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Autor Thema: Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 45908 mal)

G
  • Beiträge: 48
Hallo,

also Person A war nach dem geschriebenen hier etwas verunsichert, ob der Verwaltungsrechtsweg in seiner Rechtschutzversicherung eingeschlossen ist.
Daraufhin rief Person A beim Unternehmen U an und die teilten Person A mit, dass Rechtschutz für Verwaltungsrechtsstreitigkeiten besteht.
Allerdings hat Person bereits vor dem 01.01.2013 diese Versicherung und auch ohne SB.

Freundliche Grüße

A


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w
  • Beiträge: 90
Dazu auch meine Antwort, die heute im Briefkasten war.
Ich habe beim Antrag auch mein Widerspruchschreiben und den Beitragsbescheid dazugeheftet.

...Jetzt fehlt nur noch ein kompetenter und engagierter Anwalt... ::)
Hat da jemand ne Idee?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2014, 11:11 von wimmerma«

n
  • Beiträge: 1
Ich zitiere Helmut Enz:


Ich kenne schon eine
"Deckungszusage für die 1. Instanz" von
*mindestens* einer Rechtsschutzversicherung
...noch dazu einer, die erst in diesem Jahr abgeschlossen wurde!!!
http://www.versicherung-online.net/

Insofern:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!


Das kann ich nur bestätigen.
Ich habe den Eindruck gewonnen, eine der Hauptfunktionen einer Versicherungs-hotline ist dieses  Verunsichern und Abwimmeln.

Im ersten Zorn hätte ich  schon fast meine Rechtsschutzversicherung fristlos gekündigt, die ich seit Jahren habe.
Zum Glück habe ich noch einmal in die Versicherungsbedingungen geschaut und den folgenden Absatz gelesen:

§13 Außerordentliche Kündigung
(1) Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz ab, obwohl er
zur Leistung verpflichtet ist, kann der Versicherungsnehmer den
Vertrag fristlos oder zum Ende der laufenden
Versicherungsperiode kündigen.

Ja etwas besserer kann einer Versicherung doch garnicht passieren.
Der Kunde zahlt brav jahrelang seine Versicherungsbeiträge
und wenn er die Versicherung tatsächlich mal bräuchte,
dann kündigt er fristlos den Vertrag und ertlässt damit
der Versicherung alle ihre Pflichten.

Diesen Gefallen habe ich der Versicherung nicht getan.

Also nochmal:
Nicht unter fadenscheinigen Begründungen von der Versicherung abwimmeln lassen!!!

Der Name Versicherung ist da wohl irreführend, müsste Verunsicherung heißen ;)
Nein, im Ernst, das ist einfach deren Masche, wenn 1 von 10 sich so abwimmeln lässt und die Versicherung so ihrer Pflicht nicht nachkommen muss, spart die Versicherung schon 10% und ich glaube das ist gar nicht so schlecht geschätzt, weil sich viel zu viele Menschen gar nicht mit ihren Rechten bei der Versicherung auskennen, bzw zu faul  oder ahnungslos sind, um Einspruch zu erheben


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jetzt_reicht_es

Ein guter Anwalt hat mir gesagt: Es ist fast immer vom Nachteil die Versicherung vorher zu informieren.
Bei fast 100% der Anwälte kann man dies über den Anwalt machen. Wenn die Versicherung ablehnt, muss man trotzdem nichts zahlen. Fast 100% der Anwälte machen das: vorher anrufen und die Situation schildern und sagen dass man nur dann etwas machen will, wenn die Versicherung zahlt!
Den Rest macht der Anwalt!

Im Übrigen: wenn die Versicherung am Telefon abwimmelt, sollte man einen schriftlichen Antrag auf Leistung stellen. Darauf muss die Versicherung schriftlich reagieren. Sollten sie die Leistung ablehnen, schreibt man erneut und droht mit dem Ombudsmann (schaut einfach unter google nach). Reagiert die Versicherung nach 6 Wochen nicht bzw. lehnt immernoch ab, so ist der Weg frei zum Ombudsmannverfahren. In der Regel lenken die Versicherungen in 90% der Fälle in einem Ombudsmannverfahren ein und zahlen. Denn sie können nur dann ablehnen, wenn man etwas absichtlich gemacht hat oder es bestand keine Versicherung (z.B. die Wartefrist nicht eingehalten) oder der Fall ist nicht versichert (z.B. man hat nur Verkehrsrechtschutz). Ansonsten müssen sie zahlen, sonst verpflichtet sie der Ombudsmann. Und Ombudsmann ist völlig kostenlos für Versicherungsnehmer! Einfach mal ausprobieren.
Übrigens: Ombudsmann kann man immer anrufen, wenn man ein Problem mit einer Versicherung oder Bank hat!


