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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: wimmerma am 07. September 2013, 09:48

Titel: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 07. September 2013, 09:48
Edit "Bürger" - aus diversen aktuellen Anlässen und aufgrund wiederholter Nachfragen:
Bitte unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;) beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


----------

Hallo,

Ich werde nuun meine Klage vorbereiten und nächste Woche einreichen.
Kommen ja schon einige Begründungen zusammen...

Hat evtl. jemand schon eine Klage eingereicht und demenstprechend Texte, die als Anregung beigestellt werden könnten?
Gerne auch per PN, oder Mail.

Und bitte den Thread nicht mit andere Sachen, wie "Habe eine Zahlungsaufforderung erhalten, was muß ich machen?"  zumüllen ::)

Danke 8)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Uwe am 07. September 2013, 10:00
Schau mal da!

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6138.0.html

Hallo,

Ich werde nuun meine Klage vorbereiten und nächste Woche einreichen.
Kommen ja schon einige Begründungen zusammen...

Hat evtl. jemand schon eine Klage eingereicht und demenstprechend Texte, die als Anregung beigestellt werden könnten?
Gerne auch per PN, oder Mail.

Und bitte den Thread nicht mit andere Sachen, wie "Habe eine Zahlungsaufforderung erhalten, was muß ich machen?"  zumüllen ::)

Danke 8)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Viktor7 am 07. September 2013, 10:29
Wimmerma,

eine Fühle an Klageformulierungen findest du hier:

Widerspruch von Softwareentwicklung Herrmann GmbH
http://www.betriebsstaettenabgabe.de/briefe/widerspruch_herrmann.pdf

Klagegründe allgemein
http://www.betriebsstaettenabgabe.de/klagegrundallgemein

Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5491.msg42184.html#msg42184

Auch eine Formulierung des Klagetextes ist mir hier im Forum unter die Augen gekommen.
Das müsstest du aber noch selber suchen.

Viele Grüße und schönes WE
Viktor
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 07. September 2013, 10:40
Die Infos aus wohnugsabgabe.de, etc, werde ich selbstverständlich nutzen.
 
Wollte jedoch z.B. auf tatsächliche Klageschriften von Nutzern hinaus, die, nach Standardvorgehensweise, bei zuständigen Verwaltungsgerichten eingereicht wurden, keine direkten Verfassungsbeschwerden.

Oder wäre ich da der Erste? :o

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Viktor7 am 07. September 2013, 11:05
Laut der "UMFRAGE 2 - Widerspruch gegen Beitragsbescheid / Verschleppung der Klagen durch die Anstalten"  (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6599.0.html) haben drei Angemeldete User eine Anfechtungsklage eingereicht.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Hailender am 07. September 2013, 12:45
Meine ist in Arbeit - wären dann also 4  ;D
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Viktor7 am 07. September 2013, 14:06
Meine ist in Arbeit - wären dann also 4  ;D

 8)

Es ist zwar wichtig, dass jeder seine eigenen Worte und Argumente für den öffentlich-rechtlichen Unsinn, Ausbeutung und die Verfassungswidrigkeit findet und unbedingt die persönliche Betroffenheit herausstellt. Die Klageschrift (Form, erforderliche Angaben, Standardtexte) muss doch als Muster aufzutreiben sein.

Es reicht auch, dass ein einziger Richter auf Grund der Argumente die sog. Richtervorlage macht und dass Gesetz auf Verfassungsmäßigkeit prüfen lässt. Dann kann man sich den Weg über die Instanzen schenken. Wenn nicht, werde ich über die Instanzen gehen. Gegenwärtig ist es gut, wenn viele von uns klagen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Viktor7 am 07. September 2013, 14:30
Einleitung eines Klageverfahrens:
http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/klageverfahren/einleitung_klageverfahren_02/index.php

Die Klageschrift:
http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/klageverfahren/klageschrift_03/index.php
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 13. September 2013, 10:07
So, dieses Wochenende geht die Klageschrift raus, um die Fristen zu wahren.

Jetzt stellt sich für mich die Frage nach der konkreten/korrekten und aussichtsreichsten Formulierung des Klagebegehrens, bzw. des Antrages.

Ich möchte ja schließlich nicht sofort abgebügelt werden, aufgrund von Nichtigkeiten, etc.
Klage geht ja an das Verwaltungsgericht, den Weg nach Oben will ich aber natürlich offenhalten.

-Aufhebung des Widerspruchsbescheides
-...

Was sollt eurer Meinung nach unbedingt drinstehen? 

-
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Lefty am 13. September 2013, 14:51
Hier wurde vom Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2013 - 1 VB 65/13 - schon mal die Richtung vorgegeben, falls jemand mit dem Steuerargument kommt.

http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/3711-der-rundfunkbeitrag-ist-keine-steuer

Zitat: Auch nach der neuen Rechtslage handelt es sich bei dem "Rundfunkbeitrag" nicht um eine Steuer, sondern um eine sogenannte "Vorzugslast", so der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg.
Zur Klagebegründung müsste man schon die Doktorarbeit von Frau Terschüren beiheften. Die möchte ich mal Punkt für Punkt widerlegt sehen. Das Urteil würde ich mir dann einrahmen und als Beweis für die Verkommenheit der politischen Klasse zum Politunterricht in den Schulen heranziehen.

Lefty
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 13. September 2013, 15:04
Hier wurde vom Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2013 - 1 VB 65/13 - schon mal die Richtung vorgegeben, falls jemand mit dem Steuerargument kommt.

http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/3711-der-rundfunkbeitrag-ist-keine-steuer

Zitat: Auch nach der neuen Rechtslage handelt es sich bei dem "Rundfunkbeitrag" nicht um eine Steuer, sondern um eine sogenannte "Vorzugslast", so der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg.
Zur Klagebegründung müsste man schon die Doktorarbeit von Frau Terschüren beiheften. Die möchte ich mal Punkt für Punkt widerlegt sehen. Das Urteil würde ich mir dann einrahmen und als Beweis für die Verkommenheit der politischen Klasse zum Politunterricht in den Schulen heranziehen.

Das ist interessant:
...
Diese offene Frage, für die nicht nur verfassungsrechtliche, sondern auch einfachrechtliche Erwägungen maßgeblich sind, sowie die sich im Falle der Zulässigkeit der Widerlegung der Nutzungsvermutung weiter stellende Frage, ob die bestehende Härtefallklausel des § 4 Abs. 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages hierfür im Wege der Auslegung herangezogen werden kann oder ob der Staatsvertrag wegen des Fehlens einer speziellen Ausnahmeregelung verfassungswidrig ist, ist zunächst von den Verwaltungsgerichten zu klären. Diese sind in besonderer Weise zur Auslegung des einfachen Rechts, wozu auch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gehört, berufen. Zudem kann dort gegebenenfalls besser geklärt werden, welche Anforderungen an den Nachweis der Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stellen sind.

Es ist also nur dann eine Vorzugslast, wenn man auch gesetzlich die Möglichkeit der Widerlegung eines Vorteils (in diesem Fall die Nichtnutzung des sogenannten Angebots) hat. Das Gesetzt müsste also insoweit ergänzt werden, alsdass ein Wohnungsinhaber die Möglichkeit hat zu "beweisen", dass er das Schei** Angebot gar nicht nutzt. Erst dann wäre das Gesetz einwandfrei. Bin Froh, dass sie das auch so sehen!
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: SHODAN am 14. September 2013, 18:45

Jetzt stellt sich für mich die Frage nach der konkreten/korrekten und aussichtsreichsten Formulierung des Klagebegehrens, bzw. des Antrages.


Genau an dieser Stelle stecke ich jetzt gerade auch fest, ich bin schon soweit dem Gericht einfach nur mitzuteilen gegen welches jeweilige Gesetz der ÖRR verstößt, theoretisch müsste das doch ohne weitere Begründung ausreichen ?

Es ist echt nicht meine Stärke so etwas zu schreiben und zu formulieren ohne eine Vorlage  :-\
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Uwe am 14. September 2013, 18:55
Schau hier mal nach!

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5491.msg42184.html#msg42184


Jetzt stellt sich für mich die Frage nach der konkreten/korrekten und aussichtsreichsten Formulierung des Klagebegehrens, bzw. des Antrages.


Genau an dieser Stelle stecke ich jetzt gerade auch fest, ich bin schon soweit dem Gericht einfach nur mitzuteilen gegen welches jeweilige Gesetz der ÖRR verstößt, theoretisch müsste das doch ohne weitere Begründung ausreichen ?

Es ist echt nicht meine Stärke so etwas zu schreiben und zu formulieren ohne eine Vorlage  :-\
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 14. September 2013, 22:30
Bitte lest und versteht die Fragen erst, bevor irgendwas gepostet wird.
Thema ist der "Antrag" in der Klageschrift, und nicht die Begründung!
Das sind zwei paar Stiefel...

Ohne zielgerichteten Antrag kann unser Verfahren und damit alle Mühen, die vorher getätigt wurden, ruckzuck beendet und das Klo runtergespült werden.

Es scheint jedoch bei Verwaltungsverfahren so zu sein, dass der Antrag vom Richter selbst noch korrigiert werden kann.

"Die Richter des Verwaltungsgerichtes sind gem. § 86 Abs. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) dazu verpflichtet, selbst die rechtlichen und sachlichen Gegebenheiten des zu behandelnden Falles zu untersuchen. So können auch Schriftsätze von  juristischen Laien mit falsch formulierten Klageanträgen vom Gericht korrigiert werden.§ 86 Abs. 3 VwGO."

Eine Möglichkeit:
"Es wird beantragt, die Beklagte zu verurteilen, den Gebührenbescheid vom x.x.2013 sowie den Widerspruchsbescheid vom xx.x.2013 aufzuheben und sämtliche Forderungen gegen den Kläger fallen zu lassen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“

Quelle: gez-abschaffen.de


Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: SHODAN am 14. September 2013, 23:40
Oh, da hast du natürlich vollkommen recht ! Bis gerade war mir gar nicht klar was "nach Möglichkeit einen konkreten, sachdienlichen Antrag" bedeutet  |-

Mal angenommen SWIM würde es in etwa so schreiben :


Es wird beantragt den Gebühren-/Beitragsbescheid vom xx.xx.2013 sowie den Widerspruchsbescheid vom xx.xx.2013, mir zugegangen am xx.xx.2013, aufzuheben sowie die Rechtmäßigkeit des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. - 21.12.2010  erneut auf seine Gesetzeskonformität zum Grundgesetz zu prüfen.


Was meinen die Experten hier? Wäre das ok?


Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Viktor7 am 15. September 2013, 11:07
Einleitung eines Klageverfahrens:
http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/klageverfahren/einleitung_klageverfahren_02/index.php

Die Klageschrift:
http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/klageverfahren/klageschrift_03/index.php

Bei dem Link "Die Klageschrift" ergeben sich einige mögliche Suchbegriffe für google:

"Klageschrift" "Klagebegehren" "Verwaltungsakt"

Ergebnisse:
http://www.google.de/search?q=%22Klageschrift%22+%22Klagebegehren%22+%22Verwaltungsakt%22&oq=%22Klageschrift%22+%22Klagebegehren%22+%22Verwaltungsakt%22&gs_l=mobile-heirloom-serp.3...3621.3621.0.4650.2.1.0.1.1.0.257.257.2-1.1.0....0...1ac..24.mobile-heirloom-serp..1.1.69.2rN8VN9ngwM

oder

"Klagebegehren" "angefochtene Verwaltungsakt"

Ergebnisse:
https://www.google.de/#q=%22Klagebegehren%22+%22angefochtene+Verwaltungsakt%22&start=10

oder

"Klageschrift" "Klagebegehren" "Verwaltungsakt" "Beispiel"

Ergebnisse:
https://www.google.de/#q=%22Klageschrift%22+%22Klagebegehren%22+%22Verwaltungsakt%22+%22Beispiel%22




Sicherlich wird dort was Brauchbares dabei sein. ;) Ohne Mühe des Suchens wird es nicht gehen. Auf der anderen Seite müsste doch auch ein fähiger und sachkundiger Anwalt gesucht und auf gemeinsamen Kurs zeitaufwändig gebracht werden.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 15. September 2013, 13:02
Zitat
Es wird beantragt den Gebühren-/Beitragsbescheid vom xx.xx.2013 sowie den Widerspruchsbescheid vom xx.xx.2013, mir zugegangen am xx.xx.2013, aufzuheben sowie die Rechtmäßigkeit des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. - 21.12.2010  erneut auf seine Gesetzeskonformität zum Grundgesetz zu prüfen.

Für mich liest sich das sehr gut und sollte zielführend sein.

Wenn nicht noch was Durchschlagenderes vorgetragen wird, übernehme ich den Antrag auch so.

Ansonsten bin ich etwas enttäuscht über die mangelnde Resonanz bei diesem Thema. Erstmals geht es jetzt tatsächlich ans Eingemachte, außer längst Bekanntem und Google Links, kommt aus dem Forum aber nix Verwertbares.

Schade:-\

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: 503 am 15. September 2013, 13:08
frag mal auch Olaf Kretschmann
vielleicht kann er dir auch helfen.
er hat Schriftliche Bestätigung des Eingangs der Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Berlin (27. Kammer) vom 06.09.2013
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Viktor7 am 15. September 2013, 13:57
Die Resonanz hier ist unter der Gürtellinie:

Aus den Suchberiffen "Klageschrift" "Verwaltungsgericht" "Beispiel" folgt:

http://www.pronobis.it/pages/sonstiges/ndr-gez-klage/klageschrift.php

http://www.pronobis.it/media/Gewerbe/NDR-Klage/Klageschrift_ProNobis.DE_gegen_NDR_Internet.pdf

http://www.pc-gebuehr.de/Klage%20VG%20Wiesbaden%20Harald%20Simon.pdf

und ich habe erst zwei Minuten gesucht.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: themob am 15. September 2013, 14:05
Bitte lest und versteht die Fragen erst, bevor irgendwas gepostet wird.
Thema ist der "Antrag" in der Klageschrift, und nicht die Begründung!
Das sind zwei paar Stiefel...

Ohne zielgerichteten Antrag kann unser Verfahren und damit alle Mühen, die vorher getätigt wurden, ruckzuck beendet und das Klo runtergespült werden.

Es scheint jedoch bei Verwaltungsverfahren so zu sein, dass der Antrag vom Richter selbst noch korrigiert werden kann.

"Die Richter des Verwaltungsgerichtes sind gem. § 86 Abs. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) dazu verpflichtet, selbst die rechtlichen und sachlichen Gegebenheiten des zu behandelnden Falles zu untersuchen. So können auch Schriftsätze von  juristischen Laien mit falsch formulierten Klageanträgen vom Gericht korrigiert werden.§ 86 Abs. 3 VwGO."

Eine Möglichkeit:
"Es wird beantragt, die Beklagte zu verurteilen, den Gebührenbescheid vom x.x.2013 sowie den Widerspruchsbescheid vom xx.x.2013 aufzuheben und sämtliche Forderungen gegen den Kläger fallen zu lassen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“

Quelle: gez-abschaffen.de


Zitat
John Smith
Route 66
60600 Chicago

Verwaltungsgericht xy

Anfechtungsklage

des

John Smith, Route 66, 60600 Chicago                                                - Kläger-

gegen

Bayerischer Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Ulrich Wilhelm, Rundfunkplatz 1, 80335 München -Beklagter-

Ich erhebe (Anfechtungs)Klage und beantrage:

Den Bescheid der Beklagten vom (Datum), (AZ), in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom (Datum), (AZ) aufzuheben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Begründung


Hier mal entsprechende Links zu Form und Aufbau, teilweise sehr umfangreich

http://baer.rewi.hu-berlin.de/w/files/lsbpdf/schemavwpr1.pdf

http://www.uni-potsdam.de/u/ls_staatverwkom/text/agverwr1_thiele/PruefSchema_Anfechtungsklage.pdf

http://www.assessorkurs-hemmer.de/pdf/kursmaterialpdf/niedersachsen/RA_Klausur_im_OER.pdf

PS: Ich selbst hatte meine Klage als Feststellungsklage betitelt. VG hat daraus eine Anfechtungsklage gemacht.

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 15. September 2013, 14:18
@Viktor7: Die Quellen und Anträge aus 2007-2010 sind wenig zielführend, da andere Thematiken in einer anderen Rechtsumgebung.

@themob: John Smith zielt nur auf den Widerspruchsbescheid ab. Sollte eigentlich ausreichen, die Forderung auf Prüfung der Verfassungskonformität is da dann wohl automatisch mit drin, explizite Erwähnung im Antrag schadet aber doch nicht, oder wie siehst Du das?

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 15. September 2013, 14:36
Zitat von themob geaendert:

Zitat
John Smith
Route 66
60600 Chicago

Verwaltungsgericht xy

Anfechtungsklage

des

John Smith, Route 66, 60600 Chicago                                                - Kläger-

gegen

Bayerischer Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Ulrich Wilhelm, Rundfunkplatz 1, 80335 München -Beklagter-

wegen Rundfunkbeitrag

Ich erhebe (Anfechtungs)Klage und beantrage:

Den Bescheid der Beklagten vom (Datum), (AZ), in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom (Datum), (AZ) aufzuheben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Begründung


also, "wegen Rundfunkbeitrag" habe ich da oben zugefügt, und so was macht man normalerweise.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: themob am 15. September 2013, 14:48
@themob: John Smith zielt nur auf den Widerspruchsbescheid ab. Sollte eigentlich ausreichen, die Forderung auf Prüfung der Verfassungskonformität is da dann wohl automatisch mit drin, explizite Erwähnung schadet aber doch nicht, oder wie siehst Du das?

John Smith zielt immer auf den Gebühren-/Beitragsbescheid ab. Sozusagen die Ausgangssituation. 

Darum der Satz (habe ihn noch leicht hier korrigiert):
Zitat
Den Gebühren-/Beitragsbescheid der Beklagten vom (Datum), (AZ), in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom (Datum), (AZ) aufzuheben.

Der Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit würde ich in der Begründung mit reinnehmen. Gestützt durch die verschiedenen Gutachten und Quellennachweise bzw. Ausdrucke die als Anlage beigefügt sind (vor allem Terschüren und Degenhart - meine persönliche Meinung).

Ich habe alles ausgedruckt und die entsprechenden Passagen mit einem Textmarker markiert.

Alle Anlagen 2 x abgeben oder einreichen. 1 für VG und 1 für Beklagte. Sonst könnten Kosten entstehen.

Ansonsten hat John Smith ja in seiner Widerspruchsbegründung gute Aspekte aufgeführt die ebenfalls in die Begründung mit reinmüssen.

Wenn John noch mehr einfällt, kann es nicht schaden es auch zu erwähnen.

Der Punkt 2 in der Widerspruchsbegründung kann ausgebaut werden mit den aktuellen Rechtsprechungen aus der jüngsten Zeit, allerdings ergänzt mit den Dokumenten die nachweisen das die obersten Datenschützer im Vorfeld sehr wohl gegen diese Art der Datenerhebung waren und nicht so verhält wie es das OLG jetzt gesagt hat. (Wahrscheinlich hat dies die Rundfunkanstalt beim OLG im Rahmen des Eilantrags so gesagt). Fast alle hatten im Vorfeld offiziell darauf hingewiesen, nur hat es weder die Anstalten noch die Landesparlamente interessiert. So gesehen hat das OLG aus meiner Sicht eine falsche Entscheidung getroffen, wenn ich von dieser Begründung ausgehe.

Sollte John entsprechende Dokumente benötigen, PM an mich.

@Sophia.Ortoi - der Rundfunkbeitrag ist nicht der Verwaltungsakt gegen den Klage erhoben wird. Du kannst uns aber gerne aufklären indem Du Deine eigene Klage im Wortlaut wieder gibst bzw. was das VG dann daraus gemacht hat.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: SHODAN am 15. September 2013, 16:21
Ich habe alles ausgedruckt und die entsprechenden Passagen mit einem Textmarker markiert.

Du hast wirklich alle 6 Gutachten und Arbeiten ausgedruckt ? Das müssen ja zig hundert Seiten sein  :P

Meiner Meinung nach sollte man so viel wie möglich im Antrag erwähnen da ich gelesen habe daß der Richter nur dieses bearbeiten darf und nichts darüber hinaus.

Danke an alle die hier mithelfen !
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: themob am 15. September 2013, 16:41
Ich habe alles ausgedruckt und die entsprechenden Passagen mit einem Textmarker markiert.

Du hast wirklich alle 6 Gutachten und Arbeiten ausgedruckt ? Das müssen ja zig hundert Seiten sein  :P

Nein habe ich nicht. Ich habe mir von Degenhart und Terschüren nur die relevanten Seiten (die ich für mich persönlich als relevant angesehen habe) ausgedruckt. In der Klagebegründung dann die entsprechenden Passagen zitiert und als Quellenangabe auf die Anlage xy Seite xxx + xxx bzw. Seite von - bis verwiesen. Nur diese Seiten wurden zur Klage hinzugefügt. Nicht die gesamten Werke.

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 15. September 2013, 16:42
@Sophia.Ortoi - der Rundfunkbeitrag ist nicht der Verwaltungsakt gegen den Klage erhoben wird. Du kannst uns aber gerne aufklären indem Du Deine eigene Klage im Wortlaut wieder gibst bzw. was das VG dann daraus gemacht hat.

Diese erste Seite heißt "Rubrum", mit "wegen" leitet man den "Prozessgegenstand" ein. Es muss nicht so genau sein, es ist wie ein Betreff, um die Sache schnell einordnen zu kölnnen. Wenigstens ist das, was mir mal gesagt wurde und bei einer Klage tat. Ich glaube aber nicht, dass die Klage scheitern würde, wenn man es nicht angibt.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 15. September 2013, 16:46
Meiner Meinung nach sollte man so viel wie möglich im Antrag erwähnen da ich gelesen habe daß der Richter nur dieses bearbeiten darf und nichts darüber hinaus.

Das gilt bei einer Zivilklage, nicht bei einer Verwaltungsklage. Bei ihr muss selbst das Gericht forschen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Viktor7 am 15. September 2013, 20:18
@Viktor7: Die Quellen und Anträge aus 2007-2010 sind wenig zielführend, da andere Thematiken in einer anderen Rechtsumgebung.


Hallo wimmerma,

wo liegen die Schwierigkeiten aus den vielen Hinweisen, dem Klagenschriftschema, das hinter einem der Links verborgen ist, die alten Klagenschriften und das Klageschriftschema so umzuformulieren, dass eine Klagenschrift an die heutige Gesetzeslage und das Anliegen angepasst ist?

Hallo,

Ich werde nuun meine Klage vorbereiten und nächste Woche einreichen.

Wie hat die Person A bis jetzt den Antrag-Abschnitt/das Klagebegehren formuliert?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Viktor7 am 15. September 2013, 22:23
Nachtrag:

Hallo wimmerma,

das wäre mein erster Entwurf eines möglichen Antrags in der Klageschrift:


Antrag:

Ich erhebe Klage und beantrage den Bescheid der Beklagten vom ..., Az. .../ Teilnehmernummer …, in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom ... aufzuheben."

Ich beantrage die Feststellung der unangemessenen Verletzung und Aushöhlung meiner im Grundgesetz verankerten Grundrechte zugunsten von medialem Klamauk der Beklagten. Darüber hinaus beantrage ich die Feststellung der Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrages/Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 15. September 2013, 23:13
Ich beantrage die Feststellung der unangemessenen Verletzung und Aushöhlung meiner im Grundgesetz verankerten Grundrechte zugunsten von medialem Klamauk der Beklagten. Darüber hinaus beantrage ich die Feststellung der Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrages/Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.

Das würde ich eher nicht tun.

Interessant wäre, zu wissen, ob man die Einleitung des Normenkontrollverfahrens nach §47 VwGO beantragen kann, gegen das Land.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Viktor7 am 15. September 2013, 23:40
...
Antrag:

Ich erhebe Klage und beantrage den Bescheid der Beklagten vom ..., Az. .../ Teilnehmernummer …, in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom ... aufzuheben."

Ich beantrage die Feststellung der unangemessenen Verletzung und Aushöhlung meiner im Grundgesetz verankerten Grundrechte zugunsten von medialem Klamauk der Beklagten. Darüber hinaus beantrage ich die Feststellung der Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrages/Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.

Ich beantrage die Feststellung der unangemessenen Verletzung und Aushöhlung meiner im Grundgesetz verankerten Grundrechte zugunsten von medialem Klamauk der Beklagten. Darüber hinaus beantrage ich die Feststellung der Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrages/Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.

Das würde ich eher nicht tun.

Interessant wäre, zu wissen, ob man die Einleitung des Normenkontrollverfahrens nach §47 VwGO beantragen kann, gegen das Land.

Das ist nur der Antrag in der Klageschrift nicht die Begründung. Was spricht gegen die Eröffnung mit diesem Klagebegehren?

Normenkontrollverfahrens nach §47 VwGO ->
Ist dafür nicht zu früh? Wir sind erst bei der untersten Ebene, dem Verwaltungsgericht.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bürger am 16. September 2013, 00:55
Normenkontrollverfahrens nach §47 VwGO ->
Ist dafür nicht zu früh? Wir sind erst bei der untersten Ebene, dem Verwaltungsgericht.

Anmerkung:

Der VDGN hat bereits im Juni eine
Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.

Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), 20.06.2013
Normenkontrollklage gegen rbb-Satzung zum neuen Rundfunkbeitrag
VDGN initiierte Gang vor Gericht.
Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie Kompetenzüberschreitung und Unklarheit der Normen moniert

http://www.vdgn.de/news-single/article/normenkontrollklage-gegen-rbb-satzung-fuer-den-neuen-rundfunkbeitrag/

Zitat
[...]
Gerügt wird mit der Klage, daß mit dem Rundfunkstaatsvertrag verfassungswidrige Regelungen getroffen worden sind.
[...]
Umfangs der Datenerhebung
[...]
mangelnde Normenklarheit der Beitragssatzung
[...]
Der rbb überschreite seine Regelungskompetenzen. So erlegt die Beitragssatzung dem sogenannten Beitragsschuldner alle Beweispflichten auf. Solch eine Festlegung hätte aber nur der Gesetzgeber treffen dürfen.
[...]
Grundsätzlich stellt die Klage in Frage, daß es sich abgabenrechtlich beim Rundfunkbeitrag tatsächlich um einen Beitrag handelt. [...] Es handele sich somit um eine Steuer, die systemfremd als „Beitrag“ bezeichnet werde.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Viktor7 am 16. September 2013, 10:14
Zitat
http://de.wikipedia.org/wiki/Konkrete_Normenkontrolle
Bei der konkreten Normenkontrolle überprüft ein Gericht im Rahmen eines laufenden Verfahrens die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes. -> Richtervorlage

Die Möglichkeit der Richtervorlage hatte ich schon ein paar Mal erwähnt.

Der VDGN wurde bis jetzt bezüglich der Rundfunkgebühr mind. zwei Mal auf den "normalen" Rechtsweg verwiesen. Ob es diesmal auch so sein wird, werden wir bald erfahren. Ich würde mich über die Annahme der Normenkontrollklage dennoch freuen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Viktor7 am 16. September 2013, 18:30
Den Antragsteil in der Klageschrift könnte ich mir auch so vorstellen:


Antrag:
Ich erhebe Klage und beantrage den Bescheid der Beklagten vom ..., Az. .../ Teilnehmernummer …, in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom ... aufzuheben."

Ich beantrage wegen der unangemessenen und vermeidbaren Verletzung und Aushöhlung meiner im Grundgesetz verankerten Grundrechte zugunsten die Gesundheit gefährdenden und die Lebenszeit verschlingenden medialen Klamauk der Beklagten den Rundfunkbeitrag/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für verfassungswidrig zu erklären.

Begründung:


Gibt es noch mehr Ideen, Vorschläge oder Anregungen?

-------------------------------------
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte auf abgeordnetenwatch:
http://www.abgeordnetenwatch.de/joachim_poss-575-37876--f404394.html#q404394

Bitte, tragt euch weiterhin bei dem Punkt "Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen" ein.

Für die FREIHEIT,
gegen die FRECHHEIT!
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 16. September 2013, 21:35
Nach langem Überlegen und abwägen, was in den Antrag reinmuß und soll, bin ich zu dem Schluß gekommen, dass es völlig ausreicht, die Aufhebung des Beitragsbescheides/Widerspruchsbescheides und die Abwälzung der Verfahrenskosten auf den Beklagten zu beantragen.

Warum?

Nun weil das Gericht eben dann prüft, ob die die Klage zulässig und begründet ist. Zulässig ist sie auf jeden Fall, durch fristgemäße Klageerhebung gemäß Rechtsbehelf.

Um dann aber festzustellen, ob die Klage begründet und dem Antrag ensprechen zu können, muß das Gericht eben alle angeführten Punkte der Begründung durchprüfen.

Wenn dort dann eben die verfassungskonformität angezweifelt wird, mit entsprechenden Fakten, muß das Gericht dem nachgehen.

Damit ist so ein langer Antrag wohl hinfällig, eher wohl falsch gestellt. Wird dann kein anderes Ergebnis herauskommen.

Antrag kurz, dafür die Begründung füllen, mit Allem was Ihr auftreiben könnt.

Ich denke, damit liege ich wohl richtig, oder? ::)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: SHODAN am 16. September 2013, 22:04
Meinen Antrag hast ja mittlerweile gesehen, der wird relativ lang und ausführlich.

Damit will ich erreichen daß wirklich alle Punkte meiner acht DIN-A4 Seiten Begründung auch abgearbeitet werden, da ich auf jeden Punkt der Begründung eingehe.

Das ist zwar vermutlich etwas unkonventionell aber ich denke schaden wird es nicht.

Es ist ein gutes Gefühl Widerstand zu leisten  >:D

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Viktor7 am 16. September 2013, 22:30
wimmerma,

mein Antrag in der Klageschrift wird in etwa die Länge haben, die ich hier als Beispiel (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg51037.html#msg51037) gebracht habe. Jeder sollt seinen Weg gehen, wo er meint, die besten Chancen zu haben. Das ist vollkommen in Ordnung. Du hast lange genug gegrübelt und eine Entscheidung getroffen. Geuer und andere haben den Mut gehabt, das Wort "verfassungswidrig" in den Mund zu nehmen. Die Masse wird es nicht tun. Warum? Trefflicher als Volker Pispers kann man es kaum beschreiben:
http://www.youtube.com/watch?v=90ADUX7dnlI#t=1h47m50s  ;)
(Ansonsten Player bei 1 Std. 47 Min. und 50 Sek. starten.)

Meinen Antrag hast ja mittlerweile gesehen, der wird relativ lang und ausführlich.

Damit will ich erreichen daß wirklich alle Punkte meiner acht DIN-A4 Seiten Begründung auch abgearbeitet werden, da ich auf jeden Punkt der Begründung eingehe.

Das ist zwar vermutlich etwas unkonventionell aber ich denke schaden wird es nicht.

Es ist ein gutes Gefühl Widerstand zu leisten  >:D

 8)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 19. September 2013, 14:14
Warum? Trefflicher als Volker Pispers kann man es kaum beschreiben:
http://www.youtube.com/watch?v=90ADUX7dnlI#t=1h47m50s  ;)
(Ansonsten Player bei 1 Std. 47 Min. und 50 Sek. starten.)
So ist es!
Danke für den Link!
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: SHODAN am 19. September 2013, 15:49
Meine Klageschrift ging soeben per Einschreiben mit Rückschein an das Verwaltungsgericht. Nun heisst es abwarten und Tee trinken  ;)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 20. September 2013, 11:24
Streitwertfestsetzung vom Verwaltungsgericht ist da, Rechnung über 105 EUR auch :D

Begründung werde ich nun innerhalb von 3 Wochen einreichen. Da hab ich für die Ausarbeitung noch ein bisschen Luft...

Sind ja auch neue, interessante Aspekte aufgetaucht in letzter Zeit...
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 25. September 2013, 08:30
Zitat
Die Vorzugslast knüpft an eine Gegenleistung, eine individuell zurechenbare Leistung an. Diese soll hier die Möglichkeit der Nutzung von Rundfunk sein, die bei der Inhaberschaft einer Wohnung vermutet wird.

Wo ist denn da noch etwas individuell zurechenbar, wenn schon alleine der Slogan "Einfach für alle" den Individualiserungscharakter der Regelung ausschließt?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: ed am 07. Oktober 2013, 14:15
Danke, philokaios! Das ist sehr hilfreich.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: philokaios am 07. Oktober 2013, 16:18
Hier eine komplette Klageschrift.

Meine Klageschrift ist in der Rohfassung fertig und geht die nächsten Tage ans VG. Für ergänzende oder korrigierende Hinweise wäre ich noch dankbar.

Hat noch jemand unterstützende Ideen dazu?

Grüße in die Runde,
philokaios
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: philokaios am 15. Oktober 2013, 11:25
Meine Klageschrift ist in der Rohfassung fertig und geht die nächsten Tage ans VG. Für ergänzende oder korrigierende Hinweise wäre ich noch dankbar.

Fortsetzung: die Klage liegt dem VG nun vor. Meine LRA hat nun 6 Wochen Zeit zu antworten. Die umgehende Rückfrage vom Gericht, ob ich das Ruhen des Verfahrens beantrage (war in meiner Klageschrift nicht ganz eindeutig formuliert) werde ich schriftlich bejahen. Laut VG (Telefon) geht das als schlichte Antwort ohne weitere Begründung. Dadurch entfällt dann auch die andere Frage nach der Übertragung der Entscheidung auf den Berichterstatter (statt der Kammer) automatisch (das würde man wählen, wenn es schnell gehen soll).

Grüße,
philokaios
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 15. Oktober 2013, 22:17
Update: Kaum eine Woche nach Einreichen der Klagebegründung kommt heute Post vom VG,mit der Stellungnahme des Bayerischen Rundfunks.
Leider kann ich erst morgen das Dokument online stellen, einige Infos trotzdem vorab.

Der Antrag auf Abweisung meiner Klage wird mit 2 ! Argumenten begründet.

Kurzfassung:

I) Der Kläger ist seit 1997 als Rundfunkteilnehmer gemeldet, ist einmal umgezogen, hat wiederholt versäumt, die Gebühren pünktlich zu zahlen und ist deshalb mit Säumniszuschlägen belegt worden.
Im Dezember 2012 widerruf der Einzugsermächtigung.
Beitragsbescheid-Widerspruch-2. Beitragsbescheid-Widerspruch-Klage.
Das Beitragskonto weist Rückstand auf...

Aha, sehr interessant, trägt wesentlich zur Sache bei... :o

II)
Die Klage ist unbegründet.
Beitragsbescheid ist rechtmäßig, schränkt mich nicht ein.
Rechtsgrundlage RBStV, etc.

Gähn... ???

So, jetzt was nützliches...

Hinsichtlich der VErfassungskonformität verweist der Beklagte auf:

-Gall/Schneider in Hahn/Vesting, Beckscher Kommentar zum Rundfunkrecht 3. Aufl. 2012
-Göhmann/Schneider/Si***ann in Hahn/Vesting, Beckscher Kommentar zum Rundfunkrecht 3. Aufl. 2012, §2 RBStV
-Göhmann/Schneider/Si***ann in Hahn/Vesting, Beckscher Kommentar zum Rundfunkrecht 3. Aufl. 2012, §3 RBStV 
-Wirtschaftsrechnungen des Stat. Bundesamtes über "Laufende Wirtschaftsrechnungen Ausstattung privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern, Fachserie 15, Reihe 2, 2012
-Gutachten Kirchhof
-Gutachten Kube
-Warum der Rundfunkbeitrag keine Haushaltsabgabe ist - Schneider NVwZ 2013, 19
-Antworten auf das Rechtsgutachten von Degenhart,  -Schneider, ZUM 2013, 472

Das wars im Groben...
Klasse, was?

Dann noch der Hinweis, dass der Fall, wegen der grundsätzlichen Bedeutung nur durch die Kammer und nach mündlichen VErhandlung entschieden werden müssen.

Um Hinweis um die Erfolsaussichten des Falles wird ebenfalls gebeten.

Alles in Allem eine Frechheit. Auf keinen Punkt wird eingegangen, warum Säumniszuschläge erhoben werden wird auseinanderklamüsert, obwohl in der Klage kein Wort darüber steht...

Morgen gibts den gesamten Wortlaut, die Quellen können ja schonmal gecheckt werden ;)

Edit: Kleiner Nachtrag, Axel Schneider, Verfasser der o.g. Kommentare ist "juristischer Referent für das Rundfunkbeitragsrecht beim BR"
Wer hätte das gedacht?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 15. Oktober 2013, 22:49
Deren Rechtsabteilung wird ja bezahlt, um das Recht zu verbiegen, bis der Rundfunkbeitrag Verfassungskonform erscheint. Auch wenn deren Gutachten was anderes sagen, sind sie trotzdem fehlerhaft oder unvollständig. Durch die vernichtenden Gegengutachten ist erkennbar, dass nicht alle Artikel des Grundgesetzes bei der Gesetzgebung für den Rundfunkbeitrag beachtet wurden und weitere Fehler gemacht wurden. Das muss nur noch vor Gericht bestätigt werden, und da liegt der Knackpunkt. Man kann nicht wissen, welchen Einfluss die Politik in dieser Sache auf die Gerichte hat. Nur wenn sich jeder wehrt, wird das Ausmaß des Widerstandes sichtbar. Ich geh davon aus, dass spätestens europäische Gerichte unbeeindruckt von deutschen Politikern entscheiden. Soweit werde ich zur Not gehen.
Ich bin als nächstes dran, meine 4 Wochen laufen und freu mich, dass du deine Erfahrung hier mitteilst.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wtfacow am 15. Oktober 2013, 23:22
Hallo Wimmerma,

wirklich unverschämt die Stellungsnahme.
Andererseits frage Ich mich ob das nicht vielleicht gut ist wenn die LRA es nichtmal versucht deine Argumente vernünftig zu entkräftigen...
Normal müsste der Richter schon aufgrund der Mangelnden Argumente Seitens des Beklagten dem Kläger Recht geben!
Aber was ist schon normal....

Warten wir mal ab wie es weitergeht.

Danke schonmal für deinen Großartigen Einsatz , das macht Mut . :)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bürger am 16. Oktober 2013, 00:19
Edit: Kleiner Nachtrag, Axel Schneider, Verfasser der o.g. Kommentare ist
"juristischer Referent für das Rundfunkbeitragsrecht beim BR"
Wer hätte das gedacht?

Danke wimmerma!!

In der Tat:
All die "Rundfunk-Kommentare", die von ARD-ZDF-GEZ "zitiert" werden, sind
*immer* Kommentare der eigenen Rundfunk-Justitiare & Co.

Eine Art "ZITATE-INZEST", sozusagen...

Komisch...., das *einzige* Zitat, dass sie regelmäßig vergessen, stammt von
SWR-Justitiar Hermann Eicher
und wird u.a. zitiert unter
http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html

Zitat
Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR, ist einer der beiden Autoren des Artikels
„Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, veröffentlicht in
„Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” 12/2009.

Dort kann man folgendes lesen:

Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”

„Dass der Gesetzgeber nicht an den Umsatz oder die Mitarbeiterzahl angeknüpft hat, ist gerechtfertigt, da diese Kriterien schwanken und schwer zu verifizieren sind (Vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 10.7. 1990 - 14 S 1419/89).”

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 16. Oktober 2013, 13:40
Hier der Text der Klageerwiderung des BR. Seite 1 habe ich mal weggelassen, da dort nur der Gegenantrag, " Die Klage wird abgewiesen" steht.
Die "Schneiderquellen" folgen
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: 503 am 16. Oktober 2013, 21:49
Zitat
Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Gebühren-/Beitragsbescheid des Beklagten vom TT.MM.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom TT.0MM.2013 ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen subjektiven Rechten. Der Kläger war in der Zeit von 01.2013 bis 03.2013 für eine Wohnung rundfundfunkbeitragspflichtig.

Zitat
Prozessuale Fragen

Vorangestellt sind die prozessrechtlichen Ausführungen. Gegebenenfalls ist hier auf die Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid bzw. auf die Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach Fristversäumung einzugehen.
Anschließend wird hier die Zulässigkeit der Klage bzw. des Rechtsbehelfs behandelt. Gibt es keine Zweifel oder Bedenken an der Zulässigkeit, kann dieser Teil zusammengefasst werden als "Die Klage ist zulässig", bzw. "Die zulässige Klage ist begründet/unbegründet". Wird die Klage als unzulässig abgewiesen, enden die Entscheidungsgründe mit dieser Feststellung. Auf die Begründetheit ist nur - je nach Bearbeitervermerk - hilfsgutachtlich bzw. in Hilfsentscheidungsgründen einzugehen.
Quelle: http://de.wikibooks.org/wiki/Zivilprozessrecht_im_2._Staatsexamen:_Die_Entscheidungsgr%C3%BCnde

na klar,
"keine Zweifel oder Bedenken an der Zulässigkeit"

"Subjektive Rechte sind das Recht des Einzelnen (Anspruch gegenüber einem Vertragpartner, einem Dritten oder gegenüber dem Staat)." http://www.wikiweise.de/wiki/Recht%20((Werteordnung))==4==
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 17. Oktober 2013, 12:30
Zitat
Warum der Rundfunkbeitrag keine Haushaltsabgabe ist - Schneider NVwZ 2013, 19
-Antworten auf das Rechtsgutachten von Degenhart,  -Schneider, ZUM 2013, 472

Könntest Du uns diese beiden Anlagen auch zur Verfügung stellen, falls die dem Schreiben mitgegeben wurden?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 17. Oktober 2013, 15:17
Hallo, wollte ich zwar machen, wegen des Copyrights verzichte ich aber dann doch drauf. Man weiß ja nie...Sorry.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: unGEZahlt am 17. Oktober 2013, 15:32
Warum der Rundfunkbeitrag keine Haushaltsabgabe ist - Schneider NVwZ 2013, 19
-Antworten auf das Rechtsgutachten von Degenhart,  -Schneider, ZUM 2013, 472

Warum sind diese "Werke" die ganze Zeit so verheimlich worden?

