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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Pesimist am 02. Oktober 2014, 13:22

Titel: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: Pesimist am 02. Oktober 2014, 13:22
Hallo @ all,

Weiss jetzt nicht, ob ich in diesem Thema richtig bin.
Ist auch mein erster Beitrag in dem Forum.

Lese aber schon seit ca. 2 Jahren mit und habe mit dank eurer Hilfe auch den Klageweg bestritten.

Fiktiver Fall:
Person A wohnt in FFM und hat somit den Hessischen Rundfunk vor dem VG Frankfurt verklagt. Die Klagepunkte entstammen größtenteils aus dem Forum - insgesamt hatte Person A 12. Punkte ausführlich zusammengetragen des weiteren hatte sie beantragt:

1) Die Aufhebung der Gebühren-/Beitragsbescheide vom 01.06.2013 sowie von 03.01.2014 und in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.03.2014
2) Festzustellen, dass zwischen Kläger und Beklagten kein Beitragsverhältnis besteht, welches eine Beitragspflicht des Klägers begründet
3) Die Vollziehung der Bescheide auszusetzen bzw. die aufschiebende Wirkung der Widersprüche vom 01.06.2014, 03.01.2014 sowie vom 21.03.2014 wiederherzustellen
4) Die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen

Nach jetzt fast 4 Monaten wurde vom VG entschieden, das Verfahren ruhen zu lassen, "weil dies auf Ihren übereinstimmenden Antrag hin angesichts der zu erwartenden obergerichtlichen und höchstrichterlichen Klärung der Rechtmäßigkeit des erhobenen Rundfunkbeitrags zweckmäßig erscheint"
Der Streitwert wurde festgelegt und wird 50/50 aufgeteilt.
Punkt 3 wurde abgelehnt da vom Antragsgegner (GEZ) so etwas nie angedroht oder durchgeführt wurde

Da ich juristisch ein Laie bin, ist meine Frage ob es hier ähnliche Erfahrungen gibt und wie jetzt der weitere Verlauf für Person A aussehen wird?
"ruhen lassen" - was bedeutet das jetzt genau für Person A?
Muss sie vor das nächsthöhere Gericht?
Bekommt sie jetzt wieder Post von diesem ****Verein?


Bis 2013 hatte die Lebensgefährtin von A ein Konto, welches aber ausschließlich für Radiogebühren geführt wurde. Seit es in den Beitragsservice umbenannt wurde, wurden keine Zahlungen mehr getätigt

Vielen Dank schonma vorab
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: Bürger am 02. Oktober 2014, 14:46
Nach jetzt fast 4 Monaten wurde vom VG entschieden, das Verfahren ruhen zu lassen, "weil dies auf Ihren übereinstimmenden Antrag hin angesichts der zu erwartenden obergerichtlichen und höchstrichterlichen Klärung der Rechtmäßigkeit des erhobenen Rundfunkbeitrags zweckmäßig erscheint"
Das ist genau das, was mir schon vorschwebte, was passieren dürfte, sobald ein wirklich höherinstanzliches Verfahren anhängig ist:
Die unterinstanzlichen Verwaltungsgerichte haben genug anderes um die Ohren. Deren Ansinnen dürfte entweder sein, Verfahren abzubügeln - oder auf die lange Bank zu schieben und "die Zeit entscheiden zu lassen" bzw. eben höherinstanzliche Gerichte.

Weshalb etwas entscheiden, was ohnehin irgendwann woanders entschieden wird? ;)

Und zwischenzeitlich bleibt das Mahnverfahren ausgesetzt, wie ARD ZDF & Co. ja hie und da schon quasi offiziell ausgesagt haben, d.h. Person A darf bis mind. zur ersten höherinstanzlichen Entscheidung (Vermutlich BVerwG) quasi "offiziell legitimiert" die Zahlungsverweigerung weiter ausüben.
Klingt doch erst mal bestens ;)

Da ich juristisch ein Laie bin, ist meine Frage ob es hier ähnliche Erfahrungen gibt und wie jetzt der weitere Verlauf für Person A aussehen wird?
"ruhen lassen" - was bedeutet das jetzt genau für Person A?
Wohl das, was es sagt: mal "ruhen lassen" ;)
Was aber nicht bedeutet, bzgl. Widerstand vollkommen inaktiv zu bleiben.
Außer dem finanziellen und juristischen Weg gibt es ja noch die politisch-aufklärerische Ebene, auf der es parallel viel zu tun gibt... siehe "Runde Tische" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html), Petitionen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10800.0.html), etc.

Muss sie vor das nächsthöhere Gericht?
Erst mal nicht. Es wird wohl einfach erst mal abgewartet, was das BVerwG entscheidet... ;)

Bekommt sie jetzt wieder Post von diesem ****Verein?
Vermutlich die automatisierten Zahlungs-/ Kontostandsinformationen, die aber keine Rechtsmittel erfordern.
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: smartorakel am 02. Oktober 2014, 14:50
Hallo Pesimist,

ich finde von allem was ich bisher gelesen habe, bist du bzw. Person A am "weitesten" gekommen.

Alle anderen Klagen wurden "abgeschmettert", Deine jedoch nicht!
Ohne Witz, das finde ich klasse und lässt Hoffnung aufkeimen!

Könntest du evtl. die Klagebegründung anonymisiert hochladen für alle anderen Mitstreiter?

Danke im Voraus

VG
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: Redfox am 02. Oktober 2014, 14:50
Das ist für einen Pessimisten ;) und natürlich für Person A und doch ein guter Erfolg.

Das Verfahren ruht und wird erst dann wieder aufgenommen, wenn eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt. Danach kann A prüfen, ob alle die eingene Klage tragenden Gründe dort entschieden wurden und kann den Prozess fortsetzen oder die Klage zurückziehen.  Bis dahin muss nicht gezahlt werden. Was will Person A mehr?

Wie hoch war der festgesetzte Streitwert? Wegen des Festestellungsantrags zu 2. vermutlich über 300 €.

Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: itsfivetotwelve am 02. Oktober 2014, 15:19
Mein Verfahren ruht ebenfalls mit der selben Erklärung des VG schon seit einigen Monaten. Seitdem keine Briefe mehr vom Beitragsservice --- Einfach Super! Bei mir war es so: Kurz nach meiner Klage, wo ich auch die starke politische Unterwanderung der ÖR-Sender bemängelte entschied das BVerfG, daß der politische Einfluß beim ZDF viel zu groß ist. Eigentlich hätte das VG meiner Klage statt geben müssen, aber nein, man wartet lieber auf neue huldigende Worte aus Karlsruhe und herauskam das Ruhen des Verfahrens. Der Kampf um die Demokratie geht also weiter.
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: Pesimist am 02. Oktober 2014, 15:29
erstmal Danke für die Kommentare & Antworten und sorry @mods, Weiss jetzt bescheid und werde darauf achten ;)

Ja, an sich auf jeden Fall besser als Verfahren abgelehnt oder ähnliches - auch wenn ich keine großen Hoffnung auf die "höchstrichterliche" Entscheidung habe in dieser Bananenrepublik. Aber wer nicht kämpft hat schon verloren.
Interessant ist auch die Aussage der Dame vom VG Ffm am Telefon, als ich Sie den fragte, was mit meinen ganzen aufgeführten Punkten ist, warum darauf nicht eingeganen wird - "ich stimme ihnen da voll und ganz zu, allerdings kann das VG dies nicht entscheiden"- da meinte ich, ob denn mehrere Klagen bzgl. Beitragsservice eingegangen wären? Antwort: "immer noch zu wenige"  :o
ich frage mich wirklich, wann die Schafe, ähm Menschen in diesem Land aufwachen und merken das WIR entscheiden und nicht über uns entschieden wird. Würden 40mil. Deutschen sagen, "wir zahlen kein Beitragsservice", gäbe es diesen morgen nicht mehr! Kapier nicht, warum die Menschen das nicht verstehen!

@Bürger: Danke für die Erläuterungen. Auf jeden Fall, bin im Bekannten & Kollegenkreis schon am aufklären. Ist ja bei weitem auch nicht die einzige Sauerei in diesem Land.

Die Klage von Person A versuche ich heute Abend mal hochzuladen, da ich hier momentan noch auf der Arbeit bin.
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: Pesimist am 02. Oktober 2014, 15:39
bzgl. Streitwerts, also der "Kontostand" bei der GEZ lag bei Einreichung der Klage bei knapp über 300€.
Das VG hat den Wert des Streitgegenstandes auf 87.74 festgesetzt?
(Was heißt das? Bekommt Person A jetzt bald eine Rechnung?)

@itsfivetotwelve: Person A hätte nichts dagegen wenn das in ihrem Fall auch so wäre.
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: itsfivetotwelve am 02. Oktober 2014, 15:57
@Pesimist
Wenn Person A bisher keinerlei Zahlungen an das VG zu leisten hatte, dann wird bald eine Rechnung eindruddeln, wo das VG Knete (Verfahrensgebühr) sehen will. Bei Person A wurden 90€ veranschlagt und 53€ mußte "A"  zahlen. Aber im Netz wurde schon vielfach erwähnt, daß auch Kosten entstehen. Sonst wäre es zu leicht. Und leicht darf Recht für die Normalbürger nicht sein, das soll nämlich auch ein bischen abschrecken.
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: Bürger am 02. Oktober 2014, 16:13
der "Kontostand" bei der GEZ lag bei Einreichung der Klage bei knapp über 300€.
Das VG hat den Wert des Streitgegenstandes auf 87.74 festgesetzt?
(Was heißt das? Bekommt Person A jetzt bald eine Rechnung?)
"Kontostand" beim "Beitragsservice" ist ja nicht unbedingt der per Verwaltungsakt = Bescheid festgesetzte und dann widersprochene Betrag = Streitwert.
Insofern dürfte bei einem Streitwert von ~90 Euro die untere Grenze der Gerichtsgebühren von erst mal ~105 Euro zustande kommen und insofern auch die Rechnung des Gerichtskostenvorschusses...
Neue Verwaltungsgerichtsgebühren seit 1.8.2013
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.0.html
...vorbehaltlich eventueller Kosten für die Ablehnung Punkt 3 (wohl verfrüht eingelegter "Antrag auf Eilrechtsschutz", oder?)

[...] ob denn mehrere Klagen bzgl. Beitragsservice eingegangen wären?
Antwort: "immer noch zu wenige"  :o
ich frage mich wirklich, wann die Schafe, ähm Menschen in diesem Land aufwachen und merken das WIR entscheiden und nicht über uns entschieden wird.
Die Chancen stehen m. E. nicht schlecht, dass die eigentliche Klagewelle erst noch kommt.
Das "Ruhenlassen" der Klage in erster Instanz und damit deutliche Vereinfachung ohne größere Risiken könnte die Hemmschwelle einer ganzen Menge Klagewilliger deutlich herabsetzen und diese so veranlassen, sich ebenfalls bis zur nächst-/ höchstinstanzlichen Entscheidung nervlich und finanziell weitestgehende "Ruhe" zu verschaffen - getragen von einigen substanziellen Verfahren wie wohl dem von Prof. Koblenzer am VG Freiburg, welches ja die Sprungrevision zum BVerwG zugelassen hatte...
Urteil Verwaltungsgericht Freiburg 06.09.2014 (02.04.2014) Az.: 2 K 1446/13
VerwG Freiburg – Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11087.0.html
...und somit mglw. Auslöser für o.g. Entscheidung des "Ruhenlassens" ist.

