Nun hat es Person A doch entgültig erwischt. Person A hat nach langer Zeit seinen WIDERSPRUCHSBESCHEID erhalten. Witzigerweise wurde dieser am 29.09. formuliert, jedoch erst am 27.10. zugestellt.
Daher bereits die erste Frage: Muss Person A nun innerhalb von 2 Tagen die Klage einreichen, oder reicht die Aufbewahrung des Umschlags, auf dem deutlich die Adresse des BS und das Datum "24.10." zu lesen sind?
In diesem
Forum hat Person A gelesen, dass es durchaus möglich ist, ein "ruhendes Verfahren" zu erreichen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059Dies wäre ja eigentlich erstrebenswert, wenn man nicht selbst jeden Weg durch alle Instanzen gehen möchte. Wie kann man dieses erreichen? Besteht die Möglichkeit, sich darauf zu berufen und dies beim VG Gelsenkirchen zu beantragen? Es scheint ja - laut Forum - nicht ein Einzelfall zu sein.
Person A ist juristischer Laie und hat keine Ahnung von Klagen. Wie ist nun konkret vorzugehen? Gibt es irgendwo "formulierte" Klagebegründungen, die man abgeändert nutzen kann? Person A geht es hauptsächlich darum, sich juristisch zur Wehr zu setzen, damit im Falle eines höchst-richterlichen Urteils (sei es nun Bundesverwaltungsgericht, Bundesverfassungsgericht oder Europäischer Gerichtshof [?]) eine Erstattung bzw. Anerkennung von Zahlungsverweigerung gegeben ist. An mehreren Stellen steht etwas davon, dass das Zahlen unter "Vorbehalt" keinen Sinn macht, und man in Zukunft nur im Falle angestrebter rechtlicher Schritte glaubhaft machen kann, dass man nicht zahlen muss(te).
Zudem: Gibt es bereits Erfahrungen mit dem VG Gelsenkirchen? Gibt es Urteile von dort?
Vielen Dank an dieser Stelle schon mal für die tolle Unterstützung. Gerne würde ich selbst das Forum und aussichtsreiche Klagen unterstützen, wenn ich selbst derzeit fast komplett blank wäre...
Edit "Bürger":
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