Wahrscheinlich hat der örR Bedenken wegen der darauf wahrscheinlich wiederum folgenden Veröffentlichtungen:

"Warum der Rundfunkbeitrag doch eine Haushaltsabgabe ist" ( Dr. Terschüren, BVwZ 2013, 24)
"Antworten auf Schneiders Antworten auf das Rechtsgutachten von Degenhart" (Prof. Degenhart, NUM 2013, 512)

Markus
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: MarkusB am 17. Oktober 2013, 22:36
Stelle hier mal meine ganz unprofessionellen Begründungen ein, mag vielleicht auch interessant sein im Hinblick auf die persönliche Betroffenheit, die ja auch gegeben sein muss bei solch einer Klage:

1. Es ist  gegen die Menschenwürde, für etwas zu bezahlen zu müssen das man nicht möchte und das einen diffamiert und beschimpft.
2. Ich möchte den ÖRR nicht unterstützen, weil er die Demokratie, die Meinungsfreiheit und die Meinungsdiversität durch politische Korrektheit(linke Ideologe) bekämpft, anstatt dazu beizutragen, die Demokratie zu schützen und zu erhalten. “Demokratiebeitrag” ist ein reiner Propagandabegriff. Es wird zwar der rechte Extremismus bekämpft, aber der linke gefördert.
3. Ich schaue kein Fernsehen mehr seit 2008, da ich damals an dem islamkritischen Kongress in Köln teilgenommen hatte und als ich nach Hause kam, wurde ich um 20 Uhr in der Tagesschau als Rechtsradikaler bezeichnet. Statt das Land im Namen von Demokratie und Menschenrechten vor Ideologien zu bewahren, wird man von den ÖRR beschimpft, wenn man für die Demokratie  und Menschenrechten auch in Zukunft eintritt . Hier ist der Begriff “Demokratieabgabe” nicht nur Propaganda, sondern auch Spott.
4. Ich habe einen Computer aber daß die ÖR von mir Geld dafür wollen, würde allen Anbietern im Internet das Recht geben, von mir Geld zu fordern. Das heißt, nach dem Verhalten der ÖRR kann also jeder, der gerade Lust hat mit jeder noch so illustren Begründung Geld von mir einziehen, wenn er es nur schafft, die Politik auf seine Seite zu bringen.
5. Das ich als Christ an Gott glaube, für mich ist er derjenige, der über uns Menschen steht, vor dem alle gleich sind, seine Liebe für uns, und nicht Geschlechterkampf, und Kampf gegen Rechts und Feminismus und politische Korrektheit. Gott gab uns Freiheit und nicht Gehirnsklaverei durch Ideologie.

(Anmerkung: Grad das Thema Islam ist ein sehr heißes Eisen und ich hab überlegt, ob ich das überhaupt hier reinstellen soll. Ich werde meine Klage in jedem Fall so begründen, das Thema werde ich nicht aussparen, einfach weil es wahr ist. Und ich baue darauf, das hier mehr Menschen mit gesundem Menschenverstand schreiben als medial irregeführte. Sind ja zum Glück nicht im ARDZDF-Fanforum)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 18. Oktober 2013, 09:39

..."Warum der Rundfunkbeitrag doch eine Haushaltsabgabe ist" ( Dr. Terschüren, BVwZ 2013, 24)
"Antworten auf Schneiders Antworten auf das Rechtsgutachten von Degenhart" (Prof. Degenhart, NUM 2013, 512)

Markus

Kann man diese Gegen-Gegen-Gutachten irgendwo im WWW einsehen? Oder kannst Du sie zur Verfügung stellen?

Könnte mit BVwZ auch wohl NVwZ gemeint sein und es ist ein Tippfehler, da "B" und "N" nebeneinander liegen?

Und NUM? Könnte das auch ZUM heißen?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: unGEZahlt am 18. Oktober 2013, 10:03
Kann man diese Gegen-Gegen-Gutachten irgendwo im WWW einsehen? Oder kannst Du sie zur Verfügung stellen?

Könnte mit BVwZ auch wohl NVwZ gemeint sein und es ist ein Tippfehler, da "B" und "N" nebeneinander liegen?

Und NUM? Könnte das auch ZUM heißen?

Pardon, Rochus,

das mit den Gegenwerken sollte nur ein grober Scherz gegen den örR werden. Sollte heißen, die "Gutachten" vom örR werden sowieso wieder zerlegt werden.
Da habe ich wohl die Ironie beim Schreiben vernachlässigt. Muss ich mal besser drauf achten, wenn ich wieder scherzen will  :(


Das war, weil wir von Schneiders Publikationen
( Warum der Rundfunkbeitrag keine Haushaltsabgabe ist - Schneider NVwZ 2013, 19
-Antworten auf das Rechtsgutachten von Degenhart,  -Schneider, ZUM 2013, 472 )
bisher noch nie etwas gehört haben und auch Schwierigkeiten haben da ranzukommen (?)

Die existieren wohl, werden vom örR aber kaum veröffentlicht?
Interessant wäre das schon, mit welchen neuen "Argumenten" sie jetzt wieder kommen.
Vielleicht kriegen wir das von Schneider bald doch nochmal in die Hände  >:D

Markus

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 21. Oktober 2013, 18:12
Das Verwaltungsgericht war tätig...

Nur, bin ich damit zufrieden, oder eher nicht?...
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Lefty am 21. Oktober 2013, 19:07
Hallo wimmerma,
das ist doch schon mal ein toller Teilerfolg, gratuliere. Jetzt kannst Du Dich doch genüsslich zurücklehnen und abwarten, was passiert.
Was könntest Du denn in diesem Stadium noch mehr erreichen?
Deine Klagebegründung kann doch jetzt für alle anderen als Muster dienen und müsste ja dann auch für alle das gleiche Ergebnis bringen.

Gruß Lefty
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Viktor7 am 21. Oktober 2013, 21:07
Das Verwaltungsgericht war tätig...

Nur, bin ich damit zufrieden, oder eher nicht?...

""Die im hiesigen Verfahren im Raum stehenden Fragen sind ebenfalls Gegenstand des dortigen Verfahrens"

Ich frage mich gerade folgendes. Sind alle Fragen damit gemeint? Hattest du auch Argumente vorgebracht, die nicht in den Popularklagen vertreten sind? Wenn ja, was passiert mit diesen Sachverhalten?

Ich hoffe, dass die Nachricht positiv zu werten ist.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 21. Oktober 2013, 21:46
Das ist genau der Punkt, der mir Kopfzerbrechen macht. Ich werde aber morgen mit dem Richter telefonieren und das klären.

Die Abhängigkeit von anderen und auch zeitlich älteren Klagen, finde ich nicht sehr entspannend. Da kann Einiges mit einem Wisch den Bach runter gehen...
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Lefty am 21. Oktober 2013, 22:55
Ich denke, in der Doktorarbeit von Dr. Anna Terschüren ist das Thema doch umfassend abgehandelt. Wenn man sich die Argumente zu eigen macht und in der Klage anführt, dürfte doch eigentlich alles enthalten sein, was man vorbringen kann. Ich selbst bin da ganz einfach gestrickt: Kein Fernsehgerät, kein Beitrag. Riesensauerei übrigens, dass sie jetzt schon von traumatisierten Flüchtlingen "Rundfunkbeiträge" eintreiben wollen. Da kann man mal die maßlose Gier des ÖRR sehen. Gegen einen Bischof veranstalten sie eine Hetzjagd wg. 30 Mio. und machen sich selbst jährlich die Taschen mit 8 Mrd. voll.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 22. Oktober 2013, 08:41
...Riesensauerei übrigens, dass sie jetzt schon von traumatisierten Flüchtlingen "Rundfunkbeiträge" eintreiben wollen. Da kann man mal die maßlose Gier des ÖRR sehen. Gegen einen Bischof veranstalten sie eine Hetzjagd wg. 30 Mio. und machen sich selbst jährlich die Taschen mit 8 Mrd. voll.

Bei den Flüchtlingen soll schon früh mit der Gehirnwäsche eingesetzt werden. Damit kann man sie sich schön willfährig machen. Wie ich schon schrieb, machen die lieber ihr eigenes Kochereignis anstatt sich mit Kochshows verblöden zu lassen.

Was den Bischof und die Hetzjagd betrifft: So habe ich es noch gar nicht betrachtet.

Interessant in dem Zusammenhang ist allerdings: Wenn mir das Gebaren des Bischofs nicht gefällt, trete ich aus seinem "Verein" aus und zahle nicht mehr die als Kirchensteuer bezeichnete  Abgabe.  Die als Beitrag bezeichnete Fernsehsteuer dageben muss ich berappen bis ich entweder dement bin, in den Knast einfahre, im Altenheim sitze oder mausetot bin.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 23. Oktober 2013, 14:39
Und schon wieder Neuigkeiten.

Habe, wie schon angekündigt, mit dem zuständigen Richter am Verw.G. gesprochen.
Gegen die Aussetzung des Verfahren, bis zur Entscheidung über die Geuer/Rossmann Popularklagen, spricht soweit nichts.
Nach den Entscheidungen wird das Verfahren einfach fortgesetzt, oder bei entsprechendem Ausgang der Popularklagen, kann ich auch abbrechen.

Die Klagen werden wohl Anfang 2014 entschieden.

Die Sixt Klage am Verw.G. München wird, nach Ansicht des Richters, vermutlich ebenfalls ausgesetzt.

Jetzt kann ich mich erstmal zurücklehnen und evtl. noch ein paar Argumente sammeln...

P.S. Eine kleine Info für alle, noch eine Klage auf den Weg bringen wollen:
Der Richter meinte, daß viele der eingereichten Schriftstücke/Klagen zum Rundfunkbeitrag hart an der Grenze seien, d.H. Sachlichkeit scheint nicht zu den Stärken der Kläger zu gehören. Bitte überlegt wirklich, was Ihr in den Begründungen schreibt, Polemik, Beleidigungen, etc. gehören nicht hinein. Solche Sachen stärken meiner Meinung nach, auch nicht unbedingt die Erfolgsaussichten des Gesamtprojektes, vermutlich eher im Gegenteil...

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: unGEZahlt am 23. Oktober 2013, 16:00
...oder bei entsprechendem Ausgang der Popularklagen, kann ich auch abbrechen.

Sollte das ein Vorschlag sein?
Nach den Popuarklagen geht es doch so oder so weiter...

Der milliardenschwere öffentl.-rechtl.-Rundf. wird auch "bei entsprechendem Ausgang der Popularklagen" doch nicht abbrechen (???) und eher noch bis zum BunverfG weiterziehen.

Tut mir leid, ich freue mich zwar über Deinen Optimismus,

befürchte aber selbst, dass, weil die Chancen für ein Einlenken des ö.-r. R eben schlecht stehen, wahrscheinlich der Europäische Gerichtshof erst die wirklich endgültige Entscheidung bringt.

Markus
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 23. Oktober 2013, 16:16
Nein, war kein Vorschlag, nur die Möglichkeiten, die nach der Entscheidung bestehen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: ViSa am 23. Oktober 2013, 17:30
P.S. Eine kleine Info für alle, noch eine Klage auf den Weg bringen wollen:
Der Richter meinte, daß viele der eingereichten Schriftstücke/Klagen zum Rundfunkbeitrag hart an der Grenze seien, d.H. Sachlichkeit scheint nicht zu den Stärken der Kläger zu gehören. Bitte überlegt wirklich, was Ihr in den Begründungen schreibt, Polemik, Beleidigungen, etc. gehören nicht hinein. Solche Sachen stärken meiner Meinung nach, auch nicht unbedingt die Erfolgsaussichten des Gesamtprojektes, vermutlich eher im Gegenteil...

Dem ist nichts weiter hinzuzufügen.

Wenn ich sage was ich vom ÖR / GEZ halte wäre das in einem Interview vermutlich mit einem Dauerpiepton überlagert. ;D >:D

Aber so kann man niemals vor dem Gericht Argumentieren, oder wenn dann gesittet. Man kann auch "Höflich Fluchen" aber letzten Endes müssen sachliche Argumte überwiegen / überzeugen.

Gruß,
ViSa
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: n8schicht am 23. Oktober 2013, 19:29
Fortsetzung: die Klage liegt dem VG nun vor. Meine LRA hat nun 6 Wochen Zeit zu antworten. Die umgehende Rückfrage vom Gericht, ob ich das Ruhen des Verfahrens beantrage (war in meiner Klageschrift nicht ganz eindeutig formuliert) werde ich schriftlich bejahen. Laut VG (Telefon) geht das als schlichte Antwort ohne weitere Begründung. Dadurch entfällt dann auch die andere Frage nach der Übertragung der Entscheidung auf den Berichterstatter (statt der Kammer) automatisch (das würde man wählen, wenn es schnell gehen soll).

Grüße,
philokaios
Hallo philokaios,
hast du die Antwort ans VG als normalen Brief, Einschreiben oder Fax geschickt?
Ich frag deshalb weil das VG in meinem Schreiben bittet, zukünftigen Schriftverkehr in doppelter Ausfertigung einzureichen, als Fax geht das ja eigentlich nicht  ;)
Danke & Gruß
n8schicht
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: DJ_rainbow am 26. Oktober 2013, 20:35
Meine Klage ist seit Ende August ebenfalls anhängig.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: 503 am 26. Oktober 2013, 21:03
Zitat
Meine Klage ist seit Ende August ebenfalls anhängig.

Ob die Verfassungswidrige Gesetze/Regelungen nichtig sind, kann nur vom Bundesverfassungsgericht festgestellt und ausgesprochen werden (vgl. Art. 100 GG).
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: DJ_rainbow am 26. Oktober 2013, 21:45
Zitat
Meine Klage ist seit Ende August ebenfalls anhängig.

Ob die Verfassungswidrige Gesetze/Regelungen nichtig sind, kann nur vom Bundesverfassungsgericht festgestellt und ausgesprochen werden (vgl. Art. 100 GG).

Klar. Und nun?  ;)

Ich habe ja nicht nur verfassungsrechtlich argumentiert, sondern auch einfachgesetzlich - unter Zuhilfenahme des Gutachtens von Prof. Koblenzer und mit seinem Einverständnis.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: amam am 26. Oktober 2013, 23:17
Bei mir kommt jetzt auch die Klage.

Ich bin aber haarscharf am Fristende (mit Säugling und Kleinkind und herbstlicher Dauerkrankheit der Familie sind kaum Zeit und Kraft für irgendwas übrig) und hoffe es noch rechtzeitig zu schaffen.

Ich habe jetzt alle Beiträge hier zum Thema durch gelesen und ich bin sehr dankbar für philokaios Klageschrift.
@ philokaios: Danke! (und überhaupt ALLEN hier, die sich beteiligen!!)
@ wimmerma : und
@ DJ_rainbow: könnt ihr eure Klage Anträge und Begründungen auch hochladen? oder falls nicht, mir als PM zur Verfügung stellen? aus manchen Antworten klingt es so, als ob ihr sie hier veröffentlicht habt, aber ich kann nichts finden??  ???

Wisst ihr wie lang die Frist ganz genau ist, wenn es heißt "innerhalb eines Monats nach Zustellung" kann Klage erhoben werden?   Wenn der Brief (Widerspruchsbescheid) z.B. auf den 30.09.2013 datiert ist? Ich weiß nämlich das Zustellungsdatum nicht...  :-[ hätte ich als Beweismittel den Briefumschlag aufheben müssen? (es tut mir leid, solche Anfängerfragen zu stellen ist mir peinlich, aber so ist es eben)
Wenn man nicht persönlich dort erscheinen kann dann ist es vermutlich ratsam per Einschreiben und vorab als Fax die Klage einzureichen, oder?

gemeinsam macht Mut. Danke.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: DJ_rainbow am 26. Oktober 2013, 23:42
Bei mir kommt jetzt auch die Klage.

Ich bin aber haarscharf am Fristende (mit Säugling und Kleinkind und herbstlicher Dauerkrankheit der Familie sind kaum Zeit und Kraft für irgendwas übrig) und hoffe es noch rechtzeitig zu schaffen.

Ich habe jetzt alle Beiträge hier zum Thema durch gelesen und ich bin sehr dankbar für philokaios Klageschrift.
@ philokaios: Danke! (und überhaupt ALLEN hier, die sich beteiligen!!)
@ wimmerma : und
@ DJ_rainbow: könnt ihr eure Klage Anträge und Begründungen auch hochladen? oder falls nicht, mir als PM zur Verfügung stellen? aus manchen Antworten klingt es so, als ob ihr sie hier veröffentlicht habt, aber ich kann nichts finden??  ???

Wisst ihr wie lang die Frist ganz genau ist, wenn es heißt "innerhalb eines Monats nach Zustellung" kann Klage erhoben werden?   Wenn der Brief (Widerspruchsbescheid) z.B. auf den 30.09.2013 datiert ist? Ich weiß nämlich das Zustellungsdatum nicht...  :-[ hätte ich als Beweismittel den Briefumschlag aufheben müssen? (es tut mir leid, solche Anfängerfragen zu stellen ist mir peinlich, aber so ist es eben)
Wenn man nicht persönlich dort erscheinen kann dann ist es vermutlich ratsam per Einschreiben und vorab als Fax die Klage einzureichen, oder?

gemeinsam macht Mut. Danke.

Ich seh mal zu, was ich morgen schaffe. Hab noch zwei andere Verfahren, um die ich mich kümmern muss.

"Innerhalb eines Monats nach Zustellung" heißt im Normalfall Folgendes: Ausstellungsdatum + 1 Monat (also vom 20. zum 20. bspw.) + 3 Tage Postlaufzeit. Kannst du einen späteren Zugang nachweisen, dann gilt ab diesem Datum + 1 Monat.

Ist gerade beim Sudelfunk ziemlich kritisch, weil die gerne vordatieren, teilweise um zwei Wochen!

Auch wichtig: Innerhalb dieser Frist muss die Klage beim Gericht eingegangen sein, Abschicken reicht nicht! Also im Zweifel vorab per Fax, dann per Post (in zweifacher Ausfertigung) hinterher.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: amam am 26. Oktober 2013, 23:59
D-rainbow,
danke schon mal!!
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bürger am 27. Oktober 2013, 00:38
...in Ergänzung zu DJ_rainbow hier noch eine Aussage zum
Thema Fristwahrung (dürfte analog auch für die Fristwahrung der Klage gelten)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7004.msg52124.html#msg52124

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Fristwahrung Widerspruch/ Klage

Gegen den Bescheid kann gem. Rechtsbehelfsbelehrung
"innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden".

Wie bemisst sich die Frist?
ARD-ZDF-GEZ legen es mit Formulierungen wie z.B. dieser aus:
Zitat
"Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts zu erheben (§70 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als "bekannt gegeben" (§1 [Bundesland] Verwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. §41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Unseren Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Gebühren-/Beitragsbescheid vom [TT.MM.JJJJ] am [TT.MM.JJJJ] bei der Post aufgegeben wurde.
Der genannte, an Sie gerichtete Gebühren-/Beitragsbescheid ist von der Deutschen Post AG nicht als unzustellbar zurückgesandt worden. Insofern besteht kein Zweifel an einem ordnungsgemäßen Zugang des Bescheids.
Ihren Widerspruch haben wir am [TT.MM.JJJJ] erhalten. Die Widerspruchsfrist für den Gebühren-/Beitragsbescheid ist demnach abgelaufen."


Auch wenn wir alle wissen, dass bei Schreiben von ARD-ZDF-GEZ
zwischen Erstellung und tatsächlichem Zugang/ Bekanntgabe gern auch mal 10-14 Tage liegen
und mit obiger Auslegung noch lange nicht ein
konkretes Datum des Zugangs und somit auch
kein konkretes Datum der Bekanntgabe nachweisbar ist:

Da einem das tatsächliche Datum der "Aufgabe bei der Post" leider mangels Datumsstempel zumeist nicht offensichtlich ist und um seine eigene Rechtsposition nicht unnötig zu schwächen bzw. die Angelegenheit nicht unnötig zu verkomplizieren - und auch um glaubwürdiger als ARD-ZDF-GEZ aufzutreten ;) - sollte man als
Fristbeginn also vorsorglich das
Erstelldatum des Schriftstücks + 3 Tage
ansetzen.

Da ein Widerspruch nicht ausführlich begründet werden muss, sondern lt. Rechtsbehelfbelehrung nur "soll" (keine "muss"-Regel), kann man das Schreiben sehr kurz halten - sich ggf. weitere Ausführungen vorbehalten.

Mein Fazit:
Lieber Frist einhalten, als ausführlich zu begründen ;)

Mein Fazit gilt auch bzgl. fristgerechter Einreichung einer *Klage*.
Man kann sich üblicherweise ausdrücklich eine "ausführliche Begründung in einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten".

Damit hätte man dann theoretisch Wochen bis Monate, dies dann noch nachzureichen.

Deshalb würde auch ich für mich - insbesondere, wenn die Zeit drückt - nur einen kurzen Grund angeben - ggf. auf schon laufende Verfahren verweisen, mir aber ausdrücklich eine "ausführliche Begründung in einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten".

Wir drücken uns alle die Daumen!!! :)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: DJ_rainbow am 27. Oktober 2013, 15:15
Hier wie versprochen meine Klage als Muster.

Fehlende Daten müssen ergänzt werden, ggf. muss sie auch inhaltlich noch an den Widerspruch angepasst werden, je nachdem was da vorgetragen wurde.

Mittlerweile liegt auch eine 15seitige Klageerwiderung des WDR vor, ich habe dazu auch noch 8 Seiten Stellungnahme geschrieben. Da kommt es aber darauf an, was die Anstalt konkret antwortet.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: MarkusB am 27. Oktober 2013, 16:22
Also wenn der Widerspruch zum Beitragsbescheid vom ÖRR abgewiesen wurde, tut man ja klagen. Gibt das dann eine richtige Verhandlung zu der man dann hinmuss vor derm Verwaltungsgericht ?
Hatte gedacht, das ist eher so ein Bürokratending(in der 1. Instanz jedenfalls) wo man eben seine Klage einreicht und die dann begründet gleich und aufs Ergebnis wartet..
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: DJ_rainbow am 27. Oktober 2013, 17:03
Also wenn der Widerspruch zum Beitragsbescheid vom ÖRR abgewiesen wurde, tut man ja klagen. Gibt das dann eine richtige Verhandlung zu der man dann hinmuss vor derm Verwaltungsgericht ?
Hatte gedacht, das ist eher so ein Bürokratending(in der 1. Instanz jedenfalls) wo man eben seine Klage einreicht und die dann begründet gleich und aufs Ergebnis wartet..

Ein Jurist würde wie immer sagen: "Kommt drauf an."  ;)

Der Normalfall ist tatsächlich eine mündliche Verhandlung. Dazu wird das Gericht die Parteien entweder "einladen" (Erscheinen ist kein Muss) oder aber deren persönliches Erscheinen anordnen.

Alternativ dazu kann das Gericht - wenn alle Beteiligten einverstanden sind - ohne Verhandlung entscheiden.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: koppi1947 am 27. Oktober 2013, 17:11
Sehr gut formuliert DJ_rainbow,ergänzend könnte man weitere Gutachten anfügen,da gibt es ja noch einige mehr.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: DJ_rainbow am 27. Oktober 2013, 17:19
Sehr gut formuliert DJ_rainbow,ergänzend könnte man weitere Gutachten anfügen,da gibt es ja noch einige mehr.

Danke. Herr Prof. Koblenzer war so freundlich, mir eine Musterklage zu schicken, die habe ich adaptiert. Vielen Dank dafür an ihn!

Wegen weiterer Gutachten: Ja, die gibt es - aber das VG hat schließlich von Amts wegen zu ermitteln. Viel hilft viel, stimmt zwar - aber man sollte seine Beweise dann auch gelesen haben, wenn es zur Verhandlung kommt. Deswegen beschränke ich mich auf das eine, im Widerspruch hatte ich auch noch auf die Dissertation von Frau Terschüren hingewiesen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: koppi1947 am 27. Oktober 2013, 17:45
Diese Richter und der Beitragsservice müssen so viel zu tun bekommen,dass Sie nicht mehr ein noch aus wissen und irgendwann ein Richter die Nase voll hat und der Klage statt gibt.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: DJ_rainbow am 27. Oktober 2013, 17:52
Diese Richter und der Beitragsservice müssen so viel zu tun bekommen,dass Sie nicht mehr ein noch aus wissen und irgendwann ein Richter die Nase voll hat und der Klage statt gibt.

Das kriegen wir schon hin - haben doch schon ganz andere Sachen versaut.  ;D
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 28. Oktober 2013, 13:25
Sehr gut formuliert DJ_rainbow,ergänzend könnte man weitere Gutachten anfügen,da gibt es ja noch einige mehr.

Danke. Herr Prof. Koblenzer war so freundlich, mir eine Musterklage zu schicken, die habe ich adaptiert. Vielen Dank dafür an ihn!

...

So was macht der? Finde ich prima. Besteht die Möglichkeit, dass Du die Musterklage, natürlich in Absprache mit Herrn Prof. Koblenzer, hier zur Verfügung stellst? Ich könnte mir vorstellen, dass es gesser wäre, als wenn ihn jetzt jeder hier aus dem Forum mit Emails zumüllt.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: DJ_rainbow am 28. Oktober 2013, 18:22
Sehr gut formuliert DJ_rainbow,ergänzend könnte man weitere Gutachten anfügen,da gibt es ja noch einige mehr.

Danke. Herr Prof. Koblenzer war so freundlich, mir eine Musterklage zu schicken, die habe ich adaptiert. Vielen Dank dafür an ihn!

...

So was macht der? Finde ich prima. Besteht die Möglichkeit, dass Du die Musterklage, natürlich in Absprache mit Herrn Prof. Koblenzer, hier zur Verfügung stellst? Ich könnte mir vorstellen, dass es gesser wäre, als wenn ihn jetzt jeder hier aus dem Forum mit Emails zumüllt.

Ich hatte eigentlich nur gefragt, ob er was dagegen hat, wenn ich sein Gutachten als Beweis aufführe - Antwort war die Musterklage. Der wesentliche Teil ist ja in meiner Klage verwurstet, ich frage ihn aber noch mal, ob ich die Klage hochladen darf.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: philokaios am 29. Oktober 2013, 22:36
Auf meine Klage (siehe hier (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg51979.html#msg51979)) beim Verwaltungsgericht inkl. Antrag auf ein ruhendes Verfahren kam heute die angehängte Anwort von meiner LRA (SWR).

In Kürze: Dem Ruhen des Verfahrens kann nicht zugestimmt werden.

Begründung: Es gäbe aktuell beim Bundesverfassungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht keine entsprechenden anhängenden Verfahren, und das Ganze sei ja Landessache.

Grüße,
Philokaios
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: amam am 29. Oktober 2013, 22:45
Danke DJ-rainbow!
wow. und was ne coole Idee, Koblenzer anzuschreiben.

In der Begründung deiner Klage beziehst du dich auf deinen Widerspruch. Könntest du den auch noch einstellen? oder führst du später doch alle Punkte auch in der Klage erneut aus? - ich bin mir nicht sicher ob ich diesen 2. Absatz von 2.1. in deiner Klage überhaupt richtig verstehe, was bezweckt er? dass du nicht alles noch mal neu aufführen musst, was du im Widerspruchsschreiben schon erwähnt hattest und dir aber das Türchen offen hältst doch noch nachlegen zu dürfen, richtig?

Ich schicke morgen meine fristwahrende Klage, vorerst ohne Begründung, ab. Per Einschreiben und vorab als Fax (ich hoffe das streikt nicht...)
Ich hoffe der Anhang funktioniert.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: MarkusB am 30. Oktober 2013, 15:56
Also wenn der Widerspruch zum Beitragsbescheid vom ÖRR abgewiesen wurde, tut man ja klagen. Gibt das dann eine richtige Verhandlung zu der man dann hinmuss vor derm Verwaltungsgericht ?
Hatte gedacht, das ist eher so ein Bürokratending(in der 1. Instanz jedenfalls) wo man eben seine Klage einreicht und die dann begründet gleich und aufs Ergebnis wartet..

Ein Jurist würde wie immer sagen: "Kommt drauf an."  ;)

Der Normalfall ist tatsächlich eine mündliche Verhandlung. Dazu wird das Gericht die Parteien entweder "einladen" (Erscheinen ist kein Muss) oder aber deren persönliches Erscheinen anordnen.

Alternativ dazu kann das Gericht - wenn alle Beteiligten einverstanden sind - ohne Verhandlung entscheiden.

Danke dir für die Info, ich war einige Tage weg vom Brett.

Danke DJ-rainbow!
wow. und was ne coole Idee, Koblenzer anzuschreiben.

In der Begründung deiner Klage beziehst du dich auf deinen Widerspruch. Könntest du den auch noch einstellen? oder führst du später doch alle Punkte auch in der Klage erneut aus? - ich bin mir nicht sicher ob ich diesen 2. Absatz von 2.1. in deiner Klage überhaupt richtig verstehe, was bezweckt er? dass du nicht alles noch mal neu aufführen musst, was du im Widerspruchsschreiben schon erwähnt hattest und dir aber das Türchen offen hältst doch noch nachlegen zu dürfen, richtig?

Ich schicke morgen meine fristwahrende Klage, vorerst ohne Begründung, ab. Per Einschreiben und vorab als Fax (ich hoffe das streikt nicht...)
Ich hoffe der Anhang funktioniert.

Aber die Aussetzung der Vollziehung beantragen nicht vergessen ! Ist glaube ich auch wichtig, sonst besitzen die womöglich die Dreistigkeit, einfach schonmal abzubuchen(man weiß ja nicht ob sie schon Daten von unseren verräterischen Meldeämtern ergaunert haben !)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 31. Oktober 2013, 07:26
...
Aber die Aussetzung der Vollziehung beantragen nicht vergessen ! Ist glaube ich auch wichtig, sonst besitzen die womöglich die Dreistigkeit, einfach schonmal abzubuchen(man weiß ja nicht ob sie schon Daten von unseren verräterischen Meldeämtern ergaunert haben !)

Mit welchen Daten der Meldeämter wollen die denn eine Abbuchung vornehmen lassen? ::)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: MarkusB am 31. Oktober 2013, 18:03
...
Aber die Aussetzung der Vollziehung beantragen nicht vergessen ! Ist glaube ich auch wichtig, sonst besitzen die womöglich die Dreistigkeit, einfach schonmal abzubuchen(man weiß ja nicht ob sie schon Daten von unseren verräterischen Meldeämtern ergaunert haben !)

Mit welchen Daten der Meldeämter wollen die denn eine Abbuchung vornehmen lassen? ::)

Habe in einem anderen Formular gesehen das einer die Aussetzung der Vollziehung beantragt hat. Und ich weiß es nicht, wie die an die Bankverbindungen kommen können. Auf welchen Wegen auch immer, ich bin kein Bankbeamter. Ich weiß nur, das mit Daten heutzutage manches so läuft, wie es nicht laufen dürfte, weiß nicht ob du mir da zustimmen magst.
So wie ich es verstanden habe, ist dieser Antrag auf Aussetzung der Vollziehung die Nummer sicher um allen dummen Eventualitäten vorzubeugen.
Aber da ich kein Jurist und kein Fachmann bin habe ich es zur Sicherheit übernommen.
Vielleicht weiß jemand anders ja dezidierter Bescheid.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: DJ_rainbow am 31. Oktober 2013, 18:28
...
Aber die Aussetzung der Vollziehung beantragen nicht vergessen ! Ist glaube ich auch wichtig, sonst besitzen die womöglich die Dreistigkeit, einfach schonmal abzubuchen(man weiß ja nicht ob sie schon Daten von unseren verräterischen Meldeämtern ergaunert haben !)

Mit welchen Daten der Meldeämter wollen die denn eine Abbuchung vornehmen lassen? ::)

Habe in einem anderen Formular gesehen das einer die Aussetzung der Vollziehung beantragt hat. Und ich weiß es nicht, wie die an die Bankverbindungen kommen können. Auf welchen Wegen auch immer, ich bin kein Bankbeamter. Ich weiß nur, das mit Daten heutzutage manches so läuft, wie es nicht laufen dürfte, weiß nicht ob du mir da zustimmen magst.
So wie ich es verstanden habe, ist dieser Antrag auf Aussetzung der Vollziehung die Nummer sicher um allen dummen Eventualitäten vorzubeugen.
Aber da ich kein Jurist und kein Fachmann bin habe ich es zur Sicherheit übernommen.
Vielleicht weiß jemand anders ja dezidierter Bescheid.

Das Problem beim Sudelfunk: Die brauchen - wie auch bspw. die Krankenberaubungskassen - kein Gerichtsurteil, um ihre Forderungen zu vollstrecken, die hetzen einem einfach das Hauptzollamt oder den Gerichtsvollzieher auf den Hals, weil sie sich selbst bestätigen dürfen, dass ihre Forderung rechtmäßig wäre.

Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann dieses Risiko mindern.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: amam am 03. November 2013, 22:49
Einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hatte ich schon in meinen Widerspruchsschreiben an die LRA gestellt. Und mit dem Widerspruchsbescheid kam dann auch die Zusage die Vollziehung vorerst auszusetzen. Es hat aber 2 Widersprüche von meiner Seite bedurft und ich habe beim 2.mal das Ganze z.H. des Intendanten geschickt. Das erscheint mir wirklich sinnvoll und wichtig.

Soll ich den Widerspruch irgendwo posten, wo?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: amam am 03. November 2013, 22:52
Noch eine Frage kommt mir gerade, bzw. eine Befürchtung:

Ob die mir wohl weiterhin, für die kommenden Abbuchungszeiträume, Gebührenbescheide zuschicken werden, mein Beitragskonto während des nun laufenden Verfahrens vor Gericht weiter wachsen wird?? denn den 2. Gebührenbescheid haben sie mir ja auch munter geschickt, obwohl ich gerade erst gegen den 1. Widerspruch bei ihnen eingelegt hatte. Muss man jetzt etwa das Prozedere mit jedem Abrechnungszeitraum wieder durchlaufen???  ???jedes mal neu Klage einreichen und zahlen????
Wisst ihr da was, bzw. sollte ich deshalb etwas Bestimmtes in der Klage formulieren?

danke
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: seppl am 03. November 2013, 23:29
Also ich habe für die ersten beiden Quartale Beitragsbescheide bekommen und jeweils einzeln widersprochen. Beim 2. habe ich allerdings dazugeschrieben, dass ich auch weiteren Bescheiden widersprechen werde. Seitdem habe ich keine weitere Post mehr bekommen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bürger am 04. November 2013, 01:14
Ob die mir wohl weiterhin, für die kommenden Abbuchungszeiträume, Gebührenbescheide zuschicken werden, mein Beitragskonto während des nun laufenden Verfahrens vor Gericht weiter wachsen wird?? denn den 2. Gebührenbescheid haben sie mir ja auch munter geschickt, obwohl ich gerade erst gegen den 1. Widerspruch bei ihnen eingelegt hatte. Muss man jetzt etwa das Prozedere mit jedem Abrechnungszeitraum wieder durchlaufen???  ???jedes mal neu Klage einreichen und zahlen????
Wisst ihr da was, bzw. sollte ich deshalb etwas Bestimmtes in der Klage formulieren?
danke

Unabhängig davon, ob weitere Beitragsfestsetzungen durch BeitragsBESCHEIDE erfolgen - zumindest dem Willen des sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" nach dürften die Beiträge "natürlich" weiterlaufen.

Die Aussage im Artikel

FOCUS, 19.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr
Beim Bundesverfassungsgericht und beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof stauen sich Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag.
Wer auf eine mögliche Erstattung hofft, muss Rechtsmittel einlegen.

http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html?google_editors_picks=true

Zitat
Außerdem müssen Nichtzahler damit rechnen, dass später fällige Beiträge durch neuerliche Beitragsbescheide festgesetzt werden.
Gegen jeden dieser Bescheide muss erneut Widerspruch und Klage erhoben werden.


wäre aber wohl insofern zu relativieren:

ACHTUNG!
Auch gegen demnächst zugestellte weitere Bescheide ist analog dem ersten ersten Widerspruch ebenfalls Widerspruch einzulegen.
Die Klage kann bei (vermutlich wiederholt negativem) Widerspruchsbescheid meines Wissens nach dann entsprechend *erweitert* werden.
Es ist also wohl nicht jedesmal eine "erneute" Einzelklage erforderlich (und würde vom Gericht wohl auch nicht als solche bearbeitet werden).

Weitere interessante Infos u.a. unter
Zahlung unter Vorbehalt - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Siegbert am 06. November 2013, 07:07
„Jetzt kommt die Klage“. Auch bei mir.

Bin mir nicht sicher, ob ich das alleine fachlich stemmen kann, denn in den Gutachten, Klagen und Beiträgen, von denen ich bisher gelesen habe, geht es um Grundrechte-Verletzungen, Missachtung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes, gesetzgebungstechnische Fehler, fehlende Gesetzgebungskompetenzen, Vergehen gegen Datenschutz, verbotenes zentrales Melderegister bei der Inkasso-Organisation „AZD-Beitragsservice“, Eingriff in Bundesgesetze per Landesrecht „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“, Verstöße gegen Normenhierarchie, millionenfache unzulässige Beitragsbescheide mit Form- und anderen Mängeln, gebotener gerichtlicher Eingriff gemäß Artikel 100 Grundgesetz, Verstöße gegen Landesgebührengesetze, also um Verfassungs-, BGB-, Verwaltungs-, Verbraucher-, Rundfunk-, ggf. um EU-Recht und mehr...

Man müsste also all diese Rechtsbereiche mit in eine Klage einbeziehen. Kennt jemand einen engagierten und bezahlbaren Anwalt/Anwältin, der/die sich mit dem komplexen Thema auskennt?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: unGEZahlt am 06. November 2013, 09:00
Kennt jemand einen engagierten und bezahlbaren Anwalt/Anwältin, der/die sich mit dem komplexen Thema auskennt?

Hallo Siegbert,

hier in diesem Thema sucht Mitglied MarkusB. auch nach einem Anwalt:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7096.msg52494.html#msg52494

Seitdem hatte ich mit ihm keinen Kontakt und weiß gerade nicht, ob er schon anwaltliche Hilfe gefunden hat.
Auf Mitteilungen antwortet er aber immer. Vielleicht kann er auch schon weiterhelfen.

Markus
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Uwe am 06. November 2013, 09:41
Schau mal dort:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7257.0.html

„Jetzt kommt die Klage“. Auch bei mir.

Bin mir nicht sicher, ob ich das alleine fachlich stemmen kann, denn in den Gutachten, Klagen und Beiträgen, von denen ich bisher gelesen habe, geht es um Grundrechte-Verletzungen, Missachtung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes, gesetzgebungstechnische Fehler, fehlende Gesetzgebungskompetenzen, Vergehen gegen Datenschutz, verbotenes zentrales Melderegister bei der Inkasso-Organisation „AZD-Beitragsservice“, Eingriff in Bundesgesetze per Landesrecht „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“, Verstöße gegen Normenhierarchie, millionenfache unzulässige Beitragsbescheide mit Form- und anderen Mängeln, gebotener gerichtlicher Eingriff gemäß Artikel 100 Grundgesetz, Verstöße gegen Landesgebührengesetze, also um Verfassungs-, BGB-, Verwaltungs-, Verbraucher-, Rundfunk-, ggf. um EU-Recht und mehr...

Man müsste also all diese Rechtsbereiche mit in eine Klage einbeziehen. Kennt jemand einen engagierten und bezahlbaren Anwalt/Anwältin, der/die sich mit dem komplexen Thema auskennt?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: weg damit am 06. November 2013, 14:50
@ siegbert: es müssen nicht alle Bereiche mit einbezogen werden, dass Gericht prüft die Rechtmäßigkeit umfassend.
Es reicht auf alle wesentlichen Punkte einzugehen. Das steht ja alles im Forum.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Siegbert am 06. November 2013, 15:24
Danke für die Links und Tips! Gut, dass es dieses Forum gibt.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bedrängter am 07. November 2013, 11:04
...Riesensauerei übrigens, dass sie jetzt schon von traumatisierten Flüchtlingen "Rundfunkbeiträge" eintreiben wollen. Da kann man mal die maßlose Gier des ÖRR sehen. Gegen einen Bischof veranstalten sie eine Hetzjagd wg. 30 Mio. und machen sich selbst jährlich die Taschen mit 8 Mrd. voll.

Bei den Flüchtlingen soll schon früh mit der Gehirnwäsche eingesetzt werden. Damit kann man sie sich schön willfährig machen. Wie ich schon schrieb, machen die lieber ihr eigenes Kochereignis anstatt sich mit Kochshows verblöden zu lassen.

Was den Bischof und die Hetzjagd betrifft: So habe ich es noch gar nicht betrachtet.

Interessant in dem Zusammenhang ist allerdings: Wenn mir das Gebaren des Bischofs nicht gefällt, trete ich aus seinem "Verein" aus und zahle nicht mehr die als Kirchensteuer bezeichnete  Abgabe.  Die als Beitrag bezeichnete Fernsehsteuer dageben muss ich berappen bis ich entweder dement bin, in den Knast einfahre, im Altenheim sitze oder mausetot bin.

Es gibt noch eine Möglichkeit: Auswandern!

Die Bevölkerung wird ausgetauscht.

Deswegen hat der Vortrag des RBB-Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter so eine Bedeutung: Die Juristen sagen ab 90 Prozent Sättigungsgrad für Fernsehgeräte in den Haushalten wäre man befugt, zu pauschalisieren. Das ist letztendlich die Strategie des ÖR.  So als ob Unterhaltung zur Daseinsvorsorge gehören würde.

Und damit die nächste Generation nicht aus diesem Raster rausfällt, wird das Internet einfach dazugezählt, auch wenn aus der Nutzung von Geräten keine Nutzung des ÖR folgt.

Das ist wie Mengenlehre: Man formt Sachverhalte solange, bis sie ins juristische Kriterienraster fallen. Die Handhabung des "Warenkorbs" und der Arbeitslosen"statistik" sind solche Fälle.

Es findet eine inhaltliche Entleerung und Neuauffüllung unbestimmter Rechtsbegriffe und gegebenenfalls derer Neuformulierung statt.

Das geht eben bis zum Auswechseln der Bevölkerung, weil die alte schon überlastet ist.


Hinsichtlich des Bischofs kann man vermuten, daß dies im Rahmen einer größer angelegten Kampagne läuft. Es geht zum einen um zweihundertjährige Privilegien gegenüber dem Staat, zum anderen um die Gläubiger, die auf den Staatsanleihen sitzen, und einen Erwartungsdruck auf Profit gegenüber dem Staat ausüben.