Eine offizielle Mitteilung, dass die (Sprung-)Revision auch tatsächlich schon eingelegt worden ist, fehlt mir zwar...
...aber gut zu wissen, dass dies dann wohl zu "ziehen" scheint ;)


Das Forum behandelt nur *fiktive* Fälle!
Die Foren-Mitglieder werden dringend gebeten, die Moderatoren und das Forum zu unterstützen und dies auch einzuhalten. :police:
Danke für das Verständnis & Mitwirken.
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: Pesimist am 02. Oktober 2014, 16:21
die Gerichtskosten hatte Person A bereits kurz nach der Klage bezahlt (ca. 105€)
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: Carina am 02. Oktober 2014, 17:26
Auch wenn hier nichts entschieden wurde, so ist es doch besser als das immergleiche Abbügeln der Klage.
Vergleicht man diese Entscheidung mit dem Massenverfahren in Potsdam, so kann man von einem Fortschritt reden.

[...] ob denn mehrere Klagen bzgl. Beitragsservice eingegangen wären?
Antwort: "immer noch zu wenige"  :o
ich frage mich wirklich, wann die Schafe, ähm Menschen in diesem Land aufwachen und merken das WIR entscheiden und nicht über uns entschieden wird.
Damit dürfte dann endgültig klar sein, warum der BS rumtrickst und die Bescheide letztendlich so zögerlich verschickt.
In meinem Bekanntenkreis zahlen fast alle, weil sie sich schlicht und ergreifend mit den 17,90 ihre Ruhe erkaufen. Schafe eben!
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: ViSa am 02. Oktober 2014, 20:24
Interessant ist auch die Aussage der Dame vom VG Ffm am Telefon, als ich Sie den fragte, was mit meinen ganzen aufgeführten Punkten ist, warum darauf nicht eingeganen wird - "ich stimme ihnen da voll und ganz zu, allerdings kann das VG dies nicht entscheiden"- da meinte ich, ob denn mehrere Klagen bzgl. Beitragsservice eingegangen wären? Antwort: "immer noch zu wenige"  :o
ich frage mich wirklich, wann die Schafe, ähm Menschen in diesem Land aufwachen und merken das WIR entscheiden und nicht über uns entschieden wird. Würden 40mil. Deutschen sagen, "wir zahlen kein Beitragsservice", gäbe es diesen morgen nicht mehr! Kapier nicht, warum die Menschen das nicht verstehen!

Diese Frage habe ich mir sehr oft gestellt ...

Ein wirklich negatives Beispiel dazu ist unter anderem das HiFi-Forum in dem ich auch unterwegs bin. Dort gibt es auch einige Anti-GEZ threads die aber von gefühlten 80% der Forenuser regelrecht niedergemacht wurden. :o

Der Großteil ist da sowas von "pro" ÖR eingestellt ... das kann man kaum glauben.

War jetzt aber auch nur ein Beispiel von mehreren. Es müsste wirklich mal mal eine "Nicht-manipulierbare Volksbefragung" dazu durchgeführt werden. Ich kenne in meinem gesamten Freundes / Verwandten und Kollegenkreis nicht einen einzigen der dieses Geld gerne oder aus Überzeugung zahlt sondern einfach nur weil es Plicht ist ...  ::)

Ich bin sicher das trifft auf mindestens 80% der Gesamtbevölkerung zu.

Gruß,
ViSa


Edit "Bürger" - an alle Mitforisten:
Bitte nicht in allgemeine, abschweifende Gedankengänge abdriften, sondern bitte beim Kern des Themas bleiben, das da lautet
"VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?"
Danke für Euer Verständnis & Mitwirken.
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: Konspirativ am 03. Oktober 2014, 01:46
Zitat
[...] ob denn mehrere Klagen bzgl. Beitragsservice eingegangen wären?
Antwort: "immer noch zu wenige"  :o

Was ist das denn für eine sinnfreie Antwort? Kann man ja wohl nicht ernst nehmen.

Seit wann haben viele Klagen mehr Aussicht auf Erfolg als stichhaltige Argumente gegen erlassene Gesetze?

Wenns danach gehen würde, dann könnte man Screenshots aus sämtlichen Foren der Klageschrift beilegen, um die Ablehnung des RBStV durch die Mehrheit des Volkes zu belegen. Normalerweise müßte 1 stichhaltige Klage ausreichen, um Grundrechtsverstöße aufzudecken. Es geht hier schließlich nicht darum, ob das Volk etwas gut findet oder nicht, sondern ob 16 Ministerpräsidenten zum Wohle des Volkes entschieden haben oder aus rein persönlichen Gründen, um ein System zu decken das eigentlich schon längst tot geritten ist?

Seit wann wird denn in diesem Land das Volk gefragt? Man gewinnt unweigerlich den Eindruck, dass die Gerichte nur Geld verdienen möchten und zusätzlich bei Klagen gegen den Staat die Querulanten dokumentiert haben will.

Man ist schließlich nur ein guter Bürger, wenn man die Schnauze hält und sich dem Diktat des Staates ohne Widerrede beugt. Ein krankes Land erkauft sich teuer den inneren Frieden, indem es Hartz4 bezahlt und dem "Müll der Gesellschaft" gratis TV gewährt. Böse Zungen würden jetzt behaupten, dass genau der Müll im TV gesendet wird, den das Volk zu sehen wünscht.

Das Schlimme daran ist, es ist auch noch so!

Ist nun das System krank oder das Volk?


Edit "Bürger" - noch mal der eindringliche Hinweis an alle Mitforisten:
Bitte nicht in allgemeine, abschweifende Gedankengänge abdriften
oder sich an irgendwelchen Randbemerkungen hochziehen, sondern
bitte beim Kern des Themas bleiben, das da lautet
"VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?"
Danke für Euer Verständnis & Mitwirken.
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: MrTNo am 27. Oktober 2014, 14:19
Ein sehr interessanter Fall, der hier geschildert wird. Pessimist, du wolltest doch mal die Klagebegründung einstellen. Besteht die Möglichkeit dazu? Meiner Person A würde das derzeit SEHR helfen.

