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Autor Thema: Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage  (Gelesen 487917 mal)

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Ablauf 9 Klageverfahren X. Instanz (EGMR) + Urteile


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#16: 03. September 2014, 21:06
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Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
#17: 05. September 2014, 04:30
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Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA

Edit 08/2024:
Nach aller bisherigen Erfahrung sorgen etwaige Reaktionen auf diese bzw. als "Mahnung missverstandene" Schreiben nicht für etwaige "Einsicht" bei ARD-ZDF-GEZ, sondern bestätigen allenfalls den Zugang und somit das Vorliegen der "Mahnung" als eine wesentliche Vollstreckungsvoraussetzung. Insofern sind etwaige Reaktionen ggf. "mit Vorsicht zu genießen" (allenfalls unter besonderen Umständen wie ggf. nachweislicher Zugang der "Mahnung") - denn bei fehlendem/ bestrittenem/ nicht nachweisbarem Zugang (auch nicht indirekt durch etwaige Reaktion) der "Mahnung" fehlt es an einer wesentlichen Vollstreckungsvoraussetzung und die Vollstreckung aus dem jeweiligen, sich u.a. auch auf diese "Mahnung" berufenden "Vollstreckungsersuchen", wäre bereits aus diesem Grunde einzustellen - siehe dazu u.a. unter
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0
und dortige weitere Querverweise.
Auf eine nicht zugegangene "Mahnung" kann man denklogisch auch nicht reagieren... ;)

Etwaige Zahlungen auf eine solche "Mahnung" würden selbstverständlich ebenfalls den Zugang bestätigen - leider aber je nach den "offenen Beträgen" mglw. gar nicht den Betrag der aktuellen "Mahnung" begleichen, sondern aufgrund der Verrechnungsregelung mit etwaigen älteren noch offenen Beträgen verrechnet werden (was also unbedingt geprüft werden müsste!), d.h. der aktuelle "Mahbetrag" bliebe in einem solchen Falle noch älterer offener Forderungen trotz einer Zahlung weiterhin offen - und somit vollstreckbar. Durch Zahlung des Betrags wäre aber in diesem Fall perfiderweise
a) der Betrag nicht beglichen sondern stattdessen sogar
b) die Voraussetzung für dessen Vollstreckung dummerweise auch noch bestätigt.

Das "einmalige" Fehlen der "Mahnung" ist zudem kein dauerhaft wirksamer Schutz vor Vollstreckung, denn i.d.R. wird nach Bestreiten des Zugangs der "Mahnung" diese als "Kopie" nachweislich zugesendet und in diesem Zuge "erneut gemahnt" - und danach bei weiterer Nichtzahlung die Vollstreckung einfach erneut eingeleitet. Dagegen vorzugehen ist dann wieder ein eigenes Thema... ::)



Quelle:
Widerspruch eingelegt -> normaler Antwort Brief -> Mahnung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11452.msg77427.html#msg77427


Diese "Mahnung" vom Beitragsservice/ LRA ist ein Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung.
Widerspruch nicht möglich. Es ist "informativ".
Ihm folgten bisher üblicherweise noch die "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Beitragsservice (neuerdings wohl nicht mehr) und dann die Ankündigung/ Einleitung der Zwangsvollstreckung mit einem Brief von der örtlichen Vollzugsstelle.

Diese "Mahnung" ist also das unverkennbare Zeichen einer unmittelbar bevorstehenden Einleitung der Zwangsvollstreckung!

Ein Widerspruch gegen den BeitragsBESCHEID hat bei öffentlichen Abgaben prinzipiell erst mal keine "aufschiebende Wirkung".
Die Zahlung müsste prinzipiell also dennoch erfolgen. Theoretisch ;)
Um dies zu verhindern, kann (bestenfalls gemeinsam mit dem Widerspruch) Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt werden. Eine Begründung ähnlich "weil ich mir die Zahlung nicht leisten kann" scheint dabei mglw. hilfreich zu sein...

---------------------------------------------------------------------------
Querverweis aus aktuellem Anlass:

Urteil: Keine Vollstreckung von Mahngebühren (02/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30118.0.html

Mahngebühren des Rundfunks sind nicht vollstreckbar (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29014.0.html

Jedoch scheint es - noch nicht ganz konsistente - Bemühungen seitens der "Rundfunkanstalten" zu geben, dieses Problem mit der (bislang fehlenden) Festsetzung von Mahngebühren zu beheben - siehe u.a. unter
NDR - neue Mahnschreiben mit Festsetzung von Mahngebühren + Rechtsbehelf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31773.0.html


---------------------------------------------------------------------------
Dass trotz Widerspruch und noch nicht erfolgtem WiderspruchsBESCHEID bereits Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, ist also prinzipiell erst einmal nicht ungewöhnlich.
Mitunter geschieht dies auch trotz Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Hat Person A (z.B. gleichzeitig mit dem Widerspruch) auch Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt?

Achtung: Ab hier Vorgehen je nach Einzelumständen fraglich/ zu prüfen - siehe obiges Edit 08/2024!

Falls nicht, könnte Person A evtl. dieses Anschreiben als Anlass nehmen, diesen noch nachzureichen - ggf. auch mit dem Hinweis "gewürzt", dass sich diese bei Ablehnung dessen bzw. bei akut drohender Vollstreckung einen Antrag auf "Eilrechtsschutz" vorbehält...
...und dies dann in der Tat prüfen.

Sollte die 3-Monats-Bearbeitungsfrist des Beitragsservice für den Widerspruchsbescheid fruchtlos abgelaufen sein, so könnte Person A ggf. statt einer Untätigkeitsklage gleich direkt Klage gegen den/ die widersprochenen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID/e einlegen.

Um all dies aber nicht zu "provozieren" bzw. unnötigerweise zu forcieren, sondern ARD-ZDF-GEZ die "Gelegenheit" zu geben, vorerst von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen, könnten fiktive Personen A-Z ggf. einen freundlichen Hinweis ähnlich diesem absenden... ;)

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben "Mahnung" vom ... zur Kenntnis.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich gegen den/ die darin erwähnte/n Bescheid/e vom ... fristgemäß Widerspruch eingelegt hatte incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - welche/n ich hiermit allesamt nochmals bekräftige.

[Sollte ich den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO versäumt haben, so reiche ich diesen hiermit nach. Begründung: Ich kann mir die Zahlung des Beitrags nicht leisten.]

Für diese/n Widerspruch/ Widersprüche steht/ stehen der/die mir zustehende/n rechtsmittelfähige/n Widerspruchsbescheid/e Ihrerseits noch aus.