Auffällig ist, daß die Medien-Protektion gegenüber diesem Bischof fiel. Warum?

Weil jetzt in Rom ein anderer Papst mit anderen Prioritäten sitzt und weil Benedikt XVI. nicht mehr exekutives Oberhaupt der Kirchenmonarchie ist.

Dies bedeutet, daß das Zurückstehen der Staatsanleihenbesitzer gegenüber der deutschen Staatsräson - ein Deutscher ist Papst! - obsolet geworden ist und die Religionspolitik durch Franziskus hin zu einer "armen Kirche"  zu einer Marktlücke für die Staatsanleihenbesitzer wurde. Franziskus läßt sich mit Hollywood-Größen wie Anthony Quinn ("In den Schuhen des Fischers") assoziieren, der auch alles "hingab" - nur mit dem Unterschied, daß die Welt - jedenfalls derzeit - nicht am Rande eines großen nuklearen Krieges steht.

Wenn also die Badewanne des Limburger Bischofs ein Thema wurde, stellt sich schon die Frage, warum.

Will Franziskus die Badewanne den notleidenden katholischen Gemeinden in Frankfurt/M. zur Verfügung stellen, damit die Gemeindemitglieder auch dort einmal baden dürfen?

Die Medienkampagne erinnert ein wenig an die Geschichte mit Wandlitz, wo sich dann auch alle mal aufregen konnten und hinterher das dicke Ende mit der Treuhandanstalt kam.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 07. November 2013, 13:48
...
Es gibt noch eine Möglichkeit: Auswandern!

...

Gar nicht so blöd. Vor allem für die, die grenznah wohnen, ob Gronau oder Görlitz. Geht nur nicht so gut, wenn man ein Eigenheim hat und somit quasi gefesselt ist. Ansonsten ist alles nah dran. Der alte Freundeskreis, die Schule für die Kinder, die Arbeitsstelle, die Familie....

Und sich dann jenseits der Grenze für lau die Rübe an ARD und ZDF eckig gucken...... (#) ::) Aber dafür ist man ja nicht ausgewandert.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: MarkusW am 16. November 2013, 15:55
Hallo zusammen,

heute erhielt auch ich meinen Wiedersprcuhsbescheid auf meinen Wiederspruch. Mein Wiederspruch war vom 03.05.13, am 31.05.13 habe ich nochmals ein Erinnerungsschreiben geschickt, weil ich bis dahin keine Antwort hatte.

Man bestätigt mir nun meinen Wiederspruch vom 03.05. (Eingang am 31.05.) wobei das Schreiben vom 31.05. nur ein Dreizeiler war. Im Bescheid werden allerdings meine Punkte aus dem korrekten Schreiben aufgeführt und entkäftet. Bei den vielen Wiederspruchsbescheiden, die dort erstellt werden, kommt es scheinbar durchaus auh zu Fehlern...  ;D

Ich soll nun dann also Klage beim Verwaltungsgericht Minden einreichen, was ich auch zu tun gedenke.

Ich würde mich gerne am Klageschreiben von DJ_rainbow orientieren. Hier wird zwar nicht auf alle meine Punkte meines Wiederspruchs eingeganen, aber soweit ich das hier mitbekommen habe, ist das auch nicht zwingend nötig.

Am Montag könnte ich den offiziellen Wiederspruch auch hier posten (falls gewünscht). Da ich privat keinen Scanner habe, aber eben im Büro.

Gibt es zu dem Klageschreiben von DJ_rainbow noch Ergänzungen/Anregungen?

MfG

Markus

Kurze Ergänzung noch:
Das Schreiben (Wiederspruchsbescheid) ist vom 29.10.13, erhalten habe ich es heute (16.11.13). Wie kann das sein, wo  doch die GEZ selbst sagt, es gelten 30 Tage + 3 Tage Postweg zzgl. Zum Erstellungsdatum als Frist für meine Klage. Da schulden die mir nun aber schon 2 Woche...
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 16. November 2013, 23:53
Zitat
Das Schreiben (Wiederspruchsbescheid) ist vom 29.10.13, erhalten habe ich es heute (16.11.13). Wie kann das sein, wo  doch die GEZ selbst sagt, es gelten 30 Tage + 3 Tage Postweg zzgl. Zum Erstellungsdatum als Frist für meine Klage. Da schulden die mir nun aber schon 2 Woche...
Ist mir auch passiert, liest man immer öfters hier. Ist wohl deren neueste Masche. Die nutzen jetzt jede noch so kleine Möglichkeit, damit ein möglicher Beitragszahler auch wirklich zahlen muss. Für mich sieht das aus als wenn die auf Formfehler von uns warten. Auf jedem Schreiben von denen steht eine Frist, die muss Person A einhalten, damit Service B keinen Formfehler nachweisen kann. Eine Begründung ist vermutlich erstmal nicht so wichtig, die lehnen sowieso alle Widersprüche pauschal ab, hab noch nichts von erfolgreichen Widersprüchen hier gelesen. Deshalb bleibt nur der Klageweg bei negativem Widerspruchbescheid, und da kann die Begründung von Person A nachgereicht werden.
Für mich sieht es so aus als ob es nicht mehr lange dauert bis der Spuk vorbei ist. Die Anstalten sparen seit einiger Zeit an den Ausgaben, unfaire Massnahmen wie diese verkürzten Widerspruchsfristen hier und neue Beitragsbescheide nach erstem Widerspruch häufen sich.
Die Klagewelle rollt, die ersten Gerichtsverfahren sind terminiert. Die glauben endlich auch nicht mehr an sich selbst, sondern retten, was zu retten ist und kratzen jeden Cent zusammen, den sie kriegen können.

Um Widerspruch fristgerecht einzureichen, genügt es, schnellstmöglich einen Brief abzusenden. Damit nichts schiefgeht, versendet Person A den Brief per Einschreiben.  Klar, das kostet, aber Gerechtigkeit ist nicht umsonst zu haben. Die billigste Variante ist das Einschreiben für zusätzliche 2,05 Euro, im Internet kann die Zustellung online verfolgt werden, dann hat Person A den Nachweis der Zustellung.

Folgender Text sollte zur Fristwahrung genügen:


Person A
Straße A
Stadt A
mit der Beitragsnummer AAAAAAAAAAAA



An
(Adresse dem Beitragsbescheid entnehmen)


Widerspruch gegen den Bescheid vom 01.11.2013

Wohnort, den 17.11.2013


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legt Person A gegen den oben genannten Beitragsbescheid vom 01.11.2013, mir zugestellt am 16.11.2013, fristgerecht Widerspruch ein.


Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Gleichzeitig beantragt Person A die Aussetzung der Vollziehung ihres Gebührenbescheids vom 04.10.2013 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom 30.10.2013 gerichtlich entschieden wurde.


Ablehnung des Säumniszuschlags

Die zusätzlichen Kosten von 8 € Säumniszuschlag sind unbegründet und für Person A nicht akzeptabel, da Person A erst durch Nichtzahlung von Ihnen einen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen hat, um dann auf dem Rechtsweg Widerspruch dagegen einlegen zu können. Person A hat am DATUM einen widerspruchsfähigen Beitragsbescheid von ihnen angefordert und nicht bekommen, das Versäumnis Ihrerseits können sie mir nicht anlasten.


Person A behält sich ausdrücklich ausführliche Begründungen in einem gesonderten Schriftsatz vor.


MfG, Person A

Unterschrift......................



Dieses Beispiel eines möglichen Widerspruchs funktioniert nur, wenn wichtige Daten ergänzt werden. Es muss nichtzutreffendes weggelassen werden.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bürger am 17. November 2013, 03:36
Das Schreiben (Wiederspruchsbescheid) ist vom 29.10.13, erhalten habe ich es heute (16.11.13). Wie kann das sein, wo  doch die GEZ selbst sagt, es gelten 30 Tage + 3 Tage Postweg zzgl. Zum Erstellungsdatum als Frist für meine Klage. Da schulden die mir nun aber schon 2 Woche...

Die Bekanntgabe gilt nicht 3 Tage nach ERSTELLUNGsdatum, sondern
3 Tage nach AUFGABE bei der POST...

Nachfolgend Originaltext aus einem Widerspruchsbescheid - Bekanntgabe/ Fristbeginn dürfte analog bei der Klage gelten.
Demgemäß ist aber dennoch nicht das tatsächliche *Zustalldatum* nachgewiesen...
Dass einem das Schreiben eher als tatsächlich zugegangen sein soll, müsste also wohl dennoch durch ARD-ZDF-GEZ nachgewiesen werden - und das ist ohne Einschreiben o.ä. quasi unmöglich ;)

Das ist eindeutig *EINSCHÜCHTERUNGSTAKTIK* von diesem unseriösen Verein - aber der
informierte und mündige Bürger lässt sich das selbstverständlich NICHT GEFALLEN!!!!!!!!!!!!!


Wie bemisst sich die Frist?
ARD-ZDF-GEZ legen es mit Formulierungen wie z.B. dieser aus:
Zitat
"Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts zu erheben (§70 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als "bekannt gegeben" (§1 [Bundesland] Verwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. §41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Unseren Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Gebühren-/Beitragsbescheid vom [TT.MM.JJJJ] am [TT.MM.JJJJ] bei der Post aufgegeben wurde.
Der genannte, an Sie gerichtete Gebühren-/Beitragsbescheid ist von der Deutschen Post AG nicht als unzustellbar zurückgesandt worden. Insofern besteht kein Zweifel an einem ordnungsgemäßen Zugang des Bescheids.
Ihren Widerspruch haben wir am [TT.MM.JJJJ] erhalten. Die Widerspruchsfrist für den Gebühren-/Beitragsbescheid ist demnach abgelaufen."


Auch wenn wir alle wissen, dass bei Schreiben von ARD-ZDF-GEZ
zwischen Erstellung und tatsächlichem Zugang/ Bekanntgabe gern auch mal 10-14 Tage liegen
und mit obiger Auslegung noch lange nicht ein
konkretes Datum des Zugangs und somit auch
kein konkretes Datum der Bekanntgabe nachweisbar ist:

Da einem das tatsächliche Datum der "Aufgabe bei der Post" leider mangels Datumsstempel zumeist nicht offensichtlich ist und um seine eigene Rechtsposition nicht unnötig zu schwächen bzw. die Angelegenheit nicht unnötig zu verkomplizieren - und auch um glaubwürdiger als ARD-ZDF-GEZ aufzutreten ;) - sollte man als
Fristbeginn also vorsorglich das
Erstelldatum des Schriftstücks + 3 Tage
ansetzen.
[...]
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: MarkusW am 17. November 2013, 10:44
Das Schreiben (Wiederspruchsbescheid) ist vom 29.10.13, erhalten habe ich es heute (16.11.13). Wie kann das sein, wo  doch die GEZ selbst sagt, es gelten 30 Tage + 3 Tage Postweg zzgl. Zum Erstellungsdatum als Frist für meine Klage. Da schulden die mir nun aber schon 2 Woche...

Die Bekanntgabe gilt nicht 3 Tage nach ERSTELLUNGsdatum, sondern
3 Tage nach AUFGABE bei der POST...[....]

Da einem das tatsächliche Datum der "Aufgabe bei der Post" leider mangels Datumsstempel zumeist nicht offensichtlich ist und um seine eigene Rechtsposition nicht unnötig zu schwächen bzw. die Angelegenheit nicht unnötig zu verkomplizieren - und auch um glaubwürdiger als ARD-ZDF-GEZ aufzutreten ;) - sollte man als
Fristbeginn also vorsorglich das
Erstelldatum des Schriftstücks + 3 Tage
ansetzen.
[...]

Vielen Dank nochmals für diese Korrektur. Den zitierten Text hatte ich hier schonmal irgendwo überflogen, aber eben nicht korrekt verinnerlicht... Auf meinem Umschalag steht ein Datum vom 14.11.13. Also könnte man mi da schonmal nichts. Aber ih möchte auch nichts falsch machen. Die Klage ans Verwaltungsgericht geht also innerhalb der kommenden Woche raus...


Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: MarkusB am 28. November 2013, 22:47
Kennt jemand einen engagierten und bezahlbaren Anwalt/Anwältin, der/die sich mit dem komplexen Thema auskennt?

Hallo Siegbert,

hier in diesem Thema sucht Mitglied MarkusB. auch nach einem Anwalt:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7096.msg52494.html#msg52494

Seitdem hatte ich mit ihm keinen Kontakt und weiß gerade nicht, ob er schon anwaltliche Hilfe gefunden hat.
Auf Mitteilungen antwortet er aber immer. Vielleicht kann er auch schon weiterhelfen.

Markus

Huhu, also ich habe keinen Anwalt genommen bisher, verlasse mich in der 1. Instanz auf euch Kenner. Ist auch eine Geldfrage bei mir, arbeite zwar aber kein hochdotierter Job sozusagen.
Hab heute auch meinen 3. Brief bekommen und bin mir nicht so sicher aber ich schreib das alles in dem von mir begonnenen Thread besser, damit nicht alles durcheinanderkommt.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Wir_alle am 28. November 2013, 23:56
wimmerma, gewinn' mer ma !!!     ;D Herzlichen Dank für die Erstellung dieses Threads und die beigefügten Dokumente.

Ich habe allerdings die Klageschrift nirgends gefunden. Die Begründung der Klage wird aber wohl mit der des Widerspruches identisch sein, oder wurde die Klage hinsichtlich der Begründung noch erheblich erweitert oder detailliert? Dies wäre u. a. deshalb so interessant, weil das Verfahren immerhin mit Verweis auf die am BayVerfGH anhängigen Popularklagen ausgesetzt wurde.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 29. November 2013, 09:55
So ist es, die Klagebegründung stützt sich vorrangig auf die Widerspruchsbegründungen.
Aus Gründen der Individualität habe ich die Klagebegründung aber nicht öffentlich gemacht. :D
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: ana am 08. Dezember 2013, 13:22
Ich verfolge die Diskussionen hier und habe diverse Anregungen und Vorlagen auch selbst genutzt. Gerade eben wurde meine Klagebegründung fertig und ich möchte sie gern zur "Diskussion" reinstellen. Allerdings muss sie bald abgeschickt werden, habe noch ca. eine halbe Woche dafür Zeit.

Ana
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 08. Dezember 2013, 13:44
Super Begründungsschreiben. Keine Polemik und sonstige unflätigen Bemerkungen...

Ich würde, ob es was bewirkt, oder nicht, die "Religionsfreiheit, und "Verstoß gegen europäische Konvention für Menschenrechte" einfügen.

Den Passus mit der Zurückstellung der Klage würde ich weglassen. Vermutlich kommt das Gericht von selbst auf euch zu, oder der Beklagte.
Dem Antrag auf Aussetzung des Vollzuges wurde schon stattgegeben, nehme ich an?

Diese Info stellen natürlich keinerlei Rechtsberatung dar.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: ana am 08. Dezember 2013, 15:07

Ich würde, ob es was bewirkt, oder nicht, die "Religionsfreiheit, und "Verstoß gegen europäische Konvention für Menschenrechte" einfügen.

Den Passus mit der Zurückstellung der Klage würde ich weglassen. Vermutlich kommt das Gericht von selbst auf euch zu, oder der Beklagte.
Dem Antrag auf Aussetzung des Vollzuges wurde schon stattgegeben, nehme ich an?



Das mit der Religionsfreiheit habe ich bewusst weggelassen, da es uns irgendwie nicht wirklich entspricht. Zum Thema "Verstoß gegen die europäische Konvention für Menschenrechte" bräuchte ich Infos, das lese ich jetzt zum ersten Mal.

Was den Antrag auf Aussetzung des Vollzuges betrifft: Nein, dem wurde nicht stattgegeben. Nehme ich das dann mit in die Klage hinein?

Erstmal danke für die Antwort,
Ana
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: ana am 08. Dezember 2013, 15:15

Ich würde, ob es was bewirkt, oder nicht, die "Religionsfreiheit, und "Verstoß gegen europäische Konvention für Menschenrechte" einfügen.

Den Passus mit der Zurückstellung der Klage würde ich weglassen. Vermutlich kommt das Gericht von selbst auf euch zu, oder der Beklagte.
Dem Antrag auf Aussetzung des Vollzuges wurde schon stattgegeben, nehme ich an?

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Redfox am 08. Dezember 2013, 17:37
Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann m.E. nur gestellt werden, wenn dieser bereits im Widerspruchsverfahren gestellt und abgelehnt wurde oder wenn akut Zwangsvollstreckung droht.

Ich würde noch die Europarechtswidrigkeit als neue Beihilfe einwenden.

Ich füge mal den Text ein, mit dem ich die Europarechtswidrigkeit im Widerspruch gegen meinen 3. Beitragsbescheid ergänzend geltend gemacht habe:

Zitat von: M
Zur Europarechtswidrigkeit hatte ich bereits eingewandt, dass es sich um eine neue Beihilfe handelt. Nach neuesten Presseartikeln ist die Umstellung der Erhebungsform auch nicht aufkommensneutral – dies macht die Auffassung, dass es sich beihilferechtlich nur um eine Verwaltungsumstellung handelt, obsolet. Ich verweise auf das Gutachten von Herrn Ermano Geuer vom 23.01.2013, Fundstelle:
http://www.vzvnrw.de/fileadmin/user_upload/downloads/2013_01_23_Gutachten_VZVNRW_Rundfunkbeitrag.pdf . Danach ist die Einführung einer Beihilfe erst nach Notifizierung und Prüfung durch die EU-Kommission zulässig.

Näheres kannst Du in dem genannten Gutachten von H. Geuer ab Seite 18 nachlesen.

Ansonsten gefällt mir die Klage.

Viel Erfolg wünscht
Redfox alias "M"  8)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: ana am 08. Dezember 2013, 18:00
Den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung haben wir gestellt. Er wurde im Widerspruchsbescheid zwar nicht explizit abgelehnt doch haben sie mit gleichem Datum ein zweites Schreiben geschickt, welches darauf hinweist dass der Widerspruch abgelehnt wurde und uns erneut zur Zahlung auffordert.

Müssen wir da auch wieder reagieren? Ein neuer Widerspruch?

Danke für die Tipps,
Ana



Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Redfox am 08. Dezember 2013, 19:12
Es könnte beim Verwaltungsgericht ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden - vgl. § 80 Abs. 6 VwGO (http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html).

Dies könnte m.E. aber noch gemacht werden, wenn tatsächlich die Vollstreckung droht. (Ich nehme nicht an, dass der rbb während des Verwaltungsgerichtsverfahrens vollstreckt - ich habe jedenfalls noch nichts darüber gelesen bzw. betreffen noch Altfälle zur Gerätegebühr).

Ansonsten könnte noch eine Angabe zum Streitwert ergänzt werden, also der im Bescheid genannte Rundfunkbeitrag - dies ergibt sich zwar auch aus dem Sachverhalt, aber dies habe ich als Tip auf der Seite des Verw.-Gerichts Braunschweig noch gefunden: http://www.verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=25400&article_id=86891&_psmand=124
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 09. Dezember 2013, 08:06
Den Hinweis auf die Verpflichtung der Richter am Verwaltungsgericht gem § 86 VwGO bla bla und so weiter würde ich mir auch sparen. Das wissen die selber.

Aber ansonsten: alles im grünen Bereich! Könnte man so abschreiben und ggfls. noch um einige persönlich betreffende Punkte ergänzen. Dazu gehört m. E. auch die Sache mit der Religionsfreiheit.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: ana am 09. Dezember 2013, 17:38
Okay, Religionsfreiheit und Europarechtswidrigkeit habe ich jetzt noch mit aufgenommen. Wollt ihr´s noch mal lesen?

Danke übrigens, dass es euch bzw. das hier gibt, es ist schon ein gutes Gefühl solche Unterstützung zu finden.

Ana
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: DJ_rainbow am 09. Dezember 2013, 18:06
Ich habe - im Fall des WDR - zusätzlich noch die Zusammensetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat ausgewertet und bin darauf gekommen, dass diese beiden Gremien staatlich bzw. von (aufgrund ihrer Zusammensetzung und Finanzierung) zwangsläufig staatsnahen Organisationen dominiert wird und der WDR damit formal kein Träger eines verfassungskonformen ÖRR ist, da dafür Staatsferne zwingend vorgeschrieben ist.

Mal gucken was das VG Düsseldorf dazu sagt....
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Redfox am 09. Dezember 2013, 18:59
Eine kleine Änderung habe ich noch:

Unter 3.) muss es in Text und Überschrift "informationelle Selbstbestimmung" (http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung) heissen und nicht "informelle".

Wollt ihr´s noch mal lesen?


Gerne. ;) Am besten gefällt mir das Zitat vom Eicher. ;D

Neugierige Grüße,
RF
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: ana am 09. Dezember 2013, 19:14
Gerne. ;) Am besten gefällt mir das Zitat vom Eicher. ;D

Neugierige Grüße,
RF


Tut mir leid, ich hab´s immer noch nicht raus, wie das mit den Zitaten funktioniert.
Aber hier jetzt die abschließende Version. Ich hoffe, sie findet eure Zustimmung denn sie ist bereits fix und fertig im Umschlag und soll morgen raus.

Gruß,
Ana
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Redfox am 09. Dezember 2013, 20:42

Tut mir leid, ich hab´s immer noch nicht raus, wie das mit den Zitaten funktioniert.

Ganz einfach: Oben links auf (http://)"Zitat" geklickt, den zu zitierenden Text zusammengekürzt und ab die Post.

(Sagt bescheid wenn es eine mündliche Verhandlung geben sollte - dann komme ich vorbei).

Gruß aus B.-Wilmersdorf,
RF
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 09. Dezember 2013, 20:43
Super geschrieben. Wenn die irgendwann ihre Klageerwiderung mit ihren Textbausteinen abschicken, kann man die mal direkt Fragen, womit die ihre in Textbausteine gebastelten Weisheiten begründen. Das können die meistens nicht oder nur mit veralteten Urteilen aus GEZ-Zeiten. Auf jeden Fall sind die Argumente von dir noch weiter Ausbaufähig.
Besonders raffiniert ist, dass du nicht zahlen willst, wenn es eine Steuer ist, aber ebenfalls nicht zahlst, wenn es keine Steuer ist.
Ein Totschlagargument von denen ist, dass man nicht gezwungen ist, deren Programme zu nutzen. Da kann man gegenhalten, dass man genausowenig den örR  an seinem Grundversorgungsauftrag hindert, wenn man nicht zahlt.
Die rechtfertigen ihren Grundversorgungsauftrag u.a. damit, dass man ein besonderes Programm geboten bekommt. Dem kann man entgegenhalten, dass dieses Programm auch besonders viel schlechte Information beinhaltet, z.B. Meinungsmanipulation durch einseitige Berichterstattung, Meinungsmanipulation durch Weglassungen usw., was man nicht finanzieren will und dass die Mitarbeiterskandale ebenfalls nicht von Qualität zeugen. Beispiele für schlechtes Programm finden sich hier im Forum zuhauf, Beispiele für Mitarbeiterskandale findet man hier:
http://www.handelsblatt.com/panorama/aus-aller-welt/heinze-emig-kiewel-und-co-die-skandale-der-oeffentlich-rechtlichen/7174206.html

Ich wünsche dir viel Erfolg!
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 10. Dezember 2013, 08:34
Ich habe - im Fall des WDR - zusätzlich noch die Zusammensetzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat ausgewertet und bin darauf gekommen, dass diese beiden Gremien staatlich bzw. von (aufgrund ihrer Zusammensetzung und Finanzierung) zwangsläufig staatsnahen Organisationen dominiert wird und der WDR damit formal kein Träger eines verfassungskonformen ÖRR ist, da dafür Staatsferne zwingend vorgeschrieben ist.

Mal gucken was das VG Düsseldorf dazu sagt....

Das habe ich vor etlichen Monaten auch schon einmal gemacht, allerdings nur kurz angerissen. Ich war nicht nur erschüttert, mir war regelrecht schlecht, als ich das Ergebnis sah.

Würdest Du Deine Erkenntnis auch hier im Forum präsentieren oder willst Du lieber das Ergebnis einer möglichen Entscheidung des VG D-dorf dazu abwarten?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: DJ_rainbow am 10. Dezember 2013, 08:51
Kommt heute abend, bin im Moment auf Arbeit und habe es nicht zur Hand.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: DJ_rainbow am 10. Dezember 2013, 18:54
Wie angedroht, hier der Text zur Staatsferne des WDR. Viel Spaß beim Lesen.  ;)

Das Bundesverfassungsgericht fordert vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit auch vom Beklagten – u. a. im Urteil vom 12. März 2008, 2 BvF 4/03, dort vor allem Absatz 92 – Staatsfreiheit und Staatsferne. In diesem Urteil heißt es u. a.:
„Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fordert zudem die Staatsfreiheit des Rundfunks, die es ausschließt, dass der Staat unmittelbar oder mittelbar eine Anstalt oder Gesellschaft beherrscht, die Rundfunksendungen veranstaltet.“
Diese Staatsfreiheit und Staatsferne ist beim Beklagten nicht gegeben:
a)   Der Rundfunkrat des Beklagten hat (siehe http://www.wdr.de/unternehmen/gremien/rundfunkrat/mitglieder_11_rr.jsp (http://www.wdr.de/unternehmen/gremien/rundfunkrat/mitglieder_11_rr.jsp)) 48 stimmberechtigte Mitglieder, hiervon entsendet allein der Landtag NRW 14 Mitglieder. Rechnet man die von ganz oder großteils direkt oder indirekt staatlich finanzierten anderen „beauftragten Organisationen“ und die von Lobbyorganisationen Staatsbeschäftigter gestellten Mitglieder (Evangelische Kirche, Katholische Kirche, jüdische Verbände, Beamtenbund, Kommunalvertretungen, Wohlfahrtsverbände, Familienverbände, Landessportbund, Verbraucherzentrale, Landesjugendring, Vereine für Denkmalpflege, Sozialverbände, Landesmusikrat, Volkshochschulenverband, Landesrektorenkonferenzen) – insgesamt 15 – hinzu, haben staatliche und aufgrund ihres Finanzierungsmodells zwangsläufig staatsnahe Organisationen eine strukturelle Mehrheit von 29 Mitgliedern gegenüber 19 Mitgliedern ohne diesen staatsnahen Hintergrund.
Beweis:
Zeugnis eines instruierten Vertreters jeder im Rundfunkrat vertretenen Organisation, ladungsfähige Anschriften können bei Bedarf durch den Kläger recherchiert und nachgereicht werden.
b)   Im Verwaltungsrat des Beklagten (siehe http://www1.wdr.de/unternehmen/gremien/verwaltungsrat/verwaltungsrat102.html (http://www1.wdr.de/unternehmen/gremien/verwaltungsrat/verwaltungsrat102.html)) ist das Bild nicht anders – von dessen 9 Mitgliedern werden 7 vom Rundfunkrat gewählt (wer dort vorrangig gewählt wird und wer nicht, kann man an den Mehrheitsverhältnissen im Rundfunkrat ablesen, siehe unter a) und 2 vom Personalrat des Beklagten entsandt.
c)   Ergänzend wird angemerkt, dass der auf der Homepage des Beklagten veröffentlichte Anspruch des Rundfunkrats (dort heißt es: „Alle bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen sollen im Gesamtprogramm angemessen zu Wort kommen können. Deshalb findet man im Rundfunkrat Menschen jeden Alters, aus den verschiedensten Gruppen und Vereinen. Denn so vielfältig wie das Programm des WDR sind auch die Mitglieder im Rundfunkrat.“), Pluralismus und Vielfalt abzubilden, durch die Zusammensetzung des Rundfunkrats gerade nicht erfüllt wird:
–   Zwar sind dort viele religiöse Organisationen vertreten, nicht aber dezidiert atheistische Positionen.
–   Bei einer Organisation, die durch Zwangsleistungen (gleich welcher Art) der Bürger finanziert wird, sollte man eine angemessene Vertretung der Interessen der Steuer- und Abgabenzahler erwarten können, der Bund der Steuerzahler ist aber im Rundfunkrat nicht vertreten.
–   Stellt man in Bezug auf die gesellschaftliche Relevanz einer Gruppe oder Organisation auf deren Mitgliederanzahl ab, fehlt im Rundfunkrat bspw. auch der ADAC, der mit über 18 Mio. Mitgliedern der größte Verein Deutschlands ist.
d)   Ergänzend – auch wenn es nicht den Beklagten betraf – wird auf den Prozess der Findung und Ernennung des jetzigen ZDF-Intendanten, der von massiver Einflussnahme der Politik und der Parteien mehr als geprägt war – hingewiesen. Staatsferne sieht anders aus.
Daraus ergibt sich, dass die Gremien des Beklagten mehrheitlich staatsnah be-setzt sind und von staatlichen bzw. staatsnahen Organisationen beherrscht werden; deren Vertreter können schon aus (eigen-) wirtschaftlichen Erwägungen heraus keine „staatsunfreundlichen“ Entscheidungen treffen.
Der Beklagte erfüllt insoweit nicht die Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht für einen Träger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordert, er ist also formal kein Träger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und daher auch nicht befugt, einen wie auch immer gearteten Zwangsbeitrag zu seiner Finanzierung zu erheben.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Redfox am 10. Dezember 2013, 19:00
Der ZDF-Fernsehrat wird ja auch kleine Ministerpräsidentenkonerenz genannt.

Zitat von: Deutschlandfunk
In den neun ARD-Anstalten gibt es 389 Rundfunkräte und 82
Verwaltungsräte, beim ZDF 77 Fernsehräte und 14 Verwaltungsräte.
Erzähler  Die Zusammensetzung der Räte, so die Theorie, soll die Gesellschaft
spiegeln. Religionsgemeinschaften, Industrie, Handwerk und
Gewerkschaften sind hier präsent, oft auch Sport, Jugend,
Wohlfahrtspflege, Tourismus, Naturschutz und Musik. Verbände der
Beamten, Verbraucher, Bauern, Behinderten. Senioren schicken oft
Vertreter, auch Vertriebenenorganisationen sind zuweilen gefragt. Oder,
wie beim MDR, der Heimatschutz. Manchmal darf sogar ein Migrant
teilnehmen.
Die Praxis: Das Gros der Räte kommt aus der Politik – aus
Parteizentralen, Fraktionen, Ministerbüros und Staatskanzleien. Die
Parteienvertreter bilden sogenannte „Freundeskreise“, in denen auch die
Funktionäre der anderen Organisationen eingebunden werden. Und
wachen so darüber, wer den Rundfunk lenkt.
Eher parteienkritische Organisationen wie Amnesty International oder
Human Rights Watch, Greenpeace oder Attac finden kein Gehör. Auch
eine Mitsprache der Mitarbeiter in den Gremien ist selten erwünscht.
Anstaltsspitzen und ihre Aufseher bleiben unter sich. Und die Finanzen –
Geheimsache.


Der rbb kommt auch nicht gut weg - Singelnstein, rbb-Chefredakteur Hörfunk und Fernsehen, hat mal eben einen Beitrag nachträglich geschnitten. Denn:
Zitat
Dem Regierungssprecher, einst selbst RBB-Redakteur, hatte missfallen,
dass sein Chef, Ministerpräsident Matthias Platzeck, SPD, in der Sendung
„rbb um sechs“ etwas patzig rüberkam.

Der Drehtüreffekt zwischen Regierungssprecherposten und leitender Posten im Staatsfunk ist ja nichts neues - auch die Causa Brender ist spannend.

Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/funkverkehr.1247.de.html?dram:article_id=246549
Die ganze Sendung "Funkverkehr - Wie Politik zur Nachricht wird" ist sehr lesens- und hörenswert.

Und ja: die Radiogebühr habe ich immer gerne gezahlt - nicht wegen den ö.r. Dudelsendern, sondern wegen des DLF.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: amam am 11. Dezember 2013, 00:47
Toll, Ana! und danke für's Veröffentlichen.
Ich bin gerade auch noch am Rumbasteln, meine Frist eine Begründung nach zu reichen endet am 15.12...

Mir ist beim Schreiben zum Punkt "Der Rundfunkbeitrag wird für zweckentfremdete Leistungen verwendet " noch ein Aspekt gekommen auf den ich bisher im Forum nicht gestoßen bin (?!):

"Da der Rundfunkbeitrag nicht als Steuer deklariert ist, sind die so erhobenen (Zwangs-)Gelder zudem demokratischer Einflussnahme und Steuerung durch ihre Zahler entzogen."

habt ihr hierzu noch Gedanken dazu und Hintergrundwissen insb. was die Gesetzeslage angeht, was ich dazu zitieren könnte?

Danke!
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 11. Dezember 2013, 01:15
Mein Gedanke dazu ist, dass nicht demokratische Einfllussnahme und Steuerung wichtig wäre, sondern Kontrolle.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: amam am 11. Dezember 2013, 21:34
Ich bin endlich auch fertig (mit der Klagebegründung und den Nerven auch...)
*freudentanz*

In weiten Teilen habe ich die selben Punkte wie Ana - haben uns wohl an der selben "Vorlage" orientiert :-) ich weiß gar nicht von wem diese war, DANKE jedenfalls!
auch allen anderen Mitstreitern, ich habe mich quer durchs Forum gelesen und von überall Ideen / Bausteine für Begründungen gesammelt, zuletzt auch von dir Ana, ohne dieses Forum im Hintergrund wäre ich nicht auf die Idee gekommen zu Klagen bzw. hätte es nicht gewagt. Beim Schreiben kam mir dann auch selbst noch einiges.

Falls ihr drüber schauen wollt gerne! ich hoffe's gefällt. (und den Richtern auch  ;D
Amam
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: DJ_rainbow am 11. Dezember 2013, 22:01
Ich hab noch einen, beim VG Düsseldorf nachgereicht. Bezieht sich allerdings nicht direkt auf die GEZ-Steuer für Wohnungen, sondern auf die GEZ-Steuer für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge.

Soweit der Beklagte behauptet, der sog. Rundfunkbeitrag sei im abgabenrechtlichen Sinn keine Steuer, sondern ein Beitrag, ist dem entschieden zu widersprechen. Der Kläger hält an seiner im Widerspruch und in der Klage dargestellten und ausführlich begründeten Rechtsauffassung fest, dass der sog. Rundfunkbeitrag eine Steuer i. S. d. Legaldefinition des § 3 AO ist und dass den Ländern keinerlei Kompetenzen zur Einführung einer derartigen Steuer zugewiesen sind.
Die abgabenrechtliche Einordnung des sog. Rundfunkbeitrags als Steuer i. S. d. § 3 AO ergibt sich auch daraus, dass der sog. Rundfunkbeitrag im Falle betrieblich genutzter Fahrzeuge dem Grunde nach (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 RBStV) an nahezu identische Voraussetzungen geknüpft ist wie die Pflicht zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG). Wenn nun aber – wie hier – das Vorliegen nahezu identischer Voraussetzungen (die Unterschiede sind hier nicht relevant, das KraftStG knüpft zusätzlich zur Halter- bzw. Inhabereigenschaft noch an die Teilnahme am Straßenverkehr im öffentlichen Verkehrsraum an, das ist bei betrieblich genutzten Fahrzeugen der Regelfall) zum einen eine Steuer, zum andern aber einen Beitrag begründen soll, ist im Hinblick auf Typisierung und Pauschalisierung die Grenze zur verfassungswidrigen Willkür auf jeden Fall weit überschritten, die Gesetzgeber haben dann ihren von der Verfassung abschließend definierten Gestaltungsspielraum verlassen. Der RBStV ist auch daher verfassungswidrig.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: 503 am 11. Dezember 2013, 22:48
Unser Haushalt ist nicht-Konsument öffentlich-rechtlicher Rundfunkinhalte jedweder Art. Wir besitze weder
Fernsehgerät noch Radio, dass die vorhandene HiFi-Anlage sowie das Laptop rein technisch Radio sowie
Fernsehen empfangen können, ist beim Kauf unvermeidbar und nicht unsere Absicht.

@amam
die von GEZ oder ÖRR sind eiskalt was das betrifft. Die haben Gerichte und dazu passende Urteile was rundfunkfähige Geräte betrifft. Es ist besser den Besitz zu leugnen.
Es handelt sich um aufgedrängte Leistung(Bereicherung), weil die Senderverschlüsselung heutzutage technisch kein Problem darstellt.
Und der Hörfunk wird heute nur noch als Begleitmedium genutzt und hat an Bedeutung für die Meinungsbildung in der demokratischen Ordnung gegenüber anderen Medien verloren.

Zitat
aufgedrängte Bereicherung  -  Von einer aufgedrängten Bereicherung spricht man, wenn eine Bereicherung gegen den Willen des Bereicherten erfolgt und für ihn kein Interesse oder Wert hat. Die aufgedrängte Bereicherung kann bei der Unmöglichkeit der Herausgabe einen Anspruch auf Wertersatz wegen Unbilligkeit des Anspruchs ausschließen.

Pay-TV gehört zum Rundfunk (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 RStV)

Aber wie immer ÖRR interessiert das nicht.

Sollte ÖRR irgendwas gegen "aufgedrängte Leistung" oder "Senderverschlüsselung" haben, dann ist es eindeutig eine Steuer.

Zitat
Der Rundfunkbeitrag wird letztlich vornehmlich für Unterhaltungssendungen, Spielfilme und sehr teure
Sportübertragungen genutzt, die zum einen nicht zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören und
die ich außerdem nicht in Anspruch nehmen will.
ÖRR hat eine andere Meinung dazu. Sieh Urteile oder Wikipedia.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 11. Dezember 2013, 23:39
Der RBStV beruht auf der Möglichkeit, örR zu empfangen, dafür soll gezahlt werden. Der erste Absatz deiner "Klage Begründung" läuft somit ins Leere.
Wenn man nicht die Absicht hat, Rundfunk zu konsumieren, wäre es besser, Rundfunk und Fernsehen abzulehnen. Das kann man denen mitteilen, begründet mit allem was man daran schlecht findet, z.B. Meinungsmanipulation, Gesundheitsschädlich für Kinder, verdummend usw.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6516.msg50883.html#msg50883
Zitat
Wer Rundfunk nicht nutzt, weil er ihn für schädlich hält, hält ihn für allgemein schädlich, etwa durch Lärmbelästigung, Steigerung der Unzufriedenheit, Schüren von Ängsten, Zeitverschwendung, Erziehung zur Konzentrationsunfähigkeit, Desensibilisierung, Gewöhnung an diffuses oder unfundiertes Wissen, Abgewöhnung des Lesens bzw. des Sich erarbeitens von Informationen. Die Verpflichtung dazu, trotzdem für Rundfunk zu bezahlen, führt daher auch zu einem Gewissenskonflikt, was gegen Art 4 Abs 1 GG verstößt.

Da man keine Wahlfreiheit hat, muss das Angebot des örR auf ein Minimum reduziert werden, damit nicht für alles, wofür die Möglichkeit des Empfangs besteht, eine Mitfinanzierung erfolgen muss, obwohl man das Angebot ablehnt.

Hier ist ein schwerer Vorwurf an den örR, weil schwer zu entkräften:
Verstoß der Rundfunkanstalten gegen den Rundfunkstaatsvertrag!
Bitte weisen Sie außerdem nach, dass Sie nach dem Rundfunkstaatsvertrag (§10 und §11) eine staatsfreie/unabhängige, sachliche und objektive Berichterstattung ohne eine gezielte Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung, z.B. durch Auslassungen und andere Manipulationen, bieten.
Weisen Sie bitte nach, wie das ZDF eine staatsfreie Berichterstattung mit derzeitiger
Zusammensetzung von Fernsehrat und Verwaltungsrat bieten soll.
Weisen Sie bitte nach, wie die KEF, deren 16 KEF Mitglieder durch die
Ministerpräsidenten berufen werden, unabhängig von der Politik über die Finanzen der Anstalten Entscheidungen treffen soll.

Eine Analyse aus der Wirtschaftswoche:
http://www.wiwo.de/politik/deutschland/bettina-roehl-direkt-sind-die-oeffentlich-rechtlichen-medien-verfassungswidrig-seite-all/7599784-all.html

Man darf allerdings an der Verfassungskonformität der durch die Länderparlamente abgesegneten Sondersteuer zweifeln, denn die Parlamente sind nicht wirklich frei in ihrer Entscheidung gewesen. Niemand, der seine Parlamentskarriere nicht gefährden will, würde sich trauen die öffentlich-rechtlichen Medien zu liquidieren: so groß ist die Macht dieser Medien und zu vernetzt sind die Öffentlich-Rechtlichen auch mit der Politik und einzelnen, profitierenden Politikern, die immer gerne eingeladen werden. Und das profitierende Lager ist klassisch das rot-grüne Lager, was hier nicht verschwiegen werden darf.
Die Verfassungsfeindlichkeit der öffentlich-rechtlichen Medien ergibt sich also aus zwei Gesichtspunkten. Zum einen beschädigen sie die Demokratie, die sie fördern sollen. Sie verletzen also das Demokratiegebot. Und zum anderen verdanken sie ihre Fortexistenz schon lange nur noch ihrer Macht über die Parlamentarier. Wenn aber die Institution der öffentlich-rechtlichen Medien der Verfassung nicht Genüge tut, dann gilt dies natürlich erst recht für die neue Rundfunksteuer.

Also, Freudentanz unterbrechen und nochmal eine nervenaufreibende Überarbeitung vornehmen  |-


Zitat
Ich bitte darum, das Verfahren zu meiner Klage zurückzustellen, bis analog begründete und in der Sache identische bereits anhängige Verfahren (wie die oben genannten) abgeschlossen sind, soweit sie sich auf die gleichen Begründungen beziehen.
Die werden also schön warten, bis diese anhängigen Verfahren abgeschlossen wurden.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: zwangsbeitragneindanke am 15. Dezember 2013, 11:52
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat in einem Urteil v. Juli 2013 festgestellt
(VG Potsdam · Urteil vom 30. Juli 2013 · Az. VG 11 K 1090/13),
dass die Rundfunkgebühr rechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Klage wurde abgewiesen.
Welche Begründung ziehst Du heran?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Lefty am 15. Dezember 2013, 12:31
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat in einem Urteil v. Juli 2013 festgestellt
(VG Potsdam · Urteil vom 30. Juli 2013 · Az. VG 11 K 1090/13),
dass die Rundfunkgebühr rechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Klage wurde abgewiesen.
Welche Begründung ziehst Du heran?
Das ist ja genau das Thema. Allein auf dem Wege des Verwaltungsrechts wird man dem sogenannten "Rundfunkbeitrag" nicht beikommen. Man muss stärker die Verletzung der Grundrechte betonen. Roggi den Link ja bereits gepostet. Hier die Quelle: http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013_09_01_archive.html
In dem Schreiben an die Politiker ist alles drin, was man diesbezügl. auch in eine Klagebegründung übernehmen kann. Dann geht der Weg über die Verwaltungsgerichte hin zu den Verfassungsgerichten.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: 503 am 15. Dezember 2013, 12:42
da steht auch

Zitat
Der Kläger müsse zunächst den Erlass eines Beitragsbescheides abwarten und gegen diesen Widerspruch erheben. Erst gegen den Widerspruchsbescheid könne er klagen. Jedenfalls sei die Klage unbegründet.