Siehe 1. Posting von Seite 2:
Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9982.msg79088.html#msg79088
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: MrTNo am 11. November 2014, 21:20
Ich schiebe das hier nochmal an, weil diese Option für mich und sicherlich für viele andere User eine sehr wichtige Sache ist. Ich werte das hier als Teilerfolg und ich denke, dass viele von uns ein ruhendes Verfahren ebenso begrüßen würden, weil man damit ja erstmal aus der Schußlinie ist.

Kannst du uns konkretere Daten zu Person A geben? Gibt es ein Aktenzeichen, auf das man sich berufen kann? Wie lautete die Klageschrift?
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: Blitzbirne am 11. November 2014, 21:27
Ich schiebe das hier nochmal an, weil diese Option für mich und sicherlich für viele andere User eine sehr wichtige Sache ist. Ich werte das hier als Teilerfolg und ich denke, dass viele von uns ein ruhendes Verfahren ebenso begrüßen würden, weil man damit ja erstmal aus der Schußlinie ist.

Kannst du uns konkretere Daten zu Person A geben? Gibt es ein Aktenzeichen, auf das man sich berufen kann? Wie lautete die Klageschrift?

Ja, das wäre für alle ein wichtiger Punkt in der Klage. Damit hätte man schon halb gewonnen, wenn das Verfahren ausgesetzt würde. So erspart sich jeder einzelne den Weg durch die Instanzen. Es reicht, wenn das ein für alle mal verhandelt wird.
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: badboy-72 am 12. November 2014, 12:12
Hat man schon versucht Pesimist mal an zu schreiben? Sicher hat er das nur vergessen.
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: Pesimist am 12. November 2014, 12:38
Hi,

sorry @ all die gewartet haben, war länger nicht Online.
Wer das AZ benötigt oder die Klage, bitte mir per PN seine Email Adresse schicken.

gruß
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: noTV am 12. November 2014, 17:33
Wie viele Gleichgesinnte, habe ich gegen den Rundfunkbeitrag (GEZ) bei meinem Verwaltungsgericht in Karlruhe Klage erhoben.

Heute bekam ich von diesem "unabhängigen" Gericht Post.
Enthalten war ein Schreiben mit einer Anlage: für Sie vorbereiteter Ruhensantrag

Begründung:

Gem. § 173 VwGO i.V.m. § 251 ZPO hat das Gericht das Ruhen des Verfahrens auzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass aus wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist.

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hält eine Ruhensanordnung in Ihrem Verfahren für zweckmäßig.

Nun kommen die schriftliche Verweise auf erstinstanzliche Entscheidungen baden - württembergischer Verwaltungsgerichte zur Frage der Zulässigkeit einer Rundfunkbeitragserhebung ergangen (VG Freiburg vom 02.04.2014 - 2 K 1446/13 -, VG Stuttgart jeweils vom 01.10.2014 - 3 K 4897/13 und 3 K 1360/14 -).

In diesen Verfahren wurde u.a. der von den weitaus meisten Klägern angegriffene Charakter der Rundfunkabgabe als Beitrag dahingehend entschieden, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer handele und das Anknüpfen der Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich an das Innehaben einer Wohnung rechtlich nicht zu beanstanden sei.

Die in allen Verfahren zugelassene Berufung wurde auch in allen Verfahren eingelegt (Aktenzeichen beim Verwaltungsgerichtshof  2 S 1943/14 und S 2 2168/14).

Vor einer Entscheidung des VwGH Baden - Württemberg müsste auch die 8. Kammer des VwG Karlsruhe in einem Urteil bezüglich ihres Verfahrens die Berufung zulassen.
Da in der zweiten Instanz Vertretungszwang (vgl. § 7 VwGO) besteht, müsste die klagende Partei, soweit sie nicht bereits anwaltlich vertreten ist, einen Rechtsanwalt beauftragen,
was zu einer Verteuerung des Verfahrens führt.
Es ist daher sinnvoll, eine rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden - Württemberg abzuwarten.
Dies geschieht prozessual korrekt durch Anträge der Beteiligten, das Verfahren ruhen zu lassen.

Während des Ruhens des Verfahrens erfolgen keine weiteren Verfahrensschritte. Das Verfahren ist gewissermaßen "eingefroren"; Sie erleiden hierdurch keine Nachteile. Das Verfahren kann zudem auch von beiden Seiten jederzeit wieder angerufen werden.

Da das Gericht das Ruhen des Verfahrens nur dann anordnen kann, wenn beide Parteien dies beantragen, wird hiermit angeregt, innerhalb von zwei Wochen einen Ruhensantrag zu stellen.

Mein Streitwert liegt vorläufig bei 5000.- EURO
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: noTV am 13. November 2014, 07:40
Haben noch mehr Kläger einen Ruhensantrag erhalten?
Wäre interessant zu wissen, was man in dieser Zeit weitermachen können, damit die Sache nicht einschläft.
Weitere Klagegründe nachschieben, usw.?
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: Elever am 13. November 2014, 09:47

Weshalb etwas entscheiden, was ohnehin irgendwann woanders entschieden wird? ;)

Und zwischenzeitlich bleibt das Mahnverfahren ausgesetzt, wie ARD ZDF & Co. ja hie und da schon quasi offiziell ausgesagt haben, d.h. Person A darf bis mind. zur ersten höherinstanzlichen Entscheidung (Vermutlich BVerwG) quasi "offiziell legitimiert" die Zahlungsverweigerung weiter ausüben.
Klingt doch erst mal bestens ;)

Ist dem wirklich so? Wieso versenden die ÖR dann weiterhin Mahnungen und ablehnende Widerspruchsantwortschreiben, wenn Person A in seinem Widerspruch aber ausdrücklich die Zahlung verweigert, bis eine höchstrichterliche Instanz entschieden hat?
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: PersonX am 13. November 2014, 12:40
Zitat
Wieso versenden die ÖR dann weiterhin Mahnungen und ablehnende Widerspruchsantwortschreiben, wenn Person A in seinem Widerspruch aber ausdrücklich die Zahlung verweigert, bis eine höchstrichterliche Instanz entschieden hat?

