Hallo,
vor einigen Monaten habe ich hier bereits von einem fiktiven Fall berichtet. Person A hat nun nach völliger Zahlungsverweigerung endlich einen BeitragsBESCHEID erhalten, der auf den 01.06.2014 datiert. Person A hatte bisher auch auf diese Verzögerung gehofft, da die berühmten Urteile Mitte Mai ausstanden. Diese sind nun negativ ausgefallen (Rossmann / Geuer), so dass Person A nun ein bisschen der Mut verlassen hat, den Gerichtsweg gegen die Organisation zu bestreiten. Person A findet sich aber dennoch ungerecht behandelt und will nicht ohne weiteres zahlen. Nur noch wenige Tage sind offen, um zu handeln.
Ich möchte hier - stellvertretend für Person A - das folgende Konstukt für eine Fortsetzung von euch bewerten lassen:
Die Idee von Person A ist es, noch in dieser Woche einen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid per Einschreiben/Rückschein an die Organisation zu senden. In diesem Widerspruchsschreiben würde Person A darauf hinweisen, dass er davon ausgeht, dass der Widerspruch von der Organisation abgelehnt werden wird. Person A möchte im gleichen Atemzug angeben, dass er alle Beiträge ausschließlich unter Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung eines zuständigen Gerichtes (im Bundesland, Bundesverfassungsgericht oder EuGH) zahlen wird, und dass Person A bei einem Urteil gegen die bestehende Gebührenordnung (kann Person A das so nennen?) alle gezahlen Beiträge zurückfordern wird. Person A würde dann bei jeder Überweisung angeben, dass die Zahlung nur unter Widerspruch gem. seines Schreibens vom XX.XX.XXXX erfolgt.
Ist dieses Vorgehen sinnvoll? Was sollte Person A ggf. noch ändern?
Vielen Dank für eure Hilfe!