Ihr/e Festsetzungsbescheid/e sind daher noch nicht rechtskräftig.
Daher weise ich auch die in der "Mahnung" enthaltene/n Mahngebühr/en in Gänze zurück.

Alle erfolgten Widersprüche sind zulässig und begründet.

[entweder - um sich weiteren Sachvortrag zu sichern und nicht zu schnell einen Widerspruchsbescheid zu erhalten]
Meine individuelle Sachlage erfordert ergänzenden Sachvortrag, der für die korrekte Bearbeitung meines Widerspruchs unerlässlich ist. Die entsprechenden Informationen gehen Ihnen in Kürze mit separatem Schreiben zu.
Auch für die Begründung meines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung geht Ihnen noch eine ausführliche Begründung in gesondertem Schriftsatz zu.

Bei Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen behalte ich mir vor, umgehend den Rechtsweg zu beschreiten.

[oder - falls schon alles gesagt ist und man den Widerspruchsbescheid ersehnt]
Da die Ihnen gesetzlich zugestandene maximal dreimonatige Bearbeitungsfrist für den Widerspruchsbescheid bereits seit langem abgelaufen ist, behalte ich mir - insbesondere bei Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen - vor, umgehend den Rechtsweg zu beschreiten.

Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung werde ich in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.

Mit freundlichen Grüßen


---------------------------------------------------------------------------
Wenn der Person A bisher allerdings keine der in der Mahnung benannten Beitrags- bzw. FestsetzungsBESCHEIDe nachweislich zugestellt wurden ;) Person A also auch nicht auf diese reagiert hat...
...könnte sie die aktuelle "Mahnung" vom "Beitragsservice" aber auch "pro-aktiv" und zwecks Vermeidung eines später noch komplizierteren Sachverhalts zum Anlass nehmen, den "Beitragsservice" genau auf diese fehlenden Bescheide schriftlich und nachweisbar aufmerksam zu machen...
Bisher den Kopf in den Sand gesteckt und nun Mahnung erhalten? -> Keine Panik!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13314.0


Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben vom ... zur Kenntnis, in welchem Sie die "Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen" mir unerklärlicher Forderungen ankündigen.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass in Ihrem Schreiben erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich Ihre Forderungen auch bislang weder prüfen noch begleichen.

Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung zudem rechtlich nicht zulässig.

Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung würde ich unter diesen Umständen mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Es bleibt Ihnen unbenommen, mir Ihre Forderungen mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid überhaupt erst einmal bekanntzugeben.

Mit freundlichen Grüßen


ältere, mglw. nicht mehr so geeignete Version:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben "Mahnung" vom ... zur Kenntnis.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass in der "Mahnung" [...] erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich gegen diese/n angeblichen Bescheid/e bisher auch noch keine Rechtsmittel einlegen.
Daher weise ich auch die in der "Mahnung" enthaltene/n Mahngebühr/en in Gänze zurück.
Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung jedoch gar nicht möglich.
Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung werde ich daher mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Mit freundlichen Grüßen


Die mögliche Entgegnung des "Beitragsservice", dass die Bescheide laut deren Unterlagen abgesendet seien und gem. VwVfG "ein schriftlicher Verwaltungsakt [Anm.: der "Bescheid"] 3 Tage nach Aufgabe bei der Post als zugestellt" gelte, kann Person A erst mal eher gelassen hinnehmen - denn zur Bekanntgabe gehört im Zweifel der Nachweis der Zustellung...
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0

---------------------------------------------------------------------------

Beachte auch die Folgeabschnitte
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]


Siehe auch wichtige Hinweise (nicht nur für Verfassungsbeschwerdeführer und auch bezogen auf "Mahnung"/ "Ankündigung der Zwangsvollstreckung") u.a. unter
Vollstr. trotz Verfass.-beschw. > Vollstreckungsabwehrklage VG + Erinn. AG ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26395.0


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Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"

Edit 02/2018:
Es könnte sein, dass seit einiger Zeit auf diese 2. Mahnstufe verzichtet wird und stattdessen bereits nach der (1.) "Mahnung" der Vorgang in die Vollstreckung gegeben wird...
...daher empfiehlt es sich, wenn, dann schon auf die "Mahnung" zu reagieren.


Edit 08/2024:
Nach aller bisherigen Erfahrung sorgen etwaige Reaktionen auf diese bzw. als "Mahnung missverstandene" Schreiben nicht für etwaige "Einsicht" bei ARD-ZDF-GEZ, sondern bestätigen allenfalls den Zugang und somit das Vorliegen der "Mahnung" als eine wesentliche Vollstreckungsvoraussetzung. Insofern sind etwaige Reaktionen ggf. "mit Vorsicht zu genießen" (allenfalls unter besonderen Umständen wie ggf. nachweislicher Zugang der "Mahnung") - denn bei fehlendem/ bestrittenem/ nicht nachweisbarem Zugang (auch nicht indirekt durch etwaige Reaktion) der "Mahnung" fehlt es an einer wesentlichen Vollstreckungsvoraussetzung und die Vollstreckung aus dem jeweiligen, sich u.a. auch auf diese "Mahnung" berufenden "Vollstreckungsersuchen", wäre bereits aus diesem Grunde einzustellen - siehe dazu u.a. unter
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0
und dortige weitere Querverweise.
Auf eine nicht zugegangene "Mahnung" kann man denklogisch auch nicht reagieren... ;)

Etwaige Zahlungen auf eine solche "Mahnung" würden selbstverständlich ebenfalls den Zugang bestätigen - leider aber je nach den "offenen Beträgen" mglw. gar nicht den Betrag der aktuellen "Mahnung" begleichen, sondern aufgrund der Verrechnungsregelung mit etwaigen älteren noch offenen Beträgen verrechnet werden (was also unbedingt geprüft werden müsste!), d.h. der aktuelle "Mahbetrag" bliebe in einem solchen Falle noch älterer offener Forderungen trotz einer Zahlung weiterhin offen - und somit vollstreckbar. Durch Zahlung des Betrags wäre aber in diesem Fall perfiderweise
a) der Betrag nicht beglichen sondern stattdessen sogar
b) die Voraussetzung für dessen Vollstreckung dummerweise auch noch bestätigt.