Weil Person A selbst noch keine Klage gestartet hat, welche ruhend gestellt werden könnte. die Aussage im Widerspruch --> ist für die ÖR - BS, Landesrundfunkanstalt --> nicht wichtig, entscheidend ist der jeweilige Verfahrensablauf je Person A bis Z. Person A ist also noch im Status Widerspruch, falls dieser länger als 3 Monate zurück liegt, dann kann auch Person A bereits ohne Widerspruchsschreiben in den Status Ruhend kommen, dazu müsste Person A Klage einreichen, und jetzt kommt es etwas auf das Gericht und die Landesrundfunkanstalt an, dass dieses Verfahren auch ruhend wird ...
aber Person A kann auch einfach warten, bis A entweder die Vollstreckung beginnen soll, dann wäre Klageeinreichung auch möglich, oder aber einfach Klage einreichen wenn der Widerspruchsbescheid kommt.
Es kann natürlich passieren dass dieser erst nach einem Versuch der Vollstreckung kommt.
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: MrTNo am 13. November 2014, 15:33
Haben noch mehr Kläger einen Ruhensantrag erhalten?
Wäre interessant zu wissen, was man in dieser Zeit weitermachen können, damit die Sache nicht einschläft.
Weitere Klagegründe nachschieben, usw.?

Ich weiß von zwei Nutzern dieses Forums, dass deren Klagen ruhend gestellt wurden: Democratic (VG Gelsenkirchen) und pessmist (VG FFM dieser Thread hier). Dazu können die beiden aber selbst mehr sagen.
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: karlsruhe am 14. November 2014, 18:33
Ich schiebe das hier nochmal an, weil diese Option für mich und sicherlich für viele andere User eine sehr wichtige Sache ist. Ich werte das hier als Teilerfolg und ich denke, dass viele von uns ein ruhendes Verfahren ebenso begrüßen würden, weil man damit ja erstmal aus der Schußlinie ist.


Person A hat heute auch vom Verwaltungsgericht Karlsruhe ein Schreiben bekommen:

„Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hält eine Ruhensanordnung in Ihrem Verfahren für zweckmäßig.“


Muss von beiden Parteien beantragt werden. Ein vorformulierter Antrag zur Unterschrift anbei.

Es wird dabei auf die noch ausstehenden Berufungsverfahren VG Freiburg 2.4.14 (wie schön ) und auf die 2 Verfahren vom 1.10.14 in Stuttgart hingewiesen.

Bescheid der Rundfunkanstalt für das letzte Quartal über 447,- Euro.

Das  Ganze kann sich ja noch etwas hinziehen.

Was kann bzw. muss noch getan werden, damit nicht inzwischen zwangsvollstreckt wird?
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: H2O am 16. November 2014, 16:52
Haben noch mehr Kläger einen Ruhensantrag erhalten?
Wäre interessant zu wissen, was man in dieser Zeit weitermachen können, damit die Sache nicht einschläft.
Weitere Klagegründe nachschieben, usw.?

Hallo noTV und Karlsruhe,

von Person B habe ich gehört, dass sie auch so ein Schreiben letzte Woche vom VG-KA bekommen hat mit exakt dem gleichem Wortlaut. B sieht dies auch zumindest mal als Teilerfolg. B möchte sich nicht auf den Lorbeeren ausruhen und ist auch am Überlegen, wie man die Zeit sinnvoll nutzen könnte um, wenn's wieder los geht, nicht unvorbereitet zu sein.

Person B kommt aus dem nördlichen BW und ihr fehlt hauptsächlich der fachliche Austausch mit Gleichgesinnten, z.B. im Rahmen eines runden Tisches. War schon mal Thema hier, ist aber irgendwie wieder eingeschlafen. Deshalb nochmals ein Weckruf - wer würde solch einen Runden Tisch unterstützen, wer hat Interesse?
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: gerichtsvollzieher am 20. November 2014, 18:44
Verfahren bei VG Darmstadt ruht auch
Es wird nicht vollstreckt und Beitragskonto ist vorerst eingefroren
keine weiteren Beitragsbescheide und Widerspruchsbescheide !!!
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: MrTNo am 20. November 2014, 18:56
Gibt es ein Aktenzichen für das VG Darmstadt?
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: gerichtsvollzieher am 21. November 2014, 10:52
4 L 483/14
Beschluss ist auch irgendwo im Forum eingestellt im Volltext
bitte suchen unter  VG Darmstadt
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: 907 am 25. November 2014, 23:55
Welche Argumente haben das Ereignis "das Ruhen des Verfahrens" ausgelöst?
Kann jemand bitte die Argumente kurz gefasst hier posten?

so z.B. 1) der Rundfunkbeitrag verletze die negative Informationsfreiheit
            2)....
            3)....
usw
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: H2O am 26. November 2014, 00:31
Im Fall von noTV (siehe oben) und Person B

- Wegen des Steuerarguments, steht so im Anschreiben

Gibts noch ein

2) oder 3)

an anderen VGs ??
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: karlsruhe am 26. November 2014, 00:44
Welche Argumente haben das Ereignis "das Ruhen des Verfahrens" ausgelöst?
Kann jemand bitte die Argumente kurz gefasst hier posten?

so z.B. 1) der Rundfunkbeitrag verletze die negative Informationsfreiheit
            2)....
            3)....
usw

Nein, nein, nein.

(Viel) einfach(er) für alle (Slogan des Beitragsservice?)

Person A hat gestern folgenden Beschluss vom Verwaltungsgericht Karlsruhe erhalten:


hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe – 8. Kammer – durch die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Neu als Berichterstatterin

am 20. November 2014

beschlossen. (wie schön)

Im Einverständnis der Beteiligten (auch vom SWR, freu) wird das Ruhen des Verfahrens mit dem Recht des jederzeitigen Wiederaufrufs der Sache angeordnet.

