.
Aber am Telefon, d.h. mündlich können die einen auch besser abwimmeln als schriftlich - ging mir ähnlich, als ich "Halbwissender" das etwas "zaghaft" per Telefon getan hatte!!!

Man stellt also schriftlich eine Deckungsanfrage - durch einen Anwalt kommt das vielleicht noch etwas "seriöser" rüber - man kann es wohl aber auch selbst tun.
Notfalls hilft einem der Versicherungsberater seines Vertrauens ;)

Ich schlage vor, weiteres zum Thema Rechtsschutzversicherung dann zu diskutieren unter
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html

Gute Erfolge uns allen :)


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themob

Re: Vorschlag für Liste
#10: 18. Oktober 2013, 12:04

.........
Ich habe schon gegoogelt, wohne in Frankfurt/Main, also Anwälte hats hier genug, nur ich wüsste nichtmal, in welchem Bereich ich einen suchen sollte, evtl. Medienrecht.
Und dann einen finden, dem es nicht nur ums Geldverdienen geht.
.....

Eine Möglichkeit:

Deutschlandweit - dann unten die Stadt ausssuchen
http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/gez.php

Oder direkt für Frankfurt:
http://www.anwalt.de/verzeichnis/rechtsanwaelte.php?stadt=Frankfurt_am_Main&thema=GEZ&cityid=12849

Im weiteren Auswahlverfahren würde ich mir die Bewertungen ansehen. Anhand der übrig gebliebenen Resultate dann im Web einfach mal recherchieren, die Webseite der betreffenden Kanzleien ansehen etc.

Garantie kann einem letztendlich keiner geben, wie motiviert ein Rechtsanwalt an die Sache rangeht. Dazu muss sich dann jeder selbst ein Urteil bilden im Zuge der Recherchen oder auch durch ein Beratungsgespräch.

Ich persönliche würde einen Rechtsanwalt bevorzugen, dem ich von Angesicht zu Angesicht gegenüber sitze. Eine Mandatserteilung über hunderte Kilometer Entfernung ohne sich persönlich wenigstens unterhalten zu können, wäre nicht mein Fall. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Was RA Tschuschke betrifft, hier ein Blog einer Mandantin von ihm zum Thema GEZ, die über Ihre Vorgehensweise und Erfahrungen im allgemeinen berichtet:
http://www.rafa.at/47gez.htm



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Re: Vorschlag für Liste
#11: 18. Oktober 2013, 18:04
Zitat
Die "Geschichte" des sogenannten "RundfunkBEITRAGs" beträgt gerademal 1 Jahr - und dazu gibt es bisher kaum Urteile... Die wichtigsten stehen seit geraumer Zeit aus.
Allenfalls die "RundfunkGEBÜHR" - allerdings beruhend auf einer völlig anderen (Un-)Rechtsgrundlage - wurde über die letzten Jahrzehnte fröhlich von den Gerichten abgesegnet...

Ich weiß, was du meinst - nur mache ich mir auch beim Rundfunkbeitrag wenig Hoffnung auf eine Änderung der richterlichen Gesinnung. Die werden diesen Unfug auch weiterhin fröhlich absegnen. Deswegen will ich meine Argumentation auch vor dem Hintergrund des europäischen Rechts aufbauen, damit der Sachverhalt vor einem Gericht außerhalb Deutschlands verhandelt werden kann.

Zitat
Die Versicherung interessiert nicht der Anwalt - denn auch dieser entscheidet nicht über die "Erfolgsaussichten.

Ich habe noch nie eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen und arbeite mich gerade in die Materie ein - vermute aber, dass die Versicherung einen Sachverständigen einschalten wird. Je juristisch exakter die ganze Argumentationskette aufgebaut wird, desto größer sind doch wahrscheinlich die Chancen, dass die Versicherung auch die Deckung zusagt?

Zitat
Ich kenne schon eine
"Deckungszusage für die 1. Instanz" von
*mindestens* einer Rechtsschutzversicherung
...noch dazu einer, die erst in diesem Jahr abgeschlossen wurde!!!

Ja, das hört sich schon mal ermutigend an! Ich wurschtle mich gerade durch diverse juristische Texte, weil ich den Charakter dieses "Rundfunkbeitrages" und die Begründung für die angebliche "Notwendigkeit" genauer verstehen will und wodurch sich dieser "Beitrag" juristisch von anderen Abgaben unterscheidet. Mir kommt dieses ganze Konstrukt "Rundfunkbeitrag" extrem sonderbar und fragwürdig vor...


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Re: Vorschlag für Liste
#12: 19. Oktober 2013, 23:57
@themob: danke für die links, ich hab mir Herrn Tschuschke vorgemerkt, aber auf www.anwalt.de mal einen in Frankfurt rausgepickt und angeschrieben, mal gucken was man so hört.

Fühle mich viel besser wenn ich einen Anwalt habe, ohne ist zwar billiger aber auch leichter vermurkst;)

Lieber tausende für die Prozesse als Beitragsservice wie ein Schaf sich reinwürgen lassen.


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Re: Vorschlag für Liste
#13: 20. Oktober 2013, 01:37
Ich habe noch nie eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen [...]
vermute aber, dass die Versicherung einen Sachverständigen einschalten wird.
Je juristisch exakter die ganze Argumentationskette aufgebaut wird, desto größer sind doch wahrscheinlich die Chancen, dass die Versicherung auch die Deckung zusagt?

Zum Zeitpunkt der Deckungsanfrage existiert zumeist noch keine "juristisch exakte Argumentationskette"

Es geht meines Wissens nach eben nicht darum, ob ein Verfahren "Erfolg haben wird" - sondern allenfalls darum, ob es grundsätzlich als "aussichtslos" zu bewerten ist (z.B. abstruse Schadensersatzforderungen, o.ä.).

Verfahren gegen den sog. "Rundfunkbeitrag" sind aber schon anderswo anhängig - und werfen z.T. "komplexe Rechtsfragen" auf...
Eine Quasi-Vorwegnahme des Urteils mittels einer Deckungsabsage wäre - wie gesagt - *Anmaßung* - und wohl auch nicht zulässig.

Dass sollte es hier dazu erst mal gewesen sein.

Vertiefende Diskussion besser hier:
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html


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Re: Vorschlag für Liste
#14: 21. Oktober 2013, 09:51
Wir könnten ja mal eine diese genialen Verbrauchersendungen im ÖRR von der Abzocke des ÖRR informieren. Die müssten doch, da sie doch immer gar so unabhängig sind, auch dem entsprechend unabhängig und beratend berichten.

Beispiel dafür: Escher - Der Anwalt der kleinen Leute

http://de.wikipedia.org/wiki/Escher_(Fernsehsendung)



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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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