Das "einmalige" Fehlen der "Mahnung" ist zudem kein dauerhaft wirksamer Schutz vor Vollstreckung, denn i.d.R. wird nach Bestreiten des Zugangs der "Mahnung" diese als "Kopie" nachweislich zugesendet und in diesem Zuge "erneut gemahnt" - und danach bei weiterer Nichtzahlung die Vollstreckung einfach erneut eingeleitet. Dagegen vorzugehen ist dann wieder ein eigenes Thema... ::)


Beispiel (beschnitten)

Quelle:
Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10961.msg74987.html#msg74987


Diese "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Beitragsservice ist ein Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung.
Widerspruch nicht möglich. Es ist "informativ".
Ihm folgt üblicherweise noch die Einleitung der Zwangsvollstreckung mit einem Brief von der örtlichen Vollzugsstelle.

Ein Widerspruch gegen den BeitragsBESCHEID hat bei öffentlichen Abgaben prinzipiell erst mal keine "aufschiebende Wirkung".
Die Zahlung müsste prinzipiell also dennoch erfolgen. Theoretisch ;)
Um dies zu verhindern, kann (bestenfalls gemeinsam mit dem Widerspruch) Antrag auf Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt werden. Eine Begründung ähnlich "weil ich mir die Zahlung nicht leisten kann" scheint dabei mglw. hilfreich zu sein...

Dass trotz Widerspruch und noch nicht erfolgtem WiderspruchsBESCHEID bereits Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, ist also prinzipiell erst einmal nicht ungewöhnlich.
Mitunter geschieht dies auch trotz Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Hat Person A (z.B. gleichzeitig mit dem Widerspruch) auch Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt?

Achtung: Ab hier Vorgehen je nach Einzelumständen fraglich/ zu prüfen - siehe obiges Edit 08/2024!

Falls nicht, könnte Person A evtl. dieses Anschreiben als Anlass nehmen, diesen noch nachzureichen - ggf. auch mit dem Hinweis "gewürzt", dass sich diese bei Ablehnung dessen bzw. bei akut drohender Vollstreckung einen Antrag auf "Eilrechtsschutz" vorbehält...
...und dies dann in der Tat prüfen.

Sollte die 3-Monats-Bearbeitungsfrist des Beitragsservice für den Widerspruchsbescheid fruchtlos abgelaufen sein, so könnte Person A ggf. statt einer Untätigkeitsklage gleich direkt Klage gegen den/ die widersprochenen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID/e einlegen.

Um all dies aber nicht zu "provozieren" bzw. unnötigerweise zu forcieren, sondern ARD-ZDF-GEZ die "Gelegenheit" zu geben, vorerst von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen, könnten fiktive Personen A-Z ggf. einen freundlichen Hinweis ähnlich diesem absenden... ;)

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom ... zur Kenntnis.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich gegen den darin erwähnten Bescheid vom ... fristgemäß Widerspruch eingelegt hatte incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - welchen ich hiermit nochmals bekräftige.

[Sollte ich den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO versäumt haben, so reiche ich diesen hiermit nach, da ich mir die Zahlung des Beitrags nicht leisten kann.]

Für diesen Widerspruch steht der mir zustehende rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheid Ihrerseits noch aus.

Ihr/e Festsetzungsbescheid/e sind daher noch nicht rechtskräftig.
Daher weise ich auch jedwede Mahngebühr/en in Gänze zurück.

Alle erfolgten Widersprüche sind zulässig und begründet.

Da die Ihnen gesetzlich zugestandene maximal dreimonatige Bearbeitungsfrist für den Widerspruchsbescheid bereits seit langem abgelaufen ist, behalte ich mir - insbesondere bei Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen - vor, umgehend den Rechtsweg zu beschreiten.

Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung werde ich mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Zudem fordere ich Sie auf, von zukünftigen weiteren Festsetzungen abzusehen, solange nicht abschließend über meinen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.

Mit freundlichen Grüßen


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Wenn der Person A bisher allerdings keine Beitrags- bzw. FestsetzungsBESCHEIDe nachweislich zugestellt wurden ;) Person A also auch nicht auf diese reagiert hat...
...könnte sie die aktuelle "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom "Beitragsservice" aber auch "pro-aktiv" und zwecks Vermeidung eines später noch komplizierteren Sachverhalts zum Anlass nehmen, den "Beitragsservice" genau auf diese fehlenden Bescheide schriftlich und nachweisbar aufmerksam zu machen...
Bisher den Kopf in den Sand gesteckt und nun Mahnung erhalten? -> Keine Panik!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13314.0


Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben vom ... zur Kenntnis, in welchem Sie die "Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen" mir unerklärlicher Forderungen ankündigen.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass in Ihrem Schreiben erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich Ihre Forderungen auch bislang weder prüfen noch begleichen.

Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung zudem rechtlich nicht zulässig.

Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung würde ich unter diesen Umständen mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Es bleibt Ihnen unbenommen, mir Ihre Forderungen mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid überhaupt erst einmal bekanntzugeben.

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Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass in der "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" [...] erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich gegen diese/n angeblichen Bescheid/e bisher auch noch keine Rechtsmittel einlegen.
Daher weise ich auch jedwede Mahngebühr/en in Gänze zurück.
Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung jedoch gar nicht möglich.
Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung werde ich daher mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Mit freundlichen Grüßen


Die mögliche Entgegnung des "Beitragsservice", dass die Bescheide laut deren Unterlagen abgesendet seien und gem. VwVfG "ein schriftlicher Verwaltungsakt [Anm.: der "Bescheid"] 3 Tage nach Aufgabe bei der Post als zugestellt" gelte, kann Person A erst mal eher gelassen hinnehmen - denn zur Bekanntgabe gehört im Zweifel der Nachweis der Zustellung...
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0

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Beachte auch die Folgeabschnitte
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]


Siehe auch wichtige Hinweise (nicht nur für Verfassungsbeschwerdeführer und auch bezogen auf "Mahnung"/ "Ankündigung der Zwangsvollstreckung") u.a. unter
Vollstr. trotz Verfass.-beschw. > Vollstreckungsabwehrklage VG + Erinn. AG ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26395.0


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Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle

+++ ACHTUNG +++ wichtige Änderung der ZPO Nov/Dez 2016 +++
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21166.0



Beispiel#1
Quelle: extern > nicht mehr verfügbar

Beispiel#2

Quelle:
Post vom Obergerichtsvollzieher (Sachsen, Gläubiger MDR/ Beitragsservice)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.msg77136.html#msg77136



...und so dürften in etwa die solchen Vollstreckungsverfahren vorausgehenden
Amtshilfeersuchen/ Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice/ LRA aussehen, die an die örtlichen Vollzugsstellen gehen:

Beispiel#1
Quelle: extern > nicht mehr verfügbar

Beispiel#2
Vergleichsweise "neues" Vollstreckungsersuchen des MDR von Anfang Januar 2015...
...mit neuerdings diversen offenkundigen Änderungen/ formalen Korrekturen bzgl. der
bereits mehrfach gerichtlich gerügten formalen Unzulänglichkeiten - insbes. Gläubigerkennung
.
[...]