Datum
Stempel
Unterschrift

Es folgt eine 2 seitige Äußerung dazu vom SWR, lesenswert.

Der Runde Tisch in Freiburg, dem diese Äußerungen als Erstes vorgelesen wurden, hat sich jedenfalls sehr amüsiert und viel Mut dadurch gefasst, ja so kann es weiter gehen.

Diese zusätzlichen Äußerungen werden mit einem ausführlichen Kommentar nachgereicht werden, man kann mehr als gespannt sein, will sagen, Hoffnung für alle, einfach für alle (in Baden-Württemberg)
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: Lefty am 26. November 2014, 05:55
...will sagen, Hoffnung für alle, einfach für alle (in Baden-Württemberg)
Hallo karlsruhe,
so einfach ist die Sache leider nicht. Ich habe auch eine Klage gegen den SWR laufen. Es geht u.a. um die Freiheit des Gewissens, wie bei Olaf Kretschmann und Helmut Enz. In meinem Fall drängt der SWR auf eine "baldige Entscheidung".
Aus der aktuellen Stellungnahme des Beklagten:
"Sollte der Kläger die Rundfunkbeiträge weiterhin nicht bezahlen, so kann der Beklagte einem Ruhen des Verfahrens leider nicht zustimmen und bittet das Gericht in diesem Fall um eine baldige Entscheidung."
Wie diese aussehen wird, ist auch klar, denn das Gericht hat mir schon vorab mitteilen lassen:
"Die Sache weist keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf und hat auch keine grundsätzliche Bedeutung (§ 6 Abs. 1 VwGO)."
Jetzt werden sie in Stuttgart demnächst also kurzen Prozess machen.

Lefty
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: karlsruhe am 26. November 2014, 07:06
Ok,

denn bei Person A wird vom Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass erstinstanzliche Entscheidungen ergangen sind, bei denen auch jeweils in Berufung gegangen wurde. Benannt werden die 2 Verfahren in Stuttgart, 01.10.14 und das Verfahren in Freiburg, 02.04.14 (freu) und dass deren Entscheidungen abgewartet werden sollen.

Inhalte der Klage von Person A finden sich darin wieder.

Vermutung:

Bei anderen Gründen wird halt auch erst ein erstinstanzliches Urteil notwendig sein, dass dann zur Berufung zugelassen wird, um dann für ähnliche Klagen als "Musterklage" für Ruheanordnungen benannt werden zu können.

(Überlegung: man kann ja noch Gründe nachreichen, einfach mal die 3 Urteile lesen und ......)
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: gerichtsvollzieher am 26. November 2014, 10:50
Hallo Karlsruhe,

könnte man die "lesenswerte zweiseitige Äußerung" des SWR nicht für alle ins Forum einstellen ?
Wer A sagt sollte auch B sagen...
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: karlsruhe am 26. November 2014, 12:05
Da auch die Brötchen erst verdient werden müssen, bitte etwas Geduld ;)
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: MrTNo am 26. November 2014, 12:44
Es ist doch logisch, dass der SWR das Verfahren abkürzen will. So kann man aus Sicht der ÖR nur gewinnen: Erstinstanzlich wurde bisher alles vernichtet. Den Gang in die zweite Instanz scheuen dann wieder viele Schafe. Das nimmt Druck aus dem System.
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: noTV am 26. November 2014, 16:32
Heute erhielt ich vom Verwaltungsgericht Karlsruhe folgendes Schreiben.

In der Verwaltungsrechtssache

- Kläger -

gegen

-Beklagte -

wegen Rundfunkbeitrag

hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe 8. Kammer durch den Richter am Verwaltungsgericht ............ als Berichterstatter

am .. November 2014

beschlossen:

Im Einverständnis der Beteiligten wird das Ruhen des Verfahrens mit dem Recht des jederzeitigen Wiederrufs der Sache angeordnet.


Natürlich musste der SWR noch seinen Senf dazu geben, siehe Anhang
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 26. November 2014, 22:01
Aus der aktuellen Stellungnahme des Beklagten:
"Sollte der Kläger die Rundfunkbeiträge weiterhin nicht bezahlen, so kann der Beklagte einem Ruhen des Verfahrens leider nicht zustimmen und bittet das Gericht in diesem Fall um eine baldige Entscheidung."
Wie diese aussehen wird, ist auch klar, denn das Gericht hat mir schon vorab mitteilen lassen:
"Die Sache weist keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf und hat auch keine grundsätzliche Bedeutung (§ 6 Abs. 1 VwGO)."

Hat es behauptet, dass die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art weist, oder nur angekündigt, dass es erwogen wird, die Sache an Einzelrichter zu übertragen? Das letzte scheint die Regel zu sein.

Man sollte sich fragen, warum der Beklagte so ungeduldig wegen des angeblich verhältnismäßig so niedrigen Beitrags sei.
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: karlsruhe am 26. November 2014, 23:34
könnte man die "lesenswerte zweiseitige Äußerung" des SWR nicht für alle ins Forum einstellen ?

Aber ja

Hier nun die 2-seitige Erwiderung des SWRs:

Auf dem privaten Beitragskonto … steht derzeit ein Betrag von …,.. €.. offen...

Wir möchten die Klägerseite an dieser Stelle auf die zwischenzeitlich ergangene verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hinweisen. Bislang wurden sämtliche Klagen gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag von Verwaltungsgerichten abgewiesen.

(Anmerkung von Person A mit den Möglichkeiten der Berufung und der Sprungrevision, bitte nicht vergessen zu erwähnen, danke schön)

Es werden dann über 30 Verfahren angeführt, falls sich Person A nicht verzählt hat.

Weiter im Text:!!!!!!!!!!!!!!!

(wirklich in echt auch fett hervorgehoben:)

Vor diesem Hintergrund

(der da genau wäre?)

bitten wir die Klägerseite zu erwägen, ob weiterhin an der Klage festgehalten werden soll.

