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Autor Thema: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?  (Gelesen 73081 mal)

P
  • Beiträge: 5
Hallo @ all,

Weiss jetzt nicht, ob ich in diesem Thema richtig bin.
Ist auch mein erster Beitrag in dem Forum.

Lese aber schon seit ca. 2 Jahren mit und habe mit dank eurer Hilfe auch den Klageweg bestritten.

Fiktiver Fall:
Person A wohnt in FFM und hat somit den Hessischen Rundfunk vor dem VG Frankfurt verklagt. Die Klagepunkte entstammen größtenteils aus dem Forum - insgesamt hatte Person A 12. Punkte ausführlich zusammengetragen des weiteren hatte sie beantragt:

1) Die Aufhebung der Gebühren-/Beitragsbescheide vom 01.06.2013 sowie von 03.01.2014 und in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.03.2014
2) Festzustellen, dass zwischen Kläger und Beklagten kein Beitragsverhältnis besteht, welches eine Beitragspflicht des Klägers begründet
3) Die Vollziehung der Bescheide auszusetzen bzw. die aufschiebende Wirkung der Widersprüche vom 01.06.2014, 03.01.2014 sowie vom 21.03.2014 wiederherzustellen
4) Die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen

Nach jetzt fast 4 Monaten wurde vom VG entschieden, das Verfahren ruhen zu lassen, "weil dies auf Ihren übereinstimmenden Antrag hin angesichts der zu erwartenden obergerichtlichen und höchstrichterlichen Klärung der Rechtmäßigkeit des erhobenen Rundfunkbeitrags zweckmäßig erscheint"
Der Streitwert wurde festgelegt und wird 50/50 aufgeteilt.
Punkt 3 wurde abgelehnt da vom Antragsgegner (GEZ) so etwas nie angedroht oder durchgeführt wurde

Da ich juristisch ein Laie bin, ist meine Frage ob es hier ähnliche Erfahrungen gibt und wie jetzt der weitere Verlauf für Person A aussehen wird?
"ruhen lassen" - was bedeutet das jetzt genau für Person A?
Muss sie vor das nächsthöhere Gericht?
Bekommt sie jetzt wieder Post von diesem ****Verein?


Bis 2013 hatte die Lebensgefährtin von A ein Konto, welches aber ausschließlich für Radiogebühren geführt wurde. Seit es in den Beitragsservice umbenannt wurde, wurden keine Zahlungen mehr getätigt

Vielen Dank schonma vorab


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  • Moderator
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Nach jetzt fast 4 Monaten wurde vom VG entschieden, das Verfahren ruhen zu lassen, "weil dies auf Ihren übereinstimmenden Antrag hin angesichts der zu erwartenden obergerichtlichen und höchstrichterlichen Klärung der Rechtmäßigkeit des erhobenen Rundfunkbeitrags zweckmäßig erscheint"
Das ist genau das, was mir schon vorschwebte, was passieren dürfte, sobald ein wirklich höherinstanzliches Verfahren anhängig ist:
Die unterinstanzlichen Verwaltungsgerichte haben genug anderes um die Ohren. Deren Ansinnen dürfte entweder sein, Verfahren abzubügeln - oder auf die lange Bank zu schieben und "die Zeit entscheiden zu lassen" bzw. eben höherinstanzliche Gerichte.

Weshalb etwas entscheiden, was ohnehin irgendwann woanders entschieden wird? ;)

Und zwischenzeitlich bleibt das Mahnverfahren ausgesetzt, wie ARD ZDF & Co. ja hie und da schon quasi offiziell ausgesagt haben, d.h. Person A darf bis mind. zur ersten höherinstanzlichen Entscheidung (Vermutlich BVerwG) quasi "offiziell legitimiert" die Zahlungsverweigerung weiter ausüben.
Klingt doch erst mal bestens ;)

Da ich juristisch ein Laie bin, ist meine Frage ob es hier ähnliche Erfahrungen gibt und wie jetzt der weitere Verlauf für Person A aussehen wird?
"ruhen lassen" - was bedeutet das jetzt genau für Person A?
Wohl das, was es sagt: mal "ruhen lassen" ;)
Was aber nicht bedeutet, bzgl. Widerstand vollkommen inaktiv zu bleiben.
Außer dem finanziellen und juristischen Weg gibt es ja noch die politisch-aufklärerische Ebene, auf der es parallel viel zu tun gibt... siehe "Runde Tische", Petitionen, etc.