Gesetzlich vermutete Tatsachen bedürfen keines Beweises (§ 292). Allerdings ist der Beweis des Gegenteils zulässig, solange es sich nicht um eine unwiderlegbare Vermutung handelt.
Die Unwiderlegbarkeit muss jedoch im Gesetz ausdrücklich angeordnet sein, ansonsten ist von einer widerlegbaren Vermutung auszugehen(§292 Satz 1).

Der Gesetzgeber des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags typisiert hier in verfassungswidriger Weise.
Die hierauf beruhende unwiderlegbare Vermutung der Rundfunknutzung bedeutet daher im Ergebnis einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte der Bürger.


Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Abcdef am 23. Dezember 2013, 07:29
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat in einem Urteil v. Juli 2013 festgestellt
(VG Potsdam · Urteil vom 30. Juli 2013 · Az. VG 11 K 1090/13),
dass die Rundfunkgebühr rechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Klage wurde abgewiesen.
Welche Begründung ziehst Du heran?
Ich hoffe die Frage ist nicht zu blöd.
Der Streitwert von 647,28€ kommt zustande, weil er gegen zukünftige Bescheide vorgeht, oder?
Also ich muß keine Sorge haben, daß mein Streitwert von 185,82€ noch steigt.

Ich habe nun auch endlich meinen Widerspruchsbescheid bekommen und bereite nun die Klage vor.

Wie sieht es eigentlich mit Belegen aus?
In den hier geposteten Klagen wird wenig auf Quellen für die getätigten Aussagen verwiesen.
Ein Beispiel:
Zitat
Jeder Wohnungsinhaber und jeder Betriebsstätteninhaber wird von den Rundfunkanstalten in einem
bundesweiten, zentralen Register erfasst. Dies ist Meldebehörden aus Datenschutzgründen nicht
erlaubt.
Müßte man nicht noch eine Quelle angeben, daß es sich tatsächlich um ein zentrales Melderegister handelt und auch daß ein solches bisher aus Datenschutzgründen abgelehnt wurde?
Vielleicht u.a. Zeitungsartikel.
Und wenn ja, reicht ein Link oder muß man die Quelle ausdrucken und mit verschicken?
Das könnte am Ende ja ein ganz schöner Stapel werden.
Vielleicht bin ich da aber auch etwas zu pingelig. ;)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sunny am 30. Dezember 2013, 01:10
Sodele, meine Klageschrift ist nun auch fertig und ich werde sie morgen persönlich beim Gericht abgeben.
Sie entspricht weitestgehend der Klageschrift von Ana, weshalb ich sie hier nicht erneut poste.

Bin mal gespannt, was bei rumkommt, denn ich befürchte, dass ich mir keine Revision leisten kann, falls die Klage abgewiesen wird :( .



Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: yvonne am 05. Januar 2014, 17:22
Meine Klage wurde gestern vom Gericht bestätigt.

Meine Anfechtungsklage wurde an meine Untätigkeitsklage drangehangen.  :D
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sunny am 05. Januar 2014, 19:50
Meine wurde ebenfalls bestätigt, und ich muss 105,00 Euronen zahlen - das geht ja noch.

Was ich nicht verstehe - ich habe ein zweites Schreiben erhalten - "Ihr Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist am ... bei Gericht eingegangen.... " u.s.w.
Das verstehe ich nicht. Anschließend steht dann noch etwas von Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren, aber ich brauche doch erstinstanzlich gar keinen Anwalt...?

Ich werde morgen mal anrufen und nachfragen, was damit gemeint ist.
Oder weiß das hier jemand?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: yvonne am 05. Januar 2014, 20:35
Habe ja schon für die Untätigkeitsklage 105,- zahlen müssen.Wäre eigentlich eine Frechheit wenn diese für mich nochmals erhoben wird.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: yvonne am 05. Januar 2014, 20:36
Meine wurde ebenfalls bestätigt, und ich muss 105,00 Euronen zahlen - das geht ja noch.

Was ich nicht verstehe - ich habe ein zweites Schreiben erhalten - "Ihr Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist am ... bei Gericht eingegangen.... " u.s.w.
Das verstehe ich nicht. Anschließend steht dann noch etwas von Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren, aber ich brauche doch erstinstanzlich gar keinen Anwalt...?

Ich werde morgen mal anrufen und nachfragen, was damit gemeint ist.
Oder weiß das hier jemand?

Lade mal dein schreiben anonymisiert hoch ;-)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bürger am 05. Januar 2014, 23:11
Habe ja schon für die Untätigkeitsklage 105,- zahlen müssen.
Wäre eigentlich eine Frechheit wenn diese für mich nochmals erhoben wird.

Kosten der Untätigkeitsklage wurden bei Olaf Kretschmann dem *BEKLAGTEN* auferlegt:
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/12/beschluss-des-verwaltungsgerichtes.html

Olaf Kretschmann hatte sich in seiner Stellungnahme auf Nachfrage des Verwaltungsgerichts damit "einverstanden" erklärt, dass "der Beklagte [...] die Verfahrenskosten übernimmt"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013_11_01_archive.html
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: yvonne am 06. Januar 2014, 11:18
Habe ja schon für die Untätigkeitsklage 105,- zahlen müssen.
Wäre eigentlich eine Frechheit wenn diese für mich nochmals erhoben wird.

Kosten der Untätigkeitsklage wurden bei Olaf Kretschmann dem *BEKLAGTEN* auferlegt:
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/12/beschluss-des-verwaltungsgerichtes.html

Olaf Kretschmann hatte sich in seiner Stellungnahme auf Nachfrage des Verwaltungsgerichts damit "einverstanden" erklärt, dass "der Beklagte [...] die Verfahrenskosten übernimmt"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013_11_01_archive.html

Ist aber bei mir nicht der fall,da hat der beklage damit argumentiert das der Kläger die Kosten übernehmen soll.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bürger am 07. Januar 2014, 00:57
[...] nicht der fall,da hat der beklage damit argumentiert das der Kläger die Kosten übernehmen soll.
Die Kosten der *Untätigkeitsklage*?
Ok, ich bin kein "Gerichtskostenrechner" und kenne den Fall von Person XYZ nicht und kann mich da auch nicht reinvertiefen, finde aber, dass es schon ein dolles Ding wäre, wenn jetzt auch noch der hingehaltene Bürger für die Untätigkeit des Beklagten aufkommen soll.
Würde aber ARD-ZDF-GEZ gerade recht zu Gesicht stehen, dem Kläger die Kosten für die eigene Untätigkeit aufbürden zu wollen.
Vielleicht erkundigt sich Person XYZ nochmal beim zuständigen Gericht bzw. dem Rechtsbeistand ihres Vertrauens...
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sunny am 07. Januar 2014, 11:13
Hat etwas gedauert, aber ich hänge mein Klageschreiben nun anonymisiert an.

Ich hab eine Musterklage benutzt und diese leicht abgewandelt, nochmals einem befreundeten Anwalt zum "drüberschauen" vorgelegt und er fand es ok so.

Inzwischen hat sich auch geklärt, was mit "Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.." gemeint ist -  - da handelt es sich um Punkt 2) meines Antrags ..."aufschiebende Wirkung herzustellen", dies wird wohl getrennt behandelt und kostet dann auch extra - habe dazu aber bisher noch nichts erhalten, nur die Rechnung über 105,00 Euro, die ich auch schon überwiesen habe.

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 08. Januar 2014, 07:20
Die 105 Euro habe ich auch schon überwiesen. Bin gespannt, wann es jetzt weitergeht.

Das Verlangen der Beklagten, die Kosten dem Kläger aufzuerlegen verstehe ich auch nicht. In § 161 Absatz 3 VwGO heißt es:

Zitat
(3) In den Fällen des § 75 fallen die Kosten stets dem Beklagten zur Last, wenn der Kläger mit seiner Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte.

Da die ÖRR ja bereits durch ihre WischiWaschi-Schreiben signalisiert haben, dass sie sich mit der Sache befasst haben, hätte es kurz danach und eines Rechtstaates würdig einen Widerspruchsbescheid geben müssen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: ThomasW am 13. Januar 2014, 15:33
Werte Gemeinde,

mich hat nun auch der Widerspruchsbescheid ereilt, so dass ich Klage erheben konnte 8) Diese habe ich zur allgemeinen weiteren Verwendung als unverbindliche Vorlage und unter Ausschluss jeglicher Gewähr beigefügt ;)

Ich bedanke mich ganz herzlich bei den Vordenkern, die hier und anderswo bereits ihre Klagen gepostet haben.

Beste Grüße

Thomas
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 13. Januar 2014, 17:11
Tolle Leistung, erstklassige Begründungen, die nach normalem Rechtsverständnis nicht zu widerlegen sind. Hatte Gänsehaut beim lesen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: mickschecker am 13. Januar 2014, 20:16

mich hat nun auch der Widerspruchsbescheid ereilt,
Was geht denn jetzt los , war das bis jetzt die Ruhe vor dem Sturm ? Erst werden ewig lange Zeit keine Widerspruchsbescheide verschickt , weil die angeblich höchstrichterliche Entscheidungen abwarten , die unmittelbar bevorstehen. Nun kommt offensichtlich doch wieder was in Gang. Nur ein Ausrutscher eines Übereifrigen BS-Fuzzis ?  Was sagt Roggi dazu ?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: zuwider am 13. Januar 2014, 20:21
Wirklich TOP, Thomas!

Mit Deinem Einverständnis werde ich auszugsweise damit auch meine Klage begründen ... im Moment habe ich diese Stasi-Spitzel noch nicht im Nacken, wird aber wohl bald kommen ... Edward S. hat uns gewarnt!

Danke!
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 13. Januar 2014, 20:51
Ich glaube immer noch, dass gut begründete Widersprüche nicht beschieden werden, da ist das Risiko zu hoch für den Verein. In meinem Widerspruch habe ich Argumente, die offensichtlich, nach normalem Rechtsverständnis, Grund genug gegen den RBStV sind. Wer nur schreibt, dass der RBStV gegen das Grundgesetz verstösst, ist jetzt in deren Augen ein leichtes Opfer. Kann man aber erst erkennen, wenn die vorrangegangenen Widersprüche dazu hier veröffentlicht werden. Wer aber schon im Widerspruch einige fast nicht zu widerlegende Argumente anführt und trotzdem einen Widerspruchsbescheid bekommt, bringt dieses System unweigerlich zu Fall. Da das nach den höchstrichterlichen Urteilen sowieso passiert, kann es auch sein, dass die jetzt nochmal irgendwie irgendwas beweisen wollen, verlieren können die nichts mehr. Sinnlos ist es auf jeden Fall. Da die alte Regelung mit der Gebühr zu GEZ-Zeiten schon in der Vergangenheit häufig Klagegrund war, kann uns auch kein Richter weismachen wollen, die örR müssten unbedingt, gegen das Grundgesetz, durch einen Beitrag funktionsfähig erhalten bleiben. Die haben genug Zeit gehabt, um diese vermurksten Gesetze ordentlich zu überarbeiten.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: mickschecker am 13. Januar 2014, 21:53
Ich glaube immer noch, dass gut begründete Widersprüche nicht beschieden werden,
Danke Roggi für deine Beurteilung dazu. Mal schauen ob es an dem so ist und mein Briefkasten von denen auch weiterhin verschont bleibt. Die Schlaumeier treffen beim Bescheiden von Widersprüchen also eine Art Auswahl , bei wem sie eventuell einen nicht allzu schweren Brocken vor sich haben. Tolle Strategie , ...aber ich glaube bei ThomasW haben die sich mächtig verschätzt und das Gegenteil von einem leichten Spiel.
Mit meinen Widersprüchen bin ich die immer frontal und voll provakativ angegangen , 2 Seiten ausformulierte Gedanken zu meinem Standpunkt.
Vielleicht finden die einfach keine passenden Worte und Gegenargumente dazu. Habe keinen einzigen Paragraphen oder ganze Gesetze darin erwähnt, so müssen sie sich halt mal was eigenes dazu überlegen und können nicht gleich wieder wie wild mit Gesetzen und Paragraphen um sich werfen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: unGEZahlt am 13. Januar 2014, 23:34
ThomasW hat in seiner genialen Klage etwas für mich total Überraschendes erwähnt:

Die Beitragsbescheide sind schon durch die Ausdrücke "Gebühren-/...bescheid" und "... haben Ihre Rundfunkgebühren... nicht bezahlt..."
damit auch Gebührenbescheide.

Damit sind diese Bescheide (sofern sie erst Forderungen ab 2013 beinhalten)
genaugenommen, so wie ich Thomas verstehe,
dann formal auch schon ungültig
(?)

Das habe ich noch nicht gewusst. Das ist doch vielversprechend.
Danke Thomas.

Damit können wir sie doch bestimmt in Schwierigkeiten bringen, denke ich.

Markus



 
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 14. Januar 2014, 00:09
ThomasW hat in seiner genialen Klage etwas für mich total Überraschendes erwähnt:

Die Beitragsbescheide sind schon durch die Ausdrücke "Gebühren-/...bescheid" und "... haben Ihre Rundfunkgebühren... nicht bezahlt..."
damit auch Gebührenbescheide.

Damit sind diese Bescheide (sofern sie erst Forderungen ab 2013 beinhalten)
genaugenommen, so wie ich Thomas verstehe, dann formal auch schon ungültig (?)

Das habe ich noch nicht gewusst. Das ist doch vielversprechend.
Danke Thomas.

Damit können wir sie doch bestimmt in Schwierigkeiten bringen, denke ich.

Markus

Wenn man jeden Paragraphen diese Gesetzes auseinandernehmen würde, hätte man mehrere solcher Ergebnisse. Hat mich schon immer gewundert, warum das nicht einer macht, der ein bisschen was von Jura versteht.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 14. Januar 2014, 01:41
Die Normenklarheit ist in der Klage falsch zitiert, Wikipedia liefert zu diesem Stichwort ein FALSCHES Ergebnis.
Ein falsch zitiertes Urteil vom Bundesverfassungsgericht ist der Ursprung dieses Fehlers:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20050726_1bvr078294.html#abs184
In den Artikeln 2 GG. und 14 GG. geht es nicht um Normenklarheit.

Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht kann allerdings als Zitat für die Normenklarheit herangezogen werden.

Der erste Teil der Klage "Fehlende Passivlegitimation des Klägers" bezieht sich auf einen Fehler des Beitragsservice, dass er als Inhaber der Wohnung zu zahlen hätte. Wer nicht in einer ähnlichen Situation ist, darf dieses Argument nicht verwenden.
Anmerken möchte ich noch, dass Thomas einige Grundgesetzverstösse erkannt hat. Wenn ein Gesetz gegen ein Grundgesetz verstösst, muss das Zitiergebot nach Artikel 19 beachtet werden, sonst ist das Gesetz nichtig. Einige Ausnahmen des Zitiergebots sind für den Rundfunk vorgesehen, aber nicht für den Verwaltungsakt der Beitragserhebung durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Auch das kann in einer Klage verwendet werden, weil ich es für unwiderlegbar halte.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bürger am 14. Januar 2014, 04:07
@ThomasW:
BEIFALL! :D
Und DANKE!
Hat mich gut mitgenommen - in der Tat!

So greift ein Rädchen ins andere - unsere gegenseitige Unterstützung bringt uns voran.

WEITER SO!

Gemeinsam knacken wir diese Nuss ;)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: gerstrong am 14. Januar 2014, 04:26
Cool, das hätte ich vielleicht mal in der Klage erwâhnen sollen, egal...
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Viktor7 am 14. Januar 2014, 08:35
Glamourös - Danke
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: ThomasW am 14. Januar 2014, 09:09
Danke für die Blumen!!

Je mehr Argumente wir zusammentragen und je mehr wir uns hier austauschen desto größer sind unsere Chancen, diesen Sch..xx-Beitrag zu stoppen!!
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: gerstrong am 14. Januar 2014, 09:11
Hey ThomasW, ich habe Deinen Kram gelesen. Echt klasse Klage!
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sunny am 14. Januar 2014, 21:14
Hallo Thomas,

echt super - speziell der letzte Absatz hat mich gerade sehr "erhellt", da auch in meinem Widerspruchbescheid steht, dass die Vollziehung ausgesetzt wird, andererseits aber kurz darauf an die Zahlung erinnert wird.

Vielleicht könnte das ja Teil meiner Stellungnahme zum Schreiben des Gerichts (siehe anderer Thread) werden.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bananenpflücker am 18. Januar 2014, 12:53
Moin zusammen,

noch mal zu den 105€ der Untätigkeitsklage. Jetzt habe ich vom VWG auch die entsprechende Rechnung bekommen. Aber bezahlen werde ich vorerst wahrscheinlich nicht, sondern unter Berufung auf §161 Absatz 3 Widerspruch einlegen und das VWG auffordern sich die Kohle vom ÖÖR zu holen. Mal schauen, ob das klappt.
Oder hat das einer schon versucht? Etwaige Erfahrungen?

Übrigens hat nun der SWR auf meine "Androhung von Eilrechtsschutz" reagiert und zumindest meinem ersten Widerspruch zwar nicht stattgegeben, aber zumindest bis zum Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens eine Aussetzung von weiteren Bescheiden, Mahnungen oder Vollstreckunsmaßnahmen zugestanden. Das ist ja schon mal was  :D

Gruß Pflücker
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: RGVEDA am 26. Januar 2014, 17:46
@ Roggi

Hallo :)

Ich habe mich heute erst hier angemeldet. Letztes Jahr hat Person A 3 Schreiben bekommen mit der Frage, ob die Wohnung denn bereits angemeldet war (Person A hat vorher woanders gewohnt, wo der Beitrag bereits gezahlt wurde, daher befreit) und jetzt im Januar nochmal eine Erinnerung bekommen mit der Ankündigung, dass das nächste Schreiben dann eine Zahlungsaufforderung wäre.

Daher ist Person A noch nicht so weit wie manch andere, hat sich aber mit viel Interesse durch diverse Beispiele der Widersprüche und der Begründungen für die Klage gelesen.

Nun hast Du weiter oben geschrieben, dass man mit den richtigen Begründungen eine Widerspruchsablehnung sogar verhindern könnte. Person A ist nun sehr neu in der Sache, und ist daher sehr froh, dass es bereits so viele Beispiele hier gibt.

Kannst Du uns denn deinen Widerspruch im Forum anhängen, damit Person A ein paar Beispiele zu sehen bekommt und diese, falls sie auf Person A zuträfen, vielleicht sogar nutzen dürfte?

Freue mich sehr auf deine Antwort :)

RGVEDA

PS: Alles mal in "Person A" umgeschrieben :)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 26. Januar 2014, 19:14
Hallo RGVEDA
In meinem Widerspruch habe ich fast alle Argumente verwendet, die auf Grund meiner Erkenntnisse aus dem Forum hier gegen den RBStV und den Beitrag sprechen, dagegen kann der Beitragsservice nicht viel machen. Es sind in Summe zuviele gut begründete Argumente. Meine Gründe waren nicht nur, dass der Beitrag eine unzulässige Steuer ist, sondern auch, dass meine Grundrechte eingeschränkt werden. 
Entscheiden wird ein Richter, ob ich Recht habe, aber ob es soweit kommt ist fraglich. Am 25.03.2014 wird die Popularklage von Ermano Geuer am Bayerischen Verfassungsgerichtshof verhandelt, ich vermute bis dahin halten die still und stellen keinen Widerspruchsbescheid aus. Wenn doch, Pech für den Beitragsservice, ich habe meine Klage fast fertig.
Mein Widerspruch ist hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7277.msg54116.html#msg54116
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: RGVEDA am 26. Januar 2014, 19:34
Hallo Roggi :)

Tausend Dank! Habe beide durchgelesen! Wow!! Saugut. Kann Person A diese so übernehmen? Besser kann man es einfach nicht schreiben :)

Dein zweites Schreiben lässt darauf schliessen, dass wieder nur Standarttexte zurück geschrieben wurden. Seit November hast Du nun erstmal Ruhe vor denen?

Na mal schauen was diese Popularklage dann bringen wird.

Wirst Du deine Klage auch hier veröffentlichen? :)

RGVEDA
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 26. Januar 2014, 19:57
Selbstverständlich kann jeder die zu ihm passenden Argumente verwenden. Eine Anpassung an die eigenen Verhältnisse wäre ratsam, damit die nicht losjammern, sowas hätten die schon oft gelesen, wäre aber total falsch und überhaupt... das Gesetz... so wichtig... schluchz...
Auf den ersten Widerspruch kamen nur Textbausteine und die weitere Kontostandsmitteilung für das Folgequartal, allerdings als Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Für das erste Quartal 2014 wird wohl auch wieder so ein Bescheid eintrudeln.
Die verdammten Säumniszuschläge fressen meine gesamten Ersparnisse auf  >:D
In meiner Klage nehme ich die Sendeanstalten auseinander, wie ich es so zusammenfassend bisher noch nicht gelesen habe hier im Forum. Ich muss "nur" noch die Quellenangaben hinzufügen, morgen ist es soweit, dann wird das Hauptargument hier zur Diskusion eingestellt.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: RGVEDA am 26. Januar 2014, 20:01
Bin sehr gespannt!! :D

Danke sehr!

Die Säumniszuschläge bezahlst Du aber auch erstmal nicht, ne? Oder sollte man die zahlen? o_O

RGVEDA
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 26. Januar 2014, 20:12
Die Säumniszuschläge bezahlst Du aber auch erstmal nicht, ne? Oder sollte man die zahlen? o_O

RGVEDA
Nein, war nur Spass, ich werde gar nichts bezahlen, der Säumniszuschlag wird als witzige Randerscheinung in die Weltgeschichte eingehen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 29. Januar 2014, 07:18
Wir sind jetzt auch die stolzen "Besitzer" eines recht raren Stück Papiers: Wir haben den Widerspruchsbescheid in den Händen.

In dem Schreiben geht der BS lediglich auf die persönliche Komponente unseres Widerstandes gegen den RB ein, nicht mit einem Wort nimmt man sich der Argumentation hinsichtlich der  Verfassungswidrikeit des Beitrages an. Wir haben uns da in erster Linie auf die Steuer eingeschossen.

Vorausgegangen ist im Dezember letzten Jahres eine Untätigkeitsklage. Dafür durfen wird dann die üblichen 105 Euro berappen.

Nehmen wir einmal an, Person R hätte nunmehr Interesse daran, den Gerichtskostenvorschuss zurück zu bekommen. Sieht es dann so aus, dass R von sich aus das Gericht aufsucht, die Klage zurück zieht und gleichzeitig auf den Punkt in der Klageschrift verweist, dass die Kosten vom Beklagten zu tragen sind oder war die Rundfunkanstalt so freundlich und hat dem Gericht eine Durchschrift des Widerspruchsbescheides zukommen lassen und das Gericht wird nun von sich aus tätig, um die 105 Euro vom der Anstalt einzufordern und an R auszuzahlen?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bananenpflücker am 29. Januar 2014, 09:29
Hallo Rochus,

gute Frage. Könnte Person R ggf. den Widerspruchsbescheid mal anonymisiert hochladen, damit Person B einen Abgleich mit dem ihr vorliegenden Schreiben machen kann? Person B befindet sich offensichtlich in einer sehr ähnlichen Situation und kann nicht so recht einschätzen, ob das Schreiben nun ein offensichtlicher Widerspruchsbescheid ist oder nicht. Auch Person B überlegt, das VWG zu kontaktieren oder ggf. sogar die LRA.

Gruß Pflücker
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 29. Januar 2014, 13:26
Das Dingen ist auf jeden Fall ein Widerspruchsbescheid. Die haben es sogar oben drüber geschrieben und mit dem Hinweis auf den Klageweg versehen.

Anonymisiert hochladen wäre eine gute Idee. Nur, dass das ganze dann von mir derart eingeschwärzt werden müsste, dass daraus nichts zu entnehmen wäre. Denn der Fall ist einfach zu speziell. Die gehen zwar sehr detailreich auf die persönliche Situation ein, aber wie gesagt, kein Wort zu der Steuerkomponente.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: abgezockter1984 am 29. Januar 2014, 19:06
In dem Schreiben geht der BS lediglich auf die persönliche Komponente unseres Widerstandes gegen den RB ein, nicht mit einem Wort nimmt man sich der Argumentation hinsichtlich der  Verfassungswidrikeit des Beitrages an. Wir haben uns da in erster Linie auf die Steuer eingeschossen.

Ist bestimmt der gleiche Textbaustein, wie bei mir. "Der Rundfunkbeitrag ist nicht als Steuer zu qualifizieren. Bundesländer waren zum Erlass des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags berechtigt." und "Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag ist, die Angebote der Gesamtveranstaltung Rundfunk in Anspruch zu nehmen. Die Möglichkeit eines Vorteils, den der damit Belastete nutzen könnte, reicht für die Erhebung eines Beitrags aus (BVerfGE 49, 343 [353])."

Brisant finde ich Folgendes: "Der Gesetzgeber muss bei Massenverfahren wie dem Rundfunkbeitragseinzug nicht jedem konkreten Einzelfall gerecht werden. Er ist zu generalisierenden und typisierenden Lösungen befugt, solange nur eine verhältnismäßig kleine Anzahl hierdurch im Gleicheitssatz tangiert wird."

Das heißt aber auch im Umkehrschluss, dass der Gesetzgeber zum Beispiel die Todesstrafe, Willkür oder sonstige grundgesetzwidrige Dinge tun kann, solange es nur eine Minderheit betrifft. Mit diesem "Blankoschein" könnte ich auch selbst alles Erdenkliche Tun, Dulden oder Unterlassen, solange es nur bei einer verhältnismäßig kleine Anzahl von Einzelfällen passiert, bei denen ich grundgesetzwidrig handle.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 03. Februar 2014, 08:41
Nach dem Widerspruchsbescheid, in dem kein Wort über die Kosten für die UT-Klage und die Übernahme selbiger verloren wurde, haben wir nun ein Schreiben vom Gericht bekommen, dass im Anhang eine Stellungnahme der LRA/Justiziariat enthält. Dieses Schreiben erhalten wir "zur Kenntnisnahme". Die LRA möchte ganz einfach die Kosten für die UT nicht übernehmen. Begründet wird das damit, dass es sich ja um einen Widerspruch im Zusammenhang mit einer Gesetzesänderung handelt. Und da dadurch eine vorübergehende Belastung der Behörde verbunden sei, sei auch ein ausreichender Grund für eine Verzögerung in der Bearbeitung hinzunehmen.

Desweiteren wird argumentiert, dass dem Widerspruchsführer/Kläger kein gesetzlicher Anspruch auf Ausstellung eines Widerspruchsbescheides zustehe.

RBB sieht das aber anders:

VG Potsdam 11. Kammer
Entscheidungsdatum: 30.07.2013
Aktenzeichen: 11 K 1090/13

Zitat
...Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen, und trägt vor, dass die Klage wegen der Subsidiarität der Feststellungsklage unzulässig sei. Der Kläger müsse zunächst den Erlass eines Beitragsbescheides abwarten und gegen diesen Wiederspruch erheben. Erst gegen den Widerspruchsbescheid könne er klagen. Jedenfalls sei die Klage unbegründet...

Wie kann es zu dieser unterschiedlichen Rechtsauffassung der unterschiedlichen LRA kommen? Sprechen die sich nicht ab oder sprechen die sich dahingehend ab, die Abgepflichtigen/Beitragsschuldner zu verwirren?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: gerstrong am 03. Februar 2014, 08:55
Ich möchte es nochmal geschrieben haben, denn ich glaube die Mitgelieder dieses Forums, zumindest einige, sind noch zu gutgläubig.

Diese Argumentation stimmt übrigens mit der von Bernd Höcker ein.

GEZ, KEF, LRA und ähnliches wollen nur eins, es geht nur um eins -> Geld.

Wenn Sie nicht zahlen müssen, ist das besser, wenn Sie Geld kriegen können, noch besser. Diese Gruppen sind alle Verbrecher, nicht so schlimm wie andere Politiker Nationen dritter Welt, die Völker unterdrücken, aber dennoch sind es Verbrecher.

Recht, Gerechtigkeit und Werte sind denen egal. Es geht nur um Geld. Sollten irgendwelche Fehler kommen, die dazu führen, dass diese Verbrecher Geld verlieren, dann sind es wirklich Fehler, die sie durchaus machen.

Ich habe für einen Bekannten auch eine Klage eingereicht und ich bin gespannt wie neutral das Gericht wirklich ist, denn die Sache ist ganz klar -> Verbrecher gehören verurteilt, somit auch die Rundfunkanstalten mit den Politikern, die dem Vorsprung der Technik nicht mithalten konnten.

Sorry, ich wollte zu Deinem Thema kommen. Ich bin kein Experte in Recht, aber ich würde diese Meldung nicht so ernst nehmen.  Da es sich um Verbrecher handelt, ist die Wahrscheinlichkeit einer falschen Aussage durchaus gegeben. Wenn das Gericht fair ist, dann muss es diesen Sachverhalt entscheiden, also einfach abwarten, was noch kommt.

Ich habe auch eine Meldung auf meine Klage bekommen, dort steht ohne weiteres von der LRA drin, dass die usnere Klage abgewiesen werden sollte. Mehr haben die dazu nicht geschrieben. Keine Begründung, gar nichts...

Ob die zu faul waren, keine Ahnung...

Mich interessiert die Meinung der LRA auch nicht, weil sie falsch ist, ganz einfach und so denke ich solltest Du das auch sehen.

Vielleicht kann ein Rechtsexperte in diesem Thread noch eine Antwort zu der gegebenen Situation Deinerseits geben, das wäre hilfreicher als meine Antwort.

Viel Erfolg! :-)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: themob am 03. Februar 2014, 09:06
@Rochus
Schau mal hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg55529.html#msg55529

Lass Dich von der LRA nicht ins Bockshorn jagen. Das gehört zu deren Taktik, zu glauben das der Bürger immer noch hinter dem Mond lebt.
Sollte im Brief des VG neben "Kenntnisnahme" auch mal Stellungnahme stehen, würde ich mich auf die § berufen, vielleicht sogar die entsprechende Kopie des VG Berlin im verlinkten Beitrag (geschwärzt) an das VG schicken.

Leider ist es so, dass auch unter den VG in Deutschland nicht unbedingt Einigkeit herrscht. Je nach "Orientierung".

Ich persönlich würde den Kontakt des VG, der auf dem Brief vermerkt sein sollte, anrufen und höflich fragen ob Du "trotzdem" eine Stellungnahme abgeben kannst. Man darf sich nicht zu sehr auf das VG verlassen. Eigeninitiative kann nicht schaden.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 03. Februar 2014, 09:45
Danke für die Hinweise.

Ich halte das ganze auch weitläufig für heiße Luft. Vor allem ist es ja so, dass wir nicht mit dem Glockenschlag um Mitternacht nach Ablauf der drei Monate die UTK eingereicht haben. Wir haben denen ja insgesamt sogar ein halbes Jahr Zeit gegeben, sich zu rühren.

Da das Gericht ja ohnehin auf unsere Erledigungserklärung in der Hautpsache wartet, werde ich die natürlich noch um ein paar Argumente hinsichtlich der fehlenden Einsicht der LRA erweitern.

§ 88 SGG übrigens geht im Regelfall von 6 Monaten aus. Da soll doch eine LRA nach 6 Monaten ohne einen Tritt mit § 75 VwGO ohne Heulen und Zähneknirschen aus dem Quark kommen. Vor allem, wenn man sich das hier durchliest:

Zitat
...Gegen den neuen Rundfunkbeitrag wird vor zahlreichen Gerichten geklagt. Wie viele Klagen sind derzeit anhängig?

Eicher: Es sind derzeit etwa 600 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag anhängig, fast ausschließlich vor Verwaltungsgerichten, hinzu kommen zwei Klagen vor Landesverfassungsgerichten. Zur Einordnung muss man wissen, dass wir zu Zeiten der Einführung der sogenannten PC-Gebühr im ARD-Verbund etwa 2.000 bis 3.000 Klagen pro Jahr zu verkraften hatten. Oder denken Sie an die Sozialgesetzgebung: Dort sind Klagen im sechsstelligen Bereich anhängig. Zweistellige Klagezahlen bezogen auf einzelne Landesrundfunkanstalten spiegeln daher lediglich das selbstverständliche Recht der Bürger auf eine juristische Überprüfung - mehr aber auch nicht.

Wogegen richten sich diese Klagen?
Eicher: Etwa die Hälfte der 600 Klagen hat mit der Reform gar nichts zu tun. Das Ziel dieser Klagen ist die Befreiung vom Rundfunkbeitrag und da hat die Reform kaum Änderungen gebracht. Die andere Hälfte der Klagen hat vor allem einen verfassungsrechtlichen Hintergrund: Es geht um Bürgerinnen und Bürger, die vortragen, der Beitrag stelle eine "verdeckte" Steuer dar. Wir nehmen diese juristischen Einwände ernst, haben zu der Frage Steuer oder Beitrag ein Gutachten bei Herrn Professor Kube eingeholt und sehen uns insgesamt für die juristischen Fragestellungen gut gerüstet...

Quelle: http://www.epd.de/fachdienst/fachdienst-medien/schwerpunktartikel/symbolpolitik
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: PersonX am 03. Februar 2014, 13:09
Ist ja völlig klar, die meisten Personen und WG's haben wahrscheinlich 2013 alle Briefe der Rundablage ohne Reaktion zugeführt oder auch nur mit Schulterzucken darauf reagiert.

Jetzt 12/2013 und 01/2014 tut sich seitens des Vereins der Tatbestand "Zwangsanmeldungen" mit dem Resultat, dass sich einige der meisten Personen und WG's jetzt erst damit befassen, wie das mit den Wiederspruchsschreiben funktioniert und was ein VG ist, und wann die verschiedenen Schreiben am besten zu senden sind. Der allgemeine Tenor lautet, erst, wenn ein Beitragsbescheid kommt. Dann Wiederspruch, warten, dann klagen. Das kann aber ab jetzt 02/2014 noch, wie im Jahr 2013 erkennbar war, noch 2 bis 3 Monate dauern bis ein richtiger Bescheid kommt. Bis dann zum Wiederspruch eine Klage eingereicht werden kann vergehen, nochmal 3 bis 6 Monate. So das aus meiner Sicht, mit einer größeren Klagewelle erst 09/2014 zu rechnen ist. Wenn es um die reine Zahl geht, wie viele klagen würden, sollte doch mal eine representative Umfrage gestartet werden ;-).
Ich denke nicht, dass es bei 600 Klagen bleiben wird.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: abgezockter1984 am 03. Februar 2014, 23:53
Bei mir steht diesen Monat auch der Klagestart an. Angenommen ich würde verlieren, dann würde ich trotzdem weiterhin nicht bezahlen, wie bereits seit Anfang 2013 (abgesehen von der Nachzahlung für 2013 wegen familiärer Umstände, Krebs meiner Mom und Stressvermeidung). Das Rundfunksystem ist schlicht eine Mafiastruktur, die ich nicht dulde. Sollen die mich doch einbuchten, wenn es denen nicht passt. Es ist mir egal. Die Zeiten des 20. Jahrhunderts, in denen man sich vom Staat bevormunden und mit unsinnigen Vorschriften verscheißern ließ, sind längst vorbei.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 04. Februar 2014, 00:00
Hallo abgezockter1984, wenn du nicht zahlst, kommt dann nicht erst die Pfändung? Knast wäre zu einfach, wie ich finde, die wollen doch dein Geld.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: abgezockter1984 am 04. Februar 2014, 02:37
Na privat dürfen die mir pfänden soviel die wollen. Solange, die nicht an meine GmbH rangehen (dort zahle ich die Abzocke auch nicht und die Klage werde ich in meine Preisgestaltung sowie meine Ausgaben einrechnen).
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Auftakteule am 04. Februar 2014, 10:11
Zur Information:
Widerspruchsbescheid mit Aussetzung der Vollziehung bis Abschluß erhalten.
Jetzt kommt die Klage.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: abgezockter1984 am 04. Februar 2014, 13:05
War bei mir auch so (Widerspruchsbescheid mit Aussetzung der Vollstreckung). Wobei ich ja bereits vorher bezahlt hatte und laut Widerspruchsbescheid mein Schuldnerkonto des Beitragsservices bis Ende 2013 ausgeglichen sei.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: amam am 04. Februar 2014, 23:48
Hallo,

vor ein paar Tagen habe ich den Beschluss meines Verwaltungsgerichtes zu meiner Klage erhalten:
"Im Einverständnis der Beteiligten wird das Ruhen des Verfahrens angeordnet."

Im angehängten Schreiben des SWR (Beklagten) an das VG heißt es, dass "Einverständnis mit einem Ruhen des Verfahrens bis ur Entscheidung des VErfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz (AZ.: VGH B 35/12) über die dort anhängige Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag besteht."
Dann noch, dass sie deshalb erstmal keine Verwaltungsakten übersenden und keine inhaltliche Stellungnahme abgeben.

Das ist doch schon mal ein Erfolg, oder?

Bin ich eigentlich die Einzige mit so einem Bescheid des VGs????
Obwohl in den vergangenen Monaten einige hier von uns Klage eingereicht haben, hat sonst noch keiner einen Bescheid verkündet. Ist das so?

LGs Amam

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 05. Februar 2014, 11:21
Hallo,

vor ein paar Tagen habe ich den Beschluss meines Verwaltungsgerichtes zu meiner Klage erhalten:
"Im Einverständnis der Beteiligten wird das Ruhen des Verfahrens angeordnet."

Im angehängten Schreiben des SWR (Beklagten) an das VG heißt es, dass "Einverständnis mit einem Ruhen des Verfahrens bis ur Entscheidung des VErfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz (AZ.: VGH B 35/12) über die dort anhängige Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag besteht."
Dann noch, dass sie deshalb erstmal keine Verwaltungsakten übersenden und keine inhaltliche Stellungnahme abgeben.

Das ist doch schon mal ein Erfolg, oder?

Bin ich eigentlich die Einzige mit so einem Bescheid des VGs????
Obwohl in den vergangenen Monaten einige hier von uns Klage eingereicht haben, hat sonst noch keiner einen Bescheid verkündet. Ist das so?

LGs Amam

Da bist Du schon ein ganzes Stück weiter. Aber das hört sich auf jeden Fall schon einmal gut an und wird nicht so einfach abgebügelt wie es dieses Kuriosum-Urteil aus Potsdam geschafft hat. Wobei wir da natürlich nicht wissen, wie die Klageschrift im einzelnen ausgesehen hat. Die ganze Sache ist sehr nebulös. Vor allem ist das, was da gelaufen ist, ein Beispiel für negative Prozeßökonomie.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: MarkusW am 08. Februar 2014, 17:44
Hallo zusammen,

ich habe jetzt von unserem Verwaltungsgericht auch eine Antwort bekommen, bzw. die Antwort den GEZ auf mein Klageschreiben. Die fordern nun nochmal eine Stellungnahme von mr zu diesen 23-Seitigem Schreiben.

Haben schon andere hier eine solche Antwort auf Ihre Klage erhalten? Gibt es schon Entwürde für Stellungnahmen? Die Stellungnahmen der GEZ zu den Klagen dürften ja (wie alle Schreiben) aus Textbausteinen bestehen. Von daher is es ja durchaus denkbar, dass ich mich da an einem vorhandenen Schreiben orientiere...

LG,
Markus

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: themob am 08. Februar 2014, 17:58
Die Klage(begründung) war 23 Seiten lang?
Dann sollte man davon ausgehen, dass die Antwort der Rundfunkanstalt (nicht GEZ - nicht BAZ) an das VG, welches jetzt weitergeleitet wurde mit der Bitte um Stellungnahme, nicht unbedingt "nur" aus den hier bekannten Textbausteinen besteht.

Ich denke da wird es schwer mit Ratschlägen, da niemand die Klagebegründung oder die erste Stellungnahme der Rundfunkanstalt im Wortlaut kennt.

Und die Stellungnahme sollte nicht aus Texten von hier bestehen, die andere evtl. geben, ohne den genauen Schriftwechsel zu kennen. Die Klage hat ja einen ernsten Hintergrund. Da sollte auch die Stellungnahme entsprechend gefasst werden. Alles andere hilft Person A nicht.

Meine persönliche Meinung  ;)


Hallo zusammen,

ich habe jetzt von unserem Verwaltungsgericht auch eine Antwort bekommen, bzw. die Antwort den GEZ auf mein Klageschreiben. Die fordern nun nochmal eine Stellungnahme von mr zu diesen 23-Seitigem Schreiben.

Haben schon andere hier eine solche Antwort auf Ihre Klage erhalten? Gibt es schon Entwürde für Stellungnahmen? Die Stellungnahmen der GEZ zu den Klagen dürften ja (wie alle Schreiben) aus Textbausteinen bestehen. Von daher is es ja durchaus denkbar, dass ich mich da an einem vorhandenen Schreiben orientiere...

LG,
Markus
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 08. Februar 2014, 18:24
Hallo zusammen,

ich habe jetzt von unserem Verwaltungsgericht auch eine Antwort bekommen, bzw. die Antwort den GEZ auf mein Klageschreiben. Die fordern nun nochmal eine Stellungnahme von mr zu diesen 23-Seitigem Schreiben?