(aber klaro)

Im Falle einer Klagerücknahme 

(warum)

wäre der Beklagte bereit

(ach nee und warum?)


von der Geltendmachung der seinerseits für das gerichtliche Verfahren angefallenen Kosten abzusehen

(eja, wird die Bahncard 100 auch bezahlt?)

In jedem Fall wird ….empfohlen, offene Forderungen zunächst einmal zu begleichen.

(warum?)

Ein Ruhen des Verfahrens führt im Zweifel nur zu einer immer höheren Forderung.

(ach ja)

Hinzu kommt, dass der Beklagte trotz Ruhen des Verfahrens aus Festsetzungsbescheiden vollstrecken kann, da eine Klage bei einer Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten keine aufschiebenden Wirkung hat.

(wollen mal sehen)

Der Beklagte kann für rückständige Verfahren gerne eine Ratenzahlungsvereinbarung anbieten.

(Danke, kein Interesse)


Sofern das Gericht  zu der inzidenten (? was heißt das?) Entscheidung kommt, dass die Zahlung rechtgrundlos war

OK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!(geht Person A sowieso davon aus, so what?)

da der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig ist,

Ach nee, hört hört


hat der Kläger einen Erstattungsanspruch gegen den Beklagten nach.....

Diesen wird der Beklagte unter Beachtung der Verjährungsfrist selbstverständlich erfüllen
.


Wie schön, muss er aber nicht, da ja nichts gezahlt wird.!!!!!!!!!

In diesem Sinne,

die Nuss ist knackbar, aber soetwas von
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: PersonX am 26. November 2014, 23:57
Frei nach dem Motto erstmal Geld einsammeln für die nächsten 10 Jahre. Dann 10 Jahre auf die Entscheidung warten müssen, um dann nur von 3 Jahren die Beiträge zurück zu bekommen, falls man zahlt und trotzdem klagt und an dieser Klage festhält.

Es klinkt so, "wir" der SWR wissen zwar bereits jetzt, dass der Rundfunkbeitrag nicht rechtmäßig ist, auch wenn das die einfachen VG immer noch behaupten, damit es zukünftig aber auch so bleibt möchten wir keine Klagen in der nächsten Instanz, weil dort ja sonst klar und deutlich für allen werden würde, was bereits alle, mit Ausnahme der "einfachen" Richter wissen. Damit diese Urteil nicht gefällt werden kann müssen wir Sie bitten Ihre Klage zurückzunehmen. Falls Sie die Klage nicht zurücknehmen wollen, möchten wir natürlich für den Zeitraum bis zur Entscheidung die Beiträge, weil wir ja nur die letzten 3 Jahre rückerstatten müssen oder falls das Gericht das sogar zu unseren Gunsten festlegt nichts.

Irgendwie lustig drauf der SWR, nicht zahlen hilft ungemein, dann muss auch nichts rück erstattet werden.
Der Rundfunkbeitragsvertrag mag ja vielleicht verwaltungsrechtlich gut gesichert sein, weshalb die einfachen VG alles abweisen, aber in Bezug zum Grundgesetz ist keine Absicherung sichtbar, welche diesen Rundfunkbeitrag in der aktuellen Form ermöglichen würde. Die Oberen Richter werden die Augen nicht zu machen können, und wenn Sie es doch tun, dann gab es in einem Nachbarland vor einigen 100 Jahren mal so etwas, wo in einer Re*ion (*bitte denken) wo ein fallendes Gerät genutzt wurde um die oberen entsprechend zu kürzen, so ähnlich könnte sich das doch auch in Deutschland nochmal zutragen. Die pure Masse an unzufriedenen Bürgern wird es möglich machen.
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: MrTNo am 27. November 2014, 14:16
:) (#) :)
karlsruhe, besser hätte ich es nicht auseinander nehmen können. Es ist echt eine Wonne, sich das SWR Schreiben durchzulesen. Dazu möchte man sich fast ne Tüte Popcorn holen.

Wie immer wird nur auf die anderen Urteile in Sachen LANDESRECHT verwiesen. Das GRUNDGESETZ hat bisher ja noch keine tatsächlich geprüft, oder irre ich mich da? Zahlreiche Urteile später möchte man dem Kläger allen ernstes anbieten, die Klage zurückzuziehen und die bisherigen Beträge in Raten zu zahlen. Da stelle ich mir die Frage: Wittern die etwa Ungemach? Das ist ja ein juristischer Bettelbrief sondergleichen, als stünde man mit dem Rücken zur Wand.

Am besten fand ich aber die Stelle mit der Verfassungswidrigkeit: "da der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig ist". Von Konjunktiv haben die auch noch nie was gehört. Ist fast wie in meiner Klage, in der mir ein Beitrags-/Gebührenbescheid zugestellt wurde: Ja, was meinen sie denn damit? Beitrag oder Gebühr? Wie wir wissen ist dies ein feiner Unterschied!
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: miez1980 am 07. Dezember 2014, 22:22
Ich bräuchte bitte mal dieses Urteil, denn auch für mich ist Frankfurt zuständig und ich erwäge derzeit eine Klage (hab noch bis Weihnachten Zeit zum Überlegen).

Danke!!!!
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: karlsruhe am 07. Dezember 2014, 22:43
Welches Urteil genau?

Ruhensanordnung durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe für das Bundesland Baden-Württemberg.

Jeweils im Kalender schauen.

Freiburg: 2.4.14

Stuttgart: 2 x 1.10.14
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: miez1980 am 07. Dezember 2014, 22:57
Das vom 1. Beitrag in diesem Thread - Frankfurt!
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: gurke7 am 08. Dezember 2014, 23:51
Und zwischenzeitlich bleibt das Mahnverfahren ausgesetzt, wie ARD ZDF & Co. ja hie und da schon quasi offiziell ausgesagt haben, d.h. Person A darf bis mind. zur ersten höherinstanzlichen Entscheidung (Vermutlich BVerwG) quasi "offiziell legitimiert" die Zahlungsverweigerung weiter ausüben.
Klingt doch erst mal bestens ;)

Person X ging davon auch bis neulich aus, hat jedoch nun, über strittige Beiträge, zu denen eine Klage anhängig ist, eine Mahnung zugesendet bekommen, was darauf hinweist dass das Mahnverfahren nicht ausgesetzt wurde. Ob diese Mahnung ein Irrläufer trotz Aussetzung des Mahnverfahrens ist, wird sich im Lauf der Zeit ja noch herausstellen.


