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Autor Thema: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?  (Gelesen 70391 mal)

m
  • Beiträge: 21
Ja aber gibts da irgendwo n Schriftsatz drüber, dass das Verfahren ruhend gestellt wurde bzw Begründung dafür?


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C
  • Beiträge: 173
Begründung steht doch im Ausgangsthread:
"weil dies auf Ihren übereinstimmenden Antrag hin angesichts der zu erwartenden obergerichtlichen und höchstrichterlichen Klärung der Rechtmäßigkeit des erhobenen Rundfunkbeitrags zweckmäßig erscheint"

Viel mehr als die Info zur Ruhestellung wirds dazu wohl kaum geben.


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

H
  • Beiträge: 260
    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Danke für das schöne Nikolaus-geschenk!

Laut Anordnung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ruht auch mein Verfahren,
bis der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim rechtskräftig
über die 3 Berufungsverfahren entschieden hat.

https://helmutenz.wordpress.com/2014/12/06/mein-verfahren-vor-dem-vg-karlsruhe-ruht/

Besten Dank an die Vorstreiter im Berufungsverfahren, besonders an Dr. Zorn und seinen engagierten Einsatz.

Getrennt kämpfen, vereint schlagen!



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2015, 20:20 von Bürger«
Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

c
  • Beiträge: 23
Hallo,

so, nachdem Person A Widerspruch negativ beschieden worden ist, hat A Klage bei zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Person A ist etwas verwundert, da auf seine zahlreichen Klagepunkte gar nicht eingegangen ist, sondern bereits nach drei Wochen folgender Beschluss erging.

Zitat
Das Verfahren ruht bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt und der Beklagte erklärt sich damit einverstanden, dass bis zur Entscheidung keine weiteren Bescheide oder Zahlungsaufforderungen ergehen.

Jetzt fragt A sich, wann diese höchstrichterliche Entscheidung ergeht und welche Rechtsfragen genau gemeint sind.

Zumindest muss A erstmal nichts bezahlen, was schon mal ein Erfolg ist. Zumindest ist A vorerst nicht weiter in der Pflicht, sich zu wehren und kann einfach abwarten. Wie seht ihr das.

Viele Grüße
clown


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2015, 20:20 von Bürger«

  • Beiträge: 3.232
Zunächst mal ist Ruhe, das ist richtig. Man kann abwarten, was durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wird. Wenn man mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist, kann man immer noch seine Klage fortsetzen. Wer jetzt nicht warten will, sondern weiter klagt, müsste bezahlen, sofern er verliert. Darauf kann man verzichten. Es dauert sehr lange, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Bis dahin kann sich der örR legitim am Geld der Bürger vergreifen, weil die Verfassungswidrigkeit ja noch nicht festgestellt wurde. Denn in Karlsruhe wird über die Verfassungsmäßigkeit des RBStVs entschieden. Der Albtraum geht bis dahin weiter, es wird zwangsvollstreckt, gedroht, manipuliert, bestochene Politiker werden gefügig gemacht, Richter bekommen vorgeschrieben, wie zu urteilen ist usw. Der volkswirtschaftliche Schaden wird sich wohl auf mehrere MRD. Euro belaufen, aber wie man in Italien an deren besondere ehrenwerte Gesellschaft sieht, fast alle machen mit, der Sumpf schützt sich selber gegen Aufklärung und die damit erhoffte Austrocknung.
Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass zukünftig jede Klage, in der die entsprechenden Begründungen enthalten sind, auf Eis gelegt wird.

Die Lösung gegen die Ungerechtigkeit dieses Systems lautet nunmehr:
- Zahlung einstellen
- Festsetzungsbescheiden widersprechen
- Gerichtsvollzieher abwehren
- gegen den Widerspruchsbescheid Klage einreichen
- abwarten bis in Karlsruhe entschieden wird

Sollte sich abzeichnen, dass diese Vorgehensweise "einfach für alle" ist, werden wir die entsprechenden Musterschreiben hier im Forum veröffentlichen.

Die Kosten belaufen sich auf
105 Euro Gerichtskosten für die Klage und
58,50 Euro Gerichtskosten für den Antrag auf Eilrechtsschutz***.



***Edit "Bürger":
...nur im Falle der Erforderlichkeit eines Antrags auf Eilrechtsschutz.
Kosten mitunter dem Beklagten auferlegt, vgl.
Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html


...und noch als Zwischenstand eine kleine Zusammenfassung ausgewählter ruhendgestellter Verfahren ;)
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840
sowie u.a. auch
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html
und ebenfalls Hamburg:
Suche Interessenten (Hamburg) für Gruppenrabatt bei Anwalt in Norderstedt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.msg88703.html#msg88703
sowie (ebenfalls Hamburg) unter
Mut zu Taten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12856.msg89355.html#msg89355


Mit diesen Worten und den letzten 2...3 diesbezüglich erfolgreichen Meldungen bleibt dieser Thread zur Vermeidung unnötiger Verwässerung vorsorglich und mindestens vorübergehend geschlossen.

Allen Beteiligten Danke für das Mitwirken & selbstverständlich weiter gute Erfolge! ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2015, 02:31 von Bürger«

 
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