Das ist eben alles theoretisch. Die Rundfunkfreiheit dient angeblich der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Wenn ich aber aufgrund der Rundfunksendungen der Meinung bin, dass die Meinungsfreiheit missbraucht wird, in dem die dort wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft suggerierten Meinungen mich und andere einseitig manipulieren (wollen), habe ich nicht die Möglichkeit meine Meinung durch das Versagen meiner Beiträge demokratisch (mitbestimmend) auszudrücken. Ich muss per Zwangsabgabe diese Manipulation weiterhin finanzieren. Wenn man nicht mehr an Gott glaubt, kann man aus der Kirche austreten und bezahlt dann keine Kirchensteuer. Beim ÖRR muss man hingegen lebenslänglich zahlen und selbst wenn er mannigfaltig für Interessen missbraucht wird, die ich als Bürger nicht mittragen will. In einer freiheitlichen Grundordnung und Demokratien hat das Volk eine mitbestimmende Funktion, die ihr aber bei einer so fundamentalen Bedeutung wie der medialen Beeinflussung, wie sie auch vom Urteil postuliert wird (Breitenwirkung und Suggestivkraft), hier genommen wird. Oder um es mit Jean-Jacques Rousseau Worten auszudrücken: »Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.« Aus meiner Sicht wird hier mit aller Gewalt ein enormes Machtinstrument (Propagandainstrument) durchgesetzt, welche eben wegen seiner Breitenwirkung und Suggestivkraft enorme Bedeutung hat und entsprechend der menschlichen Natur und ohne Möglichkeit der Bürger mit seiner Meinung und Beitragszahlung korrigierenden Einfluss zu nehmen unweigerlich zum Missbrauch führt. Die Überzahl von Politiker in maßgebliche Positionen im ÖRR, die ein Interesse daran haben nur die Meinungen der eigenen Partei als “die Richtige” zuzulassen und entsprechend einzuwirken, wurde bereits sogar vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, eben weil zu viele Politiker zu viel Einfluss auf den Sender ausüben. Wie wenig es hier um freie und individuelle Meinungsbildung geht zeigt schon der Bericht im Spiegel: "Obwohl verfassungswidrig teilt der ZDF-Fernsehrat mit, dass die Anzahl der Politiker “vorerst nicht” reduziert wird. Jedem Bürger mit gesundem Menschenverstand ist offensichtlich: dem eigentlichen Auftrag der objektiven Berichterstattung kommen die ÖR schon lange nicht mehr nach. Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtliches bzw. durch ein positives Gesetz (Art. 20 Abs. 4 GG) statuiertes Recht jedes Menschen, sich unter bestimmten Bedingungen gegen staatliche Gesetze oder Maßnahmen aufzulehnen bzw. ihnen den Gehorsam zu verweigern. Also lasst uns gemeinsam dieses Widerstandsrecht ausüben und verweigert die Beitragszahlungen für ein System, dass nur der Machterhaltung und Geldbeschaffung weniger dient. Ich selbst habe eine Petition und Klage eingereicht und werde mich überall engagieren, wo es mir möglich ist. Das sind wir uns selbst und unseren Kindern schuldig!