Das vom 1. Beitrag in diesem Thread - Frankfurt!

aus dem 1.Beitrag geht doch hervor, dass es da noch lange kein Urteil gibt sondern das Verfahren auf ruhend gestellt werden soll
grüsse
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: miez1980 am 08. Dezember 2014, 23:58
Ja aber gibts da irgendwo n Schriftsatz drüber, dass das Verfahren ruhend gestellt wurde bzw Begründung dafür?
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: Calimero am 09. Dezember 2014, 00:05
Begründung steht doch im Ausgangsthread:
"weil dies auf Ihren übereinstimmenden Antrag hin angesichts der zu erwartenden obergerichtlichen und höchstrichterlichen Klärung der Rechtmäßigkeit des erhobenen Rundfunkbeitrags zweckmäßig erscheint"

Viel mehr als die Info zur Ruhestellung wirds dazu wohl kaum geben.
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: Helmut Enz am 11. Dezember 2014, 15:52
Danke für das schöne Nikolaus-geschenk!

Laut Anordnung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ruht auch mein Verfahren,
bis der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim rechtskräftig
über die 3 Berufungsverfahren entschieden hat.

https://helmutenz.wordpress.com/2014/12/06/mein-verfahren-vor-dem-vg-karlsruhe-ruht/ (https://helmutenz.wordpress.com/2014/12/06/mein-verfahren-vor-dem-vg-karlsruhe-ruht/)

Besten Dank an die Vorstreiter im Berufungsverfahren, besonders an Dr. Zorn und seinen engagierten Einsatz.

Getrennt kämpfen, vereint schlagen!

Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: clown am 14. Dezember 2014, 14:36
Hallo,

so, nachdem Person A Widerspruch negativ beschieden worden ist, hat A Klage bei zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Person A ist etwas verwundert, da auf seine zahlreichen Klagepunkte gar nicht eingegangen ist, sondern bereits nach drei Wochen folgender Beschluss erging.

Zitat
Das Verfahren ruht bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt und der Beklagte erklärt sich damit einverstanden, dass bis zur Entscheidung keine weiteren Bescheide oder Zahlungsaufforderungen ergehen.

Jetzt fragt A sich, wann diese höchstrichterliche Entscheidung ergeht und welche Rechtsfragen genau gemeint sind.

Zumindest muss A erstmal nichts bezahlen, was schon mal ein Erfolg ist. Zumindest ist A vorerst nicht weiter in der Pflicht, sich zu wehren und kann einfach abwarten. Wie seht ihr das.

Viele Grüße
clown
Titel: Re: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
Beitrag von: Roggi am 14. Dezember 2014, 15:56
Zunächst mal ist Ruhe, das ist richtig. Man kann abwarten, was durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wird. Wenn man mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist, kann man immer noch seine Klage fortsetzen. Wer jetzt nicht warten will, sondern weiter klagt, müsste bezahlen, sofern er verliert. Darauf kann man verzichten. Es dauert sehr lange, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Bis dahin kann sich der örR legitim am Geld der Bürger vergreifen, weil die Verfassungswidrigkeit ja noch nicht festgestellt wurde. Denn in Karlsruhe wird über die Verfassungsmäßigkeit des RBStVs entschieden. Der Albtraum geht bis dahin weiter, es wird zwangsvollstreckt, gedroht, manipuliert, bestochene Politiker werden gefügig gemacht, Richter bekommen vorgeschrieben, wie zu urteilen ist usw. Der volkswirtschaftliche Schaden wird sich wohl auf mehrere MRD. Euro belaufen, aber wie man in Italien an deren besondere ehrenwerte Gesellschaft sieht, fast alle machen mit, der Sumpf schützt sich selber gegen Aufklärung und die damit erhoffte Austrocknung.
Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass zukünftig jede Klage, in der die entsprechenden Begründungen enthalten sind, auf Eis gelegt wird.

Die Lösung gegen die Ungerechtigkeit dieses Systems lautet nunmehr:
- Zahlung einstellen
- Festsetzungsbescheiden widersprechen
- Gerichtsvollzieher abwehren
- gegen den Widerspruchsbescheid Klage einreichen
- abwarten bis in Karlsruhe entschieden wird

Sollte sich abzeichnen, dass diese Vorgehensweise "einfach für alle" ist, werden wir die entsprechenden Musterschreiben hier im Forum veröffentlichen.

Die Kosten belaufen sich auf
105 Euro Gerichtskosten für die Klage und
58,50 Euro Gerichtskosten für den Antrag auf Eilrechtsschutz***.



***Edit "Bürger":
...nur im Falle der Erforderlichkeit eines Antrags auf Eilrechtsschutz.
Kosten mitunter dem Beklagten auferlegt, vgl.
Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html


...und noch als Zwischenstand eine kleine Zusammenfassung ausgewählter ruhendgestellter Verfahren ;)
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840
sowie u.a. auch
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html
und ebenfalls Hamburg:
Suche Interessenten (Hamburg) für Gruppenrabatt bei Anwalt in Norderstedt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.msg88703.html#msg88703
sowie (ebenfalls Hamburg) unter
Mut zu Taten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12856.msg89355.html#msg89355


Mit diesen Worten und den letzten 2...3 diesbezüglich erfolgreichen Meldungen bleibt dieser Thread zur Vermeidung unnötiger Verwässerung vorsorglich und mindestens vorübergehend geschlossen.

Allen Beteiligten Danke für das Mitwirken & selbstverständlich weiter gute Erfolge! ;)