In einer 23 seitigen Klageschrift werden hoffentlich genug Argumente gegen den Beitrag zu finden sein, die einige Ungerechtigkeiten des RBStV offenbaren. Da könnten die meiner Meinung nach den Versuch machen, die Klage weiter hinauszuzögern, also eine plumpe Verzögerungstaktik, der man sich mal wieder nicht entziehen kann.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: MarkusW am 08. Februar 2014, 18:28
Naja, aber von mir erwartet das Gericht ja nun eine Stellungnahme und das auch recht schnell. Also wenn, dann verzögert es sich höchens im weiteren Verfahren. Das ist mir persönlich aber erstmal egal, ich hoffe ja, dass es lange genug dauert und schon anderso Urteile gefällt wurden. Dann könnte sich "mein" Gericht ja einfach daranhängen...
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: themob am 08. Februar 2014, 18:30
Das Verwaltungsgericht bittet um eine Stellungnahme, auf die Reaktion (Stellungnahme der Rundfunkanstalt auf die Klage-/begründung) nicht die Rundfunkanstalt.
Das hat nichts mit Verzögerungstaktik zu tun.

Das ist ein normales Vorgehen des Verwaltungsgerichts. War bei mir genau dasselbe.

Im übrigen ist es gut, wenn einem das Verwaltungsgericht die Möglichkeit, auf die Begründung der Rundfunkanstalt, noch einmal eine Stellungnahme abzugeben. Das erhöht die eigenen Chancen, je nach Stellungnahme.


Hallo zusammen,

ich habe jetzt von unserem Verwaltungsgericht auch eine Antwort bekommen, bzw. die Antwort den GEZ auf mein Klageschreiben. Die fordern nun nochmal eine Stellungnahme von mr zu diesen 23-Seitigem Schreiben?

In einer 23 seitigen Klageschrift werden hoffentlich genug Argumente gegen den Beitrag zu finden sein, die einige Ungerechtigkeiten des RBStV offenbaren. Da könnten die meiner Meinung nach den Versuch machen, die Klage weiter hinauszuzögern, also eine plumpe Verzögerungstaktik, der man sich mal wieder nicht entziehen kann.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: themob am 08. Februar 2014, 18:37
Naja, aber von mir erwartet das Gericht ja nun eine Stellungnahme und das auch recht schnell. Also wenn, dann verzögert es sich höchens im weiteren Verfahren. Das ist mir persönlich aber erstmal egal, ich hoffe ja, dass es lange genug dauert und schon anderso Urteile gefällt wurden. Dann könnte sich "mein" Gericht ja einfach daranhängen...

Bei mir stand drin: Innerhalb 7 Tagen sollte ich Stellungnahme abgeben. Auf dem Brief ist aber auch eine Kontaktperson mit Telefonnummer vermerkt. Ich habe dort angerufen.  ;)

Auf der anderen Seite, da die Klage ja wichtig ist, sollte man es schaffen in dieser Zeit. Ich habe aber auch länger gebraucht. Knapp 2 Wochen, dann selbst beim VG abgegeben. Wie gesagt, ich habe dort vorher angerufen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 08. Februar 2014, 22:43
Wenn es die übliche Klageerwiderung ist, streiten die ab, dass der RBStV gegen das Grundgesetz verstösst, dass es keine Steuer wäre usw. Kurz: die haben keine wirklichen Argumente gegen die Klage und schreiben nur, wie toll und einfach das neue Gesetz ist. Dazu kann man gut eine Stellungnahme abgeben. Jeden Punkt analysieren, ob die ein Argument der Klage mit einem triftigen Gegenargument widerlegen oder ob sie sich nur auf ihr Gesetz berufen, gegen das ja letztendlich Klage eingereicht wurde. Ich habe hier auch mal von der Möglichkeit gelesen, dass mit der Klage gewartet wurde bis zu höchstrichterlichen Entscheidungen, so dass man sich dranhängen kann.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bananenpflücker am 12. Februar 2014, 17:47
Moin zusammen,

hab' am Montag zwei Schreiben vom VWG bekommen. In denen werde ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass die LRA beantragt, meine beiden Untätigkeitsklagen abzuweisen, da "die im angefochtenen Beitragsbescheid vom ... getroffenen Festsetzungen zu Recht erfolgt sind."

Hääää????  Man sind die doof. Klar im Vorteil wer lesen kann. Die Untätigkeitsklage wurde von meiner Seite bewusst gegen das Versäumnis eingereicht, keinen Widerspruchsbescheid zu verfassen. Nicht ob die Beitragsbescheide rechtmäßig gewesen wären oder nicht.

Stattdessen lassen die sich auf 6 Seiten darüber aus, was in der Vergangenheit alles passiert ist, was ich gezahlt habe, bzw. nicht gezahlt habe etc.. Die haben überhaupt nicht kapiert, warum ich die Untätigkeitsklagen eingereicht habe. Das ist offensichtlich. Weiteres Zitat des Schreibens: "Widerspruchsbescheide hinsichtlich der Widersprüche gegen die Bescheide vom 03.05.2013 und vom 01.09.2013 sind bislang nicht ergangen."

Ja, eben! Deswegen mache ich doch den ganzen Zirkus. Und jetzt kommt's gleich im unmittelbar nächsten Satz des Schreibens von der LRA: "Die vorliegende Klage dürfte im Wege einer Untätigkeitsklage zwischenzeitlich zwar zulässig sein. Sie ist jedoch in der Sache unbegründet." Nochmal: Hääää????  Ja was denn nun?

Was könnte Person B tun, wenn sich ihr der begründete Verdacht aufdrängt, dass die ihrerseits beklagte LRA nix kapiert hat? Könnte ein Telefonat mit dem zuständigen VWG weiterführen oder direkt mit der LRA kommunizieren? Schließlich will Person B die 105€ wieder haben.



Gruß Pflücker
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 12. Februar 2014, 19:15
Möglicherweise ist die Klage trotzdem schon gegen den Beitragsbescheid gerichtet, so dass es eine Anfechtungsklage ist?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: MarkusW am 13. Februar 2014, 08:34
Hallo zusammen,

ich brauche hier nochmal kurz einen Tip wegen meiner Stellungnahme, die das VG nun von mir fordert. U. a. schreibt die GEZ folgendes :

Zitat
II.

Rechtliche Prüfung

Die Klage ist abzuweisen.

Die Anfechtungsklage ist zulässig, aber nicht begründet. Der angefochtene Beitrags-
bescheid vom 03.05.2013 ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten

In welcher Form soll ich darauf reagieren? Verstehe gerade nicht, was nun der Unterschied zu meiner Klage ist....

Für einen kleine Tip wäre ich dankbar, ich muss meine Stellungnahme bis ende der Woche abschicken und das was ich bisher hab reicht und gefällt mir irgendwie so überhaupt nicht...

LG,
Markus

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: seppl am 13. Februar 2014, 08:59
@MarkusW/ @Bananenpflücker:

Muss mal vorsichtig nachfragen: FORDERT das VG die Stellungnahme oder KANN eine Stellungnahme abgegeben werden?

Der Brief des VG ist meiner Meinung nach ein reines Infoschreiben, hab ich hier im Forum schon ein paarmal gesehen, wenn es das ist, was ich meine. Der Beitragsservice kann da auch völligen Blödsinn reingeschrieben haben (was er meist auch macht), das Schreiben wird einfach 1:1 vom VG weitergeleitet.

Der Brief wurde sogar schon mal von jemandem als Urteil interpretiert, weil "Die Klage ist abzuweisen..." drinstand.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: MarkusW am 13. Februar 2014, 09:36
In meinem Fall ist es gefordert

Zitat
Markus W

gegen

Westdeutscher Rundfunk Köln

wird anliegende Durchschrift mit der Bitte um Kenntnis- und

Stellungnahme binnen eines Monats übersandt.

Das Antwortschreiben der GEZ ist an das Anschreiben des VG getackert und vom Briefkopf her so, dass man zunächst gar nicht sah, dass es vom WDR ist. Als erstes hatte ich es auch als Schreiben vom Gericht angesehen. Briefkopf WDR ist auch nur auf der ersten Seite. Erst beim zweiten Hinsehen (und nochmaligem Lesen des Anschreibens) ist mir klargeworden, dass eben nix abgewiesen ist sondern das nur von der GEZ beantragt wird...
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: seppl am 13. Februar 2014, 12:49
Ich weiss gar nicht, ob eine Stellungnahme so unbedingt nötig ist, wenn das Schreiben des Beitragsservice die Sachlage nicht grundlegend ändert so dass Du daraufhin die Klage zurückziehen möchtest.

Zum Vergleich:
Im von mir vorher erwähnten ähnlichen Schreiben (was zuerst mit einem Urteil verwechselt wurde) wird vom Gericht nur um Kenntnisnahme gebeten:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6057.msg54825.html#msg54825 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6057.msg54825.html#msg54825)

Vielleicht rufst Du einfach mal beim VG an, ob eine Stellungnahme überhaupt notwendig ist.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Viktor7 am 13. Februar 2014, 13:30
In meinem Fall ist es gefordert

Zitat
Markus W

gegen

Westdeutscher Rundfunk Köln

wird anliegende Durchschrift mit der Bitte um Kenntnis- und

Stellungnahme binnen eines Monats übersandt.

Das Antwortschreiben der GEZ ist an das Anschreiben des VG getackert und vom Briefkopf her so, dass man zunächst gar nicht sah, dass es vom WDR ist. Als erstes hatte ich es auch als Schreiben vom Gericht angesehen. Briefkopf WDR ist auch nur auf der ersten Seite. Erst beim zweiten Hinsehen (und nochmaligem Lesen des Anschreibens) ist mir klargeworden, dass eben nix abgewiesen ist sondern das nur von der GEZ beantragt wird...

Person X könnte folgende Antwort verfassen (meine Meinung), bitte nach Bedarf anpassen:

Die von der Ansralt versendeten Massentextbausteine, Stellungsnahme vom ..., zum vermeintlichen Schutz der Eigeninteressen, verklären meine Grundrechverletzungen und die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags.

Der Richter Dr. Thomas Exner und der Rechtsanwalt Dennis Seifarth haben in ihrem Aufsatz in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" NVwZ 2013-1569 (Heft 24/2013 vom 15.12.2013) mit dem Titel  "Der neue „Rundfunkbeitrag“ - Eine verfassungswidrige Reform" eindeutig die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags belegt. Weitere vernichtende Gutachten/wissenschaftliche Arbeiten von Degenhart, Geuer, Hilker, Koblenzer, Terschüren und Waldhoff bescheinigen dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" die Verfassungswidrigkeit.

Die wissenschaflichen Arbeiten untermauern die Argumente meiner Klage.

mfg
...
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: MarkusW am 14. Februar 2014, 12:06
Das gefällt mir schon mal wesentlich besser als meine Ideen :)

Reicht es, die Gutachten (wie hier im Forum mit Link) anzugeben oder müsste ich sie befügen? Das wäre ja ne Menge Papier.... Ich möchte das Gericht ja auch nicht zu spammen...
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Viktor7 am 14. Februar 2014, 12:30
Die Nennung der Gutachten und Link auf die Sammlung der Gutachterlinks reicht aus. :)

Bessere Zusammenstellung gebalter Infos gibt es woanders kaum.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bananenpflücker am 14. Februar 2014, 15:12
@Seppl

Bei mir ist keine Stellungnahme gefordert. Klar ist, dass die LRA meine Untätigkeitsklage mit einer generellen Klage gleichsetzt. Ich weiß nur nicht, wann und ob über meine beiden Untätigkeitsklagen entschieden wird. Ich werde dem VWG noch mal ein Schreiben schicken, in dem ich beantrage, meinen Klagen mit folgender Begründung (sinngemäß) stattzugeben:
Ich habe nicht gegen die Gebührenbescheide geklagt, sondern gegen den Umstand, dass zweimal die Fristen versäumt wurden, Widerspruchsbescheide zu erlassen. Der Antrag der LRA, meine Klagen abzuweisen, ist Blödsinn!

So, und dann heißt es für mich weiter abwarten.

Gruß Pflücker
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bananenpflücker am 14. Februar 2014, 15:24
Möglicherweise ist die Klage trotzdem schon gegen den Beitragsbescheid gerichtet, so dass es eine Anfechtungsklage ist?

Das würde mich wundern, wenn das so verstanden würde. Ich hab' mal meine Untätigkeitsklage anonymisiert angehängt.

Gruß Pflücker
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 18. Februar 2014, 09:49
Ich zitiere mal aus der Entscheidung "unseres" Verwaltungsgerichts:

Zitat
Die Kosten des gem. § 161 Abs. 2 VwGO in der Hauptsache erledigten Verfahrens tragen die Kläger.

Der Streitwert wird auf 61,94 € festgesetzt.

Die tenorierte Kostentragungspflicht entspricht billigem Ermessen gem. § 161 Abs. 2 VwGO, da die Klage unzulässig war. Ist, wie vorliegend, keine Ermessensentscheidung im Streit, so ist eine Untätigkeitsklage, die allein auf Erlass eines Widerspruchsbescheides gerichtet ist, unzulässig.

Als Vergleich wird angeführt: Urteil des BVerwG vom 28.04.1997 - 6B 6/97
Beschluss des OVG NRW vom 12.09.2000 - 22A5440/99

Die Kläger hätten, sofern sie die Aufhebung des Bescheides vom xx.xx.xxxx erstrebten, eine darauf gerichtete Anfechtungsklage erheben müssen.

Allerdings, und das ist das interessante, nicht ein Argument der LRA, dass wir die Kosten zu tragen hätten, wurde gehört. Die Entscheidung beruht einzig und alleine auf den genannten Urteilen bzw. dem Beschluss des OVG NRW.

Also: den Beitragsbescheid demnächst direkt angreifen. Wird ja noch genug davon geben!
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Yuminae am 19. Februar 2014, 09:08
ThomasW Klage ist super - ich habe selbst sie gerne als Anleitung genommen für meinen ersten Entwurf, allerdings habe ich sie noch um 2 Punkte ergänzt (natürlich etwas personalisiert noch), die vielleicht auch erwähnt werden sollten, je nachdem wer sie benötigt.
Vielleicht sind sie auch totaler Quatsch, aber man kann alles versuchen.

Punkt 5 bei mir:
5.   Körperverletzung durch Konsum von Fernsehen
Hierbei sei darauf hingewiesen, dass in meinem Haushalt ein Kind unter 3 Jahren wohnt und als verantwortungsvolle Erziehungsberechtigte die Studie des Herrn Dimitri Christakis vom Seattle Children Research Institute der Universität von Washington kennt, der sich mit annähernd 80 Studien zum Fernsehkonsum von Kindern beschäftigt hatte und immer negative Auswirkung auf die Entwicklung des Kindes feststellen konnte egal welche Programme liefen. Es ist daher für mich nicht nachvollziehbar, dass ich etwas bezahlen muss für ein Programm was nachweislich meiner Familie schadet.
Es ist mir nicht verständlich, dass ich anstelle eines guten Buches oder Spielzeugs für die gute Entwicklung meines Kindes eher monatlich fast 18,-€ für etwas ausgeben soll was nachweislich der Entwicklung meines Kindes schadet. Diese durch den Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich verlangte Körperverletzung widerspricht jedem logischen Gedanken. Ebenso ist unverständlich, weshalb man 18,-€ finanzieren muss und daher seinem Kind weniger Informationen mittels Bücher zukommen lassen muss. Zur Informationsfreiheit in Punkt 8 mehr.
(muss noch an der Formulierung was feilen, aber wie gesagt nur erster Entwurf)
und Punkt 9 bei mir:
9.   Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Recht Europäer zu sein und den damit verbundenen Dienstleistungsverkehr
Wie bereits von EU-GH am 04.Oktober 2011 AZ: C-403/08, C-429/08 hingewiesen wird, ist es in dem Pay-TV Streit dazu gekommen, dass ein Kunde in Großbritannien sich aus einem anderen EU Land mittels eines Decoder Zugang verschafft hat zu ausländischen Kanälen, da der Kunde mit den Preis-Leistungs-Verhältnis nicht zufrieden war.
Auch mir als EU-Bürger steht das Recht zu, dass ich die Leistung wähle, die mir im Falle eines Gebühren-Zwangs, am ehesten zusagt. Die Informationen und die Wertigkeit der Leistung der deutschen Rundfunkbetreiber sehe ich als mangelhaft an. Die Möglichkeit muss mir aber zur Verfügung gestellt werden beispielsweise am britischen Zwangsfernsehen teilzunehmen oder am schwedischen. Dieses Recht wird mir aber trotz meinem Recht auf freien Dienstleistungsverkehr abgesprochen.


Was sagt ihr dazu? Kann man damit was anfangen?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 19. Februar 2014, 11:30


Punkt 5 bei mir:
5.   Körperverletzung durch Konsum von Fernsehen
Hierbei sei darauf hingewiesen, dass in meinem Haushalt ein Kind unter 3 Jahren wohnt und als verantwortungsvolle Erziehungsberechtigte die Studie des Herrn Dimitri Christakis vom Seattle Children Research Institute der Universität von Washington kennt, der sich mit annähernd 80 Studien zum Fernsehkonsum von Kindern beschäftigt hatte und immer negative Auswirkung auf die Entwicklung des Kindes feststellen konnte egal welche Programme liefen. Es ist daher für mich nicht nachvollziehbar, dass ich etwas bezahlen muss für ein Programm was nachweislich meiner Familie schadet.
Es ist mir nicht verständlich, dass ich anstelle eines guten Buches oder Spielzeugs für die gute Entwicklung meines Kindes eher monatlich fast 18,-€ für etwas ausgeben soll was nachweislich der Entwicklung meines Kindes schadet. Diese durch den Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich verlangte Körperverletzung widerspricht jedem logischen Gedanken. Ebenso ist unverständlich, weshalb man 18,-€ finanzieren muss und daher seinem Kind weniger Informationen mittels Bücher zukommen lassen muss. Zur Informationsfreiheit in Punkt 8 mehr.
(muss noch an der Formulierung was feilen, aber wie gesagt nur erster Entwurf)
und Punkt 9 bei mir:
9.   Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Recht Europäer zu sein und den damit verbundenen Dienstleistungsverkehr
Wie bereits von EU-GH am 04.Oktober 2011 AZ: C-403/08, C-429/08 hingewiesen wird, ist es in dem Pay-TV Streit dazu gekommen, dass ein Kunde in Großbritannien sich aus einem anderen EU Land mittels eines Decoder Zugang verschafft hat zu ausländischen Kanälen, da der Kunde mit den Preis-Leistungs-Verhältnis nicht zufrieden war.
Auch mir als EU-Bürger steht das Recht zu, dass ich die Leistung wähle, die mir im Falle eines Gebühren-Zwangs, am ehesten zusagt. Die Informationen und die Wertigkeit der Leistung der deutschen Rundfunkbetreiber sehe ich als mangelhaft an. Die Möglichkeit muss mir aber zur Verfügung gestellt werden beispielsweise am britischen Zwangsfernsehen teilzunehmen oder am schwedischen. Dieses Recht wird mir aber trotz meinem Recht auf freien Dienstleistungsverkehr abgesprochen.

Ersetze das Wort"verlangte" noch gegen "unterstützte", hört sich besser an.
Das "Recht Europäer" zu sein ist wohl ein Wortverdreher, es verstößt gegen "euröpäisches Recht".

Zur Sache von Punkt 9:
Da aus dem In- und Ausland sehr viele kostenlose Programme empfangbar sind, die als "Gesamtveranstaltung Rundfunk" zu bezeichnen sind, ist wirklich nicht ersichtlich, warum ausgerechnet unser angezweifelter örR Zwangsfinanziert werden muss. Da nicht ersichtlich ist, dass die Demokratie durch örR gefördert oder erhalten wird, sondern ganz im Gegenteil die örR offensichtlich dazu missbraucht werden um die Demokratie zu unterwandern oder sogar die örR selbst die Demokratie missbrauchen, sollte es in einer freien Demokratie möglich sein, dem Missbrauch durch Entzug der Geldmittel gegenzusteuern oder zumindest nicht unterstützen zu müssen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Viktor7 am 19. Februar 2014, 11:33
Der Gesundheitsaspekt gehört unbedingt in die Klageschrift rein. Dieser ist nicht zu leugnen. Es spielt keine Rolle welche möglichen Vorteile die Befürworter den öffentlich-rechtlichen Programmen andichten, der Lebenszeitfaktor und die Gesundheit sind wichtiger. Die Enscheidung zur Gesundheiterhaltung und/oder der finanziellen Unterstützung der Gesundheitsgefährdung gehört zur elementarer persönlichen Handlungsfreiheit.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Yuminae am 19. Februar 2014, 11:46
@Roggi: Danke - ehrlich würde ich lieber die BBC finanzieren als unseren Mist.
@Victor7: Das dachte ich mir auch. Allgemein kann wohl jeder mit Kindern diesen Grund anführen. Bei uns ist auch tatsächlich so: Fernsehen wenn erst an, wenn Kind im Bett ist. Und dann werden entweder Blu-Rays gesehen oder mein Favorit Playstation gespielt - da überall nur Mist läuft. Nachrichten lese ich im Internet aus verschiedenen Ländern, China, Japan, Russland, Schweden, England und auch Deutsche Medien - aber niemals GEZ - die meide ich ins Extremste. Ein Abschalten würde mir gar nicht auffallen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: RGVEDA am 22. Februar 2014, 10:40
Hallo zusammen.

Wie von der GEZ angekündigt, habe ich nun wieder einen Brief bekommen.

Der letzte Brief war nur eine Erinnerung mit der Anmerkung, dass ich automatisch angemeldet werde, sollte ich mich nicht melden.

Nun habe ich einen Brief bekommen mit der Überschrift "Bestätigung der Anmeldung".

Ist dies nun der berühmt berüchtigte Beitragsbescheid? So wie ich das hier gelesen habe, müsste ja im Brief auf jeden Fall das Wort "Beitragsbescheid" zu lesen sein, oder?

Hier teilen sie mir nur mit, dass ich eine Nummer bekommen habe und ab dem 1.1.2013 nun zahlen soll. Meine Bankdaten haben sie nicht. Die soll ich natürlich freiwillig angeben.

Kann mir bitte jemand mitteilen was ich nun machen soll? Was ist wenn ich nichts mache?....

Freue mich auf eure Antworten :)

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: themob am 22. Februar 2014, 10:43
Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html)

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.0.html)

NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung? (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html)


PS: Bitte die Überschrift des Themas beachten und nicht in den OFF Topic Bereich wechseln
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: mickschecker am 22. Februar 2014, 11:05
@RGVEDA
Deine Bankdaten hätten die natürlich liebend gern , indem du auch noch den großen Fehler begehen würdest , dafür eine Lastschrift-Einzugsermächtigung zu erteilen. Falls du dich entschließen solltest ,aus unverständlichem Grund zu zahlen , solltest du das nur per von dir ausgelöster Überweisung tun. So hast du den Bettlerverein immer unter deiner finanzieller Kontrolle und kommst nicht in die Bedrängnis irgendwann vielleicht einem falsch abgebuchten Betrag nachzulaufen und bei Rückbuchung auch noch Rückläufergebühren zahlen zu dürfen.
Du bist am besten dran , wenn du vorerst gar nichts machst und auf den BEITRAGSBESCHEID wartest. Nur auf diesen muss mit Widerspruch und/oder Klage reagiert werden. Alle anderen Schreiben zuvor sind rechtlich nicht relevant und können getrost ignoriert werden . Ein Abheften unter Infopost ist aber trotzdem empfehlenswert , um die Sache zeitlich nachvollziehen zu können.
Infos sollen die sich bitteschön selbst besorgen. Dafür wurden sie doch schließlich vom Datenschutz befreit.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: RGVEDA am 22. Februar 2014, 12:19
@ Themob

Tausend Dank für deine Links! Werde ich mir nachher genau durchlesen!!


@ mickschecker

Vielen lieben Dank für deine Antwort!! Das hört sich soweit schonmal gut an! Ja, die Post von denen habe ich bisher hier gestapelt. Wegschmeissen werde ich diese nicht. Mal schauen, was die Links von Themob mir noch sagen werden aber deine Antwort beruhigt mich schonmal soweit!! Danke! :D
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 24. Februar 2014, 12:05
Ich zitiere mal aus der Entscheidung "unseres" Verwaltungsgerichts:

Zitat
Die Kosten des gem. § 161 Abs. 2 VwGO in der Hauptsache erledigten Verfahrens tragen die Kläger.

Der Streitwert wird auf 61,94 € festgesetzt.

Die tenorierte Kostentragungspflicht entspricht billigem Ermessen gem. § 161 Abs. 2 VwGO, da die Klage unzulässig war. Ist, wie vorliegend, keine Ermessensentscheidung im Streit, so ist eine Untätigkeitsklage, die allein auf Erlass eines Widerspruchsbescheides gerichtet ist, unzulässig.

Als Vergleich wird angeführt: Urteil des BVerwG vom 28.04.1997 - 6B 6/97
Beschluss des OVG NRW vom 12.09.2000 - 22A5440/99

Die Kläger hätten, sofern sie die Aufhebung des Bescheides vom xx.xx.xxxx erstrebten, eine darauf gerichtete Anfechtungsklage erheben müssen.

Allerdings, und das ist das interessante, nicht ein Argument der LRA, dass wir die Kosten zu tragen hätten, wurde gehört. Die Entscheidung beruht einzig und alleine auf den genannten Urteilen bzw. dem Beschluss des OVG NRW.

Also: den Beitragsbescheid demnächst direkt angreifen. Wird ja noch genug davon geben!

Ich hief das noch mal hoch und zitiere mich damit selbst, denn ich hätte gerne mal Eure Meinung zur Entscheidung gelesen.

Für mich ist unverständlich, wie die LRA in ihrem Bescheid schreiben kann, dass gegen den Bescheid Widerspruch erhoben werden kann, das Gericht jedoch auf den direkten Klageweg im Rahmen einer Anfechtungsklage verweist.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: satmonk am 26. Februar 2014, 23:23
Auch meine Klage kommt und muss in knappen 2 Wochen beim VG landen.

Nach mehreren Wiedersprüchen gegen die inhaltslosen Schreiben des Beitragsservice, kam kürzlich ein Schreiben anderer Sorte, welches ich als negativen Widerspruchsbescheid ansehe, mit Inhalt wie folgt:
----------------------------------------------------------------
-ich wäre der Auffassung das der RBStV verfassungswidrig sei
-Mir stehen jetzt 2 Möglichkeiten offen

1.Prüfung durch Widerspruch und Anfechtungsklage.
Ich hätte die Möglichkeit die Zahlungen einzustellen und gegen die darauffolgenden Bescheide Widerspruch und Anfechtungsklage zu erheben...Säumniszuschläge bla bla... Damit die Bescheide keinen Bestand bekommen, soll ich gegen jeden Bescheid Widerspruch einlegen und gegen jeden Widerspruchsbescheid Klage einlegen....Gerichtskosten bla bla... keine Aufschiebende Wirkung bla bla...

2.Prüfung Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruch
Ich vermeide dann Säumniszuschläge und muss nicht gegen jeden Bescheid meckern. Kann die Erstattung für größere Zeiträume einklagen...und das ich den Ausgang von anhängigen Klageverfahren abwarten kann...

Ich soll den offen Betrag von über 200 Euro beachten und ich werde gebeten diesen doch zu bezahlen.
Anhang: Beitragskontodaten
---------------------------------------------------

Jetzt stellt sich mir die Frage ob dies bereits der begehrte negative Widerspruchsbescheid ist?
Die Formulierung wie oben genannt "Ich hätte die Möglichkeit die Zahlungen einzustellen und gegen die darauffolgenden Bescheide Widerspruch und Anfechtungsklage zu erheben" lassen mich zweifeln ob ich auf weitere Bescheide warten soll. Zumal ich seit Anfang 2013 gegen alle Schreiben seitens BS Widerspruch eingelegt habe, mit diversen Begründungen (Missachtung des Grundgesetz, Zwecksteuer usw...).

Ist nehme an das dies der negative Widerspruchsbescheid ist, auch wenn kein Verwaltungsgerich in diesem Schreiben genannt wurde... Eventuell hat jemand ein paar Tips ob an dieser Stelle eine Feststellungsklage oder eher eine Anfechtungsklage in Frage kommt, oder ob ich doch nocheinmal einen Widerspruch an den BS schicken sollte.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: mickschecker am 27. Februar 2014, 00:10
Etwas undurchsichtig deine Ausführungen ,
Ein Widerspruchsbescheid als solcher sollte schon auch so bezeichnet sein , also als Wort klar und deutlich in der oberen Betreffzeile stehen. Genau wie es auch beim Beitragsbescheid so gilt. Am besten du scannst das Teil und stellst es hier anonymisiert ein.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: satmonk am 27. Februar 2014, 00:40
die anonymisierte Kopie im Anhang


Edit "Bürger": Aktueller Querverweis aus regelmäßig wiederkehrendem Anlass:
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bürger am 27. Februar 2014, 01:25
Hallo satmonk, Danke für die fiktive Fallbeschreibung ;)

Das scheint bisher aber "nur" gegenseitiges "Geplänkel" gewesen zu sein.
Als Bescheid ist das jedenfalls nach bisheriger Kenntnis nicht im Entferntesten zu werten.

Auch hier gilt wieder:
Ein Bescheid ist ein Bescheid ist ein Bescheid...
er ist als solcher *betitelt* und enthält auch eine ebenfalls als solche betitelte "Rechtsbehelfsbelehrung".

Beispiele liefert die Foren-Suchfunktion ;)

Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
"Überprüfung durch Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs"

Die unter 2) Beschriebene "Überprüfung durch Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs" ist ein hanebüchener Vorschlag - der nichts als die Sicherung der Finanzen bezweckt und den Anschein eines seriösen Kompromissvorschlags wahren soll.

Statt dessen ist das aber ein *fauler* Kompromiss!

Quelle Focus, 31.08.2013
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html

Zitat
Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs. 3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".
"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen", so RA Koblenzer.

Rückerstattung dürfte so faktisch aussichtslos sein.

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
"die Zahlungen einzustellen"

Der Vorschlag "die Zahlungen einzustellen" deutet darauf hin, dass Person XYZ immer noch Zahlungen leistet.
Weshalb?

Einen BeitragsBESCHEID, gegen welchen rechtskräftig
- Widerspruch eingelegt und
- nach abschlägigem WiderspruchsBESCHEID dann
- Anfechtungsklage bei Verwaltungsgericht erhoben werden kann
wird Person XYZ - wie sogar durch ARD-ZDF-GEZ selbst geäußert - *nur* erhalten bei
- Einstellung aller Zahlungen!

Das täte auch dem System von ARD-ZDF-GEZ ganz gut ;)

Die restlichen 5 Sätze des Absatzes 1 dienen nur der Verunsicherung des "Widerständlers".
Die Säumniszuschläge sind sehr wahrscheinlich nicht rechtens und wurden bei einigen sogar schon zurückgezogen.

Auch wenn offiziell gegen jeden Bescheid erneut Widerspruch einzulegen ist:
Person ABC hat seit dem Widerspruchsbescheid im August 2013 bzgl. Widerspruch gegen die Bescheide vom Juni und Juli sowie zwischenzeitlicher Klage (September) noch keine weteren Beischeide erhalten ;)
Die haben genug zu tun, einknickende Beitragsschafe "aufzuspüren" und "dingfest zu machen".
Im Übrigen kann meines Wissens nach eine Klage einfach auf die neuerlichen Bescheide erweitert werden.
Was bis zum Erreichen des Mindeststreitwerts vermutlich auch keine weiteren Gerichtskosten zur Folge haben dürfte.

Damit die Beträge trotz regulär "nicht aufschiebender Wirkung" dennoch nicht gezahlt werden "müssen", dafür gibt es die Möglichkeit des "Antrags auf Aussetzung der Vollziehung".
Das soll

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
offensive Alternative

Zum ganz anderen "alternativen" Weg

Klagen ohne Beitragsbescheid? Klagen gegen Zahlungsaufforderung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7284.0.html

liefert akademie.de ein paar interessante Infos, die sich Person XYZ aber evtl. gut und gern dreimal durchlesen muss, bis sie ein klareres Verstänndnis des Prozederes erhält ;)

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
anhängiges höherinstanzliches Verfahren

...allerdings erklärt sich mir momentan nicht, weshalb Person XYZ vor dem für den 25.03.2014 angesetzten Verhandlungstermin des momentan wichtigsten Verfahrens überhaupt inhaltlich an Widerspruchs- und Klageformulierungen werkeln sollte (außer vielleicht um Fristen zu wahren... aber eine Begründung kann erst mal *knapp* ausfallen - muss nicht vollständig sein, solange sich Person XYZ eine "ausführliche Begründung in einem gesonderten Schriftsatz ausdrücklich vorbehält"...- aber momentan scheinen ja ohnehin keine Fristen zu laufen):

Popularklage
Ermano Geuer (privat)
Rossmann (betrieblich)
Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Verhandlungstermin 25.03.2014

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Zahlungen einstellen

Person XYZ sollte sich vielleicht einfach erst mal dazu durchringen, ihrem Unwillen vor allem durch Vorenthaltung der finanziellen Mittel (das einzige, was ARD-ZDF-GEZ interessiert) unmissverständlich Ausdruck zu verleihen.

Das weitere findet sich - und ist zum Großteil auch hier im Forum beschrieben.

Kopf hoch! Brust raus!

Gemeinsam knacken wir diese Nuss!!

Edit:
Lese gerade, dass offene Forderungen von 200€ Bestehen.
Dann ist das Schreiben wohl als nichts anderes als Hinhaltetaktik bzw. Versuch der "Überredung" zu werten.
Wenn die Zeit für solchen Kram haben, dann sollen die lieber *echte* BeitragsBESCHEIDe ausstellen, gegen die Person XYZ rechtlich vorgehen kann.
Ausdauer, Geduld & Spucke, Persistenz - das sind die Tugenden, die jetzt gebraucht werden.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: satmonk am 27. Februar 2014, 02:26
Zitat
Der Vorschlag "die Zahlungen einzustellen" deutet darauf hin, dass Person XYZ immer noch Zahlungen leistet.
Weshalb?

Es wird seit Jan.2013 keinen cent bezahlt, daher verstehe ich das nicht so recht.
Einen Beitragsbescheid gab es zwischenzeitlich schon, allerdings war das noch zu der Zeit (2013-2014), als wir beide (wohnen in einer Wohnung) separat angeschrieben wurden, vor ca. 1,5 Monaten hat der BS es endlich verstanden, das wir zusammenwohnen. So kam ein Schreiben mit der Info, das mein Beitragskonto gelöscht wurde. Zeitgleich bekam meine Freundin weiterhin Forderungen zugesandt. Ein negativer Widerspruchsbescheid ist bisher nicht eingetroffen, ich dachte aufgrund des kürzlich eingetroffenen Schreibens (siehe scan oben) mit der "Rechtsbelehrung" wäre jetzt Klagestart. So denn, dann werde ich einen erneuten Widerspruch für meine Freundin verfassen und einen negativen Widerspruchsbescheid fordern (den ich bereits in einem meiner vergangenen Widersprüche forderte).

Vielen Dank an dieser Stelle, für die schnelle Hilfe, das ging ja ruck-zuck!

Zitat
lieber *echte* BeitragsBESCHEIDe ausstellen, gegen die Person XYZ rechtlich vorgehen kann.
Ich hatte oft gelesen, das man nur gegen negative Widerspruchsbescheide rechtlich vorgehen kann, aber gut zu wissen, dann warte ich einen entsprechend gekennzeichneten Betragsbescheid ab und reiche die Klageschrift dann fristgerecht ein.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 27. Februar 2014, 07:20
Mit dem unnützen Warten auf den Widerspruchsbescheid haben wir hier nur Zeit vertrödelt. Wenn ich geahnt hätte, dass es da einen kleinen Kunstgriff gibt, mit dem man den Bescheid direkt anfechten kann, dann wäre ich diesen Weg auf jeden Fall gegangen. Und so hat mich der Spaß bisher schon mal 105 Euro gekostet.

Interessant aber auch, dass die Pappnasen (wir haben Karneval, da darf man das sagen) selber nicht drauf gekommen sind. Aber so haben sie wieder mehr Zeit geschunden. So ganz nebenbei: wer den BS ärgern will, der sollte heute da anrufen. In Köln ist Karneval und das ist denen heiliger als Ostern und Weihnachten zusammen.  ;)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bananenpflücker am 27. Februar 2014, 08:32
Mit dem unnützen Warten auf den Widerspruchsbescheid haben wir hier nur Zeit vertrödelt. Wenn ich geahnt hätte, dass es da einen kleinen Kunstgriff gibt, mit dem man den Bescheid direkt anfechten kann, dann wäre ich diesen Weg auf jeden Fall gegangen.

Moin Rochus,

wie sieht denn dieser Kunstgriff konkret aus? Person B fragt sich, ob dieser für sie passend sein könnte.


Gruß Pflücker
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 27. Februar 2014, 13:02
Mit dem unnützen Warten auf den Widerspruchsbescheid haben wir hier nur Zeit vertrödelt. Wenn ich geahnt hätte, dass es da einen kleinen Kunstgriff gibt, mit dem man den Bescheid direkt anfechten kann, dann wäre ich diesen Weg auf jeden Fall gegangen.

Moin Rochus,

wie sieht denn dieser Kunstgriff konkret aus? Person B fragt sich, ob dieser für sie passend sein könnte.


Gruß Pflücker

Habe ich weiter oben schon zitiert. Aber gerne hier noch mal. Anbei der Entscheidende Auszug des gegen uns ergangenen Urteils des VG:

Zitat
Die Kosten des gem. § 161 Abs. 2 VwGO in der Hauptsache erledigten Verfahrens tragen die Kläger.

Der Streitwert wird auf 61,94 € festgesetzt.

Die tenorierte Kostentragungspflicht entspricht billigem Ermessen gem. § 161 Abs. 2 VwGO, da die Klage unzulässig war. Ist, wie vorliegend, keine Ermessensentscheidung im Streit, so ist eine Untätigkeitsklage, die allein auf Erlass eines Widerspruchsbescheides gerichtet ist, unzulässig.

Als Vergleich wird angeführt: Urteil des BVerwG vom 28.04.1997 - 6B 6/97
Beschluss des OVG NRW vom 12.09.2000 - 22A5440/99

Die Kläger hätten, sofern sie die Aufhebung des Bescheides vom xx.xx.xxxx erstrebten, eine darauf gerichtete Anfechtungsklage erheben müssen
.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: satmonk am 27. Februar 2014, 19:34
Ich möchte nicht ins offtopic rutschen, aber dennoch möchte ich an der Stelle fragen, was ich denn jetzt tun kann.
Den alten Beitragsbescheid (dem ich bereits schriftlich widersprochen habe) per Anfechtungsklage zu bekämpfen wäre nicht mehr fristgerecht da dieser Bescheid ca. 3 Monate alt ist.
Komme ich mit einer Feststellungsklage (oder Untätigkeitsklage aufgrund noch nicht ergangenen Widerspruchsbescheid) weiter? Oder genügt an dieser Stelle doch ein einfaches Widerspruchsschreiben an den BS? Das ganze bezieht sich jetzt auf den weiter oben angehängten scan)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: copenfan am 27. Februar 2014, 19:52
Das von satamonk hochgeladene Dokument ist ja eine ganz neue Masche des Abzockerservices !!

Scheinbar haben die gemerkt, dass die mit Ihren "Eine Verfassungswidrigkeit können wir nicht erkennen..." Scheißhausschreiben nicht weiterkommen und versuchen daher, jetzt mit so einer Gegenüberstellung an Pseudo-Argumenten noch weitere Klagen zu verhindern. Wahrscheinlich rotieren die Rechtsabteilungen der Anstalten sowieso schon und jede weiter Klage bringt die Anstalten ein Stückchen näher an den Abgrund.

Trotz dieser neuen Methode, würde ich empfehlen(!!), stur wie hier vorgegeben weiter zu machen: Keine Zahlungen leisten, allen ankommenden Beitragsbescheiden fristgerecht widersprechen und gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 (4) VwGO stellen. Kommt ein offizieller Widerspruchsbescheid der zuständigen Landesrundfunkanstalt, kann dann Klage erhoben werden.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: mickschecker am 28. Februar 2014, 00:13
Das von satamonk hochgeladene Dokument ist ja eine ganz neue Masche des Abzockerservices !!
In der Tat etwas außer der Reihe und erst mal gewöhnungsbedürftig. Will man beim Beitragsservice etwa dem zweiten Teil seines Namens besser gerecht werden ? Dies gipfelt sogar indem heißen Tipp , man könne ja erst mal den Ausgang anhängiger Klagen wegen Verfassungswidrigkeit abwarten. Will man sich so mehr Bürgernähe auf den Leib schneidern ?
Das ganze Gegenteil dazu ist folgende Passage: "Damit die Beitragsbescheide nicht bestandskräftig werden , müssen Sie gegen jeden Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und gegen jeden Widerspruchsbescheid innerhalb eines Monats Klage einreichen.
Dabei fallen jeweils Gerichtskosten und gegebenenfalls außergerichtliche Kosten an."
---Soll damit jetzt schon dem Widerspruch gegen den Beitragsbescheid ein unvermeidlicher Kostenaufwand angedichtet werden , damit möglichst von vornherein Widerspruch und dann Klage erst gar nicht in Erwägung gezogen werden . Der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid kann noch immer ohne das Risiko jeglicher Kosten in Betracht gezogen werden. (von den geringen Kosten eines Einschreibens mal abgesehen).
perfide neue Strategie und Taktik : mit Service-Geplänkel Honig ums Maul schmieren und so ganz nebenbei und unbemerkt einen neuen Bären aufbinden wollen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 28. Februar 2014, 07:40
...
Trotz dieser neuen Methode, würde ich empfehlen(!!), stur wie hier vorgegeben weiter zu machen: Keine Zahlungen leisten, allen ankommenden Beitragsbescheiden fristgerecht widersprechen und gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 (4) VwGO stellen. Kommt ein offizieller Widerspruchsbescheid der zuständigen Landesrundfunkanstalt, kann dann Klage erhoben werden.

Wenn die aber keinen Widerspruchsbescheid schicken, wird sich da gar nichts bewegen. Also nehme ich das Urteil "meines" VG zum Anlass und werde gegen den nächsten Bescheid gleich Anfechtungsklage erheben.

Wie satmonk schon schreibt:

Zitat
...Den alten Beitragsbescheid (dem ich bereits schriftlich widersprochen habe) per Anfechtungsklage zu bekämpfen wäre nicht mehr fristgerecht da dieser Bescheid ca. 3 Monate alt ist...

