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Autor Thema: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck  (Gelesen 55330 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Gibt es auch schon einen runden Tisch im Einzugsgebiet des VG Minden?
Bitte hier informieren/ ggf. vorschlagen:
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html


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Gestern fand der Runde Tisch in Hamburg mit RA Thorsten Bölck statt.

1. Herr Bölck will auf der Webseite http://www.kanzlei-norderstedt.de eine Einführung in die Problematik online stellen. Wann die technische Umsetzung erfolgen wird, steht noch nicht fest.

2. Ein Angebot für die Klage zum Pauschalhonorar von 400 Euro netto (d.h. 476 Euro inkl. MwSt.) pro Person gilt immer dann für die erste Instanz, wenn sich aus dem Zuständigkeitsbereiches eines Verwaltungsgerichtes http://zustaendiges-gericht.de zehn Leute zusammenfinden, die klagen. Es werden Einzelklagen geführt, allerdings können Abläufe - insbesondere die mündliche Verhandlung - zusammengefasst werden. Dadurch gibt es den Kostenvorteil gegenüber einer einzelnen Beauftragung zum Stundenhonorar. Wichtig: Es muss bereits ein negativer Widerspruchsbescheid vorliegen ODER seit Eurem Widerspruch müssen bereits drei Monate vergangen sein, ohne dass ein Widerspruchsbescheid ergangen ist. Erst dann kann geklagt werden.

Am Besten ist es, wenn sich Klagewillige bei der Kanzlei melden, so dass dort Listen für die verschiedenen Verwaltungsgerichtsbereiche angelegt werden können. 

In Hamburg haben sich am Runden Tisch fünf Leute zusammengefunden, die Klagen wollen und auch die Voraussetzungen dafür erfüllen. Wir brauchen also noch fünf weitere Personen, um RA Bölck gemeinsam zum Pauschalhonorar zu beauftragen. Wer sich uns aus dem Bereich des VG Hamburg anschließen möchte, möge mir eine PN senden.


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Für den Hamburger Bereich stehe ich grundsätzlich als Ansprechpartner für die Bildung der 10-Gruppe zur Verfügung. Allerdings kann ich keine darüber hinausgehende Koordination übernehmen. Daher hatte ich darum gebeten, dass Betroffene aus anderen Verwaltungsgerichtsbezirken sich direkt an die Kanzlei Norderstedt wenden mögen, da Herr Bölck bundesweit Mandate annimmt und auch in anderen Bereichen 10-Gruppen gebildet werden können.

Wie ich inzwischen erfahren habe, haben sich bereits mehrere Leute an die Kanzlei gewandt. Um die Bildung von Klagegruppen zu vereinfachen, halte ich es für sinnvoll, bereits vor Ort Betroffenengruppen zu bilden. Hierzu habe ich gerade einen Beitrag gefunden, auf den ich hinweisen möchte:   
Idee zur Vernetzung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11739.0.html

Ferner läuft zur Zeit eine Petition gegen den Rundfunkbeitrag für den Landtag in Schleswig-Holstein, dem sich dort durch den NDR mit Beitragsbescheiden Verfolgte anschließen sollten:
https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionsliste?execution=e2s1


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N
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Ich habe gestern einen (elektronischen) Brief an Herrn Bölck geschrieben weil sich aus dem Bereich des BR auch Leute vertreten lassen wollen, bisher gabs aber noch keine Antwort. Das Modell, einerseits den Anwalt angemessen zu bezahlen, andererseits als Klägergruppe mit vertretbare Kosten davonzukommen gefällt mir.


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Vielen Dank für die bisherigen Postings und PN's.

Sollte noch jemand aus Hamburg an der Gruppe Interesse haben, bitte mir eine Nachricht zusenden. Wir werden mehr  ... :)


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Ich bereite gerade ein weiteres Treffen der Prozessfreudigen für das nächste Wochenende vor.

Falls sich noch jemand aus Hamburg unserer Gruppe anschließen will, der Klage eingereicht hat oder nach einem negativen Widerspruchsbescheid einreichen will, bitte mir eine PN zusenden.


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Das Treffen hat gestern im kleinen Kreis der Klagenden stattgefunden. Wir haben uns dabei auch persönlich besser kennengelernt, was für ein gemeinsames agieren hilfreich ist.

