Man ist ja seit 01.01.2013 verpflichtet den BS zu bezahlen.
Wenn man eine RSV danach abgeschlossen hat, hat man dann auch keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten?
Ich mache ein Beispiel um diese Sache zu verdeutlichen:
Angenommen am 30.01.13 schließt du eine Rechtschutzversicherung ab.
Am 30.06.13 zündet ein Brandstifter deine Wohnung ab.
Der Brandstifter hat die Strechhölzer am 01.01.12 gekauft.
Er ist am 01.01.1980 geboren. Dein Mietvertrag besteht seit 01.01.1990.
Wann ist der Rechtsschutzfall passiert?
Es gibt Versicherer, die ablehnen und behaupten der RS Fall sei passiert als der Mensch die Streichhölzer gekauft hat und andere die behaupten als du die Wohnung gemietet hast!!!
Ist beides quatsch!
Der RS Fall ist am 30.06.13 passiert und da du die Versicherung 5 Monate vorher abgeschlossen und bezahlt hast, MUSS die Versicherung zahlen!!!
Genau so ist es bei dir hier der RS Fall passiert dann wenn der Bescheid kommt: mindestens 3 Monate vorher muss du eine Versicherung haben.
Dass das Gesetz seit 1.1.13 besteht spielt keine Rolle auch, wenn die Versicherung das gerne behauptet!
Bring das Beispiel mit dem Brandstifter: bei mir hat es immer geklappt, wenn ich dieses Beispiel gebracht habe, weil das so bildlich ist und zeigt wie absurd manchmal die Versicherungen argumentieren....