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Autor Thema: Mein Widerspruch  (Gelesen 20177 mal)

K
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Mein Widerspruch
Autor: 01. März 2015, 12:59
Hallo zusammen,

beiliegend findet Ihr Person A's Widerspruch.

Ein unbedarfter Bürger, der sich weder fundiert mit den juristischen Zusammenhängen auskennt noch detaillierte rechtspraktische Kenntnisse im Verfassen von Widersprüchen hat, steht den Beitrags- bzw. Festsetzungsbescheiden vollkommen hilfslos gegenüber. Person A möchte sich daher bei dieser Gelegenheit herzlich bei dem Forum und seinen Nutzern bedanken, denn nur mit Eurer Hilfe, Euren Überlegungen und Euren Ideen ist Person A überhaupt erst in der Lage gewesen, einen solchen Widerspruch zu verfassen. Anhand des Umfangs werdet Ihr feststellen, dass ein derartiger Widerspruch aufgrund der Komplexität der juristischen Zusammenhänge unmöglich innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat verfasst werden konnte.

Da es sicherlich sehr viele Bürger gibt, die sich mit der Situation, in der ein Beitrags- bzw. Festsetzungsbescheid bei Ihnen eintrifft, alleingelassen und überfordert fühlen, stellt Person A seinen Widerspruch gerne für andere zur Verfügung, sei es zur Formulierung eines Widerspruchs, sei es zur Formulierung einer Klage. Selbstverständlich hat Person A seinen Widerspruch vor der Veröffentlichung anonymisiert.

Leider war die ursprüngliche PDF-Datei zu groß. Person A hat das Dokument daher in das DOC-Format konvertiert und im ZIP-Format komprimiert. Person A hofft, dass das Dokument trotz dieser technischen Schwierigkeiten letztlich dennoch lesbar ist.

Person A freut sich über jegliche konstruktive Kritik und Anregung, sei es öffentlich, sei es als private Mitteilung, denn nur in einem konstruktiven Dialog besteht überhaupt erst die Möglichkeit, sich sowohl juristisch als auch politisch fundiert gegen dieses Unrechtssystem zur Wehr zu setzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2015, 20:22 von Uwe«

K
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Re: Mein Widerspruch
#1: 02. März 2015, 22:00
uuuuuuuuuuuuuuuuuuff

knax,

ich habe die 83 !!! Seiten durch.  :o

Bin dann auf die Klageschrift gepannt  ;D

Scherz beiseite: Respekt und Dankeschön !
Kritik und Anregung: momentan nichts dergleichen

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

T
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Re: Mein Widerspruch
#2: 03. März 2015, 10:00
Da wurde sehr viel Zeit investiert, Respekt. Bin auch hier auf die Ausreden der Anstalt/BS bzw. Richter gespannt.
Da der Widerspruchsbescheid noch nicht vorliegt und zweistellige Zahl an Monaten in Anspruch nehmen kann, wird es wohl zur Klage erst Jahre später kommen  :D


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P
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Re: Mein Widerspruch
#3: 03. März 2015, 12:28
Hallo Knax,

die Ausarbeitung ist der Knaller!! Könnte glatt als Diplomarbeit durchgehen.  :o

Habe als Laie da absolut nichts mehr hinzuzufügen.

Da kann ich mit meinen knapp 6 Seiten gleich einpacken bzw. muss ernsthaft darüber nachdenken, ob das noch so sinnvoll ist.

Weiter so und ich bin echt gespannt, was da als Rückmeldung kommen wird.

Viele Grüße
Peter


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Re: Mein Widerspruch
#4: 03. März 2015, 20:29
Servus Knax,
ich lese hier seit 2 Jahren großteils täglich und nahezu alles, was Widersprüche, Klagen und Urteile betrifft, mit, aber dein Widerspruch ist die absolute Krönung. Wie man so etwas leisten kann, ist mir ein Rätsel ...
Höchsten Respekt und herzlichen Dank
Toni


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Re: Mein Widerspruch
#5: 09. März 2015, 19:00
Hallo
vielen dank für deine ausarbeitung, bei Person A kam letzte woche der feststellungsbescheid.
Person A hat sich vorher auf keinen brief der ard zdf... gerührt, das hat zu gez zeiten prima funktioniert.
Person A ist am überlegen ob sie nun was antworten soll oder nicht?
vielleicht habt ihr ein paar tipps.
entschuldigt meine schreibweise aber ich habe meine 2 wochen alte zohter im linken arm daher alles klein.
vielen dank im voraus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2015, 17:53 von Bürger«

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Re: Mein Widerspruch
#6: 09. März 2015, 19:10
Person A ist am überlegen ob sie nun was antworten soll oder nicht?
vielleicht habt ihr ein paar tipps.

