Hallo,
so, nachdem Person A Widerspruch negativ beschieden worden ist, hat A Klage bei zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Person A ist etwas verwundert, da auf seine zahlreichen Klagepunkte gar nicht eingegangen ist, sondern bereits nach drei Wochen folgender Beschluss erging.
Das Verfahren ruht bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt und der Beklagte erklärt sich damit einverstanden, dass bis zur Entscheidung keine weiteren Bescheide oder Zahlungsaufforderungen ergehen.
Jetzt fragt A sich, wann diese höchstrichterliche Entscheidung ergeht und welche Rechtsfragen genau gemeint sind.
Zumindest muss A erstmal nichts bezahlen, was schon mal ein Erfolg ist. Zumindest ist A vorerst nicht weiter in der Pflicht, sich zu wehren und kann einfach abwarten. Wie seht ihr das.
Viele Grüße
clown