"alt""neu"
   
   
   
Quelle:
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13065.0



Deren mitunter wohl eklatante Formmängel wurden u.a. schon behandelt unter
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10569.0


Siehe auch wichtige Hinweise (nicht nur für Verfassungsbeschwerdeführer) u.a. unter
Vollstr. trotz Verfass.-beschw. > Vollstreckungsabwehrklage VG + Erinn. AG ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26395.0


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Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]

+++ ACHTUNG +++ wichtige Änderung der ZPO Nov/Dez 2016 +++
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21166.0



Weshalb ein
Vorgehen gegen die Zustellung einer Postzustellungsurkunde (gelber Brief)
mehr als nur "grenzwertig" sein dürfte, ist u.a. hier dargelegt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10671.msg72978.html#msg72978

Mitunter wird man (das ist regional unterschiedlich) zum Termin eingeladen - oder ein Termin angekündigt, der dann z.B. - im Falle der Verweigerung - ganz nüchtern so ablaufen könnte
Vollziehungsbeamter des Beitragsservice trifft auf Zahlungsstreik
http://youtu.be/nZypKDR1kHs

...jedoch (ebenfalls regional unterschiedlich) bei dieser Art von Ablehnung Folgen nach sich ziehen könnte, die im Weiteren beschrieben werden unter
Ablauf +4 Pfändung v. örtl. Vollzugsstelle
Ablauf +4a Reaktion auf Pfändung ["Beitragsschuldner"]


Ein User erklärt es wohl recht gut hiermit:
Falls es zu Vollstreckungen kommt, sollte man sich in jedem Fall neben der Tübinger Entscheidung auch mit den Vollstreckungsgrundlagen des eigenen Bundeslandes vertraut machen. Diese sind in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder zu finden.

Für Baden-Württ. gibt es klare formale Anforderungen an den Vollstreckungsauftrag der an den GV geht - § 15a Abs. 4 LVwVG  - das ist leider nicht überall so. Trotzdem lassen sich Teile der Begründung der Tübinger Entscheidung übertragen, aber nicht alles.

Zudem ist es ein Unterschied, ob es sich um
- den GV des Amtsgerichts handelt,
- den Vollstreckungsbeamten der Kommune oder
- das Finanzamt (einschl. Zoll).
Im letzteren Fall darf man sich ergänzend auch noch mit der Abgabenordnung beschäftigen, ansonsten mit der ZPO.

Eine Wohnungsdurchsuchung ist sehr unwahrscheinlich, der Weg über die Erzwingung der EV oder einer Kontopfändung/Gehaltspfändung ist für den Gläubiger und den Vollstrecker einfacher. Der GV bekommt die Daten ab 500 € Rückstand raus, eine Anfrage nach § 802l ZPO macht es möglich. Das Finanzamt kommt auch schon darunter an die Daten. Die Fallzahlentwicklung der Kontoabrufe zu lesen ist auch interessant, die GV'en sind noch nicht dabei, da die sich erst seit 01.01.2013 bedienen dürfen.


Siehe & verinnerliche in diesem Zusammenhang bitte auch UNBEDINGT den UNTERSCHIED zwischen "gerichtlichem Mahnverfahren" (Titel via Richter) und VERWALTUNGsvollstreckung (Titel = VERWALTUNGsakt).
NUR LETZTEREs greift nach dem Willen des GESETZgebers beim sog. "Rundfunkbeitrag"...
...bei diesem braucht es KEINES "richterlichen Titels"!

"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16142.0




Diverse mögliche fiktive Vorgehensweisen je nach Ausgangslage:

A) bei nicht (nachweislich) zugestelltem
(und demzufolge auch nicht widersprochenem)
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"


B) bei nachweislich zugestelltem aber
nicht widersprochenem
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"


C) bei nachweislich zugestelltem und
widersprochenem
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"







A) bei nicht (nachweislich) zugestelltem
(und demzufolge auch nicht widersprochenem)
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"


Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9121.0
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
"Erinnerung gemäß § 766 ZPO" (Beispiel)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996

mit Anpassung an diverse aktuelle "Erkenntnisse"...
(u.a. der Erkenntnis, dass die BGH-Entscheidung vom Juni 2015 gegen den Beschluss des LG Tübingen NICHT entscheidungserheblich sein dürfte in Fällen, in denen ein Bescheid = vollstreckbarer Titel nicht zugestellt/ nicht bekannt gegeben wurde/ nicht existiert...)
...hier bezogen auf "Erinnerung gegen Zwangsvollstreckung" im fiktiven Sachsen
(für andere Bundesländer und Situationen entsprechend anzupassen)
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102096.html#msg102096

wobei dazu leider noch keine abschließenden Erkenntnisse vorliegen.


in Verbindung mit
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8721.0

sowie
VG Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) - oder die Briefe sind nie angekommen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10210.0

aktuell auch
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15970.0

und zur Auseinandersetzung mit der Gegenargumentation des "Gläubigers" hier der
Verweis auf die von den Rundfunkanstalten selbstverfassten
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13418.0
sowie auch die Erkenntnisse unter
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15958.0

Zu diesen Argumentationen entgegenstehenden bereits existierenden höherinstanzlichen Urteilen insbes. bzgl.
Nachweis der Bekanntgabe/ Bestreiten des Zugangs etc. siehe u.a. unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0
einschl. einer diese jahrzehntelange ständige höchstrichterliche Rechtsprechung nunmehr auch bei nicht zugegangenen Rundfunkbeitrags-Schreiben komprimiert anwendende aktuelle Entscheidung eines Verwaltungsgerichts unter
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost (05/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0


sowie auch
Erfahrungen mit Vollstreckungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7094.msg88692.html#msg88692

Zur Vermittlung eines Eindrucks diverser Konstellationen auch dieser Thread...
Erste Erfolge gegen den Beitragsservice: Zwangsvollstreckung abgewehrt!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12322.0

sowie gesammelt u.a. auch unter
Beschlüsse/ Urteile GEGEN ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13703.0

Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252

Ebenfalls als mögliche Anregung explizit im Zusammenhang mit fehlender Zustellung/ Bestreiten des Zugangs der Vollstreckungsgrundlage (Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe)
GEZ-Vollstreckung (nach Bundesländern)
http://gezvollstreckung.npage.de/gez-vollstreckung.html
> Hinweis: aktuell nicht (mehr?) verfügbar



Da das mit der Erinnerung gem. §766 ZPO von den Vollstreckungsstellen entgegen der Rechtsauffassung der Betroffenen mitunter sehr langwierig und/ oder zum Nachteil der Betroffenen gehandhabt wird, könnte evtl. noch ein zusätzliches Schreiben an ARD-ZDF-GEZ hilfreich sein (zur Kenntnis ebenfalls an die örtliche Vollstreckungsstelle!), in welchem die "Gegenseite" explizit aufgefordert wird, diese "Vollstreckung ohne vorausgegangenen Bescheid unverzüglich einzustellen, da ansonsten die Vollstreckung in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu deren Kosten abgewehrt werden wird".