Und genau das ist die Krux. Daher halte ich auch die  Rechtsbehelfsbelehrung der LRA für absolut falsch. Ob nun bewußt oder unbewußt, das sei dahin gestellt. Aber auf diese Weise haben wir ein sattes Jahr verplempert! Aber den Turbo können wir jetzt immer noch einschalten. Außerdem rückt der 24.03.2014 immer näher.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 28. Februar 2014, 10:26
Wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung die rechtlichen Schritte vorgibt, kann es doch nicht falsch sein, sich dieser Rechtsbehelfsbelehrung entsprechend zu verhalten. Kommen da vielleicht die Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern ins Spiel? Wenn BS offensichtlich eine falsche Rechtsbehelfsbelehrung rausschickt, sind die doch Schadensersatzpflichtig.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sebastian am 04. März 2014, 19:55
Heute kam der ersehnte Widerspruchsbescheid bei Person A an.

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde abgelehnt, da der Beitragsservice das Argument mit der Steuer versucht hat zu entkräften, sowie  Argument Artikel 3 GG. Auf die weiteren Punkte der Verfassungswidrigkeit wurde nicht eingegangen. Aktuell gibt es bei Person A noch einen Sonderfall. Durch einen Brief vom letzten Monat mit der Überschrift "Mahnung" hat Person A Antrag auf Eilrechtschutz gestellt.

Wenn nun dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht stattgegeben wird und gleichzeitig noch einen Antrag auf Eilrechtschutz offen ist, wo es bis jetzt nur eine Eingangsbestätigung beim VW gibt, muss sich Person A dann vorerst Gedanken bezüglich der Vollziehung machen?

Das weitere Vorgehen wäre nun, die Klage auf Basis der hier gesammelten Argumente zu schreiben und bis zum letzten möglichen Zeitpunkt abzuwarten, da am 25.03.2014 die Popularklage verhandelt wird. Auf dieser Basis könnten entweder weitere Argumente hinzugefügt werden, oder aber einige Argumente gestrichen werden, die vor Gericht keine Verwendung mehr haben. Leider beginnt die Frist heute (04.03.2014) für Person A, so dass es recht knapp werden könnte.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bürger am 05. März 2014, 00:39
Leider beginnt die Frist heute (04.03.2014) für Person A, so dass es recht knapp werden könnte.

...ein paar Randbemerkungen zum Thema "legal Fristen strecken" ;)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8312.msg60493.html#msg60493
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: satmonk am 06. März 2014, 18:09
Bezüglich der Klagebegründungen stehen ganz vorn folgende Tatsachen:

1. Vom BS wird aufgrund einer Wohnung eine Nutzung deren Programmangebot vermutet.
2. Das jedem Bürger dieses Programmangebot aufezwungen wird, ob er will oder nicht.

Punkt 1: Da habe ich mal von einem Gesetz gelesen, welches besagt, das man jemand nicht auf Verdacht verurteilen kann, kennt jemand den Paragraphen? Diesen Paragraphen würde ich dann gern in eine künftige Klageschrift einbauen, das halte ich für sehr wichtig.

Punkt 2: kommt Freiheitsberaubung gleich und verstößt gegen Art2 GG (diesen Rechten kann aber aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden, also irgendwie paradox). Gibt es da vielleicht noch einen anderen Paragraphen, der besagt, das man für aufgezwungene Dienstleistung nicht belangt werden kann? Außer §241a, da meinte mal jemand hier im Forum das dieser nicht anwendbar sei, warum auch immer...schade, denn ich sah diesen § als größte Waffe gegen den BS
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 06. März 2014, 19:54
Bezüglich der Klagebegründungen stehen ganz vorn folgende Tatsachen:

1. Vom BS wird aufgrund einer Wohnung eine Nutzung deren Programmangebot vermutet.
2. Das jedem Bürger dieses Programmangebot aufezwungen wird, ob er will oder nicht.

Punkt 1: Da habe ich mal von einem Gesetz gelesen, welches besagt, das man jemand nicht auf Verdacht verurteilen kann, kennt jemand den Paragraphen? Diesen Paragraphen würde ich dann gern in eine künftige Klageschrift einbauen, das halte ich für sehr wichtig.

Punkt 2: kommt Freiheitsberaubung gleich und verstößt gegen Art2 GG (diesen Rechten kann aber aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden, also irgendwie paradox). Gibt es da vielleicht noch einen anderen Paragraphen, der besagt, das man für aufgezwungene Dienstleistung nicht belangt werden kann? Außer §241a, da meinte mal jemand hier im Forum das dieser nicht anwendbar sei, warum auch immer...schade, denn ich sah diesen § als größte Waffe gegen den BS
Hier der passende Paragraph, dass man diesem Staatsvertrag zustimmen muss, damit er wirksam wird:
Zitat
§ 58 Abs 1 VwVfG: Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
Zur Unschuldsvermutung:
Selbstverständlich kann man niemanden auf verdacht verurteilen. Aber wir wurden auch nicht verurteilt oder verdächtigt eine strafbare Handlung begangen zu haben. Die Begründung  zum Gesetz (RBStV) besagt, dass in fast jeder Wohnung Geräte zum Empfang vorhanden sind und deshalb die Wohnung als Anknüpfungspunkt des Beitrags harangezogen werden darf. Die denken allen ernstes, dass die 10 % der deutschen Bevölkerung mal einfach versklavt werden dürfen, die keinen Rundfunk wollen. Für einen Rundfunkbenutzer ist es egal, worauf sich die Beitragserhebung stützt, für uns als Rundfunkverweigerer spielt es eine lebenswichtige Rolle, ob wir zahlen müssen oder doch besser unsere Wohnung aufgeben. Das nennt sich dann "Der Vorteil ergibt sich durch die Gesamtveranstaltung Rundfunk" und wird uns euphemistisch angepriesen als "Einfach für alle".
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: abgezockter1984 am 07. März 2014, 15:23
...
Zitat
§ 58 Abs 1 VwVfG: Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
...

Den Paragraphen dazu wusste ich nicht mehr, aber den Inhalt schon. Danke. Ich liebe das RECHT.

Man stelle sich mal vor, die vom ÖPNV, die ja teils auch Öffentlich-Rechtlich sind, oder die Stadtreinigung kommt vorbei und verlangt Zwangsgelder. Ich "könnte" ja mitfahren oder mir die Wohnung putzen lassen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 07. März 2014, 17:43
Der Paragraph sagt doch eigentlich alles. Es ist gültiges Gesetz. Er sollte ausreichen, um den Beitrag nicht zahlen zu müssen. Wer nicht zustimmt, müsste vom Beitragsservice erst verklagt werden, dass er zustimmen soll. Damit ist das Recht wieder auf unserer Seite. Wir stimmen nicht zu, weil unsere Grundrechte missachtet werden, BASTA!
Zitat
§ 58 Abs 1 VwVfG: Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: themob am 07. März 2014, 18:35
Ich glaube das ist ein Weg, der nur Zeit und Energie verschwendet, vom wesentlichen zudem noch ablenkt.

Woher kommt die Vermutung, dass es sich (was eigentlich genau) um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt?
Ich bestätige (sollte ich es machen) auf einem Formular, welches ich mit meinen Daten ausfülle, lediglich die Richtigkeit der Daten mit meiner Unterschrift und dem Datum.
Worauf dann die Bestätigung kommt.

Zitat
Subordinationsrechtlicher Vertrag

Besondere Form des öffentlich-rechtlichen Vertrages, bei dem die Behörde einen Vertrag mit einem ihr rechtlich nicht gleichgestellten, sondern ihr untergeordneten Vertragspartner schließt.
Die Möglichkeit geht aus § 54 Satz 2 des Bundesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den entsprechenden Landesregelungen hervor.

Ein subordinationsrechtlicher Vertrag liegt vor, wenn die Behörde den Vertragsinhalt auch durch Erlass eines Verwaltungsaktes einseitig regeln könnte.

Mit dem subordinationsrechtlichen Vertrag wird der Behörde also die Möglichkeit eingeräumt, mit dem Bürger einen Vertrag zu schließen, anstatt einseitig eine Regelung durch Verwaltungsakt zu treffen. Das kann für die Behörde durchaus vorteilhaft sein, da sie - je nach Ausgestaltung - gegen Vertragsverstöße schneller und effektiver vorgehen kann als das bei Zuwiderhandlung gegen einen Verwaltungsakt der Fall wäre.

Entscheidend für die Einstufung als Vertrag ist, dass beide Parteien die Möglichkeit haben, auf den Vertragsinhalt einzuwirken. Da dies in der Verwaltung eher untypisch ist, kommen Verwaltungsverträge eher selten zustande.


Quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Subordinationsrechtlicher_Vertrag.html

Man muss sich auch den gesamten Teil IV "öffentlich-rechtlicher Vertrag" durchlesen: http://www.buzer.de/gesetz/1586/b4483.htm

genügend Ergebnisse liefert auch die Suche bei Google: öffentlich-rechtlicher Vertrag

Zum Beispiel: http://www.juraforum.de/lexikon/oeffentlich-rechtlicher-vertrag

Daher mein Tip: Lieber auf Sachen konzentrieren, die wirkliche Substanz haben könnten.

Als Kläger "ohne" Anwalt, stellt man sich zudem als unwissend dar (Internetrecherche hilft hier) und stärkt nicht gerade seine Position mit solchen Argumenten
Als Kläger mit Anwalt, wird solche Argumentation gar nicht erst aufgegriffen durch den Anwalt.

Für alle die sich mehr mit der Materie beschäftigen möchten, sei juralib.de erwähnt

öffentlich-rechtlicher Vertrag (http://www.juralib.de/#6722)

Verwaltungsakt (http://www.juralib.de/#8664)

Der Paragraph sagt doch eigentlich alles. Es ist gültiges Gesetz. Er sollte ausreichen, um den Beitrag nicht zahlen zu müssen. Wer nicht zustimmt, müsste vom Beitragsservice erst verklagt werden, dass er zustimmen soll. Damit ist das Recht wieder auf unserer Seite. Wir stimmen nicht zu, weil unsere Grundrechte missachtet werden, BASTA!
Zitat
§ 58 Abs 1 VwVfG: Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: unGEZahlt am 07. März 2014, 18:44
Der Paragraph sagt doch eigentlich alles. Es ist gültiges Gesetz. Er sollte ausreichen, um den Beitrag nicht zahlen zu müssen. Wer nicht zustimmt, müsste vom Beitragsservice erst verklagt werden, dass er zustimmen soll. Damit ist das Recht wieder auf unserer Seite...
Zitat
§ 58 Abs 1 VwVfG: Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

Dann brauchen wir doch jetzt freiwillige Helfer, die es bspw. demnächst in einem Widerspruch verwenden können und das austesten würden.
Ob das
Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund), Teil IV - Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§§ 54 - 62),   
§ 58 (1) Zustimmung von Dritten und Behörden

den Beitragsservice in Schwierigkeiten bringen kann.

( http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/58.html )
Zitat
§ 58
Zustimmung von Dritten und Behörden

(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

Ob der Beitragsservice für das Verwaltungsverfahrensgesetz § 58 schon Textbausteine hat
oder
ob sie es in einer Antwort ignorieren würden oder dann gar keinen Widerspruchsbescheid mehr senden (?)

(Bisher habe ich immer noch kein Schreiben von denen, bin vielleicht erst 2014 dran)

Aufruf: Wer hat z. Zt. Möglichkeit und Lust, dieses Gesetz auch gegen den Rundfunkbetrug
(bspw. mit einem Widerspruch) anzuwenden und auszutesten?

Markus








Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 07. März 2014, 19:25
Ich werde das auf jeden Fall anbringen, auch wenn es durch irgendwelche juristischen Winkelzüge mit erhöhten, zusätzlichen Gerichtsgebühren bestraft wird. Im Endeffekt zahlt man nur drauf, wenn man verliert, deshalb werde ich dieses Schmankerl als Vorspeise für deren Bluthunde verwenden. Wer sich anschaut, wie das Gesetz zustandegekommen ist, stellt fest, das es ein waschechter Staatsvertrag ist. Also ist § 58 Abs 1 VwVfG genau dafür gemacht, um den Bürger vor solchen vermurksten Staatsverträgen zu schützen.
Viele haben ihren Widerspruch mit der Begründung versehen, dass sie keinem Vertrag zugestimmt haben. Wenn der Beitragsservice Kenntnis von diesem Paragraphen hat, wäre es schon Betrug, wenn er behauptet, man müsse nicht zustimmen, weil der RBStV durch Ratifizierung zu Landesrecht wurde. Es bleibt meiner Meinung nach dennoch ein Staatsvertrag, dem man nicht zustimmen muss.

Nachlesen kann man hier, dass der Staatsvertrag beschlossen wird:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/16/DruckSachen/d16-3941.pdf
Zitat
§1 Dem vom 15. bis 21. Dezember 2010 unterzeichneten Fünfzehnten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: themob am 07. März 2014, 20:41
Staatsverträge die aufgrund der Gesetzgebungskompetenz der Länder nach Art 70 GG beschlossen wurden, als öffentlich-rechtliche Verträge anzusehen ist schon sehr gewagt.

Aber jeder so wie er möchte. Ich würde  nicht darauf zurückgreifen. Die Diskussionen hier sollen ja auch dazu beitragen, dass sich jeder über die Hintergründe und eventuelle Chancen selbst informieren kann.

Wikipedia zu Staatsvertrag (http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvertrag#Deutschland)
Zitat
Da in Deutschland die Länder über eigene Gesetzgebungskompetenzen (vgl. Art. 70 ff. GG) verfügen, wird der Begriff auch für Verträge zwischen zwei oder mehreren Bundesländern angewandt (Länderstaatsverträge). Oft werden wirtschaftliche Zusammenarbeit oder Grenzangelegenheiten in diesen Staatsverträgen geregelt. Beispiele für solche Verträge sind der Rundfunkstaatsvertrag und der Glücksspielstaatsvertrag. Die jeweiligen Landesparlamente haben diesen Staatsvertrag anschließend durch ein sogenanntes Zustimmungsgesetz (auch Transformationsgesetz genannt) in ein Landesgesetz zu übernehmen.[7] Erst nach dieser Ratifizierung des Staatsvertrags durch alle beteiligten Landtage kann der Vertrag in Kraft treten.

Nur weil das Wort "Vertrag" auftaucht, bedeutet es nicht gleichzeitig in diesem Zusammenhang, es ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Darum geht es aber in §54 VwVfG bzw. in Teil IV, somit auch §58

Wikipedia zu öffentlich-rechtlicher Vertrag (http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Vertrag)
Zitat
Bei einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (örV) schließt eine Behörde mit einer Privatperson, oder auch einem anderen Verwaltungsträger, einen Vertrag über einen öffentlich-rechtlichen Gegenstand ab. Grundlegend geregelt ist diese Form des Verwaltungshandelns in §§ 54 bis § 62 VwVfG. Da von diesen Regelungen nur Verträge der Verwaltung, und nicht etwa verfassungs- oder völkerrechtliche Verträge erfasst sind, spricht man hier genauer von einem verwaltungsrechtlichen Vertrag oder kurz Verwaltungsvertrag.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 07. März 2014, 21:38
@themob: Ich danke dir für deine Aufklärung. Dann ist ein öffentlich-rechtlichen Vertrag leider nicht das, was mit einem Staatsvertrag gemeint ist. Dann bleiben wirklich nur die Grundgesetzverstösse, auf die man sich berufen kann, falls auch das Argument der Steuer keinen Bestand hat.
Staatsverträge die aufgrund der Gesetzgebungskompetenz der Länder nach Art 70 GG beschlossen wurden, als öffentlich-rechtliche Verträge anzusehen ist schon sehr gewagt.

Aber jeder so wie er möchte. Ich würde  nicht darauf zurückgreifen. Die Diskussionen hier sollen ja auch dazu beitragen, dass sich jeder über die Hintergründe und eventuelle Chancen selbst informieren kann.

Wikipedia zu Staatsvertrag (http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvertrag#Deutschland)
Zitat
Da in Deutschland die Länder über eigene Gesetzgebungskompetenzen (vgl. Art. 70 ff. GG) verfügen, wird der Begriff auch für Verträge zwischen zwei oder mehreren Bundesländern angewandt (Länderstaatsverträge). Oft werden wirtschaftliche Zusammenarbeit oder Grenzangelegenheiten in diesen Staatsverträgen geregelt. Beispiele für solche Verträge sind der Rundfunkstaatsvertrag und der Glücksspielstaatsvertrag. Die jeweiligen Landesparlamente haben diesen Staatsvertrag anschließend durch ein sogenanntes Zustimmungsgesetz (auch Transformationsgesetz genannt) in ein Landesgesetz zu übernehmen.[7] Erst nach dieser Ratifizierung des Staatsvertrags durch alle beteiligten Landtage kann der Vertrag in Kraft treten.

Nur weil das Wort "Vertrag" auftaucht, bedeutet es nicht gleichzeitig in diesem Zusammenhang, es ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Darum geht es aber in §54 VwVfG bzw. in Teil IV, somit auch §58

Wikipedia zu öffentlich-rechtlicher Vertrag (http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Vertrag)
Zitat
Bei einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (örV) schließt eine Behörde mit einer Privatperson, oder auch einem anderen Verwaltungsträger, einen Vertrag über einen öffentlich-rechtlichen Gegenstand ab. Grundlegend geregelt ist diese Form des Verwaltungshandelns in §§ 54 bis § 62 VwVfG. Da von diesen Regelungen nur Verträge der Verwaltung, und nicht etwa verfassungs- oder völkerrechtliche Verträge erfasst sind, spricht man hier genauer von einem verwaltungsrechtlichen Vertrag oder kurz Verwaltungsvertrag.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Peer_Gynt am 09. März 2014, 22:14
Viel spaß beim lesen
Das ist mehr als Spaß, @Sebastian, das ist ein wahrer Hochgenuss!
Respekt!
Gut formuliert und begründet, sowohl persönliche als auch rechtliche  Argumente erklärt, Quellen inklusive, und auch die Gutachten einbezogen.


Vielleicht lässt du die Klage noch ein paar Tage (und Nächte) liegen; es mag noch die eine oder andere Anregung zur Ergänzung kommen, falls du das möchtest.

Chapeau!

...
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Viktor7 am 10. März 2014, 10:10
Anbei eine völlig hypothetische Anfechtungsklage von person a.

Viel spaß beim lesen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg60906.html#msg60906

Eine großartige Klage!

So kriegen wir den Fokus auf das Wesentliche und schütteln die schleimigen dreisten Gedankenversorger ab.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Redfox am 10. März 2014, 13:28
Hi Sebastian,

die Klage gefällt mir sehr gut, insbesondere die Argumentation hinsichtlich der Typisierung. Da sind eine Menge Anregungen für mich dabei - falls ich irgendwann mal einen Widerspruchsbescheid bekomme (ich bin aber nicht scharf drauf).

Folgende Anmerkungen:

Ziffer 5 und 10 sind doppelt (negative Informationsfreiheit), ggf. könnte Ziffer 8 (Allgemeine Handlungsfreiheit) noch mit eingebaut werden - aber das ist Geschmackssache.

Weitere Anregungen - als Textvorschlag aus einer (wie immer hypothetischen ;) ) Widerspruchsformulierung, die Du (soweit es passt) übernehmen kannst oder halt nicht:

- Da Du ein guter Statistiker bist, solltest Du vielleicht die Gerätekonvergenz noch beleuchten - mir viel da folgendes zu ein:

Zitat
Nach dem Bescheid ist die Grundlage für die Festsetzung der Abgabe vermutlich die „Innehabung“ einer Wohnung und ist unabhängig vom Besitz von Rundfunkgeräten oder die tatsächliche Möglichkeit des Rundfunkempfangs. Mithin handelt es sich gem. § 3 AO um eine Zwecksteuer, da die geforderte Geldleistung keine Gegenleistung für eine bestimmte Leistung darstellt. Auch wird durch die Zahlung eines Beitrages gegenüber der übrigen Bevölkerung kein wirtschaftlicher oder ideeller Vorteil („Vorzugslast“) gegenüber anderen nicht Beitragsbelasteten erzielt. Genau dies ist bei einer Steuerzahlung der Fall, denn ein Betrag setzt zumindest die Möglichkeit eines Rundfunkempfangs für die Beitragspflichtigen voraus, dies ist jedoch nicht der Fall, schon weil die technischen Voraussetzungen fehlen und durch Zahlung eines Beitrages auch nicht erworben werden, z.B. durch Stellung entsprechender Geräte. Eine typisierende Annahme, dass in jeder Wohnung entsprechende Geräte vorhanden seien, ist willkürlich konstruiert. Zudem ist eine solche Interpretation auch nicht durch den Text des RBStV oder RFinStV gedeckt. Die Behauptung, dass in nahezu 100% der Wohnungen entsprechende Gerate vorhanden seien ist ohnehin nicht anhand der KEF-Berichte (hier auch neuartige Rundfunkempfangsgeräte) belegt. Zudem ist die Interpretation, dass ein Rundfunkempfang mit mobilen Geräten (Mobiltelefone und mobile Endgeräte wie Notebooks) typischerweise in einer Immobilie stattfindet bereits in sich widersprüchlich und absurd.

- Ziffer 4 - Informationelle Selbstbestimmung

Zitat
Verstoß gegen mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Die zentrale Speicherung meiner Daten beim Beitragsservice verstößt zudem gegen mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine bundesweite, zentrale Einwohnerdatei ist unzulässig. Die zentrale Speicherung jedes Bundesbürgers (auch derjenigen, die von der Zahlung befreit sind) verstößt gegen dieses Recht, eine lediglich „logische“ oder organisatorische Regelung zur Trennung der Daten nach zuständigen Landesrundfunkanstalten ist nicht ausreichend. Dazu kommt, dass auf Grund der ALG-2 Befreiungen bzw. der Befreiungen von Taubstummen und Blinden auch besonders schützenswerte Sozialdaten gespeichert werden.

Dass meine diesbezüglichen Vorbehalte nicht nur theoretischer Natur sind, belegt der Missbrauch der Daten durch „freischaffende“ Betrüger, die Zahlungsaufforderungen mit tatsächlichen Daten genutzt haben, vgl. FAZ vom 21.11.2013: „Gefälschte Beitragsrechnungen“, Zitat: „Anders als frühere Fälschungen seien die jetzigen an regulär gemeldete Beitragszahler gerichtet, die Betrüger scheinen also über die entsprechenden Daten zu verfügen“. (Fundstelle: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ard-und-zdf-gefaelschte-beitragsrechnungen-12675386.html ). Der fahrlässige Umgang mit den unfreiwillig erhobenen Daten zeigt sich auch daraus, dass die Beitragsnummer im Fenster jedes Schreibens ersichtlich ist.

Die Behauptung, dass durch die Umstellung auf die Wohnungsabgabe ein Fortschritt in Sachen Datenschutz erreicht würde, kann nur als Euphemismus bezeichnet werden. Anders als die Rundfunkanstalten glauben machen wollen, hatten die  freiberuflich Tätigen sog. „Rundfunkgebührenbeauftragten“ zu keinem Zeitpunkt das Recht, ohne Zustimmung des Wohnungsinhabers Wohnungen zu betreten.

Jetzt erklärt der Gesetzgeber durch die in der Begründung zum RBStV enthaltenen Aussagen  (Stichwort Gerätekonvergenz und Typisierung) zur sozialen Norm, dass in Wohnungen an das Internet angebundene Geräte (neuere Fernseher mit Internetanschluss (IP-TV), PC’s, Mobiltelefone) vorhanden zu seien haben. Auf Grund der Möglichkeiten der verdeckten Überwachung (Raumüberwachung) erinnert die Zielrichtung des Gesetzgebers an Orwellsche Verhältnisse. Auf Grund der intensiven Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz, BND und NSA ist auch dies nicht nur eine abstrakte Gefahr.

- 9 Zweckentfremdung

Zitat
Zudem erfolgt aus den Rundfunkbeiträgen auch die Finanzierung der Landesmedienanstalten – also eine originär staatliche Aufgabe, z.B. für Aufgaben nach dem JMStV, z.B. bei der Überwachung privater Webseiten. Insoweit dient der Rundfunkbeitrag auch nicht ausschließlich den behaupteten Vorteilen.

Das muss anhand der zuständigen Landesmedienanstalt gegenrecherchiert werden, für Berlin-Brandenburg passt das.

Zitat
Verstoß gegen Programmgrundsätze des Rundfunkstaatsvertrages

Mit im Wesentlichen seichten Unterhaltungs- und „Infotainment“-programmen (z.B. überteuerte Talkshows wie „Jauch“, „Illner“ oder „Lanz“ oder „Wetten dass ...“) insbesondere im sog. „Vollprogramm“ von ARD und ZDF wird gegen die Programmgrundsätze des § 11 RStV und den Grundversorgungsauftrag verstoßen. Danach haben die Programme der Bildung, Information und Beratung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen. Dies ist nicht der Fall, vielmehr gleichen die Unterhaltungs- und Informationsprogramme denen der privaten Betreiber. Soweit ARD und ZDF sich nicht auf den Grundversorgungsauftrag konzentrieren, ist eine Geräteunabhängige allgemeine Abgabe/Zwecksteuer unzulässig. Auch die Rundfunkfreiheit kann bei einer Zwangsfinanzierung nicht dazu führen, dass die Rechtsgrundlagen, welche die Legitimation der Abgabe begründen sollen, komplett missachtet werden. Ein Programm, welches die behauptete Legitimation einer Zwangsabgabe schon im Ansatz nicht erfüllt, kann auch keine Grundlage für eine Vorzugslast sein. Es mangelt schon insoweit an den theoretischen Vorteilen – im Gegenteil: Der passive Fernsehkonsum sowie die derzeitigen Rundfunkprogramme (insbesondere die „Vollprogramme“ von ARD und ZDF) sind sozial schädlich – schon gar nicht animieren die Programme zum selbstständigen Denken in einer pluralen und demokratischen Gesellschaft, sondern erfüllen die einseitigen Interessen einer Parteiendemokratie.

Die Argumentation mit den überbordenden Rentenversorgungen gefällt mir sehr gut. Bei Angestellten im öffentlichen Dienst (und damit müssen sich die Staatsfunker eigentlich vergleichen lassen) wurde das System erheblich gekürzt und von einer beamtenähnlichen Gesamtversorgung nach dem jeweiligen Endgehalt auf ein beitragsorientiertes Punktemodell umgestellt. http://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzversorgung_des_%C3%B6ffentlichen_Dienstes  Wäre ggf. ein Nebensatz wert.

- Zusätzlich:

Zitat
Europarechtswidrigkeit:

Nach neuesten Presseartikeln ist die Umstellung der Erhebungsform als Wohnungsabgabe (entgegen der Gesetzesbegründung) nicht aufkommensneutral. Dies macht die Auffassung, dass es sich beihilferechtlich nur um eine Verwaltungsumstellung handelt, obsolet. Ich verweise auf das Gutachten von Herrn Ermano Geuer vom 23.01.2013, Fundstelle:
http://www.vzvnrw.de/fileadmin/user_upload/downloads/2013_01_23_Gutachten_VZVNRW_Rundfunkbeitrag.pdf . Danach ist die Einführung einer Beihilfe erst nach Notifizierung und Prüfung durch die EU-Kommission zulässig.

Neueste Presseartikel kannst Du nunmehr streichen, aber den neuen KEF-Bericht kennst Du besser als ich. ;)

Viele Grüße,
Matze
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sebastian am 10. März 2014, 13:57
Vielen Dank für dein Feedback, die Daten können sehr gut in der hypothetischen Klageschrift verwendet werden. Der doppelte Punkt 8 ist ein Copy & Paste Fehler, der bereits behoben ist. Ich denke ich werde im Laufe des Abends eine neue, verbesserte, hypothetische Klageschrift hier hochladen. Es sollten dann einige Punkte eingeflochten sein, die die Argumente von Person A stärken.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Redfox am 10. März 2014, 14:33
Deine Literaturliste kannst Du noch erweitern um einen Fachartikel in der NVwZ - sollte eigentlich jeder Verwaltungsrichter haben.

Der Richter Dr. Thomas Exner und der Rechtsanwalt Dennis Seifarth haben in ihrem Aufsatz in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" NVwZ 2013-1569 (Heft 24/2013 vom 15.12.2013) mit dem Titel  "Der neue „Rundfunkbeitrag“ - Eine verfassungswidrige Reform" eindeutig die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags belegt.

Für Zitate siehe auch http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7721.0.html 

(Vielleicht fällt mir ja noch mehr ein ...)

Gruß aus Berlin,
Matze
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: abgezockter1984 am 10. März 2014, 20:32
Tolle Arbeit, Sebastian. Lobenswert!
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Redfox am 11. März 2014, 08:11
Prüfe noch mal kritisch die Bezugnahme auf die Dissertation André Fiebig - in der Kurzbesprechung auf Amazon (http://www.amazon.de/Ger%C3%A4tebezogene-Rundfunkgeb%C3%BChrenpflicht-Medienkonvergenz-Internet-PC-Rundfunkgeb%C3%BChr/dp/3428126181) wird die Arbeit wie folgt zusammengefasst - allein die Nennung dieser Arbeit könnte (je nach dem was in der Arbeit sonst geschrieben wird und wenn die Zusammenfassung stimmt) evtl. ein Eigentor sein:

Zitat
André Fiebig untersucht die ebenso aktuelle wie brisante Frage nach der Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PC, Handys und andere Geräte. Hierzu geht er der Frage nach, warum die Abgabe überhaupt an Empfangsgeräte anknüpft und arbeitet heraus, dass deren Beantwortung untrennbar mit der bislang ungeklärten Rechtsnatur der Abgabe zusammenhängt. Im ersten Hauptteil der Arbeit wird diese grundsätzliche Vorfrage einer Klärung zugeführt. Hiernach sei die Rundfunkgebühr in ihrer gegenwärtigen Gestalt rechtlich nicht mehr zu erklären und in hohem Maße verfassungsrechtlich bedenklich. Sodann wendet sich der Autor den aus der Medienkonvergenz resultierenden Problemkreisen zu und gelangt zu dem Ergebnis, dass die zum 1.1.2007 eingeführte Gebührenpflicht für "neuartige" Geräte weder mit Blick auf den gewählten Regulierungsansatz noch in Detailfragen überzeugen kann. Letztlich werde ein Scheinproblem in verfassungsrechtlich nicht haltbarer Weise gelöst. Tatsächlich erzwinge die Medienkonvergenz die Aufgabe gerätebezogener Gebühren.

Obwohl sich das Beispiel mit dem Schwimmbad schon ganz nett liest. Vielleicht ohne Quellenangabe? Kannst ja sinngemäß zitieren damit kein Plagiat draus wird - aber Du willst ja keinen Dr.-Titel. ;)

Bei den Verfahrensnennungen würde ich das Verfahren in der zweiten Instanz (Feststellungsklage gegen den Rundfunkbeitrag für Wohnungen Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Az.: 4 A 5/13, eingereicht Januar 2013) nicht nennen. Bist Du Dir sicher, dass es dort um den Rundfunkbeitrag und nicht um die Gebühr geht? Anfang 2013 wurde der Beitrag gerade eingeführt und das Verfahren ist bereits in der 2. Instanz ... ich würde das Verfahren nur nennen, wenn Du nähere Details kennst.

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sebastian am 11. März 2014, 12:12
Zitat
In Schleswig-Holstein wurde eine Feststellungsklage gegen den Rundfunkbeitrag für Wohnungen eingereicht (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Az. 4 A 5/13).

Der Stadt Lübeck fällt jetzt auf, dass sich für sie die Rundfunkkosten wohl verdreifachen (Lübecker Nachrichten). Wirklich überraschend ist das nicht, wenn nach § 5 RBeitrStV im nicht privaten Bereich nun Rundfunkbeiträge ohne die Existenz von Rundfunkgeräten entrichtet werden müssen. Die Aussage der Sendeanstalten, dass sich in 90% der Fälle nichts ändert, stimmt dahingehend, dass bisher der Privatsektor den Großteil der Rundfunkgebühren bezahlt hat, die Wirtschaft hatte angeblich nur einen Anteil unter 10%. Nun werden aber genau im nicht privaten Bereich teilweise im massiven Umfang Beiträge fällig. Wer das wohl letztendlich bezahlen wird?
Das hätte man natürlich auch vorher wissen können, aber der Mensch neigt nun einmal dazu, Dinge vor sich herzuschieben bzw. nicht wahrzunehmen, bis sie ihn wirklich betreffen.

Es geht in dieser Klage um die Mehrkosten für die Stadt Lübeck.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Lebenslust am 11. März 2014, 12:52
Wow

Gefällt mir Sebastian und da hast du viel nachahmenswertes "erschaffen"

Gibt es eine Möglichkeit dies in solch einem Format einzustellen, das einzelne Textstellen für jedermann kopierbar sind?

Mögest du (und wir alle) damit Erfolg haben
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sebastian am 11. März 2014, 12:53
Wenn du das PDF mit dem Acrobat Viewer öffnest, dann kannst du die Textpassagen kopieren, der integrierter Viewer im Browser kann das teilweise nicht.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Lebenslust am 11. März 2014, 13:40
Wenn du das PDF mit dem Acrobat Viewer öffnest, dann kannst du die Textpassagen kopieren, der integrierter Viewer im Browser kann das teilweise nicht.

danke, dann muss ich mir das Programm wohl mal besorgen (gibt es das kostenlos?)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sebastian am 11. März 2014, 15:05
Hier die neueste Fassung der hypothetischen Klageschrift zur allgemeinen Belustigung.

PS: Acrobat Viewer kann man kostenlos runterladen
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 11. März 2014, 22:22
Wenn Sebastian mit dieser Klage keinen Erfolg hat, könnte ich die Welt nicht mehr verstehen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Redfox am 12. März 2014, 09:54
Gefällt mir.  :)

Hier die neueste Fassung der hypothetischen Klageschrift zur allgemeinen Belustigung.

PS: Acrobat Viewer kann man kostenlos runterladen

Besonders beeindruckt bin ich, dass Du 17 Seiten nur für unsere Belustigung schreibst.  (#)

(Übrigens muss ein (möglicherweise hypothetischer?) Arbeitskollege von mir diesen Monat eine Anfechtungsklage an das VerwG Potsdam einreichen. Und gerade die haben sich ja schon mal festgelegt).
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sebastian am 12. März 2014, 10:07
Inzwischen sind es 19 Seiten, da noch weitere hypothetische Beispiele und hypothetische Beweise eingepflegt worden sind.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: 503 am 12. März 2014, 17:04
Hier die neueste Fassung der hypothetischen Klageschrift zur allgemeinen Belustigung.

PS: Acrobat Viewer kann man kostenlos runterladen

"10.2 Verwendung von mehr als 27% der Beiträge für Altersansprüche"
Zitat von: Sebastian
Ein Grund: Zwischen 2013 und 2016 müssen ARD und ZDF ihren Pensionären insgesamt 1,8
Milliarden Euro bezahlen, so steht es im 18. Bericht der KEF
Stimmt denke ich so nicht
In KEF Bericht stehen die Zahlen für eine Periode(4 Jahre)

Zitat
Die Kommission erkennt für die Nettoaufwendungen der betrieblichen Altersversorgung 2013 bis
2016 einen Finanzbedarf der Anstalten von 1.778,3 Mio. € an. Im Jahresdurchschnitt sind dies
444,6 Mio. €
. Davon entfallen auf die ARD 353,8 Mio. €, auf das ZDF 79,1 Mio. € und auf das
Deutschlandradio 11,7 Mio. €.
Quelle: http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/kef_19bericht.pdf
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 12. März 2014, 20:35
Ergänzungsvorschlag zu Seite 4:
Zitat
Eine Ungleichbehandlung einer so großen Zahl an Haushalten ist nicht gerechtfertigt. Die Entscheidung einer so hohen Zahl an Haushalten und damit mehrerer Hunderttausender Menschen in Deutschland, das Fernsehen nicht zu nutzen, ist nach Art. 2 GG zu respektieren.
Besser wäre:
Eine Ungleichbehandlung einer so großen Zahl an Haushalten ist nicht gerechtfertigt. Die Entscheidung einer so hohen Zahl an Haushalten sowie meiner eigenen Entscheidung und damit mehr als 1,4 Mio. Menschen in Deutschland, das Fernsehen nicht zu nutzen, ist nach Art. 2 GG zu respektieren.

Ergänzungsvorschlag zu Seite 4:
Zitat
Eine typisierende Abrechnung des Rundfunkbeitrages ist auch nicht erforderlich, denn der Rundfunkbeitrag wird vornehmlich für Unterhaltungssendungen, Spielfilme und teure Sportübertragungen genutzt, die nicht zum Grundauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
gehören.
Es gehört zum Grundauftrag, aber es bietet keinen Mehrwert gegenüber den Privaten Sendeanstalten:
Eine typisierende Abrechnung des Rundfunkbeitrages ist auch nicht erforderlich, denn der Rundfunkbeitrag wird vornehmlich für Unterhaltungssendungen, Spielfilme und teure Sportübertragungsrechte genutzt, die keinen Mehrwert gegenüber den privaten Sendeanstalten bieten. Wobei hier zu befürchten ist, dass der Rundfunkbeitrag Wettbewerbsverzerrend wirkt.
Wettbewerbsverzerrung in der Rentalbranche:
http://www.film-tv-video.de/index.php?id=newsdetail&tx_ttnews[tt_news]=42673&tx_ttnews[backPid]=221&cHash=ad44f41437cf6a6ca0304804fe7dbd27


Ergänzungsvorschlag zu Seite 8:
Zitat
Die Behauptung, dass durch die Umstellung auf die Wohnungsabgabe ein Fortschritt in Sachen Datenschutz erreicht würde, kann nur als Euphemismus bezeichnet werden. Ein Datenschutzbeauftragter ist zwar einbezogen, aber er wird ignoriert..
Die Behauptung, dass durch die Umstellung auf die Wohnungsabgabe ein Fortschritt in Sachen Datenschutz erreicht wird, kann nur als Euphemismus bezeichnet werden. Ein Datenschutzbeauftragter ist zwar einbezogen, aber er wird offensichtlich ignoriert.

Ergänzungsvorschlag zu Seite 9:
Zitat
Daraus folgt, dass die Legitimation für die tausendfach versendeten „Anmeldebestätigungen“ auf gesetzlicher Basis schlichtweg fehlt.
Daraus folgt, dass die Legitimation für die tausendfach versendeten „Anmeldebestätigungen“ auf gesetzlicher Basis schlichtweg fehlt, weil der Beitragsservice im Auftrag der Landesrundfunkanstalten die Daten missbräuchlich verwendet, denn der Beitragsservice wurde nicht dazu ermächtigt, die erhobenen Daten für den Zweck der Direktanmeldung zu verwenden.

Berichtigungsvorschlag für Seite 11:
Zitat
Des Weiteren ergibt sich aus dem neuen Anknüpfungspunkt des Rundfunkbeitrages ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, da die freie Wahl und die Ausübung des Wohnrechts durch eine zusätzliche Miete pro Wohnsitz eingeschränkt wird.
Weil es keine Miete ist, sondern eine Steuer, kann man darauf hinweisen.

Ergänzungsvorschlag zu Seite 14:
Gremien im örR werden vorzugsweise mit Politikern besetzt, obwohl das ebenfalls nicht als Staatsfern zu bezeichnen ist. In einem fast undurchschaubaren Firmengeflecht mit staatlichen Beteiligungen ist ebenfalls keine Staatsferne vorhanden. Es gehört zu deren Gepflogenheiten, nach Belieben staatliche Personen, Politiker und Parteien zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten verhalten sich nicht staatsfern, es scheint sogar unmöglich, sich staatsfern zu verhalten oder staatsfern zu sein. Für den öffentlich rechtlichen Rundfunk ist es offensichtlich unerlässlich, sich dem Staat anzubiedern, genauso wie sich Politiker und Parteien dem örR anbiedern.

http://www.online-boykott.de/de/buergerwehr/112-grundversorgung-was-die-oeffentlich-rechtlichen-rundfunkanstalten-daraus-ableiten-oder-die-quelle-die-nie-versiegt

Staatsnahe Rundfunkräte:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article119708432/Staatsnahe-Rundfunkraete-sind-eher-die-Regel.html



Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: seppl am 12. März 2014, 21:04
Ergänzungsvorschlag zu Seite 8:
Zitat
Die Behauptung, dass durch die Umstellung auf die Wohnungsabgabe ein Fortschritt in Sachen Datenschutz erreicht würde, kann nur als Euphemismus bezeichnet werden. Ein Datenschutzbeauftragter ist zwar einbezogen, aber er wird ignoriert..
Die Behauptung, dass durch die Umstellung auf die Wohnungsabgabe ein Fortschritt in Sachen Datenschutz erreicht wird, kann nur als Euphemismus bezeichnet werden. Ein Datenschutzbeauftragter ist zwar einbezogen, aber er wird offensichtlich ignoriert.

Jede Landesrundfunkanstalt hat ihren eigenen Datenschutzbeauftragten. Der wird meines Wissens nach nicht ignoriert, sondern läuft konform mit den gesetzlich festgelegten Datenschutzmissbräuchen im Staatsvertrag, bzw. hält still.

Ich habe selber Briefverkehr mit dem Datenschutzbeauftragten des NDR gehabt. Der hält sich knallhart an das, was im Staatsvertrag steht, egal wie zweifelhaft einige §en sind. Hinterfragt wird da nichts.

Ignoriert werden die kritischen Einwürfe der Datenschutzbeauftragten der Länder, die allerdings KEINE Entscheidungsgewalt innerhalb der LRAs haben! Letztere haben über ihre autonomen Datenschützer (zwecks Staatsferne) das Recht, sich selbst den Datenschutz "zurechtzubasteln".
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 12. März 2014, 21:27
Wo Seppl schreibt:
Zitat
(zwecks Staatsferne) das Recht, sich selbst den Datenschutz "zurechtzubasteln"
fällt mir auf, dass viele Gesetzesverstösse wohl erst dadurch zustandekommen, weil staatsferne wohl auch rechtsferne bedeuten kann. Der Staat hat offensichtlich die Kontrolle über einen Geld- und Machtapparat verloren, weil zu oft die falschen "Staatsmänner" in diesem System das Sagen hatten.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Tante Erna am 13. März 2014, 13:39
Hallo,

Zitat
1. Der Rundfunkbeitrag stellt eine Steuer dar.
Die Überschrift finde ich unglücklich formuliert. Formulierung wurde so von Gerichten abgewiesen.