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Kann ich denn im nachhinein immer noch die RSV in Anspruch nehmen?
Zurzeit läuft meine Klage beim VG und die Kosten wurden auch erstma von mir getragen.


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Kann ich denn im nachhinein immer noch die RSV in Anspruch nehmen?
Zurzeit läuft meine Klage beim VG und die Kosten wurden auch erstma von mir getragen.
Wenn die RSV erst nach der Klage abgeschlossen wurde, übernehmen die keine Kosten. Der zu versichernde Fall darf erst nach Abschluss der Versicherung eintreten, meistens mit Wartezeit von 3 Monaten. Damit sichern die sich ab, dass man nicht erst dann eine Versicherung abschliesst, wenn man diese braucht. Der zu versichernde Fall ist hier die Klage. Der vorangegangene Widerspruch ist noch nicht der versicherungsfähige Fall. Wenn es eine Rechtsschutzversicherung gäbe, hätte ich eine abgeschlossen, aber ich habe keine gefunden, die bis vors Bundesverfassungsgericht bezahlt. Ich zieh das durch ohne Versicherung, ich gehe davon aus dass wir Recht bekommen. Sieh dir an, was ich zu deren Geschäftsmodell geschrieben habe. Damit dürfte jedem klar sein, dass die Miese Tour vom örR entlarvt ist und nun auch als klagefähiges Argument vorhanden ist. Nebenbei: ich habe nur die Kurzform veröffentlicht, es kommt noch was.


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Kann ich denn im nachhinein immer noch die RSV in Anspruch nehmen?
Zurzeit läuft meine Klage beim VG und die Kosten wurden auch erstma von mir getragen.
Wenn die RSV erst nach der Klage abgeschlossen wurde, übernehmen die keine Kosten. Der zu versichernde Fall darf erst nach Abschluss der Versicherung eintreten, meistens mit Wartezeit von 3 Monaten. Damit sichern die sich ab, dass man nicht erst dann eine Versicherung abschliesst, wenn man diese braucht. Der zu versichernde Fall ist hier die Klage. Der vorangegangene Widerspruch ist noch nicht der versicherungsfähige Fall. Wenn es eine Rechtsschutzversicherung gäbe, hätte ich eine abgeschlossen, aber ich habe keine gefunden, die bis vors Bundesverfassungsgericht bezahlt. Ich zieh das durch ohne Versicherung, ich gehe davon aus dass wir Recht bekommen. Sieh dir an, was ich zu deren Geschäftsmodell geschrieben habe. Damit dürfte jedem klar sein, dass die Miese Tour vom örR entlarvt ist und nun auch als klagefähiges Argument vorhanden ist. Nebenbei: ich habe nur die Kurzform veröffentlicht, es kommt noch was.


Hallo Roggi, ich habe meine RSV schon mehr als 2 Jahre.Nur wurde mir am Telefon gesagt das die das nicht übernehmen würden wegen geringer Erfolgaussichten. Von daher habe ich bis jetzt alles selbst in die Hand genommen.

Aber das sehe ich nicht ein,deswegen möchte ich die RSV miteinbinden.Ist nur die Frage ob die mich jetzt noch unterstützen würden da ich selbst schon alles in die Wege geleitet und in Vorkasse gegangen bin?

Vondaher wäre jemand bereit sein Schreiben an die RSV anomysiert hochzuladen,dass ich eine Vorlage hätte,Danke!


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Wir haben die RV auch noch nicht in Anspruch genommen. Ich hatte auch zuerst die Absicht, mit meinem Kontaktmann vor Ort zu sprechen. Aber nach jetzt_reich-es Aussage ist es wohl besser, direkt den Anwalt aufzusuchen und ihn das machen zulassen. Der kann dann auch sauberer einschätzen, wie die Sache aussieht und der Versicherung das brühwarm mitteilen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Beiträge: 3.234
@ Yvonne: Bisher bin ich bei Bedarf zum Anwalt gegangen und habe die Versicherungspolice mitgenommen. Der Anwalt hat mich einen Vordruck unterschreiben lassen, und ich brauchte nichts weiter machen, er hat mit der Versicherung abgerechnet. In deinem Fall würde ich den Versicherungsschein zum Anwalt mitnehmen und den Anwalt sich darum kümmern lassen. Der Versicherungsfall ist eingetreten, also muss die Versicherung zahlen. Aussicht auf Erfolg besteht auch, sonst bräuchte sich niemand gegen Unrecht wehren.


