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Autor Thema: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 45705 mal)

p
  • Beiträge: 32
Hi,

da dieser Thread schon ein paar Monate alt ist würde ich gerne wissen ob in der Zwischenzeit jemand über seine RSV einen Anwalt beauftragt hat und die Kosten übernommen worden sind? Falls die Admins nichts dagegen haben wäre es sicherlich nicht verkehrt zu wissen welche RSV das ist. Das würde bei der ganzen mühsamen Geschichte wohl einigen Leuten helfen.

Wäre es auch möglich eine Liste von Anwälten zu führen, die aus eigener Überzeugung mit Herzblut gegen den RB kämpfen wollen und nicht nur den Fall übernehmen weil Sie Brötchen verdienen müssen?

Grüße,
pipmen


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Wäre es auch möglich eine Liste von Anwälten zu führen, die aus eigener Überzeugung mit Herzblut gegen den RB kämpfen wollen und nicht nur den Fall übernehmen weil Sie Brötchen verdienen müssen?
...naja, vom "Herzblut" allein leben auch diese Anwälte nicht, aber so eine ähnliche Liste gibt es u.a. unter
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.html

Insbesondere Verwaltungsrecht ist ohnehin schon recht zäh - und viel zu tun.
Nicht nur die Verwaltungsgerichte, sondern offensichtlich auch die Anwälte haben "durchaus anderes zu tun" und scheinen alle nicht gerade hocherfreut zu sein über diese zusätzliche Bürde der Rundfunkbeitrags-Streitigkeiten...

Auch gilt es zu bedenken, dass selbst bei Deckungszusage regulärer Rechtsschutzversicherungen wohl meist nur der "Normal-Tarif" nach Gebührenordnung refinanziert wird...
...auch da muss man also etwas Glück haben, entsprechende Anwälte/ Kanzleien zu finden - bzw. ggf. den Differenzbetrag zu einem frei vereinbarten Honorar selbst tragen.
Es scheint aber auch so eine Art "Golden-Member-All-Inclusive"-RSV zu geben - wird aber wohl die Ausnahme sein.

Was möglich sein kann, wenn sich mehrere Klagewillige zusammenschließen und (zwar jeder sein eigenes Verfahren, jedoch) mit einem Anwalt gemeinsam agieren, ist ansatzweise abzulesen u.a. unter
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.msg79427.html#msg79427


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p
  • Beiträge: 32
Danke für deine schnelle Antwort!

Prinzipiell gebe ich dir Recht, dass es nicht nur mit Herzblut geht, aber ich denke ein Anwalt der selbst daran interessiert ist gegen diese Situation zu kämpfen wird einem besser helfen können als einer, der nur aufs Geld guckt und innerlich den Fall als "chancenlos" abhakt. Ich denke da sind wir uns einig.

FÜNF Anwälte sind uns also bekannt, die in ganz Deutschland sich offen gegen den RB stellen. Wenn das alle sind armes Deutschland! Ich hoffe da gibt es einige mehr, die der Liste hinzugefügt werden sollten.

Grüße,
pipmen


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T
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...ansonsten wäre noch
impuls.com - das Vergleichsportal für private sowie gewerbliche Versicherungen und Finanzen
https://www.impuls.com/rechtsschutzversicherung
einen Blick wert!
Dort findest du einen umfangreichen Ratgeber zum Thema Rechtsschutzversicherung.


Edit "Bürger":
Ungekürztes Vollzitat des Vorkommentars aus Übersichtsgründen entferrnt
Link-Angaben ergänzt. Bitte u.a. auch die Foren-Regeln zur Verlinkung beachten.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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d
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Hallo Mitstreiter,
ich habe ein RSV und habe diese auch in meinem jetztigen Fall eingesetzt. Je nach Tarif hat man eine SB (wie ich). Diese muss man natürlich selbst bezahlen.
Einen entsprechenden Anwalt habe ich mir selbst gesucht. Es hat zwargut einen Monat gedauert bis ich im Frankfurter Raum fündig geworden bin, aber seit dem läuft alles ohne Probleme.
Die RSV hat dami auch kein problem, wenn man sich selbst einen entsprechenden Anwalt sucht.


