Meinen Glückwunsch an den Kläger aus Hamburg! Dank auch an all denen die vor Dir diesen Rechtsweg begangen haben und in höherer Instanz nun ihr Recht verlangen. Ihnen ist überhaupt erst zu verdanken das eine Ruhestellung überhaupt möglich ist. Jetzt heisst es allen Freunden und Bekannten davon zu berichten und den Rechtsweg zu publizieren.
Die Verwaltungsgerichte mögen alle unisono entscheiden das der Rundfunkstaatsvertrag rechts- und verfassungskonform ist, doch kostet dieser Schritt einem weniger (105€) als die erpresserischen Beiträge ohne Gegenleistung für ein tendenziell mafiöses System. Der Weg zum BVG ist noch lang, aber je mehr dieses verschwenderische ÖRR-System boykottieren, desto grösser der Druck sich selbst zu reformieren (auch wenn wir dann den nächsten faulen Kompromiss bekämpfen müssen).
Ich vermute die ÖRR akzeptieren nun mehr die Ruhestellung des Verfahrens, um auch Ruhe ins System zu bekommen. Sie wollen die Querulanten ruhig stellen. Jemand der für eine Weile nicht zahlen muss, rollt sich auf seinem Sofa zusammen und hält die Klappe.
So wie die ÖRR/BS/GEZ störrisch die Bürger mit Textbausteinen drangsalieren, haben die Bürger gelernt und ihrerseits Textbausteine für die Gerichte entworfen. Auch wenn bisher die Verwaltungsgerichte immer für das ÖRR-System stimmen (Warum ist das so? Gibt es einschränkende Kompetenzen?) werden sie aufgrund der Vielzahl gleichartiger Verfahren dazu "genötigt" nicht nur pauschal den Rundfunkstaatsvertrag die verwaltungstechnische Rechtmässigkeit zu bescheinigen und inhaltlich zur Klage in vielen Punkten nicht zu äussern und somit lieber die Klagen abzuweisen (mit der Möglichkeit Revision) anstatt EIN mal auch dem Kläger gegen die ÖRR aus inhaltlichen Gesichtspunkten stattzugeben.