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Autor Thema: zahlung unter vorbehalt  (Gelesen 5012 mal)

t
  • Beiträge: 1
zahlung unter vorbehalt
Autor: 01. März 2014, 14:18
hallo,
wie hier http://www.derwesten.de/wirtschaft/bereits-600-klagen-gegen-neue-rundfunkgebuehr-eingereicht-id8694192.html
gelesen möchge ich unter vorbehalt zahlen. aber wie tun, wie kann ich denn später beweisen, dass ich das geschrieben habe?
wie würdet oder habt ihr das gemacht?
DAnke und viele Grüße
thea



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  • Beiträge: 207
Re: zahlung unter vorbehalt
#1: 01. März 2014, 15:44
Wenn du unter Vorbehalt zahlen möchtest, kannst du natürlich in einer der "Verwendungszweck"-Zeilen
auf dem Überweisungsträger "Zahlung unter Vorbehalt" eintragen. Zusätzlich solltest du dem BS
mit Zustellbestätigung schriftlich mitteilen, aus welchen rechtlichen Gründen du unter Vorbehalt zahlen wirst.


Allerdings finde ich dies insgesamt sehr unsicher!

Auch wenn der BS damit wirbt, dass Erstattungen vorgenommen werden würden... ???

Hierzu heißt es im § 10 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages:
"(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. "
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml;jsessionid=E5B4D8FFE715F9E73883BB916F915CEF.jp95?nid=c&showdoccase=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrBYpP10&st=null

Beweise du mal, dass da die LRA durch deine Zahlung "bereichert" wurde. - Nein, danke!


Zudem musst du damit rechnen, dass das BVerfG den Rundfunkbeitrag zwar als rechts- oder verfassungswidrig einstuft, aber dennoch den Ländern eine Übergangsfrist einräumt, innerhalb derer der Rundfunkbeitrag auf eine andere rechtliche Grundlage zu stellen ist mit der Folge, dass der BS die bis dahin eingenommenen Gelder behalten darf.


Allenfalls die Nicht-Zahler haben eine Chance, von der Zahlungspflicht ausgenommen zu werden. Eine kleine Chance, aber immerhin...

Dieses Forum bietet viele Infos für Nicht-Zahler und für Zahler-Unter-Vorbehalt.
Lies dich zu diesen Themen einfach ein; hilfreich ist auch die Suchfunktion in diesem Forum, z.B. mit "unter vorbehalt".









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Re: zahlung unter vorbehalt
#2: 01. März 2014, 15:58
"Zahlung unter Vorbehalt" (allenfalls noch bei den Zahlungsaufforderungen möglich), ist ein *zahnloser Tiger*.

Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595

..................................................
Solange man zahlt (auch unter Vorbehalt) und nicht in deutlichem Rückstand ist, wird man nie einen "BeitragsBESCHEID" erhalten und hat somit keine Möglichkeit auf Widerspruch und Klage.

Zahlungsverweigerung - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html
..................................................

...all dies und mehr u.a. unter

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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Re: zahlung unter vorbehalt
#3: 08. März 2014, 12:22
Entweder man wehrt sich oder zahlt, unter Vorbehalt sehe ich als sinnlos!


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Re: zahlung unter vorbehalt
#4: 17. März 2014, 13:00
Unter Vorbehalt bezahltes Geld kann man nur mit viel "bitte, bitte" zurückbekommen, oder man muß es einklagen.
Warum sollten die Rundfunkanstalten auf "bitte, bitte" Zahlungen leisten, selbst wenn die Rechtsunwirksamkeit festgestellt wurde, schon aus wirtschaftlichen Gründen würde jeder Kaufmann sich entscheiden (außer der gute Ruf ist in Gefahr, das ist hier ja nicht der Fall...), nichts zurückzuzahlen, da vielleicht nur jeder zweite oder dritte wirklich klagen würde, unterm Strich hat man also mit nichtstun weniger Arbeit und bei dem vorgeführten Zahlenspiel zum Schluß sogar noch Geld gespart.

Worin sollte also der Sinn eines Zahlens unter Vorbehalt liegen, solange es sich um "Kleinbeträge" handelt?

Bei einem Unternehmen mit mehreren tausend, zehntausend oder hunderttausend Euro theoritischer Zahlungspflicht wäre die Vermeidung von Verzugszinsen vielleicht eine Begründung, auch daß die Buchhaltung und Bilanzierung entlastet wird wäre ein Argument, erst recht, wenn der "gesparte" Betrag später als außerordentlicher Gewinn verbucht werden müßte, da kann man auf diese Art mehr gestalten.
Ich kann mir gut vorstellen, daß Kollege Roßmann das Geld vorrätig hält und als separaten Bilanzposten ausweist, vielleicht eine Teilzahlung in Höhe des bisher berappten Betrages leistet, aber der Privatverbraucher oder der Kleingewerbetreibende hat nichts davon.


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