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jetzt_reicht_es

Wenn man direkt zum Anwalt geht, hat man nur das Risiko, dass man im schlimsten Fall den Anwalt bezahlen muss (für die Beratung). Das Risiko ist aber sehr gering und man kann von vornherein mit offenen Karten spielen und dem Anwalt mitteilen, dass man nur einen Termin machet, wenn der Anwalt dieses Risiko trägt. Bei mir hat es immer geklappt.

Wer 100% sicher sein will kann die Versicherung um die Regulierung bitten (schriftlich). Bei etwaige Ablehnung zum Ombudsmann gehen (Kostenlos!). In der Regel wird die Versicherung auch dann bezahlen, wenn sie zahlungspflichtig ist.



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Hallo zusammen,

sorry wenn ich etwas schwer von Begriff bin...aber ich muss das nun nochmal fragen.

Man ist ja seit 01.01.2013 verpflichtet den BS zu bezahlen.
Wenn man eine RSV danach abgeschlossen hat, hat man dann auch keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten?
Oder hat man dann keinen Anspruch, wenn man die Rechtsbelehrung erhalten hat und danach die RSV abschließt?

Oder andersrum gefragt ab welchem Zeitpunkt muss die RSV existieren, damit man überhaupt Anspruch auf Kostenübernahme hat?
Und ich spreche hier von Anwaltskosten für Beratung und Einleitung der entsprechenden Schritte wenn man die Rechtsbelehrung erhalten hat.

Woran erkennt man die Rechtsbelehrung?

Grüße,
pipmen



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Woran erkennt man die Rechtsbelehrung?
Die Überschrift des Schreibens lautet vorne auf Seite 1 Beitragsbescheid und auf der Rückseite steht Rechtsbehelfsbelehrung. Die Rechtsbehelfsbelehrung hat z.B. den Text, dass man innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen kann wenn man nicht bezahlen will. Wenn es weitere Möglichkeiten gibt, steht das da, damit man auf den Beitragsbescheid richtig reagieren kann und keine rechtlichen Nachteile entstehen.


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Man ist ja seit 01.01.2013 verpflichtet den BS zu bezahlen.
Wenn man eine RSV danach abgeschlossen hat, hat man dann auch keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten?


Ich mache ein Beispiel um diese Sache zu verdeutlichen:
 Angenommen am 30.01.13 schließt du eine Rechtschutzversicherung ab.
Am 30.06.13 zündet ein Brandstifter deine Wohnung ab.
Der Brandstifter hat die Strechhölzer am 01.01.12 gekauft.
Er ist am 01.01.1980 geboren. Dein Mietvertrag besteht seit 01.01.1990.

Wann ist der Rechtsschutzfall passiert?
Es gibt Versicherer, die ablehnen und behaupten der RS Fall sei passiert als der Mensch die Streichhölzer gekauft hat und andere die behaupten als du die Wohnung gemietet hast!!!
Ist beides quatsch!
Der RS Fall ist am 30.06.13 passiert und da du die Versicherung 5 Monate vorher abgeschlossen und bezahlt hast, MUSS die Versicherung zahlen!!!
Genau so ist es bei dir hier der RS Fall passiert dann wenn der Bescheid kommt: mindestens 3 Monate vorher muss du eine Versicherung haben.
Dass das Gesetz seit 1.1.13 besteht spielt keine Rolle auch, wenn die Versicherung das gerne behauptet!
Bring das Beispiel mit dem Brandstifter: bei mir hat es immer geklappt, wenn ich dieses Beispiel gebracht habe, weil das so bildlich ist und zeigt wie absurd manchmal die Versicherungen argumentieren....


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Meine Rechtschutzversicherung hat mir nach erstmaliger Absage nach einem Telefonanruf in der Schadensstelle nun doch Rechtschutz gewährt.
Die Absage wurde zuerst damit begründet, dass der Rundfunkbeitrag eine Wohnungsabgabe ist und Streitfälle über eine Grundbesitz- und Mietrechtschutzversicherung abgewickelt werden müssten.
Über einen Telefonanruf in der Schadensstelle konnte ich den Mitarbeiter schnell davon überzeugen, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Abgabe handelt die nicht an die Wohnung, sondern an Personen die im Haushalt leben gebunden ist. Miet- und Besitzverhältnisse sind in diesem Fall irrelevant.
Der Name des Versicherers reimt sich übrigens auf den Namen des jetzigen und letzen "Wetten dass"-Moderators  ;)
 


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 884
Otto hatte diesen Versicherer mal in einem Lied auf die Schippe genommen...  ;D


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