Meiner Ansicht nach ist es nicht verkehrt, Widerspruch zu erheben und in diesem Zusammenhang die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Damit kann man jedenfalls nichts verkehrt machen, denn bis der Widerspruchsbescheid eintrifft, werden viele Monate vergehen. In dieser Zwischenzeit kann man sich immer noch überlegen, wie man weiter vorgehen will, d.h. ob man klagen will oder ob man zahlt. Nicht jeder hat die Zeit und die Nerven, sich in das doch sehr komplexe Rechtsgebiet einzuarbeiten. Auch steht zu befürchten, dass eine Klage trotz aller Zeit, die man in die Einarbeitung investiert hat, abgewiesen wird, jedenfalls erstinstanzlich. Es ist also die Frage, wieweit man zu kämpfen bereit ist. Das Forum bietet einem sowohl argumentative als auch finanzielle Hilfe durch Crowdfunding bei Klagen.


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c
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Re: Mein Widerspruch
#7: 10. März 2015, 14:36
Hallo,

zunächst auch von mir Respekt vor der geleisteten Arbeit.

Ich habe ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt Klage erhoben und immerhin erreichen können, dass
das Verfahren ruhend gestellt wird, solange die Fragen von Verfassungsrang höchstrichterlich geklärt werden.

Die machen sich es bequem und warten einfach ab, aber immerhin besser als andere Gerichte, die die Klagen abweisen.
Weiter hat das Gericht angeordnet, dass bis zur Klärung keine Bescheide oder Zahlungsaufforderungen seitens des
HR verschickt werden dürfen.

Folglich sollte deine Klage zumindest dazu führen, dass das Gericht diese nicht abweist.
Wobei ich immer noch darauf warte, dass ein Richter einer Klage stattgibt.

Viele Grüße

clown


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Re: Mein Widerspruch
#8: 14. September 2015, 21:03
Das ist ja wirklich sehr ausführlich und umfangreich! Allerdings endet die Datei auf Seite 83 mitten im Satz, so: "Eine prospekti¬ve Erfüllung des Befreiungstatbestandes wegen sehr niedrigen Einkommens ist rein logisch schon nicht möglich. Erst im Nachhinein, also ".

Was hat es denn damit auf sich? Welche Sätze fehlen da noch? Nur für den Fall, daß Person A das Ganze nutzen möchte.


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Re: Mein Widerspruch
#9: 23. September 2015, 11:33
Weiß jemand hier weiter? Person A. würde ihren Widerspruch gern bald abschicken.


Danke im Voraus!


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Mein Widerspruch
#10: 23. September 2015, 15:47
Das ist ja wirklich sehr ausführlich und umfangreich! Allerdings endet die Datei auf Seite 83 mitten im Satz, so: "Eine prospektive Erfüllung des Befreiungstatbestandes wegen sehr niedrigen Einkommens ist rein logisch schon nicht möglich. Erst im Nachhinein, also ".

Was hat es denn damit auf sich? Welche Sätze fehlen da noch?


Der abschließende Satz von Knax´ genialen Widerspruch
auf Seite 83 lautet vollständig:

Zitat
Eine prospektive Erfüllung des Befreiungstatbestandes wegen sehr niedrigen Einkommens ist rein logisch schon nicht möglich. Erst im Nachhinein, also retrospektiv, ist insofern eine Beurteilung möglich.


Markus


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Re: Mein Widerspruch
#11: 23. September 2015, 22:44
Super, ganz herzlichen Dank!


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Re: Mein Widerspruch
#12: 28. September 2015, 20:14
HUT AB und Kniefall mach, vor dieser Arbeit!!  8) 8)


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Re: Mein Widerspruch
#13: 29. September 2015, 17:24
Wow, hab mir gerade den UNFASSBAREN Widerspruch durchgelesen - und nur davon raucht mir schon der Kopf. So etwas zu verfassen ist der absolute Hammer und ich möchte hier meinen allergrößten Respekt zum Ausdruck bringen!! Das ist der Wahnsinn ;D


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Re: Mein Widerspruch
#14: 04. Oktober 2015, 15:40
Fette Arbeit...83 Seiten? Herr Gott im Himmel...hahaha*

Wie ist es denn damit weiter gegangen? Irgendwelche Antwort außer Infopost? Klage?
Danke

PS: Dann könnte ich meinen 12-seitigen Widerspruch auch mal hochjagen...mal schauen. Ich bin auch seit März frei, hab nur 2 mal Infopost erhalten nach dem Widerspruch.


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- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

 
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