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Autor Thema: Jetzt kommt die Klage  (Gelesen 201918 mal)

S
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Re: Jetzt kommt die Klage
#135: 30. Dezember 2013, 01:10
Sodele, meine Klageschrift ist nun auch fertig und ich werde sie morgen persönlich beim Gericht abgeben.
Sie entspricht weitestgehend der Klageschrift von Ana, weshalb ich sie hier nicht erneut poste.

Bin mal gespannt, was bei rumkommt, denn ich befürchte, dass ich mir keine Revision leisten kann, falls die Klage abgewiesen wird :( .





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Re: Jetzt kommt die Klage
#136: 05. Januar 2014, 17:22
Meine Klage wurde gestern vom Gericht bestätigt.

Meine Anfechtungsklage wurde an meine Untätigkeitsklage drangehangen.  :D


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Re: Jetzt kommt die Klage
#137: 05. Januar 2014, 19:50
Meine wurde ebenfalls bestätigt, und ich muss 105,00 Euronen zahlen - das geht ja noch.

Was ich nicht verstehe - ich habe ein zweites Schreiben erhalten - "Ihr Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist am ... bei Gericht eingegangen.... " u.s.w.
Das verstehe ich nicht. Anschließend steht dann noch etwas von Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren, aber ich brauche doch erstinstanzlich gar keinen Anwalt...?

Ich werde morgen mal anrufen und nachfragen, was damit gemeint ist.
Oder weiß das hier jemand?


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Re: Jetzt kommt die Klage
#138: 05. Januar 2014, 20:35
Habe ja schon für die Untätigkeitsklage 105,- zahlen müssen.Wäre eigentlich eine Frechheit wenn diese für mich nochmals erhoben wird.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#139: 05. Januar 2014, 20:36
Meine wurde ebenfalls bestätigt, und ich muss 105,00 Euronen zahlen - das geht ja noch.

Was ich nicht verstehe - ich habe ein zweites Schreiben erhalten - "Ihr Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist am ... bei Gericht eingegangen.... " u.s.w.
Das verstehe ich nicht. Anschließend steht dann noch etwas von Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren, aber ich brauche doch erstinstanzlich gar keinen Anwalt...?

Ich werde morgen mal anrufen und nachfragen, was damit gemeint ist.
Oder weiß das hier jemand?

Lade mal dein schreiben anonymisiert hoch ;-)


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Re: Jetzt kommt die Klage
#140: 05. Januar 2014, 23:11
Habe ja schon für die Untätigkeitsklage 105,- zahlen müssen.
Wäre eigentlich eine Frechheit wenn diese für mich nochmals erhoben wird.

Kosten der Untätigkeitsklage wurden bei Olaf Kretschmann dem *BEKLAGTEN* auferlegt:
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/12/beschluss-des-verwaltungsgerichtes.html

Olaf Kretschmann hatte sich in seiner Stellungnahme auf Nachfrage des Verwaltungsgerichts damit "einverstanden" erklärt, dass "der Beklagte [...] die Verfahrenskosten übernimmt"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013_11_01_archive.html


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Re: Jetzt kommt die Klage
#141: 06. Januar 2014, 11:18
Habe ja schon für die Untätigkeitsklage 105,- zahlen müssen.
Wäre eigentlich eine Frechheit wenn diese für mich nochmals erhoben wird.

Kosten der Untätigkeitsklage wurden bei Olaf Kretschmann dem *BEKLAGTEN* auferlegt:
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/12/beschluss-des-verwaltungsgerichtes.html

Olaf Kretschmann hatte sich in seiner Stellungnahme auf Nachfrage des Verwaltungsgerichts damit "einverstanden" erklärt, dass "der Beklagte [...] die Verfahrenskosten übernimmt"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013_11_01_archive.html

Ist aber bei mir nicht der fall,da hat der beklage damit argumentiert das der Kläger die Kosten übernehmen soll.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#142: 07. Januar 2014, 00:57
[...] nicht der fall,da hat der beklage damit argumentiert das der Kläger die Kosten übernehmen soll.
Die Kosten der *Untätigkeitsklage*?
Ok, ich bin kein "Gerichtskostenrechner" und kenne den Fall von Person XYZ nicht und kann mich da auch nicht reinvertiefen, finde aber, dass es schon ein dolles Ding wäre, wenn jetzt auch noch der hingehaltene Bürger für die Untätigkeit des Beklagten aufkommen soll.
Würde aber ARD-ZDF-GEZ gerade recht zu Gesicht stehen, dem Kläger die Kosten für die eigene Untätigkeit aufbürden zu wollen.
Vielleicht erkundigt sich Person XYZ nochmal beim zuständigen Gericht bzw. dem Rechtsbeistand ihres Vertrauens...