Muss sie vor das nächsthöhere Gericht?
Erst mal nicht. Es wird wohl einfach erst mal abgewartet, was das BVerwG entscheidet... ;)

Bekommt sie jetzt wieder Post von diesem ****Verein?
Vermutlich die automatisierten Zahlungs-/ Kontostandsinformationen, die aber keine Rechtsmittel erfordern.


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s
  • Beiträge: 87
Hallo Pesimist,

ich finde von allem was ich bisher gelesen habe, bist du bzw. Person A am "weitesten" gekommen.

Alle anderen Klagen wurden "abgeschmettert", Deine jedoch nicht!
Ohne Witz, das finde ich klasse und lässt Hoffnung aufkeimen!

Könntest du evtl. die Klagebegründung anonymisiert hochladen für alle anderen Mitstreiter?

Danke im Voraus

VG


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  • Beiträge: 375
Das ist für einen Pessimisten ;) und natürlich für Person A und doch ein guter Erfolg.

Das Verfahren ruht und wird erst dann wieder aufgenommen, wenn eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt. Danach kann A prüfen, ob alle die eingene Klage tragenden Gründe dort entschieden wurden und kann den Prozess fortsetzen oder die Klage zurückziehen.  Bis dahin muss nicht gezahlt werden. Was will Person A mehr?

Wie hoch war der festgesetzte Streitwert? Wegen des Festestellungsantrags zu 2. vermutlich über 300 €.



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i
  • Beiträge: 181
Mein Verfahren ruht ebenfalls mit der selben Erklärung des VG schon seit einigen Monaten. Seitdem keine Briefe mehr vom Beitragsservice --- Einfach Super! Bei mir war es so: Kurz nach meiner Klage, wo ich auch die starke politische Unterwanderung der ÖR-Sender bemängelte entschied das BVerfG, daß der politische Einfluß beim ZDF viel zu groß ist. Eigentlich hätte das VG meiner Klage statt geben müssen, aber nein, man wartet lieber auf neue huldigende Worte aus Karlsruhe und herauskam das Ruhen des Verfahrens. Der Kampf um die Demokratie geht also weiter.


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P
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erstmal Danke für die Kommentare & Antworten und sorry @mods, Weiss jetzt bescheid und werde darauf achten ;)

Ja, an sich auf jeden Fall besser als Verfahren abgelehnt oder ähnliches - auch wenn ich keine großen Hoffnung auf die "höchstrichterliche" Entscheidung habe in dieser Bananenrepublik. Aber wer nicht kämpft hat schon verloren.
Interessant ist auch die Aussage der Dame vom VG Ffm am Telefon, als ich Sie den fragte, was mit meinen ganzen aufgeführten Punkten ist, warum darauf nicht eingeganen wird - "ich stimme ihnen da voll und ganz zu, allerdings kann das VG dies nicht entscheiden"- da meinte ich, ob denn mehrere Klagen bzgl. Beitragsservice eingegangen wären? Antwort: "immer noch zu wenige"  :o
ich frage mich wirklich, wann die Schafe, ähm Menschen in diesem Land aufwachen und merken das WIR entscheiden und nicht über uns entschieden wird. Würden 40mil. Deutschen sagen, "wir zahlen kein Beitragsservice", gäbe es diesen morgen nicht mehr! Kapier nicht, warum die Menschen das nicht verstehen!

@Bürger: Danke für die Erläuterungen. Auf jeden Fall, bin im Bekannten & Kollegenkreis schon am aufklären. Ist ja bei weitem auch nicht die einzige Sauerei in diesem Land.

Die Klage von Person A versuche ich heute Abend mal hochzuladen, da ich hier momentan noch auf der Arbeit bin.


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bzgl. Streitwerts, also der "Kontostand" bei der GEZ lag bei Einreichung der Klage bei knapp über 300€.
Das VG hat den Wert des Streitgegenstandes auf 87.74 festgesetzt?
(Was heißt das? Bekommt Person A jetzt bald eine Rechnung?)

@itsfivetotwelve: Person A hätte nichts dagegen wenn das in ihrem Fall auch so wäre.


