Wie ich bereits an anderer Stelle mitgeteilt habe, kann bereits der Beitragsbescheid über das VG direkt angegriffen werden, ohn dass man auf den Widerspruchsbescheid angewiesen wäre. Wenn wir das ein wenig früher gewusst hätten, wären wir wahrscheinlich schon längst durch.
Ich warte nur noch auf den nächsten Bescheid, der in der Rechtsbehelfsbelehrung diesen Hinweis NICHT enthält obwohl er der LRA bekannt ist. Dann wird es richtig spannend.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"