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Re: Jetzt kommt die Klage
#143: 07. Januar 2014, 11:13
Hat etwas gedauert, aber ich hänge mein Klageschreiben nun anonymisiert an.

Ich hab eine Musterklage benutzt und diese leicht abgewandelt, nochmals einem befreundeten Anwalt zum "drüberschauen" vorgelegt und er fand es ok so.

Inzwischen hat sich auch geklärt, was mit "Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.." gemeint ist -  - da handelt es sich um Punkt 2) meines Antrags ..."aufschiebende Wirkung herzustellen", dies wird wohl getrennt behandelt und kostet dann auch extra - habe dazu aber bisher noch nichts erhalten, nur die Rechnung über 105,00 Euro, die ich auch schon überwiesen habe.



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Re: Jetzt kommt die Klage
#144: 08. Januar 2014, 07:20
Die 105 Euro habe ich auch schon überwiesen. Bin gespannt, wann es jetzt weitergeht.

Das Verlangen der Beklagten, die Kosten dem Kläger aufzuerlegen verstehe ich auch nicht. In § 161 Absatz 3 VwGO heißt es:

Zitat
(3) In den Fällen des § 75 fallen die Kosten stets dem Beklagten zur Last, wenn der Kläger mit seiner Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte.

Da die ÖRR ja bereits durch ihre WischiWaschi-Schreiben signalisiert haben, dass sie sich mit der Sache befasst haben, hätte es kurz danach und eines Rechtstaates würdig einen Widerspruchsbescheid geben müssen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

T
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Re: Jetzt kommt die Klage
#145: 13. Januar 2014, 15:33
Werte Gemeinde,

mich hat nun auch der Widerspruchsbescheid ereilt, so dass ich Klage erheben konnte 8) Diese habe ich zur allgemeinen weiteren Verwendung als unverbindliche Vorlage und unter Ausschluss jeglicher Gewähr beigefügt ;)

Ich bedanke mich ganz herzlich bei den Vordenkern, die hier und anderswo bereits ihre Klagen gepostet haben.

Beste Grüße

Thomas


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Re: Jetzt kommt die Klage
#146: 13. Januar 2014, 17:11
Tolle Leistung, erstklassige Begründungen, die nach normalem Rechtsverständnis nicht zu widerlegen sind. Hatte Gänsehaut beim lesen.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#147: 13. Januar 2014, 20:16

mich hat nun auch der Widerspruchsbescheid ereilt,
Was geht denn jetzt los , war das bis jetzt die Ruhe vor dem Sturm ? Erst werden ewig lange Zeit keine Widerspruchsbescheide verschickt , weil die angeblich höchstrichterliche Entscheidungen abwarten , die unmittelbar bevorstehen. Nun kommt offensichtlich doch wieder was in Gang. Nur ein Ausrutscher eines Übereifrigen BS-Fuzzis ?  Was sagt Roggi dazu ?


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zuwider

Re: Jetzt kommt die Klage
#148: 13. Januar 2014, 20:21
Wirklich TOP, Thomas!

Mit Deinem Einverständnis werde ich auszugsweise damit auch meine Klage begründen ... im Moment habe ich diese Stasi-Spitzel noch nicht im Nacken, wird aber wohl bald kommen ... Edward S. hat uns gewarnt!

Danke!


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Re: Jetzt kommt die Klage
#149: 13. Januar 2014, 20:51
Ich glaube immer noch, dass gut begründete Widersprüche nicht beschieden werden, da ist das Risiko zu hoch für den Verein. In meinem Widerspruch habe ich Argumente, die offensichtlich, nach normalem Rechtsverständnis, Grund genug gegen den RBStV sind. Wer nur schreibt, dass der RBStV gegen das Grundgesetz verstösst, ist jetzt in deren Augen ein leichtes Opfer. Kann man aber erst erkennen, wenn die vorrangegangenen Widersprüche dazu hier veröffentlicht werden. Wer aber schon im Widerspruch einige fast nicht zu widerlegende Argumente anführt und trotzdem einen Widerspruchsbescheid bekommt, bringt dieses System unweigerlich zu Fall. Da das nach den höchstrichterlichen Urteilen sowieso passiert, kann es auch sein, dass die jetzt nochmal irgendwie irgendwas beweisen wollen, verlieren können die nichts mehr. Sinnlos ist es auf jeden Fall. Da die alte Regelung mit der Gebühr zu GEZ-Zeiten schon in der Vergangenheit häufig Klagegrund war, kann uns auch kein Richter weismachen wollen, die örR müssten unbedingt, gegen das Grundgesetz, durch einen Beitrag funktionsfähig erhalten bleiben. Die haben genug Zeit gehabt, um diese vermurksten Gesetze ordentlich zu überarbeiten.


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