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im Frankfurter Raum

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Wen es interessiert, meiner Person A hat die ARAG eine Absage verpasst ("keine Erfolgsaussichten").


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...kein Einzelfall, wie es scheint:

Verweigerung der Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16550.0.html

...dennoch bestehen aus meiner Sicht - und selbstverständlich je nach Art des jeweiligen Versicherungsvertrags - erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abweisung mit der lapidaren und nicht weiter substantiierten  Begründung "keine Erfolgsaussichten".

Siehe hierzu auch nochmals den Eingangspost des hiesigen Threads unter
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html


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Wen es interessiert, meiner Person A hat die ARAG eine Absage verpasst ("keine Erfolgsaussichten").

Die sitzen vermutlich selber viel zu gerne vor der Glotze.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

e
  • Beiträge: 811
Die handeln so, wie die meisten Versicherer handeln.

Geld sparen. Da hat man eine Versicherung, und im Schadensfall gibt es mehrere Schlupflöcher, wo es dann heisst: "Das hätten sie extra versichern müssen." Beispiel Hausrat und Glasbruch.

In diesem Fall/diesen Fällen, es gibt ja schon mehrere Ablehnungen von Rechtsschutzversicherungen, wird das auch so sein, gepaart mit der ignoranten Erkenntnis: "Man kann doch dagegen - die Verfassung, den deutschen Staat - nicht klagen!" und der Einschätzung, es handele sich hier um einen streitwilligen Rechtshansel, der sich mit allen und jedem anlegen will und dem es keiner recht machen kann.

So interpretiere ich die Aussage der ARAG für mich. Leider.

Gruß
ellifh


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

j
  • Beiträge: 9
Hallo!
Meine Erfahrung mit RSV:
Angefochtener Bescheid vom 2.7.2015
RSV bei D*B abgeschlossen am 9.9.2015 (VerwG eingeschl,Wartezeit 3M)
Antrag auf Deckungszusage für Untätigkeitsklage gestellt 9.11.2015
abgelehnt am 13.11.2015 (war klar wg. vorvertr. Versicherungsfall)

der Hammer: fristgemäße Kündigung seitens der Versicherung lt. §8 RB 2012 am 19.11.2015
Die schmeißen einen gleich raus, obwohl sie nicht mal zur Zahlung verpflichtet waren.

Der Sitz der Gesellschaft ist übrigens Köln :-\


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Person A will eine RSV abschließen und ruft beim Onlinevergleicher an. Laut Auskunft ist folgendes gegeben: Der Fall von Person A liegt in Vergangenheit, somit würde RSV nicht einspringen, selbst bei sofortigem RS. Da Person A ein Festsetzungsbescheid vorliegt, sind Dinge in der Vergangenheit schon Ursache und Grund für gegebenen RS-Fall eingetreten. Was könnte Person A noch tun ?


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  • Beiträge: 3.247
Also erstmal liegen ja alle Fälle, die eine Klage auslösen könnten, in der Vergangenheit. Frage ist, ob es irgendwie eine Verjährung gibt. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags ist aber ein immer wiederkehrendes Ereignis, so dass ich mir vorstellen kann, dass für Verwaltungsrecht andere Regeln gelten. Da sollte man direkt mit den Versicherern verhandeln. Mein Versicherer wollte die Rundfunkbeitragsklage zuerst dem Mietrecht zuordnen, also auch da muss man aufpassen, da oft Ahnungslosigkeit herrscht.