(Dass man damit seine "Daten gegenüber ARD-ZDF-GEZ bestätige", ist irrelevant, da man auch mit jeglichem Kontakt zur Vollstreckungsstelle seine "Daten bestätigt" und der Schriftverkehr im Verfahren immer auch an die Gegenseite geht.)

Zitat
Sehr geehrte...,

mit Befremden nehme ich ein Schreiben der örtlichen Vollstreckungsstelle vom ... zur Kenntnis.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass darin erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich Ihre Forderungen bislang weder prüfen noch begleichen.

Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung zudem rechtlich nicht zulässig.

Ich fordere Sie hiermit auf, die offenkundig eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unverzüglich einzustellen und zurückzuziehen und erwarte Ihre diesbezügliche Bestätigung bis spätestens zum ...

Sollten Sie dessen unbeirrt an der Zwangsvollstreckung festhalten, werde ich diese in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Es bleibt Ihnen unbenommen, mir Ihre Forderungen mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid überhaupt erst einmal bekanntzugeben.

MfG


ältere, nicht zwingend "erfolgreichere" Passagen:
...daher konnte ich gegen diese/n angeblichen Bescheid/e bisher auch noch keine Rechtsmittel einlegen.
Daher weise ich auch jedwede Mahngebühr/en in Gänze zurück.
Dies dann sinnvollerweise per unterschriebenem FAX vorab mit Sendeprotokoll an ARD-ZDF-GEZ
und sinnvollerweise wohl auch zur Kenntnis an die örtliche Vollstreckungsstelle.







B) bei nachweislich zugestelltem aber
nicht widersprochenem
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"


...könnten wohl allenfalls noch formale Unzulänglichkeiten der/ des
- Vollstreckungsgrundlage (Gebühren-/ Beitrags- bzw. FestsetzungsBESCHEID/e)
- Vollstreckungsersuchens (vom "Beitragsservice"/ LRA an Vollstreckungsstelle)
gem. der jeweils gültigen Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder geprüft und ggf. geltend gemacht werden.

Es gibt in diesem Zusammenhang bislang 3 Beschlüsse des LG Tübingen - je neuer, desto interessanter ;)
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung (19.5.14)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10569.0
zwischenzeitlich durch den BGH aufgehoben wurde
BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Tübingen aufgehoben I ZB 64/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14968.0

Neuer Beschluß vom LG Tübingen vom 8.1.2015 - 5T 296/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12897.0
aufgehoben durch
BGH-Beschluss vom 21. Oktober 2015 (Az. I ZB 6/15)
http://openjur.de/u/864953.html

Der letzte Beschluss (Az. 5 T 162/15)
Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15766.0
der auch den ersten der o.g. vorhergehenden abschlägigen BGH-Beschlüsse detailliert relativiert,
steht bislang vom BGH in einigen wesentlichen Teilen unwidersprochen im Raum.

***ABER:
All diese formalen Rügen ändern ja nichts an der grundsätzlich per (augenscheinlich verfassungswidrigem) LandesGESETZ bestehenden Forderung.
Dies kann allenfalls der *reguläre* Rechtsweg gegen die Forderung ansich angreifen.

Nicht auf LG Tübingen/ BGH etc. versteifen, denn das ist für die grundsätzliche Problematik weitestgehend *IRRELEVANT*!
Formalien können "behoben" werden.
Es geht im Grunde nicht um die Formalien der Vollstreckung, es geht um die *(UN-)RECHTSGRUNDLAGE* der Forderung an sich.
Es geht um die Verfassungswidrigkeit des RBStV.
Und diese ist *NICHT* über Vollstreckungsklagen zu gewinnen, weil diese Fragen *NICHT* GEGENSTAND der Vollstreckungsklage sind.
LG Tübingen/ BGH sind nur NEBENKRIEGSSCHAUPLÄTZE.
Bitte VERINNERLICHEN!



Ebenfalls interessant und relativ aktuell:
Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13893.0

Bitte aber *kritisch* und *komplett* durchlesen!






C) bei nachweislich zugestelltem und
widersprochenem
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"


Sollte die 3-Monats-Bearbeitungsfrist des Beitragsservice für den Widerspruchsbescheid fruchtlos abgelaufen sein, so könnte Person A ggf. statt einer Untätigkeitsklage gleich direkt Klage gegen den/ die widersprochenen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID/e einlegen.

Im Falle der Versäumnis der 3-Monats-Frist durch die "Behörde" scheint es (zumindest im Falle grundsätzlicher Anfechtung) wohl möglich zu sein, ohne "Umweg" über eine "Untätigkeitsklage" stattdessen *direkt* zu klagen, zumindest wohl sofern die (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) selbst angegriffen wird (Verfassungswidrigkeit, etc.), da hierbei wohl keine "Ermessensentscheidung" der "Behörde" gegeben ist (denn die kann das ja gar nicht entscheiden)

Siehe hierzu ausführlichen Beitrag von "Rochus", der nicht nur einmal darauf hingewiesen hat...
Klage ohne Widerspruchsbescheid einreichen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14051.msg94652.html#msg94652



Dafür bzw. auch im Falle knapper Fristen oder im Falle bereits angelaufener Vollstreckungsmaßnahmen trotz Widerspruch könnte es u.U. schon ausreichen, einen weitestgehend unbegründeten Klageantrag einzureichen
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
...inwiefern insbesondere bei bereits angelaufenen Vollstreckungsmaßnahmen trotz Widerspruch ein kombinierter oder separater Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" / Antrag auf Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht erforderlich/ hilfreich wäre, wäre ggf. gesondert zu prüfen - siehe
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]



Insbesondere, sofern erst eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" von der örtlichen Vollzugsstelle vorliegt (ohne schon drohenden Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft)
und um eine Klage nicht unnötigerweise zu forcieren, könnte eine fiktive Person ggf. auch erst einmal einen "gütlichen" Versuch unternehmen und ARD-ZDF-GEZ ggf. doch noch zu einer Einstellung der Zwangsvollstreckung bewegen - z.B. mit einem formlosen (aber dennoch nachweislich versendeten - der Schnelle wegen wohl am besten per Fax) Schreiben ähnlich diesem ;)
Zitat
Sehr geehrte...,

mit äußerstem Befremden nehme ich Kenntnis von einer "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" durch meine örtliche Vollstreckungsstelle, welche offenkundig auf einem Vollstreckungsersuchen Ihrer Stelle beruht.