Eine interessante Neuigkeiten ist, dass bei einer unbegründeten (fristwahrenden) Klage damit gerechnet werden muss, dass automatisch ein schriftliches Verfahren beim Einzelrichter eingeleitet wird. Das ist nicht vorteilhaft, da dann relativ schnell vom Einzelrichter die Klageabweisung ergehen kann.

Daher sollte eine klagende Person bereits in der Klage wenigstens einen begründen Satz schreiben, damit erkennbar wird, dass sie ihre Grundrechte verletzt sieht. Daraus ergibt sich dann die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit und die Einleitung eines schriftlichen Verfahrens beim Einzelrichter dürfte nicht erfolgen.

Wir werden demnächst ein weiteres Treffen abhalten, um uns auch mit denjenigen auszutauschen, die gestern Abend nicht dabei sein konnten. Wer ebenso in Hamburg gegen den Rundfunkbeitrag klagt, kann sich uns gerne noch anschließen.


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Wie ist denn da der aktuelle Stand?
Ich werde am Sonntag bzw. Montag meinen Eilantrag abgeben (faxen).
Der BS hat die Frist für den Widerspruchsbescheid versäumt. Nun kann ich handeln.


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Bei unserem Treffen in Stellingen hatte eine Teilnehmerin den Vorschlag gemacht, das nächste Treffen in einem anderen Stadtteil abzuhalten und Vorschläge für mögliche Restaurants gemacht. Seither habe ich aber nichts weiter gehört.

Wichtig ist, keine Fristen zu verpassen, damit Rechtswege offen bleiben.


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J
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Hallo in die Runde, gerne hätte ich mal an einen dieser Treffen teilgenommen, aber durch die Schichtarbeit hat es nie geklappt. Der Vorschlag, das Treffen nicht mehr mitten in der Woche um 18 oder 19 Uhr zu veranstalten, sondern an einem Freitag ab 20 Uhr oder samstags, wurde bisher ignoriert. Ich habe nun eine Gruppe bei FB gegründet, wo die Mitglieder füreinander spenden sammeln, um die Klage vertreten durch RA Bölck starten zu können.

https://www.facebook.com/groups/802995969762046/807072139354429/?notif_t=group_comment


Wo in Stellingen gibt es das Treffen? Ich bin auch in Stellingen zuhause.

Danke im Voraus für die Rü-Me.

Jackie


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Auch ich würde einen anderen Termin begrüßen. Mich stört eher der Donnerstag. Vieleicht wäre eine Abstimmung mal ratsam. Ich fange einfach mal an. Mir wären alle Tage recht, außer Donnerstag. Da bin ich häufig beruflich unterwegs. Mittwoch nicht sooo gerne, wegen anderer Verpflichtungen.


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m
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Hab zufällig entdeckt:

http://www.klage-ndr.de.vu/

Da schreibt der Widerspruchsführer in seiner Klage, es sei nicht ok, dass für den Mitarbeiter Tucholke einfach jemand in Vertretung unterzeichnet, dessen namen man nicht lesen kann.

Mag sein...

ABER:

Tucholke ist also beim NDR und zeichnet dort für Widerspruchbescheide?

Tucholke hat auch meinen Widerspruchsbescheid gezeichnet (auch nur jemand in Vertretung).

Ist dieser ominöse Tucholke also gleichzeitig beim NDR und beim HR beschäftigt???
Oder doch eher beim Beitragsservice, was jedoch bedeuten würde, dass der Widerspruchsbescheid gar nicht vom HR kam, sondern vom Beitragssservice, also einer nicht rechtsfähigen "Firma"?


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Tucholke unterzeichnet auch für den SWR. Ich habe die Kopie eines Dokumentes vorliegen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

v

vmp

  • Beiträge: 94
Für MDR auch.


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Hallo erstmal,

das ist möglicherweise eine "SIE". Schaut mal nach den Verfassern des Beck'schen Kommentars. Das ist das "handliche" Taschenbuch auf dessen Inhalt sich die netten Herrschaften in Ihren Texten gerne selbst zitieren.

Das Forum hat jetzt 9000 Benutzer ;)


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