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  • Beiträge: 181
@Pesimist
Wenn Person A bisher keinerlei Zahlungen an das VG zu leisten hatte, dann wird bald eine Rechnung eindruddeln, wo das VG Knete (Verfahrensgebühr) sehen will. Bei Person A wurden 90€ veranschlagt und 53€ mußte "A"  zahlen. Aber im Netz wurde schon vielfach erwähnt, daß auch Kosten entstehen. Sonst wäre es zu leicht. Und leicht darf Recht für die Normalbürger nicht sein, das soll nämlich auch ein bischen abschrecken.


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der "Kontostand" bei der GEZ lag bei Einreichung der Klage bei knapp über 300€.
Das VG hat den Wert des Streitgegenstandes auf 87.74 festgesetzt?
(Was heißt das? Bekommt Person A jetzt bald eine Rechnung?)
"Kontostand" beim "Beitragsservice" ist ja nicht unbedingt der per Verwaltungsakt = Bescheid festgesetzte und dann widersprochene Betrag = Streitwert.
Insofern dürfte bei einem Streitwert von ~90 Euro die untere Grenze der Gerichtsgebühren von erst mal ~105 Euro zustande kommen und insofern auch die Rechnung des Gerichtskostenvorschusses...
Neue Verwaltungsgerichtsgebühren seit 1.8.2013
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.0.html
...vorbehaltlich eventueller Kosten für die Ablehnung Punkt 3 (wohl verfrüht eingelegter "Antrag auf Eilrechtsschutz", oder?)

[...] ob denn mehrere Klagen bzgl. Beitragsservice eingegangen wären?
Antwort: "immer noch zu wenige"  :o
ich frage mich wirklich, wann die Schafe, ähm Menschen in diesem Land aufwachen und merken das WIR entscheiden und nicht über uns entschieden wird.
Die Chancen stehen m. E. nicht schlecht, dass die eigentliche Klagewelle erst noch kommt.
Das "Ruhenlassen" der Klage in erster Instanz und damit deutliche Vereinfachung ohne größere Risiken könnte die Hemmschwelle einer ganzen Menge Klagewilliger deutlich herabsetzen und diese so veranlassen, sich ebenfalls bis zur nächst-/ höchstinstanzlichen Entscheidung nervlich und finanziell weitestgehende "Ruhe" zu verschaffen - getragen von einigen substanziellen Verfahren wie wohl dem von Prof. Koblenzer am VG Freiburg, welches ja die Sprungrevision zum BVerwG zugelassen hatte...
Urteil Verwaltungsgericht Freiburg 06.09.2014 (02.04.2014) Az.: 2 K 1446/13
VerwG Freiburg – Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11087.0.html
...und somit mglw. Auslöser für o.g. Entscheidung des "Ruhenlassens" ist.

Eine offizielle Mitteilung, dass die (Sprung-)Revision auch tatsächlich schon eingelegt worden ist, fehlt mir zwar...
...aber gut zu wissen, dass dies dann wohl zu "ziehen" scheint ;)


Das Forum behandelt nur *fiktive* Fälle!
Die Foren-Mitglieder werden dringend gebeten, die Moderatoren und das Forum zu unterstützen und dies auch einzuhalten. :police:
Danke für das Verständnis & Mitwirken.


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  • Beiträge: 5
die Gerichtskosten hatte Person A bereits kurz nach der Klage bezahlt (ca. 105€)


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C
  • Beiträge: 342
Auch wenn hier nichts entschieden wurde, so ist es doch besser als das immergleiche Abbügeln der Klage.
Vergleicht man diese Entscheidung mit dem Massenverfahren in Potsdam, so kann man von einem Fortschritt reden.

[...] ob denn mehrere Klagen bzgl. Beitragsservice eingegangen wären?
Antwort: "immer noch zu wenige"  :o
ich frage mich wirklich, wann die Schafe, ähm Menschen in diesem Land aufwachen und merken das WIR entscheiden und nicht über uns entschieden wird.
Damit dürfte dann endgültig klar sein, warum der BS rumtrickst und die Bescheide letztendlich so zögerlich verschickt.
In meinem Bekanntenkreis zahlen fast alle, weil sie sich schlicht und ergreifend mit den 17,90 ihre Ruhe erkaufen. Schafe eben!


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

  • Beiträge: 213
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Diese Frage habe ich mir sehr oft gestellt ...