Ich fordere Sie hiermit in aller Bestimmtheit auf, dieses Vollstreckungsersuchen unverzüglich zurückzuziehen, die Vollstreckungsmaßnahmen einzustellen und stattdessen Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich gegen *alle* bisherigen Bescheide jeweils fristgemäß Widerspruch eingelegt hatte incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - welche ich hiermit allesamt nochmals bekräftige.

Hilfsweise stelle ich hiermit nochmals Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO für alle meine bisherigen Widersprüche, da ich mir die Zahlung des Betrags nicht leisten kann.

Für alle bisherigen Widersprüche stehen die mir gesetzlich zustehenden rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheide Ihrerseits seit Monaten aus!

Ihre "Gebühren-/ Beitrags-" bzw. "Festsetzungsbescheide" sind daher noch nicht rechtskräftig.
Daher weise ich auch etwaige Mahngebühren vollumfänglich zurück.
 
Alle erfolgten Widersprüche sind zulässig und begründet.

Da die Ihnen gesetzlich zugestandene maximal dreimonatige Bearbeitungsfrist für die Widerspruchsbescheide bereits seit langem abgelaufen ist, behalte ich mir - insbesondere bei tatsächlicher Einleitung bzw. Fortsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen - vor, umgehend den Rechtsweg zu beschreiten.

Von Ihnen etwaig eingeleitete bzw. fortgesetzte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werde ich in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meine Widersprüche in der Hauptsache entschieden worden ist.

MfG

Vielleicht sollten fiktive Personen dieses fiktive Schreiben dann auch sowohl an den fiktiven sog. "Beitragsservice", als auch an die fiktive Landesrundfunkanstalt - ggf. auch gleich direkt an die jeweilige Intendanz adressieren.

Dieses Schreiben dann ggf. auch zur Kenntnis an die örtliche Vollstreckungsstelle,
ggf. mit der Maßgabe vorerst bis zu einer Rückmeldung von ARD-ZDF-GEZ innezuhalten?

Am besten vielleicht auch gleich noch als offizielle Beschwerde an den jeweiligen Landtag und die Staatskanzlei, auf dass die dort Sitzenden, für diesen Unfug Hauptverantwortlichen, tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert werden.

Inwiefern all dies Früchte trägt, bliebe zu beobachten ;)


Weiteres Beispiel u.a. unter
Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - was tun? (Beispiel)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19478.0





Infos zu Zwangsvollstreckung, GV-Termin, Vermögensauskunft, Pfändung, Schufa, Schuldnerverzeichnis, etc., deren Folgen, u.U. evtl. mögliche Rechtsmittel dagegen u.a. unter:
Post vom Amtsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9119.0

weitere Infos u.a. unter
haufe.de, 19.12.2014
Serie Zwangsvollstreckung: Praxistipps und Sonderfälle
Rundfunkbeiträge: Unzulässige Vollstreckungsmaßnahme vom GEZ-Nachfolger
http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/unzulaessige-vollstreckungsmassnahme-ueber-rundfunkbeitraege_206_286832.html

Dieser Artikel bezieht sich augenscheinlich auf den ersten der oben bereits erwähnten (allerdings auch nicht zwangsläufig 1:1 auf alle Bundesländer übertragbaren) bislang 3 Beschlüsse des LG Tübingen - die, je neuer, desto interessanter sind ;)
siehe daher unbedingt auch obige Anmerkungen dazu.


ABER es bleibt dabei:
All diese formalen Rügen ändern ja nichts an der grundsätzlich per (augenscheinlich verfassungswidrigem) LandesGESETZ bestehenden Forderung.
Dies kann allenfalls der *reguläre* Rechtsweg gegen die Forderung ansich angreifen...


Siehe auch wichtige Hinweise (nicht nur für Verfassungsbeschwerdeführer) u.a. unter
Vollstr. trotz Verfass.-beschw. > Vollstreckungsabwehrklage VG + Erinn. AG ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26395.0


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Ablauf +4 Pfändung v. örtl. Vollzugsstelle
#21: 05. September 2014, 04:33
< zum Inhaltsverzeichnis

Ablauf +4 Pfändung v. örtl. Vollzugsstelle

örtl. Vollzugsstelle (auch "ersuchte Vollstreckungsbehörde" genannt) könnte sein:
- Stadtkassen
- Gemeindekassen
- Kreiskassen

Die Pfändungsverfügung geht entweder an die Bank oder an den Arbeitgeber und im Idealfall gleichzeitig an den Betroffenen.
Die Vorgehensweisen dagegen könnten identisch sein.

In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass:

1. der Pfändungsverfügung bei der Stadtkasse widersprochen worden sein könnte.

2. der Stadtkasse ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß §80 Abs. 4 VwGO gestellt worden sein könnte.

3. beim Verwaltungsgericht Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO gestellt und mit gleichzeitiger Klage am heutigen Tag eingereicht worden sein könnte (Gerichtskosten!).

Das VG könnten Arbeitgeber oder Bank umgehend einen Hinweis gesendet haben, dass die Pfändung vorläufig einzustellen ist.

Es könnte vorgekommen sein, dass  dem Arbeitgeber oder Bank der Widerpruch und alle Anträge vorgelegt worden sind, mit dem Hinweis, dass die Pfändung eine rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahme ist. Der Arbeitgeber und die Bank muss innerhalb 2 Wochen der Stadtkasse mitteilen, wann sie mit der Überweisung rechnen darf.

Wenn in einem fiktiven Fall vorgekommen sein könnte, dass mit einer zeitnahen Überweisung nicht zurechnen sei, dann könnte begründet worden sein, dass rechtliche Schritte zur Prüfung des Sachverhaltes eingeleitet wurden.