Besser wäre vielleicht:
Der Rundfunkbeitrag ist ein verfassungwidriger Beitrag, der als Steuer zu qualifizieren ist.

Vorsicht beim Thema Datenschutz. Das wird gerne ausgliedert und läuft dann als extra Klage.

Fragen:
Gibt es eine Quelle wo ich genau nachlesen kann wie der Grundauftrag definiert und interpretiert wird?
Gibt es eine Aufstellung aller TV- und Rundfunksender, sowie Webseiten der ÖRR? Die schiere Masse ist sicher auch ein Argument.
Welches sind die Spartensender?

Danke & Grüße

Staatsferne: Die Strukturen erinnern mich an den ADAC.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Tante Erna am 13. März 2014, 19:52
Offenbar kann ich meinen letzten Beitrag nicht mehr editieren.

Eine Frage noch. Wie ist das eigentlich mit Internetradio und den Mediatheken? Die ÖR Sender kann ich doch auch im Ausland kostenlos über das Internet empfangen, wenn die Programme hier in D von den Sendern ins Internet gestellt werden. Insofern können auch Leute die Sendungen empfangen, die nicht dafür zahlen.

Im Umkehrschluss kann ich beispielsweise via iTunes auch sehr viele Radiostationen anhören. Habe mal zusammengezählt - locker über 6.000 Streams / Radiosender. Für mich ist damit eine Medien- und Informationsgrundversorgung gegeben. Und das völlig legal und kostenlos.

Grüße
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 13. März 2014, 22:29
Auch wenn Tante Erna recht hat, wie so viele Argumente eindeutig für uns sprechen, das Problem ist immer, sowas in einen Paragraphen zu packen. Die Richter haben aber Paragraphen, um sowas zu rechtfertigen, sonst hätten wir das Problem nicht.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Tante Erna am 17. März 2014, 09:39
Hallo Rochus,

das mit den Paragraphen ist sicher richtig. Allerdings erwarte ich von einem Rechtsstaat auch eine Anpassung der Rechtssprechung auf aktuelle technische Gegebenheiten. Schließlich muss Rechtssprechung auch zeitgemäß sein. Und für mich besteht eine Grundversorgung definitiv auch ohne den ÖRR.

Bezüglich der oben gestellten Frage nach der Grundversorgung bin ich bei Wikipedia auf folgendes gestoßen: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundversorgung

Dazu muss ich sagen, dass Wikipedia für mich nicht immer die reine Wahrheit darstellt. Allerdings sehe ich es als Rechtslaie nun schon als schwierig an die Grundversorgung in Frage zu stellen, denn letztlich liest sich das für mich so, als könne sich der ÖRR die Grundversorgung größtenteils nach seinen Wünschen auslegen. Auch Spartensender hätten insofern eine Berechtigung.

Bliebe nur die komplette Verweigerung. Da muss ich aber ganz ehrlich sagen, dass ich diese aktuell auch nicht mit meinem Gewissen in Übereinstimmung bringen kann, denn die grundsätzliche Idee eines ÖRR finde ich schon gut. Nur finde ich den Aufwand und die damit in Verbindung stehenden Kosten völlig unverhältnismäßig und ungerecht verteilt.

Daher ÖRR entweder als einkommensabhängige Steuer zu einem angemessenen Prozentsatz, wobei dann natürlich alle Erwerbslosen rausfallen. Oder aber als freiwilliger Beitrag, dann aber so das es sich wirklich jeder leisten kann. Hier besteht dann das Probleme, dass es in Deutschland leider auch Menschen gibt, die sich keine zusätzlichen Kosten leisten können, auch wenn sie es gerne tun würden.

Ich denke ganz generell, dass der Etat für den ÖRR deutlich gesenkt werden muss. Da wird es natürlich Aufschreie geben, da Arbeitsplätze abgebaut werden müssen. Andererseits muss man sich schon fragen, ob ein Etat für den ÖRR, der fast auf dem Bildungsetat von D liegt wirklich sinnvoll ist. In meinen Augen nicht. Aber sowas lässt sich auch wieder nicht in Paragraphen fassen.

Grüße
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 17. März 2014, 10:35
In einem Rechtsstaat muss natürlich auch örR geschützt werden und weil die sich unter diesem Schutz wie ein Krebsgeschwür überall in der Gesellschaft und Politik festgefressen haben, ist es nur noch möglich, dieses kranke System durch Bestrahlung und Chemotherapie zu entfernen. Eine Totaloperation würde zu viele Opfer fordern, das will der Rechtstaat verhindern. Da man mit der Grundversorgung mangels Definition in einer Klage nicht weiterkommt, kann man sich darauf berufen, dass die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten einen Mehrwert gegenüber den privaten Sendern bieten müssen, dazu gab es hier mal einen Link. Da sich örR nicht mehr von den Privaten unterscheiden, ist der Grundauftrag nicht gegeben. Der RF-Beitrag ist nicht für die Grundversorgung oder Gesamtveranstaltung Rundfunk zu zahlen, wie uns der Beitragsservice das gerne weismachen will, sondern:
Zitat
§1 RBStV
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages.
Und da es ein Beitrag sein soll für örR, besteht ein wichtiger Teil meiner Klagebegründung darin, festzustellen, dass ich in diesem Paragraph nicht gezwungen werde, zu bezahlen, weil mich das Grundgesetz vor solchen Zwangsmaßnahmen schützt. Sollte mein Schutz durch dieses Gesetz aufgehoben sein, muss das auch in diesem Gesetz stehen (Zitiergebot). Das ist freilich nicht möglich, man stelle sich vor, der §1 bekäme dann einen zusätzlichen Satz:
(2) Alle Grundrechte der Deutschen sind für diesen RBStV ausser Kraft gesetzt.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sebastian am 22. März 2014, 17:53
Hier nun das finale Stück zur Begutachtung.

Person A wird entsprechende Klage am Montag zur Post bringen, sollten sich keine grundlegenden Anpassungen ergeben.

Person A möchte hiermit allen anderen danken, die geholfen haben, eine hypothetische Klageschrift zu formulieren.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: zeitfürrecht am 23. März 2014, 10:24
Hallo zusammen,

nach 4 Wiedersprüchen und 1 Klage beim Verwaltungsgericht, hat Person A Post vom Beitragsservice bekommen.

Ich zitiere dessen Inhalt:

"Sehr geehrte Frau XXX,

mit Schreiben vom 01.02.2014 widersprachen Sie dem Gebühren-Beitragsbescheid des Westdeutschen Rundfunks vom 03.01.2014.
Angesichts des anhängigen Klageverfahrens möchten wir Einvernehmen darüber herstellen, über Ihren Widerspruch erst nach Abschluss des Verfahrens zu entscheiden.
Sollte dies nicht in Ihrem Sinne sein, bitten wir um Ihre entsprechende Nachricht."


Dazu noch eine Kopie des Schriftverkehrs zwischen WDR-Justiziariat und Abteilung Beitragsrecht:

"Verwaltungsstreitverfahren ...

Sehr geehrte Frau XXX,

Sie erhalten weitere Unterlagen in obiger Sache, die wir unbearbeitet an Sie abgeben.

Das Beitragskonto hat den Status "Klage" und ist bis 31.12.2015 mahnausgesetzt. Wenn die Klage bis dahin nicht abgeschlossen ist, informieren Sie uns bitte rechtzeitig über eine eventuelle Verlängerung. Bitte lassen Sie uns auch wissen, wenn die Klage abgeschlossen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio"



Im ersten Zitat klingt das für mich, als denkt der Beitragsservice, er hätte das letzte Wort. Dass er nach einem Urteil des Gerichts immer noch anders über den Widerspruch entscheiden könnte.

Wie versteht Ihr das?


Gruß
zeitfürrecht
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Unterstützer am 23. März 2014, 14:43
Hallo zeitfürrecht,
Das verstehe ich erstmal gar nicht.
Nach dem was Du geschrieben hast, hat Person A nach 4 Widersprüchen bisher keinen Widerspruchsbescheid erhalten, hat aber geklagt. Sehe ich das richtig?
Was war denn dann der Inhalt der Klage von Person A?
Gegen wen und was richtet sich die Klage von Person A?
Warum soll Person A den BS über einen Abschluss der Klage unterrichten? Ist der BS nicht automatisch in der Loop?
Gruß
Unterstützer
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 23. März 2014, 15:05
Das bei denen nicht alles mit rechten Dingen zugeht, wissen wir ja.
Die können erst nach Abschluss des Klageverfahrens entscheiden, jedoch dem Urteil entsprechend.
Wenn das Klageverfahren länger dauert, Verlängerung beantragen. Wenn das Klageverfahren abgeschlossen ist, darauf hinweisen, sich dem Urteil anzuschliessen oder nicht. Die haben eine kleine Miene gelegt, könnte ja jemand drauftreten. Das Schreiben gut abheften und nicht versäumen zu handeln, damit die nicht im Vorteil sind wegen Formfehler.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Brownie am 23. März 2014, 16:42
Hallo liebe Leute,

ich verfolge eure Diskussion jetzt schon eine Weile, da ich auch endlich meinen Widerspruchsbescheid habe und nun meine Klage basteln will.
Jetzt ist mir aber nicht ganz klar, warum manche "Klage" und andere "Anfechtungsklage" erheben.
Hat das Auswirkungen auf das Ergebnis?

Vielen Dank erstmal!
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Brownie am 23. März 2014, 17:36
Ich habe auch umsonst die Edit-Funktion gesucht...   :)

Um die Frage noch ein bisschen einzugrenzen:
Mir geht es um die Auswirkung der Formulierung in der Klageschrift.
Was eine Anfechtungsklage ist, ist mir einigermaßen klar...
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sebastian am 23. März 2014, 17:46
Wenn dir klar ist, was der Unterschied zwischen "Klage" und "Anfechtungsklage" ist, dann erübrigt sich deine Frage doch im Grunde.

Es gibt im Bereich der GEZ 2 Klagearten, die für Person A - Z interessant sind. Anfechtungsklage = Klage gegen den Widerspruchsbescheid, sowie Untätigkeitsklage = Klage gegen das Fehlen eines Widerspruchbescheides nach mehr als 3 Monaten Wartezeit nach Absenden eines Widerspruches. Nach neuester Rechtssprechung ist jedoch die Untätigkeitsklage nicht mehr zu wählen um das Austellen eines Widerspruchsbescheides zu erzwingen. Man kann inzwischen direkt auf Basis des Widerspruches Anfechtungsklage erheben. Die entsprechenden Urteile müsstest du dir jedoch hier im Forum selbst suchen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Brownie am 23. März 2014, 18:01
Hallo Sebastian.
Die Vorlagen habe ich schon!  :-)
Und genau deswegen die Frage:
Einmal steht da "Klage" einmal "(Anfechtungs-)Klage" und einmal "Anfechtungsklage".
Ich könnte mir vorstellen, dass sich die Klageart für das Gericht automatisch aus dem Inhalt ergibt, dann wäre die Formulierung unwichtig.
Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen, wir sind ja immerhin in Deutschland und dann noch vor Gericht.
Falls nicht, könnte bei unrichtiger Formulierung (also z.B. nur "Klage") das ganze schon aus formalen Gründen abgewiesen werden.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: zeitfürrecht am 24. März 2014, 09:00
Hallo unterstützer,

natürlich kam nach 4 Wiedersprüchen der Wiederspruchsbescheid des Beitragsservice. Hatte ich hier vergessen, zu erwähnen.

Was lustig ist, nachdem Person A eine Nachricht vom Verwaltungsgericht über den Eingang der klage bekommen hatte, schickte der Beiragsservice 2 Wochen später erneut einen Bescheid. Da hat Person A nur freundlich auf die Abteilung Recht und Personal beim BS und das Verwaltungsgericht hingewiesen.

Den kompletten Inhalt der Klage kann ich hier nicht veröffentlichen, da er teilweise gegen die Regeln dieses Forums verstößt.

Ich habe zusätzlich die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags erwähnt, dass er eine Steuer ist usw. Also auch vieles, was in diesem Forum bereits veröffentlicht wurde.

Gruß
zeitfürrecht
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 25. März 2014, 10:05
"Endlich" habe ich heute auch in meinem Firmenbriefkasten, den ersten Infobrief des Beitragsservice gefunden. Damit eröffnet die "GEZ" nun auch die Front auf Seite der Betriebsstättenabgabe gegen mich.

Da kann ich ja nun auch diese Argumente wunderbar in meine Klage einfließen lassen. Danke dafür!!
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Brownie am 28. März 2014, 09:33
Ok, inzwischen bin ich dazugekommen und habe eine glaubwürdige Quelle gefunden, nämlich das Amtsgericht Hamburg.
Dort liegt eine Vorlage für eine Anfechtungsklage zum Download bereit (http://justiz.hamburg.de/contentblob/2393032/data/anfechtungsklage.pdf) und hier steht lediglich Klage.
Somit muss sich die Klageart aus dem Sachverhalt ergeben und nicht aus der Bezeichnung in der Klageschrift.
Ich finde das ist erwähnenswert.

Nächstes Thema:
Da ich finanziell nicht der Betuchteste bin, mache ich mir ein bisschen Gedanken über die möglichen Folgekosten der Klage.
Habe hier im Forum nichts spezifisches dazu gefunden, daher spreche ich es einfach mal an.
Immerhin ist das für viele ein wichtiger Punkt bei der Entscheidung ob oder ob nicht geklagt wird.

Auf allen eingängigen Blogs und Artikeln zum Thema liest man immer, dass lediglich relativ geringe Gebühren auf einen zukämen, weil der Streitwert so gering ist.
Das mag zwar vordergründig stimmen, aber es ist auch festgelegt, dass der Unterlegene alle Auslagen der gegnerischen Partei tragen muss.
Im Falle einer Behörde (bzw. was auch immer der  Beitragsservice genau ist) sind das im Normalfall lediglich "Peanuts" wie Telefon- und Kopier und in Extremfällen vielleicht noch Fahrtkosten eines Mitarbeiters, denn die Behörde wird fast immer interne Fachleute damit beauftragen.

Nun ist unser geliebter Beitragsservice und überhaupt die ganze Angelegenheit alles andere als der Normalfall.
Und es könnte ja gut sein, dass die Strategen dort entscheiden, dass sie intern völlig überlastet sind (das wäre nicht mal falsch) und externe Anwälte beauftragen müssen, was sie in solchen Fällen wohl auch dürfen (https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Kosten_vg/index.php#8 - Kapitel: Außergerichtliche Kosten, 6. Absatz).
Und dann würden die Kosten ziemlich schnell in unangenehme Höhen schießen.

Hat jemand diesbezüglich Erfahrung oder weitere Informationen?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: themob am 28. März 2014, 09:38
Hat jemand diesbezüglich Erfahrung oder weitere Informationen?

Hier wird das Thema gerade aktuell behandelt: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8840.msg62072;topicseen#msg62072
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sebastian am 28. März 2014, 09:40
In erster Instanz wird die Behörde, die ja auch dem Gebot der Sparsamkeit folgen muss sicherlich keinen externen Anwalt beauftragen, schließlich ist der Ausgang vor Gericht nicht vorher festgelegt, d.h. auch die Behörde kann direkt in der ersten Instanz verlieren.

Ich für meinen Teil mache das so:

jeden monat seit 2013 habe ich 19 € auf ein Sparbuch überwiesen. Inzwischen sind das etwa 300 €. Für diese 300 € werde ich die Anfechtungsklage und unter Umständen auch die Folgeinstanz bezahlen, da jeden Monat weitere 19 € hinzukommen. Ich rechne mit einer Verhandlung in meinem Fall (Eingang Gericht März 2014) nicht vor 2015, es sei denn, dass Gericht erkennt nach dem 15. Mai (Geuer-Urteil) die Verfassungswidrigkeit an und überreicht die Klage dem Verfassungsgericht.

Schlimmstenfalls muss ich halt die seit 01.13 angefallenen "Beiträge" zzgl. ~16 € Mahngebühren an den Verein überweisen. Aber zumindest habe ich gekämpft.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Brownie am 28. März 2014, 10:12
Danke themob! Da habe ich wohl (schon) geschlafen! :-)

Sebastian, Danke für den Tip, wie Du es machst.
Wenn man es so sieht, dann sollte es auf jedem Fall drin sein und klein beigeben will ich auch nicht!
Selbst, wenn die Aussichten eher trüb sind - aber allein die Zahlen sagen ja auch was.
Irgendwo habe ich mal was von über 600 Klagen gelesen, und der Artikel war schon ein paar Monate alt.

Wenn man den Rechner in dem von themob genannten Thema mit 250 Euro Streitwert und jeweils allen Haken und maximaler Gebühr befragt, kommt eine Summe von unter 400 Euro raus.
Das sollte man eigentlich schultern können und es ist ja nur der worst case.

Also für mich steht damit nichts mehr im Weg!

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: seppl am 31. März 2014, 15:07
Ich habe heute meine Klage eingereicht. Es war eine nette Erfahrung:

Ich hatte das Klageschreiben mit einem abgeänderten Vordruck des Verwaltungsgerichts Hamburg erstellt.
Bereitwillig wurde mir geholfen, das Schreiben auf formelle Fehler hin zu überprüfen.

Erstmal wurde ich gelobt, dass ich "die Richtigen" (Landesrundfunkanstalt, bei mir NDR) beklagt habe. Scheinbar gibt es doch noch viele, die die GEZ(!) als Beklagten angeben. Aber auch die, die ein bischen mehr aktuelles Wissen haben, versuchen oft noch den Beitragsservice zu beklagen.

Da ich Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt habe, wurde mir gesagt, dass dieser Antrag extra und schneller bearbeitet wird als die eigentliche Klage. Es sind also 2 Vorgänge. Da ich noch keine ausführliche Begründung zur Klage abgegeben habe, muss ich darauf hoffen, dass der Richter trotz einer so dürftigen Begründungslage eine Aussetzung anordnet.  Zur Klage selbst bekomme ich demnächst erst eimal ein Eingangsschreiben des Gerichts und dann eine Aufforderung, die Begründung innerhalb eines Monats nachzureichen.

Ich bin guten Mutes! Und sehe meine Klage nicht als Einzelfall sondern als Teil einer "Gesamtveranstaltung".
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: karlsruhe am 31. März 2014, 23:07
Wer hat Dir dabei geholfen?
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, der auch bei Bedarf die Niederschrift verfasst?

Bei mir steht nichts, dass ich nicht nur die Klageschrift einreichen soll, sondern ich habe woanders
auch gehört, entsprechende Kopien?

Und Du hast es dann dort selber abgegeben, also ohne Einschreiben mit Rückschein?

Das mit Köln wundert mich nicht. Als Postanschrift wird der Beitragsservice in Köln benannt.

Wenn ich Briefe beantworte, schaue ich auch ersteinmal nach dem Absender!
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: seppl am 01. April 2014, 07:59
Wer hat Dir dabei geholfen?
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, der auch bei Bedarf die Niederschrift verfasst?

Bei mir steht nichts, dass ich nicht nur die Klageschrift einreichen soll, sondern ich habe woanders
auch gehört, entsprechende Kopien?

Und Du hast es dann dort selber abgegeben, also ohne Einschreiben mit Rückschein?

Das mit Köln wundert mich nicht. Als Postanschrift wird der Beitragsservice in Köln benannt.

Wenn ich Briefe beantworte, schaue ich auch ersteinmal nach dem Absender!


Ja, es war ein Beamter des Gerichts. Da er mir meine eigene Klageschrift noch einmal auseinandergenommen und erklärt hat, nehme ich an, dass er auch Niederschriften verfasst.

Zu den Kopien hat er nichts gesagt, allerdings, wo Du es ansprichst fällt es mir ein, habe ich auch davon gehört, dass die Kopien an die Beklagten dann von Gericht erstellt und leider auch berechnet werden.

Ja, ich hab die Klageschrift einfach abgegeben.

In der Rechtsbehelfsbelehrung des Widerspruchs steht allerdings die LRA, die im Klagefall beklagt werden soll.

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Redfox am 01. April 2014, 08:23
Sämtliche Unterlagen (Klageschrift und Anlagen) sollten in doppelter Ausfertigung eingereicht werden - für das Gericht und die Beklagte Anstalt.

Dann spart man die Kopiergebühr.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sebastian am 01. April 2014, 09:27
Beim VWG Gelsenkirchen reicht es das Original einzureichen, da die die Daten einscannen und via InternetFax an die andere Partei schicken. Wobei mein gut 3cm dicker Stapel Unterlagen wahrscheinlich viel zeit kostet, einzuscannen :)

Bis jetzt habe ich nur vom Gericht die Bestätigung des Eingangs un die Festsetzung des streitwertes erhalten.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: karlsruhe am 01. April 2014, 10:36
Festsetzung des Streitwertes?

Ist der nicht in etwa gleich?

Ist nur ein Einzelrichter billiger ;)?

Mit wieviel muss man da so rechnen, Vorkasse oder abh. vom Erfolg oder Nichterfolg?

Bei Erfolg, Rückerstattung (+ Zinsen, versteht sich ja von selbst) ;)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Sebastian am 01. April 2014, 10:47
Streitwert ist bei mir 2 x Beitragsbescheid + 16€ Säumnisgebühren ~ 200 €. Wurde so auch festgesetzt. Für Streitwert bis 500 € gilt der normale Satz von 35€. Für Klageerhebung wird dann der 3fache Satz berechnet = 105 €.

Im normalfall wird das Verfahren einem Einzelrichter zugeordnet und meistens schriftlich abgehalten. Dadurch entstehen keiner Partei weitere Kosten, ausser Porto + Briefpapier. Diese sind mit 20 € normalerweise gedeckelt.

Im Worstcase hat man also bei einer erstinstanzlichen verlorenen Klage mit 125 € + ausstehende Beiträge zu rechnen.

Wenn Berufung zugelassen wird, kostet es nicht 105€ sondern etwa 160€ die müssten dann zusätzlich bezahlt werden. Allerdings muss man sich ab dann von einem Anwalt vertreten lassen, da kann das ganze schon recht teuer werden. Hier könnte jedoch eine Rechtschutzversicherung greifen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: karlsruhe am 06. April 2014, 02:57
Nur noch 3 Wochen bis zu meiner Klageeinreichung und deshalb habe ich mich systematisch im Forum durchgeklickt.

Widerspruchs-/Klagebegründungen:

>>>Jetzt kommt die Klage

Übersicht zu gut bewerteten Beiträgen, bzw. verlinkten Klageschriften

Antwort # 146 + # 203 + Ergänzung # 204
Antwort # 232 : § 58 Abs.1 VwVfG (Zustimmung zu einen Vertrag) für Klage versuchen zu verwenden
Antworten # 238, # 245, #247, final #260 (zwischen #238 - #260 Ergänzungen
und  Anmerkungen von anderen Forumsteilnehmern)


Thema Stellungnahme. #193
#195 Bitte um Kenntnisnahme und Stellungnahme
# 197 Musterbeispiel für eine Stellungnahme

Thema Musterformular für Anfechtungsklage # 270 des Amtsgerichts Hamburg
(meine Frage dazu, wie sollte man die beiden unten angegebenen Kästchen am
besten ankreuzen? bzw. als Satz in seiner Klageschrift verwenden)


Weitere offene Fragen:

-Sollte man einem schriftlichen Verfahren zustimmen?
-(bei einer mündlichen Verhandlung könnte man sich nochmal selber darstellen)

Nachreichen von Unterlagen, Begründungen:
Welche Fristen müssten beachtet werden, wie umfangreich darf der Nachtrag sein?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Brownie am 06. April 2014, 11:05
Hallo karlsruhe,

finde ich gut, dass Du das Thema hier nochmal aufgreifst.

Hier zur Erleichterung mal der Inhalt der beiden Kästchen:

      Ich/wir habe(n) keine Bedenken, den Rechtsstreit auf den Einzelrichter zu übertragen.

      Ich/wir erkläre(n) mein/unser Einverständnis mit einer Entscheidung des Vorsitzenden bzw. des Berichterstatters anstelle der Kammer.

So wie ich es bisher verstanden habe, kann man den Vorgang durch das Ankreuzen vereinfachen und damit beschleunigen.
Außerdem fallen dann anscheinend auch weniger Kosten an.
Ich bin mir selbst noch nicht schlüssig, und ich muss meine Klage dringend am Montag wegschicken!  :-)

Mit der Frage ob schriftlich oder nicht verhält es sich wohl ähnlich - einfacher, schneller und günstiger (meine Meinung).
Ob Du als (ich gehe mal davon aus) Laie bei einer mündlichen Verhandlung wirklich was erreichen kannst?
Ich werde auf jeden Fall schriftlich beantragen, was wohl sowieso vom Gericht so vorgeschlagen werden wird, bei der Masse.
Wenn unsere Klagen überhaupt jeweils zugelassen werden, was ja durchaus nicht selbstverständlich ist.

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Brownie am 06. April 2014, 11:19
Und da ich ein immer-auf-den-letzten-Drücker Typ bin, hier mal meine ersten beiden Punkte, mit der Bitte um Kommentar, falls jemand heute reinschaut...  :-)

Punkt 1 ist individuell und wird sowieso wegargumentiert, aber dann ist es wenigstens mal aktenkundig!

Punkt 2 ist meiner Meinung nach immer noch der vielversprechendste.
Ich habe die bisher übliche Argumentation mal umgedreht.
Mal sehen, ob das vielleicht eher zieht.

Punkte 3 und 4 fehlen noch, aber da gibt es ja genügend Anregungen.

Ich habe Paragraphen und Hinweise auf Studien bewusst rausgelassen, weil ich nicht mit was rumhantieren will, das ich nicht beherrsche und die ganzen Gutachten sowieso zur Genüge bekannt sind. Außerdem mag ich es kurz und bündig.

Also:

1. Der Widerspruchsbescheid erfolgte nicht fristgerecht.

Der Kläger widersprach dem 1. Gebühren-/Beitragsbescheid vom 01.06.2013 fristgerecht mit Eingang beim Beklagten am 27.06. 2013 (Schreiben Anlage 4, Rückschein, Anlage 5). Anstatt wie gesetzlich vorgesehen einen Widerspruchsbescheid auszustellen reagierte der Beklagte durch die Zustellung eines zweiten Gebühren-/Beitragsbescheid (datiert 04.10.2013, Eingang am 12.10.2013), der schon ungerechtfertigt erging. Der Kläger erinnerte nun den Beklagten in einem am 08.11.2013 fristgerecht zugestellten Schreiben (Anlage 6, Rückschein Anlage 7), in dem er den 2. Bescheid als ungerechtfertigt ablehnte, ihm aber der Form wegen ebenfalls widersprach. Außerdem wurde der Beklagte mit einer Frist von 10 Tagen aufgefordert, dem Kläger den Widerspruchsbescheid für den 1. Widerspruch zuzustellen, andernfalls sehe der Kläger diesen als stattgegeben an. Der Widerspruchsbescheid ging beim Kläger am 11. März 2014 ein, also weit außerhalb der Frist von 10 Tagen, und ebenso mehr als einen Monat nach Ablauf der von Gesetzgeber vorgesehenen Frist von drei Monaten für die Zustellung von Widerspruchsbescheiden. Der Ursprüngliche Widerspruch vom 27.06.2013 lag sogar mehr als 8 Monate zurück.

2. Der sogenannte Rundfunkbeitrag wird unrechtmäßig erhoben.

Nach allgemein anerkannten Definitionen muss die Gegenleistung für einen Beitrag die Möglichkeit der Nutzung spezieller Vorteile sein und die Gruppe der Nutznießer muss von der Allgemeinheit unterscheidbar sein. Beides ist nicht gegeben! Wie der Beitragsservice selbst betont (siehe Widerspruchsbescheid Anlage X), kann heutzutage jeder mit geringem Aufwand alles immer und überall empfangen, sofern er dies möchte. Es entsteht also weder ein besonderer Vorteil, noch kann die Nutzergruppe abgegrenzt werden. Die Merkmale einer Sonderabgabe sind ebenfalls nicht erfüllt, denn der Rundfunkbeitrag wird regelmäßig erhoben.

Der Besitz einer Wohnung stellt kein beitragsauslösendes Merkmal dar, denn dieses muss einen nachvollziehbaren Zusammenhang mit der zu finanzierenden Sache haben. Dies ist nicht gegeben! Wie der Beitragsservice selbst betont (siehe Widerspruchsbescheid Anlage X), kann heutzutage jeder mit geringem Aufwand alles immer und überall empfangen, sofern er dies möchte. Damit entfällt der innere Zusammenhang mit der Wohnung, denn sie ist weder der zwingende, für viele nicht einmal der vorwiegende Ort, noch ist sie Voraussetzung, Mittel oder gar Anlass für Rundfunkempfang jeglicher Art.

Einzig nachvollziehbares zahlungsauslösendes Merkmal kann also nur der KONSUM des ausgestrahlten Rundfunks sein. Da es heutzutage ohne größeren Aufwand möglich ist, diesen auf fast allen Medien durch Zugangsbeschränkungen zu regulieren, könnte dann die Gruppe der Rundfunk-Konsumenten einfach und nachvollziehbar abgegrenzt werden. Das Bereithalten von Geräten, die Rundfunk empfangen können, ist heutzutage bei normaler Teilnahme am öffentlichen Leben nicht mehr zu verhindern, weswegen dies nicht mehr als Grund für die Beitragspflicht herangezogen werden darf.

3. Die Mittel des sogenannten Rundfunkbeitrags werden zweckentfremdet.

-fehlt noch-

4. Der ÖR Rundfunk in seiner derzeitigen Form erfüllt seine Aufgabe nicht.

-fehlt noch-


Alle anderen Punkte mit Grundrechtsverletzung sind mir zu vage, das kann m.M.n. ohne Probleme von den Richtern abgebügelt werden.
Sowas kann nur durch öffentliche Diskussion und öffentlichen Druck auf die Politik durchgesetzt werden, nicht in einzelnen individuellen Klagen.

Religions- oder sonstige Freiheiten sehe ich in meinem Fall auch nicht verletzt und das sind bei einem so tief verankerten System sowieso schwierig nachzuweisen.
Die meinen ja immer noch, das sie neutral sind. Das nehme ich denen sogar ab.
Das ist das typische Tyrannen-Syndrom, da ist kein Kraut gegen gewachsen...

Auf einen Verweis auf das Verfassungsgericht werde ich auch verzichten.
Ich denke, es müssen erstmal ein paar kleinere Siege her, bevor man größer angreifen kann.
Und das ist schon unwahrscheinlich genug...  :-)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: karlsruhe am 06. April 2014, 12:31
Hallo Brownie,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ja, ich würde gerne diese mündliche Variante versuchen (verlieren kann ich glaube ich eh nichts)

War in Karlsruhe dabei, bescheiden.

Habe Gera gehört, furchtbar.

München, aber hoppla,

Leider war ich nicht in Freiburg, aber dank Toni´s toller Berichterstattung, ( vielen Dank nochmal dafür  :)) war es fast wie dabei sein.

Was ich in meiner Klageschrift schreibe, werde ich bis zu einer Verhandlung mehr als verinnerlichen.
Und nein, meine Notizen wird es nicht für Kopien geben, wir sind schließlich nicht in Gera.

Ich werde eine ziemlich lange Klageschrift haben, habe mich so ziemlich durch alles im Forum
dazu durchgeklickt.

Und notfalls lese ich halt jede einzelne Stelle vor mit Erklärungen und Anlagen.

Nein, ich lasse mich auch nicht bügeln. Die wollen etwas von mir, (mein Geld für diesen Rundfunkbeitrag)

Noch Diskussionsbedarf bestünde meinerseits zu 2 noch für mich offene Punkte, nämlich,
wie könnten sie am besten in meine Klageschrift eingearbeitet werden.

Punkt 1: # 232 bzgl. des § 58 Abs.1VwVfG ( Zustimmung zu einem Vertrag)

Ich würde diesen Punkt eher noch am Ende meiner Klageschrift erwähnen und evtl. entsprechend kommentieren. (Vorschläge sind sehr gerne erwünscht)

Punkt 2: Zitat aus Toni´s Bericht zum VG Freiburg in seinem Beitrag ab 1:02 Uhr.

...Ja, genau: die besondere Gegenleistung.....“Was qualifiziert denn nun den Vorteil?“ Er habe sich dazu einmal den RGStV durchgelesen, aber er finde nichts.......Nirgends stehe, für welche besondere Gegenleistung.

Weil es eine Frage war........und er zur Beklagten schaute, zücken die ihre RBStV, finden aber nichts, und jetzt Frau Heinze:“ Ja, das stimmt, das steht nirgends.“(Peinlich, peinlich! Da hat er sie sauber auflaufen lassen)

Da  ich Karlsruhe und Frau Heinze selber erlebt hatte, Gera gehört  hatte und weiß, dass  München und Freiburg in den normalen Medien weitestgehend verschwiegen wurden, würde ich gerne in dieser letzten Wunde in meiner Klageschrift bohren. (Hat jemand eine Idee, wie am besten?)

Man sollte in diesem Falle dort ansetzen, wo man Schwachpunkte  findet >:(
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Brownie am 06. April 2014, 12:51
Na dann aber ran!  :-)
Und viel Glück!

Würdest mal Links zu den "Berichterstattungen" posten ?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: awawaw am 06. April 2014, 17:01
Habe mir aus der Freiburger Sache nen Textbaustein gebastelt der in meinen Widerspruch / Klage mit reinkommt ( Thema Ist eine Steuer..)

Eine Steuer ist voraussetzungslos, die Vorzugslast knüft an eine besondere Gegenleistung.
Im RGStV findet sich nichts darüber für welche besondere Gegenleistung der Beklagte einen Geldbetrag begehrt. Der Beklagte kann nicht erklären was das besondere an der Gegenleistung sein mag.
Es gibt keinen qualifizierten Vorteil. Eine Empfangbarkeit ist nichts besonderes denn jeder kann immer und überall „empfangen“. Wenn der Rundfunkbeitrag ein Beitrag sei, müsse er einen unmittelbaren, individualisierbaren Vorteil bieten. Eine Wohnung allein ermöglicht noch nicht die Nutzbarkeit des öffentlichen Rundfunks. Die individualisierte unmittelbare Nutzbarkeit bedürfe erst noch eines kausalen Aktes, z.B. des Aufstellens einer Schüssel.Der Beitrag entspricht nicht dem Äquivalenzprinzip, alleine das Argument der Versorgung reiche nicht aus, sondern man müsse die Nutzbarkeit beachten. Die Nutzungsmöglichkeit muss unmittelbar gegeben sein.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bürger am 06. April 2014, 17:36
Im RGStV findet sich nichts darüber für welche besondere Gegenleistung der Beklagte einen Geldbetrag begehrt.

"RGStV" ist alt = "RundfunkGEBÜHRENstaatsvertrag"
"RBStV" ist neu = "RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag"

...auf letzteren dürften sich die Aussagen beziehen - und sollte sich wohl also auch die Argumentation beziehen ;)

Rundfunkstaatsvertrag, RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag, RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6697.0.html
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Brownie am 06. April 2014, 17:41
Hehe, genau so stehts bei mir sinngemäß auch!  :-)

Ich würde noch Satteliten- bei Schüssel ergänzen und den Konjunktiv (reiche / sei / solle) weglassen, das passt irgendwie nicht rein, finde ich.
Oder Du machst es überall, wo Du zitierst...

Du verzichtest also auch auf Angabe von Paragraphen und Gedöns?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: awawaw am 06. April 2014, 18:36
Gedöns hier wo es mit reinkommt (-:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8228.msg59086.html#msg59086
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Adams am 06. April 2014, 19:14
  @awawaw Beitrag #286

Bravo! Das hast Du wirklich sehr gut aus der Freiburger Verhandlung extrahiert, soweit ich das meinen Aufzeichnungen und meiner Erinnerungen entnehmen kann. Aber bitte editiere in deinem Beitrag noch RGStV in RBStV wie von Bürger in # 287 berichtigt.
 
Vielleicht unnötigerweise möchte ich nochfolgendes hervorheben:  Meinem Aufschrieb nach, sage der Berichterstattende Richter (Herr Bostedt) während seines Vortags u.a: Wenn es sich bei dem "Rundfunkbeitrag" um einen Beitrag handle, wäre er verfassungsgemäß, dafür müsse er sich allerdings erkennbar deutlich von einer Steuer absetzen, und dabei käme es auf den materiellen Gehalt und nicht auf den Namen an.

Darauf später Prof.Koblenzer: Es sei durch das Vorhandensein von 4 Wänden [also Wohnung] noch keine unmittelbar individualisierbare Nutzungsmöglickeit gegeben. (Ergänzung von mir: weshalb es sich nicht um einen Beitrag sondern um eine Steuer handle).

Für mich im Augenblick noch nicht ganz so leicht nachvollziehbar, wurde vom Gericht sehr großer Wert auf die Frage der Unmittelbarkeit gelegt, als ob damit alles stehen oder fallen würde, was die Frage Steuer ja oder nein betrift.

Ich hoffe der Beitrag nützt irgendjemandem irgendwas.

Lesenswert finde ich übrigens noch:
http://www.wohnungsabgabe.de/briefe/replik_1bvr_2550_12_01.pdf
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: awawaw am 06. April 2014, 19:35
Der Rundfunkbeitrag ist eine Steuer und kein Beitrag, da er sich nicht erkennbar deutlich von einer Steuer absetzt. Eine Steuer ist voraussetzungslos, die Vorzugslast knüft an eine besondere Gegenleistung.  Hierbei kommt es auf den materiellen Gehalt und nicht auf den Namen an.
Im RBStV findet sich nichts darüber, für welche besondere Gegenleistung der Beklagte einen Geldbetrag begehrt. Der Beklagte kann nicht erklären was das besondere an der Gegenleistung ist.
Es gibt keinen qualifizierten Vorteil. Eine Empfangbarkeit ist nichts besonderes, denn jeder kann immer und überall „empfangen“. Wenn der Rundfunkbeitrag ein Beitrag ist, muss er einen unmittelbaren, individualisierbaren Vorteil bieten. Eine Wohnung allein ermöglicht noch nicht  die unmittelbare individualisierbare Nutzungsmöglickeit des öffentlichen Rundfunks. Die individualisierte unmittelbare Nutzbarkeit bedarf erst noch eines kausalen Aktes, z.B. des Aufstellens einer Satteliten Schüssel. Der Beitrag entspricht nicht dem Äquivalenzprinzip, alleine das Argument der Versorgung reicht nicht aus, sondern man muss die Nutzbarkeit beachten. Die Nutzungsmöglichkeit des ÖR ist nicht unmittelbar durch das bewohnen einer Wohnung gegeben.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: philokaios am 07. April 2014, 10:27
Wem es für Ideen und beim Formulieren hilft:

Ich habe hier (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8942.msg62590.html#msg62590) die ausführliche Stellungnahme des SWR auf meine Klage beim VG Freiburg gepostet.
Als ganze PDF hier: http://www.loaditup.de/files/811712_6hkxk6uptk.pdf

Grüße,
philokaios
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 07. April 2014, 11:04
>>>Jetzt kommt die Klage
Antwort # 232 : § 58 Abs.1 VwVfG (Zustimmung zu einen Vertrag) für Klage versuchen zu verwenden
Es scheint nicht sinnvoll, dieses Gesetz für die Klage zu verwenden, themob hat es hier gut erläutert:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg60796.html#msg60796
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: karlsruhe am 07. April 2014, 11:32
Danke für den Hinweis, hatte wohl dann die Erklärung nicht auch noch gelesen, sondern hauptsächlich Deinen Teil.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: karlsruhe am 07. April 2014, 12:52
@ Brownie

welche Berichterstattungen meinst Du?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 07. April 2014, 13:08
Von unserer LRA haben wir seit Wochen nichts mehr gehört. Als nächstes müsste die Zahlungserinnerung ins Haus flattern.

Ca. 14 Tage bis 3 Wochen danach wäre dann der Bescheid fällig. Bis dahin haben wir den 15. Mai. Ob die wohl noch warten, um mir keine unnötige Arbeit zu machen?  ::)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Brownie am 07. April 2014, 13:31
@ karlsruhe

Die Berichterstattungen zu den Verhandlungen.
Ein bisschen was habe ich selber gefunden, aber eben nicht alles...
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: willnich am 12. April 2014, 21:23
Hier nun das finale Stück zur Begutachtung.

Person A wird entsprechende Klage am Montag zur Post bringen, sollten sich keine grundlegenden Anpassungen ergeben.

Person A möchte hiermit allen anderen danken, die geholfen haben, eine hypothetische Klageschrift zu formulieren.

Wow! Solche Klagen brauchen wir - mehrere - und bis zum Bundesverfassungsgericht. Also - auch wenn es erst mal schiefgeht - weitermachen!
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: dimon am 12. April 2014, 22:31
Sebastian schreibt in seiner Klage:

Weiterhin werden Daten, die von den Einwohnmeldeämtern zur Verfügung gestellt werden,
missbräuchlich dazu verwendet, Personen rückwirkend zum 01.01.2013 beim Beitragsservice
anzumelden. Hierzu fehlt dem Beitragsservice die gesetzliche Legitimation, da es keinen
Paragraphen im RBStV gibt, der dieses Vorgehen zuließe


Aus meiner Sicht ist im RStV unter § 7.1 geregelt, dass der Beitrag ab 2013 jeder zu zahlen hat oder nicht ?

Zitat §7.1: Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung
(1) Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats,
in dem der Beitragsschuldner erstmals die Wohnung, die Betriebsstätte oder
das Kraftfahrzeug innehat. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs beginnt mit dem Ersten
des Monats, in dem es auf den Beitragsschuldner zugelassen wird.