Ein wirklich negatives Beispiel dazu ist unter anderem das HiFi-Forum in dem ich auch unterwegs bin. Dort gibt es auch einige Anti-GEZ threads die aber von gefühlten 80% der Forenuser regelrecht niedergemacht wurden. :o

Der Großteil ist da sowas von "pro" ÖR eingestellt ... das kann man kaum glauben.

War jetzt aber auch nur ein Beispiel von mehreren. Es müsste wirklich mal mal eine "Nicht-manipulierbare Volksbefragung" dazu durchgeführt werden. Ich kenne in meinem gesamten Freundes / Verwandten und Kollegenkreis nicht einen einzigen der dieses Geld gerne oder aus Überzeugung zahlt sondern einfach nur weil es Plicht ist ...  ::)

Ich bin sicher das trifft auf mindestens 80% der Gesamtbevölkerung zu.

Gruß,
ViSa


Edit "Bürger" - an alle Mitforisten:
Bitte nicht in allgemeine, abschweifende Gedankengänge abdriften, sondern bitte beim Kern des Themas bleiben, das da lautet
"VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?"
Danke für Euer Verständnis & Mitwirken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2014, 23:37 von Bürger«

K
  • Beiträge: 234
Zitat
[...] ob denn mehrere Klagen bzgl. Beitragsservice eingegangen wären?
Antwort: "immer noch zu wenige"  :o

Was ist das denn für eine sinnfreie Antwort? Kann man ja wohl nicht ernst nehmen.

Seit wann haben viele Klagen mehr Aussicht auf Erfolg als stichhaltige Argumente gegen erlassene Gesetze?

Wenns danach gehen würde, dann könnte man Screenshots aus sämtlichen Foren der Klageschrift beilegen, um die Ablehnung des RBStV durch die Mehrheit des Volkes zu belegen. Normalerweise müßte 1 stichhaltige Klage ausreichen, um Grundrechtsverstöße aufzudecken. Es geht hier schließlich nicht darum, ob das Volk etwas gut findet oder nicht, sondern ob 16 Ministerpräsidenten zum Wohle des Volkes entschieden haben oder aus rein persönlichen Gründen, um ein System zu decken das eigentlich schon längst tot geritten ist?

Seit wann wird denn in diesem Land das Volk gefragt? Man gewinnt unweigerlich den Eindruck, dass die Gerichte nur Geld verdienen möchten und zusätzlich bei Klagen gegen den Staat die Querulanten dokumentiert haben will.

Man ist schließlich nur ein guter Bürger, wenn man die Schnauze hält und sich dem Diktat des Staates ohne Widerrede beugt. Ein krankes Land erkauft sich teuer den inneren Frieden, indem es Hartz4 bezahlt und dem "Müll der Gesellschaft" gratis TV gewährt. Böse Zungen würden jetzt behaupten, dass genau der Müll im TV gesendet wird, den das Volk zu sehen wünscht.

Das Schlimme daran ist, es ist auch noch so!

Ist nun das System krank oder das Volk?


Edit "Bürger" - noch mal der eindringliche Hinweis an alle Mitforisten:
Bitte nicht in allgemeine, abschweifende Gedankengänge abdriften
oder sich an irgendwelchen Randbemerkungen hochziehen, sondern
bitte beim Kern des Themas bleiben, das da lautet
"VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?"
Danke für Euer Verständnis & Mitwirken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2014, 15:39 von Bürger«

M
  • Beiträge: 122
Ein sehr interessanter Fall, der hier geschildert wird. Pessimist, du wolltest doch mal die Klagebegründung einstellen. Besteht die Möglichkeit dazu? Meiner Person A würde das derzeit SEHR helfen.

Siehe 1. Posting von Seite 2:
Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9982.msg79088.html#msg79088


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M
  • Beiträge: 122
Ich schiebe das hier nochmal an, weil diese Option für mich und sicherlich für viele andere User eine sehr wichtige Sache ist. Ich werte das hier als Teilerfolg und ich denke, dass viele von uns ein ruhendes Verfahren ebenso begrüßen würden, weil man damit ja erstmal aus der Schußlinie ist.

Kannst du uns konkretere Daten zu Person A geben? Gibt es ein Aktenzeichen, auf das man sich berufen kann? Wie lautete die Klageschrift?


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