Weitere Hinweise zur Pfändung:
Pfändungsverfügung wegen "Rundfunkgebühren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24662.msg156399.html#msg156399
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413
Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252
Pfändungsverfügung Kontopfändung Sperrung Teilzahlungsvereinbarung NRW
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29371.msg184465.html#msg184465
Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch Stadtkasse
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25026.msg158415.html#msg158415
Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung des Südwestrundfunks
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28895.msg181429.html#msg181429

+++ ACHTUNG +++ wichtige Änderung der ZPO Nov/Dez 2016 +++
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21166.0.html



...so geschehen in Berlin (regional unterschiedlich), wo das Finanzamt nicht lange fackelt

Schulden beim Beitragsservice
[Video ~9min, veröffentlicht 20.08.2014]
http://youtu.be/Z5MPMv7NCAQ

Pfändungsberatung bei der Bank-Hotline
[Video ~2:45min, veröffentlicht 23.08.2014]
http://youtu.be/ev6SAXORY2A


Der GV-Termin, der dem vorausging, ist erwähnt unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]

...und ist hier dokumentiert:
Vollziehungsbeamter des Beitragsservice trifft auf Zahlungsstreik
[Video ~3min, veröffentlicht 18.06.2014]
http://youtu.be/nZypKDR1kHs



...und so könnte eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung
der örtlichen Vollzugsstelle aussehen
Quelle: extern; nur exemplarisch/ Abweichungen möglich


...und so könnte eine
Mitteilung über eine erfolgte Eintragung in das Schuldnerverzeichnis aussehen:
Quelle: extern; nur exemplarisch/ mglw. nicht im Zusammenhang mit Rundfunkbeitrag

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Infos zu Zwangsvollstreckung, GV-Termin, Vermögensauskunft, Pfändung, Schufa, Schuldnerverzeichnis, etc. ...
...und deren Folgen bzw. unter Umständen evtl. mögliche Rechtsmittel dagegen u.a. unter:

Post vom Amtsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9119.0.html


Siehe auch wichtige, mglw. auch auf Pfändung übertragbare Hinweise (nicht nur für Verfassungsbeschwerdeführer) u.a. unter
Vollstr. trotz Verfass.-beschw. > Vollstreckungsabwehrklage VG + Erinn. AG ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26395.0.html


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< zum Inhaltsverzeichnis

Ablauf +4a Reaktion auf Pfändung ["Beitragsschuldner"]
>>> ...jetzt erst zu reagieren, ist schon reichlich spät

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

ACHTUNG! Aktuelle ERFOLGSMELDUNGEN!!!
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (Beschluss 06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.0.html
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (Urteil 09/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0.html



Infos zu Zwangsvollstreckung, GV-Termin, Vermögensauskunft, Pfändung, Schufa, Schuldnerverzeichnis, etc. ...
...und deren Folgen bzw. unter Umständen evtl. mögliche Rechtsmittel dagegen u.a. unter:

Post vom Amtsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9119.0.html


Es dürften hier die gleichen Hinweise/ Optionen gelten bzw. angepasst übertragbar sein, wie u.a auch schon erwähnt unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
...allerdings aufgrund des fortgeschrittenen Vollstreckungsstadiums wohl mit abnehmenden Erfolgsaussichten.


BEISPIEL-SCHREIBEN an ARD-ZDF-GEZ bei Pfändung OHNE Bescheid

...selbst in diesem Stadium scheint es jedenfalls mitunter aussichtsreicher, ARD-ZDF-GEZ direkt zu kontaktieren, um diese zur Rücknahme ihrer Pfändungs-Verfügung zu bewegen - z.B. mittels eines Schreibens ähnlich diesem:

Da das mit der Erinnerung gem. §766 ZPO von den Vollstreckungsstellen entgegen der Rechtsauffassung der Betroffenen mitunter sehr langwierig und/ oder zum Nachteil der Betroffenen gehandhabt wird, könnte evtl. noch ein zusätzliches Schreiben an ARD-ZDF-GEZ hilfreich sein (zur Kenntnis ebenfalls an die zur Pfändung aufgeforderte Bank/ Stelle, etc.!), in welchem die "Gegenseite" explizit aufgefordert wird, diese "Pfändung ohne vorausgegangenen Bescheid unverzüglich einzustellen, da ansonsten die Vollstreckung in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu deren Kosten abgewehrt werden wird".

(Dass man damit seine "Daten gegenüber ARD-ZDF-GEZ bestätige", ist irrelevant, da man auch mit jeglichem Kontakt zur Vollstreckungsstelle seine "Daten bestätigt" und der Schriftverkehr im Verfahren immer auch an die Gegenseite geht.)

Zitat
Sehr geehrte...,

mit Befremden nehme ich Ihre "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" vom ... zur Kenntnis.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass mir darin aufgeführte Forderungen bislang (immer) noch nicht mit Verwaltungsakt bekanntgegeben wurden bzw. darin erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir (weiterhin) nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich Ihre Forderungen bislang weder prüfen noch begleichen.

Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung zudem rechtlich nicht zulässig.

Ich fordere Sie hiermit auf, die offenkundig eingeleitete Pfändung unverzüglich einzustellen und Ihre "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" zurückzuziehen und erwarte Ihre diesbezügliche Bestätigung bis spätestens zum ...

Sollten Sie dessen unbeirrt an der unrechtmäßigen Pfändung festhalten, werde ich diese in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Es bleibt Ihnen unbenommen, mir Ihre Forderungen mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid überhaupt erst einmal bekanntzugeben.

Mit freundlichen Grüßen


Dies dann sinnvollerweise per unterschriebenem FAX vorab mit Sendeprotokoll an ARD-ZDF-GEZ
und sinnvollerweise wohl auch zur Kenntnis an die zur Pfändung aufgeforderte Bank/ Stelle/ etc.


PS: Auch für andere Konstellationen wie z.B.
- "Pfändung trotz Widerspruch"/ "Pfändung ohne WiderspruchsBESCHEID"
ließen sich die entsprechenden Informationen und/ oder Schreiben aus den vorhergehenden Posts ggf. abgewandelt übertragen - siehe u.a. unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838



Siehe auch wichtige, mglw. auch auf Pfändung übertragbare Hinweise (nicht nur für Verfassungsbeschwerdeführer) u.a. unter
Vollstr. trotz Verfass.-beschw. > Vollstreckungsabwehrklage VG + Erinn. AG ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26395.0.html


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< zum Inhaltsverzeichnis

Siehe aktuelle Ergänzungen unter

Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
[...]
Hinweis zur Frist/ Vermeidung weiterer Bescheide:
Nach bisherigen Erkenntnissen scheint es sich zu empfehlen, nicht die gesamte Frist verstreichen zu lassen, sondern ggf. schon ~2 Wochen vor Fristablauf Widerspruch einzulegen, da anderenfalls das Risiko steigt, dass parallel schon ein weiterer "Festsetzungsbescheid" erlassen wird, gegen welchen erneut Widerspruch eingelegt werden muss und welcher den Streitwert einer zukünftigen Klage ungünstigstenfalls über 500€ (oder mehr) treibt und damit dann erhöhte Verfahrenskosten verursacht. Durch rechtzeitigen/vorzeitigen Widerspruch mit entsprechender Anmerkung, dass die "weitere Bescheidung ausgesetzt bleibt bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache", kann dies bestenfalls verhindert werden.