Ich meine, da steht´s drin. Mir gehts drum, falls ich klage, dann würde ich die rückwirkende Anmeldung garnicht ansprechen. Wie sieht ihr das?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: seppl am 12. April 2014, 22:57
Ich glaube, es wird hier nur nicht deutlich, dass die Direktanmeldung der betroffenen Person ohne eigenes Zutun gemeint ist.
Es gibt im RBStV keinen Paragrafen bzw. keine Regelung der/die besagt, dass vermeintliche Beitragspflichtige bei "nicht selber aktiv werden" trotzdem rechtsgültig zwangsangemeldet werden können.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: dimon am 12. April 2014, 23:10
Es gibt im RBStV keinen Paragrafen bzw. keine Regelung der/die besagt, dass vermeintliche Beitragspflichtige bei "nicht selber aktiv werden" trotzdem rechtsgültig zwangsangemeldet werden können.

daher vermute ich, dass die Rundfunkanstalten im Falle einer Klage sich auf den §7.1 berufen weil Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Beitragsschuldner erstmals die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug innehat.
daher ist die rückwirkende Anmeldung oder eine Zwangsanmeldung zulässig, da ja der 15 RStV am 01.01.2013 in "Kraft" getreten ist. Also ich glaube, so könnten es die Richter argumentieren.

MfG
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: seppl am 12. April 2014, 23:20
Aber evtl greift auch:
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/28.html
zumindest diskussionswürdig...
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 12. April 2014, 23:36
Unabhängig von der Pflicht sich anzumelden gibt es viele Möglichkeiten, dass eine Wohnung nicht bewohnt wird, obwohl man sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet hat:
-Unfall beim Renovieren, die Wohnung ist nicht bezugsfertig, der Bewohner liegt im Krankenhaus.
-Rattenbefall, Schimmelbefall, die Wohnung kann nicht bezogen werden.
-Beruflich bedingter Auslandseinsatz.
-Knast wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe.
-Einzug bei jemandem, der schon bezahlt.

In allen diesen Fällen braucht man sich nicht anmelden beim Beitragsservice, es gibt sicherlich weitere Möglichkeiten.
Zudem wäre das Anmeldeformular dann überflüssig, die könnten jedem einen Beitragsbescheid schicken ohne sittenwidrige, nötigende, dümmliche monatelange Drohungen.
Da man nicht angemeldet ist, fehlt auch die gesetzliche Grundlage, nachzuweisen, warum man sich noch nicht angemeldet hat. Das ist im RBStV nicht vorgesehen und ein anderes Gesetz gibt es auch nicht für diesen Fall.

Aber evtl greift auch:
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/28.html
zumindest diskussionswürdig...
Auch durch dieses Gesetz "BVwVfG§28" ist es wohl nötig, dass die jeden anschreiben und auf Antwort warten, bevor die einen Beitragsbescheid versenden. Toller Fund, seppl :D
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: dimon am 12. April 2014, 23:36
§ 28
Anhörung Beteiligter.(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.


klar, wir äußern uns ja bereits in dem der Bescheid widersprochen wird oder die Klage erhoben wird  ;D . Ich bin der Meinunug man sollte nur die Punkte aus dem RStV für die Klage aussuchen, die ohne Zweifel in Rechte dritter eingreifen oder gegen GG verstoßen. Die Klage von Sebastian ist sehr gut, bis halt meiner Meinung nach auf den Satz mit der Zwangsanmeldung.

Kann denn überhaupt ein Staatsvertrag zustande kommen, wenn er in Rechte dritter eingreift? Ist da nicht Unterschrift von allen Beteiligten erforderlich?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: karlsruhe am 12. April 2014, 23:41
Unabhängig von der Pflicht sich anzumelden gibt es viele Möglichkeiten, dass eine Wohnung nicht bewohnt wird,

-Rattenbefall, Schimmelbefall, die Wohnung kann nicht bezogen werden.
-Beruflich bedingter Auslandseinsatz.
-Knast wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe.
-Einzug bei jemandem, der schon bezahlt.


Klasse Roggi, Hoeness läßt grüssen  :)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 12. April 2014, 23:48
Kann denn überhaupt ein Staatsvertrag zustande kommen, wenn er in Rechte dritter eingreift? Ist da nicht Unterschrift von allen Beteiligten erforderlich?
themob hat dieses Thema durchleuchtet:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg60796.html#msg60796
Demnach kann nicht auf § 58 Abs 1 VwVfG gepocht werden, der die Zustimmung Dritter verlangt, wenn in deren Rechte eingegriffen wird.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: karlsruhe am 13. April 2014, 00:02
§ 28


klar, wir äußern uns ja bereits in dem der Bescheid widersprochen wird oder die Klage erhoben wird  ;D . Ich bin der Meinunug man sollte nur die Punkte aus dem RStV für die Klage aussuchen, die ohne Zweifel in Rechte dritter eingreifen oder gegen GG verstoßen. Die Klage von Sebastian ist sehr gut, bis halt meiner Meinung nach auf den Satz mit der Zwangsanmeldung.


aber unsere/meine in den Widersprüchen (bei mir 2) genannten Punkte wurden nie wirklich gelesen.
Antworten jeweils nur mit Textbausteinen. >:(
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: seppl am 13. April 2014, 00:10
Zitat
aber unsere/meine in den Widersprüchen (bei mir 2) genannten Punkte wurden nie wirklich gelesen.
Antworten jeweils nur mit Textbausteinen. >:(

Bei einem Widerspruch werden die bestimmt nicht auf Argumentationen eingehen, bei dem sie sich auf dünnes Eis begeben müssen.

Der Widerspruchsbescheid wird nur geschrieben, um eine Ablehnung zusenden zu können, nicht um irgendwas rechtlich zu überprüfen.

Kenne ich z.B. von der Krankenkasse: der erste Antrag wird sowieso meist abgelehnt.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: mickschecker am 13. April 2014, 00:31

Der Widerspruchsbescheid wird nur geschrieben, um eine Ablehnung zusenden zu können, nicht um irgendwas rechtlich zu überprüfen.

Genauso scheint die Sache zu laufen. Man könnte denen ebenso gut mit jedem weiteren Widerspruch zu Beitragsbescheiden auch ein jeweils anderes Märchen der Gebrüder Grimm als Widerspruchs-Schreiben zukommen lassen. Der Effekt der vorprogrammierten Ablehnung im Widerspruchsbescheid wäre auch bloß derselbe.
Die ordentliche Begründung und die notwendige Energie dafür sollte man sich so besser für die Klageschrift aufsparen.
Der Inhalt des Widerspruchs spielt dann eh keine Rolle mehr , man hätte schließlich auch gleich klagen können.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 13. April 2014, 01:03
Wer sich die Argumente angesehen hat, die der BS gegen einen Widerspruch verfasst, erkennt das Potential für eine Klage. Wenn die auf einen Widerspruchsgrund eingehen, kann das gut für die Klage verwendet werden, eben weil deren Textbausteine so Irrsinnig sind. Ebenso kann selbstverständlich das fehlen von Argumenten gegen den BS verwendet werden. Meistens aber kommen einige falsche Tatsachenbehauptungen im geschickt provozierten Widerspruchsbescheid vor. Deshalb meine Empfehlung, gute Argumente in den Widerspruch zu schreiben. Alles, was der Beitragsbescheid im Widerspruchsbescheid schreibt, kann gegen ihn verwendet werden.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: karlsruhe am 13. April 2014, 06:58
Deshalb meine Empfehlung, gute Argumente in den Widerspruch zu schreiben. Alles, was der Beitragsbescheid im Widerspruchsbescheid schreibt, kann gegen ihn verwendet werden.

Schade, das habe ich ja bei meinen 2 Widersprüchen probiert, wurde wirklich nicht gelesen. :(

Bin jetzt bei meiner Klageschrift und seit diesem Jahr auch im Forum ;) also sehr gut informiert. >:D

Bin bei meiner Klageschrift bei 25 Seiten, habe noch 1 1/2 Wochen Zeit. :)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: karlsruhe am 13. April 2014, 07:15
§ 28
Anhörung Beteiligter.(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.



http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/28.html

§ 28
Anhörung Beteiligter
…..

(3) Eine Anhörung unterbleibt, wenn ihr ein zwingendes öffentliches Interesse entgegensteht.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 13. April 2014, 10:55
§28 Absatz 3 ist wohl nur anzuwenden, wenn durch die Anhörung erhebliche Nachteile für die Öffentlichkeit entstehen würden, wenn nicht sofort nötige Maßnahmen ergriffen werden, aber sicherlich nicht wegen der Argumente, die jemand vorbringen könnte. Absatz 3 ist bei Beitragsbescheiden gewiss nicht anwendbar.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: karlsruhe am 13. April 2014, 14:28
Verstehe ich leider etwas anders.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: gronkh am 15. April 2014, 19:25
Es ist öfter das Argument verwendet worden, dass die Rundfunkanstalten nicht staatsfern sind, so wie es das GG vorschreibt. Wo kann man sich derartige Informationen bspw. über die zugehörigkeit von Mitgliedern des Rundfunkrates zu Landtagen besorgen? Bei meinen eigenen Recherchen im Fall des RBB habe ich nur eine Minderheit von 7 aus 30 Mitgliedern des Rundfunkrates gefunden, die auch Mitglieder in einem Landtag sind. Diese Informationen stammen vom RBB selbst weshalb sie natürlich kritisch zu betrachten sind, eine andere Quelle konnte ich aber nicht finden.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Redfox am 16. April 2014, 07:18
Da hilft nur googln. Beispielsweise war Klaus Böger, entsandt vom Landessportbund, mal Franktionsvors. der SPD im Abgeordnetenhaus und ist nicht mehr aktiv.

Das Zustandekommen des Rundfunk- und Verwaltungsrat müsste man im Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg zum RBB nachlesen können.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 16. April 2014, 12:25
Du wirst in der Tat nach jedem einzelnen Mitglied googlen müssen. Und vor allem musst Du auch beachten, ob da nicht auch indirekt Verbindungen zu Vater Staat bestehen. Nach dem Motto: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 12. Mai 2014, 13:39
Wir haben jetzt wieder einen dieser Wischiwaschischriebe bekommen. Nämlich die übliche Zahlungsaufforderung für die letzten 2 Quartale, November 2013, Februar 2014 sowie jetzt aktuell Mai 2014.

Nach meinem Dafürhalten und wenn man der bisherigen Logik der ÖRR folgen möchte, hätte es zumindest für Februar schon eine Zahlungserinnerung und für November 2013 aber immerhin längst eine Zahlungserinnerung und auch schon den Bescheid geben müssen.

Aber: ohne Bescheid keine Kohle, denn Klage geht nur mit Bescheid.

Die warten wohl den 15. Mai 2014 ab.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Brownie am 12. Mai 2014, 21:10
Ihr habt noch keinen einzigen Bescheid??
Ist dann deren "Rechts"abteilung mit den anhängenden Klagen schon überlastet?

Wenn wir gerade beim Thema sind:
Ich bin noch nirgendwo auf eine Info gestoßen, wann Beitragsbescheide eigentlich genau ausgestellt werden müssen.
Kennt jemand einen § dafür?
In ALLEN anderen Bereichen bekommt man das Ding doch, BEVOR man irgendwas überhaupt beginnt zu schulden.
Vielleicht mit Ausnahme von besonders regelmäßigen Dingen wie die Krankenkasse, aber die gelten dann ja rückwirkend bzw. sind erst rechtswirksam mit den üblichen Fristen.
Wäre das mit den ungerechtfertigten Säumniszuschlägen mal was für eine separate Klage, oder bin ich da zu naiv?  :-)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: unGEZahlt am 12. Mai 2014, 21:31
Ich bin noch nirgendwo auf eine Info gestoßen, wann Beitragsbescheide eigentlich genau ausgestellt werden müssen.
Kennt jemand einen § dafür?
In ALLEN anderen Bereichen bekommt man das Ding doch, BEVOR man irgendwas überhaupt beginnt zu schulden.
...
Wäre das mit den ungerechtfertigten Säumniszuschlägen mal was für eine separate Klage, oder bin ich da zu naiv?  :-)

Das wurde schon einmal versucht:
Bei diesem unsäglichen Potsdamer "Urteil" ( "VG" Potsdam · vom 30. Juli 2013 · Az. VG 11 K 1090/13 )
ging es vorrangig um die verzögerte Bescheidausstellung. 

VG 11 K 1090/13:
Zitat
Der Kläger beantragte beim Beklagten den Erlass eines Beitragsbescheides nach dem neuen Rundfunkbeitragsrecht ab dem 1. Januar 2013, um hiergegen klagen zu können. Der Beklagte lehnte dies mit der Begründung ab, dass ein Beitragsbescheid nur erstellt werde, wenn der Kläger seinen Beitrag nicht zahle. Es könne die Feststellungsklage erhoben werden....

Der Kläger hat am 28. März 2013 Klage erhoben.
Er trägt vor, dass die Feststellungsklage zulässig sei und er nicht erst durch formal regelwidriges Verhalten einen klagefähigen Bescheid provozieren müsse, um effektiven Rechtsschutz zu erhalten.

Das Potsdamer "Gericht" hat natürlich abgelehnt. Deren "Begründung" liest sich so, als hätte der RBB sie verfasst.
Ist im Grunde nicht wert, gelesen zu werden. Nur der Vollständigkeit halber:
http://openjur.de/u/645183.html

Markus






Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: awawaw am 12. Mai 2014, 21:32
§7 Beginn und Ende der Beitragspflicht,-- Zahlungsweise, Verjährung
..........(3) Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte
eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.

------§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, - Erstattung, Vollstreckung
(5) Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Lan-
desrundfunkanstalt    ---- FESTGESETZT  ---- . Festsetzungsbescheide können statt-
dessen auch von der Landesrundfunkanstalt im eigenen Namen erlas-
sen werden, in deren Anstaltsbereich sich zur Zeit des Erlasses des
---------------------

6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsver-
fahren vollstreckt. Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Beitrags-
schuldner, deren Wohnsitz oder Sitz in anderen Ländern liegt, können
von der zuständigen Landesrundfunkanstalt unmittelbar an die für den
Wohnsitz oder den Sitz des Beitragsschuldners zuständige Vollstrek-
kungsbehörde gerichtet werden.
-----------------------------------------------------------------------------------------
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Brownie am 12. Mai 2014, 22:19
Vielen Dank an unGEZahlt und awawaw!
Ich bin bei solchen Sachen leider absoluter Legasteniker...

Bei dem Urteil wirds mir schlecht.
Die argumentieren tatsächlich mit der PC-Gebühr (60) und der Unabhängigkeit von Quoten (80) !?!
Da ist wirklich Hopfen und Malz verloren.

awawaw, sehe ich das richtig, dass die sich mit dem §10(5) quasi aus der Verantwortung lavieren?
Ich verstehe es so, dass der Betrag ja sowieso feststeht und es somit (aus deren Sicht) keinen Grund für individuelle Bescheide gibt.
Da wäre jetzt halt die Frage, ob es dazu ein Urteil aus anderen Bereichen gibt.
Aber nein, es hilft nichts wenn das Urteil schon von vorneherein feststeht.

Gottseidank nur noch 3 Tage.
Wenn das nichts wird, dann hat der Gerichstweg wohl versagt und es müssen andere Wege eingeschlagen werden.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: awawaw am 12. Mai 2014, 22:29
bedeutet ... du hast du zahlen ( steht ja fest.. nach der "abwegigen" Rechtsauffassung des ÖR/Beitragsservice  ..)
wenn nicht gezahlt wird dann BEITRAGSBESCHEID ( für den 3 Monatszeitraum.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9095.0
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: SchwarzSurfer am 12. Mai 2014, 22:46
Rundfunkfreiheit und Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind ja zwei Dinge, die zunächst einmal nichts miteinander zu tun haben. In dem Potsdamer "Urteil" werden diese durch folgenden Satz verknüpft:

Zitat
Zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter Einschluss seiner bedarfsgerechten Finanzierung

Selbstverständlich fehlt eine Begründung dafür, es wird nur einfach weiter geschlussfolgert als ob es eine Tatsache wäre. Frage ist insbesondere auch was mit Leuten ist, die bereits rundfunkfrei sind. Muss deren Rundfunkfreiheit (also die Abwesenheit von Rundfunk) durch Anwesenheit von Rundfunk gewährleistet werden? Sicher nicht. Bleifreies Benzin erhält man auch einfach dadurch, dass man Blei weglässt.

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: karlsruhe am 12. Mai 2014, 22:52

Gottseidank nur noch 3 Tage.
Wenn das nichts wird, dann hat der Gerichstweg wohl versagt und es müssen andere Wege eingeschlagen werden.

Die da z.B. wären? ;)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Brownie am 12. Mai 2014, 22:56
das besprechen wir dann am runden Tisch!  :-)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Brownie am 12. Mai 2014, 23:04
Im Prinzip ist es ja so, dass im Gericht auch nur das nachgequasselt wird, was von der Öffentlichen Meinung durch den Jurafilter dort ankommt.
Das wird dann mit Paragraphen gespickt und ganz umständlich formuliert und noch mit dem Hämmerchen geklopft.
Letztendlich ist das ganze ein Ritual.
Also muss man dafür sorgen, dass der öffentliche Druck größer wird, oder es zumindest so aussieht - Stichwort Lobbyismus.
Soviel zum Grundsätzlichen...   :-)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 13. Mai 2014, 09:43
Ihr habt noch keinen einzigen Bescheid??
...

Doch, gegen den haben wir Widerspruch eingelegt. Mit einem Widerspruchsbescheid sind die erst aus dem Quark gekommen als wir Untätigkeitsklage erhoben haben. Das war dann 5,5 Monate nach dem Zugang unseres Widerspruchsschreibens an die LRA.

Dann hat das Gericht Druck gemacht, der Widerspruchsbescheid kam. Da wurde uns dann im Zusammenhang mit der Kostenübernahme für das Verfahren der Untätigkeitsklage von der LRA vorgejault, sie hätten ja schließlich mit einer Gesetzesänderung zu kämpfen gehabt. Da wäre eine UTK ausgeschlossen. Ich habe entsprechende Gegenargumente geliefert - letztendlich mussten wir trotzdem zahlen. Der Richter ist zwar auf die Heulerei der LRA nicht eingegangen, aber er hat zwei Urteile aus dem Hut gezaubert, wonach bei Widerspruchsbescheiden, die kein Ermessen zulassen, ein Bescheid direkt angegriffen werden kann. Das habe ich hier im Forum anderswo schon mal näher beschrieben.

Und jetzt warten wir auf einen neuen BESCHEID, aber die winden sich aus der Sache damit heraus, dass ja Höhe der Abgabe und Fälligkeitstermin aus dem Gesetz entnommen werden können und daher keine Bescheide nötig sind.

Und dann kommt nämlich das zum Zuge, was awawaw in seinem Beitrag geschrieben/zitiert hat.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Brownie am 13. Mai 2014, 10:23
Das Gute daran ist, dass die bis über die Ohren beschäftigt zu sein scheinen.
Das ist schonmal besser als garnichts.
Und solange für die Verzögerung nur 8 Euro verlangt wird (die hoffentlich niemand bezahlt), dann ist es ja noch überschaubar.
Wenn sich das alles lange hinzieht, ergibt sich daraus ja kein wirklicher Nachteil, oder?
Sie warten noch länger auf ihr Geld und wir können es solange behalten.

Die Argumentation des Richters mit dem Widerspruch habe ich nicht ganz verstanden - könntest Du den Link zu Deiner Schilderung noch einstellen?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Rochus am 13. Mai 2014, 11:29
...
Die Argumentation des Richters mit dem Widerspruch habe ich nicht ganz verstanden - könntest Du den Link zu Deiner Schilderung noch einstellen?

27.02.2014 13:02 Uhr

Zitat
Die Kosten des gem. § 161 Abs. 2 VwGO in der Hauptsache erledigten Verfahrens tragen die Kläger.

Der Streitwert wird auf 61,94 € festgesetzt.

Die tenorierte Kostentragungspflicht entspricht billigem Ermessen gem. § 161 Abs. 2 VwGO, da die Klage unzulässig war. Ist, wie vorliegend, keine Ermessensentscheidung im Streit, so ist eine Untätigkeitsklage, die allein auf Erlass eines Widerspruchsbescheides gerichtet ist, unzulässig.

Als Vergleich wird angeführt: Urteil des BVerwG vom 28.04.1997 - 6B 6/97
Beschluss des OVG NRW vom 12.09.2000 - 22A5440/99

Die Kläger hätten, sofern sie die Aufhebung des Bescheides vom xx.xx.xxxx erstrebten, eine darauf gerichtete Anfechtungsklage erheben müssen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Brownie am 13. Mai 2014, 12:35
Vielen Dank!

Das heißt, Feuer unterm Hintern machen ist nicht zulässig sondern nur direkte Klage gegen den ursprünglichen Bescheid?
Aber das geht doch nicht ohne Widerspruchsbescheid, dachte ich?
Oder jetzt doch?

Mannomann...
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: awawaw am 13. Mai 2014, 13:01
Die Untätigkeitsklage richtet sich in erster Linie gegen den Grundverwaltungsakt (Beitragsbescheid)
Argumentation Grundgesetzwidrig etc... Der Antrag " will Widerspruchbescheid" ist nebensächlich...
Nach Erhalt (Gericht macht beim ÖR Druck) des Widerspruchbescheides ( natürlich negativ..was sonst)
wird die Untätigkeitsklage automatisch zur Anfechtungsklage.
Also bei Untätigkeitsklage ohne "Klagegrund/KLAGEANTRAG" gegen den Beitragsbescheid....
sondern nur mit dem Antrag "will Widerspruchbescheid".. hat sich die Klage (nach Erhalt Widerspruchbescheid) erledigt...
(und wird nicht zur Anfechtungsklage..weil ja kein KLAGEANTRAG mehr vorliegt)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: falkhesse am 13. Mai 2014, 13:46
Hallo Zusammen,
ich bin hier aktiv recht neu, beobachte aber alles seit Jahren und war auch selbst nicht ganz inaktiv. Also Widerspruch hat Person A mehrfach bei der ehem. GEZ eingelegt, mehrseitige Begründungen etc. (ich muss dazu sagen, dass Person A vorher mit "neuartigen Rundfunkgeräten" bei der GEZ angemeldet war - € 5,xx/Monat -wg. Freiberufler und PCs etc.). Als der NEUE eingeführt wurde hat Person A sich abgemeldet und dann einen ziemlich zeitraubenden und wenig sinngebenden Schriftwechsel mit dem BR bzw. Köln gehabt. Person A hatte wohlgemerkt bis  04.04.2014 nie einen Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten. Mit diversen Formulierungen in den Schreiben hat Person A versucht einen durch Unterlassung zugestimmten Vergleich zu erreichen, was leider so nicht funktionierte. Person A hat also für die Jahre 2013 und 2014 jeweils eine Vergleichssumme von € 60,00 überwiesen. Dann kam ein Schreiben dass der Rundfunkbeitrag nicht verhandelbar sei worauf hin Person A die Erstattung der bisher gezahlten € 60,00 forderte - was natürlich abgelehnt wurde. Person A behauptete dann in einem erneuten Schreiben an den Beitragsservice, dass, da man ja eine Erstattung abgelehnt habe man automatisch einem Dauervergleich zugestimmt habe (11/2013). Im Januar 2014 kam dann ein Standardschreiben, im Februar eine Mahnung, und erst jetzt zum  04.04.2014 kam mal ein Beitragsbescheid.
Person A hat dann den Formbrief der Kanzlei Hoffmeyer verwendet und am 24.04.2014 Widerspruch beim BR eingelegt mit Frist bis 05.05.2014 der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs schriftlich zu zu stimmen. Es passierte NICHTS. Also hat Person A am 07.05.2014 beim Bay.VWG hier in München eine einstweilige Verfügung erhoben, vom Gericht kam die Eingangsbestätigung am 09.05. mit 2 Fragen bzw. Aufforderung zur Einlassung ob
1. ...einverstanden bin, dass der Vorsitzende oder der Berichterstatter anstelle der  Kammer entscheidet...
2. ...Übertragung des Rechtsstreits auf einen Einzelrichter...

Hier meine erste Frage - Soll Person A dem Zustimmen? -

Und dann kam gestern ein neuer Gebührenbescheid vom BR mit dem Hinweis dass man Widerspruch einlegen kann etc...

Hier meine zweite Frage - Muss Person A gegen diesen Bescheid erneut Widerspruch einlegen - macht Person A - aber wenn sie nicht muss spart das Zeit und Geld?

Über einen Hinweis würde sich Person A freuen - gerne stellt Person A auch alle bisherigen Schreiben (geschwärzt/aufbereitet) etc. per PDF zur Verfügung.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Roggi am 13. Mai 2014, 17:15
Da auch diese Klage vermutlich abgewimmelt wird, reicht ein Einzelrichter.
Gegen jeden Bescheid muss Widerspruch eingelegt werden.
Es müssen die Grundgesetzverstösse deutlich gemacht werden. Daraufhin muss in der Klage beantragt werden, das Verfahren an das Verfassungsgericht weiterzuleiten, wenn das Verwaltungsgericht Verfassungsverstösse erkennt.
Das Verwaltungsgericht kann nur zu dem Schluss kommen, dass der Beitrag nicht verhandelbar ist usw., der BS ist leider im Recht. Über Verfassungswidrigkeit oder Grundgesetzverstösse kann das Verwaltungsgericht nicht entscheiden.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: falkhesse am 13. Mai 2014, 17:34
OK, danke erst einmal. Person A hat allerdings keine Klage eingereicht und sich auch nicht bzgl. der Verhandelbarkeit geäußert, sondern lediglich eine Einstweilige Verfügung zur (Zahlungs-) aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragt. Aber das - mit gegen jeden Bescheid extra vorgehen - habe ich mir fast gedacht.
DANKE.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: awawaw am 13. Mai 2014, 17:42
"aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragt."
Bedenke in dieser fiktiven Situation: MUSS!..."Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts."
Denn:
Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.
http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html  (4)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.msg64369.html#msg64369
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.msg64369.html#msg64369
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Lefty am 06. Juli 2014, 21:04
So, liebe Freunde, heute wieder mal eine Wasserstandsmeldung.
Der Widerspruchsbescheid der Rundfunkanstalt ist letzte Woche eingetroffen.
Wie zu erwarten, setzt er sich nicht mit meinen Einwänden auseinander,
sondern enthält die üblichen Textbausteine.
Morgen geht die Klage raus.
Allen Mitstreitern viel Erfolg,
Lefty




Titel: Re: Jetzt kommt die Klage: Begründung später, Fristverlängerung
Beitrag von: smilez am 09. Juli 2014, 23:41
Hallo,

ich bin haar-scharf am GV vorbei, jetzt habe ich tatsächlich endlich einen Widerspruchsbescheid bekommen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg69527.html#msg69527

Ist es möglich fristgerecht eine Klage an das VG zustellen und zeitgleich eine Frist für die ausführliche Begründung auf 10 Wochen zu beantragen?
Die Begründung braucht noch etwas Zeit um zu reifen und es ist ja Urlaubszeit....
Danke+ viel Erfolg
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Unterstützer am 10. Juli 2014, 00:05
Einfach beim VG anrufen und fragen. Das sind nette Leute. War bei mir jedenfalls so.
Der Widerspruchbescheid lässt von sich aus schon eine Frist von einem Monat ab Zustellung für das Einreichen einer Klage.
Diese Klage kann, muss aber noch keinen Antrag und keine Begründung enthalten.
Wenn diese Teile fehlen, setzt das Gericht von sich aus eine Frist zum Nachreichen dieser Bestandteile, im Allgemeinen nochmals 4 Wochen, fest.
Die Frage könnte also lauten, ob diese 4 Wochen wegen Urlaub verlängert werden können.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Redfox am 10. Juli 2014, 11:29
Ich würde den Antrag stellen (ist ja kein Aufwand) und hinsichtlich der Klagebegründung ankündigen, dass diese nachgereicht wird. (Ggf. kann man auch gleich der Hinweis geben werden, dass die Weltreise länger als 4 Wochen dauert ;) 

Die Unterlagen (Bescheide und Widersprüche) würde ich ebenfalls beifügen. (Zu den Formalien s.a. § 82 VwGO (http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/BJNR000170960.html)).

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: PanicMan am 14. Juli 2014, 17:23
Hallo!

Vielen dank erstmal euch allen für die Vorschläge und Vorlagen.
Habe anhand dessen meine Briefe an den SWR und VG geschrieben und der Verlauf (mit dem VG) als Links hier:
20140606 - Brief an Verwaltungsgericht Freiburg.pdf (https://dl.dropboxusercontent.com/u/573207/4Web/20140606%20-%20Brief%20an%20Verwaltungsgericht%20Freiburg%20%28anonym%29.pdf)
20140630 - Antwort vom Verwaltungsgericht.pdf (https://dl.dropboxusercontent.com/u/573207/4Web/20140630%20-%20Antwort%20GEZ%20Verwaltungsgericht%20%28anonym%292.pdf)
20140704 - Beschluss Verwaltungsgericht.pdf (https://dl.dropboxusercontent.com/u/573207/4Web/20140704%20-%20GEZ%20Beschluss%20Verwaltungsgericht%20Freiburg%20%28anonym%292.pdf)

Sieht nicht rosig aus, ging alles recht schnell, auch wenn der VG den SWR ein mal erinnern musste dass die da noch eine Stellungnahme machen müssen, haben die dummerweise auch gemacht, erinnert ziemlich an die Antwort #292 von philokaios am: 07. April 2014, 10:27, scheinen wohl schon fertige Texte zu haben.

Auf alle fälle wurde die Klage abgelehnt. Recht knapp, mit einem Verweis auf eine andere Klage, fertig. Die Gerichte winken wohl auch nur durch, vielen Dank Rechtsstaat...  :-\
Die Rechnung über 105€ habe ich natürlich auch schon gekriegt. Die muss ich wohl auch bezahlen.

Aber was kann ich jetzt weiter machen? Was mache ich mit den Gebühren vom dem Verein?

Gruß
Jack
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bürger am 14. Juli 2014, 17:35
Auf alle fälle wurde die Klage abgelehnt. Recht knapp, mit einem Verweis auf eine andere Klage, fertig. Die Gerichte winken wohl auch nur durch, vielen Dank Rechtsstaat...  :-\
Die Rechnung über 105€ habe ich natürlich auch schon gekriegt. Die muss ich wohl auch bezahlen.
Aber was kann ich jetzt weiter machen? Was mache ich mit den Gebühren vom dem scheiß Verein?
Nun mal langsam... die Devise lautet: Immer *genau* lesen ;)
Im Betreff lese ich
"hier: Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz"
womit wohl ein Antrag auf Eilrechtsschutz gemeint sein dürfte, den Person XYZ augenscheinlich gestellt hat.
Lediglich dieser Antrag scheint somit abgelehnt.

Vermutliche Gründe können evtl. hier nachgelesen werden:

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Eine Ablehung in der Hauptsache der Klage ist für mich erst mal nicht ersichtlich.

Der Gerichtskostenvorschuss von 105€ dürfte vermutlich für das Hauptverfahren gelten.

Insofern:
Es ist meines Erachtens nach nocht nichts in der Hauptsache entschieden.

Wäre auch verwunderlich...
...beim VG Freiburg, das ja in anderer Sache (Musterverfahren mit Prof. Koblenzer) seit Wochen/ Monaten an einem Urteil oder mglw. einer Richtervorlage an das BVG arbeitet ;)

VG Freiburg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg69817.html#msg69817
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 15. Juli 2014, 10:40
Es scheint die Zeit gekommen, da sich die Gerichte bundesweit wieder mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigen.

Ich habe, laut Anwalt, auch ein Schreiben erhalten, mit der Frage, ob, mit Hinblick auf die Entscheidung des BAYVerfG, die Klage zurückgenommen werden soll.

Auf die 105 EUR GK kann ich verzichten, vermutlich wird die Klage aber negativ, evtl. auch schriftlich, beschieden.  :-\

RV deckt erstmal nur die 1. Instanz ab, folgt also, dass ich auf eine mündl. Verhandlung bestehe.

Evtl. lege ich noch die Betrugsgeschichten des ÖRR mit in die Waagschale.
Die Argumente werde ich dann wohl auch nochmal grundsätzlich überarbeiten/erweitern...
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: PanicMan am 15. Juli 2014, 11:40
Vielen Dank Bürger,

das habe ich so gar nicht gesehen, möglicherweise hast du recht, mal sehen was da noch kommt.

Übrigens was Aktuelles aus dem Verein, analog dazu der ADAC, dem glaubt jetzt auch keiner mehr:
http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/ZDF-raeumt-massive-Manipulationen-bei-Deutschlands-Beste-ein-id30564067.html

Betrüger unterstütze ich schon mal gar nicht, evtl. kann das auch mit rein in eine Begründung...  ;)
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Shran am 24. Juli 2014, 01:52
Mal allgemein gefragt. Wie soll ein normaler arbeitender Bürger so viel Geld und Zeit aufbringen können um sich mit den Schei$$ auseinander zusetzen. Zudem noch ein halber Jurist werden und seine Hobby´s an zweiter Stelle belassen. Bangen um das erarbeitete Geld, Kinder und Freunde über "Maschen" aufklären welche die falschen Beamten durchführen etc...eine bodenlose Frechheit und Zumutung ist das. Damit aber nicht genug den auch auf anderem Gebiet stellen die Behörden, auch mittels der Bürokratie, Barrikaden und Hürden auf, welche um sie zu überwinden, keine Zeit ist und man aus Frust und Erschöpfung nach gibt, zahlt, sich ärgert oder hat Rennerei wegen Anwalt und Anwaltskosten. Was soll das bitte? Was zum Henker soll man tun. Konto leer lassen? Immer einen netten unbestechlichen Nachbarn der Wertsachen bunkert haben? Anwälte als Freunde suchen? Mit Offizieren und Kommissaren öfters mal einen trinken gehen?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: abgezockter1984 am 25. Juli 2014, 00:16

Woher kommt die Vermutung, dass es sich (was eigentlich genau) um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt? ...

Zitat
Subordinationsrechtlicher Vertrag

Besondere Form des öffentlich-rechtlichen Vertrages, bei dem die Behörde einen Vertrag mit einem ihr rechtlich nicht gleichgestellten, sondern ihr untergeordneten Vertragspartner schließt.
Die Möglichkeit geht aus § 54 Satz 2 des Bundesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den entsprechenden Landesregelungen hervor.

Ein subordinationsrechtlicher Vertrag liegt vor, wenn die Behörde den Vertragsinhalt auch durch Erlass eines Verwaltungsaktes einseitig regeln könnte.

Mit dem subordinationsrechtlichen Vertrag wird der Behörde also die Möglichkeit eingeräumt, mit dem Bürger einen Vertrag zu schließen, anstatt einseitig eine Regelung durch Verwaltungsakt zu treffen. Das kann für die Behörde durchaus vorteilhaft sein, da sie - je nach Ausgestaltung - gegen Vertragsverstöße schneller und effektiver vorgehen kann als das bei Zuwiderhandlung gegen einen Verwaltungsakt der Fall wäre.

Entscheidend für die Einstufung als Vertrag ist, dass beide Parteien die Möglichkeit haben, auf den Vertragsinhalt einzuwirken. Da dies in der Verwaltung eher untypisch ist, kommen Verwaltungsverträge eher selten zustande.
...

Der Beitragsbescheid ist doch meines Erachtens nach ein solcher subordinationsrechtlicher Vertrag, weil der RBStV durch einen Beitragsbescheid (Verwaltungsakt) ersetzt wird.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: wimmerma am 28. Juli 2014, 09:39
Heut hat mich der BR (also nicht der BS), doch tatsächlich mit einem Anruf, direkt aus der Haupstadt mit Herz, in der Firma überrascht.

Sinngemäß:

"-Herr Blabla, vom Bayerischen Rundfunk, guten Morgen.
-Aha, guten Morgen
-Es geht um ihre Firma "...", da haben sie ja bereits einige Schreiben erhalten...!?
-Dazu sage ich jetzt nichts.
-Gut, dann müssen wir Sie noch mal anschreiben.
-Ja, bitte tun Sie das.
-Vielen Dank. Auf wiederhören.
-Tschüß"

Nicht unhöflich, hat aber gleich gemerkt, daß da wohl nicht einer sitzt, der aus Versehen nicht auf die Briefchen reagiert.

Schaun mer mal, was jetzt dann kommt.

Ich richte schon mal die Schreibmaschine her...


Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: PanicMan am 28. Juli 2014, 11:22
Jo, denen ist wohl langweilig...  ::)

Und ich habe heute einen Brief von VG Freiburg gekriegt, in meiner Sache, und zwar ganz Fett: Wegen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz.

Und dann nur ein Satz: Der Beschluss des VG Freiburg vom 04.07.2014 ist eit dem 24.07.2014 rechtskräftig.

Aha... Und was soll mir das sagen? Stehe immer noch da wie ein Ochs vorm Berg... Können die sich nicht mal Deutsch ausdrücken?
Habe mal translate.google.com konsultiert, der kann kein Amtsdeutsch->Deutsch...  :(
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: PersonX am 28. Juli 2014, 11:39
20 Tage? Sollte auf dem Schreiben nicht noch irgendwo eine Bezugsnummer oder Aktenzeichen stehen. Zur Not die Telefonnummern auf dem Schreiben suchen und anrufen.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: PanicMan am 28. Juli 2014, 13:01
20 Tage? Sollte auf dem Schreiben nicht noch irgendwo eine Bezugsnummer oder Aktenzeichen stehen. Zur Not die Telefonnummern auf dem Schreiben suchen und anrufen.

Klar steht da ein Aktenzeichen, das ist das Selbe wie bei dem Schreiben hier: 20140704 - Beschluss Verwaltungsgericht.pdf (https://dl.dropboxusercontent.com/u/573207/4Web/20140704%20-%20GEZ%20Beschluss%20Verwaltungsgericht%20Freiburg%20%28anonym%292.pdf)

Aber was da beschlossen wurde ist mir nicht ganz klar...
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: PersonX am 28. Juli 2014, 13:43
Dem Antrag auf vorläufigem Rechtsschutz wurde eine Absage wegen fehlender Erfolgsaussicht erteilt. Weiter unten ist die Frist zur Beschwerde auf nur 14 Tage beschränkt wurden.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Icke Berlin am 04. September 2014, 02:53
hallo gemeinde,
gibt es informationen darüber, wie es in berlin so am verwaltungsgericht läuft?
speziell, wie das gericht die klage von thomasw behandelt hat? (seite 13 in diesem threat)

danke

Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: ThomasW am 04. September 2014, 11:02
Zur allgemeinen Info:

Das VG Berlin lässt sich Zeit. Bislang wurde ich von dort lediglich angefragt, ob eine andere Person für die Wohnung bereits einen Beitrag entrichtet...

Habe mit Nichtwissen geantwortet.

VG, Thomas
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Icke Berlin am 04. September 2014, 23:05
Danke, für die schnelle Antwort.
Das scheint ja schön, dass die so lange brauchen.
So habe ich noch Deinen Part, mit der Zuständigkeit des "Services", Bescheide für den RBB auszustellen
mit aufgenommen.
Morgen bringe ich dann meine (angehängte) Klage zum Gericht.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: H2O am 07. September 2014, 12:04
Dein Beitrag enhält keinen Anhang. Ev noch nicht freigegeben?
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Icke Berlin am 08. September 2014, 06:51
Hallo,
man sieht die Anhänge nur, wenn man eingeloggt ist.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: Bürger am 08. September 2014, 07:44
Hallo,
man sieht die Anhänge nur, wenn man eingeloggt ist.
...und die Anhänge freigegeben sind ;)
Kommt noch.
Titel: Re: Jetzt kommt die Klage
Beitrag von: ContraLegem am 09. September 2014, 22:48
Mal allgemein gefragt. Wie soll ein normaler arbeitender Bürger so viel Geld und Zeit aufbringen können um sich mit den Schei$$ auseinander zusetzen. Zudem noch ein halber Jurist werden und seine Hobby´s an zweiter Stelle belassen. Bangen um das erarbeitete Geld, Kinder und Freunde über "Maschen" aufklären welche die falschen Beamten durchführen etc...eine bodenlose Frechheit und Zumutung ist das. Damit aber nicht genug den auch auf anderem Gebiet stellen die Behörden, auch mittels der Bürokratie, Barrikaden und Hürden auf, welche um sie zu überwinden, keine Zeit ist und man aus Frust und Erschöpfung nach gibt, zahlt, sich ärgert oder hat Rennerei wegen Anwalt und Anwaltskosten. Was soll das bitte? Was zum Henker soll man tun. Konto leer lassen? Immer einen netten unbestechlichen Nachbarn der Wertsachen bunkert haben? Anwälte als Freunde suchen? Mit Offizieren und Kommissaren öfters mal einen trinken gehen?

Letztendlich ist dies auch der Punkt, an den zuletzt jeder kommen wird der nicht bereit ist den vollen Weg durch alle Instanzen zu beschreiten. Mir geht es im Moment, trotz vollkommener Verachtung für den RStV und dessen Urheber, ähnlich. Aber dies ist sicherlich eine nicht zu unterschätzende Tatsache. Irgendwo sehe ich mich nach eingereichten Widerspruch auch davor, evtl noch den Weg der ersten Instanz zu beschreiten und gegen irgendeinen Richter in der Oberpfalz zu verlieren, der nicht im Sinne der Gerechtigkeit sondern für den ÖRR urteilt. Aber was dann? Die Zahlungsaufforderung für alle Quartale seit 01.01.2013 wird entsprechend hoch ausfallen und muss trotzdem gezahlt werden, plus natürlich die 105 € irgendwas für das VG. Was an sich schon pervers genug ist. Wer soll sich einen längeren Rechtsstreit leisten können, ohne selbst Jurist zu sein? Wer soll das nervlich durchhalten. Für die GEZ sind das nur einzelne Verwaltungsakte irgendeines Mitarbeiter, die in deren "Geschäftsbericht" irgendwann als zusammengefasste Statistik des Jahres auftauchen. Für alle anderen ist es ein langer Weg durch die Instanzen um ein Gehör zu bekommen, falls überhaupt. Das dürfte ziemlich an der Substanz kratzen. Den Mitarbeiter bei der GEZ berührt das nicht, der geht nach Hause und verdient seinen Lohn für geleistete Verwaltungsarbeit. Wobei er sich lieber den Strick nehmen sollte, was immerhin eine Dienstleistung am Bürger wäre.

Ich sehe das ganze leider ziemlich demotivierend. Selbst nach Einreichung der Klage und geringen Erfolgsaussicht aufgrund Befangenheit der Justiz.

Das dieses neue Konstrukt und die zahlreichen Beschwerden über diese Thematik kein Gehör in der Politik finden ist nur der Gipfel des Ganzen.
Keiner der politischen Akteure hat auch nur ansatzweise den Arsch in der Hose das Thema auch nur anzusprechen.


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Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
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