Guten TagX!
@noGez99! Waaaas!?! Konfus zu lesen!?!
Frechheit bodenlose!
Ich bin nicht nur konfus zu lesen! Ich bin die Konfusion in Person!!!!! Der Erfinder der asymmetrischen Prozessführung! Die Geißel der Verwaltungsgerichte! Der Schrecken des BeitraXservus!
Frag Lupus!!!!
Ey, yoo Lupus! Sag mal schwitzt du Blut oder ist das römischer Rotwein auf deiner Stirn?
So und nun zu den fiktiven "Beweisanträgen" zur Vorbereitung der Verhandlung.
Die bisherige fiktive "Testphase" führte zu folgendem bisherigen Ergebnis:
völlige Missachtung durch die fiktiven Verwaltungsgerichte in der Hauptverhandlung, gepaart mit Erstaunen und Kommentaren wie z.B.: "Das sind keine Beweisanträge."
Dazu völliges übersehen wenn zuvor gestellt. Das sollte euch nicht wundern. Die Verwaltungsgerichte sind allesamt überlastet.
Der nichtanwaltliche vertretene Mensch muss auch wissen: der römische Drops ist für die Verwaltungsgerichte bereits gelutscht. Eigentlich marschieren wir nur zur Verhandlung um das römische Urteil zu "fressen".
Tja, das geht aber auch anders!
Fakt ist mal folgendes: die Verwaltungsgerichte haben überhaupt keine Ahnung wie das "Verwaltungsverfahren" des "BeitraXservus tatsächlich in der Praxis aussieht.
Gell Lupus?! Wisch dir mal die Stirn ab!
Der "rechtliche Teil" steht für die Verwaltungsgerichte fest: alleeet okay mit dem BeitraX!
Eine vernünftige Beweisaufnahme hat bislang kein Verwaltungsgericht durchgeführt.
Woher ich das weiß? Weil sonst alle Rundfunkrichter/innen kahlköpfig wären! Die hätten sich die Haare ausgerupft!
Beispiel: automatisiertes "Massenverfahren"
blablabla .... ist die Namensangabe im Bescheid nach § blablabla entbehrlich ... blablabla
Okay. WER in PERSON hat den Bescheid verfügt?
Genau! Wees nich!
Der Beklagte wird aufgefordert sich schriftlich zu äußern:
blablablabla ... ist die Namensangabe im Bescheid nach § blablabla entbehrlich .....
Nochmal, der Beklagte wird aufgefordert sich schriftlich zu äußern:
blablablabla ... ist die Namensangabe im Bescheid nach § blablabla entbehrlich .....
Hmmm, wunden Punkt getroffen!?!
Also: Beweisantrag
So, jetzt kann Mensch diesen vorher stellen und damit das Verwaltungsgericht / den Beklagten vorbereiten auf das was da kommen wird in der Verhandlung oder ...
VIVA FFNI!!!!
Mensch marschiert zur Verhandlung und trägt die Beweisanträge vor. Besteht darauf, dass die Beweisanträge protokolliert werden. Damit ist das von uns gemachte "Beweisangebot" förmlich in der Beweisaufnahme "gestellt" worden.
Das wird dann für das Urteil interessant.
Die Beweisangebote haben den Sinn, dem Verwaltungsgericht die "Praxis" und tatsächliche Durchführung des BeitraXverfahrens näher zu bringen und sich damit "beschäftigen" zu müssen.
Und auch für später "Angriffspunkte" zu sichern.
Naja und dann ist es auch ziemlich lustig zu sehen, wie die
Denn wir werden nicht ernst genommen. Der römische Drops ist gelutscht.
Also nochmal: der Beweisantrag im "Schriftverfahren" hat nicht die "Qualität" wie der förmliche in der Verhandlung gestellte. Verlesen und darauf achten das er protokolliert wird.
Zu den fiktiven Anträgen oben sei gesagt, ich bin die Konfusion in Person. Aber ich bin nicht Prof. Dr. Dr. Dr. jur. Di Abolo - also kein Volljurist -. Fiktiv habe ich nach bestem Wissen und Gewissen, geißelhaft, nächtelang römische Rechtsschriften studierend, die fiktiven Anträge formuliert.
Ich Profät Di Abolo, virtueller gallischer Zauberer und Magier behaupte Hinkelsteinfest:
es sind Beweisanträge.
Was die Gutachtenerstellung anbelangt ...
Jaaa Lupus! Denkste!
So, ich hoffe das war jetzt soweit einfach erklärt.
Denkt dran! Ich bin die Konfusion in Person!
Ihr müsst mich schon dran erinnern, wenn das was ich schreibe zu kompliziert ist!
Ich hab hier am Anfang auch nur Bahnhof verstanden
Yoo Lupus! Kennste schon
X4?
Du hast doch nicht ernsthaft angenommen mit der 3. Klagewelle hört das auf?
Nöö! Alter! Dann kommt die 4., die 5., die 6. ......
Und von Klagewelle zu Klagewelle wird das "einfache" gallische VolX immer besser!
Viva GEZ-Boykott-Forum!Im Namen des VolX: RBS TV hochgradig verfassungswidrig!