[...]
Siehe auch weitere aktuelle minimale und erweiterte Kurz-Varianten
Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26122.0.html
gern auch "flankierend" begleitet durch
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
sowie auch
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.msg167797.html#msg167797
und gesondert thematisierte Datenauskunftsanfragen.

[...]

sowie
Querverweis aus aktuellem Anlass ;)
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.0.html

und diesbezügliche weitere Berichte und "Nachrichten" u.a. unter

Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,136.0.html

Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.0.html

Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27497.0.html


Inwiefern dies in obige Einzelbeiträge noch einfließen kann und soll, werden die kommenden Tage und Wochen zeigen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Zu [...] bereits existierenden höherinstanzlichen Urteilen insbes. bzgl.
Nachweis der Bekanntgabe/ Bestreiten des Zugangs etc. siehe u.a. unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0
einschl. einer diese jahrzehntelange ständige höchstrichterliche Rechtsprechung nunmehr auch bei nicht zugegangenen Rundfunkbeitrags-Schreiben komprimiert anwendende aktuelle Entscheidung eines Verwaltungsgerichts unter
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost (05/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0



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Siehe aktuelle Ergänzung unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836
Edit 08/2024:
Nach aller bisherigen Erfahrung sorgen etwaige Reaktionen auf diese bzw. als "Mahnung missverstandene" Schreiben nicht für etwaige "Einsicht" bei ARD-ZDF-GEZ, sondern bestätigen allenfalls den Zugang und somit das Vorliegen der "Mahnung" als eine wesentliche Vollstreckungsvoraussetzung. Insofern sind etwaige Reaktionen ggf. "mit Vorsicht zu genießen" (allenfalls unter besonderen Umständen wie ggf. nachweislicher Zugang der "Mahnung") - denn bei fehlendem/ bestrittenem/ nicht nachweisbarem Zugang (auch nicht indirekt durch etwaige Reaktion) der "Mahnung" fehlt es an einer wesentlichen Vollstreckungsvoraussetzung und die Vollstreckung aus dem jeweiligen, sich u.a. auch auf diese "Mahnung" berufenden "Vollstreckungsersuchen", wäre bereits aus diesem Grunde einzustellen - siehe dazu u.a. unter
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0
und dortige weitere Querverweise.
Auf eine nicht zugegangene "Mahnung" kann man denklogisch auch nicht reagieren... ;)

Etwaige Zahlungen auf eine solche "Mahnung" würden selbstverständlich ebenfalls den Zugang bestätigen - leider aber je nach den "offenen Beträgen" mglw. gar nicht den Betrag der aktuellen "Mahnung" begleichen, sondern aufgrund der Verrechnungsregelung mit etwaigen älteren noch offenen Beträgen verrechnet werden (was also unbedingt geprüft werden müsste!), d.h. der aktuelle "Mahbetrag" bliebe in einem solchen Falle noch älterer offener Forderungen trotz einer Zahlung weiterhin offen - und somit vollstreckbar. Durch Zahlung des Betrags wäre aber in diesem Fall perfiderweise
a) der Betrag nicht beglichen sondern stattdessen sogar
b) die Voraussetzung für dessen Vollstreckung dummerweise auch noch bestätigt.

Das "einmalige" Fehlen der "Mahnung" ist zudem kein dauerhaft wirksamer Schutz vor Vollstreckung, denn i.d.R. wird nach Bestreiten des Zugangs der "Mahnung" diese als "Kopie" nachweislich zugesendet und in diesem Zuge "erneut gemahnt" - und danach bei weiterer Nichtzahlung die Vollstreckung einfach erneut eingeleitet. Dagegen vorzugehen ist dann wieder ein eigenes Thema... ::)


Dauerhaft gültiger Querverweise aus immer wiederkehrendem Anlass:

allgem. Hinweise/ Erfahrungen Schriftverkehr/ FAX mit LRA/BS + eigene Akten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35882.0

Akteneinsicht > Rundfunkanstalt, Gericht - allgem. Hinweise/ Erfahrungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33523.0


...und weil es Grundvoraussetzung für Gegenwehr und Änderungsdruck ist:

Den mit Lastschrifteinzug/ SEPA-Mandat vollautomatisierten und fremdbestimmten Geldfluss zu ARD-ZDF-GEZ STOPPEN !

(Nicht-)ZahlungsSELBSTBESTIMMUNG JETZT !

SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0



Hinweise:

Lastschrifteinzugsermächtigung/ SEPA-Mandat sind keine Pflicht bei der Zahlung des sog. "Rundfunkbeitrags"!
Auch die komplette Nicht-Zahlung ist keine "Straftat"!
Nichtzahlung wurde nach mittlerweile jahrzehntelanger Erfahrung auch nie als "Ordnungswidrigkeit" geahndet - siehe dazu u.a. unter
Ordnungswidrigkeit 1000€ ist pure Panikmache
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6136.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.msg49401.html#msg49401


Wer dennoch "diffuse Bedenken" haben sollte, sollte zunächst wenigstens ein etwaig bestehendes, fremdbestimmtes Lastschrifteinzugs-/SEPA-Mandat (mit welchem ARD-ZDF-GEZ sich das Geld auch bei jeder Beitragserhöhung vollautomatisch jedes Quartal selbst holen) in einen selbstbestimmten Dauerauftrag umwandeln - mit selbstbestimmter Zahlungsaufteilung und selbstbestimmten Zahlungsterminen.
Der Dauerauftrag kann dann jederzeit, wenn man sich bereit dazu fühlt, selbstbestimmt beendet werden.
Bei etwaigen wieder auftretenden "diffusen Bedenken" kann er notfalls auch jederzeit vorübergehend wieder neu eingerichtet werden, wobei es aber zur Not auch sporadische Zahlungen nach "Lust und Laune" tun.


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