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Autor Thema: Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]  (Gelesen 123719 mal)

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Querverweis aus zwar nicht mehr ganz "frischen", jedoch immer noch aktuellem und anhaltenden Anlass:
Zwangsrundfunk – Warum die Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig bleibt (10/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35696.0


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Querverweis aus aktuellem Anlass:
Juristische Literatur zum Beschluss des BVerfG vom 20. Juli 2021 (1 BvR 2756/20)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36772.0


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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Querverweis:
Ehem. Richter am BVerwG widerlegt absurde Argumente im Urteil vom 18.03.2016
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20115.0


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Querverweis auf folgende Dissertation ;)
"Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?" > verfassungswidrige Sonderabgabe (2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36805.0
mit dem Fazit, dass der sog. "Rundfunkbeitrag" weder Beitrag im beitragsrechtlichen Sinne noch Steuer ist,
sondern eine verfassungswidrige Sonderabgabe.

Mit den dortigen Argumentationen kann und sollte die "Bindungswirkung" der
BVerfG-Entscheidung vom 18.07.2018 grundsätzlich in Frage gestellt werden!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2024, 20:54 von Bürger«
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Ergänzung der Auszüge aus aktuellem/ fortdauerndem Anlass... ::)
Hilker, Heiko
Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung (DIMBB) http://dimbb.de/
Gutachten für Die Linke
vorgelegt zum Expertengespräch:

"Der neue Rundfunkbeitrag in der Kritik - Soziale, wirtschaftliche und datenschutzrechtliche Auswirkungen"
01/2013, Dresden/ Sachsen
"Aktuelle Diskussionen zur Umsetzung des Rundfunkbeitrags"
www.linksfraktion.de
www.linksfraktion.de/suche/?q=hilker+rundfunkbeitrag
www.linksfraktion.de/suche/?q=Umsetzung+des+Rundfunkbeitrags&x=0&y=0
http://dokumente.linksfraktion.net/download/130124-gutachten-rundfunkbeitrag-gesamt-2.pdf
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Reader/130124-gutachten-rundfunkbeitrag-gesamt-2.pdf

Zitat von: Hilker (DIMBB), Gutachten für Die Linke, "Aktuelle Diskussionen zur Umsetzung des Rundfunkbeitrags" (01/2013)
Allgemeines
[...]
Prof. Paul Kirchhof forderte in seinem Gutachten u.a. mit dem Rundfunkbeitrag
- (mindestens schrittweise) die Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzuführen4,
- die Übernahme der Kosten für die Beitragsbefreiung durch die Versicherungsträger5,
- ein von Einschaltquoten unabhängigeres Programm zu machen6,
- den Beitrag für die Zweitwohnung abzuschaffen7,
- bei allem jedoch auch eine Befreiungsmöglichkeit zuzulassen, wenn man nachweisbar Rundfunkangebote nicht empfangen kann8.
Nicht eine dieser Prämissen wurde im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag umgesetzt.
[...]
4 »Würde der Gesetzgeber sich entscheiden, den öffentlichrechtlichen Rundfunk gänzlich – vor dem Hintergrund der gebotenen Aufkommensneutralität auch schrittweise – ohne Werbung und Sponsoring zu finanzieren, wäre die Identität der Rundfunkanstalten und des Rundfunkprogramms – ein Programmablauf ohne jegliche Werbeunterbrechung – in eindrucksvoller Weise hervorgehoben. Die Notwendigkeit des Rundfunkbeitrags wäre für jedermann ersichtlich, weil er sich mit dem erneuerten Rundfunkbeitrag u. a. die Werbefreiheit dieses Programms erkauft.« (Gutachten, S. 52)
5 »In dem Statistikmodell erscheint die Erhöhung des Wohngeldes um den Rundfunkbeitrag geboten, weil dieses das tatsächliche Konsumverhalten erfasst, in diesem aber bisher eine Gebührenbefreiung üblich war. Der Gebührenanspruch der Rundfunkanstalten könnte dann im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Dauerschuldverhältnisse durch Quellenabzug beim Versicherungsträger durchgesetzt werden.« (Gutachten, S. 71.)
6 »Die Rundfunkabgabe soll den Rundfunk unabhängig von der tatsächlichen Nachfrage, unabhängig von Einschaltquoten und einer finanzwirtschaftlich veranlassten Ausrichtung der Sendungen auf den Publikumsgeschmack finanzieren, der Rundfunkanstalt ihre Unbefangenheit auch für ihre kulturelle Verantwortlichkeit bewahren.« (Gutachten, S. 44 f.)
7 »Auch für die Zweitwohnung gilt die Regelvermutung, dass der Beitrag für eine Wohnung den Leistungsempfang für alle Wohnungsinhaber entgilt, eine weitere Gebühr für die Zweitwohnung also nicht entsteht.« (Gutachten, S. 65.)
8 »Da der Beitrag in der Tradition des deutschen Beitragsrechts eher den öffentlich-rechtlichen Vorteilsausgleich regelt, den Vermögenswert eines Vorzugsangebotes abschöpft, den Interessenten an den Kosten einer öffentlichen, ihm einen individualisierbaren Vorteil anbietenden Einrichtung beteiligt, erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen.« (Gutachten, S. 62.)
[...]
[...]
Edit "Bürger" 29.07.2023:
Auszüge Gutachten Hilker zur vom Kirchhof-Gutachten abweichenden Gesetzgebung.



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