Wenn man allerdings in der Vergangenheit schon Klage erhoben hat, oder die geforderte Zahlung geleistet und damit den Bescheid anerkannt hat, kann man die RSV wohl nicht mehr in Anspruch nehmen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

f

faust

Ich habe die RSV ein Jahr vor der Klage abgeschlossen, weil ich wusste, was wohl auf mich zukommen wird.
Demnächst kommt das Urteil der ersten Instanz, dann muss ich sehen, ob ich noch möchte bzw. kann und was der Spaß wert ist.
Ich halte euch auf dem laufenden :)


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Person A will eine RSV abschließen und ruft beim Onlinevergleicher an. Laut Auskunft ist folgendes gegeben: Der Fall von Person A liegt in Vergangenheit, somit würde RSV nicht einspringen, selbst bei sofortigem RS. Da Person A ein Festsetzungsbescheid vorliegt, sind Dinge in der Vergangenheit schon Ursache und Grund für gegebenen RS-Fall eingetreten. Was könnte Person A noch tun ?

Wie aus dem Anfang des Threads schon ansatzweise hervorgeht, ist offenkundig der FestsetzungsBESCHEID bzw. der damit festgesetzte Zeitraum maßgeblich für den "Zeipunkt des Rechtsereignisses" oder wie auch immer dies bezeichnet werden möge.

Nach einem FestsetzungsBESCHEID eine RSV abzuschließen, um damit diesen FestsetzungsBESCHEID anzugreifen, dürfte aus nachvollziehbaren Gründen kaum zu einer Kostenübernahme für diesen, bereits eingetretenen Fall führen.

Anders dürfte es sich verhalten mit einem nach Abschluss der RSV erhaltenen FestsetzungsBESCHEID.
Je nach Wartezeit (und vorbehaltlich eines beinhalteten VERWALTUNGsrechtsschutzes) sollte dieser nachgelagerte Fall dann übernommen werden.

Die These (ich meine, diese auch anderswo "offiziell" gelesen zu haben, z.B. bei akademie.de o.ä.?) lautet daher:
...einen bereits erhaltenen Bescheid ggf. nicht weiter anfechten, sondern nach Abschluss der Versicherung (und Verstreichen einer evtl. Wartefrist) einen neuen Bescheid abwarten und diesen dann zum Gegenstand des Rechtsstreits machen.


Grundsätzlich bleibt aber die Frage, die innerhalb dieses Threads ebenfalls schon aufgeworfen wird, ob der Abschluss einer RSV extra nur wegen eines Rechtswegs gegen den sog."Rundfunkbeitrag" sinnvoll ist.

Es bleibt dabei u.a. zu beachten, dass

1) eine RSV i.d.R. ohnehin nur Anwaltsgebühren in Höhe der regulären Vergütungen nach Gebührenordnung übernehmen dürfte, diese Vergütung aber aufgrund des geringen Streitwerts und wegen des diametral entgegenstehenden Aufwands i.d.R. nicht auskömmlich ist - ergo: Für dieses Geld einen Anwalt zu finden wird durch eine RSV schon mal nicht einfacher als ohne RSV.

2) man durch die Verfahrenslänge mitunter schon 3 Jahresbeiträge von mind. 150 € entrichtet hat (Tarife dieser Klasse gehen i.d.R. mit einer Selbstbeteiligung von gut und gern 150 € einher), bevor überhaupt etwas passiert.
Diese mind. 450 € hätte man einem Anwalt auch direkt löhnen können - und wäre damit mglw. günstiger und besser gefahren, angesichts der Anwaltsgebühren nach Gebührenordnung von gut und gern 150 € für ein erstinstanzliches Verfahren bis zu einem Streitwert von 500 €.
..einfach mal ein wenig mit dem Rechner spielen unter
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Prozessrisiko.html#Rechn



Mit den am 16./17. März 2016 anstehenden Verhandlungen und für April zu erwartenden Entscheidungen des BVerwG in Leipzig
16 Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 16. und 17. März 2016, 10 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15897.0.html
dürfte zudem eine neue, momentan noch gar nicht abschätzbare Lage geschaffen sein, welche dann vermutlich auch andere Rechtsmittel und -wege erfordert als derzeit noch üblich.

Daher will dieses Thema mit Bedacht überlegt sein...


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