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Autor Thema: Beitragsbescheid angekommen. Nächster Schritt so machbar?  (Gelesen 9752 mal)

M
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Nun hat es Person A doch entgültig erwischt. Person A hat nach langer Zeit seinen WIDERSPRUCHSBESCHEID erhalten. Witzigerweise wurde dieser am 29.09. formuliert, jedoch erst am 27.10. zugestellt.


Daher bereits die erste Frage: Muss Person A nun innerhalb von 2 Tagen die Klage einreichen, oder reicht die Aufbewahrung des Umschlags, auf dem deutlich die Adresse des BS und das Datum "24.10." zu lesen sind?

In diesem Forum hat Person A gelesen, dass es durchaus möglich ist, ein "ruhendes Verfahren" zu erreichen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
Dies wäre ja eigentlich erstrebenswert, wenn man nicht selbst jeden Weg durch alle Instanzen gehen möchte. Wie kann man dieses erreichen? Besteht die Möglichkeit, sich darauf zu berufen und dies beim VG Gelsenkirchen zu beantragen? Es scheint ja - laut Forum - nicht ein Einzelfall zu sein.

Person A ist juristischer Laie und hat keine Ahnung von Klagen. Wie ist nun konkret vorzugehen? Gibt es irgendwo "formulierte" Klagebegründungen, die man abgeändert nutzen kann? Person A geht es hauptsächlich darum, sich juristisch zur Wehr zu setzen, damit im Falle eines höchst-richterlichen Urteils (sei es nun Bundesverwaltungsgericht, Bundesverfassungsgericht oder Europäischer Gerichtshof [?]) eine Erstattung bzw. Anerkennung von Zahlungsverweigerung gegeben ist. An mehreren Stellen steht etwas davon, dass das Zahlen unter "Vorbehalt" keinen Sinn macht, und man in Zukunft nur im Falle angestrebter rechtlicher Schritte glaubhaft machen kann, dass man nicht zahlen muss(te).

Zudem: Gibt es bereits Erfahrungen mit dem VG Gelsenkirchen? Gibt es Urteile von dort?

Vielen Dank an dieser Stelle schon mal für die tolle Unterstützung. Gerne würde ich selbst das Forum und aussichtsreiche Klagen unterstützen, wenn ich selbst derzeit fast komplett blank wäre...


Edit "Bürger":
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Oktober 2014, 15:06 von Bürger«

P
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Wenn A sichergehen möchte, beides aufheben, und den Eingang mit Unterschrift auf dem Orginal Dokument vermerken, das sollte man bei Post von irgendwelchen Quellen, welche Geld von einem fordern grundsätzlich so machen. Zeugen könnten hilfreich sein.

Bei Einreichung der Klage würde PersonX keine Angaben zu irgendein Zustelldatum tätigen, es sei der Richter fordert das.

Die Klagefrist beginnt mit Bekanntgabe. Die Bekanntgabe ist allgemein das Zustelldatum, (ist das Zustelldatum Tag.X nach 17:00 Uhr oder ähnlich, ist zu prüfen, dann gilt es soweit als erst am nächsten Tag zugestellt Fiktion!) also Normal das Datum, wann Person A das Schreiben im Kasten findet, sollte man meinen.

Wie sonst auch, sollte die Klage, wegen Fristversäumnis abgeleht werden, so muss an sich ebenso die "Behörde" den tatsächlichen Zugang nachweisen.


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M
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Danke für die Antwort. Person A macht sich da jetzt keinen Stress und wird in Ruhe an die Sache herangehen. Der Originalumschlag wird von Person A aufbewahrt. Sollte kein Problem darstellen. Wichtiger ist nun der weitere Werdegang dieser Sache.


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a
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Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Rein rechtlich gesehen muss gezahlt werden.

Rein juristisch einwandfrei betrachtet stimmt das sogar. Nur sind wir doch (noch) in einer Demokratie, einem ach so freien Land (Ihr kennt den Spruch: "Dies ist ein freies Land"). Klar herrscht hier Recht und Ordnung in diesem (besetzten) Land. Aber zahlen würde ich an Stelle von Person A mit Sicherheit nichts und ich würde abwarten, bis der Widerspruchsbescheid (Nicht die "Vielen Dank für Ihre Mitteilung"-Eingangsbestätigung mit dem Betreff "Rundfunkbeitrag") ankommt.


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ich würde abwarten, bis der Widerspruchsbescheid (Nicht die "Vielen Dank für Ihre Mitteilung"-Eingangsbestätigung mit dem Betreff "Rundfunkbeitrag") ankommt.

Bitte korrekt lesen! Siehe oben: Person A hat den WIDERSPRUCHSBESCHEID erhalten, der abgewiesen wurde!


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Da sich Person A in den nächsten Tagen entscheiden muss, ob er gegen den BS klagt, würde Person A gerne einige aufbauende Worte und Tipps bekommen, wie dies bestmöglich zu machen ist, insbesondere in Hinblick auf das Ziel, ein solches Verfahren ruhend stellen zu lassen. Wer kann hier Auskunft geben?


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...nächster Schritt nach dem abschlägigen Widerspruchsbescheid z.B. dieser?

Musterklage - ein Beispiel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11463.0.html

Inwiefern schon mit einem weitestgehend unbegründeten Klageantrag ein Antrag auf Aussetzung/ Ruhendstellung gestellt werden könnte und was von beidem anzustreben wäre (da gibt es wohl formaljuristische Unterschiede) könnte Person A vielleicht auch im Gespräch mit ihrem zuständigen Verwaltungsgericht eruieren...
...vorab evtl. auch noch mal die Suchfunktion des Forums zu diesen und ähnlichen Begriffen und Wortkombinationen bemühen.


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M
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Person A hat eine Frage zur Klageformulierung. Wenn Person A dies hier schreibt:

"Ich bitte darum, das Verfahren zu meiner Klage zurückzustellen, bis analog begründete und in der Sache identische bereits anhängige Verfahren (wie die oben genannten) abgeschlossen sind, soweit sie sich auf die gleichen Begründungen beziehen."

entspricht dies in etwa der folgenden Formulierung, und kann obige Formulierung dadurch quasi ersetzt werden?

"Es gibt zahlreiche anhängige Klagen gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bei Verwaltungsgerichten in ganz Deutschland (vgl. beispielsweise Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, AZ 1 K 1333/14.F(4) sowie Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, AZ 14 K 529/14 – beide Klagen wurden in Erwartung einer höchstrichterlichen Entscheidung ruhend gestellt). Sollte das Gericht in meiner Klage ähnliche Gründe finden, die für ein Ruhend stellen des Verfahrens sprechen, möchte ich an dieser Stelle mein Einverständnis hierfür zum Ausdruck bringen."

Vielen Dank für eine schnelle Rückmeldung. Person A muss die Klage bald einreichen!


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