"Seite 1 steht oben links neben dem QR Code "Infopost""
Im Klarsichtfenster des Umschlags sind nur die Empfängerdaten lesbar. Sollte es Zustellungen geben, bei denen der Absender und persönliche Daten des Empfängers sichtbar sind, so ist dies bei der zuständigen Datenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes und in Kopie an den Beitragsservice Köln schriftlich zu bemängeln. Bzgl. ALG-II gab es ähnliche Fälle, die m.W.n. alle sofort abgestellt wurden.
"Infopost wird unter dem "kostengünstigen" Aspekt in Erwägung gezogen. Zudem behält sich laut eines Berichtes die Deutsche Post vor, verschlossene Sendungen stichprobenartig zu überprüfen ob es sich wirklich um "Infopost" handelt."
Der Begriff "INFOPOST" bezieht sich auf das zu befördernde Produkt und den dazu notwendigen Beförderungsvertrag zwischen dem Beitragsservice Köln und einer Briefzustellfirma. Das kann die Deutsche Post sein. Auch die Möglichkeit der Öffnung ist korrekt, da dem Briefzusteller die stichprobenartige Kontrolle der Einhaltung der Vertragsbedingungen eingeräumt werden muss. In diesem Fall handelt es sich um Millionen von Briefen! In jdem Fall muss das Postgeheimnis eingehalten und der Brief nach der Öffnung ordnungsgemäß wieder verschlossen werden. Meist sind es spezielle Folien, die auf den Kontrollvorgang hinweisen, so dass auch der Empfänger davon Kenntnis erlangt bzw. zu Recht erlangen soll.
"Wenn ich im Adressfeld "Infopost" lese, schmeisse ich den Brief weg ohne auch nur zu schauen wer der Absender ist."
Wer stuhr boykottieren will, tut so etwas. Wer sich die Gesetzeslage zu eigen macht, handelt fristgerecht entsprechend seinen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten nach RbStV und sichert sich dadurch auch seine Rechte. Die Beitragsuhr läuft für JEDEN ab 01.01.2013, und nicht nach beliebiger Rechtsauffassung!
"Seite 3 - Zahlungsweise ... in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils 3 Monate zu leisten"
Laut RbStV ist dies die Minimalvariante für den Privatbereich. Ob 53,94 € tatsächlich ein Härtefall im jeweilgen Einzelfall darstellt, der einen monatlichen Zahlungsmodus rechtfertigen würde, bezweifel ich. Abgestellt wird ja darauf, dass der nicht ermäßigte Beitragspflichtige auf Grund seines gesamten Monatseinkommen liquid ist. Es wird aber definitiv Schwierigkeiten bei Freiberuflern mit unregelmäßigen monatlichen Einkünften geben. Dort müssen die Beitragspflichtigen diese Umstände gegenüber dem Beitragsservice Köln sofort und schriftlich anzeigen und um eine einvernehmliche Regelung ringen. Beide Seiten sind dabei gehalten, aufeinander zu zu gehen. Im Streitfall hätte der Beitragsservice Köln vor Gericht schlechte Karten. Wir lernen auch hier aus dem ALG-II-Bereich!
"Seite 4 - letzter Absatz ganz unten ... Als Beitragsschluldner ist mein Gläubiger die für mich zuständige Landesrundfunkanstalt. Ich bin in keinster Weise von dieser schriftlich informiert worden, das diese die Aufgaben an den "Beitragsservice" abgetreten hat."
Formaljuristisch ist die jeweils geographisch zuständige Rundfunkanstalt der Partner des Beitragspflichtigen. In den Rechtsbehelfsbelehrungen des Beitragsservice Köln wird explizit darauf hingewiesen, dass der Beitragsservice Köln "im Namen und im Auftrag des Rundfunks XYZ" tätig ist. Der Auftraggeber steht auf den mir vorliegenden Bescheiden aus 2013 links oben in großen Lettern, eine vollständige Adresse samt Fristen und Hinweis der Begründung von Widersprüchen werden ebenso ausgewiesen.
Wer meint, diese Aufgabenteilung - um mehr handelt es sich hier nicht, nicht akzeptieren zu wollen, wird um eine stichhaltige Begründung samt gerichtliche und kostenpflichtige Klärung nicht herum kommen. Auch hier läüft die Beitragsuhr ab 01.01.2013!
Edit "Bürger":
Betreff zurückgeändert. Bitte keine Änderungen des Betreffs innerhalb eines Threads, da dies Verwirrung stiftet!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.